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Regelwerk

Änderungstext

Gefahrstoffe
Änderungen und Ergänzungen der TRGS 523

(BArbBl. 11/2003 S. 77)



Bekanntmachung des BMWA vom 14. Oktober 2003
- IIIb3-35.125-5

Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMWA vom 1. August 2003 (BArbBl. Heft 9/2003 S. 42) werden Änderungen und Ergänzungen der TRGS 523 bekannt gegeben.

Die TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" Ausgabe März 1996 (BArbBl. Heft 3/1996 S. 79-84, zuletzt geändert BArbBl. Heft 9/2001 S. 86), wird wie folgt geändert und ergänzt:

In Anhang I zu TRGS 523 wird

1. In Nummer 3.1 wird der 3. Anstrich wie folgt neu gefasst:

- Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz einschließlich Gefahrstoffrecht

2. In Nummer 3.2 wird Nummer 8 wie folgt neu gefasst:

8. Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz einschließlich Gefahrstoffrecht

42 Lehreinheiten

3. In Nummer 4.1 wird nach dem 3. Anstrich eingefügt:

- Eignung und Kapazität von Tötungsverfahren

- Kriterien einer ordnungsgemäßen tierschutzgerechten Tötung

4. In Nummer 4.2 wird der 1. Anstrich wie folgt neu gefasst:

- Gesundheits- und Vorratsschutz sowie besonderer Materialschutz 90 Lehreinheiten