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Änderungstext
Gefahrstoffe
Änderungen und Ergänzungen der TRGS 523
(BArbBl. 11/2003 S. 77)
Bekanntmachung des BMWA vom 14. Oktober 2003
- IIIb3-35.125-5
Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMWA vom 1. August 2003 (BArbBl. Heft 9/2003 S. 42) werden Änderungen und Ergänzungen der TRGS 523 bekannt gegeben.
Die TRGS 523 "Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen" Ausgabe März 1996 (BArbBl. Heft 3/1996 S. 79-84, zuletzt geändert BArbBl. Heft 9/2001 S. 86), wird wie folgt geändert und ergänzt:
In Anhang I zu TRGS 523 wird
1. In Nummer 3.1 wird der 3. Anstrich wie folgt neu gefasst:
- Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz einschließlich Gefahrstoffrecht
2. In Nummer 3.2 wird Nummer 8 wie folgt neu gefasst:
8. Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz einschließlich Gefahrstoffrecht
42 Lehreinheiten
3. In Nummer 4.1 wird nach dem 3. Anstrich eingefügt:
- Eignung und Kapazität von Tötungsverfahren
- Kriterien einer ordnungsgemäßen tierschutzgerechten Tötung
4. In Nummer 4.2 wird der 1. Anstrich wie folgt neu gefasst:
- Gesundheits- und Vorratsschutz sowie besonderer Materialschutz 90 Lehreinheiten