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17. 1-Epoxyethyl-3,4-epoxycyclohexan (4-Vinyl-1-cychlohexendioxid)
(CAS-Nr.: 106-87-6)

(BArbBl. 3/97 S. 76)


Kanzerogenität:

4-Vinyl- l-cyclohexendioxid führte nach chronischer dermaler Applikation bei Ratte und Maus zu lokalen Tumoren der Haut und außerdem bei weiblichen Mäusen zu systemischen Tumoren des Qvars (möglicherweise bedingt durch hormonale Störungen) und der Lunge (keine Dosisabhängigkeit). Aufgrund dieser Befunde und angesichts der direkt alkylierenden Wirkung der Substanz und der genotoxischen Aktivität in vitro auch ohne vorherige metabolische Aktivierung (Genotoxizitätstests in vivo wurden bisher nicht durchgeführt) erfolgt gemäß den EU-Einstufungskriterien eine Einstufung als krebserzeugend Kategorie 2.

Literatur:

Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe. Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung zu MAK-Werten: 4-Vinyl-l,2-cyclohexendiepoxid. VCH, Weinheim (1989).

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