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10. TRK-Wert für Diethylsulfat

(BArbBl. 9/83 S. 94)


0,03 ml/m3 (0,2 mg/m3)

Im Verzeichnis krebserzeugender Arbeitsstoffe der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe, Anhang II Nr. 1, ist Diethylsulfat bei Gehalten > 1% in Gruppe II (stark gefährdend) und bei Gehalten von < 1 bis 0,1 % in Gruppe III (gefährdend) eingeordnet.

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Erfahrungen

Arbeitsmedizinische Erfahrungen liegen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vor.

In einer epidemiologischen Studie aus den USA wird über Beschäftigte berichtet, die an einer Anlage zur Herstellung von Alkohol aus Alkenen unter Anwendung konzentrierter Schwefelsäure der Einwirkung von Diisopropylsulfat und Diethylsulfat ausgesetzt waren (1). Die Autoren schließen auf einen Zusammenhang zwischen beobachteter Erhöhung der Kehlkopfkrebstodesrate und Diethylsulfateinwirkung. Es wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Diethylsulfat-Arbeitsplatz-Konzentrationen waren.

Diethylsulfat ist im Tierversuch nur orientierend auf eine krebserzeugende Wirkung geprüft worden, und zwar hauptsächlich bei subkutaner Applikation hoher Dosen. Dabei zeigte sich eine lokalkrebserzeugende Wirkung, die etwa der des Dimethylsulfat unter ähnlichen Bedingungen entspricht. Auch nach oraler Gabe (Schlundsonde) ließ sich eine lokalkrebserzeugende Wirkung nachweisen, die aber trotz höherer Gesamtdosen deutlich schwächer war als nach subkutaner Applikation. Ein Rattenversuch mit einer hohen subkutanen Einzeldosis (1 x 85 mg/kg) deutet auf die Möglichkeit einer transplazentaren krebserzeugenden Wirkung (2 Nerventumoren unter 30 Jungtieren).

Nach den wenigen Befunden scheint die krebserzeugende Wirkung des Diethylsulfat nicht sehr stark ausgeprägt zu sein (2,3).

Nach den vorliegenden toxikologischen Ergebnissen läßt sich - abgesehen von den bekannten grundsätzlichen Erwägungen - kein Einwand gegen den technisch begründeten TRK-Wert von 0,03 ml/m3 ableiten.

Analytik

Die Überwachung der Diethylsulfat-Konzentrationen in Arbeitsbereichen stellt an die Analytik hohe Anforderungen. Die Bestimmung im Bereich um 0,03 ml/m3 ist nur unter Verwendung einer Probenahmemethode mit Anreichung der Meßkomponente und extrem empfindlichen Detektionsverfahren möglich. Außerdem reagiert Diethylsulfat mit Wasser unter Hydrolyse. In der Atemluft ist Wasser in sehr großem Überschuß vorhanden (1: l07). Durch Hydrolyse und Umsetzung mit anderen Stoffen (z.B. Alkoholen, Aminen, Carbonsäuren) können Verluste der Meßkomponente auftreten. Die Störeinflüsse müssen deshalb in jedem Einzelfall untersucht und berücksichtigt werden.

Die Nachweisgrenze der gaschromatographischen Analysenmethode beträgt 0,006 ml/m3, die Nachweisgrenze des dünnschichtchromatographischen Verfahrens 0,015 ml/m3, die Vergleichsstandardabweichung der Gesamtverfahren, ermittelt mit trockenem Prüfgas im Bereich um 0,03 ml/m3 an Diethylsulfat + 25 % rel. Es muß mit größerer Standardabweichung für Betriebsmessungen gerechnet werden (4).

Herstellung und Verwendung von Diethylsulfat

Diethylsulfat wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht hergestellt und technisch nur in geringem Umfang in etwa 20 Betrieben eingesetzt. Die Menge des in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Diethylsulfat beläuft sich auf max. 10 t/a. Diethylsulfat wird zur Ethylierung verwendet. Diese Umsetzungen werden überwiegend im Chargenbetrieb durchgeführt.

Ergebnisse der Arbeitsbereichsmessungen

Die Exposition von derzeit etwa 120 Personen währt in allen bisher untersuchten Arbeitsbereichen nur kurze Zeit je Schicht.

In fünf Arbeitsbereichen mit Objektabsaugung als Maßnahme zur Begrenzung der Diethylsulfat-Konzentration im Arbeitsbereich wurden folgende Konzentrationen festgestellt:

Arbeitsbereich Anzahl der
exponierten Personen
Anzahl der
Meßwerte
Spannweite der
Meßwerte
(ml/m3)
A 4 6 0,03 - 0,05
B 7 10 < 0,02
C 3 4 < 0,03
D 1 2 < 0,02
E 1 2 < 0,02

Da nur sehr wenige Angaben über tatsächliche Arbeitsplatzkonzentrationen vorliegen, wird die Höhe des TRK-Wertes in erster Linie durch die Nachweisgrenze der verfügbaren Analysenverfahren bestimmt.

Literatur:

(1) J. Lynch et al.: J. Occup. Med. 21, S. 333 - 341, 1979

(2) "Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag CHEMIE

(3) IARC Monographie, Bd. 4, S. 277 - 284, 1974

(4) Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentration krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen, ZH 1/120

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