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Erlass zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen
- Thüringen -
Vom 4. März 2002
(ThüringerStAnz. Nr. 17 vom 29.04.2002 S.1374)
1 Veranlassung
Mit Veröffentlichung vom 22.12.2000 im EG-Amtsblatt ist die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - in Kraft getreten. Ziel ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft und das Erreichen eines guten Zustandes in allen Gewässern der EU innerhalb von 15 Jahren. Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten als bindendes europäisches Recht auf verbindlich vorgegebene Umweltziele und fordert die Aufstellung eines Bewirtschaftungsplanes je Flussgebietseinheit.
Der vorliegende Erlass regelt die Aufgabenverteilung im Rahmen der Umsetzung der WRRL im Bereich der Wasserwirtschaftsverwaltung des Freistaates Thüringen. Bestehende Zuständigkeitsregelungen bleiben davon unberührt.
Schwerpunktmäßig ist insbesondere die Aufgabenverteilung für die Arbeiten der ersten 4 Jahre dargestellt. Dieser Zeitraum ist neben der rechtlichen Umsetzung überwiegend von der Bestandsaufnahme in den Flussgebietseinheiten geprägt.
In Anbetracht der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus den EU-Verträgen ist der Aufgabe "Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie" gegenüber anderen wasserwirtschaftlichen Aufgaben die gebotene Priorität einzuräumen.
2 Grundprinzipien der Umsetzung der WRRL im Freistaat Thüringen
2.1 Umsetzung innerhalb der bestehenden Strukturen
Die Umsetzung der WRRL erfolgt in den bestehenden Strukturen der Wasserwirtschaftsverwaltung. Die Aufgabenerfüllung richtet sich grundsätzlich nach den jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsgrenzen. Die flussgebietsbezogenen Arbeiten, die unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen zu leisten sind, werden darüber hinaus durch Koordination und Abstimmung zwischen den Beteiligten erledigt.
2.2 Federführung auf den verschiedenen Gliederungsebenen
Die WRRL fordert die Bewirtschaftung der Gewässer in Flussgebietseinheiten. Hierzu werden Flussgebiete mit einer Mündung ins Meer und deren zugeordnete Grundwasserkörper zu Flussgebietseinheiten (FGE) zusammengefaßt. In Deutschland existieren 10 FGE, wobei der Freistaat Thüringen Anteil an den beiden internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Rhein und der nationalen Flussgebietseinheit Weser hat. Die Flussgebietseinheiten werden zur schrittweisen Koordinierung i. d. R. in Koordinierungsräume (KR) und diese wiederum in Bearbeitungsgebiete (BGeb) untergliedert. Die Koordinierung der notwendigen Datenzusammenführung und Abstimmung innerhalb der Flussgebietseinheiten ist die Aufgabe nationaler bzw. internationaler Flussgebietsgemeinschaften. Für die notwendige Vorabstimmung innerhalb der Koordinierungsräume und Bearbeitungsgebiete wird je ein federführendes Bundesland tätig.
2.3 Flussgebietsbezogene Koordinierung
Zur Koordinierung der Durchführung der Bestandsaufnahme und der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für den thüringischen Anteil der Bearbeitungsgebiete wird je ein Staatliches Umweltamt als federführendes Amt festgelegt. Soweit Thüringen als federführendes Bundesland für das gesamte Bearbeitungsgebiet festgelegt wurde, obliegt diesem Amt auch die notwendige Koordinierung mit den zuständigen Stellen der Nachbarländer. Das federführende Amt ist für die fristgerechte Abwicklung der Aufgaben innerhalb des Bearbeitungsgebietes (bei Federführung durch Thüringen) bzw. innerhalb des thüringischen Anteils des Bearbeitungsgebietes (bei Federführung durch andere Bundesländer) verantwortlich. Die federführende Zusammenstellung der Unterlagen und Übergabe an andere Bundesländer erfordert ein hohes Maß an Koordinierung und Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) und Teilbereichen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (z.B. Schutzgebietskataster). Diese Behörden arbeiten dem federführendem Amt auf Anfrage die im Rahmen der Umsetzung notwendigen Informationen fristgerecht zu. Die zur Aufgabenerfüllung gegebenenfalls erforderliche Einbindung weiterer Beteiligter innerhalb des jeweiligen Bearbeitungsgebietes (z.B. regionale Verbände) erfolgt durch das federführende Amt.
2.4 Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie
Im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) und in den Staatlichen Umweltämtern (SUÄ) wurde - in Absprache mit den jeweiligen Behörden - mit Erlass vom 11.04.2001 jeweils ein Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie benannt (s. Anlage 1).
Die Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie haben u. a. nachstehende Aufgaben und Befugnisse:
Zur Absicherung des Informationsflusses und der notwendigen Abstimmung (u. a. mit den Vorgaben des Projektmanagementplanes) innerhalb der Behörden sind alle Schreiben der jeweiligen Behörde im Rahmen der Umsetzung der WRRL dem jeweiligen Ansprechpartner zur internen Mitzeichnung vorzulegen. Den Ansprechpartnern werden durch das TMLNU regelmäßig die Protokolle der Gremien sowie weitere Informationen zur Kenntnisnahme und weiteren Verteilung zugeleitet.
2.5 Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Zur Unterstützung der fachlichen Umsetzung der WRRL wird durch die Gremien der LAWA - mit Beteiligung thüringischer Vertreter - aktuell die "Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie" als fortlaufendes Kompendium erarbeitet und weiterentwickelt. Die Arbeitshilfe wird durch die LAWA in regelmäßigen Abständen zur Veröffentlichung freigegeben. Sie enthält zahlreiche Erläuterungen und Konkretisierungen der WRRL. Für die Umsetzung der Richtlinie innerhalb Thüringens sind die Inhalte der Arbeitshilfe von der jeweiligen Behörde als Hilfestellung heranzuziehen. Sie besitzt nicht den Status einer Verwaltungsvorschrift. Ggf. von den Inhalten der Arbeitshilfe abweichende Erlasse der Obersten Wasserbehörde gehen dieser daher vor.
3 Koordination der Umsetzung
Nachfolgend sind die zur Umsetzung der WRRL in Thüringen vorhandenen Gremien und Arbeitsgruppen sowie die übergeordneten Gremien auf nationaler und internationaler Ebene dargestellt. Diese wurden z. T. durch gesonderte Entscheidungen des TMLNU eingerichtet, die von dem vorliegenden Erlass nicht berührt werden. Obmann bzw. Geschäftsführer des jeweiligen Gremiums sind in Anlage 1 aufgeführt.
3.1 Lenkungsgruppe WRRL (LG)
Zur Umsetzung und Steuerung der fachbereichsübergreifenden Anforderungen der WRRL wurde im Mai 2000 eine zentrale Lenkungsgruppe im TMLNU eingesetzt. Die Lenkungsgruppe setzt sich generell aus Vertretern des Ministeriums und den Obleuten der Arbeitsgruppen zusammen. Die Leitung der Lenkungsgruppe erfolgt durch das Ref. 51 im TMLNU. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Lenkungsgruppe liegt in der Koordination eines einheitlichen Vorgehens in den LAWA-Gremien und den Flussgebietsgemeinschaften. Die Lenkungsgruppe bereitet grundlegende Entscheidungen zur Umsetzung der WRRL in Thüringen vor und erteilt Aufträge an die Arbeitsgruppen.
3.1.1 Arbeitsgruppen: AG RIO; AG BIM; AG IT
Der Lenkungsgruppe nachgeordnet sind behördenübergreifende Arbeitsgruppen zur rechtlichen, fachlichen und informationstechnischen Umsetzung. Die Arbeitsgruppen sind zeitlich befristet bis zur Erfüllung der ihnen übertragenen Fachaufgaben eingesetzt und haben fachliche Vorarbeiten als Entscheidungsgrundlage für die Lenkungsgruppe federführend zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Behördenvertretern der Wasserwirtschaftsverwaltung zusammen. Im Rahmen der von der Lenkungsgruppe zugewiesenen Aufträge können die Arbeitsgruppen selbständig Arbeitsaufträge an das Thüringer Landesverwaltungsamt, die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und die Staatlichen Umweltämter auslösen.
3.1.2 Projektgruppe WRRL (PG)
Zur behördenübergreifenden Abstimmung wesentlicher Fragestellungen (z.B. Haushaltsaufstellung) ist die im April 2001 gegründete und ca. 2 - bis 4 - mal pro Jahr tagende Projektgruppe WRRL installiert worden. Die Projektgruppe setzt sich neben den Mitgliedern der Lenkungsgruppe aus Vertretern sowie den Ansprechpartnern WRRL der TLUG, TLVwA und SUA zusammen. Zur frühzeitigen Einbindung der kommunalen Belange sind darüber hinaus Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen sowie des Thüringischen Landkreistages e. V. Mitglieder der Projektgruppe. Ziel ist ein Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Kommunikation des Standes der Arbeiten in den Flussgebietsgemeinschaften. Die Projektgruppe arbeitet in. enger Anbindung an die Lenkungsgruppe.
3.1.3 Projektsteuerung
Im TMLNU wird durch das Ref. 51 ein Projektsteuerungsplan zur Steuerung der Umsetzung der WRRL aufgestellt und mit übergeordneten Plänen (LAWA; Weserplan etc.) abgestimmt. Die Einführung und wesentliche Änderungen des Projektsteuerungsplanes werden durch die Lenkungsgruppe beschlossen. Der Projektsteuerungsplan wird regelmäßig aktualisiert und an sich ändernde externe Vorgaben angepasst. Auftretende zeitliche Verschiebungen, die sich bei der Bearbeitung von Aufgaben ergeben, sind von den jeweils zuständigen Behörden frühzeitig dem TMLNU mitzuteilen. Im 1. Quartal 2002 werden der aktuelle Plan sowie ein Konzept zur Verfahrensweise mit dem Plan (Projekthandbuch) verbindlich eingeführt. Dies wird in einem eigenständigen Erlass geregelt.
4 Flussgebietsbezogene Koordination
In seiner Funktion als federführendes Amt ist das jeweils bestimmte Staatliche Umweltamt koordinierend für das gesamte zugeteilte Bearbeitungsgebiet bzw. für das thüringische Teilgebiet (bei Koordinierung des BGeb durch anderes Bundesland) verantwortlich.
Die zur Umsetzung der WRRL notwendige, länderübergreifende Zusammenarbeit bedarf mittelfristig klarer Vereinbarungen, in denen u. a. die neuen Gremien und deren Aufgaben und Befugnisse verbindlich verankert werden. Auch wenn in allen drei FGE derzeit an der Schaffung dieser Grundlage gearbeitet wird, ist erst im Laufe der Jahre 2002/2003 mit einer Verabschiedung zu rechnen. Um dennoch zeitnah mit den notwendigen Schritten zur Umsetzung der WRRL beginnen zu können, ist in den FGE zunächst eine vorläufige Koordinierungsstruktur geschaffen worden, welche die künftigen Strukturen jedoch bereits weitgehend abbildet. Bis zur Verabschiedung der notwendigen Vereinbarungen erfolgt die länderübergreifende Koordination auf der Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit und der gemeinsamen Absicht, die Ziele der WRRL für die gesamte FGE zu erreichen.
Die dem Erlass beigelegte Karte im Maßstab 1:750 000 zeigt die kompletten Bearbeitungsgebiete (s. Anlage 2; hier nicht abgedruckt) , sofern sie von Thüringen koordiniert werden, und die thüringischen Anteile an den Bearbeitungsgebieten, soweit diese durch andere BL koordiniert werden.
4.1 Flussgebietseinheit Elbe
Die FGE Elbe ist gemäß den Festlegungen der 10 beteiligten Länder in die 5 Koordinierungsräume Tideelbe (TEL), Mittelelbe-Elde (MEL), Havel (HAV), Saale (SAL) und Mulde-Elbe-Schwarze Elster (MES) eingeteilt. Der thüringische Elbeanteil liegt vollständig im Koordinierungsraum Saale. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt die geschäftsmäßige Koordinierung für diesen Koordinierungsraum. Der Koordinierungsraum wurde in Absprache der beteiligten Länder in 5 Bearbeitungsgebiete unterteilt und für diese jeweils das federführende Land und das federführende Amt festgelegt.
Koordinierungsraum | Bearbeitungsgebiet | federführendes Land | federführendes Amt |
Saale | Untere/Mittlere Saale | Sachsen-Anhalt | Staatliches Amt für Umweltschutz Halle |
federführendes Land: Sachsen-Anhalt | Obere Saale | Thüringen | Staatliches Umweltamt Gera |
Bode | Sachsen-Anhalt | Staatliches Amt für Umweltschutz Magdeburg | |
Weiße Elster | Sachsen | Staatliches Umweltfachamt Leipzig | |
Unstrut | Thüringen | Staatliches Umweltamt Erfurt |
Zur Umsetzung der Aufgaben in diesem Gebiet wurde am 22.05.2001 eine Koordinierungsgruppe Saale eingerichtet. Diese wird durch das Landesamt für Umwelt Sachsen-Anhalt geleitet und setzt sich aus je einem Vertreter der federführenden Ämter zusammen (für Thüringen: SUA Erfurt, SUA Gera). Zur Steuerung des Prozesses im Saalegebiet und zur Konfliktlösung wurde ferner eine länderübergreifende Steuerungsgruppe auf ministerieller Ebene eingerichtet. Die Aufgabenstellungen beider Gruppen ergeben sich aus dem Beschlussprotokoll der Abteilungsleiter zur Saale-Koordination vom 22.05.2001 und der Geschäftsordnung der Gremien.
Die notwendige Zuarbeit, Mitwirkung und Vertretung in den Gremien für das BGeb Weiße Elster und das BGeb Untere/ Mittlere Saale erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Gera. Das BGeb Unstrut erstreckt sich zu großen Teilen auf den Dienstbereich SUA Sondershausen. Dem SUA Sondershausen kommt daher neben dem federführendem Amt (SUA Erfurt) eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung der WRRL im BGeb Unstrut zu.
4.2 Flussgebietseinheit Weser
Gemäß der Entscheidung innerhalb der ARGE Weser wird die FGE Weser in 3 Koordinierungsräume unterteilt und jeweils das federführende Land bzw. das federführende Amt festgelegt.
Koordinierungsraum | federführendes Land | federführendes Amt |
Werra | Thüringen | Staatliches Umweltamt Suhl |
Fulda | Hessen | Regierungspräsidium Kassel Abteilung Staatliches Umweltamt |
Weser | Niedersachsen | Bezirksregierung Hannover |
Thüringen hat Anteile am KR Werra und KR Weser (Leine-Gebiet). Eine Unterteilung des KR Werra in weitere Bearbeitungsgebiete erfolgt nicht, demnach sind die in diesem Erlass für die Bearbeitungsgebiete festgelegten Aufgaben auf Koordinierungsraumebene zu erfüllen. Zur Koordinierung der Umsetzung wurde eine Koordinierungsgruppe Weser eingerichtet. Diese wird durch den Leiter der Wassergütestelle geleitet und setzt sich aus je einem Vertreter der federführenden Ämter zusammen. Das Staatliche Umweltamt Suhl vertritt den KR Werra und den Freistaat Thüringen in der Koordinierungsgruppe Weser. Die notwendige Zuarbeit, Mitwirkung und Vertretung in den regionalen Gremien für die thüringischen Anteile am KR Weser (Leinegebiet) erfolgen durch das Staatliche Umweltamt Sondershausen.
4.3 Flussgebietseinheit Rhein
Das Maingebiet, das sich auch auf Thüringen erstreckt, wird als einer der Koordinierungsräume der FGE Rhein durch den Freistaat Bayern geschäftsmäßig koordiniert. Zu diesem Zweck wurde das Maingebiet in drei Bearbeitungsgebiete eingeteilt, von denen Thüringen Anteil am BGeb Unterer Main und dem BGeb Oberer Main hat. Die Federführung innerhalb dieser BGeb erfolgt durch je ein bayerisches Wasserwirtschaftsamt. Die notwendige Mitwirkung und die Vertretung in den Koordinierungsgremien für den Freistaat Thüringen für den Koordinierungsraum Main erfolgt durch das Staatliche Umweltamt Suhl.
4.4 Einrichtung regionaler Arbeitsgruppen in den FGE Elbe, Weser, Rhein
Zur Koordinierung der Bearbeitungsgebiete mit Federführung durch Thüringen (Obere Saale, Unstrut, Werra) wird durch das jeweils federführende Amt eine länderübergreifende Bearbeitungsgebietsgruppe (BG) eingerichtet. Diese umfaßt die zur Koordination erforderlichen Vertreter der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden der anderen Bundesländer. Wegen der großen Anteile an dem jeweiligen BGeb ist das SUA Sondershausen Mitglied in der BG Unstrut und das SUA Erfurt in der BG Obere Saale. Die Einbindung der TLUG, des TLVwA und der sonstigen SUÄ (soweit sich das BGeb in ihrer räumlichen Zuständigkeit erstreckt) in die Arbeitsgruppen erfolgt bei Notwendigkeit im Einzelfall. Die BG ist nur in den Fällen einzuberufen, in denen die Regelung nicht auf andere Weise (z.B. Schriftverkehr, Telefonate) erfolgen kann.
Die Leitung der BG erfolgt durch den Dezernatsleiter Wasserwirtschaft des federführenden Amtes und die Geschäftsführung der BG durch den jeweiligen Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie. Die Protokolle der Sitzungen sind zusätzlich dem Geschäftsführer der Lenkungsgruppe im TMLNU und den Ansprechpartnern Wasserrahmenrichtlinie im TLVwA, in der TLUG und in den sonstigen SUÄ (soweit betroffen) innerhalb von 2 Wochen zu übersenden. Im Rahmen des Informationsaustausches sollen zur Verkürzung der Postwege und zur Verbesserung der weiteren Nutzbarkeit bevorzugt E-Mails eingesetzt werden. Über sich abzeichnende Probleme im Rahmen der Umsetzung der WRRL im jeweiligen BGeb ist das TMLNU, Ref. 51, frühzeitig zu informieren.
4.5 Teilnahme an länderübergreifenden Gremien in den FGE Elbe, Weser, Rhein
Die Dezernatsleiter bzw. in ihrer Vertretung die Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie nehmen an den Sitzungen der länderübergreifenden Gremien teil. Sie vertreten dabei das durch ihr Amt federführend zu koordinierende Gebiet. Bei der Mitwirkung in den Gremien sind die Vorgaben der Lenkungsgruppe WRRL und ihrer nachgeordneten Arbeitsgruppen zu beachten und im Rahmen der Abstimmung aktiv einzubringen. Über jede Sitzung ist gem. Erlass vom 03.05.2001 ein Kurzprotokoll zu erstellen. Die Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus diesen Gremien innerhalb der BGeb ist selbständig durch das federführende Amt zu koordinieren. Übersteigen die Arbeitsaufträge den notwendigen bzw. realisierbaren Umfang bzw. weichen diese von den thüringischen Vorgaben zur Umsetzung der WRRL ab, so ist das TMLNU, Ref. 51, umgehend zu unterrichten.
5 Berücksichtigung der Zielstellungen der WRRL im wasserrechtlichen Vollzug
Für den wasserrechtlichen Vollzug ist die unmittelbare Anwendung der WRRL in den Flussgebietseinheiten wegen des komplizierten Regelwerkes mit seinen anspruchsvollen technisch-naturwissenschaftlichen Anhängen nicht möglich. Deren Inhalte müssen daher zuerst durch nationales Recht auf Bundesebene und Landesebene weiterentwickelt und umgesetzt werden, um für den Bürger und die Verwaltung bindende Wirkung entfalten zu können. Gleichwohl sollten die Zielstellungen der WRRL - insbesondere nach Art. 4 - bereits jetzt im wasserrechtlichen Vollzug auf der Grundlage des geltenden Rechts angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Verwaltungsakte der Wasserbehörden, die letzteren ein Ermessensspielraum einräumen. Eine vorausschauende Entscheidung der Wasserbehörde ist gerade dann von Bedeutung bei Maßnahmen, die das spätere Erreichen der nach der WRRL vorgegebenen Zielstellungen erschweren bzw. unmöglich machen würden.
6 Vergabe von Aufgaben an Dritte
Die komplexen und umfangreichen Aufgaben der Umsetzung der WRRL werden in Teilbereichen auch eine Vergabe von Aufträgen an Dritte notwendig machen. Die notwendige Vergabe, Begleitung und Abnahme erfolgt grundsätzlich durch die für diese Aufgabe verantwortliche Behörde. Insofern die Vergabe über den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes hinausgeht, wird die Zuständigkeit - ggf. in Abstimmung mit den Nachbarländern - im Einzelfall geregelt. Zur Vermeidung von Überschneidungen und zur ggf. notwendigen Harmonisierung ist das TMLNU frühzeitig über eine beabsichtigte Vergabe an Dritte zu informieren.
7 Fachliche Aufgabenzuweisung der beteiligten Behörden
7.1 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ,Abt. Wasserwirtschaft
Dem TMLNU obliegt die Gesamtkoordination der rechtlichen und fachlichen Umsetzung in Thüringen. Abstimmungen mit anderen betroffenen Ressorts bzw. landesweit tätigen Institutionen in Thüringen erfolgen federführend durch das TMLNU. Die erforderliche Vertretung des Freistaates Thüringen in den Entscheidungsgremien der Flussgebietsgemeinschaften wird durch das TMLNU vollzogen.
Aufgabenschwerpunkte:
Allgemein:
Rechtliche Umsetzung:
Wirtschaftliche Analyse/Kostendeckende Preise:
7.2 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Die Gewässerkundlichen Dienste und die Koordination der Monitoringprogramme sind als landesweite und konzeptionelle Querschnittsaufgaben Kernaufgaben der TLUG im Rahmen der Umsetzung der WRRL. Der TLUG obliegt ferner die Entwicklung, Weiterentwicklung oder Änderung der zur Umsetzung der WRRL erforderlichen IT-Systeme.
Aufgabenschwerpunkte:
Allgemeine Dienstleistung:
Elektronische Datenverarbeitung:
Beschreibung der Flussgebiete:
Überwachung:
7.3 Thüringer Landesverwaltungsamt
Das TLVwA hat als Dienstaufsichtsbehörde über die Staatlichen Umweltämter und die Fachaufsichtsbehörde über die Unteren Wasserbehörden eine wichtige Stellung im Rahmen des Umsetzungsprozesses der WRRL. Das TLVwA ist maßgeblich für die Bereitstellung der rechtlichen Daten bzw. Geodaten und den notwendigen Aufbau des elektronischen Schutzgebietskatasters verantwortlich.
Aufgabenschwerpunkte:
Schutzgebietskataster:
Beschreibung der Flussgebiete:
Umsetzung des Maßnahmenprogramms:
Sonstige Aufgaben:
7.4 Staatliche Umweltämter
Zentrale Aufgabe der Staatlichen Umweltämter ist die weitgehende Erarbeitung und die Koordinierung der Bestandsaufnahme und der Entwürfe für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme spezifisch für den jeweiligen thüringischen Gebietsanteil an den Bearbeitungsgebieten. Dabei kommt dem Staatlichen Umweltamt, welches als federführendes Amt für das jeweilige BGeb bestimmt wurde, die Bündelungs- und Steuerungsfunktion für das gesamte BGeb zu.
7.4.1 SUÄ als zuständige Fachbehörde
Aufgabenschwerpunkte:
Allgemein:
Beschreibung der Flussgebiete:
Überwachung:
Bewirtschaftungsplan + Maßnahmenprogramm:
7.4.2 Zusätzliche Aufgaben des federführenden Amtes
Allgemein:
Koordinierung der Umsetzung:
Beschreibung der Flussgebiete:
Überwachung:
Bewirtschaftungsplan + Maßnahmenprogramm:
7.5 Untere Wasserbehörden (UWB)
Neben dem laufenden Vollzug nach Wasserrecht werden die unteren Wasserbehörden im Rahmen der Bestandsaufnahme und der Erarbeitung des Bewirtschaftungsplanentwurfes durch das federführende Amt mit einbezogen. Kernaufgabe der unteren Wasserbehörden im Rahmen der Umsetzung der WRRL ist die Umsetzung der Maßnahmenprogramme durch Einzelentscheidungen im wasserrechtlichen Vollzug im Rahmen der bisherigen Zuständigkeit.
8 Sonstige Bestimmungen
Zu berücksichtigende Erlasse/Vereinbarungen:
9 Fortschreibung
Der Erlass zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Thüringen wird bei Bedarf fortgeschrieben.
Anlagen:
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* hier nicht abgedruckt
Anlage 1: Ansprechpartner WRRL in der Wasserwirtschaftsverwaltung
Stand: 10.01.2002
Lenkungsgruppe WRRL/Projektgruppe WRRL:
Herr Diening | Referat 51 | Obmann | Tel.: (0361) 3799-544 |
Herr Cott | Referat 52 | Geschäftsführer | Tel.: (0361) 3799-523 |
Arbeitsgruppe Bestandsaufnahme/Monitoring:
Herr Teltscher | Referat 54 | Obmann | Tel. (0361) 3799-560 |
Herr Spanknebel | Referat 54 | Geschäftsführer | Tel. (0361) 3799-561 |
Arbeitsgruppe Informationssystem WRRL:
Herr Dr. Günther | TLUG | Obmann | Tel.: (03641) 684-218 |
Frau Wyrwa | TLUG | Geschäftsführerin | Tel.: (03641) 684-515 |
Arbeitsgruppe Recht/Organisation:
Herr Feustel | Referat 55 | Obmann | Tel.: (0361) 3799-580 |
Herr Schlicht | Referat 55 | Geschäftsführer | Tel.: (0361) 3799-582 |
Ansprechpartner Wasserrahmenrichtlinie in den einzelnen Behörden:
Staatliches Umweltamt | ||
Sondershausen | Frau Michel | Tel.: (03632) 654-218 |
Staatliches Umweltamt Erfurt | Herr Beyer | Tel.: (0361) 3789-230 |
Staatliches Umweltamt Gera | Herr Ebeling | Tel.: (0365) 8275-860 |
Staatliches Umweltamt Suhl | Herr Lorenz | Tel.: (03681) 860-531 |
Thüringer Landesanst. für Umwelt und Geologie | Herr Neff | Tel.: (03641) 684-527 |
Thüringer Landesverwaltungsamt | Herr Zöller | Tel.: (0361) 3773-873 |
ENDE |