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"EU-Beitrag"
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Kommission wird hierzu einen Beitrag leisten, indem sie die Fortschritte, die bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erreicht werden, im EU-Kontext überwachen, über sie berichten und sie überprüfen wird. Dies schließt die regelmäßige Berichterstattung über den EU-Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 im hochrangigen politischen Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ein.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
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Drucksache 30/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur COM(2015) 669 final
... Diese Initiative erfordert eine Aufstockung des EU-Beitrags für die EFCA von rund 7,5 Mio. EUR jährlich (d.h. 30,148 Mio. EUR für den Zeitraum 2017-2020) und die Einstellung von 13 Bediensteten auf Zeit (siehe beigefügten Finanzbogen).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 7a Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 29/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs - COM(2015) 667 final
... Diese Initiative erfordert eine Aufstockung des EU-Beitrags für die EMSA von rund 22 Mio. EUR jährlich (d.h. rund 87 Mio. EUR für den Zeitraum 2017-2020) und die Einstellung von 17 Bediensteten auf Zeit.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 2b Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
Finanzbogen
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Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Im Falle einer zügigen Einrichtung und eines anfänglichen EU-Beitrags von 21 Mrd. EUR besäße der Fonds das Potenzial, binnen drei Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von schätzungsweise 315 Mrd. EUR zu generieren. Je mehr Mitgliedstaaten und nationale Förderbanken sich an dem Fonds beteiligen, desto größer wird dann auch dessen Wirkung sein.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
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Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Im Rahmen des RP7 unterstützt die RSFF die Europäische Investitionsbank (EIB), sodass diese Darlehenszusagen in Höhe von 10 Mrd. EUR (mit einem EU-Beitrag von 1 Mrd. EUR) geben kann, um mehr als 20 Mrd. EUR an Forschungs- und Innovationsinvestitionen hauptsächlich von großen und mittleren Unternehmen zu mobilisieren. Die RSFF ermutigt Projektträger, Forschungs- und Innovationsaktivitäten durchzuführen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind. Im Zeitraum 2009-2012 machte der Energiesektor 14-18 % des RSFF-Portfolios aus, das u.a. große Erstinvestitionen in Wind- und Sonnenenergie sowie Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere im Automobilsektor, umfasst.
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
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Drucksache 674/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür - COM(2013) 607 final; Ratsdok. 13253/13
... 1. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission, den EU-Beitrag zum Projekt ITER für die Zeit von 2014 bis 2020 aus dem Gesamthaushalt der Union zu finanzieren, ab. Er fordert die Bundesregierung auf, den Beschlussvorschlag der Kommission im Rat nicht mitzutragen. Eine Sicherstellung der Finanzierung des Projektes für die gesamte Zeit des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (d.h. die gesamten sieben Jahre) wird abgelehnt.
Drucksache 674/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür - COM(2013) 607 final; Ratsdok. 13253/13
... 1. Der Bundesrat lehnt den Vorschlag der Kommission, den EU-Beitrag zum Projekt ITER für die Zeit von 2014 bis 2020 aus dem Gesamthaushalt der Union zu finanzieren, ab. Er fordert die Bundesregierung auf, den Beschlussvorschlag der Kommission im Rat nicht mitzutragen. Eine Sicherstellung der Finanzierung des Projektes für die gesamte Zeit des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (d.h. die gesamten sieben Jahre) wird abgelehnt.
Drucksache 589/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinsame Unternehmen "Biobasierte Industriezweige" - COM(2013) 496 final
... Die EU hat in den letzten Jahrzehnten eine breite Palette von Projekten finanziert, die zur Weiterentwicklung der biobasierten Industriezweige beitragen. Auf die EU-Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung (RP) entfallen nahezu 6 % der gesamten FuE-Investitionen in der EU und 15 % der öffentlich finanzierten FuE in Europa, die im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finanziert wird. Mit dem spezifischen RP7-Programm "Zusammenarbeit" werden derzeit im Themenbereich 2 "Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie" 100 Projekte auf dem Gebiet der Biotechnologie mit einem EU-Beitrag in Höhe von rund 400 Mio. EUR finanziert.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige
Aufbau auf bisherigen Erfahrungen
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gründung
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Finanzbeitrag der Union
Artikel 4 Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union
Artikel 5 Finanzregelung
Artikel 6 Personal
Artikel 7 Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten
Artikel 8 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 9 Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI
Artikel 10 Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Entlastung
Artikel 13 Expost-Prüfungen
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder
Artikel 15 Vertraulichkeit
Artikel 16 Transparenz
Artikel 17 Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 18 Unterstützung durch den Sitzstaat
Artikel 19 Erste Maßnahmen
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI
1 - Aufgaben
2 - Mitglieder
3 - Änderung der Mitgliedschaft
4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI
5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats
6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats
7 - Aufgaben des Verwaltungsrats
8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit
9 - Aufgaben des Exekutivdirektors
10 - Wissenschaftlicher Beirat
11 - Gruppe der nationalen Vertreter
12 - Finanzierungsquellen
13 - Finanzielle Verpflichtungen
14 - Geschäftsjahr
15 - Operative Planung und Finanzplanung
16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung
17 - Internes Audit
18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung
19 - Interessenkonflikte
20 - Abwicklung
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Drucksache 544/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen - COM(2012) 499 final
... 4. Finanzbeiträge und Finanzhilfen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union dürfen 90 % der jährlichen erstattungsfähigen Ausgaben einer europäischen politischen Partei und 95 % der im Haushalt einer europäischen politischen Stiftung ausgewiesenen jährlichen förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Europäische politische Parteien können nicht verwendete Mittel aus dem EU-Beitrag innerhalb der auf seine Vergabe folgenden zwei Haushaltsjahre für erstattungsfähige Ausgaben verwenden. Die nach Ablauf dieser beiden Haushaltsjahre nicht verwendeten Mittel werden nach Maßgabe der Haushaltsordnung eingezogen.
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
... 84. Die einschlägigen berücksichtigten Ausgaben betreffen diejenigen, die mit der Konvention unmittelbar in Verbindung stehen, und zwar: die Ausgaben für den Gerichtshof und für das Verfahren zwecks Überwachung der Durchführung seiner Urteile und Entscheidungen sowie diejenigen der Parlamentarischen Versammlung, des Ministerkomitees und des Generalsekretärs, wenn sie die ihnen nach der Konvention übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus werden die allgemeinen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Konventionssystem (Gebäude, Logistik, Informatik usw.) so angesehen, als führten sie zu einer Anhebung der vorgenannten Ausgaben um 15%. Der Gesamtbetrag dieser Ausgaben wird sodann mit dem ordentlichen Haushalt des Europarats verglichen (einschließlich der Beiträge des Arbeitgebers zum Ruhegehalt, um das relative - als Prozentsatz ausgewiesene - Gewicht dieser Ausgaben im Vergleich zum Gesamtbetrag zu ermitteln. Gestützt auf die Zahlen der letzten Jahre und die Prognosen für die Jahre 2012 und 2013 liegt dieser in Absatz 1 des Beitrittsvertrages festgesetzte Prozentsatz bei 34%. 85. Was die Festsetzung des EU-Beitragssatzes im Hinblick auf diese Ausgaben anbelangt, so wird vereinbart, dass er demjenigen der Staaten entspricht, die den höchsten Beitrag zum ordentlichen Haushalt des Europarats gemäß der Berechungsmethode für die verschiedenen Beiträge der Mitgliedstaaten zu Gunsten der Haushalte des Europarats entrichten, die vom Ministerkomitee im Jahr 1994 erstellt wurde. In anderen Worten: Die Höhe des Jahresbeitrags der EU entspricht pro Jahr (A) 34% des im Vorjahr (A-1) zu Gunsten des ordentlichen Haushalts des Europarats von jedem Staat entrichteten höchsten Beitrags (einschließlich der Beiträge des Arbeitgebers zum Ruhegehalt).28
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
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Drucksache 655/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ( 2007-2013) sowie der Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze KOM (2011) 659 endg.
... Die EU hat bereits im geltenden mehrjährigen Finanzrahmen gemeinsam mit der EIB ein Risikoteilungsinstrument eingeführt, das so genannte Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte (Loan Guarantee Instrument for TEN-Transport Projects, LGTT). Die Risikoteilungsmechanismen und Arbeitsmethoden der Initiative werden sich an denen des LGTT orientieren, wobei der Anwendungsbereich auf Energie und Telekommunikation ausgeweitet würde. Ähnlich wie beim LGTT würde der EU-Beitrag zur gemeinsamen Risikoteilung mit der EIB verwendet. Aufgrund der Gemeinsamkeiten wird bei der Projektanleiheninitiative eine Multiplikatorwirkung von 15 - 20 erwartet.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
a Die Europa-2020-Projektanleiheninitiative im Rahmen der Fazilität Connecting Europe 2014-2020
b Europa-2020-Projektanleihen: Pilotphase 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen des Beschlusses Nr. 2006/1639/EG
Artikel 2 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 680/2007
Artikel 3
Finanzbogen
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Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass der EU-Beitrag zu den Finanzierungsinstrumenten interessierten Kreisen und Endempfängern kaum bewusst ist. Dies wird jedoch als wenig verwunderlich betrachtet, da Finanzierungsinstrumente typischerweise über eine Kette von Intermediären, einschließlich lokaler Finanzmittler, bereitgestellt werden, die letztlich dafür zuständig sind, die Mittel an die Endempfänger auszuzahlen, so dass die Rolle der EU nicht mehr ohne weiteres erkennbar ist. Dadurch wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die Vertragsvereinbarungen mit den Intermediären beispielsweise Klauseln über die Sichtbarkeit enthalten, die gewährleisten, dass der EU-Mehrwert, etwa in Form geschaffener Arbeitsplätze oder aufgebauten Kapazitäten sowie anderer Indikatoren, auch gewürdigt wird. Doch obwohl die bestehenden Vertragsvereinbarungen solche Klauseln zum Großteil schon enthalten, ist das Bewusstsein nach wie vor gering und sollte in Sachen Sichtbarkeit noch mehr getan werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
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Drucksache 827/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland KOM (2011) 881 endg.
... 4. Wurde der Hilfe leistende Mitgliedstaat über das Katastrophenschutzverfahren der EU bei der Hilfeleistung finanziell unterstützt, wird der Beitrag des Mitgliedstaats der Staatsangehörigkeit des Bürger nach Abzug des EU-Beitrags festgelegt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1 Einleitung
1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
1 Persönlicher Geltungsbereich
2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung
3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert
4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Schutzberechtigte Personen
Artikel 3 Nichtvorhandensein einer Vertretung
Artikel 4 Zugang zum konsularischen Schutz
Artikel 5 Identitätsnachweis
Artikel 6 Art der Hilfe
Artikel 7 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 8 Festnahme oder Inhaftierung
Artikel 9 Opfer von Straftaten
Artikel 10 Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung
Artikel 11 Todesfall
Kapitel 3 Finanzverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13 Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen
Kapitel 4 Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen
Artikel 14 Zusammenarbeit vor Ort
Artikel 15 Zusammenarbeit in Krisensituationen
Artikel 16 Federführender Staat
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 17 Günstigere Behandlung
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Überwachung und Bewertung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang 1
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12
A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe
Anhang 2
A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13
A. Pauschalbeträge
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Drucksache 141/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... 2. Nukleare Sicherheit. Es werden Forschungsarbeiten zu bestehenden und neuartigen Brennstoffkreisläufen, zur Reaktorsicherheit der in der EU vorhandenen Reaktortypen sowie zur Reaktorsicherheit neuer, innovativer Konzepte durchgeführt, durch die Aspekte der Effizienz, der nuklearen Sicherheit und der Sicherungsmaßnahmen bei innovativen Brennstoffzyklen, bei einem verlängerten Abbrand oder bei neuen Brennstofftypen für die nächste Reaktorgeneration verbessert werden können. Ferner werden Sicherheitsanforderungen und fortgeschrittene Bewertungsmethoden für bestehende und neue Reaktorsysteme entwickelt. Außerdem wird die JRC die internationale Stellung der EU durch die Koordinierung des EU-Beitrags zur FuE-Initiative „Internationales Forum Generation IV“, ihre Integrationsfunktion und die Verbreitung der Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet stärken.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele
1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER
1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Verabschiedung des Rahmenprogramms
Artikel 2 Ziel(e)
Artikel 3 Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms
Artikel 4 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Artikel 5 Grundlegende ethische Prinzipien
Artikel 6 Überwachung, Prüfung und Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten
3 Einleitung
3 Fusionsenergieforschung
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Realisierung des ITER
2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs
3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten
5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
6. Infrastrukturen
7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer
IB. Kernspaltung und Strahlenschutz
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Endlagerung in geologischen Formationen
2. Reaktorsysteme
3. Strahlenschutz
4. Infrastrukturen
5. Humanressourcen und Ausbildung
II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
Anhang II Förderformen
1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie
2. Förderformen in Anderen Bereichen
1. Verbundprojekte
2. Exzellenznetze
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle
Finanzbogen
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Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... – Das Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013): Dieses Programm fördert Forschung und Innovation in Energieeffizienz als querschnittliche Maßnahme im gesamten Programm „Zusammenarbeit“ und hat bislang dazu geführt, dass mehr als 200 Projekte mit einem EU-Beitrag von 1 Mrd. EUR finanziert wurden.
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
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Drucksache 667/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 50. Richtig ist, dass der finanzielle Beitrag der EU zum internationalen Klimaschutz deutlich erkennbar sein muss. Dazu ist aber ein separates Instrument nicht erforderlich. Der EU-Beitrag kann sich nur im Rahmen des haushaltspolitischen Spielraums der EU unter Beachtung der weiteren dringlichen Prioritäten bewegen. Die Mittel müssen effektiv und effizient eingesetzt werden.
a Grundsätzliche Anmerkungen
b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
aa Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik in allen Regionen
Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie
Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung
Konzentration und Verbesserung der Kohärenz
Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten
Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen
Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen
bb Innovation, Bildung und Jugend
cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
dd Landwirtschaft
ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik
c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
e Reform des Einnahmensystems der EU
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Drucksache 810/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... 3. Schlussfolgerungen des Rates „Umwelt“ (15. März 2010): „... den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 zum Stillstand zu bringen und die biologische Vielfalt sowie die Ökosystemleistungen so weit wie möglich wiederherzustellen und gleichzeitig den EU-Beitrag zur Abwendung des globalen Verlusts an biologischer Vielfalt aufzustocken.“
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Die wichtigsten Themen
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 6/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
... Die EU leistet seither als faktisches Mitglied der WZO einen jährlichen Beitrag von 1 000 000 Euro, von dem Deutschland etwa 20 Prozent zu tragen hat. Dies entspricht dem Anteil Deutschlands an der Finanzierung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet diesen Betrag im Rahmen der laufenden Finanziellen Vorausschau zu zahlen. Der EU-Beitrag wird jährlich an die Entwicklung der allgemeinen WZO-Mitgliedsbeiträge angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens* zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens 30. Juni 2007
Artikel VIII
Artikel XVIII
Denkschrift
3 Allgemeines
3 Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 861: Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlung der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 30. Juni 2007 zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
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Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... Wegen des globalen Charakters des LRIT-Netzes wird die EMSA Seeverkehrsdaten mit anderen Datenzentren, auch mit einem detaillierten Fakturierungssystem, austauschen. Obwohl die aktuelle EMSA-Verordnung bereits Entgelte für verschiedene Dienstleistungen als eine der Einnahmequellen der Agentur vorsieht (siehe Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c), sollte der Fachbegriff „Gebühren“ hinzugefügt werden. Im Gegensatz zu anderen EU-Agenturen besteht weder die Erwartung noch die Absicht, einen erheblichen Teil der Einnahmen der EMSA durch Gebühren zu finanzieren. Der EU-Beitrag wird die Hauptfinanzierungsquelle der EMSA bleiben.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 29. Richtig ist auch, dass der finanzielle Beitrag der EU zum internationalen Klimaschutz deutlich erkennbar sein muss. Der EU-Beitrag kann sich nur im Rahmen des haushaltspolitischen Spielraums der EU unter Beachtung der weiteren Prioritäten bewegen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden müssen.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 29. Richtig ist auch, dass der finanzielle Beitrag der EU zum internationalen Klimaschutz deutlich erkennbar sein muss. Der EU-Beitrag kann sich nur im Rahmen des haushaltspolitischen Spielraums der EU unter Beachtung der weiteren Prioritäten bewegen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden müssen.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
II.6. Maßnahmen im Außenbereich
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 740/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission Grünbuch der Kommission: EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größere Wirkung KOM (2010) 629 endg.
... Darüber hinaus sind die Überwachung und die Evaluierung der Ergebnisse der Hilfe sowie die Information hierüber vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltskonsolidierung zunehmend wichtig, da die Hilfebudgets immer stärker unter Druck geraten könnten. Eine größere Rechenschaftspflicht und Sichtbarkeit des EU-Beitrags zeigen den Partnern auch, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt. Daher müssen wir in der Lage sein, die Erfolge der EU-Entwicklungszusammenarbeit überzeugend aufzuzeigen. Dies erfordert größere Anstrengungen zur Stärkung der Monitoring- und Evaluierungssysteme und die Pflicht zur Berichterstattung sowohl in der EU als auch in ihren Partnerländern.
Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung
1. Einleitung
2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung
2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis
2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung
2.3. Förderung von Governance
2.4. Sicherheit und Fragilität
2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe
2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung
2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe
3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum
3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum
3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung
4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft
4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung
4.2. Energie und Entwicklung
5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit
6. Schlussfolgerungen
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Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Mit der Einrichtung des EAD wird die EU ihre Interessen nach außen besser ihrem wirtschaftlichen und politischen Gewicht entsprechend vertreten können. Für einen wirksamen Einsatz ihrer Mittel benötigt die EU einen klaren strategischen Überblick, die richtigen Beziehungen mit externen Partnern und sorgsam durchdachte Instrumente. Ihre Instrumente müssen flexibel auf veränderte Prioritäten reagieren und sich an veränderte Umstände anpassen können. Dabei gebührt bestimmten wichtigen weltpolitischen Themen besondere Aufmerksamkeit. Beispielsweise werden die EU und ihre Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, finanzielle Zusagen im Klimabereich einzuhalten. Über diesen Punkt muss separat angesichts der Verhandlungsfortschritte befunden werden. Zu gewährleisten wären Kohärenz und Sichtbarkeit des EU-Beitrags zu den internationalen Anstrengungen sowie Effektivität und Skaleneinsparungen bei der Mittelverwaltung. Zu prüfen wäre ferner, ob der EU-Haushalt um ein separates Instrument ergänzt werden sollte, für einen stabilen und sichtbaren kollektiven EU-Beitrag. Auch in der Migrationspolitik müssen die Maßnahmen innerhalb der EU und in Drittländern genau kalibriert werden.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
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Drucksache 726/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz - Viertes Kapitel des operativen Rahmens der EU für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe KOM (2010) 643 endg.
... Der Rahmen stellt ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wirkung des EU-Beitrags dar und bildet gleichzeitig eine solide Basis für die Vorbereitungen des vierten Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit 2011 in Korea 6. Dennoch müssen die Verpflichtungen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht auch zur Schaffung harmonisierter Praktiken auf europäischer Ebene, d.h. praktikabler Bestimmungen zur Umsetzung der bestehenden Grundsätze führen. Auch hier muss die EU mit gutem Beispiel vorangehen.
1. Einleitung
2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht
3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht
4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene
5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe
7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens
1.1. Transparenz der Hilfe
7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene
7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
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Drucksache 426/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2008/2155(INI))
... 30. vertritt die Auffassung, dass Überschneidungen der Außenhilfeinstrumente der Europäischen Union vermieden werden sollte; fordert eine stärkere Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Entwicklungsinstitutionen oder -agenturen in der Europäischen Union, um für eine effiziente Finanzierung zu sorgen, indem Überschneidungen und Doppelarbeit vermieden werden und eine einheitliche Vorgehensweise sowie eine bessere Sichtbarkeit des EU-Beitrags gewährleistet wird; unterstützt in dieser Hinsicht die Möglichkeit der gegenseitigen Übertragung und Anerkennung von Verfahren;
Ziele und Aktivitäten der EIB
Ziele und Aktivitäten der EBWE
Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE
Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern
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Drucksache 434/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... Angestrebt wird eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Jugendpolitik und anderen Politikbereichen wie Bildung, Beschäftigung, Integration und Gesundheit, wobei Jugendaktivitäten und Jugendarbeit eine wichtige Rolle spielen sollen. Die neue OMK im Jugendbereich wird die gemeinsame Politikgestaltung fördern, indem die anderen Prozesse der politischen Koordinierung durch spezifische Fachkenntnisse unterstützt werden und jungen Menschen Gehör geschenkt und ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Der EU-Beitrag besteht darin, die Mitgliedstaaten, die ja für die Jugendpolitik zuständig sind, dabei zu unterstützen, besser zusammenzuarbeiten.
1. Einführung
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
4. Jugend – Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 – Bildung
Aktionsbereich 2 – Beschäftigung
Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport
Aktionsbereich 5 – Partizipation
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 – Soziale Integration
Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit
Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
5.2. Dialog mit der Jugend
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
5.4. Durchführung
5.5. Evidenzbasierte Politik
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
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Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Innerhalb des Binnenmarktes ist die Durchsetzungsrichtlinie51 das Kernstück des EU-Beitrags zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie. Die Erreichung ihrer Ziele setzt eine korrekte Umsetzung und Anwendung in der Praxis voraus. Die Kommission unterstützt zurzeit die Koordinierung der Durchführungsberichte, die die Mitgliedstaaten bis zum 29. April vorlegen müssen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
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Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... In dieser Mitteilung wird der Beitrag der EU zum Dritten Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (im September 2008 in Accra) und zur Folgekonferenz über Entwicklungsfinanzierung zwecks Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey (im Dezember 2008 in Doha) erläutert werden. Behandelt werden soll auch die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, wobei Schlussfolgerungen aus der Debatte über den im September 2007 veröffentlichten EU-Bericht gezogen und der Stand des EU-Beitrags zur Handelsförderung ("
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
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Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 65. unterstützt uneingeschränkt den EU-Beitrag zu zwischenstaatlichen Organisationen, da diese Organisationen einen grundlegenden Beitrag zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten leisten können; ist allerdings der Auffassung, dass dieser Beitrag nicht zu Lasten von NRO, sondern vielmehr durch langfristige strategische Partnerschaften geleistet werden sollte;
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
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Drucksache 323/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... Eine der wichtigsten Lektionen der jüngsten Flutwellenkatastrophe ist die Notwendigkeit, die Fähigkeit zur Bewertung am Ort der Katastrophe zu verstärken, damit der spezifische Bedarf in Bereichen, auf die der Katastrophenschutz spezialisiert ist, ermittelt werden kann. Dabei muss natürlich eng mit den Einsatzteams für humanitäre Krisen von ECHO sowie den VN und anderen Evaluierungsteams vor Ort zusammengearbeitet werden. Die Kapazität der EU zur Evaluierung des Katastrophenschutzbedarfs sollte weiter ausgebaut werden, um die weltweit bestehenden Kapazitäten durch die Abstimmung des EU-Beitrags mit den UN-Hilfsleistungen und die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten innerhalb der Europäischen Union zu stärken.
Mitteilung
1. Hintergrund und Zweck
1.1. Hintergrund
1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments
1.3. Zweck der Mitteilung
1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung
2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz
2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz
2.2. Die Rolle des Verfahrens
3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.1. Bessere Vorsorge
Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen
Ein modulares Konzept
Schulung und Übungen
3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse
Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort
3.3. Stärkere Koordinierung
Koordinierte europäische Katastrophenhilfe
Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen
Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe
Stärkung der operativen Planungskapazität
Verstärkte Koordinierung vor Ort
Koordinierung mit militärischen Stellen
Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission
Finanzierung der Beförderung
3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP
3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger
4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union
4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen
4.2. Ein aktives Konzept
4.3. Bereitschaftsteams
4.4. Stärkung der logistischen Grundlage
4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 9/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2015) 613 final
Drucksache 449/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bewältigung der Flüchtlingskrise - operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda - COM(2015) 490 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.