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Regelwerk
Änderungstext

Erste Änderung der Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw)
- Brandenburg -

Vom 29. November 2017
(ABl. Nr. 1 vom 10.01.2018 S. 3)



Red. Anm: Dieser Änderungstext wurde nicht in die alte Fassung der TRSüw vom 18.12.2013 eingearbeitet, da diese Änderungen in die Neufassung implementiert worden sind. Siehe =>

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

I.

Gemäß § 75 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes werden die Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) vom 18. Dezember 2013 (ABl. 2014 S. 183) wie folgt geändert:

1. Nummer 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
"Der Umfang und die Prüfungsintervalle zur Selbstüberwachung der Kanalisation und ihrer technischen Einrichtungen ergeben sich aus den Anlagen 1.1 und 1.2."

2. Nummer 2 Absatz 2 wird aufgehoben.

3. Der Nummer 2 werden folgende Absätze angefügt:

"Schmutzwasser-Fehlanschlüsse an die Niederschlagswasserkanalisation des Trennsystems sind der Gemeinde beziehungsweise dem kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung anzuzeigen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum Anschlusspunkt an die öffentliche Kanalisation gelten abweichend die Anforderungen nach Nummer 4.2.3.

Die Selbstüberwachung von außerörtlichen Straßenentwässerungsanlagen erfolgt nach den Anforderungen des diesbezüglichen Regelwerks der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Darüber hinaus gelten die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sowie die anlagenbezogenen Anforderungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)."

4. Die Überschrift zu Nummer 4.2 wird wie folgt gefasst:

altneu
"4.2 Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen".

5. Die Überschrift zu Nummer 4.2.3 wird wie folgt gefasst:

altneu
"4.2.3 Sonstige Bestandteile von Grundstücksentwässerungsanlagen".

6. Nummer 4.2.3 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
"Hinsichtlich der Wiederholungsprüfung für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, gelten die Fristen der DIN 1986 Teil 30. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Wasserbehörde auf Antrag von den Vorgaben der DIN 1986 Teil 30 Tabelle II abweichende Entscheidungen treffen. Abweichungen kommen insbesondere bei Abwasseranlagen in Betracht, die gewerbliches Abwasser ableiten, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nur ein geringes Gefährdungspotenzial aufweist."

7. In dem Abschnitt "Anlagen" wird die Angabe zu Anlage 1 durch die folgende Angabe ersetzt:

altneu
"Anlage 1.1: Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)

Anlage 1.2: Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Niederschlagswasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)".

8. Die Anlage 1 wird durch die folgenden Anlagen 1.1 und 1.2 ersetzt:

altneu
"Anlage 1.1
Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Schmutz- und Mischwasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)
EinrichtungenPrüfgegenstandArt der PrüfungHäufigkeit
1. Kanäle und EinbindungsstellenFeststellung von AblagerungenBegehung oder TV-Inspektionnach Einsatz bzw. Spülplan; sonst alle 2 Jahre
Überprüfung der DichtheitTV-Inspektion, bedarfsweise ergänzt um Druckprobenim Zuge der fortlaufenden Zustandserfassung des Netzes
fortlaufende Erfassung des ZustandesBegehung, TV-Inspektion oder geophysikalische Methodendas gesamte Kanalnetz innerhalb von 10 Jahren; neu errichtete Abschnitte erstmalig nach 15 Jahren
1.a) Kanalisationen in TrinkwasserschutzzonenZustandserfassung

Dichtheitsprüfung

optische Inspektion

Druckprobe

gemäß DWA-A 142 alle 5 Jahre alle 5 bzw. 15 Jahre
2. SchachtbauwerkeFeststellung des Allgemeinzustandes, Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Dichtheit, Fremdwasserzufluss, AblagerungenInaugenscheinnahme, Begehung oder TV-Inspektionim Zusammenhang mit der Selbstüberwachung der hieran angeschlossenen Kanäle
3. DükerFeststellung von Ablagerungen und Schwimmstoffen am Ein- und AuslaufbauwerkInaugenscheinnahmebei Bedarf oder Störung, sonst jährlich
Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Schmutzfang, Mess- und Steuereinrichtungenbei Bedarf oder Störung, sonst jährlich
EinrichtungenPrüfgegenstandArt der PrüfungHäufigkeit
Überprüfung der Leistungsfähigkeit, RückstauverhaltenPlausibilitätskontrolle, z.B. Druckhöhenverluste zwischen Ein- und Auslaufbauwerknach Störungen, sonst in Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit
Feststellung sichtbarer Schädenoptische Inspektion bzw. Inaugenscheinnahmein Abhängigkeit von der Bedeutung der Düker und der technischen Durchführbarkeit
Überprüfung der WasserdichtheitStrang- oder Muffenprüfung oder vergleichbare Prüfmethodenach Störungen, sonst alle 5 Jahre
4. AbwasserpumpwerkeÜberprüfung der Pumpen nach Betriebsanleitung des HerstellersProbelauf bei nicht ständig betriebenen Pumpen, sonst nach Betriebsanweisung des Herstellersnach Störungen, sonst monatlich
Überprüfung der Signal- und Alarmeinrichtungen, Fernüberwachung, FernwirksystemeFunktionsprüfungen gemäß Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst halbjährlich
5. DruckleitungenErfassung sichtbarer Schäden, z.B. durch Korrosion, AbrasionInaugenscheinnahme des Bereichs der Kontroll- und Reinigungsöffnungengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
DichtheitsprüfungDruckprobenach Umständen und Erfordernissen des konkreten Einzelfalls
Prüfung von Armaturen für die Entlüftung, Entleerung, Druckstoßsicherung und von KontrolleinrichtungenKontrolle der Funktionsfähigkeit gemäß Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
6. Einrichtungen in Druck- und VakuumentwässerungsnetzenFunktionsfähigkeit, Dichtheit der Unterdruck- und Druckleitungennach den Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
7. RegenüberläufeInspektion der Drossel- und der Messeinrichtung, beweglichen Wehre, HeberÜberprüfung der Systemeinstellung nach Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Gängigkeit von Schiebern, Funktionsfähigkeit der Mess- und RegeltechnikProbelauf und Kalibrierung nach Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung von Ablagerungen und VerstopfungenInaugenscheinnahmenach starken Niederschlägen, die eine Entlastung erwarten lassen
8. Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken sowie StauraumkanäleFeststellung von Ablagerungen und VerstopfungenInaugenscheinnahmenach Bedarf; Grundräumung alle 2 Jahre
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, HebernFunktionskontrolle gemäß Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Funktionsfähigkeit von Pumpen, Mess- und Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen usw., Inspektion der Drossel- und der MesseinrichtungenProbelauf nach Angaben des Herstellers, Überprüfung der Systemeinstellung und Kalibrierung nach Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Inspektion der MesseinrichtungenÜberprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung sichtbarer Schäden an den Becken, hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtungenoptische Kontrolle bzw. Inaugenscheinnahme, Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellersalle 5 Jahre
9. Ein- und AuslaufwerkeAllgemeinzustand, AblagerungenInaugenscheinnahmegemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
10. HochwasserverschlüsseFunktionsfähigkeit von VerschlüssenProbelauf nach Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst vierteljährlich
11. Übergabepunkte, MessstellenInspektion des AllgemeinzustandesInaugenscheinnahmejährlich
Funktionsfähigkeit der MesseinrichtungÜberprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst monatlich
12. Notstromaggregate, Notstromversorgung, sofern sie zu den Bauwerken der Kanalisation gehörenÜberprüfung auf Funktionsfähigkeit, Simulation eines StromausfallsProbelauf und Funktionskontrolle nach Herstellerangabe; wenn möglich Simulation eines Stromausfallsgemäß Herstellerangaben, sonst monatlich


Art, Umfang und Häufigkeit der Selbstüberwachung von Niederschlagswasserkanalisationen und ihrer technischen Einrichtungen (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen)Anlage 1.2


EinrichtungenPrüfgegenstandArt der PrüfungHäufigkeit
1. Kanäle und EinbindungsstellenFeststellung von AblagerungenBegehung oder TV-Inspektionbedarfsweise nach Einsatz bzw. Spülplan
fortlaufende Erfassung des ZustandesBegehung, TV-Inspektion oder geophysikalische Methodendas gesamte Kanalnetz innerhalb von 20 Jahren
Überprüfung der DichtheitDruckprobebedarfsweise, bei festgestellten Mängeln der Zustandserfassung
1.a) Kanalisationen in der Trinkwasserschutzzone IIIZustandserfassung und Dichtheitsprüfungoptische Inspektion und Druckprobe im WechselDichtheitsprüfung erstmalig nach 2 Jahren; danach alle 15 Jahre; dazwischen eine optische Inspektion
1.b) Kanalisationen in der Trinkwasserschutzzone IIZustandserfassung und Dichtheitsprüfungoptische Inspektion und Druckprobe im WechselDichtheitsprüfung erstmalig nach 2 Jahren; danach alle 5 Jahre; dazwischen zwei optische Inspektionen
2. SchachtbauwerkeFeststellung des Allgemeinzustandes, Schäden an Kanaldeckeln, Schmutzfängern und Steigeisen sowie am Schachtkörper, Dichtheit, Fremdwasserzufluss, AblagerungenInaugenscheinnahme, Begehung oder TV-Inspektionim Zusammenhang mit der Selbstüberwachung der hieran angeschlossenen Kanäle
3. StraßenabläufeAbflussbehinderungen, Schlammspiegel (nass und trocken), Lageversatz oder Schäden an der AbdeckungSichtkontrollehalbjährlich;

bedarfsweise häufiger

4. Pumpwerke/HebeanlagenFunktionsprüfung der Pumpen, Armaturen und zugehörigen AlarmeinrichtungenProbelauf bei nicht ständig betriebenen Pumpen, sonst nach Betriebsanweisung des Herstellersnach Störungen,

sonst nach Herstellerangaben

5. LeichtflüssigkeitsabscheiderFeststellung des Allgemeinzustandes, Zu- und Ablaufleitung, Messung von Schlammspiegel und Schichtdicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeiten, FunktionskontrolleInaugenscheinnahme, im Übrigen nach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangabenvierteljährlich; bei festgestellter erhöhter Schlamm- oder LF-Belastung monatlich
Generalinspektion durch Fachkundigen nach DIN 1999-100nach den Vorgaben der Bauartzulassungalle 5 Jahre
6. Schlammfänge und Sedimentations- sowie FiltrationsanlagenFeststellung des Allgemeinzustandes, Zu- und Ablaufleitung, Schlammspiegel, Belegungsgrad von Filterelementen, FunktionskontrolleInaugenscheinnahme, im Übrigen nach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangabenvierteljährlich
Kontrolle und Inspektion von Allgemeinzustand und Schäden, Kontrolle der vorgenommenen Entleerungen, Filterspülungen bzw. -wechsel, Funktionsprüfungnach den Vorgaben der Bauartzulassung bzw. Herstellerangabenjährlich
7. unterirdische VersickerungsanlagenKontrolle auf Ablagerungen und ggf. Wasserstände in Absetz- und Kontrollschächten, SchädenInaugenscheinnahme, bei
festgestellten Leistungseinbußen TV-Inspektion
halbjährlich
8. RegenklärbeckenFeststellung von Ablagerungen und VerstopfungenInaugenscheinnahmevierteljährlich
SchlammspiegelMessungjährlich
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, HebernFunktionskontrolle gemäß Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Funktionsfähigkeit von Pumpen, Mess- und Regeltechnik, Reinigungseinrichtungen (in der Regel bei nicht ständig gefüllten Becken), Schiebern, Klappen, Armaturen usw., Inspektion der Drossel- und der MesseinrichtungenProbelauf nach Angaben des Herstellers, Überprüfung der Systemeinstellung und Kalibrierung nach Angaben des Herstellersgemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Inspektion der MesseinrichtungenÜberprüfung der Gerätekennlinien nach Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
hydraulische Kalibrierung der DrosseleinrichtungenKennlinienüberprüfung nach Herstellerangabenalle 5 Jahre
Feststellung sichtbarer Schäden an den BeckenInaugenscheinnahmealle 5 Jahre bzw. nach Grundräumung
9. Regenrückhaltebecken, StauraumkanäleAblagerungen und Verstopfungen von Zu- und AblaufInaugenscheinnahmehalbjährlich
SchlammspiegelMessungjährlich
Funktionsfähigkeit von Drosselorganen, beweglichen Wehren, HebernFunktionskontrolle gemäß Herstellerangabengemäß Herstellerangaben, sonst jährlich
Feststellung sichtbarer Schäden an den BeckenInaugenscheinnahmealle 5 Jahre bzw. nach Grundräumung
10. RetentionsbodenfilterAllgemeinzustand, Vegetation, Filtersubstrat und Sedimentauflage, Ablagerungen in der Vorstufe, Zustand und Funktion des AblaufbauwerksInaugenscheinnahmehalbjährlich,

Räumung der Vorstufe nach Bedarf

11. Ein- und AuslaufwerkeAllgemeinzustand, AblagerungenInaugenscheinnahmegemäß Herstellerangaben, sonst jährlich".

II.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

ID 180090

ENDE