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Regelwerk

Änderungstext

Durchführung von Abwasserprobenahmen und Laboruntersuchungen im Rahmen der behördlichen Überwachung von Abwasseranlagen; Dritte Änderung
- Sachsen-Anhalt -

Vom 21. März 2024
(MBl. LSA Nr. 15 vom 15.04.2024 S. 268)



RdErl. des MWU vom 21. März 2024 - 23.22-62407

Bezug:
RdErl. des MLU vom 26. Oktober 2011 (MBl. LSA S. 521), zuletzt geändert durch RdErl. vom 9. Mai 2022 (MBl. LSA S. 235)

1. Nummer 2.6.7 Tabelle Zeile 2 des Bezugs-RdErl. erhält folgende Fassung:

Alt:

ÜberwachungsmaßnahmeUntersuchungshäufigkeit
1. Kontrolle von Abwasseranlagen (Klaranlagen) für häusliches und kommunales Abwasser nach Anhang 1 der AbwV
Größenklasse, 1
(<1.000 EW 6)
Größenklassen 2 und 3
(1.000 bis 9.999 EW 6)
Größenklassen 4 und 5
(ab 10.000 EW 6)


Neu:

ÜberwachungsmaßnahmeUntersuchungshäufigkeit
"1. Kontrolle von Abwasseranlagen (Kläranlagen) für häusliches und kommunales Abwasser nach Anhang 1 der AbwVAusbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage
(Bemessungswert bezogen auf den Parameter BSB5-roh
(60g BSB5 je Einwohner und Tag))
kleiner als
1.000 EW 6
1.000 bis
10.000 EW 6
größer als
10.000 EW) 6".

2. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID: 240850


ENDE