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Begründung zur Bewertung von Stoffen als sensibilisierend
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Ausgabe Januar 1998
(BArbBl. 1/1998 S. 41; 8/1999 S. 66; 2/2000 S. 90)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepaßt.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.
Teil I Vorbemerkungen
Durch die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe" werden Stoffe bekanntgemacht, die nach den vom Ausschuß für Gefahrstoffe ermittelten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sensibilisierende Eigenschaften für Beschäftigte haben.
In der TRGS 908 Teil II werden die entsprechenden Begründungen fortlaufend veröffentlicht.