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101. Luftgrenzwert für Ethyldimethylamin
(CAS-Nr.: 598-56-1)

Ausgabe: Oktober 2002
(BArbBl. 10/2002 S. 77; 1/2003 S. 110)



20 mg/m3 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor: = 1 =

Grenzwert liegt bei 76 mg/m3 (=1=)

Der Grenzwert für N,N-Dimethylethylamin wird vorläufig als technikbasierter Luftgrenzwert nach dem TRK-Konzept festgelegt. Eine Überprüfung des Luftgrenzwertes erfolgt zwei Jahre nach Veröffentlichung im BArbBl.

Toxikologisch-arbeitsmedizinische Anmerkungen:

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe schlägt einen neuen arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Grenzwert von 6,1 mg/m3 (Überschreitungsfaktor: =1=) vor. Grundlage der Bewertung ist die MAK-Begründung von 2000 [1].

Verwendung

N,N-Dimethylethylamin kommt als Härter in Gießereien im Bereich der Kernherstellung (cold-box-Verfahren) zum Einsatz. Hergestellt werden spezielle Gußteile für die Kfz-Industrie. Die Kernschießmaschinen sind eingehaust, beim Betrieb der Maschinen sowie insbesondere beim Öffnen der Form besteht eine Exposition gegenüber N,N-Dimethylethylamin. Die Taktzeiten liegen bei etwa 30 Sekunden.

Neben N,N-Dimethylethylamin kommen im Arbeitsbereich auch andere Stoffe vor, so dass die Arbeitsbereichsanalyse unter Heranziehung der TRGS 403 (Beurteilung von Stoffgemischen) erfolgen muss. Der Ersatz von N,N-Dimethylethylamin ist aus technologischer Sicht möglich, es kann aber zurzeit aus toxikologisch-arbeitsmedizinischer Sicht kein geeigneter Ersatzstoff empfohlen werden. Beim Einsatz von N,N-Dimethylethylamin als Kernbegasungsmittel sollten die in der Anlage 4 Nummer 1 der TRGS 440 [2] genannten Maßnahmen zur Expositionsminderung geprüft werden.

Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen

Die Exposition umfasst die gesamte Schichtlänge. Es liegen 31 Messergebnisse von fünf Betrieben aus dem Bereich der Kernherstellung vor, die im Zeitraum April bis September 2000 ermittelt wurden. Die Probenahme erfolgte überwiegend personengetragen. Es wurden gezielt Betriebe ausgewählt, bei denen auf Grund des Standes der Technik N,N-Dimethylethylaminkonzentrationen am unteren Ende der gesamten Spannbreite der Arbeitsplatzmessergebnisse erreicht werden. Die Messergebnisse schwanken zwischen 0,37 und 56 mg/m3, wobei der 50 %-Wert bei 5,3 mg/m3, der 80 %-Wert bei 11 mg/m3 und der 90 %-Wert bei 21 mg/m3 liegt.

Literatur

[1] Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe - Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten. N,N-Dimethylethylamin. Weinheim: Wiley-VCH. 30. Lfg. (2000)

[2] Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung" BArbBl. Heft 3/2001 S. 105-112 zuletzt geändert BArbBl. Heft 3/ 2002 S. 68-70)

Stand: Mai 2002

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