Regelwerk, Wasser-Bund, Wasser-Baden-Württemberg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck
für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung

Vom 12. November 2001 - Az.: 51-8917.50/1 -
(GABl. Nr. 19 vom 21.12.2001 S. 1294)



Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. September 1997 (GABl. S.572), geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. Juni 1998 (GABl. S.463), wird wie folgt geändert:

  1. Der amtliche Vordruck nach § 17b Abs. 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) für die nach § 17b Abs. 2 WG abzugebende Erklärung erhält die Fassung des Anhangs.
  2. Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 in Kraft.

Anlage
zu § 17b WG

An

Entgeltnummer (Kassenzeichen)

_________________________

Veranlagungsjahr

Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts
17b Wassergesetz für Baden-Württ.)
(bitte 2-fach einreichen)

Zutreffendes bitte ausfüllen oder [x] ankreuzen 1

1Name des Gewässerbenutzers
Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon
Bezeichnung der Entnahmestelle- ggf. unter Angabe der von der Landesanstalt für Umweltschutz vergebenen Nr.
Gemeinde 1 Ortsteil
Flst. Nr. 1 Lagebuch Nr.
2Herkunft des Wassers
[ ]oberirdisches Gewässer
[ ]Grundwasser
[ ]Grundwasser, das im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Gewinnung von Bodenbestandteilen freigelegt worden ist (§ 17a Abs. 1 Satz 2 WG)
3Rechtsgrundlage
[ ]Erlaubnis/Bewilligung erteilt von

Wasserbehörd

DatumAktenzeichen
[ ]altes Recht 1 alte Befugnis
[ ]ohne Gestattung
4Entnommene Wassermenge
[ ]gemessen
[ ]anderweitig festgestellt
[ ]die anderweitige Feststellung wurde zugelassen

[ ] jaWasserbehörde

DatumAktenzeichen
[ ] nein
Die Wassermenge wurde wie folgt ermittelt: (ggf. Erläuterung auf besonderem Blatt)
5
Verwendungszweck
bei mehreren Verwendungszwecken ist der Hauptverwendungszweck maßgebend)
Entgelt (Euro je Kubikmeter)
[ ]1Öffentliche Wasserversorgung0,05113
2(gestrichen)
3Sonstige Wasserversorgung
3.1Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
[ ]3.1.1zum Zweck der Kühlung0,01023
[ ]3.1.2zum Zweck der Beregnung oder Berieselung0,00511
[ ]3.1.3zu sonstigen Zwecken0,02045
[ ]3.2Entnahme, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser0,5113
6Berechnung des Wasserentnahmeentgelts
Wassermenge in m3xEntgelt je m3 =__________________________Euro
./. Ermäßigung/Erlaß__________________________Euro
Wasserentnahmeentgelt__________________________Euro
./. Vorauszahlungen__________________________Euro
zu zahlender Betrag__________________________Euro
Erstattungsbetrag__________________________Euro
7Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf:
Kto.Nr.:BankBankleitzahl
8Künftige Vorauszahlungen
am 1. Juni ____________________ Euro
am 1. Dezember ____________________ Euro
9Ort, Datum Unterschrift