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Technische Regeln für Dampfkessel
- Ausrüstung und Aufstellung -
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TRD 402 - Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV * **
Ausgabe Dezember 1987
(BArbBl. 12/1987 S. 44; 5/1990 S. 76; 4/1992 S. 80; 5/1999 S. 92 aufgehoben)
1 Geltungsbereich
Diese TRD gilt für die Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV. Für die Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV gilt TRD 401 - Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV. Bei Entnahme von Dampf aus Heißwassererzeugern gilt TRD 401 zusätzlich. Für die Aufstellung gilt TRD 403 -Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV werden im folgenden Heißwassererzeugungsanlagen genannt.
2.2 Die Heißwassererzeugungsanlage umfaßt insbesondere Heißwassererzeuger. Druckausdehnungsgefäße, Druckhalteeinrichtungen, Hauptverteiler und -sammler Vorwärmer (auch wenn sie nicht im Rauchgasstrom liegen), Mischeinrichtungen, Umwälzpumpen, einschließlich der diese Anlageteile verbindenden Rohrleitungen und den an diesen und zwischen diesen Teilen angeordneten Armaturen. Alle vorstehend aufgeführten Teile gehören zur Heißwassererzeugungsanlage, auch wenn sie außerhalb des Kesselaufstellungsraumes liegen.
2.3 Durchlauf-Heißwassererzeuger sind Heißwassererzeuger, bei denen der Wasserumlauf bei Stillstand von Umwälzpumpen nicht ausreicht, um ein erhebliches Überschreiten der zulässigen Betriebstemperatur zu verhindern.
2.4 Ausdehnungstrommeln, Druckausdehnungsgefäße und Auffangbehälter sind Behälter, welche die temperaturbedingten Volumenänderungen des Wassers aufnehmen.
2.4.1 Ausdehnungstrommeln sind Bestandteil des Heißwassererzeugers und daher von diesem nicht absperrbar.
2.4.2 Druckausdehnungsgefäße sind vom Heißwassererzeuger absperrbar. In ihrem Innern herrscht während des Betriebes ein Druck, der mindestens dem der Heißwassertemperatur zugeordneten Sättigungsdruck entspricht.
2.4.3 Auffangbehälter sind vom Heißwassererzeuger absperrbar. Sie können drucklos oder mit geringerem Druck als dem der Heißwassertemperatur zugeordneten Sättigungsdruck betrieben werden. Liegt der Betriebsüberdruck über 1 bar und ist das Druckliterprodukt größer als 2000, sind sie wie Druckausdehnungsgefäße zu behandeln.
2.5 Druckhalteeinrichtung ist der Teil der Heißwassererzeugungsanlage, mit dem der erforderliche Druck erzeugt wird. Es wird unterschieden zwischen Eigendruckhaltung und Fremddruckhaltung. Bei der Eigendruckhaltung entsteht der Druck im Dampf- und Wasserraum des Heißwassererzeugers oder Ausdehnungsgefäßes. Er entspricht dem der Vorlauftemperatur zugeordneten Sättigungsdruck. Bei der Fremddruckhaltung wird der erforderliche Druck unabhängig von der Temperatur des Heißwassers erzeugt.
2.6 Zulässiger Betriebsüberdruck ist der höchste Druck. mit dem der Heißwassererzeuger betrieben werden darf. Der zulässige Betriebsüberdruck wird am höchsten Punkt des Heißwassererzeugers gemessen.
Bei Ermittlung des Produktes aus Wasserinhalt und zulässigem Betriebsüberdruck kann statt des zulässigen Betriebsüberdruckes der der zulässigen Vorlauftemperatur entsprechende Sättigungsdruck eingesetzt werden.
2.7 Zulässige Vorlauftemperatur ist die höchste Temperatur, mit der der Heißwassererzeuger betrieben werden darf. Die zulässige Vorlauftemperatur wird am Vorlaufabgang des Heißwassererzeugers gemessen.
2.8 Wandungen von Heißwassererzeugern sind die Wandungen der Dampf- und Wasserräume, die zwischen den Absperreinrichtungen des Heißwassererzeugers in den Eintritts-, Austritts-, Druckhalte-, Überström- und Ablaßleitungen liegen. Die Gehäuse der Absperreinrichtungen gehören zu den Wandungen.
2.9 Zulässige Wärmeleistung ist die höchste im Dauerbetrieb erzeugbare Wärmeleistung, mit der der Heißwassererzeuger nach der Erlaubnis oder der Bauartzulassung betrieben werden darf.
2.10 Absinkdauer ist die Zeit, in welcher ein tatsächlicher oder gedachter Wasserspiegel bei unterbrochener Speisung und Umwälzung sowie bei der zulässigen Wärmeleistung vom niedrigsten Wasserstand (NW) auf den höchsten Feuerzug absinkt. d.h.
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Dabei bedeuten: | ||||||||||||
t | = | Absinkdauer | ||||||||||
VNW/HF | = | Wasserinhalt des Heißwassererzeugers oberhalb HF, bei Heißwassererzeugern mit Dampfraum von HF bis NW | in m3 | |||||||||
mD | = | aus der zulässigen Wärmeleistung errechnete Dampferzeugung | in kg/min | |||||||||
v' | = | spezifisches Volumen des Wassers bei Sattdampftemperatur | in m3/kg |
2.11 Regler sind Einrichtungen, die den Angleich der zu regelnden Größe (z.B. Temperatur, Druck, Wasserstand) an einen vorgegebenen Sollwert bewirken.
2.12 Begrenzer sind Einrichtungen; die bei Über- bzw. Unterschreiten eines festgesetzten Grenzwertes die Beheizung des Heißwassererzeugers und gegebenenfalls Umwälzpumpen abschalten und verriegeln.
3 Allgemeine Anforderungen
3.1 Das erhitzte Wasser ist in einem geschlossenen Kreislauf zu verwenden. Falls eine Dampfentnahme vorgesehen ist, sind die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Einzelfall mit dem Sachverständigen zu vereinbaren. Auch im Falle einer Dampfentnahme muß die Druckhaltung bei jedem Betriebszustand gewährleistet sein.
3.2 Werden mehrere Heißwassererzeuger mit unterschiedlichen zulässigen Betriebsüberdrücken und/oder zulässigen Vorlauftemperaturen in einer gemeinsamen Anlage zusammengeschaltet, so muß durch geeignete Maßnahmen sichergestellt sein, daß alle Heißwassererzeuger mit einheitlichem Druck und einheitlicher Temperatur betrieben werden.
3.3 Wasserrohrkessel mit hochliegender Ausdehnungstrommel dürfen nicht mit Naturumlauf über Sicherheitsvor- und Sicherheitsrücklaufleitungen verwendet werden, es sei denn, Rückströmen von Rücklaufwasser über die Sicherheitsrücklaufleitung in die Ausdehnungstrommel ist ausgeschlossen. Das Rückströmen darf weder durch Querschnittsverengungen noch durch mechanische Hilfsmittel, wie Sicherungen gegen Rückströmen, verhindert werden.
3.4 Es ist dafür zu sorgen, daß die Temperatur des jedem Heißwassererzeuger zugeführten Rücklaufwassers einen von der Bauart des Heißwassererzeugers abhängig festzulegenden Wert, außer beim An- und Abfahren. nicht unterschreitet.
3.5 Sofern das Beimischen von Rücklaufwasser niedriger Temperatur zum Vorlaufwasser zu gefährlichen Betriebszuständen führen kann, sind die dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Ergänzung der Betriebsvorschriften, mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
3.6 Für die Ausführung der Schaltung von Heißwassererzeugungsanlagen gilt DIN 4752 - Heißwasserheizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen von mehr als 110 °C.
3.7 Bei Heißwassererzeugern ohne schnell regelbare Beheizung, die sich raschen Änderungen im Wärmebedarf bei allen Betriebszuständen nicht anpaßt, sind im Falle einer Fremddruckhaltung die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen mit dem Sachverständigen anlagebezogen zu vereinbaren.
4 Druckhalteeinrichtungen und Ausdehnungsraum
4.1 Druckhalteeinrichtungen müssen so beschaffen sein, daß eine sicherheitstechnisch bedenkliche Dampfentwicklung in der Heißwassererzeugungsanlage vermieden wird.
4.2 Jede Heißwassererzeugungsanlage muß einen ausreichenden Ausdehnungsraum haben, um die temperaturbedingten Änderungen im Wasservolumen der Heißwassererzeugungsanlage und der Wärmeverbraucheranlage aufnehmen zu können. Sofern. nicht der Dampfraum im Heißwassererzeuger als Ausdehnungsraum dient, muß ein besonderes Druckausdehnungsgefäß oder ein besonderer Auffangbehälter verwendet werden. Sie müssen einschließlich ihrer Anschlußleitungen gegen Einfrieren geschützt sein.
4.3 Sind bei Eigendruckhaltung Wärmeverbraucher so hoch angeordnet oder so beschaffen 1, daß durch ihren Betrieb gefährliche Rückwirkungen auf die Heißwassererzeugungsanlage nicht ausgeschlossen werden können, so sind die erforderlichen Maßnahmen. z.B. Ergänzung der Betriebsvorschriften. mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
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