180 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"EG-Verordnung"
Drucksache 214/09
... auf die EG-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, zur Umsetzung des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten, mit restriktiven Maßnahmen gegenüber Simbabwe, Iran, Birma/Myanmar, der Demokratischen Volksrepublik Korea, Liberia, Côte d´Ivoire, gegen Präsident Lukaschenko und belarussische Amtsträger, mit restriktiven Maßnahmen zur Unterstützung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) sowie mit Handelsverboten für Foltergegenstände nach der Anti-Folter-Verordnung.
Drucksache 817/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Nach dem Akkreditierungsstellengesetz überwacht die Akkreditierungsstelle ausschließlich akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen im Sinne der EG-Verordnung 765/2008. Die Beleihung der Akkreditierungsstelle bezieht sich somit nur auf die Überwachung akkreditierter Stellen.
1. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b
2. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5
3. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe d - neu -§ 2 Satz 1 Nummer 5 ist wie folgt zu ändern:
4. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe a
5. Zu § 3 Nummer 2
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu § 4 Satz 2
10. Zu § 5 Absatz 1
11. Zu § 5 Absatz 2
Â
Â
Â
Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Verhandlungen zum Schutz und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in bilateralen FHA mit Drittstaaten werden von der Europäischen Union auf der Grundlage des Acquis geführt. Hierzu zählt im Patentrecht die Möglichkeit, durch ergänzende Schutzzertifikate die Laufzeit von Patenten für zulassungspflichtige Produkte zu verlängern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine patentgeschützte Erfindung so lange nicht wirtschaftlich genutzt werden kann, wie es keine Zulassung für diese Produkte gibt. Ergänzende Schutzzertifikate gleichen diese Verkürzung der effektiven Patentnutzungsmöglichkeit (teilweise) aus. Entsprechende EG-Verordnungen gibt es für Arzneimittel (Nr. 1768/62 vom 18. Juni 1992) und für Pflanzenschutzmittel (Nr. 1610/96 vom 23. Juli 1996). Zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums bilden die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EGB vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30. April 2004, S. 45 ff.) regelmäßig die Grundlage der Verhandlungen. Effektive zivilrechtliche Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche, Beweisführungs- und Beweissicherungsregeln, Auskunftsansprüche sowie Regelungen über einstweilige Maßnahmen sind daher regelmäßig Gegenstand der Verhandlungen.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Â
Â
Â
Drucksache 148/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Die EG-Verordnung 842/2006 regelt in Artikel 3, dass "
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)
A Änderungen
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7
B Entschließung
Â
Â
Â
Drucksache 148/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Absatz 1 beschreibt den Zweck der Verordnung und stellt klar, dass sie lediglich eine Ergänzung zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 darstellt. Die Regelungen der Verordnung zu dieser Stoffgruppe sind konkret auf diese EG-Verordnung bezogen und nur im Kontext mit ihr verständlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6 Zertifizierung von Betrieben
§ 7 Kennzeichnung in deutscher Sprache
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)
Â
Â
Â
Drucksache 45/08
... Außerdem werden Verweise auf geänderte EG-Verordnungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten sowie zu restriktiven Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo aktualisiert. Entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. EU (Nr.) L 259 S. 34) wird in der
Drucksache 766/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.
1. Zu § 2a - neu -
§ 2a Zulassungsnummer
2. Zu § 3 Abs. 3
3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8
§ 8 Nachnahmeversand
5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -
6. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
7. Zu Abschnitt 4
8. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
9. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1
10. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2
11. Zu § 20 Abs. 3
12. Zu § 22
13. Zu Anlage 1 Nr. 1
14. Zu Anlage 2 Nr. 2
15. Zu Anlage 2 Nr. 4.2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Â
Â
Â
Drucksache 766/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... Zum Schutz der Tiere beim Transport in Behältnissen ist es erforderlich, Mindestanforderungen an den Raumbedarf und die Besatzzahlen festzulegen. Die im Anhang 1 festgelegten Zahlen für den innerstaatlichen Transport (möglich nach Artikel 1 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005) stellen den Tieren mehr Platz zur Verfügung als die EG-Verordnung und sehen ebenfalls aus Tierschutzgründen auch eine Mindesthöhe vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 3 Befähigungsnachweis
§ 4 Schienentransport
Abschnitt 2 Transport in Behältnissen
§ 5 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 6 Nachnahmeversand
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Maßnahmen bei der Ankunft
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 11 Eintagsküken
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5)
1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse
2. Eintagsküken
3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen
4. Hunde und Katzen
5. Kaninchen
5.1 Mastkaninchen
5.2 Andere Kaninchen
Anlage 2 (zu § 9) Abtrennung und Raumbedarf
1. Einhufer
2. Rinder
3. Schafe und Ziegen
4. Schweine
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
Â
Â
Â
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... Der Gesetzentwurf beinhaltet die erforderlichen Bestimmungen zur Durchführung der genannten EG-Verordnungen bzw. passt die bereits vorhandenen Durchführungsvorschriften an die neuen Verordnungsregelungen an. Der geeignete Standort für die Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EG) Nr. 1896/2006 und 861/2007 ist das Buch 11 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Â
Â
Â
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... anlage aufbereitet oder verändert wurden. Jede sonstige Änderung oder Vermischung führt dazu, dass eine Erhöhung der Mindestvergütung ausgeschlossen ist. Mit diesen Voraussetzungen sollen die nachwachsenden Rohstoffe auch von Abfällen abgegrenzt werden. Mit der Positivliste werden die nachwachsenden Rohstoffe konkretisiert. Gülle erstreckt sich auf sämtliche Fäkalien tierischer Herkunft. Das ergibt sich aus der umfassenden Definition für Gülle in Anhang I Nr. 37 der EG-VO Nr. 1774/2002, die insoweit durch die EG-VO Nr. 808/2003 vom 12. Mai 2003 neu gefasst worden ist (ABl. EG (Nr.) L 117 vom 13.05.2003, S. 1). Durch die Bezugnahme auf diese Definition ist zugleich sichergestellt, dass andere tierische Nebenprodukte im Sinne dieser EG-Verordnung nicht eingesetzt werden dürfen (auch nicht als Bestandteil von Küchen- und Speiseabfällen). Der Einsatz von Schlempe wird nicht mehr durch den Nawaro-Bonus begünstigt. Die Sonderstellung von Schlempe aus landwirtschaftlichen Brennereien, die als nachwachsender Rohstoff im Sinne des Nawaro-Bonus (
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Â
Â
Â
Drucksache 8/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... s durchgängig auf die Begriffsbestimmungen der REACH-Verordnung Bezug genommen werden. Begriffsbestimmungen in § 3 sollten nur noch für Begriffe erfolgen, die in der REACH-Verordnung nicht definiert sind. Die Unberührtheitsklausel in dem neuen § 3 Satz 2 sollte ebenso wie die zahlreichen weiteren Klauseln, die nur den ohnehin bestehenden Vorrang von EG-Verordnungen wiederholen und die Lesbarkeit des Gesetzes beeinträchtigen, entfallen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 10 Abs. 2 ChemG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 15a Abs. 1 Satz 2 - neu - ChemG , Nr. 22 § 26 Abs. 1 Nr. 5a ChemG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 19b Abs. 2 Nr. 1 ChemG
4. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 8 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu - und 5 - neu - ChemG
8. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des Chemikaliengesetzes
9. Zu § 1 ChemG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 3 ChemG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Neufassung des 2. Abschnittes, §§ 4 bis 10 ChemG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 4 Abs. 1 Nr. 1 ChemG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8 , Nr. 21 § 25a Abs. 1 ChemG
14. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 9 Abs. 1 ChemG
Â
Â
Â
Drucksache 75/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
... Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf erfolgt die formelle Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der genannten EG-Verordnungen auf das Bundesamt (§ 2).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Begründung
3 Allgemeines
Im Einzelnen
1. Zur Überschrift
2. Zu § 1
3. Zu § 2
zu Abs. 1
zu Abs. 2
4. Zu § 3
zu Abs. 1
zu Abs. 2
zu Abs. 3
5. Zu § 4
6. Zu § 5:
7. Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 10. Dezember 2007: NKR-Nr. 340:Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
Â
Â
Â
Drucksache 8/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... s durchgängig auf die Begriffsbestimmungen der REACH-Verordnung Bezug genommen werden. Begriffsbestimmungen in § 3 sollten nur noch für Begriffe erfolgen, die in der REACH-Verordnung nicht definiert sind. Die Unberührtheitsklausel in dem neuen § 3 Satz 2 sollte ebenso wie die zahlreichen weiteren Klauseln, die nur den ohnehin bestehenden Vorrang von EG-Verordnungen wiederholen und die Lesbarkeit des Gesetzes beeinträchtigen, entfallen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 10 Abs. 2 ChemG
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 15a Abs. 1 Satz 2 - neu - ChemG , Nr. 22 § 26 Abs. 1 Nr. 5a ChemG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 19b Abs. 2 Nr. 1 ChemG
4. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 8 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu und 7 - neu - ChemG
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Â
Â
Â
Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Absatz 1 behandelt Dauer, Inhalt und Zeitpunkt der Schulung und Einweisung des sonstigen Personals. Die Sätze 1 und 2 wiederholen die Stundenansätze der EG-Verordnung, um mit der Bezeichnung "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
Â
Â
Â
Drucksache 714/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... Rund 70 000 deutsche Unternehmen, die derzeit am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen sind verpflichtet, monatlich statistische Informationen über ihre Warenaus- und -eingänge zu übermitteln. Diese Unternehmen sind berichtspflichtig, weil die Werte ihrer jährlichen Warenbewegungen verbindlich festgelegte Schwellen überschreiten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind nach der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 berechtigt, die Höhe dieser Schwellen eigenständig festzulegen die Schwellen müssen allerdings den Wert des gesamten Warenhandels des Mitgliedstaates zu einem Mindestgrad abdecken. Dieser Mindestabdeckungsgrad ist in der EG-Verordnung je Lieferrichtung mit 97 Prozent festgelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 660: 15. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
Â
Â
Â
Drucksache 711/08
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung - EFVO )
... Mit dem vorliegenden Entwurf wird eine Informationspflicht für Bürgerinnen und Bürger eingeführt die bislang in einer EG-Verordnung enthalten war. Es werden keine Informationspflichten für Wirtschaft und Verwaltung eingeführt, geändert oder aufgehoben.
A. Problem und Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten – Auswirkungen auf die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen
§ 2 Höchstmengen und Wertgrenzen
§ 3 Sonderfälle
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 703: Entwurf einer Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung)
Â
Â
Â
Drucksache 165/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Ersetzung der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Futtermittel durch eine EG-Verordnung. Der vorliegende Vorschlag trägt zur Vereinfachung und Modernisierung der derzeit geltenden Vorschriften bei.
Zur Vorlage insgesamt
3. Deutsche Sprachfassung
4. Begriffsbestimmungen Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe a bis d
5. Zu Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe h
7. Deklaration der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse Artikel 17
8. Kostenfreie Telefonnummern Artikel 19
9. Zu Artikel 21 Abs. 1 und 3
10. Gemeinschaftskatalog Artikel 25
11. Besondere Nebenprodukte
12. Zu den Anhängen III, IV und V
13. Festlegungen in Anhang III
14. Zu Anhang IV Nr. 1
Â
Â
Â
Drucksache 169/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... Eine Befristung des vorliegenden Gesetzes ist nicht vorgesehen. Sie wäre nicht sachgerecht, da es in dem Gesetz um die Erhebung von Daten geht, die an die EU zu liefern sind. Die zugrunde liegende EG-Verordnung sieht keine Befristung vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 4
Zu § 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 19. September 2007: NKR-Nr. 239: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikänderungsgesetz - BevStatÄndG)
Â
Â
Â
Drucksache 766/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV )
... 1. Der Bundesrat verweist auf seine Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung (BR-Drucksache 574/07 - Beschluss -, Anlage 2, Ziffer 4) vom 12. Oktober 2007 und bittet die Bundesregierung, auf EU-Ebene nachdrücklich auf eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 im Sinne der Ziffer 4 der Entschließung hinzuwirken, wonach Tierhalter für den Transport von eigenen Tieren über 65 Kilometer ebenfalls nur den Artikeln 3 und 27 der EG-Verordnung unterfallen sollen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
A Änderungen
1. Zu § 2a - neu -
§ 2a Zulassungsnummer
2. Zu § 3 Abs. 3
3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8
§ 8 Nachnahmeversand
5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
8. Zu Abschnitt 4
9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1
11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2
12. Zu § 20 Abs. 3
13. Zu § 22
14. Zu Anlage 1 Nr. 1
15. Zu Anlage 2 Nr. 2
16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
B Entschließung
Â
Â
Â
Drucksache 148/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV )
... Die EG-Verordnung 842/2006 regelt in Artikel 3, dass "
1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -
4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -
5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *
7. Zu § 5 Abs. 3
8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3
9. Zu § 8 Abs. 2
10. Zu § 9 Abs. 1
11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -
12. Zu § 9 Abs. 2
13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2
Â
Â
Â
Drucksache 339/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen (Katzen - und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetz - KHfEVerbG )1
... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft (ABl. EU (Nr.) L 343 S. 1) besteht ab dem 31. Dezember 2008 in der Europäischen Union ein Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen und von Produkten, die solche Felle enthalten. Dieses Gesetz regelt die Durchführung dieser EG-Verordnung. Es enthält insbesondere die Regelungen zum Vollzug und zu den Ordnungswidrigkeiten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Aufgabenübertragung
§ 2 Eingriffsbefugnisse
§ 3 Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 4 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Verordnungsermächtigungen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Vollzugskosten
7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz über das Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr und des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen
Â
Â
Â
Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Als zentrale Durchsetzungsstelle im Sinne der EG-Verordnung wird das Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Es ist nicht sinnvoll, den erforderlichen Sachverstand in Bezug auf die Qualitätsstandards und Beschwerden zusätzlich bei 16 Bundesländern vorzuhalten. Daneben ist es im Sinne der betroffenen Passagiere keinesfalls kundenfreundlich, mehrere unterschiedliche Beschwerdestellen für eine einzige Flugreise (Reiseveranstalter, Abflughafen, Luftverkehrsunternehmen, Zielflughafen) einzurichten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 19
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Â
Â
Â
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... Das Gesetz sieht die Errichtung einer eigenen Aufsichtsbehörde vor, der die Wahrnehmung von Regulierungs- und Überwachungsfunktionen, die die einschlägigen EG-Verordnungen für die nationalen Behörden vorsehen, übertragen werden. Zur Verwirklichung des Konzeptes des einheitlichen europäischen Luftraums ist eine Trennung der Regulierungs- und Überwachungsaufgaben von der Durchführung der Flugsicherungsaufgaben zur Abwicklung des Luftverkehrs, d.h. den Flugsicherungsdiensten, notwendig. Das Flugsicherungskonzept der Europäischen Union erfordert die Errichtung einer zumindest auf funktionaler Ebene von der Flugsicherungsorganisation unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Â
Â
Â
Drucksache 165/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Ersetzung der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter Futtermittel durch eine EG-Verordnung. Der vorliegende Vorschlag trägt zur Vereinfachung und Modernisierung der derzeit geltenden Vorschriften bei.
Drucksache 8/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... "Bestimmungen der in Satz 1 aufgeführten Begriffe in Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft (EG-Verordnungen) bleiben unberührt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 2 Aufhebung der Prüfnachweisverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Zuständigkeitsregeln
2. Sanktionsregelungen
3. Vollzugsregelungen
4. Bereinigungsaufgabe
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
c Bürokratiekosten
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummer n
Zu Nummer 27
Zu den Artikeln 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)
Â
Â
Â
Drucksache 539/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für eine Europäische Forschungsinfrastruktur (ERI) KOM (2008) 467 endg.; Ratsdok. 12259/08
... Eine Gruppe von Rechtsexperten hat 2007 eine Durchführbarkeitsstudie über die Einführung eines europäischen Rechtsinstruments für europäische Forschungsinfrastrukturen erstellt. Die Gruppe kam zu dem Schluss, dass eine auf Artikel 171 EG-Vertrag gestützte EG-Verordnung eine Lösung sein könnte.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Aufgaben und sonstige Tätigkeiten
Artikel 3 Anforderungen an die Infrastruktur
Artikel 4 Antrag auf Gründung einer ERI
Artikel 5 Entscheidung über den Antrag
Artikel 6 Status einer ERI
Artikel 7 Sitz und Name
Artikel 8 Mitgliedschaft
Artikel 9 Satzung
Artikel 10 Änderungen der Satzung, die eine Änderung des Auszugs aus der Satzung erforderlich machen
Artikel 11 Sonstige Änderungen der Satzung
Artikel 12 Aufbau der ERI
Artikel 13 Haushaltsgrundsätze, Abschlüsse, Rechnungsprüfung und Versicherung
Artikel 14 Gemeinschaftsmittel
Artikel 15 Haftung
Artikel 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 17 Auflösung, Insolvenz
Artikel 18 Berichterstattung und Kontrolle
Artikel 19 Erforderliche Vorkehrungen
Artikel 20 Bericht und Überprüfung
Artikel 21 Ausschussverfahren
Artikel 22 Inkrafttreten
Anhang Auszug aus der Satzung
Finanzbogen
Â
Â
Â
Drucksache 694/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... - Binnenfischereierhebung (letzte Erhebung 2004): Nach der künftigen EG-Verordnung über Aquakulturstatistiken ist nicht auszuschließen, dass statistische Erhebungen auf diesem Gebiet erforderlich werden. Die Verordnung sieht eine dreijährige Übergangsfrist vor. Eine weitere Grunderhebung nach Art der letzten Binnenfischereierhebung erscheint derzeit nicht angezeigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Unterabschnitt 3 Bodennutzungshaupterhebung
§ 6 Erhebungseinheiten
§ 7 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 11 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen und Periodizität
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm
§ 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
§ 28 Erhebungseinheiten
§ 29 Erhebungsart
§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
§ 31 Erhebungseinheiten
§ 32 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit
Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
§ 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 92 Hilfsmerkmale
§ 93 Auskunftspflicht
§ 97 Betriebsregister
§ 97a Feststellung der Grundgesamtheit
§ 99 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale
Abschnitt 2 Erhebung über die Viehbestände
§ 18 Erhebungseinheiten
§ 19 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale
§ 20 Erhebungsmerkmale
§ 20a Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände
Artikel 3 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
Artikel 5 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:
Aufbau des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
4 Gesetzesfolgen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
a Kosten für den Bundeshaushalt
b Kosten für die Länder
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bodennutzungshaupterhebung
b Erhebung über die Viehbestände
c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
d Weitere Informationspflichten
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Befristungsmöglichkeit
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 24
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu §§ 26
Zu den §§ 28
Zu den §§ 31
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 11
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Â
Â
Â
Drucksache 837/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts
... Wenn aber wegen des Fehlens eines Handlungsgebots in Artikel 4 der EG-Verordnung Verstöße gegen die Registrierungspflicht nur für die Fälle des Artikels 3 der EG-Verordnung bußgeldbewehrt werden können, kann das ursprünglich verfolgte Ziel, der Beachtung der Registrierungspflicht insgesamt mehr Nachdruck zu verleihen und so der Verwaltung die Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber der Kommission zu erleichtern, nicht mehr erreicht werden.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts
1. Zu § 2 Nr. 1
2. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu -In § 2 Nr. 2 ist nach Buchstabe a folgender Buchstabe a1 einzufügen:
3. Zu § 2 Nr. 3
Â
Â
Â
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Für Einrichtungen, die genetische Analysen im Rahmen von genetischen Untersuchungen vornehmen werden in dieser Vorschrift Qualitätsanforderungen festgelegt. Die besonders dynamische wissenschaftliche Entwicklung in der genetischen Diagnostik – insbesondere bezüglich multifaktoriell bedingter Eigenschaften und prädiktiver Aussagen – gebietet eine Regelungsform, die der raschen Entwicklung des Stands der Wissenschaft Rechnung trägt und sämtliche Einrichtungen, die genetische Analysen vornehmen, erfasst. Auf Grund der Besonderheit der genetischer Daten und der Bedeutung der Analyseverfahren für die Aussagekraft der gewonnenen genetischen Daten ist eine Akkreditierungspflicht für diesen Bereich geboten. Als Qualitätsnachweis gilt die Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle. Dies ist die nationale Akkreditierungsstelle im Sinne der EG-Verordnung Nr. 3614/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen an Akkreditierung und Marktüberwachung bei der Vermarktung von Produkten vom 23. Juni 2008.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Â
Â
Â
Drucksache 837/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts
... Wenn aber wegen des Fehlens eines Handlungsgebots in Artikel 4 der EG-Verordnung Verstöße gegen die Registrierungspflicht nur für die Fälle des Artikels 3 der EG-Verordnung bußgeldbewehrt werden können, kann das ursprünglich verfolgte Ziel, der Beachtung der Registrierungspflicht insgesamt mehr Nachdruck zu verleihen und so der Verwaltung die Erfüllung der Mitteilungspflichten gegenüber der Kommission zu erleichtern, nicht mehr erreicht werden.
1. Zu § 2 Nr. 1
2. Zu § 2 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu -In § 2 Nr. 2 ist nach Buchstabe a folgender Buchstabe a1 einzufügen:
3. Zu § 2 Nr. 3
Â
Â
Â
Drucksache 360/07
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
... Straf- und Bußgeldverordnung an die inzwischen erfolgte Änderung der zugrunde liegenden EG-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Einführung
2. Kosten und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
1. Artikel 1 Nr. 1 § 2b –neu -
2. Artikel 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1
3. Artikel 1 Nr. 3 § 5
4. Artikel 1 Nr. 4 § 6a –neu -
5. Artikel 1 Nr. 5 § 7
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
Â
Â
Â
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 wurde am 12. Juli 2006 verkündet und trat am 15. Juli 2006 in Kraft. Als EG-Verordnung ist sie in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Entsprechend der Übergangsregelung wird sie ab 12. Juli 2007 in Deutschland anzuwenden sein. Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 259/93 wird mit Wirkung vom 12. Juli 2007 aufgehoben. Möglichst bis dahin ist das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
§ 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
§ 2 Grundsatz der Autarkie
§ 3 Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen
§ 4 Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung
§ 5 Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten
§ 6 Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 8 Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen
§ 9 Datenerhebung und -verwendung
§ 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge
§ 11 Kontrollen
§ 12 Maßnahmen zur Überwachung
§ 13 Anordnungen im Einzelfall
§ 14 Zuständige Behörden
§ 15 Anlaufstelle
§ 16 Berichte und Übermittlung von Informationen
§ 17 Zollstellen
§ 18 Bußgeldvorschriften
§ 19 Einziehung
§ 20 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 3 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 4 Änderung der Nachweisverordnung
Artikel 5 Änderung der Transportgenehmigungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 7 Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 3
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 4
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 5
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
a Zu Absatz 1 und 2
b Zu Absatz 3
c Zu Absatz 4
Zu § 8
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 9
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
f Zu Absatz 6
Zu § 12
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu § 14
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 15
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
Zu § 16
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
a Zu Absatz 1
b Zu Absatz 2
c Zu Absatz 3
d Zu Absatz 4
e Zu Absatz 5
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Â
Â
Â
Drucksache 574/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten EG-Verordnung sollten die notwendigen Lehrgänge und Prüfungen nach Auffassung des Bundesrates so effizient, kostengünstig und zeitsparend wie möglich durchgeführt werden.
Drucksache 574/07 (Beschluss)
... Bis zum Inkrafttreten der entsprechend geänderten EG-Verordnung sollten die notwendigen Lehrgänge und Prüfungen nach Auffassung des Bundesrates so effizient, kostengünstig und zeitsparend wie möglich durchgeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage 1 Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung
Artikel 1
Artikel 2
Anlage 2 Entschließung zum Befähigungsnachweis nach der EG-Tierschutztransportverordnung
Â
Â
Â
Drucksache 810/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen (ABl. EU (Nr.) L 130 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung in nationales Recht umgesetzt worden. Diese Verordnung wurde seit Juli 2007 mehrfach im Wege der Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates geändert. Die Geltungsdauer dieser Dringlichkeitsverordnungen ist bis zum 14. Februar 2008 befristet und kann nur mit Zustimmung des Bundesrates verlängert werden. Da die EG-Entscheidung 2005/393/EG bis zum Inkrafttreten einer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften geplanten unmittelbar geltenden EG-Verordnung zur Bekämpfung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Â
Â
Â
Drucksache 373/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die EG-Verordnung Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung von Pässen, die mit zwei in einem Chip gespeicherten biometrischen Merkmalen versehen sind, und sieht hierfür eine zeitliche Staffelung vor. Seit 1. November 2005 werden in Deutschland Pässe mit in einem Chip gespeicherten Lichtbild ausgegeben. Zur Zeit wird die Umsetzung der zweiten Stufe - zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Passes - vorbereitet, die neben Änderungen im Passgesetz Folgeänderungen in den Verordnungen erforderlich macht, die zur Durchführung des Passgesetzes erlassen wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Kapitel 1 Passmuster
§ 1 Muster für den Reisepass
§ 2 Muster für den Kinderreisepass
§ 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
§ 4 Muster für den amtlichen Pass
§ 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
§ 6 Befreiung von der Passpflicht
§ 7 Passersatz
§ 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
§ 9 Lichtbilder für den Passersatz
§ 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
§ 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
§ 12 Ausstellung
§ 13 Gültigkeitsdauer
§ 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
§ 15 Gebühren
§ 16 Erstattung von Auslagen
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 724/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... , § 67 DurchführungsV der EG-Verordnung Nr. 338/97, § 2 PsittacoseV, vorgeschrieben.
1. Zur Überschrift
2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1
3. Zu § 4 Abs. 1 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Â
Â
Â
Drucksache 669/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Für den Flughafenbereich werden die zuständigen Luftfahrtbehörden des Landes als Durchsetzungsstellen im Sinne der EG-Verordnung bestimmt. Gegenüber Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstaltern und -vermittlern, soweit diese von der EG-rechtlichen Verpflichtung erfasst werden, wird zentral das Luftfahrt-Bundesamt als Durchsetzungsstelle vorgesehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummern 6 bis 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Â
Â
Â
Drucksache 8/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... ist Ermächtigungsgrundlage für diejenigen Regelungen, mit denen die EG-Verordnung ergänzt und die EG-Kontrollrichtlinie in das nationale Recht umgesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 2 Neubekanntmachung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der neuen EU-Bestimmungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Zweck der Vorschriften ist es, die Bildung von europäischen Konsortien für den Aufbau und den Betrieb von Forschungsanlagen von gesamteuropäischem Interesse zu erleichtern, die für die effiziente Durchführung der Forschungsprogramme der Gemeinschaft notwendig sind. Die EG-Verordnung ergänzt nationale und zwischenstaatliche Regelungen und bietet einen gemeinsamen und leicht verständlichen Rechtsrahmen, der den einzelnen Konsortien große Flexibilität belässt, angemessene Regeln für spezifische Infrastrukturen auf europäischer Ebene einzuführen. Rechtsgrundlage der Rahmenverordnung ist Artikel 171 EG-Vertrag: Sie wird die Haupteigenschaften des gesamteuropäischen Forschungsinfrastrukturen beschreiben und die Regeln und Verfahren für deren Einrichtung enthalten, die für die effiziente Durchführung der Gemeinschaftsprogramme notwendig ist. Die Rahmenverordnung ermöglicht es, Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsforschung, beispielsweise Haftung, Besteuerung und Personalfragen, zu regeln; ferner hebt sie die Katalysatorfunktion der Europäischen Kommission für die Schaffung neuer rechtlicher Einheiten auf europäischer Ebene hervor.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Â
Â
Â
Drucksache 574/07
Verordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
... Um unnötigen Verwaltungs- und Kostenaufwand zu verhindern, sieht die von Schleswig-Holstein vorgelegte Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung vor, diese bewährte Regelung auf den Befähigungsnachweis nach Artikel 17 Abs. 2 der EG-Verordnung auszuweiten.
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... - Die Revision des europäischen statistischen Systems der Wirtschaftszweige und die Ablösung der bisherigen Klassifikation NACE Revision 1.1. durch NACE Revision 2 sowie Änderungen der EG-Verordnung über die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 719/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Grundstoffüberwachung srechts
... Am 18. August 2005 sind folgende drei EG-Verordnungen in Kraft getreten:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005
§ 3 Verbote
§ 4 Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung
Abschnitt 2 Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden
§ 5 Zuständige Behörden
§ 6 Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt
§ 7 Mitwirkung der Bundespolizei
§ 8 Befugnisse der Zollbehörden
§ 9 Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 10 Automatisierter Datenabruf
§ 11 Gegenseitige Unterrichtung
§ 12 Berichterstattung
Abschnitt 3 Verkehr mit Grundstoffen
§ 13 Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005
§ 14 Registrierung
§ 15 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 4 Überwachung
§ 16 Überwachungsmaßnahmen
§ 17 Probenahmen
§ 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Strafvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
§ 21 Einziehung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Bundeswehr
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage
1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen
2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften
II. Wesentliche Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen, Befristung
1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
2. Bürokratiekosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Gesetzesfolgen, Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)
Â
Â
Â
Drucksache 359/07
Verordnung der Bundesregierung
Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
... auf Grund des Titels IV dieser EG-Verordnung erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel Diese Verordnung dient der Umsetzung
2. Hintergrund
3. Kosten und Preiswirkungen
3.1 Kosten der öffentlichen Haushalte
3.1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3.1.2. Vollzugsaufwand
3.2 Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3.2.1 Arsenverbindungen
3.2.2 Perfluoroctansulfonate PFOS
3.2.3 Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die REACH-Verordnung
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil (zu den einzelnen Vorschriften)
1. Zu Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
1.1 Zu Nummer 1
1.2 Zu Nummer 2
1.3 Zu Nummer 3
1.4 Zu Nummer 4
1.4.1 Abschnitt 32
Spalte 1:
Spalte 2 Nr. 1:
Spalte 2 Nr. 2:
Spalte 2 Nr. 3:
Spalte 3 Absatz 1:
2. Zu Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
2.1 Zu Nummer 1
2.2 Zu Nummer 2
2.3 Zu Nummer 3
2.4 Zu Nummer 4
2.5 Zu Nummer 5
2.6 Zu Nummer 6
2.7 Zu Nummer 7
2.8 Zu Nummer 8
2.9 Zu Nummer 9
2.10 Zu Nummer 10
2.11.1 Zu Nummer 11a
2.11.2 Zu Nummer 11b
2.11.3 Zu Nummer 11c
2.11.3.1 Anhang IV Nr. 32 Absatz 1
3. Zu Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
3.1 Zu Nummer 1
3.2 Zu Nummer 2
3.3 Zu Nummer 3
3.4 Zu Nummer 4
4. Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen
Â
Â
Â
Drucksache 277/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... Der in § 4 Abs. 1 zitierte Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ist in Titel II dieser EG-Verordnung aufgeführt, der nach seiner Überschrift nur grenzüberschreitende Abfallverbringungen innerhalb der Gemeinschaft, also innerhalb der Europäischen Union, betrifft. Bei Abfallverbringungen, die außer Deutschland auch Drittstaaten berühren, gilt Artikel 10 dieser EG-Verordnung nur auf Grund von jeweiligen Verweisungen in den im Änderungsvorschlag aufgeführten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, die verschiedene Konstellationen solcher Abfallverbringungen betreffen.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 2 Nr. 1, § 10 Satz 5, § 12 Abs. 4 Nr. 3 AbfVerbrG
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 AbfVerbrG
3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 AbfVerbrG
4. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 6 AbfVerbrG
5. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 AbfVerbrG
6. Zu Artikel 1 § 6 Nr. 1 AbfVerbrG
7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 1 AbfVerbrG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 Satz 3 AbfVerbrG
9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 AbfVerbrG
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 AbfVerbrG
11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 6 AbfVerbrG
12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 Satz 1 AbfVerbrG
13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 AbfVerbrG
14. Zu Artikel 1 § 13 Satz 2 AbfVerbrG
15. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 2 AbfVerbrG
16. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 4 AbfVerbrG
17. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 5 - neu - AbfVerbrG
18. Zu Artikel 7a - neu - § 326 Abs. 2 StGB
Â
Â
Â
Drucksache 85/07
... Die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunkts sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Soweit der Gemeinsame Standpunkt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten nicht durch eine EG-Verordnung umgesetzt wird, erfolgt die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
Drucksache 810/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 enthält Bedingungen für die Ausnahme von dem Verbot der Verbringung von Tieren aus der Sperrzone. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind möglich, sofern die Bedingungen gemäß Anhang III dieser EG-Verordnung erfüllt werden (Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe b) oder die zu verbringenden Tiere jeglichen sonstigen Tiergesundheitsgarantien entsprechen, die auf einem positiven Ergebnis einer Risikobewertung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus der
Anlage Änderung zur Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
Zum Vorschlag insgesamt:
Zu Artikel 2
Â
Â
Â
Drucksache 70/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich der Absatzmaßnahmen für Butter, Butterfett und Rahm
... Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen der EG-Verordnung sieht § 2 weitere Begriffsbestimmungen vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Verarbeitung von Butter, Butterfett und Rahm zu bestimmten Erzeugnissen (Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Muster, Vordrucke, Formulare
§ 4 Elektronische Kommunikation
§ 5 Zuständigkeit
§ 6 Zulassung von Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben und Zwischenerzeugnissen
§ 7 Angebotsabgabe, Zuschlagserteilung
§ 8 Kleinverwender
§ 9 Amtliche Überwachung
§ 10 Anzeigepflichten vor der Herstellung oder Verarbeitung
§ 11 Aufzeichnungspflichten, Inventur
§ 12 Anzeigepflichten nach der Herstellung oder Verarbeitung
§ 13 Duldungs- und sonstige Mitwirkungspflichten
§ 14 Bezug von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 15 Versendung von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen nach anderen Mitgliedstaaten
Artikel 2 Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Â
Â
Â
Drucksache 355/1/07
... auch auf die genannten EG-Verordnungen beziehen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 10 Abs. 2
Â
Â
Â
Drucksache 809/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
... Bei den übrigen vom Ressort dargestellten Informationspflichten der Wirtschaft handelt es sich um Pflichten aus EG-Verordnungen, die aus Gründen der Klarstellung in den Entwurf übernommen wurden. Nach Einschätzung des Ressorts führen diese insgesamt zu einer geringfügigen Entlastung von Bürokratiekosten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 2 Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungsbedarf
II. Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaftsbeteiligten
III. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 [Änderung der InVeKoS-Verordnung]
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Artikel 2 [Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung]
Artikel 3 [Neubekanntmachung der InVeKoS-Verordnung]
Artikel 4 [Inkrafttreten]
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKos-Verordnung und der EG-Sicherheiten-Verordnung
Â
Â
Â
Drucksache 575/07
... Die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunkts sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich. Soweit der Gemeinsame Standpunkt aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten nicht durch eine EG-Verordnung umgesetzt wird, erfolgt die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
Drucksache 355/07 (Beschluss)
... auch auf die genannten EG-Verordnungen beziehen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 10 Abs. 2
Â
Â
Â
Drucksache 355/07
... Auf der Basis der international verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sind Schwellen für die Höchstwerte festgelegt worden. Wenn die Umstände es erfordern, erlässt die Kommission nach Artikel 2 der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 unverzüglich eine Verordnung zur Anwendung dieser Höchstwerte und unterbreitet dem Rat nach Artikel 3 einen Verordnungsvorschlag zur Anpassung oder Bestätigung der von der Kommission nach Artikel 2 erlassenen Verordnung. Damit werden die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Höchstwerte konkret erst im Falle eines Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation durch eine noch zu erlassende EG-Verordnung in Kraft gesetzt.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Zuständigkeit des Bundes
III. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
IV. Alternativen
V. Befristung
VI. Gender Mainstreaming
VII. Kosten
VIII. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
2 Allgemein:
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
Â
Â
Â
Drucksache 340/07
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Schadstoff -Höchstmengenverordnung
... Daher werden solche nationalen Regelungen, die wegen der o.g. unmittelbar geltenden EG-Verordnungen entbehrlich geworden sind, gestrichen.
Drucksache 810/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Entfristung von Änderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
... Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 enthält Bedingungen für die Ausnahme von dem Verbot der Verbringung von Tieren aus der Sperrzone. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind möglich, sofern die Bedingungen gemäß Anhang III dieser EG-Verordnung erfüllt werden (Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe b) oder die zu verbringenden Tiere jeglichen sonstigen Tiergesundheitsgarantien entsprechen, die auf einem positiven Ergebnis einer Risikobewertung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus der
Drucksache 604/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
... § 18 Abs. 2 legt auf Grund der Ermächtigung durch Artikel 5 Abs. 2 der vorgenannten EG-Verordnung das Mindestalter für Beifahrer bei Beförderungen in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeugs zum Zwecke der Berufsausbildung auf das vollendete 16. Lebensjahr fest. Die Regelung entspricht der bereits jetzt in § 18
A. Probleme und Ziele
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Anlage 2 (Zu § 3) Digitales Tachographensystem im Straßenverkehr Policy für die Bundesrepublik Deutschland Version 1.2 in der Fassung vom 18. April 2007
1 Einleitung
1.1 Zuständige Organisationen
1.2 Genehmigung
1.3 Verfügbarkeit und Kontakt-Details
2 Geltungsbereich
3 Allgemeine Regelungen
3.1 Aufgaben und Verpflichtungen
3.2 Besondere Rechtsvorschriften
4 Practice Statement PS
5 Karten- und Gerätemanagement
6 Schlüsselmanagement in der D-CA
6.1 Öffentlicher Schlüssel der Root-CA EUR.PK
6.2 Schlüsselpaar der D-CA MS.SK, MS.PK
6.3 Symmetrische Schlüssel für Werkstattkarten und Weg-/Geschwindigkeitsgeber Km, KmWC, KmVU
6.4 Transportschlüssel der Root-CA
6.5 Eigene Transportschlüssel der D-CA
7 Schlüsselmanagement asymmetrischer Karten- und Geräteschlüssel
7.1 Allgemeine Anforderungen, Protokollierung
7.2 Schlüsselerzeugung
7.3 Schlüsselverwendung
8 Zertifikatsmanagement
8.1 Registrierung
8.2 Zertifikatserteilung
8.3 Zertifikatgültigkeit
8.4 Zertifikatinhalte und -formate
8.5 Informationspflichten der D-CA
9 Informations-Sicherheit
9.1 Informations-Sicherheitsmanagement ISMS
9.2 Besondere Anforderungen an das Sicherheitskonzept
9.3 Rollentrennung
10 Beendigung des D-CA/D-CP-Betriebs
10.1 Verantwortlichkeit der D-MSA
11 Überprüfungen des Betriebs
11.1 D-CA
11.2 D-CP und Hersteller von Fahrzeugeinheiten sowie Hersteller von Weg-/Geschwindigkeitsgebern
12 Änderungen und Anpassungen der D-MSA-Policy
13 Übereinstimmung mit der ERCA-Policy
Anhang A Abkürzungen, Definitionen
Anhang B Referenzdokumente
Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung von Bundesrecht
Artikel 4 Weitere Änderung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 5 Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der EG-Bestimmungen
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten durch Informationspflichten
1. Vereinheitlichung von Fristen und Wegfall von Nachweispflichten
2. Ausnahmen von der Einbeziehung von Fahrzeugen in die Lenk- und Ruhezeiten
3. Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten
4. Wegfall von Ausnahmen
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Zu Nummer 1
§ 1
§ 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
II. Zu Artikel 2 Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
III. Zu Artikel 3 Aufhebung der Kontrollverordnung
IV. Zu Artikel 4 und 5 Weitere Änderung und Aufhebung des § 22 der Fahrpersonalverordnung
V. Zu Artikel 6 Bekanntmachung
VI. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 808/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Die Verabschiedung zweier EG-Verordnungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen macht eine Änderung der
Drucksache 42/07
... Die Vorgaben des Gemeinsamen Standpunkts sind für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten verbindlich. Soweit der Gemeinsame Standpunkt aufgrund der Kompetenzlage der EU nicht durch EG-Verordnung umgesetzt wird, erfolgt die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
Drucksache 724/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV )
... , § 67 DurchführungsV der EG-Verordnung Nr. 338/97, § 2 PsittacoseV, vorgeschrieben.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV)
1. Zur Überschrift
2. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 1
3. Zu § 6
§ 6 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 537/07
... es an die EG-Verordnung mit Vermarktungsnormen für Eier aus dem Jahr 2006.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.