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"Daueraufenthalt"
Drucksache 263/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
... In Artikel 1 Nummer 15 § 16 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter "anzuzeigen, wenn sie nicht bereits Inhaber einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte sind." durch das Wort "anzuzeigen." zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c FreizügG/EU
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 FreizügG/EU
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 14 FreizügG/EU
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 16 Absatz 2 Satz 2 FreizügG/EU
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Drucksache 496/19
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Anpassung von aufenthalts- und personalausweisrechtlichen Vorschriften
... Um die Verwendung des neuen Aufenthaltstitels nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 des Aufenthaltsgesetzes als Klebeetiketten gemäß § 78a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen, bedarf es der nationalen Umsetzung. Das Muster für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Blaue Karte EU, die ICT- und Mobiler ICT-Karte entsprechend dem neuen beschlossenen Sicherheitskonzept und Design wird in der Anlage D14 abgebildet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 Änderung der Personalausweisverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
... Neben Deutschen sind zudem nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 BAföG bislang auch britische Staatsangehörige als Unionsbürger ebenso wie deren Familienangehörige nach dem BAföG insbesondere dann förderungsberechtigt, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt erworben haben oder wenn sie ihre aus EU-Recht abgeleiteten Freizügigkeitsrechte als Arbeitnehmer oder Selbständige ausüben. Diese Förderungsberechtigung würde auch für diesen Personenkreis ebenfalls zum 30. März 2019 allein wegen des Ausscheidens des GBR aus der EU entfallen. Sie könnten nur noch unter den für Drittstaatsangehörige geltenden engeren Voraussetzungen gefördert werden. Der Wegfall der Leistungen nach dem BAföG könnte für sie ebenfalls zu aus deutscher Perspektive unerwünschten Ausbildungsabbrüchen führen. Absatz 2 der neuen Übergangsregelung soll verhindern, dass betroffene britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die zum Austrittszeitpunkt bereits einen förderungsfähigen Ausbildungsabschnitt (zumeist in der Bundesrepublik Deutschland) begonnen haben, allein auf Grund des Austritts des GBR aus der EU die persönliche Förderungsberechtigung verlieren, bevor sie wenigstens den bereits begonnenen Ausbildungsabschnitt beendet haben. Auch in Absatz 2 dient die Verwendung des Begriffs des Ausbildungsabschnitts der Klarstellung, dass insbesondere ein nach dem Austrittszeitpunkt aufgenommener Masterstudiengang nicht von der Übergangsregelung erfasst ist, selbst wenn der Ausbildungsgang, auf dem er aufbaut, vor dem Austritt aufgenommen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Gesetz zu Übergangsregelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und in weiteren Bereichen nach dem Austritt des Vereinigten
Teil 1 Soziale Sicherheit
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
§ 3 Persönlicher Geltungsbereich
§ 4 Verhältnis zwischen diesem Gesetz und anderen Koordinierungsregelungen
§ 5 Zusammenrechnung und Umrechnung von Zeiten
Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
§ 6 Freiwillige Versicherung
§ 7 Sonderregelungen für Rentner
§ 8 Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft
§ 9 Versicherung von Familienangehörigen
§ 10 Beitragsrechtliche Sonderregelung
§ 11 Anrechnung von Zeiten
§ 12 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 13 Kostenerstattung
§ 14 Übergangsvorschriften für begonnene Versorgungen
§ 15 Verträge mit Leistungserbringern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
§ 16 Versicherungspflicht
§ 17 Familienversicherung
§ 18 Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten
§ 19 Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
§ 20 Leistungsanrechnung
§ 21 Versicherte in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
§ 22 Gleichstellung von Sachverhalten oder Ereignissen
Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, a n Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 23 Weiterversicherung
§ 24 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
§ 25 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
§ 26 Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
§ 27 Feststellung der Leistungen
§ 28 Doppelleistungsbestimmungen
§ 29 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
§ 30 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Vorläufige Zahlungen und Vorschüsse
§ 33 Aufhebung der Wohnortklausel
§ 34 Zuständigkeit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
§ 35 Arbeitslosengeld
Teil 2 Sonstige Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch, des Altersteilzeitgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 36 Aktive Arbeitsförderung
§ 37 Insolvenzgeld
§ 38 Auszahlung von Geldleistungen
§ 39 Altersteilzeit
§ 40 Arbeitnehmerüberlassung
Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 67 Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Artikel 3 Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung britischer und deutscher Staatsangehöriger
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Kapitel 2 Besondere Bestimmungen
Zu Abschnitt 1 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung
Zu Unterabschnitt 1 Krankenversicherung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Unterabschnitt 2 Pflegeversicherung
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 2 Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Zu § 22
Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Alter, an Hinterbliebene und bei Invalidität
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 34
Zu Abschnitt 4 Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Teil 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Teil 3
Zu § 41
Zu Artikel 2
Zu § 67
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 4
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Drucksache 54/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Die Beschränkung in § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E, die Niederlassungserlaubnisse und Erlaubnisse zum Daueraufenthalt-EU ausnimmt, darf auf die neue Nummer 5 nicht anwendbar sein, da dies dem Bedürfnis nach einem umfassenden Datenabgleich widerspräche.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c § 23 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG , Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe q Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 14 Spalte D AZRG-DV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV
8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV
9. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG
Zu Nummer 3a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
10. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG
11. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV
12. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII
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Drucksache 54/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz - 2. DAVG)
... Die Beschränkung in § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 AZRG-E, die Niederlassungserlaubnisse und Erlaubnisse zum Daueraufenthalt-EU ausnimmt, darf auf die neue Nummer 5 nicht anwendbar sein, da dies dem Bedürfnis nach einem umfassenden Datenabgleich widerspräche.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffer 1:
Zu Ziffer 2:
Zu Ziffer 3:
Zu Ziffer 4:
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3 und 4:
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 Änderung des AZR-Gesetzes
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 AZRG , Artikel 7 Nummer 1 und 2 § 18e AZRG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3, 4 AZRG
Zu Buchstabe a
[Zu Buchstabe b:
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 AZRG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 - neu - AZRG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 Absatz 1 Nummer 6, 7 AZRG
13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 22 AZRG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c § 22 Absatz 3 Satz 3 AZRG
15. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 4 Absatz 7 Satz 1a, - neu -, 1b - neu - AZRG-DV
16. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt I Nummer 8 Spalte A Buchstabe y AZRG-DV
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 49 Absatz 6 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c § 49 Absatz 8 Satz 3, Absatz 9 Satz 3 AufenthG , Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 2 AsylG
18. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG
Zu Nummer 3a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
19. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 4 AufenthG
20. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c § 71 Absatz 4 Satz 5 - neu -, 6 - neu - AufenthG
21. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 76a Absatz 1 Satz 1 AufenthV
22. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII
23. Zu Artikel 6 § 42a Absatz 3a SGB VIII
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Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... 7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Einschränkungen von Grundrechten
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)
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Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... In den letzten Jahren wurden EU-Normen für mehrere in Europa verwendete Identitäts- und Reisedokumente eingeführt. Das EU-Recht enthält bereits Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten15 sowie zur einheitlichen Gestaltung von Visa16 und Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige17. Diese Normen werden auch bei Grenzübertrittsgenehmigungen für den kleinen Grenzverkehr18 und bei im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zur legalen Migration ausgestellten Genehmigungen zugrunde gelegt. Unlängst wurde eine neue einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige beschlossen, um die Sicherheitsmerkmale dieses Aufenthaltstitels weiter zu verbessern.19 In Ermangelung von Harmonisierungsmaßnahmen können die Mitgliedstaaten selber bestimmen, wie Aufenthaltskarten und Daueraufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige mobiler EU-Bürger sind, gestaltet werden. Dabei können sie sich dafür entscheiden, die in der 2017 geänderten Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige20 vorgesehene "einheitliche Gestaltung" zu übernehmen, vorausgesetzt, der Status des Familienangehörigen eines Unionsbürgers wird auf der Aufenthaltskarte eindeutig vermerkt und eine Verwechslung mit Aufenthaltstiteln, die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 sind, ist ausgeschlossen.21 2008 haben die Mitgliedstaaten in einer Erklärung des Rates22 ihren Willen bekundet, zu diesem Zweck die einheitliche Gestaltung zu verwenden, und mehrere Mitgliedstaaten kamen dieser - rechtlich nicht bindenden - Verpflichtung nach.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
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Drucksache 407/1/17
... In Anlage D 14 werden nach dem Muster für das Klebeetikett für die Erlaubnis zum "Daueraufenthalt-EG" folgende Muster für Klebeetiketten eingefügt:
Zu Artikel 1 Nummer 2
'Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
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Drucksache 373/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 11. An erster Stelle steht die Wahrung von Status und Rechten der Bürgerinnen und Bürger der EU-27 und ihrer Familien im Vereinigten Königreich und der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und ihrer Familien in den Mitgliedstaaten der EU-27, denn hier geht es um eine große Zahl von Betroffenen, für die ein Entzug dieser Rechte mit schwerwiegenden Konsequenzen einher ginge. Das Abkommen sollte die erforderlichen wirksamen, durchsetzbaren, nichtdiskriminierenden und umfassenden Garantien für die Rechte dieser Bürger vorsehen, einschließlich des Rechts auf Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nach fünfjährigem ununterbrochenem legalem Aufenthalt.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
- Grundrechte
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Auswirkungen auf den Haushalt
4. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Veröffentlichung des Beschlusses und der im Anhang enthaltenen Verhandlungsrichtlinien
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Richtlinien für die Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden
I. Ziel des AUSTRITTSABKOMMENS
II. ART und Geltungsbereich des ABKOMMENS
III. ZWECK und Geltungsbereich dieser Verhandlungsrichtlinien
III.1 Bürgerrechte
III.2 Finanzielle Abrechnung
III.3 Regelungen für in Verkehr gebrachte Waren und laufende Verfahren nach Unionsrecht
A. Waren, die vor dem Austrittstermin nach Unionsrecht in Verkehr gebracht werden
B. Laufende justizielle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten nach Unionsrecht
C. Laufende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden nach Unionsrecht
D. Laufende Gerichts- und Verwaltungsverfahren der Union
III.4 Andere administrative Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Union
III.5 Handhabung des Abkommens
IV. VERFAHRENSTECHNISCHE REGELUNGEN für die VERHANDLUNGSFÜHRUNG
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Drucksache 587/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
... Ist allerdings abzusehen, dass ausländische erwerbsfähige Personen ohne materielles Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrecht dauerhaft oder jedenfalls für einen längeren Zeitraum in Deutschland verbleiben werden und damit eine Verfestigung des Aufenthaltes eintritt, soll für sie - sofern sie erwerbsfähig sind - nach fünf Jahren das Leistungsrecht des SGB II und damit auch der Grundsatz des Förderns und Forderns uneingeschränkt gelten. Dann stehen ihnen und ihren Familienmitgliedern bei Hilfebedürftigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu. Dazu gehören im SGB II nicht nur die "passiven" Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern auch aktivierende Maßnahmen einschließlich der Sanktionsregelungen. Von einem längeren verfestigten Aufenthalt in Deutschland ist nach Ablauf eines gewöhnlichen Aufenthalts von mindestens fünf Jahren ab Meldung bei der Meldebehörde auszugehen (vergleiche § 7 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu -); durch die verpflichtende Meldung bei der Meldebehörde dokumentieren die Betroffenen ihre Verbindung zu Deutschland, die Voraussetzung für eine Aufenthaltsverfestigung ist. Diese Frist ist angelehnt an den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts, setzt jedoch im Gegensatz zu diesem keine materielle Freizügigkeitsberechtigung voraus. Sollte die Ausländerbehörde allerdings feststellen, dass ein Freizügigkeitsrecht nach § 2 Absatz 1 FreizügG/EU nicht (mehr) besteht, ist der Aufenthalt nicht mehr verfestigt. Die Personen sind nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FreizügG/EU zur Ausreise verpflichtet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch § 23 des Zwölften Buches
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
§ 18f Datenübermittlung an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 4 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 375/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erhalten, der zu einem Daueraufenthaltsrecht führen kann.
Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 10. Juli 2015
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Drucksache 167/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt - COM(2015) 627 final; Ratsdok. 15302/15
... 17. Die Beschränkung der Anbieterpflicht zur Bereitstellung ihrer Inhalte auf Situationen, in denen sich ihre Abonnenten nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, ist nach Ansicht des Bundesrates weder nutzergerecht noch praktikabel in der Umsetzung. Zum einen könnte es für Diensteanbieter im Einzelfall schwierig sein, einen nur vorübergehenden Aufenthalt ihrer Abonnenten von einem Daueraufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat sicher zu unterscheiden. Zum anderen vermag es mit Blick auf das übergeordnete Ziel der Verwirklichung eines echten digitalen Binnenmarktes nicht zu überzeugen, dass Abonnenten eines Online-Inhaltedienstes, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nachträglich in einen anderen Mitgliedstaat verlegen, auch künftig keine gesetzliche Gewähr für einen ungehinderten Zugang zu den in ihren früheren Heimatstaaten abonnierten Diensten haben sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren europäischen Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung einzusetzen.
Drucksache 302/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... es zum Familiennachzug zu Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU entsprechend anzuwenden."
‚Artikel 4 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
‚Artikel 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Inkrafttreten
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Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... "(3) Bei der Durchführung von Maßnahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a ist eine Übermittlung teilnehmerbezogener Daten über die Anmeldung, die Dauer der Teilnahme und die Art des Abschlusses der Maßnahme durch die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bundesverwaltungsamt und die mit der Durchführung der Maßnahmen betrauten privaten und öffentlichen Träger an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zulässig, soweit dies für die Erteilung einer Zulassung zur Maßnahme, die Feststellung und Bescheinigung der ordnungsgemäßen Teilnahme oder die Durchführung und Abrechnung der Maßnahme erforderlich ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf die nach Satz 1 übermittelten Daten auf Ersuchen an die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben, soweit dies für die Erteilung einer Zulassung oder Berechtigung zur Maßnahme, zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Teilnahme, für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, zur Überwachung der Eingliederungsvereinbarung oder zur Durchführung des Einbürgerungsverfahrens erforderlich ist. Die mit der Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung betrauten privaten und öffentlichen Träger dürfen die zuständige Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit oder den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme informieren."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
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Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EU-Daueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
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Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Ehegatten von ausländischen Hochqualifizierten, Forschern, Firmengründern, anerkannten Flüchtlingen, EUDaueraufenthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Unionsbürgern sowie für Ehegatten von australischen, israelischen, japanischen, kanadischen, koreanischen, neuseeländischen und US-amerikanischen Staatsbürgern.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
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Drucksache 75/14
... Während für Unionsbürger entweder kein Dokument oder eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt auf einem Vordruck ausgestellt wird, werden die Aufenthaltstitel für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige im Format des elektronischen Aufenthaltstitels ausgestellt (vergleiche Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 75 (weggefallen)
§ 52a Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (NKR-Nr. 2672)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 202/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates - Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
... b) Erlangung des Daueraufenthaltsrechts an engere Voraussetzungen knüpfen
Entschließung
1. Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie RL 2004/38/EG vom 29. April 2004
2. Änderung der Verordnung EG Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
3. Vorbehalt zur Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens ändern
1. Klarstellung, dass ein Leistungsausschluss in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht
2. Erweiterung und Verbesserung des Leistungsausschlusses für die Sozialhilfe
1. Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern
2. Sozialleistungsbetrug durch Scheinselbständige
3. Prinzip des Forderns und Förderns
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Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... Mit der Richtlinie 2011/51/EU wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/109/EG (sog. Daueraufenthaltsrichtlinie) auf Ausländer erweitert, die internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU (sog. Qualifikationsrichtlinie) genießen. Dieser Personenkreis war bislang von dem Erwerb eines EU-Daueraufenthaltsrechts ausgeschlossen. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert Änderungen im
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 97/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... 'Liegen die Voraussetzungen eines Daueraufenthaltsrechts nach Artikel 6 Absatz 1 dritter Spiegelstrich oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vor, ist die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren zu erteilen und mit dem Hinweis "Daueraufenthaltsrecht" unter Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zu versehen.'
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG
6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV
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Drucksache 97/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... 'Liegen die Voraussetzungen eines Daueraufenthaltsrechts nach Artikel 6 Absatz 1 dritter Spiegelstrich oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vor, ist die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren zu erteilen und mit dem Hinweis "Daueraufenthaltsrecht" unter Angabe der Rechtsgrundlage nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei zu versehen.'
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
Zu Artikel 1 Nummer 26
7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:
8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV
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Drucksache 379/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... aaa) In Spalte A Buchstabe b wird das Wort "(Daueraufenthalt-EG)" durch das Wort "(Daueraufenthalt -
Drucksache 461/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
... d) In Absatz 4 werden die Wörter "oder vor seinem Tod erworben hatte" und "bereits bei Entstehen seines Daueraufenthaltsrechts" gestrichen und das Wort "hatten" durch das Wort "haben" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 4 Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
5. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
6. Nachhaltigkeit
III. Befristung
IV. Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1917: Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Aufenthaltsverordnung
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Drucksache 236/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... "8. In Anlage D14a werden nach der Abbildung der Rückseite der Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU) folgende Abbildungen eingefügt:
§ 18c Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
‚Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 14a Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Drucksache 576/12
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung der betroffenen Personengruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetzbüchern Zweites und Zwölftes Buch
... ), Geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige sowie auf deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder, ja sogar auf Drittstaatsangehörige, die im Inland ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigt sind. Insgesamt handelt es sich bei den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um Personen, die zwar alle kein Daueraufenthaltsrecht, ansonsten aber einen sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben und deren Aufenthalt in Deutschland auf unterschiedlichen Lebenssituationen beruht und bei denen die Dauer des Aufenthaltes nicht grundsätzlich als kurzfristig bezeichnet werden kann.
Drucksache 848/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... . Die Bundesregierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze der Vorschrift den Ausnahmecharakter genommen. Folgerichtig müssen auch die übrigen Tatbestandsmerkmale angepasst werden. Dies dient dazu, Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten noch weiter zu stärken. Aufgrund des demografischen Wandels in Europa und der Bundesrepublik Deutschland sowie der wirtschaftlichen Entwicklung wächst der Fachkräftebedarf auch für nicht ausschließlich Hochqualifizierte stetig. Sinn und Zweck der Änderung ist ferner, gut ausgebildeten Fachkräften auch zum Berufseinstieg eine rechtliche Perspektive in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten und so deren Zuwanderung und Verfestigung zu fördern. Durch die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und damit eines Daueraufenthaltsrechts wird eine solche Perspektive, die auch eine längerfristige Planung ermöglicht, eröffnet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG
§ 18c Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 9
12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV
§ 41a Berufe mit besonderem Bedarf
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG
19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG
24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI
25. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 3
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 26 bis 28:
Zu Ziffer 29
Zu Ziffer 30
Zu Ziffer 31
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Drucksache 8/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... es können Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 auf einem einheitlichem Vordruck ausgestellt werden."
Drucksache 264/11
... \/EU) und die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 6 Satz 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
§ 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummern 17 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
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Drucksache 848/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
... . Die Bundesregierung hat durch die Absenkung der Einkommensgrenze der Vorschrift den Ausnahmecharakter genommen. Folgerichtig müssen auch die übrigen Tatbestandsmerkmale angepasst werden. Dies dient dazu, Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten noch weiter zu stärken. Aufgrund des demografischen Wandels in Europa und der Bundesrepublik Deutschland sowie der wirtschaftlichen Entwicklung wächst der Fachkräftebedarf auch für nicht ausschließlich Hochqualifizierte stetig. Sinn und Zweck der Änderung ist ferner, gut ausgebildeten Fachkräften auch zum Berufseinstieg eine rechtliche Perspektive in der Bundesrepublik Deutschland zu bieten und so deren Zuwanderung und Verfestigung zu fördern. Durch die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und damit eines Daueraufenthaltsrechts wird eine solche Perspektive, die auch eine längerfristige Planung ermöglicht, eröffnet.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 § 41a BeschV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI
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Drucksache 185/11
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsrechts
... a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Daueraufenthalt-EG" ein Komma und das Wort "Niederlassungsoption" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
$ 19a Niederlassungsoption
Artikel 2 Änderung von Verordnungen
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
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Drucksache 536/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
... es ist für die Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 tragen die Bezeichnung "Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)" und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 die Bezeichnung "Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)". Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 wird in der Zone für das automatische Lesen anstelle der Abkürzungen nach § 78 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes die Abkürzung "AF" verwandt. Unter den Voraussetzungen des § 78a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes können Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 auf einem Vordruck mit den Angaben nach § 78a Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Aufenthaltsgesetzes ausgestellt werden. Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 gilt § 105b Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes entsprechend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen
§ 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nr. 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu § 63
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz, Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1331: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 38012008 vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 103012002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige
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Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Kommt eine Approbationserteilung nach § 4 Absatz 3 in Betracht müssen im Hinblick auf die Gleichbehandlung für Drittstaatsangehörige, die daueraufenthaltsberechtigt sind, dieselben Regelungen Anwendung finden wie für deutsche Staatsbürger.
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... (1) Bei der Durchführung von Integrationskursen ist eine Übermittlung von teilnehmerbezogenen Daten, insbesondere von Daten der Bestätigung der Teilnahmeberechtigung, der Zulassung zur Teilnahme nach § 44 Absatz 4 sowie der Anmeldung zu und der Teilnahme an einem Integrationskurs, durch die Ausländerbehörde, den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bundesverwaltungsamt und die für die Durchführung der Integrationskurse zugelassenen privaten und öffentlichen Träger an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zulässig, soweit sie für die Erteilung einer Zulassung oder Berechtigung zum Integrationskurs, die Feststellung der ordnungsgemäßen Teilnahme, die Feststellung der Erfüllung der Teilnahmeverpflichtung nach § 44a Absatz 1 Satz 1, die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme oder die Abrechnung und Durchführung der Integrationskurse erforderlich ist. Die für die Durchführung der Integrationskurse zugelassenen privaten und öffentlichen Träger dürfen die zuständige Ausländerbehörde oder den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende über eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme eines nach § 44a Absatz 1 Satz 1 zur Teilnahme verpflichteten Ausländers informieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf die nach Satz 1 übermittelten Daten auf Ersuchen an Ausländerbehörden, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Staatsangehörigkeitsbehörden weitergeben, soweit dies für die Erteilung einer Zulassung oder Berechtigung zum Integrationskurs, zur Kontrolle der Erfüllung der Teilnahmeverpflichtung, für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, zur Überwachung der Eingliederungsvereinbarung oder zur Durchführung des Einbürgerungsverfahrens erforderlich ist. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur für die Durchführung und Abrechnung der Integrationskurse zulässig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
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Drucksache 96/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... Kommt eine Approbationserteilung nach § 4 Absatz 3 in Betracht, müssen im Hinblick auf die Gleichbehandlung für Drittstaatsangehörige, die daueraufenthaltsberechtigt sind, dieselben Regelungen Anwendung finden wie für deutsche Staatsbürger.
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... (6) Diese Richtlinie sollte zur effizienten Steuerung saisonal bedingter Migrationsströme beitragen, indem sie gerechte und transparente Einreise- und Aufenthaltsvorschriften festlegt und parallel dazu Anreize und Sicherungsmaßnahmen schafft, um zu verhindern, dass aus einem befristeten Aufenthalt ein Daueraufenthalt wird. Ferner werden auch die Bestimmungen der Richtlinie
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... - Programmen zur Erleichterung der zirkulären Migration steht der Bundesrat sehr zurückhaltend gegenüber. Er betont erneut die Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen des Zugangs zu den nationalen Arbeitsmärkten auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Erfordernisse zu steuern. Dabei muss der Ausschöpfung und Stärkung des inländischen und europäischen Arbeitskräftepotentials grundsätzlich Priorität eingeräumt werden. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass eine zunächst als zirkuläre Migration konzipierte Wanderung leicht zu einem Daueraufenthalt führen kann, wenn sie nicht effizient ausgestaltet und gesteuert wird. In der Konsequenz würde ihr Ziel - auch im Hinblick auf die Entwicklungschancen der Herkunftsstaaten (Vermeidung von "
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... - Programmen zur Erleichterung der zirkulären Migration steht der Bundesrat sehr zurückhaltend gegenüber. Er betont erneut die Kompetenz der Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen des Zugangs zu den nationalen Arbeitsmärkten auf der Grundlage der jeweiligen nationalen Erfordernisse zu steuern. Dabei muss der Ausschöpfung und Stärkung des inländischen und europäischen Arbeitskräftepotentials grundsätzlich Priorität eingeräumt werden. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass eine zunächst als zirkuläre Migration konzipierte Wanderung leicht zu einem Daueraufenthalt führen kann, wenn sie nicht effizient ausgestaltet und gesteuert wird. In der Konsequenz würde ihr Ziel - auch im Hinblick auf die Entwicklungschancen der Herkunftsstaaten (Vermeidung von "
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 381/09
... 1. wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
§ 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland Im Inland darf ein Reiseausweis für Ausländer nach Maßgabe des § 5 ausgestellt werden,
Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz.
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Passersatzpapieren mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
§ 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
§ 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
§ 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
§ 61e Qualitätsstatistik
§ 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
§ 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
§ 61h Übergangsregelungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten der Wirtschaft
4. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
5. Informationspflichten für die Verwaltung
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 880: Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
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Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... 0.2.2 Gegenstand der Freizügigkeitsrichtlinie sind die Bedingungen, unter denen Unionsbürger und ihre Familienangehörigen das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten genießen, das Recht auf Daueraufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sowie die Beschränkungen dieser Rechte aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Im Fall von Rechtsmissbrauch (Artikel 35 Freizügigkeitsrichtlinie) kann das Freizügigkeitsrecht verweigert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
0 Vorbemerkung
0.1 Allgemeines
0.2 Gemeinschaftsrecht
1 Zu § 1 Anwendungsbereich
2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt
2.1 Freizügigkeitsrecht
2.2 Freizügigkeitsberechtigte
2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige
2.4 Einreise und Aufenthalt
2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten
2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums
3 Zu § 3 Familienangehörige
3.0 Allgemeines
3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen
3.2 Begriff des Familienangehörigen
3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers
3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe
3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers
4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts
4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern
4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht
4a.0 Allgemeines
4a.1 Allgemeine Voraussetzungen
4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit
4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger
4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger
4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5
4a.6 Abwesenheitszeiten
4a.7 Verlust
5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten
5.0 Allgemeines
5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht
5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen
5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen
5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts
5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts
5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts
5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten
5a.0 Allgemeines
5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann
5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann
6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt
6.0 Allgemeines
6.1 Verlustgründe
6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung
6.3 Ermessenserwägungen
6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts
6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen
6.6 Nicht belegt.
6.7 Nicht belegt.
6.8 Anhörung
7 Zu § 7 Ausreisepflicht
7.1 Allgemeines
7.2 Wiedereinreisesperre
8 Zu § 8 Ausweispflicht
8.1 Ausweispflichten
8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten
9 Zu § 9 Strafvorschriften
10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften
11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes
11.0 Allgemeines
11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG
11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts
11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten
13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten
13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten
13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht
13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit
13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit
14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
15 Zu § 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz
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Drucksache 669/1/09
... 9b.1.4. Mit § 9b Satz 1 Nummer 4 wird die Anrechnung von Studienzeiten und Zeiten der Berufsausbildung nach Artikel 4 Satz 2, Unterabsatz 2 Daueraufenthalt-Richtlinie umgesetzt. Es wird dabei festgestellt, in welchem Umfang die Dauer des Studiums und der Berufsausbildung auf die erforderlichen Zeiten nach § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 anzurechnen sind. Nicht geregelt ist hingegen die Frage, ob Zeiten vor einem Auslandsaufenthalt, der gemäß § 51 Absatz 1 Nummer 6 oder 7 zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis geführt hat, nach Wiedereinreise zur Berechnung der erforderlichen Zeiten angerechnet werden können. Grundsätzlich sind diese – mit Ausnahme des in Nummer 2 beschriebenen Falles – vollständig neu zu erbringen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis einmal erloschen ist. § 9b Satz 1 Nummer 4 gilt auch für Zeiten, die vor dem 1. Januar 2005 liegen (z.B. Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums nach § 28 AuslG).
1. Zu Artikel 1 Nummer 5.1.3.2.2.1 Satz 3 – neu –
2. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.7 Satz 8 Spiegelstrich 4, 5 – neu –, 6 – neu – und 7 – neu –
3. Zu Artikel 1 Nummer 9.2.1.8 Satz 5 2. Halbsatz
4. Zu Artikel 1 Nummer 9.3.2 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 9b.1.4 und Nummer 9b.1.4.1 Satz 01 – neu –
6. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.5 Satz 5 – neu –
7. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8 Satz 2 und 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.8.1 Spiegelstrich 3 und Nummer 16.0.8.1.1 – neu –
9. Zu Artikel 1 Nummer 16.0.9
10. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4 Satz 4 – neu –
11. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.4.2
12. Zu Artikel 1 Nummer 16.1.1.8 Satz 4 – neu –
13. Zu Artikel 1 Nummer 20.6.2 Satz 4
14. Zu Artikel 1 Nummer 21.6 Satz 6
15. Zu Artikel 1 Nummer 22.1.1.2 Satz 5 – neu –
16. Zu Artikel 1 Nummer 30.1.2.3.4.2 Satz 4 2. Halbsatz – neu –
17. Zu Artikel 1 Nummer 51.1.6.4.5.– neu –
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Drucksache 299/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (§ 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 AufenthG -VwV)
... 2. vor Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sowie
Drucksache 699/08
... 2. Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
§ 2 Anforderungen an Maßnahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen
§ 2a Anforderungen an Träger der Maßnahmen
§ 4a Mediengestützter Unterricht
§ 6 Förderfähige Fortbildung, Fortbildungsplan
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Umfang der Förderung
§ 12 Förderungsart
§ 13b Erlass und Stundung
§ 16 Rückzahlungspflicht
§ 30 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfes
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen:
Bürokratiekosten für die Wirtschaft:
Bürokratiekosten für die Verwaltung:
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 8a
Zu Nummer 8b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10a
Zu Nummer 10b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12a
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12b
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12c
Zu Nummer 12d
Zu Nummer 12e
Zu Nummer 12f
Zu Nummer 12g
Zu Nummer 13a
Zu Nummer 13b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18a
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23a
Zu Nummer 23c
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24a
Zu Nummer 24b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26a
Zu Nummer 27a
Zu Nummer 27b
Zu Nummer 27c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
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Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... "Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, sind ausreisepflichtig, wenn die Ausländerbehörde die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte widerrufen, zurückgenommen oder ihre Ausstellung abgelehnt hat."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 53 Zwingende Ausweisung
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
§ 9 Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Umsetzung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes
III. Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Auswirkungen
B. Im Einzelnen:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
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Drucksache 224/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Der Formulierung im Gesetzentwurf, in welchen Fällen eine strafrechtliche Verurteilung der Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht entgegensteht, ist für die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts betrauten Ausländerbehörden kaum praktikabel. Es sollte daher zumindest ein Regelbeispiel eingefügt werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 4 Abs. 3 Satz 4 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb § 51 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - und Nummer 42 § 53 Nr. 1 und 2 sowie § 54 Nr. 1 AufenthG *
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 42 § 54 Nr. 5 AufenthG *
25. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
26. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nr. 51 Buchstabe b § 62 Abs. 4 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nr. 73 Buchstabe a und b § 91a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a und Nummer 2 AufenthG
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
34. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
35. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 25 § 31 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AsylVfG
37. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - Asylverfahrensgesetz *
38. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu - § 56 Abs. 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz *
39. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
40. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
41. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
42. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
43. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
44. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
45. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34 StAG
46. Zu Artikel 5 Nr. 19 § 34a - neu - StAG
47. Zu Artikel 5 Nr. 20 § 35 StAG :
48. Zu Artikel 5 Nr. 24 § 41 StAG
49. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2 § 2 AsylblG
50. Zu Artikel 6 Abs. 2 Nr. 2a - neu - § 6 Abs. 3 - neu - AsylbLG
51. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
52. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - Einfügung einer Länderöffnungsklausel in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch
53. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
54. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BeschVerfV
55. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
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Drucksache 762/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... " bestehen Bedenken, weil durch die Kumulation von Voraufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten und die großzügige Anrechnung von Absenzen sogar eine absolute Aufenthaltszeit in der EU von nur drei Jahren und acht Monaten für den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung genügen würden. Dies und die Ausdehnung der erlaubten Abwesenheitszeiten nach Erwerb dieser Rechtsstellung stellen insgesamt einmal mehr eine bedenkliche, frühzeitige Annäherung an den Rechtsstatus von EU-Bürgern und Inländern dar - unbeschadet der gleichfalls zu berücksichtigenden Sonderproblematik der neuen Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeiten, die Ausdruck der umstrittenen "
Drucksache 388/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... 1 a. eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt,
I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
IV. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
V. Artikel 7 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
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Drucksache 851/07
... 2. Unionsbürgern, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des
Drucksache 792/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... - Auch das in Artikel 11 Buchstabe a unbeschränkt enthaltene Recht auf Wiedereinreise in den betreffenden Mitgliedstaat ist als nicht gebotene Gleichstellung mit den Rechten der Daueraufenthaltsberechtigten viel zu weitgehend.
Drucksache 120/07
... 2. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgern), die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. EU (Nr.) L 229 S. 35) haben, sowie anderen Ausländern, die eine Niederlassungserlaubnis nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 4 Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 6 Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 8 Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 9 Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
Artikel 12 Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden
Artikel 13 Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 14 Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren
Artikel 15 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau
1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG
2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
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Drucksache 36/07
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Die Regelung in § 19 ermöglicht die Einreise und den Daueraufenthalt hochqualifizierter ausländischer Arbeitnehmer, an deren Aufenthalt in Deutschland ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht. Die für Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung bestehende Mindesteinkommensgrenze vom Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit 7.125,- Euro pro Monat, wird von Seiten der Wirtschaft als zu hohe Hürde, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, angesehen. Hinzu kommt, dass gerade die Beschäftigung jüngerer ausländischer Hochqualifizierter, die erst am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen, durch die bisherige Mindestgehaltsgrenze erschwert wird.
Drucksache 792/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... - Auch das in Artikel 11 Buchstabe a unbeschränkt enthaltene Recht auf Wiedereinreise in den betreffenden Mitgliedstaat ist als nicht gebotene Gleichstellung mit den Rechten der Daueraufenthaltsberechtigten viel zu weitgehend.
Drucksache 415/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 3. Die vorgeschlagene Erweiterung des durch die Daueraufenthalt-Richtlinie begünstigten Personenkreises entspricht für Asylberechtigte und Flüchtlinge in Teilen bereits der nationalen Rechtslage, da diese künftig nach Maßgabe der § 26 Abs. 3
Drucksache 762/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... " bestehen Bedenken, weil durch die Kumulation von Voraufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten und die großzügige Anrechnung von Absenzen sogar eine absolute Aufenthaltszeit in der EU von nur drei Jahren und acht Monaten für den Erwerb der Daueraufenthaltsberechtigung genügen würden. Dies und die Ausdehnung der erlaubten Abwesenheitszeiten nach Erwerb dieser Rechtsstellung stellen insgesamt einmal mehr eine bedenkliche, frühzeitige Annäherung an den Rechtsstatus von EU-Bürgern und Inländern dar - unbeschadet der gleichfalls zu berücksichtigenden Sonderproblematik der neuen Mitgliedstaaten. Diese Möglichkeiten, die Ausdruck der umstrittenen "
Drucksache 224/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
... Der Formulierung im Gesetzentwurf, in welchen Fällen eine strafrechtliche Verurteilung der Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht entgegensteht, ist für die mit der Ausführung des Aufenthaltsrechts betrauten Ausländerbehörden kaum praktikabel. Es sollte daher zumindest ein Regelbeispiel eingefügt werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 5 Abs. 3 AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - § 7 Abs. 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9a Abs. 2 Nr. 5 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a § 16 Abs. 1 Satz 5, Satz 6 und 7 - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a § 19 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 Nr. 3 sowie Absatz 3 und 4 - neu - AufenthG :
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 5 Satz 1 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe d § 21 Abs. 6 Satz 2 - neu - AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - § 22 Abs. 2 und 3 - neu - AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 24 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe b § 28 Abs. 2 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe d § 29 Abs. 5 Nr. 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nr. 34 Buchstabe a § 44 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nr. 36 § 45 Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nr. 42a - neu - § 54a Abs. 1 und 2 sowie Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Buchstabe a1 - neu - Nr. 43 § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nr. 44 Buchstabe a § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nr. 49 Buchstabe a0 – neu - § 60a Abs. 1 Satz 2 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b § 73 Abs. 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 81 Abs. 1, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 - neu - AufenthG
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
24. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - und Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 11a - neu - Freizügigkeitsgesetz / EU und § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 - neu - SGB X
25. Zu Artikel 3 Nr. 11a - neu - und Artikel 9 Satz 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 Asylverfahrensgesetz und Einschränkung von Grundrechten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu Artikel 3 Nr. 39a - neu § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 3 Satz 2 - neu - Asylverfahrensgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 3 Nr. 40 § 58 AsylVfG
28. Zu Artikel 3 Nr. 49 § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG
29. Zu Artikel 5 des Gesetzentwurfs allgemein
30. Zu Artikel 5 und Artikel 10 Abs. 4 StAG und Inkrafttreten
31. Zu Artikel 5 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG
32. Zu Artikel 5 Nr. 19 §§ 30, 31 und § 32 StAG
33. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nr. 2 § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz
34. Zu Artikel 6 Abs. 12 - neu - § 21 Satz 1 SGB XII
35. Zu Artikel 7 Abs. 4 Nr. 2 und 17 Buchstaben a und b § 4 Abs. 1 Satz 3, 4 - neu - und 5, § 48 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1b1 - neu - und Nummer 2 Aufenthaltsverordnung
36. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nummer 0 - neu - § 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - Besch-VerfV
37. Zu Artikel 7 Abs. 5 Nr. 3 § 9 Abs. 1 und 3 BeschVerfV
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Drucksache 415/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus KOM (2007) 298 endg.; Ratsdok. 10515/07
... 2. Die vorgeschlagene Erweiterung des durch die Daueraufenthalt-Richtlinie begünstigten Personenkreises entspricht für Asylberechtigte und Flüchtlinge in Teilen bereits der nationalen Rechtslage, da diese künftig nach Maßgabe der § 26 Abs. 3
Drucksache 460/06
Antrag der Länder Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung
... a) Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren.
Drucksache 460/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung
... a) Regelmäßig rechtmäßiger Daueraufenthalt von acht Jahren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Integration und Einbürgerung
I. Integration
II. Einbürgerung
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Drucksache 377/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Übergangsregelung zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern auf den Arbeitsmärkten der Europäischen Union
... I. in der Erwägung, dass mit der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen4 ein Rechtsrahmen festgelegt wird, um Personen, die sich während eines längeren Zeitraums in einem Mitgliedstaat rechtmäßig aufgehalten haben, die Erlangung eines Daueraufenthaltsstatus zu ermöglichen, der es unter bestimmten Umständen auch ermöglicht, langfristig aufenthaltsberechtigte Personen in einem anderen Mitgliedstaat zu beschäftigen,
Drucksache 68/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
... es grundsätzlich jede Aufenthaltserlaubnis einer Verfestigung zugänglich ist, muss bei Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, ein weiteres Indiz hinzukommen das einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt in Deutschland plausibel erscheinen lässt. Dieses wird vor allem die Ausübung einer Erwerbstätigkeit bzw. der Umstand sein, dass eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch knüpft die Ansprüche von ausländischen Staatsangehörigen ebenfalls an die Möglichkeit, eine Beschäftigung auszuüben. Auch nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen einige Personengruppen, für die der Gesetzgeber eine von Beginn an bestehende Daueraufenthaltsperspektive prognostiziert, schon von Gesetzes wegen jede selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Drucksache 5/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung KOM (2005) 669 endg.; Ratsdok. 5052/06
... 13. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass die Gewährung weiterer EU-einheitlicher Rechte für bereits in einem Mitgliedstaat beschäftigte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis -Daueraufenthalt-EG gemäß der Richtlinie 2003/109/EG haben, insbesondere auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage im Sinne einer horizontalen Rahmenrichtlinie erforderlich ist. Die in dem Vorschlag enthaltene unterschwellige Unterstellung, dass die in den Mitgliedstaaten legal aufhältigen Arbeitnehmer in einem Ausmaß Diskriminierungen unterliegen, das ein Eingreifen der EU unabdingbar macht muss zurückgewiesen werden. Weiter erscheint entgegen der Auffassung der Kommission der propagierte gemeinsame Rahmen im Hinblick auf die höchst unterschiedlichen Arbeitsmarktverhältnisse einschließlich Tarifbedingungen innerhalb der EU nicht als relevanter Beitrag "
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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