Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Wasser EU He |
Bekanntmachung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) mit Vollzugsregelungen
- Hessen -
Vom 15. Februar 2011
(StAnz. Nr. 9 vom 28.02.2011 S. 341; 24.11.2015 S. 1322 aufgehoben)
1. Vorbemerkung zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge
(1) Der Jahresschmutzwassermenge ist der Schmutzwasserbegriff nach § 2 Abs. 11. Halbsatz AbwAG zugrunde zu legen. Die Jahresschmutzwassermenge entspricht der Menge an durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertem Wässer und dem bei Trockenwetter damit zusammen abfließenden Wasser (sogenanntes Fremdwasser), die einer Abwasserbehandlungsanlage innerhalb eines Kalenderjahres zugeführt wird. Eine direkte Messung der Jahresschmutzwassermenge ist bei Abwasserbehandlungsanlagen nicht möglich, da im Zulauf oder Ablauf einer Abwasserbehandlungsanlage neben dem Schmutzwasser bei Niederschlagsereignissen auch Niederschlagswasser gemessen wird. Die Jahresschmutzwassermenge ist daher ausschließlich über eine rechnerische Methodik auf der Grundlage der auf der Abwasserbehandlungsanlage gemäß Anhang 3 der Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. Juli 2010 (GVBl. I S. 257) täglich zu messenden Durchflussmengen zu ermitteln. Da der Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge Tagesdurchflussmengen zugrunde zu legen sind, sind die Messwerte in Abhängigkeit der Spanne der täglichen Ablesezeiten auf 24 Stunden umzurechnen.
(2) Als rechnerische Methodik ist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 HAbwAG bei Abwasserbehandlungsanlagen, in denen das Abwasser mindestens nach den Anforderungen des Anhangs 1 der Abwasserverordnung zu behandeln ist, die Methode des gleitenden Minimums festgelegt. Diese Methode wird nach § 6 Abs. 1 Satz 3 HAbwAG unter Nr. 2 bekannt gemacht.
(3) Die für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge erforderlichen Angaben sind nach § 6 Abs. 1 Satz 4 HAbwAG vom Abgabepflichtigen in die vom Land Hessen eingeführten Vordrucke für die Abgabeerklärung einzutragen. Diese Vordrucke sind auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) unter www. hmuelv.hessen.de (→ Umwelt Gewässerschutz → kommunales Abwasser → Abwasserabgabe) eingestellt.
2. Methode des gleitenden Minimums
(1) Die im DWA-Arbeitsblatt A 198 veröffentlichte Methode des gleitenden Minimums ist für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge in Hessen anzuwenden.
(2) Bei der Methode des gleitenden Minimums nach dem DWA-Arbeitsblatt A 198 wird angenommen, dass innerhalb eines Zeitintervalls von 21 Tagen der Tag mit der niedrigsten Tagesdurchflussmenge als Trockenwettertag zu betrachten ist. Für jeden Kalendertag des Veranlagungsjahres wird innerhalb des jeweiligen 21-Tage-Intervalls (10 Tage vor und 10 Tage nach dem gerade betrachteten Tag) die jeweils niedrigste Tagesdurchflussmenge ermittelt (21-Tage-Minimum). Es sind ausschließlich Messwerte (Tagesdurchflussmengen) innerhalb des Veranlagungsjahres zugrunde zu legen. Die für jeden Kalendertag jeweils ermittelten 21-Tage-Minima lassen sich über das gesamte Veranlagungsjahr graphisch als Polygon (Polygon I) darstellen.
(3) Um den Einfluss von Mess-, Ablese- oder Übertragungsfehlern auf die Ermittlung des jeweiligen 21-Tage-Minimums so gering wie möglich zu halten, sind zur Vereinheitlichung des abwasserabgabenrechtlichen Vollzugs in Ergänzung zum DWA-Arbeitsblatt A 198 Tagesdurchflussmesswerte, die kleiner als 80 Prozent der durchschnittlichen täglichen Schmutzwassermenge (ohne Fremdwasser) sind, als Messaussetzer zu betrachten und dürfen nicht als Minima bei der Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge berücksichtigt werden. Diese durchschnittliche tägliche Schmutzwassermenge (ohne Fremdwasser) wird über die der Abwasserbehandlungsanlage zugeführte jährliche Schmutzwassermenge (ohne Fremdwasser) und die Anzahl der Kalendertage im Veranlagungsjahr durch Division ermittelt.
(4) Tagesdurchflussmengen, die bis zu 20 Prozent über dem Polygon I liegen, gelten nach dem DWA-Arbeitsblatt A 198 als Trockenwetterabflüsse und werden der Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge zugrunde gelegt. Hierfür wird ein um 20 Prozent über den 21-Tage-Minima liegendes Polygon (Polygon II) rechnerisch ermittelt. Tagesdurchflussmengen oberhalb des Polygons II werden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt. Die nachfolgende Grafik stellt exemplarisch die Polygone I und II der Abwasserdurchflusskurve dar.
Alle innerhalb dieser beiden Polygone liegenden Tagesdurchflussmengen (Messwerte) sind für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge maßgebend. Aus der Summe der maßgebenden Tagesdurchflussmengen und der Anzahl dieser Messwerte lässt sich durch Division eine mittlere Trockenwetter-Tagesmenge berechnen. Durch Multiplikation der mittleren Trockenwetter-Tagesmenge mit der Anzahl der Kalendertage im Veranlagungsjahr errechnet sich die Jahresschmutzwassermenge.
ENDE |