76 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Berufskraftfahrer"
Drucksache 681/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... Ein umweltbewusstes Fahren, bei dem der Energieverbrauch durch ein geändertes Fahrverhalten verringert wird, sollte ermutigt werden, insbesondere in den Fahrschulen und bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern. Auch elektronische Systeme zur Fahrerunterstützung könnten dazu beitragen, das Fahrverhalten zu verbessern. Verbesserte Infrastrukturen und Verkehrsmanagementsysteme sowie "
Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt
1. Einleitung
Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.
2. Die Herausforderung annehmen
2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt
2.2. Hin zu grüneren Städten
2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr
2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr
2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr
3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt
3.1. Mehr Wissen ...
3.2. ... und Erhebung von Daten
4. Finanzielle Mittel
5. Anhörungen
Â
Â
Â
Drucksache 166/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbzeitbewertung (2006/2112(INI))
... " für Fahranfänger sowie für Busfahrer und Berufskraftfahrer, die in der Personenbeförderung und z.B. bei
Drucksache 231/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Vorschriften
... " als Unfallursache angegeben, war ein Lkw über 7,5t Hauptverursacher, lag der Anteil bei 16 % (Evers/ Auerbach, Verhaltensbezogene Ursachen schwerer Lkw-Unfälle, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M 174, 2005, S. 25). Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine vom Institut für Fahrzeugsicherheit des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums durchgeführte Totalerhebung mit Getöteten, die sich im Jahr 1991 auf bayerischen Autobahnen ereigneten. Nach den Ergebnissen dieser Untersuchung waren 24 % dieser Unfälle durch Einschlafen verursacht. Dabei waren Berufskraftfahrer in 22 % der Einschlafunfälle verwickelt (Anselm, Hell, Einschlafen am Steuer - Eine häufig unterschätzte Unfallursache, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 40, 2002, S. 62-66). Auch bei schweren Busunfällen ist davon auszugehen, dass diese häufig auf Übermüdung zurückzuführen sind.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Â
Â
Â
Drucksache 366/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
§ 1 Erwerb der Grundqualifikation
§ 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
§ 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
§ 4 Weiterbildung
§ 5 Nachweise
§ 6 Anerkennung von Ausbildungsstätten
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1) Liste der Kenntnisbereiche
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1) Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 4 Satz 2) Muster
Bescheinigung über die Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrerinnen und Fahrer IM Personenverkehr
Artikel 2 Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Artikel 4 Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifIkations-Gesetzes
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
2. Zu Artikel 2 - Änderung der Fahrerlaubnisverordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
3. Zu Artikel 3 - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
4. Zu Artikel 4 - Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
5. Zu Artikel 5 - Neubekanntmachung
6. Zu Artikel 6 - Inkrafttreten Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten.
Â
Â
Â
Drucksache 259/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr
... Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Mindestalter, Qualifikation
§ 3 Besitzstand
§ 4 Erwerb der Grundqualifikation
§ 5 Weiterbildung
§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsort
§ 7 Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 8 Rechtsverordnungen
§ 9 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
2. Zu Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 366/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
1. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a
2. Zu Artikel 3 Buchstabe a
3. Zu Artikel 4
Â
Â
Â
Drucksache 212/06
Verordnung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
... Festlegung des Mindestalters zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 (LKW bis 7500 kg) und C1E (LKW bis 7500 kg mit Anhänger) auf die Vollendung des 18. Lebensjahres, auch wenn die Fahrerlaubnis im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin erworben wird. Für Personen, die sich bereits in der Berufsausbildung befinden, gilt das bisherige Recht bis zum Abschluss der Berufsausbildung fort. Die Möglichkeit, im Rahmen dieser Berufsausbildung oder einer Ausbildung in vergleichbaren Ausbildungsberufen die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben, bleibt erhalten.
Drucksache 366/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
1. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a
2. Zu Artikel 3 Buchstabe a
3. Zu Artikel 4
Â
Â
Â
Drucksache 678/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
... Die bisherigen Vorarbeiten zur Einführung eines Alkoholverbots (von den Regelungen für besonders betroffene Berufsgruppen wie Bus- und Berufskraftfahrer sowie Schiffsführer abgesehen) setzen an der Probezeit für Fahranfänger (statt an einer fest definierten Altersgruppe, z.B. der Gruppe der unter 21-Jährigen) an.
Drucksache 678/05
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger während der Probezeit bzw. für junge Fahrer
... Die bisherigen Vorarbeiten zur Einführung eines Alkoholverbots (von den Regelungen für besonders betroffene Berufsgruppen wie Bus- und Berufskraftfahrer sowie Schiffsführer abgesehen) setzen an der Probezeit für Fahranfänger (statt an einer fest definierten Altersgruppe, z.B. der Gruppe der unter 21-Jährigen) an.
Drucksache 774/03
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... . Verkehrszuwiderhandlungen 17-Jähriger als Fahrzeugführer stellen kein Novum dar, weil sie bereits heute Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A1 und M, in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer der Klassen B, C1 und C1E, im Übrigen in Ausnahmefällen der Klasse B sein können. Auf sie ist bei Straftaten Jugendstrafrecht anzuwenden, § 1 Abs.2
Drucksache 774/03 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... Verkehrszuwiderhandlungen 17-Jähriger als Fahrzeugführer stellen kein Novum dar, weil sie bereits heute Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A1 und M, in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer der Klassen B, C1 und C1E, im Übrigen in Ausnahmefällen der Klasse B sein können. Auf sie ist bei Straftaten Jugendstrafrecht anzuwenden, § 1 Abs. 2
Drucksache 105/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/59 /EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126 /EG über den Führerschein - COM(2017) 47 final
Drucksache 187/18(neu)
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich
Drucksache 593/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Änderung der BerufskraftfahrerQualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 646/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs -Ordnung
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.