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5. 1,2-Epoxy-3-phenoxypropan (Phenylglycidylether)
(CAS-Nr.: 122-60-1)
(BArbBl. 3/97 S. 63)
Kanzerogenität:
Phenylglycidylether hat sich in einer 2-Jahres-Inhalationsstudie an männlichen und weiblichen Ratten als kanzerogen erwiesen; die Exposition gegenüber 12 ppm führte zu Nasentumoren. Zwar wurde bisher keine Kanzerogenesestudie an einer 2. Spezies durchgeführt, aber angesichts der direkt alkylierenden Wirkung der Substanz und der positiven Resultate in Zelltransformationstesten besteht kein Zweifel an der genotoxischen und kanzerogenen Wirkung von Phenylglycidylether.
Gemäß den EU-Einstufungskriterien wird Phenylglycidylether daher als krebserzeugend Kategorie 2 eingestuft.
Literatur:
Greim, H. (Hrsg.): Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe.
Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten:
Phenylglycidylether.
VCH, Weinheim (1991).
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