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RAB 32 - Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Stand: 27.03.2003
(BArbBl. 6/2003, S. 73)
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 32 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form einer Unterlage gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
1 Vorbemerkungen
Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 hat der Koordinator eine Unterlage zusammenzustellen. Diese Verpflichtung basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV.
§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV
(2) Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator 3. eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen. |
Damit sollen insbesondere:
Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.
2 Anwendungsbereich
Die RAB 32 gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV zusammenzustellen ist.
Die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ist zusammenzustellen, wenn bei ihrer Errichtung oder Änderung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden (siehe Tabelle 1).
3 Begriffsbestimmungen und Beispiele
Verschiedene Begriffe der BaustellV werden in der RAB 10 bestimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe:
Spätere Arbeiten im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV umfassen insbesondere vorhersehbare Arbeiten an baulichen Anlagen. Dies sind zum Beispiel nach der Systematik:
Tabelle 1: Voraussetzungen für die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung
Baustellenbedingungen | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung | Voran- kündigung | Koordi- nator | SiGe- Plan | Unterlage für spätere Arbeiten | |
Beschäftigte | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
Hinweis: Der Einsatz von bereits einem Nachunternehmer bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern. |
Beispiele für betriebliche Erhaltung:
Beispiele für bauliche Erhaltung:
4 Anforderungen
4.1 Allgemeines
Die Unterlage ist eine schriftliche, den Merkmalen der baulichen Anlage Rechnung tragende Zusammenstellung der erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere für solche Arbeiten, die regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden. Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens kann die Entwicklung der Unterlage zur Planung und Ausschreibung von sicherheitstechnischen Einrichtungen dienen, die für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage benötigt werden.
Ziel der Unterlage ist es, denjenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage durchführen, die Informationen zu verschaffen, um die späteren Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht planen und durchführen zu können. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt.
Die Unterlage muss bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zusammengestellt werden und soll bereits vor der Ausschreibung der jeweiligen Bauleistungen vorliegen. Damit wird rechtzeitig eine Grundlage für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten an der baulichen Anlage bereitgestellt.
Die Unterlage ist fortzuschreiben, falls nach ihrer Zusammenstellung relevante Planungsänderungen vorgenommen werden oder während der Ausführung unterlagenrelevante Festlegungen getroffen werden.
Die Unterlage ist in der Regel mit ihrer Fertigstellung, spätestens jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme dem Bauherrn zu übergeben.
Der Bauherr übergibt ein Exemplar der Unterlage einem eventuellen Betreiber oder Erwerber.
4.2 Inhalt
Gliederung, Umfang und Inhalt der Unterlage werden in der Baustellenverordnung selbst nicht festgelegt.
Nachfolgend wird der Inhalt einer Unterlage im Abschnitt "4.2.1 Erforderliche Angaben" und im Abschnitt "4.2.2 Weitere Angaben" beschrieben.
4.2.1 Erforderliche Angaben
Die Unterlage hat folgende Angaben zu enthalten:
Teile der baulichen Anlage können im Hochbau zum Beispiel Dach, Fassade, Aufzug oder Außenanlage, im Brückenbau zum Beispiel Überbau, Unterbauten, Ausstattung und Leitungen sein.
Die vorhersehbaren, insbesondere regelmäßig wiederkehrende Arbeiten mit den damit verbundenen Gefahren sind in der Unterlage aufzuführen. Gefahren können z.B. durch Absturz entstehen. Arbeiten mit gleichartigen Gefahren und identischen Schutzmaßnahmen können zusammengefasst werden. Bei den Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz sind neben sicherheitstechnischen Einrichtungen gegebenenfalls auch organisatorische Maßnahmen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu nennen. Diese Maßnahmen und Einrichtungen müssen plausibel und realisierbar sein.
4.2.2 Weitere Angaben
Die Unterlage kann zusätzlich weitere Angaben enthalten, um zum Beispiel eine erhöhte Planungssicherheit zu erreichen, dem Bauherrn weitere Hinweise zu den späteren Arbeiten
zu geben und den Unternehmern, die mit den späteren Arbeiten beauftragt werden, die Durchführung dieser Arbeiten zu erleichtern. Weitere Angaben können zum Beispiel sein:
Die Unterlage kann auch Verweise auf entsprechende Teile eines gegebenenfalls aus anderen Gründen vorhandenen Baubestandswerkes enthalten.
4.3 Form
Die Form der Unterlage wird in der Baustellenverordnung nicht festgelegt und bleibt dem Koordinator/Bauherrn überlassen. Anlage A enthält Beispiele für Unterlagen.
Anlage A |
Die Anlage enthält vier Beispiele für Unterlagen:
1. Beispiel - Neubau Zentrallager
Das Beispiel beschreibt die Unterlage für ein Hochregallager, das an eine vorhandene Produktionsanlage angebaut wurde. Es zeichnet sich dadurch aus, dass betriebliche Belange in der Unterlage berücksichtigt worden sind. Die Unterlage ist in Form einer Tabelle erstellt worden, in der neben den notwendigen Angaben auch solche aufgeführt wurden, die im vorliegenden Fall während der Planungsphase von Bedeutung waren. Dies betrifft zum Beispiel die Positionen im Leistungsverzeichnis.
2. Beispiel - Unterführung Petershofer Damm
Das Beispiel "Unterführung Petershofer Damm" wurde für ein Ingenieurbauwerk erstellt, bei dem eine Straße unter eine Bahnlinie geführt wurde, um einen höhengleichen Bahnübergang zu beseitigen.
Die Unterlage selbst ist gegliedert nach der öffentlichen Beleuchtung, einem im Rahmen der Baumaßnahme zu erstellenden Regenrückhaltebecken, einer Lichtsignalanlage und dem Bauwerk selbst.
3. Beispiel - Bürogebäude
Im Beispiel 3 ist eine Unterlage für ein Bürogebäude wiedergegeben. Dieses Beispiel enthält für die einzelnen Teile der baulichen Anlage jeweils ein Blatt. Diese Art der Darstellung erlaubt, dass für spezifische spätere Arbeiten, zum Beispiel das Reinigen der Dachentwässerung, dem jeweils ausführenden Unternehmen genau jenes Blatt übergeben werden kann, in dem die Gefahren und die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Maßnahmen für seine Tätigkeit zusammengefasst sind.
Die Unterlage gibt den Stand unmittelbar nach dem Zusammenstellen während der Planung der Ausführung wieder.
4. Beispiel - Bundesstraße
Im Beispiel 4 wird die Unterlage für eine Bundesstraße zwischen definierten Netzknoten dargestellt. Es werden innerhalb dieser Unterlage nur jene Teile der Anlage aufgeführt, bei denen sich die späteren Arbeiten von denen unterscheiden, die standardmäßig beim Straßenbau durchzuführen sind.
Beispiel 1 Neubau Zentrallager
Unterlage
für spätere Arbeiten gem. BaustellV
Objekt: Neubau Zentrallager 12345 Musterstadt
Aufgestellt, 16.08.2001 durch: Fortgeschrieben, .................... | Dipl.-Ing. Max Mustermann Koordinator 12345 Musterstadt |
1. Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
Die Zusammenstellung der Unterlage erfolgte durch Dipl.-Ing. Max Mustermann, Koordinator mit Beauftragung durch den Bauherrn des Zentrallagers der Fa. Muster.
Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die Dokumentation des Gebäudes (Architektenleistung) und sonstige von den beauftragten Firmen zu übergebenden Unterlagen wie z.B. Bedienungsanleitungen und Wartungsbücher.
Die Unterlage wurde nach RAB 32 zusammengestellt; sie enthält neben den erforderlichen Angaben nach Abschnitt 4.2.1 weitere Angaben nach Abschnitt 4.2.2 RAB 32.
1.2 Verwendete Unterlagen
Diese Unterlage wurde auf Basis der durch die Planungsbeteiligten und Versorgungsträger übergebenen Dokumente und Angaben erstellt.
1.3 Allgemeine Grundsätze
2. Objektbeschreibung
Bei der baulichen Anlage handelt es sich um ein vollautomatisches Hochregallager mit Kommissionierzone, Verladerampen und angegliedertem Bürotrakt.
Konstruktiv handelt es sich um eine sogenannte Silobauweise, d. h. die Stahlkonstruktion der Regale ist auch das tragende Bauteil für Dach und Wand, woraus folgt, dass diese nicht verändert werden darf.
Die vollautomatischen Förderanlagen und die Regalbediengeräte stellen eine besondere Gefährdung für Personen dar, wenn sie sich im Gefahrenbereich dieser Maschinen aufhalten. Daher ist es verboten, bei Betrieb der Anlage den Gefahrenbereich zu betreten. Als Sicherungsmaßnahme ist dieser Bereich durch einen 2 m hohen Zaun abgesichert. In den Zugängen befinden sich Türkontakte, die beim Öffnen die Gesamtanlage stilllegen.
Die bauliche Anlage ist mit einer RWA-Anlage (Rauch- und Wärmeabzugsanlage) ausgestattet, die regelmäßig gewartet werden muss.
Des weiteren sind die gesamte Lagerfläche und die Etagen des Hochregallagers mit einer Sprinkleranlage bestückt. Hierfür werden ein unterirdisches Wasserreservoir mit Nachspeisung aus dem öffentlichen Netz und eine Sprinklerzentrale mit Notaggregaten vorgehalten. Diese Anlagen sind regelmäßig zu warten. Eine besondere Gefahr ergibt sich durch das unterirdische Wasserreservoir.
3. Zusammenstellung der späteren Arbeiten
Siehe folgende Tabelle.
Unterlage für Hochregallager in 12345 Musterstadt
Anlage bzw. Bauteil | Arbeiten | Gefahren | Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen | Plan-Nr. | Position(en) im LV | Bemerkungen und Hinweise | ||
Art | Häufigkeit | |||||||
Außenanlagen | Übersichtsplan Außenanlagen | |||||||
Gesamtanlage | Erdarbeiten | nach Bedarf | Stromschlag Gasexplosion | Bestandspläne mit erdverlegten Stromleitungen Gasleitungen Wasserleitungen | ||||
Abwasserleitungen | Revision | 1 mal im Jahr | Absturz Faulgase, Sauerstoffmangel | Steigeisengänge Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, Messungen | Pos. 04.3.28 | |||
Wasserreservoir für Sprinkleranlage | Revision | 4 mal im Jahr | Absturz Ertrinken | Pfostenständer mit Kunststoff- kette (8 Pfosten für 2 Deckel) Steigleiter, ausziehbar PSA gegen Absturz und Er- trinken | Angebot von Firma ... | Behälter ist ständig voll Wasser; Kontrolle der Schwimmerventile erfolgt von der Hoffläche aus. Die Bodenöffnungen sind zu sichern. Lagerort Pfostenständer: Sprinklerzentrale | ||
Außenbeleuchtung | Reinigung der Leuchten | 1 mal im Jahr nach Bedarf | Absturz | Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster) | ||||
Außenbeleuchtung | Austausch Leuchtmittel | nach Bedarf | Absturz | Stehleiter auf standfestem Untergrund (Pflaster) | ||||
Dach | Übersichtsplan Dach | |||||||
Dach Gebäude "N" | Flachdacheinläufe kontrollieren | 1 mal im Jahr nach Bedarf | Absturz | Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand | Angebot von Firma ... | Dachausstieg im Heizraum | ||
Schornstein fegen | 1 mal im Jahr | Absturz | Dachausstieg mit Leiter durch zu öffnende Lichtkuppel, Brüstung am Dachrand | Dachausstieg im Heizraum |
Unterlage für Hochregallager in 12345 Musterstadt
Anlage bzw. Bauteil | Arbeiten | Gefahren | Sicherheitstechnische Einrichtungen, Maßnahmen | Plan-Nr. | Position(en) im LV | Bemerkungen und Hinweise | ||
Art | Häufigkeit | |||||||
Dach Hochregallager | Inspektion Dachfläche | 1 mal im Jahr | Absturz | Zugang: Steigleiter mit Steigschutz | Angebot von Firma ... | Lagerort PSA für Personal des Bauherrn: Heizraum Gebäude "N" | ||
Arbeiten im Dachrandbereich Inspektion | 1 mal im Jahr | Absturz | PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten | |||||
Revision an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | 1 mal im Jahr | Zugang: Steigleiter mit Steigschutz PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten | Pos. 07.4.1 | Dachausstieg im Heizraum Auflage Baugenehmigung | ||||
Flachdacheinläufe kontrollieren | 1 mal im Jahr | Zugang: Steigleiter mit Steigschutz PSA gegen Absturz Anschlag an vorhandene Sekuranten | Pos. 07.2.8 | Dachausstieg im Heizraum | ||||
Fassade | ||||||||
Festverglasung Gebäude "N" | Reinigung | 2 mal im Jahr | Absturz | Hubarbeitsbühne | Befestigte Standplätze um das Gebäude | |||
Sonnenschutz Gebäude "N" | Reinigung Wartung | nach Bedarf | Absturz | Hubarbeitsbühne | Befestigte Standplätze um das Gebäude | |||
Glasfassade Hochregallager | Reinigung | alle 4 Jahre | Absturz | Hubarbeitsbühne | Befestigte Standplätze um das Gebäude | |||
RWA-Anlage | Revision an Zuluftjalousien in der Außenwand | 1 mal im Jahr | Absturz | Stehleiter | Auflage Baugenehmigung | |||
Hohe Räume im Hochregallager | ||||||||
Leuchten Kommissionierzone | Reinigung Wartung | nach Bedarf | Absturz | Hubarbeitsbühne | Ebener Hallenboden | |||
Blaue Leuchten im Regalbereich | Reinigung Wartung | nach Bedarf | Absturz | Arbeitsgerüst Regalbediengerät stilllegen | im gesicherten Bereich auf ebenem Hallenboden Arbeitsgerüst bis 12 m Standhöhe | |||
Betriebstechnische Einrichtungen, die Bestandteil der baulichen Anlage sind | ||||||||
Regalbediengerät | Wartung | 4 mal im Jahr nach Bedarf | Absturz | Fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz, PSA gegen Absturz, Anschlagpunkt für PSA | Wartungsbuch Betriebsanweisung | |||
Palettenförderanlagen | Wartung | 4 mal im Jahr und nach Bedarf | Quetschung | Gefahrenbereich gesichert durch Zaun und Türen mit Kontakten zur Stilllegung und Schlüsselschaltung zur Wiederinbetriebnahme der Förderanlage | ||||
Senkrechtförderer | Wartung | 4 mal im Jahr und nach Bedarf | Absturz | Senkrechtförderer stilllegen feste Steigleiter, fest installierte Arbeitsebene mit Seitenschutz | ||||
Brandschutztore am Tunneleingang | Wartung | 1 mal im Jahr | Absturz | Wartungsgang | Schnitt Tunnel | Angebot von Firma ... | Zugang über Besucherbühne | |
Brandschutztore am Blocklager | Wartung | 1 mal im Jahr | Absturz | Stehleiter | Angebot von Firma ... | Zugang über Besucherbühne | ||
Rolltor | Wartung | 1 mal im Jahr | Absturz | Anlegeleiter oder Arbeitsbühne | ||||
Lastenaufzug Gebäude "N" | Wartung | 1 mal im Jahr | Absturz | Seitenschutz auf Kabinendach |
4. Verweise
4.1 Hinweise auf Planer, ausführende Unternehmen
Es kann für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage hilfreich sein, Informationen bei den Planungsbeteiligten und den ausführenden Firmen einzuholen.
Architekt: | Dipl. Ing. Max Mustermann 12345 Musterstadt Telefon/Telefax |
Tragwerksplaner: | ... |
Fachingenieure Elektro: | ... |
Fachingenieure H/S/L: | ... |
Firmenliste: | siehe Objektdokumentation |
4.2 Hinweise auf Pläne (sind diesem Beispiel nicht beigefügt)
Folgende Pläne sind Anlage zur Unterlage:
4.3 Hinweise auf Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher
Für bestimmte spätere Arbeiten an der baulichen Anlage kann es notwendig und hilfreich sein, Bedienungs-, Inspektions- und Wartungsbücher einzusehen.
Beispiel 2 Unterführung
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Unterführung Petershofer Damm
23052 Oldensbüttel
3. Anpassung Blatt ... von .........................
2. Anpassung Blatt ... von ......................... am
1. Anpassung Blatt ... von ......................... am
Zusammengestellt (Blatt 1 - 4) von
Max Mustermann am .........................
Koordinator
1. Allgemeines
Diese Unterlage enthält die erforderlichen Angaben zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage im Sinne der Baustellenverordnung.
Sie ersetzt nicht die vom Bauherrn und seinen Planern erstellten Pläne, Anweisungen und sonstige Dokumente. Diese sind je nach Art der späteren Arbeiten ergänzend beizuziehen.
Diejenigen, die spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ausführen, werden hierdurch nicht von ihrer Verpflichtung befreit, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstige Vorschriften bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten. Sie entbindet Arbeitgeber insbesondere nicht davon, eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach den geltenden Bestimmungen vorzunehmen.
Diese Unterlage ersetzt nicht die Dokumentation der Ergebnisse anderer an der Planung und Ausführung Beteiligter und stellt auch keine Betriebsanweisung oder Betriebsanleitung dar.
2. Geltungsbereich der Unterlage für die bauliche Anlage
Diese Unterlage gilt für die dargestellte Unterführung und die damit verbundenen Einrichtungen. Für das damit in Verbindung stehende Ver- und Entsorgungsbauwerk besteht eine eigene Unterlage.
3. Objektbeschreibung
Das Unterführungsbauwerk beseitigt einen höhengleichen zweigleisigen Bahnübergang einer stark frequentierten Straße im Hafengebiet. Es ist als vierspurige Straßenunterführung konzipiert. Fußgänger- und Radfahrerverkehr ist nicht vorgesehen, daher verfügt das Bauwerk lediglich über Notgehwege.
Je Fahrtrichtung sind zwei durchgehende Fahrstreifen mit zusätzlichen Abbiegespuren vorgesehen.
Die Gesamtlänge des Bauwerks beträgt 248 m und setzt sich aus
82,00 m Rampe Süd, 70,50 m Unterführung und 95,50 m Rampe Nord
zusammen.
Infolge der Kurvenaufweitung sowie der geplanten Abbiegespuren beträgt die lichte Weite zwischen den Außenwänden 20 bzw. 24 m. Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt > 4,70 m, die größte Längsneigung der Fahrbahn 4,9 %.
Das Unterführungsbauwerk wurde als Stahlbetonbauwerk mit Tiefgründung erstellt. Neben Ortbetonrammpfählen leiten die seitlichen Spundwände lotrechte Lasten in den tragfähigen Baugrund ab. Die Spundwände werden durch geneigte Ankerpfähle gehalten.
Das anfallende Regenwasser wird in einem Rückhaltebecken unterhalb der Unterführung gesammelt und in ein Hafenbecken eingeleitet. Es ist so bemessen, dass der anfallende Regen einer Stunde, auch bei Pumpenausfall, gespeichert werden kann. Das Pumpwerk ist über einen auf der westlichen Seite der Südrampe angeordneten Betriebsschacht für Wartungs- und Kontrollzwecke erreichbar.
4. Hinweis auf weitere Dokumente
Zusätzliche Angaben enthalten das Bauwerksbuch und die Bauwerksakte.
5. Zusammenstellung der späteren Arbeiten
Blatt 1 Öffentliche Beleuchtung
Blatt 2 Regenrückhaltebecken
Blatt 3 Lichtsignalanlage
Blatt 4 Bauwerk
Unterlage für spätere Arbeiten
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Öffentliche Beleuchtung | Blatt-Nr.: 1 Index der letzten Änderung: b | ||||||||
Anlage bzw. Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Hinweise | ||||
siehe Plan "Übersicht Öffentliche Beleuchtung" 1 | |||||||||
Mastleuchten | Reinigung | 2 mal jährlich |
| Hubarbeitsbühne | |||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
Wartung | 1 mal jährlich |
| Hubarbeitsbühne | ||||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
| Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber | Leitungsbestandspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers | |||||||
| Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber | Richtlinien des Bahnbetreibers | |||||||
Reparatur, Anstrich- und Korrosionsschutzarbeiten |
| Hubarbeitsbühne | |||||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
| Stromabschaltung, Erdung und Einweisung durch Bahnbetreiber | Leitungsbestandspläne, Richtlinien des Bahnbetreibers | |||||||
| Unterweisung über besondere Belange des Bahnbetriebes durch Netzbetreiber | Richtlinien des Bahnbetreibers | |||||||
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Regenrückhaltebecken | Blatt-Nr.: 2 Index der letzten Änderung: c | ||||||||
Anlage bzw. Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Hinweise | ||||
siehe Plan "Übersicht Regenrückhaltebecken" 1 | |||||||||
Rückhaltebecken | Revision | 1 mal jährlich |
| Einstellen von Arbeiten | Überschreiten des Aufnahmevermögens des Beckens | ||||
| Absturzsicherung | ||||||||
| Messungen mit Multiwarngerät, Betriebsanweisung | ||||||||
| ortsfest eingebaute Leiter | ||||||||
| Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung | z.B. Weillsche Krankheit | |||||||
Straßenschächte | Revision | 1 mal jährlich |
| ortsfeste Leiter, Steigeisengänge | |||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
Straßenabläufe | Reinigung | 2 mal jährlich |
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | ||||
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Lichtsignalanlage | Blatt-Nr.: 3 Index der letzten Änderung: b | ||||||||
Anlage bzw. Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Hinweise | ||||
siehe Plan "Übersicht Lichtsignalanlage" 1 | |||||||||
Signalgeber | Reinigen | 4 mal jährlich |
| Hubarbeitsbühne | |||||
| Verkehrssicherung,
Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
Lampen austauschen | 1 mal jährlich |
| Hubarbeitsbühne | ||||||
| Verkehrssicherung,
Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
Elektrische Anlagen/ Steuerungseinrichtungen | Prüfung und Wartung | 2 mal jährlich |
| Abschaltung,
Unterweisung | Bestandspläne | ||||
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Bauwerk | Blatt-Nr.: 4.1 Index der letzten Änderung: e | ||||||||
Anlage bzw. Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Hinweise | ||||
siehe Plan "Übersicht Bauwerkbuches " 1 | |||||||||
Überbau | Wartung | nach Bedarf |
| Hubarbeitsbühne | |||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
| Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung | ||||||||
Inspektion in Form von |
| Hubarbeitsbühne | |||||||
| jedes 3. Jahr
1 mal jährlich 2 mal jährlich |
| Verkehrssicherung, Warnkleidung
Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Warnkleidung Atemschutz, Schutzhandschuhe Hygienemaßnahmen, Unterweisung | StVO, ZTV-SA, RSA
z.B. Papageienkrankheit | |||||
Instandsetzung | Bedarf nach |
| Hubarbeitsbühne | ||||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
| Unterweisung über besondere Belange des Netzbetreibers, Einstellen des Bahnbetriebes, Warnkleidung | ||||||||
| Stromabschaltung und Erdung, Einweisung durch Bahnbetreiber | ||||||||
| Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung | z.B. Papageienkrankheit |
Bauvorhaben: Unterführung Petershofer Damm Bauwerk | Blatt-Nr.: 4.2 Index der letzten Änderung: e | ||||||||
Anlage bzw. Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Hinweise | ||||
siehe "Übersichtszeichnung des Bauwerkbuches" | |||||||||
Unterbauten | Wartung | nach Bedarf |
| Hubarbeitsbühne | |||||
| Verkehrssicherung,
Warnkleidung | StVO, ZTV-SA,
RSA | |||||||
| Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung | z.B. Papageienkrankheit | |||||||
Inspektion in Form von |
| Hubarbeitsbühne | |||||||
| jedes 3. Jahr
1 mal jährlich 2 mal jährlich |
| Verkehrssicherung, Warnkleidung
Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung | StVO, ZTV-SA, RSA
z.B. Papageienkrankheit | |||||
Instandsetzung | nach Bedarf |
| Hubarbeitsbühne | ||||||
| Verkehrssicherung, Warnkleidung | StVO, ZTV-SA, RSA | |||||||
| Atemschutz, Schutzhandschuhe, Hygienemaßnahmen, Unterweisung | z.B. Papageienkrankheit |
1) Pläne sind diesem Beispiel nicht beigefügt
Beispiel 3 Bürogebäude
Unterlage
für spätere Arbeiten
am Bauwerk
Bürogebäude
Musterstraße in Dresden
1 Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Nach § 3 Absatz 2 Nr. 3 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 ist "eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen."
Die Unterlage wurde durch den Koordinator Max Mustermann, "Musteringenieurbüro mib", zusammengestellt. Den Auftrag hierfür hat der Bauherr, Bau + Boden GmbH, während der Planung der Ausführung am 02.01.2002 erteilt.
Diese Unterlage für spätere Arbeiten ersetzt nicht die von Planern und Auftragnehmern erarbeiteten Ausführungspläne, einschließlich Anweisungen und Zeichnungen, die in einer Objektdokumentation nach § 15 HOAI, Leistungsphase 9 zusammengefasst sind.
1.2 Verwendete Informationen und Pläne
Die Grundlage für das Zusammenstellen der Unterlage sind Angaben, die von folgenden Planungsbeteiligten zur Verfügung gestellt wurden:
Die Angaben wurden ergänzt durch folgende Dokumente:
1.3 Allgemeine Grundsätze
2 Objektbeschreibung
Das Bürogebäude liegt in Dresden im Gebiet Neustadt. Es ist einseitig angebaut. Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße und die Müllerstraße. Das Bauwerk besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen gemäß den Planunterlagen des Büros "Muster-Architekten". Die Räume sind im Durchschnitt 2,70 m hoch. Der Eingangsbereich hat eine Raumhöhe von 3,80 m.
Das Bauwerk ist in Stahlbeton B 25 errichtet. Die Fundamente, Decken und Wände sind in Ortbeton, die Treppen sind als Fertigteile ausgeführt. Die nichttragenden Wände sind als Gipskarton-Ständerwände erstellt.
Die Außenwände sind Stahlbetonfertigteile mit Bekleidung aus grobgeschliffenem Naturwerkstein, befestigt mit nichtrostenden Stahlankern vor einer Wärmedämmung. An der Natursteinfassade kann ein Stand-Fassadengerüst gestellt werden. Spezielle Verankerungspunkte für die Gerüste befinden sich an den Gebäudefassaden. Die Fenster sind aus Aluminium und mit einem Dreh-Kipp-Beschlag versehen. Der Eingangsbereich besteht aus einer Aluminium-Glas-Fassade als Ständer-Riegel-Konstruktion mit Sonnenschutzlamellen. Der Bereich der Glasfassade ist mit einer Hubarbeitsbühne erreichbar.
Das Dach ist als Warmdach auf einer Stahlbetondecke mit 2 % Gefälle, Wärmedämmung und zweilagiger Dachabdichtung aus Bitumenbahnen mit oberseitiger Abstreuung aus Schiefersplitt ausgeführt. Die Dachabdichtung ist teilflächig verklebt. Auf der Dachfläche wurden flächendeckend Sekuranten eingebaut, die für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten zu nutzen sind. Über dem Eingangsbereich befindet sich eine 5 x 5 m große begehbare Lichtkuppel.
Die Innenräume haben üblichen Bürostandard. Die Fenster in den Treppenhäusern sind mit Stehleitern erreichbar. Der Treppenbelag ist in Naturstein ausgeführt, die Geländer bestehen aus lackiertem Stahl-Rundrohr. Die Fußböden im Keller bestehen aus einem Verbundestrich mit Anstrich, die Fußböden der Bürobereiche und Flure aus einem schwimmenden Estrich mit Teppichbelag, die Fußböden der Teeküchen und Toiletten aus Fliesen.
Die Büroräume und Treppenhäuser sind mit Aufputz-Deckenleuchten, die Eingangshalle mit direktstrahlenden Einbauleuchten ausgestattet.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Warmwasserzentralheizung mit Gaskessel, vollautomatisierter und außentemperaturgesteuerter Regelanlage. Alle Stahlradiatoren sind mit Thermostatventilen ausgestattet.
Für die Außenanlage existiert ein Leitungsplan, der, wie die anderen Ausführungspläne, in der Objektdokumentation enthalten ist. Besonderheiten für die begehbaren Schächte, sind den jeweiligen Detailblättern der späteren Arbeiten zu entnehmen.
3 Zusammenstellung der späteren Arbeiten
Auf den nachfolgenden Seiten erfolgt eine Zusammenstellung der späteren Arbeiten an der baulichen Anlage nach der Gliederung:
3.1 Außenanlagen A,
3.2 Dächer D,
3.3 Fassaden F,
3.4 Hohe Räume H.
Lfd. Nr. A 1.10 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | Gesamte Außenanlage |
Art der Arbeiten 1 | spätere Erd- und Grabarbeiten, z.B. Verlegung neuer Leitungen oder Reparatur vorhandener Leitungen |
Gefahren 1 | Stromschlag durch E-Leitung |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Beachtung der Leitungsbestandspläne |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | |
Ordner Bestandspläne (GL1) - Plannummer 243/888 Leitungsbestandspläne für Ver- und Entsorgung | |
Häufigkeit der Arbeiten | nach Bedarf |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | keine |
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen | |
Datum erstellt/geändert am | 11.01.2002 |
Lfd. Nr. A 1.20 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | Abwasser Ver- und Entsorgung |
Art der Arbeiten 1 | Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Ver- und Entsorgungsleitungen |
Gefahren 1 | Absturz, Explosion oder Sauerstoffmangel, Infektion |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Geöffnete Einstiege sichern, begehbare Schächte |
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Infektion Messungen | |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | |
Ordner Bestandspläne (GL3) - Plannummer 243/999 | |
Häufigkeit der Arbeiten | 1 x im Jahr |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | keine |
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen | |
Datum erstellt/geändert am | 11.01.2002 |
Lfd. Nr. D 1.10 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | sämtliche Dachflächen |
Art der Arbeiten 1 | Reinigung der Dacheinläufe und Inspektion der Flachdächer Inspektion der Blitzschutzanlage und der RWA Anlage Schornsteinfegerarbeiten Lichtkuppel reinigen |
Gefahren 1 | Absturz |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Zugang zum Dach über Dachausstieg mit integrierter Einschubleiter im Bereich Flachdach: PSA gegen Absturz mit Sekuranten als Anschlagpunkte |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | keine |
Häufigkeit der Arbeiten | Reinigen Dachrinne 2 x pro Jahr Andere Arbeiten nach Bedarf oder Vorschrift |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | RWA-Anlage |
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen | |
Datum erstellt/geändert am | 11.01.2002 |
Lfd. Nr. F 1.10 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | Glasfassaden |
Art der Arbeiten 1 | Fassadenreinigung - Glas |
Wartung/Reparatur Sonnenschutz Gefahren 1 | Absturz |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Hubarbeitsbühnen (Standplätze: siehe Plan) |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | Ordner Bestandspläne (GL 6) - Plannummer 123/486 (Pläne Ansicht Fassade Nr. 356) |
Häufigkeit der Arbeiten | 2 x im Jahr |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | keine |
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen | Hubarbeitsbühnen (Standsicherheit im Bereich Lichtschächte nicht gegeben) |
Datum erstellt/geändert am | 14.01.2002 |
Lfd. Nr. F 1.20 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | Natursteinfassaden |
Art der Arbeiten 1 | Fassadenreinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten an Fugen |
Gefahren 1 | Absturz |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Nordseite Arbeitsgerüst (als Standgerüst) an der Fassade befestigt (vorhandene Verankerungspunkte) alle anderen Seiten Hubsteiger |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | Ordner Bestandspläne (GL 6) - Plannummer 124/586 Fassadenplan mit Verankerungspunkten |
Häufigkeit der Arbeiten | alle 5 Jahre |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | keine |
Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen | |
Datum erstellt/geändert am | 14.01.2002 |
Lfd. Nr. H 1.10 | |
Teil der baulichen Anlage 1 | Räume, Höhe bis 3,80 m |
Art der Arbeiten 1 | Fensterreinigung (einschließlich Treppenhausfenster) Leuchten reinigen, Lampen wechseln |
Gefahren 1 | Absturz |
Sicherheitstechnische Einrichtungen und Maßnahmen 1 | Stehleitern, Standhöhe ca. 2,50 m Anschlagösen am Fenster |
Verweis auf Baupläne oder Leistungsverzeichnis 2 | Ordner Bestandspläne (GL 7) - Plannummer 123/456 |
Häufigkeit der Arbeiten | 2 x im Jahr |
Inspektions- oder Wartungshandbücher | keine Hinweise, Bemerkungen und Bestimmungen |
Datum erstellt/geändert am | 14.01.2002 |
1 Ist immer auszufüllen | |
2 falls bekannt, ist Ordner und Plannummer anzugeben |
4 Verweise auf andere Dokumente
Nach Fertigstellung der Objektdokumentation empfiehlt sich im Rahmen der Fortschreibung der Unterlage ein Verweis auf diese Objektdokumentation. Insbesondere sollte auf folgende Dokumente hingewiesen werden:
Beispiel 4: Bundesstraße
Unterlage
für spätere Arbeiten gem. BaustellV
Objekt:
B 264, von NK 5105 033 nach NK 5106 013
Aufgestellt, 17.10.2002 Fortschreibung: | durch: Dipl. Ing. Mustermann |
Nicht besonders aufgeführt werden Arbeiten, die durch spezielle Vorschriften bereits detailliert geregelt sind, wie z.B. Winterdienst, Grünpflege, Auswechseln von Schutzplanken und Reinigung von Fahrbahn, Beschilderung, Leitpfosten und Entwässerungsanlagen.
Bei all diesen Arbeiten sind die üblichen Arbeitsschutzbestimmungen und einschlägigen Vorschriften der Betriebssicherheit zu beachten.
Die Unterlage ersetzt nicht das Vorhalten der Leitungspläne und sonstiger Bestandsunterlagen.
B 264 | Lage: von NK 5105 033 nach NK 5106 013
Hauptmerkmal: 7 bis 8 m breite Fahrbahn | ||||
Anlage oder Bauteil | Art der Arbeit | Häufigkeit | Gefahr | Sicherheitstechnische Einrichtungen/ Maßnahmen | Bem./ Hinweise |
NK 5105 034 - NK 5106 071 | |||||
Kreuzende Gasleitung km 0,005 | Rammen von Schutzplankenpfosten | bei Bedarf | Explosion | Gelber Gasleitungshinweispfosten | |
ehemaliges Schlammabsetzbecken km 0.500 | Müll aufsammeln, Grünpflege, Kontrolle von Tor und Zaun | jährlich | Ertrinken | Einzäunung und verschließ bares Tor, Absperrung am Stellplatz.
Kennzeichnung des Gefahrenbereichs: "Lebensgefahr durch Ertrinken! Betreten verboten." Mit Piktogramm. Bei Betreten Maßnahmen gegen Versinken treffen. | |
Schieberschacht km 0.980 | Wartung, Kontrolle nach Platzregen, Bedienung bei Öl- oder Chemieunfall | jährlich und bei Bedarf | Quetschungen, Verkehrsgefahr | Bedienungsanleitung, Betriebsanweisung, Absicherung nach RSA, Haltebucht. | |
Unterführter Wirtschaftsweg km 2.850 | Wartung, Überflutung abpumpen. | Überflutung bei Platzregen, Ertrinken | Absperrmöglichkeiten sind gelagert in SM Bergheim | ||
NK 5105 071 | |||||
LSA | Wartung, Reinigung, Lampenwechsel, Reparatur | vierteljährlich und nach Bedarf | Stromschlag, Verkehr | Hubarbeitsbühne, Absicherung nach RSA. | |
NK 5106 071 - 5106 013 | |||||
Versickerungsbecken km 1.900 | Müll aufsammeln, Grünpflege, Entschlammung, Kontrolle von Tor und Zaun | halbjährlich | Ertrinken Verkehr | Einzäunung und verschließbares Tor, befestigte Zuwegung zum Schlammfang, Zufahrt vom Wirtschaftsweg benutzen. |
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