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Regelwerk
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Technische Regeln Druckbehälter
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TRB 801 - Besondere Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV

Ausgabe Februar 1984
(BArbBl. 2/1984 S. 92 aufgehoben)



Vorbemerkung

Diese TRB enthält sowohl vom Fachausschuß Druckbehälter ermittelte allgemein anerkannte Regeln der Technik als auch Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Der Richtlinienteil ist durch Randbalken gekennzeichnet. Die Einteilung dieser TRB stimmt mit der des Anhangs II zu § 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV) überein. Die zu Anfang jedes Abschnittes wiedergegebenen Vorschriften der DruckbehV sind kursiv gedruckt.

Geltungsbereich

(1) Diese TRB gilt für die Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV (jetzt BetrSichV). Sie enthält Sonderregelungen für diese Druckbehälter insbesondere hinsichtlich Prüfung, Ausrüstung, Aufstellung und Betrieb.

(2) Diese TRB geht den anderen TRB vor.

(3) Die Abgrenzung nach TRB 001 Abschnitt 2.2 gilt auch für diese TRB.

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