Regelwerk, Wasser EU, Sa

SächsBadegewVO
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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Überwachung

§ 4 Bewertung der Badegewässerqualität

§ 5 Einstufung und qualitativer Zustand der Badegewässer

§ 6 Badegewässerprofile

§ 7 Bewirtschaftungsmaßnahmen in Ausnahmesituationen, Maßnahmen bei hohen Einzelwerten

§ 8 Gefährdung durch Cyanobakterien, Makroalgen und Phytoplankton

§ 9 Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gewässern

§ 10 Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 11 Information der Öffentlichkeit

§ 12 Berichterstattung

§ 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1 Binnengewässer

Anlage 2 Bewertung und Einstufung von Badegewässern

1. Mangelhafte Qualität

2. Ausreichende Qualität

3. Gute Qualität

4. Ausgezeichnete Qualität

Anlage 3 Badegewässerprofil

Anlage 4 Überwachung der Badegewässer

Anlage 5 Regeln für den Umgang mit Proben für mikrobiologische Analysen

1. Entnahmestelle

2. Sterilisierung der Probenbehältnisse

3. Probenahme

4. Lagerung und Transport der Proben vor der Analyse