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"EU-Beitritt"
Drucksache 164/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die EU-Beitrittskandidaten den Umgang der Union mit Rechtsverstößen beobachten. Er erinnert daran, dass die Kopenhagener Kriterien für den Beitritt zur EU unter anderem vorsehen, dass der Beitrittskandidat über eine rechtsstaatliche Ordnung verfügen muss und die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten im betroffenen Staat zu garantieren sind. Der heutige Umgang der Union mit Rechtsverstößen setzt für die Zukunft Standards für Beitrittskandidaten und alle Mitgliedstaaten.
Drucksache 164/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Die weitere Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Aktuelle Lage und mögliche nächste Schritte - COM(2019) 163 final
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die EU-Beitrittskandidaten den Umgang der Union mit Rechtsverstößen beobachten. Er erinnert daran, dass die Kopenhagener Kriterien für den Beitritt zur EU unter anderem vorsehen, dass der Beitrittskandidat über eine rechtsstaatliche Ordnung verfügen muss und die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten im betroffenen Staat zu garantieren sind. Der heutige Umgang der Union mit Rechtsverstößen setzt für die Zukunft Standards für Beitrittskandidaten und alle Mitgliedstaaten.
Drucksache 603/16
... Zum 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Damit wurde von Kroatien zeitgleich der Besitzstand der Gemeinschaft in vollem Umfang übernommen. Im Hinblick auf die Kabotage wurden zwischen der Europäischen Union und Kroatien Übergangsfristen vereinbart. Beginnend mit dem EU-Beitritt Kroatiens wurden kroatische Güterkraftverkehrsunternehmen für einen Zeitraum von zwei Jahren von der Kabotage in anderen EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen - mithin bis Ablauf des 30. Juni 2015. Innerhalb dieses Zeitraumes konnten die Mitgliedstaaten die EU-Kommission informieren, ob die Übergangsfrist um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Für Deutschland wurde entschieden, von der Verlängerungsoption keinen Gebrauch zu machen.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... In Anerkennung erheblicher Fortschritte bei demokratischer Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit erhielt Albanien im Juni 2014 den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Rechtsstaatlichkeitsthemen spielen auch im weiteren Prozess der Annäherung Albaniens an die EU eine herausgehobene Rolle.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
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Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Eine umfassende, grundlegende Justizreformstrategie wurde 2013 verabschiedet. Die angestrebten Reformen sollen ein effizientes, unabhängiges, unparteiisches Justizwesen hoher Qualität garantieren und Unzulänglichkeiten einer vorhergehenden Justizreform von 2006 beheben. Die Implementierung zeigt erste Erfolge. Der minutiösen Umsetzung der Reformstrategie bzw. des zugehörigen Aktionsplans wird im EU-Beitrittsprozess Serbiens besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein besonderes Problem bildet die teilweise extrem lange Dauer von Verfahren, die mittelbar auch Rechtsbehelfe bei Verletzung von Freiheitsrechten einschränkt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 551/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015 - COM(2014) 700 final; Ratsdok. 14152/14
... 4. Die Westbalkanstaaten brauchen die EU-Perspektive mehr denn je, denn sie stellt einen wesentlichen Faktor zur weiteren Stabilisierung und Friedenssicherung in ganz Europa dar. Sie ermöglicht es den Staaten, die notwendigen Reformen in der Wirtschaft und den Verwaltungs- und Rechtssystemen voranzutreiben und damit die wirtschaftliche und politische Entwicklung weiterzuführen. Seit den Erweiterungsrunden 2004 und 2007 besteht Einigkeit, dass auch die übrigen Balkanstaaten eine EU-Beitrittsperspektive haben müssen, wenn sie die von der EU festgelegten Kriterien erfüllen (Grundsatz der Konditionalität). Der Beitritt Kroatiens 2013 kann für die übrigen Staaten der Region Ansporn sein, die Demokratisierung in ihren Ländern voranzutreiben.
Drucksache 551/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015 - COM(2014) 700 final; Ratsdok. 14152/14
... 3. Die Westbalkanstaaten brauchen die EU-Perspektive mehr denn je, denn sie stellt einen wesentlichen Faktor zur weiteren Stabilisierung und Friedenssicherung in ganz Europa dar. Sie ermöglicht es den Staaten, die notwendigen Reformen in der Wirtschaft und den Verwaltungs- und Rechtssystemen voranzutreiben und damit die wirtschaftliche und politische Entwicklung weiterzuführen. Seit den Erweiterungsrunden 2004 und 2007 besteht Einigkeit, dass auch die übrigen Balkanstaaten eine EU-Beitrittsperspektive haben müssen, wenn sie die von der EU festgelegten Kriterien erfüllen (Grundsatz der Konditionalität). Der Beitritt Kroatiens 2013 kann für die übrigen Staaten der Region Ansporn sein, die Demokratisierung in ihren Ländern voranzutreiben.
Drucksache 450/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien
... Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin hatten am 22. April einen Bericht zu den Fortschritten Serbiens bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt in diesem Bericht, Beitrittsverhandlungen mit Serbien zu eröffnen.
Drucksache 370/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Reformanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt u.a. durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter zu unterstützen.
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... 7. Die Zahlen wurden zur Berücksichtigung des EU-Beitritts Kroatiens am 1. Juli 2013 aktualisiert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Energieeffizienzrichtlinie
3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED
3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung
3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen
3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung
3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung
3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 370/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Der Bundesrat betont die andauernde Bereitschaft der deutschen Länder, die Republik Kroatien bei ihren Reformanstrengungen auch nach dem EU-Beitritt u.a. durch Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in gemeinsamen Regierungskommissionen weiter zu unterstützen.
Drucksache 28/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... b) Eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Kroatien führt voraussichtlich zu keinen erheblichen Störungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, gerade weil keine größeren Migrationsströme aus Kroatien zu erwarten sind. Zum einen ist die Bevölkerungszahl Kroatiens im Vergleich zur Größe des europäischen Arbeitsmarktes gering. Zum anderen sind das erreichte Niveau der kroatischen Wirtschaft sowie die Entwicklungsperspektiven des Landes gerade aufgrund des EU-Beitritts positiv, was in der Folge die Motivation, Arbeit und Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedsländern zu suchen, einschränken dürfte.
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 3. Aus Kroatien sind keine größeren Migrationsströme zu erwarten. Daher würde eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Bürgerinnen und - Bürger aus Kroatien zu keinen erheblichen Störungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen. Denn die Bevölkerungszahl Kroatiens ist im Vergleich zur Größe des europäischen Arbeitsmarktes gering. Zudem sind das erreichte Niveau der kroatischen Wirtschaft sowie die Entwicklungsperspektiven des Landes gerade aufgrund des EU-Beitritts positiv, sodass eine geringe Motivation besteht, Arbeit und Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedsländern zu suchen.
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Die Arbeitserlaubnis-EU kann zu Beschäftigungen im Rahmen der mit der Republik Bulgarien, mit der Republik Rumänien und der Republik Kroatien bestehenden Werkvertragsarbeitnehmerabkommen erteilt werden, soweit nach Maßgabe des EU-Beitrittsvertrages Übergangsregelungen zur Dienstleistungsfreiheit anzuwenden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann die Erteilung der Arbeitserlaubnis-EU durch die Bundesagentur für Arbeit an Beschäftigte der Bauwirtschaft im Rahmen von Werkverträgen im Verhältnis zu den beschäftigten gewerblichen Personen des im Inland ansässigen Unternehmens zahlenmäßig beschränken. Dabei ist darauf zu achten, dass auch kleine und mittelständische im Inland ansässige Unternehmen angemessen berücksichtigt werden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... Der vorliegende Entwurf dient im Schwerpunkt der Regelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger ab EU-Beitritt. Nach dem bisher geltenden Recht benötigen kroatische Staatsangehörige als Drittstaatsangehörige für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Ausübung der Beschäftigung erlaubt. Da die Vorschriften des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12e Saisonbeschäftigungen
Artikel 7 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 9 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
2. Weitere Kosten
3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Weitere Kosten:
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Drucksache 523/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 5. Der Bundesrat würdigt auch die Fortschritte, die Kroatien bei der Durchführung der notwendigen Reformen nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen erreicht hat, insbesondere bei der Übernahme und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Er stellt aber auch fest, dass nach den Schlussfolgerungen der Kommission in den Bereichen Justiz und Grundrechte, Inneres, Wettbewerbspolitik und Grenzmanagement noch verstärkte Anstrengungen Kroatiens erforderlich sind, um die notwendigen Reformen bis zum EU-Beitritt zum Abschluss zu bringen. Dazu gehört insbesondere auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer effizienten Justiz, eine ausreichende Verwaltungskapazität sowie die wirksame Prävention und Bekämpfung von Korruption auch auf höchster Ebene.
Drucksache 422/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... Um eine Gleichbehandlung mit den Städten der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, darf jede Stadt im Zeitraum von 2020 bis 2033 nur einmalig an einem Wettbewerb für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer teilnehmen, und Städte, die an einem solchen Wettbewerb teilgenommen haben, dürfen gemäß den Bestimmungen in Artikel 3 Absatz 2 im Falle des EU-Beitritts im selben Zeitraum nicht an einem Wettbewerb in dem betreffenden neuen Mitgliedstaat teilnehmen.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Der Menschenhandel wird auch in zahlreichen Instrumenten der Außenbeziehungen aufgegriffen, zum Beispiel in den jährlichen Fortschrittsberichten über EU-Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidatenländer, den Fahrplänen und Aktionsplänen zu Dialogen über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit Drittländern, den Länderstrategiepapieren, den nationalen und regionalen Richtprogrammen und den Programmen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Das Thema wird darüber hinaus in bilateralen Aktionsplänen und den laufenden politischen Dialogen mit Drittländern behandelt. 12
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
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Drucksache 279/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ausarbeitung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung für den Betrieb des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) von 2014 bis 2020 - COM(2012) 218 final
... 27. Bei einem EU-Beitritt eines weiteren Landes wird die Verteilung der Beiträge durch einen Beschluss des GMES-Rates geändert.
1. Einleitung
2. Der GMES-Fonds
3. Durchführung des GMES-Fonds
4. Schlussfolgerungen
Anhang Entwurf der Hauptbestandteile einer Zwischenstaatlichen Vereinbarung über die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Fonds für das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) für den Zeitraum von 2014 bis 2020
Einrichtung des GMES-Fonds
Überwachung und Verwaltung
GMES -Rat
Zusammensetzung des GMES-Fonds
Beiträge zum GMES-Fonds
Weitere Ressourcen des GMES-Fonds
Maßnahmen im Rahmen des GMES-Fonds
Beteiligung von Drittländern und internationalen Organisationen
Annahme und Inkrafttreten
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Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Die EU ist der größte Geldgeber für Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und humanitäre Hilfe in der Welt. Sie ist auch der weltweit größte Handelspartner. Wenn es gelingt, die Ressourcen der Union und der Mitgliedstaaten wirksam und beständig jenseits unserer Grenzen einzusetzen und die breite Palette von verfügbaren Instrumenten zusammenzuführen, kann die EU größeren Einfluss auf die Welt um uns herum nehmen. Dies trägt zu mehr Wachstum, Stabilität und Demokratie bei und hilft bei der Verwirklichung politischer Ziele wie der Bekämpfung von Armut und der Förderung von Frieden und Sicherheit, bei der Verfolgung von Strategien für die Bekämpfung des Klimawandels, für die Umwelt und für Verkehr und Energie und bei der Optimierung der Möglichkeiten für internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Im kommenden Jahr, in dem der EU-Beitritt Kroatiens ansteht, werden der Erweiterungsprozess und die Nachbarschaftsstrategie weiterhin wesentliche Instrumente zur Unterstützung einer positiven Veränderung bei Partnern sein, die in absehbarer Zukunft der EU beitreten könnten.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
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Drucksache 658/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
... die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2012 den diesjährigen Fortschrittsbericht zum EU-Beitrittskandidaten ejR Mazedonien vorgelegt. Dieser erfolgt auf Grundlage der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundsätze, der vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten Kriterien und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Dezember 2006, in denen der erneuerte Konsens zur Erweiterungspolitik der EU festgehalten wurde. Jedes Bewerberland oder Kandidatenland ist danach nach seinen eigenen Leistungen zu beurteilen.
Drucksache 523/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 5. Er würdigt auch die Fortschritte, die Kroatien bei der Durchführung der notwendigen Reformen nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen erreicht hat, insbesondere bei der Übernahme und der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Er stellt aber auch fest, dass nach den Schlussfolgerungen der Kommission in den Bereichen Justiz und Grundrechte, Inneres, Wettbewerbspolitik und Grenzmanagement noch verstärkte Anstrengungen Kroatiens erforderlich sind, um die notwendigen Reformen bis zum EU-Beitritt zum Abschluss zu bringen. Dazu gehört insbesondere auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer effizienten Justiz, eine ausreichende Verwaltungskapazität sowie die wirksame Prävention und Bekämpfung von Korruption auch auf höchster Ebene.
Drucksache 191/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 KOM (2011) 173 endg.
... Die bei den letzten EU-Beitritten gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass eine bessere Integration der Roma Folgendes voraussetzt: ein stärkeres politisches Engagement, die Bereitstellung ausreichender Mittel aus den nationalen Haushalten, eine bessere Abstimmung mit allen maßgeblichen Geldgebern sowie eine systematische Bewertung und ein verstärktes Monitoring. Die EU-Ziele zur Integration der Roma sind für die erwähnten Länder gleichermaßen von Bedeutung. Ihre nationalen Roma-Integrationsstrategien und -Aktionspläne (die in den meisten Fällen im Rahmen der Initiative „Jahrzehnt der Integration der Roma 2005-2015“ ausgearbeitet wurden) sollten im Einklang mit diesen Zielen überprüft werden. Die Türkei muss noch einen nationalen Rahmen zur Eingliederung der Roma annehmen.
1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA
3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA
- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen
- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern
- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen
- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen
4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten
5. Die Situation der ROMA verbessern
6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer
7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA
8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems
9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt
Anhang Angaben basierend auf den Daten des Europarats
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Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Zu diesem Zweck sollte das Instrument auch künftig dem allgemeinen politischen Ziel dienen, die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten je nach ihrem jeweiligen Bedarf und ihrer jeweiligen Erweiterungsagenda bei ihren Vorbereitungen auf den EU-Beitritt und bei der schrittweisen Angleichung ihrer Institutionen und Volkswirtschaften an die Standards und die Politik der Europäischen Union zu unterstützen. Dabei sollte für eine stärkere Kohärenz zwischen der finanziellen Hilfe einerseits und den allgemeinen Fortschritten bei der Umsetzung der Heranführungsstrategie andererseits gesorgt werden.
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (b) Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und EU-Beitrittsländern;
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
... 18. In der geänderten Fassung des Artikels 59 Absatz 2 der Konvention ist die Tragweite des EU-Beitritts zur Konvention niedergelegt. Er ist in fünf Buchstaben unterteilt.
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
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Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 24. Bereits ab 2010 sollten die Mitgliedstaaten ihre Nutzung der laufenden Strukturfonds für Forschungs- und Innovationsprojekte deutlich verbessern, um Menschen zum Erwerb der notwendigen Fähigkeiten zu verhelfen, die Leistung der nationalen Systeme zu verbessern und Strategien zur intelligenten Spezialisierung und länderübergreifende Projekte durchzuführen. Dies sollte auch für die Heranführungshilfen für EU-Beitrittskandidaten gelten. Die Kommission ist bereit, dabei zu helfen. Sie wird ihre Initiativen für regionale Forschung und Clusterbildung so einsetzen, dass diese Veränderungen unterstützt werden; sie wird bis 2012 ein Forum für intelligente Spezialisierung aufbauen und die Entstehung von Clustern der Weltklasse weiter fördern. Weitere Einzelheiten dazu befinden sich in einer Begleitmitteilung.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
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Drucksache 510/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 31. ermutigt die isländischen Staatsorgane, eine breite öffentliche Diskussion über den EU-Beitritt, in die von Anfang an die Zivilgesellschaft einbezogen wird, zu eröffnen, auf die Belange der isländischen Bürger im Zusammenhang mit einer EU-Mitgliedschaft einzugehen und die Notwendigkeit eines starken Engagements zu berücksichtigen, damit die Verhandlungen erfolgreich verlaufen; fordert die Kommission auf, materielle und technische Unterstützung zu gewähren, falls sie von den isländischen Staatsorganen darum gebeten wird, um diesen dabei zu helfen, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit dem Beitrittsprozess zu verbessern und eine umfassende und weitläufige landesweite Informationskampagne über die Auswirkungen der Mitgliedschaft in der EU zu veranstalten, damit die isländischen Bürger in dem künftigen Referendum über den Beitritt eine sachkundige Entscheidung treffen können;
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... 27 Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft fördert die Marktintegration, aber auch die Umsetzung und Durchführung des acquis im westlichen Balkan und dehnt den EU-Energiebinnenmarkt auf Südosteuropa aus. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, sondern um eine rechtsverbindliches Instrument zur Vorbereitung des EU-Beitritts. Weitere Staaten streben die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft an: Moldau ist bereits Vertragspartei, die Ukraine und die Türkei sind im Begriff, es zu werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
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Drucksache 814/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
... 7. Auch im Hinblick auf die für die EU-Beitrittsländer mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien am 1. Mai 2011 eintretende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist es erforderlich, für alle Beschäftigten einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern. Darüber hinaus gehende branchenbezogene Mindestlöhne nach dem
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
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Drucksache 726/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz - Viertes Kapitel des operativen Rahmens der EU für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe KOM (2010) 643 endg.
... 14. Im Falle der Kandidatenländer und der potenziellen Kandidaten für den EU-Beitritt sind der Jahresbericht zum Instrument für Heranführungshilfe und die gemischten Monitoringausschüsse Grundlage für einen Leistungsbewertungsrahmen. Diese Instrumente können so angepasst werden, dass sie systematischer die erforderlichen Daten wie finanzielle Analysen und Angaben über Verpflichtungen zur EZ-Wirksamkeit liefern.
1. Einleitung
2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht
3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht
4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene
5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe
7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens
1.1. Transparenz der Hilfe
7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene
7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
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Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Auch in den kurz vor dem EU-Beitritt stehenden Bewerberländern bedarf es einiger Anstrengungen, um die Bürger besser in den Beitrittsprozess einzubeziehen und sie über ihre künftigen Rechte als EU-Bürger zu informieren.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
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Drucksache 847/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... -Entsendegesetz aufzunehmen. Vor allem durch den Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsländer mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien zum 1. Mai 2011 ist ein solcher Schritt unumgänglich. Nur durch einen einheitlichen und grenzüberschreitend verbindlichen Branchenmindestlohn für die Leiharbeit kann gewährleistet werden, dass es nicht zu einem vor allem auch grenzüberschreitenden - Einsatz von Leiharbeitskräften auf einem sehr niedrigen Lohnniveau kommt. Einen Unterbietungswettbewerb um die niedrigsten Tarifstandards und einen Einsatz von Leiharbeit zu Dumpingbedingungen in denjenigen Branchen, in denen kein Mindestlohntarifvertrag auf der Grundlage des
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG , Nummer 3 § 1a Absatz 1 AÜG
Zu a:
Zu b:
2. Zu Artikel 1aneu - § 4 Nummer 9 - neu -, § 6 Absatz 10 - neu -, § 8 Absatz 3 AEntG
'Artikel 1a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Zu § 4
Zu § 6
Zu § 8
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Drucksache 133/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 3. begrüßt den breiten Konsens zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien über die europäische Berufung des Landes; stellt mit Genugtuung fest, dass dieser Konsens und der verbesserte politische Dialog zu einer beschleunigten Verabschiedung der Gesetze über die Integration in die Europäische Union geführt haben; betont allerdings, wie wichtig die effektive Anwendung solcher Gesetze ist; begrüßt die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung den Prozess des EU-Beitritts befürwortet und daher die notwendigen Reformen konsequent unterstützt;
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 44. begrüßt die kürzlich erfolgte Aufnahme auch von Ländern des westlichen Balkans, die EU-Beitrittskandidaten sind, in die UfM;
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Wenn sie in der Vergangenheit mit wichtigen Ereignissen konfrontiert waren, haben die Union und die Mitgliedstaaten die Herausforderung angenommen. In den 1990er Jahren hat Europa den durch eine gemeinsame Währung gestützten größten Binnenmarkt auf den Weg gebracht. Erst vor wenigen Jahren wurde die Teilung Europas durch den EU-Beitritt neuer Mitgliedstaaten aufgehoben, und andere Staaten haben sich auf den Weg zur Mitgliedschaft oder zu engeren Beziehungen mit der Union begeben. In den letzten beiden Jahren hat das auf dem Höhepunkt der Krise angenommene Europäische Konjunkturprogramm den wirtschaftlichen Niedergang verhindern können; unsere Sozialsysteme haben dazu beigetragen, Menschen vor größerer Not zu bewahren.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
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Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... C. in der Erwägung, dass das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien am 1. April 2009 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass Albanien am 28. April 2009 einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union gestellt hat und die Antworten auf den Fragebogen der Kommission über die Bereitschaft des Landes für den EU-Beitritt am 14. April 2010 vorgelegt hat; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Stellungnahme dazu vorbereitet,
Drucksache 221/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
... Ein besserer Zugang zum Internet und zu IKT in ländlichen Gebieten könnte für (potenzielle) EU-Beitrittsländer ebenso bedeutend sein wie für die EU, da die Vorarbeiten für die mit EU-Heranführungshilfen finanzierte Umsetzung der EU-Politiken bereits angelaufen sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund
3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage
3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete
3.2. Versäumte Chancen
5 Agrarbetriebe
Junge Menschen
5 Frauen
Senioren und benachteiligte Gruppen
3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18
4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten
4.1. Der ELER und IKT
5 Aktionen
5 Mittel
Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung
4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT
4.3. Forschung
4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Unterstützung durch nationale und regionale Behörden
Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure
4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen der EU-Beitritt allen Ländern des westlichen Balkans in Aussicht gestellt wurde,
Allgemeine Erwägungen
WTO und CEFTA
EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess
Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt
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Drucksache 26/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... " durch die Kommission (vgl. Nummer 4.3): Die von der Kommission in der Mitteilung lediglich kurz erwähnte, aber im Rahmen der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe für Indikatoren und Benchmarks ohne Mandatierung zumindest durch Rückkoppelung mit Ratsgremien bereits eingeleitete Erstellung von indikatoren- und benchmarkgestützten Berichten zur Bildungsperformanz eines jeden EU-Mitgliedstaats sowie der EWR-Staaten und der EU-Beitrittskandidatenstaaten, die "
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 6. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit ein wesentlicher Grundsatz demokratischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung ist und eine der Hauptvoraussetzungen für einen EU-Beitritt darstellt; begrüßt die in der Region geleisteten Anstrengungen zur Umsetzung der einschlägigen Reformen, stellt jedoch fest, dass einige Länder nach wie vor große Herausforderungen bewältigen müssen, besonders bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens; fordert diese Länder nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet zu vertiefen;
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen allen Ländern des westlichen Balkans der EU-Beitritt verbindlich in Aussicht gestellt wurde,
Drucksache 26/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung KOM (2008) 865 endg.; Ratsdok. 17535/08
... " durch die Kommission (vgl. Nummer 4.3): Die von der Kommission in der Mitteilung lediglich kurz erwähnte, aber im Rahmen der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe für Indikatoren und Benchmarks ohne Mandatierung durch bzw. zumindest Rückkoppelung mit Ratsgremien bereits eingeleitete Erstellung von indikatoren- und benchmarkgestützten Berichten zur Bildungsperformanz eines jeden EU-Mitgliedstaats sowie der EWR-Staaten und der EU-Beitrittskandidatenstaaten, die "
Drucksache 377/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (2007/2268(INI))
... 3. begrüßt die Einrichtung des nationalen Rates für europäische Integration, dessen Aufgabe es ist, für eine parteiübergreifende Unterstützung der Reformen im Zusammenhang mit der Europäischen Union zu sorgen, und in dem die Oppositionsführerin den Vorsitz innehat, als einer wichtigen treibenden Kraft für den EU-Beitrittsprozess; stellt fest, dass der nationale Rat institutionelle Prioritäten des Landes in der Vorbereitungsphase des Verhandlungsprozesses durch genaue Zuweisung der notwendigen institutionellen Struktur sowie der erforderlichen Humanressourcen und Haushaltsmittel festlegt; ermuntert die Regierung und das Parlament, zur Aufrechterhaltung der Dynamik des Reformprozesses beizutragen und den nachhaltigen, regelmäßigen und konstruktiven Dialog zwischen allen beteiligten Kreisen in einem Geist der Kooperation und des Konsenses über die wichtigsten Themen der europäischen Agenda des Landes fortzuführen;
Drucksache 196/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zur Strategie der EU für Zentralasien (2007/2102(INI))
... 37. hebt die geopolitische Lage Zentralasiens und das wachsende Interesse wirtschaftlicher und politischer Mächte, wie z.B. Russlands, der Vereinigten Staaten, Chinas und der Türkei, an der Region hervor; ist deshalb der Ansicht, dass eine enge Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Hinblick auf Zentralasien sehr wichtig ist, wo es gemeinsame Interessen gibt, ohne dadurch in Konflikt mit Menschenrechtsbelangen zu geraten; fordert den Rat und die Kommission dringend auf, Wege zur Verbesserung der Koordinierung von Einzelaktionen und -maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten in der Region sowie zwischen der Europäischen Union und weiteren interessierten Staaten zu suchen betont in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Türkei als EU-Beitrittskandidat in Zentralasien und fordert den Rat und die Kommission auf, die historischen wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Türkei zu bestimmten Ländern in der Region so gut wie möglich zu nutzen und diesen EU-Beitrittskandidaten in die Entwicklung und Umsetzung der Strategie umfassend einzubeziehen;
2 Kasachstan
2 Kirgisistan
2 Tadschikistan
2 Turkmenistan
2 Usbekistan
2 Umwelt
2 Energie
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Drucksache 491/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde
... 26. vertritt die Auffassung, dass die Stabilität der westlichen Balkanstaaten – entsprechend der vom Rat in seinem Jahresbericht 2006 vertretenen Ansicht – die wichtigste Priorität der Europäischen Union im Jahr 2008 darstellen sollte; misst daher der Verstärkung der Anstrengungen zur Annäherung der westlichen Balkanstaaten an die Europäische Union die allergrößte Bedeutung bei, einschließlich der Abschaffung der Visumpflicht, der Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Verkehr und Energie und der Teilnahme der Länder des westlichen Balkan an Gemeinschaftsprogrammen; ist der Auffassung, dass die stärkere Schwerpunktsetzung auf wirtschaftliche und soziale Themenstellungen, die dies umfasst, die Vorbereitungen dieser Länder auf den EU-Beitritt – im Einklang mit der Thessaloniki-Agenda – erleichtern und fördern würde; betont wie wichtig es ist, die Zivilgesellschaft am Beitrittsprozess zu beteiligen;
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... C. in der Erwägung, dass der Prozess des EU-Beitritts Kroatiens größere regionale Auswirkungen hat, dass er als Test dafür gesehen wird, wie die Europäische Union ihre Verpflichtungen, die sie in Bezug auf den westlichen Balkan eingegangen ist, einhält, und dass er zu einem wichtigen Anreiz für alle anderen betroffenen Länder werden könnte
Drucksache 426/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... 6. Der Bundesrat nimmt bedauernd zur Kenntnis, dass angesichts widerstreitender Interessen bei der Ausarbeitung einer Charta der regionalen Selbstverwaltung unter den Vertragsparteien der EMRK mittelfristig kaum Aussicht auf deren Verabschiedung besteht. Um dennoch das hohe demokratische Potenzial, das dem Regionalismus und Föderalismus innewohnt, gerade auch für die osteuropäischen Mitgliedstaaten der Konvention ohne langfristige EU-Beitrittsperspektive zur Verfügung zu stellen, sollte der politische Kern des Anliegens in geeigneter Weise weiter verfolgt werden. Dazu gehört die umfassende fachliche Aufbereitung von unterschiedlichen Erfahrungen mit Regionalismus und seinen vielfältigen Ausprägungsmöglichkeiten.
Drucksache 405/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Fortschrittsbericht über Kroatien 2006 (2006/2288(INI))
... M. in der Erwägung, dass eine tief greifende Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens sowie der Polizei von zentraler Bedeutung und eine unerlässliche Vorbedingung dafür ist, die für den EU-Beitritt erforderlichen Standards zu erreichen,
Drucksache 894/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (2007/2126(INI))
... 2. begrüßt den Abschluss der technischen Verhandlungen über ein SAA zwischen der serbischen Regierung und der Europäischen Union nach einer dreizehnmonatigen Unterbrechung; ermutigt beide Parteien, alle erforderlichen Vereinbarungen zu treffen, um technische Verzögerungen vor der Unterzeichnung des SAA zu vermeiden, so dass die Unterzeichnung vor Ende 2007 erfolgen kann; betrachtet die Unterzeichnung des SAA als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum EU-Beitritt;
Drucksache 616/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zu dem Fortschrittsbericht über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2006 (2006/2289(INI))
... 13. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Reihe von Ländern, darunter die Vereinigten Staaten, die Russische Förderation und China sowie einige EU-Mitgliedstaaten die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bereits unter ihrem verfassungsmäßigen Namen anerkannt haben; verweist darauf, dass einige dieser Länder wiederholt erklärt haben, dass sie das mögliche Ergebnis von Verhandlungen betreffend die Namensfrage unter der Ägide der Vereinten Nationen akzeptieren werden; vertritt die Auffassung, dass die Namensfrage gemäß den Bestimmungen des Interimsabkommens von 1995 kein Hindernis für die Eröffnung von Verhandlungen im Hinblick auf einen EU-Beitritt ist und dass die Aufnahme des Landes in die Europäische Union wie auch im Fall aller anderen Beitrittsländer ausschließlich von der Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen, den Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten abhängen wird;
Drucksache 426/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006
... 6. Der Bundesrat nimmt bedauernd zur Kenntnis, dass angesichts widerstreitender Interessen bei der Ausarbeitung einer Charta der regionalen Selbstverwaltung unter den Vertragsparteien der EMRK mittelfristig kaum Aussicht auf deren Verabschiedung besteht. Um dennoch das hohe demokratische Potenzial, das dem Regionalismus und Föderalismus innewohnt, gerade auch für die osteuropäischen Mitgliedstaaten der Konvention ohne langfristige EU-Beitrittsperspektive zur Verfügung zu stellen, sollte der politische Kern des Anliegens in geeigneter Weise weiter verfolgt werden. Dazu gehört die umfassende fachliche Aufbereitung von unterschiedlichen Erfahrungen mit Regionalismus und seinen vielfältigen Ausprägungsmöglichkeiten. Der hierzu auf der Kommunalministerkonferenz des Europarats am 15. bis 16. Oktober 2007 in Valencia vorzulegende Zwischenbericht sollte zum Anlass genommen werden, die Erarbeitung eines Leitfadens in Angriff zu nehmen, der für regionalisierungswillige Staaten die relevanten Fragen in prägnanter und übersichtlicher Form anspricht. Damit könnten zeitnah - unabhängig vom weiteren Schicksal des Entwurfs für eine rechtsverbindliche Charta - Möglichkeiten für den Ausbau regionaler Strukturen aufgezeigt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder in die Ausarbeitung dieses Leitfadens eng einzubeziehen. In einen solchen Leitfaden sollten insbesondere Hinweise zu folgenden Themen aufgenommen werden:
Drucksache 267/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Inland
... Die Europäische Kommission hat anlässlich des EU-Beitritts von Rumänien und Bulgarien die Entscheidungen
Drucksache 533/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie KOM (2006) 367 endg.; Ratsdok. 12107/06
... Ein weiteres bedeutendes Instrument - der Erweiterungsprozess - beinhaltet ebenfalls Chancen zur Förderung der Kinderrechte. So ist eine Voraussetzung für den EU-Beitritt, dass das Kandidatenland institutionelle Stabilität erreicht hat, die der Garant für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten ist. Im Rahmen dieser 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen ermittelten so genannten politischen Kriterien hat die Kommission während des gesamten Beitrittsprozesses die Reform des Kinderschutzes gefördert und in allen Beitritts- und Kandidatenländern genau die Fortschritte im Bereich der Kinderrechte überwacht.
Mitteilung
I Problemstellung
I.1. Kinderrechte – eine Priorität der EU
I.2. Die Lage der Kinderrechte in der EU und weltweit
I.3. Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie
I.4. Die gegenwärtige Lage von Kindern
I.4.1 Die globale Situation
I.4.2. In der EU
II. Gründe Für Eine EU-Kinderrechtsstrategie
II.1. Der Mehrwert von EU-Maßnahmen
II.2. Die bisherige Reaktion der EU: bereits eingeleitete Schritte
II.3. Wirkung erzielen
III. Für eine EU-Kinderrechtsstrategie
III.1. Besondere Ziele der EU-Kinderrechtsstrategie
1. Durchgeführte Aktivitäten nutzen und Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen
2. Schwerpunkte künftiger EU-Maßnahmen
3. Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU
4. Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren
5. Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte
6. Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte
7. Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen
III.2. Ressourcen und Berichterstattung
IV. Schlussfolgerungen
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Drucksache 210/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... "(im Sinne von Buchstabe g)) in den Mitgliedstaaten, die der EU nach dem 30. April 2004 beigetreten sind, auf 10,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2004). (Im Fall weiter EU-Beitritte (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) zwischen 2006 und 2012, wird dieser Höchstbetrag jeweils entsprechend angepasst).
Begründung
1. Einführung
2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss
2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1
2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2
2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5
2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2
2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9
2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10
3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -
4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM
4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2
4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7
4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3
4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7
4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ARBEITSDOKUMENTDER Kommission
2 Einführung
1. VK-KORREKTUR
1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006
1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur
2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006
3. DEFINITION der Haushaltsaggregate
3.1. Gesamtausgaben im Jahr t
3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben
3.3. Heranführungsausgaben
4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan
4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird
4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3
4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages
4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages
4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan
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Drucksache 54/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung - Ein Aktionsprogramm KOM (2005) 658 endg.; Ratsdok. 15796/05
... Darüber hinaus werden die Prioritäten aktualisiert, um dem EU-Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten - sowie der in nicht allzu ferner Zukunft anstehenden nächsten Erweiterung - Rechnung zu tragen, die neue Herausforderungen an die Fähigkeit der EU stellen, sich mit den nicht nachhaltigen Trends zu befassen. In diesem Zusammenhang wird bei der Überprüfung auch die Möglichkeit untersucht, eine begrenzte Anzahl neuer oder bisher nicht berücksichtigter Trends, einschließlich wirtschaftlich nicht nachhaltiger Trends, einzubeziehen.
Mitteilung
1. EIN Aktionsrahmen
2. den Wandel herbeiführen: Konzentration auf Schlüsselthemen
2.1. Klimawandel und saubere Energien
2.2. Gesundheit
2.3. Soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration
2.4. Management der natürlichen Ressourcen
2.5. Nachhaltiger Verkehr
2.6. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Entwicklung
3. Ergebnisse
3.1. Wirksamere Folgemaßnahmen
3.2. Bessere Politikgestaltung
4. Fazit
2 Anhänge
Anhang 1 Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung
3 Hauptziele
4 Umweltschutz
Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt
Wirtschaftlicher Wohlstand
Unserer internationalen Verantwortung nachkommen
Leitprinzipien der Politik, Förderung und Schutz der Grundrechte
Gerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen
Offene und demokratische Gesellschaft
Einbeziehung der Bürger
Einbeziehung der Unternehmen und Sozialpartner
politische Kohärenz und Governance
politische Integration
Einsatz der besten verfügbaren Kenntnisse
4 Vorsorgeprinzip
Den Verursacher haftbar machen
Anhang 2 Ziele, Vorgaben, Grundsätze und Massnahmen - Wie Fortschritte in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie erreichen sind
1. Massnahmen gegen den Klimawandel
Allgemeines Ziel
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
2. FÖRDERUNG der Gesundheit - öffentliche Gesundheit
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
3. Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Berücksichtigung demografischer Veränderungen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
4. bessere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
Beispiele für Schlüsselmaßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
5. Nachhaltige Verkehrsgestaltung
Allgemeines Ziel
Operationelle Ziele und Vorgaben
6. Bekämpfung weltweiter Armut und Entwicklungsförderung
Allgemeine Ziele
Operationelle Ziele und Vorgaben
Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft
Anhang 3 Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische (KOM (2005) 37)
2 Vorwort
Teil I Nachhaltige Entwicklung - Was steht auf dem Spiel?
1. Einleitung
2. das EU-Konzept der nachhaltigen Entwicklung
3. Gründe für die Überprüfung
4. Bestandsaufnahme der Fortschritte
- Politik anders gestalten.
Kohärentere Politik
Ausbau der Methode der offenen Koordinierung
Preise und Anreize richtig gestalten
Investition in Wissenschaft und Technologie
Bürger und Unternehmen ansprechen und mobilisieren
- Nicht nachhaltige Trends
Klimaänderung und saubere Energie
Öffentliche Gesundheit
Armut und soziale Ausgrenzung
Alterung der Gesellschaft
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Flächennutzung und Verkehr
Externe Aspekte der nachhaltigen Entwicklung
- Einhegen der Globalisierung
- Verbesserung der Governance auf globaler Ebene
- Entwicklungsfinanzierung
Teil II Den Herausforderungen begegnen
5. Künftige Leitlinien
5.1. Bekräftigung der Grundprinzipien der Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung
5.2. Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz
5.3. Weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends
5.4. Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
5.5. Gewährleistung eines wirksamen Monitoring
5.6. Stärkung der Eigenverantwortung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen
6. Nächste Schritte
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Drucksache 781/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... Durch die Änderung wird die gesetzliche Vermutung eines Kriegsfolgenschicksals für Spätaussiedlerbewerber aus den baltischen Staaten ausgeschlossen. Sie ist nach dem EU-Beitritt dieser Staaten am 1. Mai 2004 historisch überholt; sie gilt künftig nur noch für Spätaussiedlerbewerber aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Damit die Erweiterung ein Erfolg wird, muss die EU sich der Unterstützung ihrer Bürger vergewissern. Die Mitgliedstaaten müssen eine führende Rolle übernehmen, wenn es um die wirksame Kommunikation über den Erweiterungsprozess und vor allem die Erläuterung seiner Vorteile für die EU-Bürger geht. Die demokratische Legitimität ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für den EU-Beitrittsprozess.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
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Drucksache 183/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004
... 28. fordert den Rat mit Nachdruck auf, trotz der derzeitigen internen Krise in Bezug auf den Prozess der Ratifizierung der Verfassung der Perspektive eines EU-Beitritts für den Balkan hohe Priorität einzuräumen; ist der Auffassung, dass der künftige Beitritt der westlichen Balkanländer ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Wiedervereinigung Europas sein wird;
Drucksache 474/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... 3. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zu Kenntnis, dass die Arbeiten an einer Konvention des Europarates für eine Charta der regionalen Selbstverwaltung auf Europaratsebene zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt werden. Der Bundesrat bekräftigt gleichwohl seine Auffassung, dass die Verabschiedung einer Regionalcharta ein viel versprechender Weg zur Förderung der demokratischen Mitwirkung der Bürger an politischen Entscheidungen in allen Mitgliedstaaten des Europarates wäre (siehe: Entschließung des Bundesrates vom 27. März 1998 - BR-Drucksache 697/97 (Beschluss) - sowie die Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juli 2004 - BR-Drucksache 484/04 (Beschluss) und vom 21. Dezember 2005 - BR-Drucksache 766/05 (Beschluss)). Er fordert daher die Bundesregierung auf, am Ziel einer regionalen Charta festzuhalten. Auf der Konferenz des Europarates der für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister 2007 in Valencia könnten die Bemühungen zur Stärkung des Regionalismus in Europa neu belebt werden. Der Europarat sollte seinen Kernaufgaben gerecht werden und mit einer regionalen Charta zur Stärkung einer eigenständigen, selbstverantwortlichen dezentralisierten Verwaltung zur Stabilisierung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen gerade in den osteuropäischen Mitgliedstaaten des Europarates, in denen keine kurzfristige EU-Beitrittsperspektive besteht, beitragen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.