Regelwerk, Technsiche Regeln, BioStoffV, TRBA

TRBA 230
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Biostoffe

2.2 Infektiöse Wirkung

2.3 Sensibilisierende Wirkung

2.4 Toxische Wirkung

2.5 Nutztiere

2.6 Zoonosen

2.7 Bioaerosole

2.8 Arbeitskleidung

2.9 Schutzkleidung

2.10 Schutzmaßnahmen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Allgemeines

3.2 Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung

3.3 Formale Anforderungen

3.4 Gefährdungen durch Biostoffe

3.5 Gefährdungsrelevante Faktoren

4 Schutzmaßnahmen

4.1 Technische und bauliche Schutzmaßnahmen

4.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

4.3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

4.4 Vorgehen bei Unfällen und Betriebsstörungen

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

5.1 Pflichtvorsorge

5.2 Angebotsvorsorge

5.3 Wunschvorsorge

Anhang 1 Gefährdungen durch Biostoffe

Tabelle 1 Beispiele für Arbeitsbereiche mit dort vorkommenden Infektionserregern

Tabelle 2 Beispiele für Arbeitsbereiche mit dort vorkommenden sensibilisierenden oder toxisch wirkenden Stoffen

Tabelle 3 Beispiel für ein Biostoff-Verzeichnis

Anhang 2 Schutzmaßnahmen

Tabelle 1 Branchenübergreifende Schutzmaßnahmen

2.1 Ergänzende Schutzmaßnahmen - Umgang mit Tieren

Tabelle 2 Ergänzende Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Tieren

2.2 Ergänzende Schutzmaßnahmen - Umgang mit Pflanzen

Tabelle 3 Ergänzende Schutzmaßnahmen im Pflanzenbau, in Sonderkulturen, in der Grundfutterherstellung und in der Pilzzucht

Anhang 3 Spezifische Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung

1 Schutzanzug

2 Schutzhandschuhe

3 Augenschutz

4 Atemschutz

Literaturhinweise