EigÜVO
- Inhalt -
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Umfang der Eigenüberwachung
§ 3 Betriebstagebuch
§ 4 Mitteilungspflicht
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Übergangsvorschrift
§ 8 Sprachliche Gleichstellung
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Abwasserbehandlungsanlagen, in denen die Abwasserreinigung mit biologischen Verfahren erfolgt
1. Anwendungsbereich
2. Probenahme
3. Mess- und Analysenverfahren
4. Art und Umfang der Überwachung
Tabelle Mindestanforderungen an Art und Umfang
5. Abwasserdurchflussmessung
Anlage 2 Abwasserbehandlungsanlagen mit physikalischen oder chemischen oder
physikalisch-chemischen Verfahren und von nicht behandlungsbedürftigen Abwasser
1. Anwendungsbereich
2. Probenahme
3. Mess- und Analysenverfahren
4. Art und Umfang der Überwachung
5. Abwasserdurchflussmessung
Anlage 3 Kleinkläranlagen
1. Anwendungsbereich
2. Art und Umfang der Überwachung
3. Probenahme
4. Mess- und Analysenverfahren
5. Anforderungen an die Durchführung der Überwachung
Anlage 4 Kanäle und Regenbecken
1. Anwendungsbereich
2. Art und Umfang der Überwachung