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Regelwerk

Übergreifende Änderungen


TRbF 112Die TRbF 112 wurde im Februar 1996 aufgehoben. Die Regelungen erfolgen derzeit nach der zeitgleich eingeführten TRbF 040 "Tankstellen"

BArbBl. 2/96 S. 103: Vorbemerkung zur neuen TRbF 40 "Tankstellen"

Die Europäische Union kann zur Beseitigung von Handelshemmnissen Richtlinien nach Artikel 100a des EG-Vertrages erlassen, die Beschaffenheitsanforderungen an Anlagen und Anlageteile enthalten, über die nicht hinausgegangen werden darf (sog. "Harmonisierter Bereich"). Um der EG-Kommission die Beseitigung von Handelshemmnissen im "nicht harmonisierten Bereich" zu ermöglichen, sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der EG-Informationsrichtlinie Nr. 83/189 EWG verpflichtet, der Kommission ihre nationalen technischen Bestimmungen, die Beschaffenheitsanforderungen enthalten, zu übermitteln (Notifizierungsverfahren). Die anderen Mitgliedstaaten können zu diesen Spezifikationen und Vorschriften Stellungnahmen einreichen. Die Mitgliedsstaaten dürfen jedoch weiterhin Anforderungen zum sicheren Betrieb von Anlagen stellen. Soweit hierzu in Richtlinien nach Artikel 118a (Arbeitsschutzkomponente des EG-Vertrages) Mindestanforderungen gestellt werden, dürfen diese nicht unterschritten werden.

Vor diesem Hintergrund hat der DAbF die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten "Tankstellen" (TRbF 112) überarbeitet. Der neuen TRbF 40 "Tankstellen" liegen neben den Betriebsvorschriften der TRbF 112 (Fassung 08.94) auch die für Tankstellen maßgebenden Betriebsvorschriften der TRbF 100, 110, 120 und 180 zugrunde, so daß eine abgeschlossene Technische Regel für Tankstellen vorliegt.

Der Anhang der TRbF 40 enthält in Teil 1 die (bereits notifizierten) Beschaffenheitsanforderungen. der alten TRbF 112, in Teil 2 die Beschaffenheitsanforderungen der TRbF 100, 110 und 120. Diese Beschaffenheitsanforderungen sollen durch noch zu erarbeitende europäische harmonisierte Normen ersetzt werden.

TRbF 408Regelungen zum elektrochemischen Korrosionsschutz in TRbF 521 / 522 aufgenommen

ENDE