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TRGS 910-18: 1,2-Dibromethan

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

1,2-Dibromethan > < 1-0,1

Begründung:

Es liegen zwei Versuche vor, in denen Ratten bzw. Mäuse 5mal wöchentlich mit maximal verträglichen bis toxischen Dosen behandelt worden waren. Bei der Ratte wurden pro Behandlung im Durchschnitt 40 mg/kg Körpergewicht appliziert; bei den Mäusen im Durchschnitt 62 mg/kg bei der niedrigen Dosis und 107 mg/kg bei der hohen Dosis. Nach etwa einem Jahr wurden die Ratten, nach etwa 11/2 Jahren die Mäuse abgetötet.

Bei 147 von 200 Ratten traten bösartige Vormagengeschwülste auf (0/80 bei den Kontrollen); außerdem gab es Hinweise auf ein vermehrtes Auftreten von Leberzellkarzinomen und Hämangiosarkomen.

Bei 148 von 200 Mäusen entwickelten sich ebenfalls bösartige Vormagentumoren, und zwar bei der niedrigeren Dosis noch etwas mehr als bei der höheren, was vermutlich durch die größere Toxizität der höheren Dosis zu erklären ist. Ein vermehrtes Auftreten von gutartigen Lungentumoren ist vermutlich ebenfalls auf die Behandlung mit 1,2-Dibromethan zurückzuführen.

Nach Inhalation von 1,2-Dibromethan (6 Std./Tag; 5 x/Woche über die Lebenszeit) in den Konzentrationen 10 bzw. 40 ppm bei Ratten und Mäusen und 20 ppm bei Ratten erwies sich die Konzentration von 10 ppm als im Grenzbereich der krebserzeugenden Wirkung liegend, während 40 ppm wohl als die maximal verträgliche Konzentration angesehen werden kann l)2).

Eine sehr stark kanzerogene Wirkung zeigte 1,2-Dibromethan unter den extremen Bedingungen der Schlundsonden-Applikation sehr hoher (im toxischen Bereich liegender) Stoßdosen. Nach der Aufnahme ähnlicher Dosen per Inhalation (40 ppm) war die krebserzeugende Wirkung immer noch stark (verschiedenartige Tumorlokalisationen), aber wesentlich geringer, obwohl besonders das Nasenhöhlenepithel der Ratten gegenüber lokal kanzerogenen Gasen und Dämpfen besonders empfindlich ist. Bei einer Reduktion der inhalativ aufgenommenen Dosis auf ein Viertel (10 ppm) war die kanzerogene Wirkung nur noch schwach.

Aufgrund der vorliegenden Befunde wurde 1 ,2-Dibromethan in die Gruppe der stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe II), und zwar in der Konzentration > 1 %.

Literatur:
"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie.

IARC Monographs Bd. 15, S. 195 - 209, 1977

1) National Cancer Institute Cancinogenesis Technical Report Series (T.R. No. 210) U.S.D.H.H.S. Publication No. (NIH) 82 - 1766, 1982

2) Laurence, C.K. et al., Toxicol. Appl. Pharmacol. 63 S.155 - 188, 1982

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