Regelwerk, Technische Regeln, TRBS - TRGS - Arbeitsschutz
1 Anwendungsbereich und Zielsetzung |
2 Begriffsbestimmungen |
3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
4 Grundsätze zur Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
4.1 Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung |
4.2 Allgemeine Gesichtspunkte |
4.3 Einbeziehung von Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsgegenstände |
4.4 Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit, der alterns- und altersgerechten Gestaltung, ergonomisch relevanter Zusammenhänge sowie der physischen und psychischen Belastung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln |
4.4.1 Gebrauchstauglichkeit |
4.4.2 Alterns- und altersgerechte Gestaltung |
4.4.3 Ergonomische Zusammenhänge |
4.4.4 Physische und psychische Belastung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln |
4.5 Einbeziehung vorhersehbarer Betriebsstörungen in die Gefährdungsbeurteilung |
4.6 Ermittlung von Art und Umfang erforderlicher Prüfungen und der Voraussetzungen der zur Prüfung befähigten Personen, Festlegung des Soll-Zustandes des Arbeitsmittels |
5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung |
5.1 Allgemeines |
5.2 Notwendige Informationen beschaffen 5.2.1 Informationen zur Verwendung des Arbeitsmittels |
5.2.2 Informationen zur Beschaffenheit des Arbeitsmittels |
5.2.3 Prüfen der Voraussetzungen für die vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 7 BetrSichV) |
5.3 Gefährdungen ermitteln |
5.4 Gefährdungen bewerten |
5.5 Schutzmaßnahmen festlegen |
5.5.1 Allgemeines |
5.5.2 Technische Schutzmaßnahmen |
5.5.3 Organisatorische Schutzmaßnahmen |
5.5.4 Personenbezogene Schutzmaßnahmen |
5.5.5 Berücksichtigung des Arbeitsablaufs und Koordination |
5.6 Schutzmaßnahmen umsetzen |
5.7 Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen (§ 4 Absatz 5 BetrSichV) |
5.8 Ergebnisse dokumentieren (§ 3 Absatz 8 BetrSichV) |
6 Literatur |
Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung |
Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung anhand von ausgewählten Beispielen |
1 Allgemeines |
2 Beispiele |
Beispiel 1: Zusammengefasste Dokumentation für Handwerkzeuge mit gleichartigen Gefährdungen |
Beispiel 2: Anwendung der vereinfachten Vorgehensweise gemäß S7 BetrSichV - Zentrierständer in einer Fahrradwerkstatt |
Beispiel 3: Verwendung von Innenlader-Paletten zum Transport von Betonfertigteilen |
Beispiel 4: Überwachungsbedürftige Anlage hier: Aufzugsanlage im Verwaltungsgebäude |
Beispiel 5: Überwachungsbedürftige Anlage - hier: Dampfkesselanlage |
Anhang 3: Erläuterungen zu Abschnitt 4.6 zur Festlegung des Sollzustands hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln |