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TRSK 605 - Abnahmeprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)
Ausgabe April 2000
(BAnz. vom 18. August 2000 Nr. 155a S. 32; 27.09.2002 S. 3777 aufgehoben)
1 Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für die Abnahmeprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern (Behälter) der Gruppen IIb, IVa und IVb nach § 7 Abs. 3 und 4 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) durch den Sachverständigen.
2 Allgemeines
2.1 Die Abnahmeprüfung besteht aus Ordnungsprüfung, Prüfung der Ausrüstung und Prüfung der Aufstellung.
2.2 Ziel der Abnahmeprüfung ist eine Aussage darüber, dass sich der Behälter für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsmäßigem Zustand befindet und die Anforderungen der SchankV erfüllt sind.
3 Prüfunterlagen und Vorbereitung der Prüfung
3.1 Prüfunterlagen
Die Bescheinigungen über die erstmalige Prüfung bzw. die Baumusterprüfung des Behälters dienen als Arbeitsunterlage für die Abnahmeprüfung und sind zur Ordnungsprüfung vorzulegen.
3.2 Vorbereitung der Prüfung
Durch zweckentsprechende Vorbereitung hat der Antragsteller (z.B. Hersteller, Betreiber) dafür zu sorgen, dass alle für die Abnahmeprüfung erforderlichen Prüfschritte (z.B. Funktionsprüfung, Kennzeichnung, Prüfung der Aufstellung) in angemessener Zeit durchführbar sind und die dazu erforderlichen Unterlagen vorliegen.
4 Prüfumfang
4.1 Ordnungsprüfung
Hierbei stellt der Sachverständige fest, ob
4.2 Prüfung der sicherheitstechnisch erforderlichen Ausrüstungsteile
Der Sachverständige prüft, ob insbesondere
4.3 Prüfung der Aufstellung
Der Sachverständige prüft, ob der Getränkebehälter so aufgestellt ist, dass die Anforderungen der TRSK der Reihe 400 erfüllt sind, insbesondere, ob
5 Bescheinigung der Prüfung
Über die Abnahmeprüfung stellt der Sachverständige eine Bescheinigung (siehe Anlagen) aus, in der die der Abnahmeprüfung zugrundegelegten Betriebsbedingungen anzugeben sind. Der Bescheinigung werden ggf. Bescheinigungen über die Prüfung von Ausrüstungsteilen beigefügt. Die Bescheinigung über die Abnahmeprüfung wird mit allen Anlagen dem Betriebsbuch beigefügt. Eine Kopie der Bescheinigung über die Abnahmeprüfung behält der Sachverständige.
Bescheinigung über die Abnahmeprüfung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb | Anlage 1 TRSK 605 |
Angaben auf dem Fabrikschild/Behälter: | |||||||
Hersteller/Lieferant: | ________________________________________________ | ||||||
Herstellerzeichen: | ___________________ | Herstell-Nr.: | _____________________ | Herstelljahr | ________________ |
Raum 1 | Raum 2 | Raum 3 | ||||||
zul. Betriebsüberdruck (bar) Inhalt (l) | ||||||||
Vorprüfung, Bauprüfung und Druckprüfung sind durchgeführt worden *)
Die unter Zugrundelegung der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) heute durchgeführte Abnahmeprüfung ergab folgendes: | ||||||||
1. | Vordruck in bar Art der Druckerzeugung | |||||||
2. | Druckmindereinrichtung Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | ||||
3. | Zwischendruckregler Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | ||||
4. | Sicherheitsventil Lichte Weite am Sitz/ Ansprechüberdruck | belastet ____mm/ ___bar | belastet ____mm/ ___bar | belastet ____mm/ ___bar | ||||
Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | |||||
Sicherung gegen Verstellen | ||||||||
5. | Absperrvorrichtung für Hinterdruckgasleitung Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | ||||
6. | Überdruckmessgerät mit Marke bei Betriebsüberdruck | ___ bar vorh. | ___ bar vorh. | ___ bar vorh. | ||||
7. | Rückschlagsicherung Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | ||||
8. | Weitere Ausrüstungsteile Baumusterkennzeichen | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ | SK - _______ - _______ |
Verwendungszweck: ortsbeweglich - ortsfest.
Die Prüfung ergab keine Beanstandung; einer Inbetriebnahme stehen sicherheitstechnische Bedenken nicht entgegen.
Der Getränke- oder Grundstoffbehälter unterliegt wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachverständigen/Sachkundigen nach § 12 Abs. 2 SchankV, und zwar
inneren Prüfungen | alle 5 Jahre |
Druckprüfungen | alle 10 Jahre. |
______________________, den ______________ | Der Sachverständige / Unterschrift | ||
(Ort) | ___________________________________ | ||
*) Nicht Zutreffendes streichen! |
Bescheinigung über die Prüfung der Aufstellung von Getränke- oder Grundstoffbehältern der Gruppen IIb, IVa und IVb | Anlage 2 TRSK 605 |
Betreiber: | Aufstellungsort: | [ ] stationär (siehe Prüfung der Ausrüstung) | ||||
[ ] ortsbeweglich | ||||||
Der nachstehend bezeichnete Getränke- oder Grundstoffbehälter | ||||||
Hersteller: | _______________________________________________________ | Herstelljahr: | _________________________________ | |||
Herstell-Nr.: | ____________ | Herstellkennzeichen: _________________________ | ______________ | Baumusterkennzeichen: SK ____ - ____ |
Raum | zul. Betriebsüberdruck in bar | Inhalt in Litern |
wurde auf Veranlassung | _____________________ | durch den Sachkundigen _________________________ | ||||
am ________________ | der Prüfung der Aufstellung unterzogen. | |||||
Nach der vorgelegten Bescheinigung des | ______________ | vom________________________ ist die Durchführung | ||||
der erstmaligen Prüfung einschließlich Prüfung der Ausrüstung bestätigt. |
Der Getränke- oder Grundstoffbehälter wird - nicht - mit Druckgas betrieben.
Festeingeb. Leitung ins Freie/Nennweite 10 | [ ] | mech. Entlüftung mit Bel. gesch. | [ ] | mech. Entlüftung mit Türkontaktsch. | [ ] | |||||||
mech. Entlüftung dauernd laufend | [ ] | Gaswarnanlage | [ ] | |||||||||
Bei Aufstellung unter Erdgleiche: | ||||||||||||
Der Aufstellungsraum entspricht den Anforderungen der TRSK 411: [ ] ja [ ] nein | ||||||||||||
Gründung des Behälters: | Gründung geeignet für: | |||||||||||
fester Boden | [ ] | Eigengewicht + Beschickungsgut | [ ] | Festigkeitsnachweis für Gründung liegt vor: | ||||||||
Erdreich | [ ] | (einschließlich Prüfmedium) | [ ] ja | [ ] nein | ||||||||
Halterungskonstr. | [ ] | Unzulässige Verlagerungen oder Neigungen sind zu befürchten: | [ ] ja | [ ] nein | ||||||||
Behälter und Ausrüstungsteile sind gegen äußere Einwirkungen ausreichend geschützt (auch z.B. zu erwartende mutwillige Beschädigungen): | ||||||||||||
[ ] ja | [ ] nein |
Bemerkungen: | _________________________________________________________________________________________ | ||
____________________________________________________________________________________________________________________ | |||
Gegen die Aufstellung des Getränke- oder Grundstoffbehälters bestehen - nach Durchführung der o. g. Maßnahmen - keine Bedenken. | |||
___________________________ | ___________________________ | _________________________________ | |
Ort | Datum | Der Sachkundige/Sachverständige |