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"EU-Verbraucher"
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz - EU-VSchDG)".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
§ 6 Ergänzende Verfahrensvorschriften
§ 12 Verordnungsermächtigung.
§ 29 Evaluierung
Artikel 2 Folgeänderungen
§ 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
§ 4 Elektronische Aktenführung; Gewährung von Akteneinsicht
§ 5 Digitalisierung von Dokumenten
§ 6 Elektronische Kommunikation
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
1. Benennung der zentralen Verbindungsstelle
2. Benennung der zuständigen Behörden
3. Bußgeldvorschriften und Vollstreckung
4. Rechtswegzuweisung
5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Regelungen im Zusammenhang mit der Verordnung EU Nr. 2017/2394
bb Elektronische Kommunikation
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4762, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.3 Weitere Kosten
II.4 Umsetzung von EU-Recht
II.5 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 529/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes
§ 8b Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 8c Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
§ 15a Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
‚Artikel 6 Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes
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Drucksache 603/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel - Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement
... /EG /EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im Rahmen des Richtlinienvorschlags zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften vom 11. April 2018 (BR-Drucksache 153/18) gefunden haben.
Drucksache 603/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel - Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement COM(2018) 772 final; Ratsdok. 14633/18
... /EG /EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im Rahmen des Richtlinienvorschlags zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften vom 11. April 2018 (BR-Drucksache 153/18) gefunden haben.
Drucksache 155/2/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... 16. Der Bundesrat anerkennt, dass das EU-Modell einer Verbandsklage mit drei Anwendungsszenarien ein ausgewogenes und interessengerechtes System zur Durchsetzung kollektiver Verbraucherinteressen darstellt. So kann bei einer bekannten Zahl von Betroffenen, die einen vergleichbaren Schaden erlitten haben, unmittelbar Schadenersatz für die Geschädigten eingeklagt werden. Bei geringem Streitwert, bei dem die Auszahlung von Schadensersatz an Verbraucherinnen und Verbraucher unverhältnismäßig wäre, kann ein Urteil über einen Ausgleich des entstandenen Schadens ergehen, wobei dann die Entschädigungssumme öffentlichen Zwecken bestimmt würde. Bei komplexen Fällen, bei denen die Zahl der Geschädigten unklar und der individuelle Schaden sehr verschieden wäre, würde lediglich die Verletzung von EU-Verbraucherrechten gerichtlich festgestellt. In diesen Fällen könnten sich Geschädigte in einem anschließenden Schadensersatzprozess auf die Feststellungen des Urteils berufen.
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... Die Verpflichtung, eine Beschreibung der wichtigsten Ranking-Parameter vorzulegen, ergänzt die Anforderungen an Gewerbetreibende nach dem EU-Verbraucherschutzrecht. In diesem Zusammenhang hat die Kommission Änderungen im Rahmen der "neugestalteten Rahmenbedingungen für Verbraucher" vorgeschlagen11, die darauf abzielen, dass den Verbrauchern bei der Anzeige von Suchtreffern die dem Ranking möglicherweise zugrunde liegenden Zahlungen deutlich angezeigt werden, und die Verbraucher über die wichtigsten Parameter, die das Ranking auf Online-Marktplätzen bestimmen, informiert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
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Drucksache 153/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Zur Vorlage insgesamt
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU
Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 170/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den mit dem "New Deal for Consumers" im Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (BR-Drucksache 153/18) beabsichtigten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angebotsplatzierungen auf Online-Plattformen mit einer entsprechenden anbie-terbezogenen Regelung zu unterstützen.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Die Notwendigkeit der Aktualisierung einiger Verbraucherschutzbestimmungen und der Stärkung der Einhaltung wurde durch eine umfangreiche Bewertung der Verbraucherschutzbestimmungen bestätigt, die die Kommission in 2017 abgeschlossen hat (REFIT "Fitness Check"19, Bewertung Verbraucherschutzrichtlinie20). Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass die EU-Verbraucherschutzbestimmungen zu dem Funktionieren des Binnenmarktes beigetragen und ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht haben. Sie sind insgesamt zweckmäßig, müssen aber besser angewandt und durchgesetzt werden. Die Bewertung zeigt auch Bereiche auf, in denen das EU-Verbraucherrecht aktualisiert und verbessert werden könnte.
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
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Drucksache 153/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Zur Vorlage insgesamt
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU /EU
19. Hauptempfehlung
20. Hilfsempfehlung
Zur Änderung der Richtlinie 2005/29/EG /EG
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 170/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
... 1. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, den mit dem "New Deal for Consumers" im Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (BR-Drucksache 153/18) beabsichtigten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Angebotsplatzierungen auf Online-Plattformen mit einer entsprechenden anbie-terbezogenen Regelung zu unterstützen.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... Zusammen mit dieser Mitteilung legt die Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vor, um die effizientere Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts in grenzübergreifenden Situationen zu erleichtern.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 290/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa - COM(2016) 288 final
... 12. Er unterstützt die Bestrebungen der Kommission, das EU-Verbraucher- und Wettbewerbsrecht zu überprüfen, um Vertrauen, Transparenz und Fairness bei Unternehmens-Verbraucher-Plattformen (Businessto-Consumer-PlattformenB2C) zu gewährleisten. Der Bundesrat setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, Transparenzvorgaben für Such- und Empfehlungsfunktionen in die Richtlinie
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Das EU-Verbraucherrecht gilt insbesondere für jede kollaborative Plattform, die die Kriterien für "Gewerbetreibende" erfüllt und mit Verbrauchern in Geschäftsverkehr tritt. Anbieter von zugrunde liegenden Dienstleistungen gelten ebenfalls als Gewerbetreibende, wenn sie "im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit" handeln. Im Gegensatz dazu gilt das EU-Verbraucher- und Marketingrecht nicht für Transaktionen zwischen Verbrauchern. Wenn im Rahmen der kollaborativen Wirtschaft weder der Dienstleistungserbringer noch der Nutzer als Gewerbetreibender einzustufen ist, fallen die Transaktionen zwischen ihnen nicht in den Geltungsbereich dieser Rechtsvorschriften.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
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Drucksache 290/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa - COM(2016) 288 final
... 12. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission, das EU-Verbraucher- und Wettbewerbsrecht zu überprüfen, um Vertrauen, Transparenz und Fairness bei Unternehmens-Verbraucher-Plattformen (Businessto-Consumer-Plattformen-B2C) zu gewährleisten. Der Bundesrat setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, Transparenzvorgaben für Such- und Empfehlungsfunktionen in die Richtlinie
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Die Förderung fairer und ethischer Handelssysteme entspricht den Wünschen der europäischen Verbraucher und trägt zur Entwicklung nachhaltigerer Handelsmöglichkeiten für kleine Produzenten in Drittländern bei. Es herrscht derzeit ein Informationsdefizit über den Zugang zu fairen Handelssystemen sowohl für Produzenten als auch für EU-Verbraucher. Sowohl beim Vereinfachen der Beziehung zwischen Produzent und Verbraucher als auch bei der Sensibilisierung auf der Angebots- wie auf der Nachfrageseite ist die Kommission gefordert.
2 Einleitung
1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch
1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel
2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält
2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten
2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen
2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels
2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration
2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen
2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung
2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen
2.1.7. Schutz von Innovationen
2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung
2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU
2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen
2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel
3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik
3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung
4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik
4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe
4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen
4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung
4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen
4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung
4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements
4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme
4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte
4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung
5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung
5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems
5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO
5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte
5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen
5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse
5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum
5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika
5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda
5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei
5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU
5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland
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Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... EU-Maßnahmen zur Schaffung eines soliden und robusten Rahmens, der die Vorteile des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen voll zur Entfaltung kommen lässt, zeigen nur bedingt Wirkung, da ein großer Teil der EU-Bevölkerung immer noch kontolos ist. Nach Schätzungen der Weltbank haben etwa 58 Millionen Verbraucher in der EU kein Zahlungskonto5 und würden davon rund 25 Millionen gerne ein solches eröffnen. Zudem zeigen Erhebungen und Konsultationen der Kommission sowie Beschwerden seitens der Verbraucher, dass viele Bürger bei der Eröffnung eines Zahlungskontos auf Schwierigkeiten stoßen, weil sie in dem Mitgliedstaat, in dem der Dienstleister ansässig ist, keinen dauerhaften Wohnsitz nachweisen können. Dies betrifft auch eine große Zahl von EU-Verbrauchern, die in einem anderen Mitgliedstaat leben (12,3 Millionen im Jahr 2010). All diese Faktoren beeinträchtigen die Möglichkeiten der Verbraucher, ein Zahlungskonto zu eröffnen, insbesondere wenn dies grenzüberschreitend erfolgen soll. Wie in dem unlängst verabschiedeten Paket zu Sozialinvestitionen bereits festgestellt wurde, sind Zahlungskonten ein äußerst wichtiges Instrument für die Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft.6
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
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Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... In bestimmten Bereichen sind die Mitgliedstaaten kraft EU-Rechts und internationaler Übereinkommen, denen die EU beigetreten ist, verpflichtet, die Möglichkeit einer kollektiven Unterlassungsklage vorzusehen. Im Bereich des Verbraucherrechts gibt die Richtlinie über Unterlassungsklagen 15 qualifizierten, d.h. klagebefugten Verbraucherschutzbehörden und -organisationen, die Möglichkeit, in allen Mitgliedstaaten Verfahren vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde einzuleiten, um die Abstellung von Verhaltensweisen zu erwirken, die gegen nationales und EU-Verbraucherrecht verstoßen. Im Bereich des Umweltrechts verpflichtet das Aarhus-Übereinkommen die Mitgliedstaaten, bei Verstößen gegen Umweltnormen eine Klagemöglichkeit vorzusehen. 16 In allen Mitgliedstaaten gibt es somit Verfahren, die es Klägern als Kollektiv oder in Vertretung erlauben, die Abstellung rechtswidriger Verhaltensweisen zu erwirken.
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
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Drucksache 573/13
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen/Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer -
... zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (EU-Verbraucher-LebensmittelinfoVO) zeitnah erlassen wird. Insbesondere möge die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass Definitionen, die der Information über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarierinnen/Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer dienen, festgelegt werden. Zur Vorbereitung des vorgenannten Durchführungsrechtsaktes wird die Bundesregierung gebeten, unter Einbeziehung der Länder einen Vorschlag für eine Definition der Begriffe zu erarbeiten, der der Europäischen Kommission zugeleitet werden soll
Anlage Entschließung des Bundesrates - Erlass des Durchführungsrechtsaktes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln für Vegetarierinnen /Vegetarier oder Veganerinnen/Veganer -
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Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... Die Kommission ist bestrebt, bei neuen Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften gegebenenfalls einen höheren Harmonisierungsgrad des künftigen EU-Verbraucherschutzrechts sicherzustellen. Das Europäische Parlament und der Rat sollten im Hinblick auf das Erreichen dieses Ziels gemeinsame Anstrengungen unternehmen, damit gewährleistet ist, dass der Binnenmarkt in vollem Umfang funktioniert.
Mitteilung
I. Einleitung: Wachstum Arbeitsplätze durch Dienstleistungen
II. in vollem Umfang von der Dienstleistungsrichtlinie profitieren
1. Nulltoleranz bei Nichteinhaltung
2. Die ökonomischen Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie maximieren
3. Freiberufliche Dienstleistungen: Überarbeitung des Rechtsrahmens
4. Sicherstellen, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbrauchern nützt
5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis
6. Sektorspezifischer Bedarf
6.1 Spezialisierte Dienstleistungen: Die gegenseitige Anerkennung Wirklichkeit werden lassen
6.2 Verbraucherschutzrecht
6.3 Dienstleistungen für den Handel und für Unternehmen: Besondere Initiativen
7. Einheitliche Ansprechpartner der zweiten Generation
III. Schlussfolgerung
Anhang 1 für Dienstleistungssektoren Geltende EU-Rechtsvorschriften
Anhang II Verzeichnis der Initiativen mit Zeitplan
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Drucksache 52/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... Zu begrüßen ist ferner, dass der Verordnungsvorschlag vorsieht, dass sich auch Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich mit Diensten oder Produkten an EU-Verbraucherinnen und EU-Verbraucher wenden oder die Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens der Verbraucherinnen und Verbraucher dient. Diese Unternehmen müssen einen Vertreter in der EU benennen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter haben. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat aber darauf hin, dass für Ermittlungs- und Rechtsdurchsetzungsbefugnisse im EU-Ausland zwischenstaatliche Verträge geschaffen werden müssten, die bislang nicht bestehen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, sich zum einen bei der Kommission dafür einzusetzen, dass derartige Verträge abgeschlossen werden, und zum anderen die genannten Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen, damit nicht unerfüllbare Erwartungen geweckt werden.
Drucksache 620/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) - COM(2011) 793 final
... Um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, hat die Kommission beschlossen, eine Richtlinie vorzuschlagen, die sowohl auf grenzübergreifende als auch auf inländische Streitigkeiten Anwendung findet. Es sei darauf hingewiesen, dass die materiellen Verbraucherrechte, die sich aus dem EU-Verbraucherrecht ergeben, unterschiedslos auf grenzübergreifende und inländische Sachverhalte Anwendung finden. Wäre der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie auf grenzübergreifende Sachverhalte beschränkt, so wühlen bei allen inländischen Streitigkeiten die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Existenz, Qualität und Bekanntheit alternativer Streitbeilegungsverfahren weiterhin bestehen. Das Verbraucherschutzniveau würde dann davon abhängen, ob der Verbraucher grenzübergreifende oder inländische Geschäfte tätigt. Nach der Auffassung der Kommission sollte für Verbraucher in beiden Fällen das gleiche Schutzniveau gelten.
1. Kohärenz mit der vorgeschlagenen Verordnung über Online-Streitbeilegung
2. Anwendungsbereich
3. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der AS-Stellen
4. Abweisung von Beschwerden
5. Zugang zu AS-Stellen; Frist für den Abschluss von alternativen Streitbeilegungsverfahren
6. Festlegung der Zuständigkeit, wenn mehrere AS-Stellen in Betracht kommen
7. Informationspflichten für Unternehmer
8. Verjährungsfristen
9. Veröffentlichung von Beginn und Ausgang von alternativen Streitbeilegungsverfahren; Bezeichnung für AS-Stellen, die die EU-Vorgaben erfüllen
10. Überwachung von AS-Stellen
11. Unterstützung der AS-Stellen
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Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... - eine Automobilindustrie als führende Kraft in Technologie, in konzertierter Zusammenarbeit mit der Kraftstofflieferantenindustrie, die Fahrzeuge mit folgenden Merkmalen herstellt: attraktiv für die EU-Verbraucher, sauber in Bezug auf regulierte Schadstoffe, kraftstoffeffizienter, sicherer, leiser und vernetzter;
1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg
2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020
3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt
4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation
Forschung, Entwicklung und Innovation
Zugang zu Finanzmitteln
Verringerung der CO2-Emissionen
Schadstoff - und Geräuschemissionen
2 Straßenverkehrssicherheit
Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur
4.2. Verbesserung der Marktbedingungen
Ein stärkerer Binnenmarkt
Intelligente Regulierung
4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten
2 Handelspolitik
Internationale Harmonisierung
4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen
Humankapital und Qualifikationen
Anpassung der Industrie
5. Überwachung und Governance
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Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... 2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
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Drucksache 746/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU COM(2012) 698 final
... Die Art und Weise, in der Güter in Europa gekauft und zugestellt werden, wandelt sich derzeit rasch und grundlegend. Da die EU-Verbraucher zunehmend online einkaufen, vor allem grenzüberschreitend, besteht zunehmend Bedarf an einem Zustellsystem, das ihren Erwartungen gerecht wird und reibungslos funktioniert, um ihr tägliches Leben zu erleichtern, was wiederum zur Stärkung des Vertrauens in und zur vermehrten Nutzung des elektronischen Handels beiträgt6. Die Leistungsfähigkeit und Erschwinglichkeit des Zustellsystems sind zudem wichtige Faktoren in Bezug auf die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle vieler KMU und insbesondere deren Fähigkeit zur Bedienung ihrer Kunden. Da KMU die treibende Kraft für Innovation und Wachstum in Europa sind7, kann davon ausgegangen werden, dass eine Verbesserung des allgemeinen Zustellsystems für online bestellte Waren in Europa sich erheblich auf Wachstum und Beschäftigung auswirken wird8.
Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR
1. Einleitung
2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau
2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung
2.2 Der europäische Zustellungsmarkt
2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes
3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure
3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher
3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden
3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber
4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens
5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt
5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort
5.1.1 Erhöhung der Transparenz
5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher
5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen
5.2.1 Kostendämpfung
5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife
5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette
5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz
5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern
5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen
6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts
7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:
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Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Grundstoffmärkte und Finanzmärkte sind somit immer stärker miteinander verknüpft und teilen sich eine steigende Zahl von Marktteilnehmern, die auf der Suche nach Risikomanagementinstrumenten und Investitionsmöglichkeiten sind. Liquidität, Effizienz und Zugänglichkeit von Kassamärkten werden durch gut funktionierende Derivatemärkte gestärkt und umgekehrt. Sachdienliche und zuverlässige Informationen über Markteckdaten wie Produktions- und Verbrauchsvolumen, Netz- und Rohrleitungskapazitäten usw. sowie die Handelsintensität des Grundstoffes sind für eine transparente und geordnete Preisbildung sowohl auf den Kassa- als auch auf den Derivatemärkten erforderlich. Derivatemärkte werden jedoch nicht nur von Handelsunternehmen zu Risikomanagementzwecken genutzt, sondern auch von Finanzinstituten als Bestandteil ihrer Risikoverteilungsstrategie. Die Preise von Grundstoff-Termingeschäften (d.h. Derivaten, die auf organisierten Märkten notiert sind) dienen häufig als Maßstab und beeinflussen die Einzelhandelspreise von Energie und Lebensmitteln für die EU-Verbraucher.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
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Drucksache 772/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.
... Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung
2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Hauptelemente des Vorschlags
3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben
3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit
3.1.3. Qualität von AS-Stellen
3.1.4. Überwachung
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze
Artikel 5 Zugang zur alternativen Streitbeilegung
Artikel 6 Fachwissen und Unparteilichkeit
Artikel 7 Transparenz
Artikel 8 Effektivität
Artikel 9 Fairness
Kapitel III Information Kooperation
Artikel 10 Information der Verbraucher durch Unternehmer
Artikel 11 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 12 Allgemeine Informationen
Artikel 13 Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten
Artikel 14 Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden
Kapitel IV überwachung von AS-Stellen
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind
Artikel 17 Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Sanktionen
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 21 Mitteilungen
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Bericht
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
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Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... ii) Information und Bildung: Fehlen belastbarer, hochwertiger Daten und Analysen zum Funktionieren des Binnenmarktes für Verbraucher; unzureichende Leistungsfähigkeit der Verbraucherorganisationen, auch wegen Mangels an Mitteln und Fachwissen, besonders in den neuen Mitgliedstaaten; Fehlen transparenter, vergleichbarer, zuverlässiger und benutzerfreundlicher Informationen für Verbraucher, besonders in grenzübergreifenden Angelegenheiten; mangelhafte Kenntnis und mangelhaftes Verständnis der zentralen Verbraucherrechte und Verbraucherschutzmaßnahmen sowohl aufseiten der Verbraucher als auch aufseiten der Einzelhändler; Unangemessenheit der verfügbaren EU-Verbraucherbildungsinstrumente, besonders, was die Entwicklungen im digitalen Umfeld betrifft.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
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Drucksache 208/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI))
... O. in der Erwägung, dass etwa die Hälfte aller EU-Verbraucher, die eine Beschwerde einlegen, mit dem Verlauf des Verfahrens nicht zufrieden ist und nur die Hälfte von ihnen weitere Maßnahmen ergreift,
2 Einleitung
2 Verbraucherbarometer
Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz
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Drucksache 231/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Stärkung der Rolle der europäischen KMU im internationalen Handel (2008/2205(INI))
... 24. bedauert die verspätete Einführung des Systems zur Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittstaaten (wie Textilien und Schuhe)1 und ist besorgt über diesen eindeutigen Verstoß gegen die Rechte der EU-Verbraucher; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse, die dem Inkrafttreten dieses Rechtsaktes bislang entgegenstehen, unverzüglich zu beseitigen und den europäischen Ursprung dieser Produkte herauszustellen, der von den Verbrauchern häufig als Garantie für Qualität, Sicherheit und hohe Produktionsstandards angesehen wird;
Drucksache 134/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29 /EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung
... B. in der Erwägung, dass die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken insofern ein neues Konzept im Bereich des EU-Verbraucherrechts beinhaltet, als eine größtmögliche Angleichung im Bereich des Schutzes der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken angestrebt wird,
Drucksache 239/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... Weil die angesprochenen Probleme fachlich nicht lösbar sind, wurde bereits bei der Änderung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch die Richtlinie 98/7/EG vom 16. Februar 1998 nach intensiver Diskussion darauf verzichtet, Sparvorgänge bei der Angabe des Effektivzinses zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die am 7. April 2008 vom EU-Ministerrat verabschiedete Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie. Maßgeblich für den Verzicht auf die noch im Richtlinienvorschlag der Kommission vom 11. September 2002 enthaltene Regelung war nicht zuletzt, dass die Einbeziehung von Sparvorgängen selbst dann einen zu teuren Kredit vortäuscht, wenn die Anlage der Sparzahlungen zu marktüblichen Zinsen erfolgt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 nach Satz 4 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 Satz 5 und 6 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 Satz 4b EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 Sätze 2 und 3 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 7 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 2 EStG
12. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG
13. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG
14. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 WoPG
15. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG
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Drucksache 90/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu der Zukunft des Textilsektors nach 2007
... 20. fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung und Untersuchung der angeblichen Weitergabe von Preissenkungen an die EU-Verbraucher durchzuführen;
Drucksache 239/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG )
... ) enthaltene Effektivzinsberechnungsformel führt selbst bei Bausparverträgen mit tariflich festgelegten Sparzinsen nicht immer zu eindeutigen Lösungen. Bei einer Verknüpfung mit Produkten, deren Rendite nicht von vornherein kalkulierbar ist (bei Fonds oder Lebensversicherungen regelmäßig, teilweise auch bei Bausparverträgen), ist schon im Ansatz unklar, wie eine Effektivzinsberechnung vorgenommen werden soll. Da diese Problematik bereits in anderem Zusammenhang aufgetreten ist hat man schon bei der Änderung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch die Richtlinie 98/7/EG vom 16. Februar 1998 nach intensiver Diskussion darauf verzichtet Sparvorgänge bei der Angabe des Effektivzinses zu berücksichtigen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 22 Nr. 5 nach Satz 4 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 84 EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 1 Satz 2 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Satz 7 EStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 92a Abs. 4 Satz 2 EStG
8. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe b § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG
9. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 WoPG
10. Zu Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Abs. 2 Satz 3 WoPG
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Drucksache 306/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt KOM (2007) 226 endg.; Ratsdok. 9293/07
... (7) Das Potenzial für die Integration von Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist jedoch offenbar noch nicht ausgeschöpft und der Wettbewerb scheint in manchen Märkten unzureichend, insbesondere in Bereichen wie Zahlungsverkehr und Privatkundengeschäft der Banken17. Dadurch können EU-Verbraucher unter Umständen die Vorteile des Binnenmarktes nicht voll nutzen. Das verdeutlichen die folgenden Indikatoren:
Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR
3 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Kontext
3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden
4. Ziele und Maßnahmen
4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher
Laufende und geplante Initiativen
Mehr Auswahl, Qualität und Innovation
4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens
Schutz der Verbraucherinteressen
Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen
Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden
Laufende und geplante Initiativen
4.3. Stärkung des Verbrauchers
Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt
Beratung der Verbraucher
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 476/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... 6. Die Kommission sollte sich deshalb in ihrer Charta der Rechte der Energieverbraucher auf die Zusammenfassung des geltenden EU-Verbraucherrechts im Energiebereich beschränken und den Verbrauchern auf diesem Wege eine umfassende Informationsmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Drucksache 476/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher KOM (2007) 386 endg.; Ratsdok. 11573/1/07
... 3. Die Kommission sollte sich deshalb in ihrer Charta der Rechte der Energieverbraucher auf die Zusammenfassung des geltenden EU-Verbraucherrechts im Energiebereich beschränken und den Verbrauchern auf diesem Wege eine umfassende Informationsmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe: Die Schaffung einfacher, leicht durchsetzbarer Regelungen auf dem Gebiet der Verbraucherrechte in der gesamten EU im Rahmen eines umfassenden Ansatzes trägt dazu bei, die Hemmnisse für den grenzübergreifenden Einkauf abzubauen, mit denen Verbraucher und Unternehmen derzeit noch konfrontiert werden. Eines der Hauptziele der verbraucherpolitischen Strategie besteht darin, den Verbrauchern – auch den schwächeren unter ihnen, die besondere Bedürfnisse haben oder anderweitig benachteiligt sind – durch die Festlegung von Rechten und Zugänglichkeitsnormen Macht zu verleihen, um sie gegen Risiken und Bedrohungen zu schützen, gegen die sie als Einzelne nichts ausrichten können. Auf der Grundlage ihrer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts wird die Kommission 2008 neue Initiativen auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts und der kollektiven Rechtsbehelfe vorstellen, mit denen auch Schadenersatzansprüche bei Verstößen gegen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht erleichtert werden. Zugang zu hochwertigen Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Die Wahl eines Girokontos, einer Zahlungsweise, eines Investment- oder Versicherungsprodukts, einer Hypothek, eines Spar-, Pensions- oder Darlehensplans oder einer Kfz-Versicherung – immer geht es um wichtige persönliche Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Privathaushalte. Es hat sich gezeigt, dass in diesem Sektor in Bezug auf Preise, Auswahlmöglichkeiten und Vertrauen in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen Verbesserungen möglich sind. In einem parallel zu diesem Bericht vorgelegten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen werden die von der Kommission beabsichtigten Initiativen zur Stimulierung des Wettbewerbs und zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit der Verbraucher beschrieben. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Stärkung des Allgemeinwissens in Finanzfragen, zur Vereinfachung des Wechsels von Dienstleistungserbringern und Bankkonten, zur Beseitigung der wettbewerbswidrigen Produktkopplung und zur Stimulierung des Hypothekenmarktes.
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 862/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58 /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz KOM (2007) 698 endg.; Ratsdok. 15387/07
... Die Universaldienstrichtlinie enthält bereichsspezifische Bestimmungen, die das bestehende EU-Verbraucherschutzrecht ergänzen. Die
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)
Artikel 2 Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)
Artikel 3 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6 Adressaten
Anhang I Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)
Teil A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10
a Einzelverbindungsnachweis
b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt
c Vorauszahlung
d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte
e Zahlungsverzug
Teil B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29
a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW
b Anzeige der Rufnummer des Anrufers
Teil C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30
Anhang II Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)
Anhang III Parameter für die Dienstqualität
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Drucksache 690/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))
... N. in der Erwägung, dass die Kommission die wichtige Aufgabe hat, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durchzusetzen, um gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und die uneingeschränkte Realisierung der Binnenmarktvorteile für die EU-Verbraucher sicherzustellen,
Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt
Abbau des Verwaltungsaufwands
Die internationale Dimension
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Drucksache 873/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft KOM (2006) 684 endg.; Ratsdok. 15674/06
... Das Einfuhrverbot dient nicht nur der Absicherung des innergemeinschaftlichen Handelsverbots, sondern entspricht auch den von den EU-Verbrauchern geäußerten ethischen Bedenken gegen die Einfuhr der Felle von Tieren, die auf unmenschliche Art gehalten und getötet werden. Das Ausfuhrverbot soll sicherstellen, dass Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, nicht in der Gemeinschaft zu Ausfuhrzwecken hergestellt werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Instruments
• Durchsetzung des Verbots
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Verbote
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Methoden zur Identifizierung der Herkunftsspezies von Fellen
Artikel 4 Durchführungsbefugnisse
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Inkrafttreten und Geltung
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Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... • Stärkung der Partizipation der Verbraucher- und der Gesundheitsorganisationen an der Politikgestaltung der EU, z.B. durch Förderung ihrer Vernetzung, breiter angelegte Konsultation der Öffentlichkeit und bessere Vertretung der Zivilgesellschaft in Gremien mit beratender Funktion. Die Verbraucher- und Gesundheitsorganisationen brauchen aktive, fachkundige, sich stark artikulierende Interessenvertreter. Nach wie vor fehlt es an einer glaubwürdigen EU-Verbraucherbewegung und tut ein Ausbau der Gesundheitsnetze Not.
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
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Drucksache 285/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... Die für die kommenden Jahre definierten verbraucherpolitischen Vorhaben bleiben insofern vage und unverbindlich. Der damit verbundene flexible Handlungsspielraum der Kommission führt tendenziell zu einer weiteren Verselbständigung der EU-Verbraucherpolitik, die nationale und regionale Gestaltungsansätze zunehmend einschränken dürfte. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, bei den weiteren Verhandlungen auch auf eine Präzisierung der Vorhaben zu drängen.
Drucksache 285/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie"
... Die für die kommenden Jahre definierten verbraucherpolitischen Vorhaben bleiben insofern vage und unverbindlich. Der damit verbundene flexible Handlungsspielraum der Kommission führt tendenziell zu einer weiteren Verselbständigung der EU-Verbraucherpolitik, die nationale und regionale Gestaltungsansätze zunehmend einschränken dürfte. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, bei den weiteren Verhandlungen auch auf eine Präzisierung der Vorhaben zu drängen.
Drucksache 69/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen - COM(2018) 113 final
Drucksache 112/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten - COM(2018) 135 final
Drucksache 123/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Drucksache 153/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2008 KOM(2007) 65 endg.; Ratsdok. 6788/07
Drucksache 153/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Drucksache 155/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
Drucksache 264/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014, (EU) Nr. 258/2014, (EU) Nr. 652/2014
und (EU) Nr. 2017/826
Drucksache 279/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Drucksache 286/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden - COM(2016) 283 final
Drucksache 416/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
Drucksache 613/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte COM(2015) 634 final
Drucksache 614/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final
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