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"Entfristung"
Drucksache 514/1/12
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur �nderung des Urheberrechtsgesetz es
... Die Entfristung des � 52a
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - � 38 Absatz 2a - neu - UrhG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 �� 87f und 87h UrhG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 �� 87f und 87h UrhG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 87g Absatz 2 UrhG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - � 137k UrhG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzuf�gen:
Drucksache 97/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 3. Der Bundesrat bekr�ftigt seine zur "Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union" am 12. Februar 2010 angenommene Stellungnahme (BR-Drucksache 875/09(B)). Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt nochmals ausdr�cklich fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation w�rde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall eine unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begr�ndet werden.
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes �ber Ma�nahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizit�tsnetze
... Durch die Entfristung der Verpflichtung der �bertragungsnetzbetreiber zur Anbindung von Offshore-Windparks aus � 17 Absatz 2a des
A. Problem Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz �bertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
� 1 Grundsatz
� 2 Anwendungsbereich
� 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
� 4 Zweck der Bundesfachplanung
� 5 Inhalt der Bundesfachplanung
� 6 Antrag auf Bundesfachplanung
� 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
� 8 Unterlagen
� 9 Beh�rden- und �ffentlichkeitsbeteiligung
� 10 Er�rterungstermin
� 11 Vereinfachtes Verfahren
� 12 Abschluss der Bundesfachplanung
� 13 Bekanntgabe und Ver�ffentlichung der Entscheidung
� 14 Einwendungen der Bundesl�nder
� 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
� 16 Ver�nderungssperren
� 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
� 18 Erfordernis einer Planfeststellung
� 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
� 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
� 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
� 22 Anh�rungsverfahren
� 23 Umweltvertr�glichkeitspr�fung
� 24 Planfeststellungsbeschluss
� 25 Unwesentliche �nderungen
� 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
� 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
� 28 Durchf�hrung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
� 29 Projektmanager
� 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Beh�rden und Gremien
� 31 Zust�ndige Beh�rde
� 32 Bundesfachplanungsbeirat
� 33 Bu�geldvorschriften
� 34 Zwangsgeld
� 35 �bergangsvorschriften
Artikel 2 �nderung des Energiewirtschaftsgesetzes
� 43f Unwesentliche �nderungen
� 43g Projektmanager
� 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
� 45b Parallelf�hrung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
� 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 �nderung des Gesetzes �ber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 �nderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 �nderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 �nderung des Gesetzes �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der H�chstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf f�r neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte
2. Kosten f�r die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften �� 1 bis 3
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung �� 4 bis 17
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Zu � 13
Zu � 14
Zu � 15
Zu � 16
Zu � 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung �� 18 bis 28
Zu � 18
Zu � 19
Zu � 20
Zu � 21
Zu � 22
Zu � 23
Zu � 24
Zu � 25
Zu � 26
Zu � 27
Zu � 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften �� 29 bis 30
Zu � 29
Zu � 30
Zu Abschnitt 5: Beh�rden und Gremien �� 31 bis 32
Zu � 31
Zu � 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften �� 33 bis 35
Zu � 33
Zu � 34
Zu � 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 624/11
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der EG -Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung und zur �nderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gem�se
... Zus�tzlich soll das Verordnungsverfahren genutzt werden, Anpassungen an die Sprachregelungen des Vertrages von Lissabon vorzunehmen sowie zur Rechtsbereinigung nationales Recht aufzuheben (Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung), dessen EU-rechtliche Grundlage entfallen ist. Die zur Durchf�hrung der EU-Entsch�digungsregelung infolge der EHEC-Krise erlassene nationale Verordnung wird entfristet.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
� 8a Auslagerung nach Artikel 125d der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
� 9 Mitgliedschaft von Nichterzeugerorganisationen in Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
� 13 Operationelle Programme der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
� 16a Ber�cksichtigungsf�higkeit von Rechnungen
Artikel 2 �nderung der Verordnung �ber EG-Normen f�r Obst und Gem�se
Artikel 3 �nderung der Verordnung �ber Qualit�tsnormen f�r Bananen
Artikel 4 Aufhebung der Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung
Artikel 5 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung von EU-Sonderma�nahmen im Sektor Obst und Gem�se
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1890: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung und zur �nderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gem�se
Drucksache 338/1/11
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonderverm�gens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-�ndG)
... f�r die Jahre 2011 und 2012 die entsprechenden Einnahmen des Sonderverm�gens "Energie- und Klimafonds" vollst�ndig, da weder F�rderbeitr�ge der Kernkraftwerksbetreibergesellschaften noch ein �ber 2,3 Mrd. Euro hinaus gehendes Kernbrennstoffsteueraufkommen zu erwarten sind. Um die finanzielle Ausstattung des Sonderverm�gens sicherzustellen, ist daher [� parallel zu einer Entfristung des
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
5. Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc � 2 Absatz 1 Satz 1 und 3 EKFG-�ndG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc � 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 EKFG-�ndG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - � 2 Absatz 3 - neu - EKFG-�ndG Dem Artikel 1 Nummer 1 ist folgender Buchstabe c anzuf�gen:
9. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - � 3 Absatz 3 - neu - EKFG-�ndG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 4 EKFG-�ndG
� 4 Einnahmen des Sonderverm�gens und Erm�chtigungen
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - � 8 �berschrift und Satz 01 - neu - EKFG-�ndG
12. Zu Artikel 1a - neu - � 3 KernbrStG
'Artikel 1 a �nderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes
13. Zu Artikel 1a - neu - � 12 KernbrStG
'Artikel 1a �nderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt die in Artikel 6 des Gesetzentwurfs vorgesehene Entfristung und Flexibilisierung der Förderung des KWK-Gesetzes.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12a Absatz 2 Satz 2, � 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, � 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, � 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12h - neu - EnWG
� 12h Speicherkataster
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d � 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c � 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 14a Satz 1, 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 19a EnWG allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 20a Absatz 2 und 4 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 37 � 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - � 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc � 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - � 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - � 65 Absatz 5 - neu - EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 62 � 111a Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 62 � 111b Absatz 1 EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c � 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
22. Zu Artikel 6 allgemein
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 97/11
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 3. Der Bundesrat bekr�ftigt seine zur "Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union" am 12. Februar 2010 angenommene Stellungnahme (BR-Drucksache 875/09(B)). Er weist nochmals darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt nochmals ausdr�cklich fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation w�rde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben. Sollte im Einzelfall eine unbefristete Befugnis�bertragung sinnvoll erscheinen, sollte diese jedenfalls hinreichend begr�ndet werden.
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begr��t die in Artikel 6 des Gesetzentwurfs vorgesehene Entfristung und Flexibilisierung der F�rderung des KWK-Gesetzes.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 1.
3 2.
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12a Absatz 2 Satz 2, � 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, � 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, � 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 12h - neu - EnWG *
� 12h Speicherkataster
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d � 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c � 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 14a Satz 1, 2 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 19a EnWG allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 20a Absatz 2 und 4 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 36 � 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 37 � 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - � 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 39
15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu �ndern:
3 17.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 39
3 18.
3 19.
20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzuf�gen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - � 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - � 65 Absatz 5 - neu - EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 62 � 111a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 62 � 111b Absatz 1 EnWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c � 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
27. Zu Artikel 6
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 47/11
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getr�nke-Verordnung
... Getr�nke-Verordnung verursacht, da die Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen im Rahmen der bestehenden Wein�berwachung und Lebensmittel�berwachung kontrolliert werden kann. Ebenso wenig wird die Entfristung der Einundzwanzigsten Verordnung zur �nderung der
Drucksache 186/1/11
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschlie�ung des Bundesrates zur Zukunft der Offshore-Windenergie
... ), wird dieser Anforderung nicht gerecht. Nur mit einer Entfristung ist auch zuk�nftig fr�hzeitig die notwendige Planungssicherheit gew�hrleistet. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung um eine entsprechende kurzfristige �nderung des EnWG, um eine langfristige Planungssicherheit f�r die Projekte und Investoren zu schaffen.
1. Kreditprogramm Offshore-Windenergie
2. Netzanbindungsverpflichtung f�r Offshore-Windparks
3. Anpassung der EEG-Verg�tung f�r Offshore-Windenergie
4. Verbesserung der Rahmenbedingungen f�r Onshore-Windenergie
5. Intensivierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivit�ten
6. St�rkung der L�nderkompetenzen beim Netzausbau
7. Neue �bertragungstechnologien wie Overlayleitungen erproben
8. Investitionsbedingungen beim Netzausbau verbessern
9. Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzverbesserung
10. Ausbau Stromhandelsleitungen und Grenzkuppelstellen
Drucksache 225/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes f�r bessere Besch�ftigungschancen am Arbeitsmarkt - Besch�ftigungschancengesetz
... Gem�� � 421r Absatz 11 SGB III ist die F�rderf�higkeit befristet und gilt nur f�r Ausbildungen, die fr�hestens am 1. Juli 2008 und sp�testens am 31. Dezember 2010 begonnen werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Bedarfes an Pflegefachkr�ften wird eine Entfristung der F�rderung von Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz gem�� � 421r Absatz 11 SGB III als dringend erforderlich erachtet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 38 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 10 � 216a SGB III , Nummer 11 � 216b SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 77 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III , Nummer 6b - neu - � 85 Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB III , Nummer 22 Buchstabe d � 421t Absatz 6 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - � 421g Absatz 4 Satz 1 SGB III Nummer 19a - neu - � 421o Absatz 10 SGB III Nummer 21 Buchstabe a - neu - � 421r Absatz 11 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - � 421r Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 � 421r Absatz 11 Satz 1a - neu - SGB III
6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB III Doppelbuchstabe cc - neu � 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
Artikel 3a �nderung der Verordnung �ber die Bezugsfrist f�r das Kurzarbeitergeld
Drucksache 226/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende
... 25. Zur Entfristung von Stellen bei den Jobcentern
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c � 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6c Absatz 1 und 2 SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 � 44c Absatz 1 Satz 6, � 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - � 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - � 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII
Zu � 44a
Zu � 44a
Zu � 44a
Zu � 44a
Zu � 45
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 44d Absatz 4 SGB II
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 44d Absatz 7 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b � 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu - SGB II
13. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II
15. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 48a Absatz 1 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 48a Absatz 2 SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b � 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II
19. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a � 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, 6 und Absatz 4 SGB II
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Absatz 4
20. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - � 53 Absatz 2 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b � 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 76 Absatz 1 SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 76 Absatz 7 - neu - SGB II
25. Zur Entfristung von Stellen bei den Jobcentern
Drucksache 225/1/10
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes f�r bessere Besch�ftigungschancen am Arbeitsmarkt - Besch�ftigungschancengesetz
... Gem�� � 421r Absatz 11 SGB III ist die F�rderf�higkeit befristet und gilt nur f�r Ausbildungen, die fr�hestens am 1. Juli 2008 und sp�testens am 31. Dezember 2010 begonnen werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Bedarfes an Pflegefachkr�ften wird eine Entfristung der F�rderung von Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz gem�� � 421r Absatz 11 SGB III als dringend erforderlich erachtet.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 38 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB III , Nummer 10 � 216a SGB III , Nummer 11 � 216b SGB III ,
2. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 77 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III , Nummer 6b - neu - � 85 Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB III , Nummer 22 Buchstabe d � 421t Absatz 6 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - � 421g Absatz 4 Satz 1 SGB III Nummer 19a - neu - � 421o Absatz 10 SGB III Nummer 21 Buchstabe a - neu - � 421r Absatz 11 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - � 421r Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB III
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 � 421r Absatz 11 Satz 1a - neu - SGB III
6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB III Doppelbuchstabe cc - neu - � 421t Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III
Artikel 3a �nderung der Zweiten Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Bezugsfrist f�r das Kurzarbeitergeld
Drucksache 226/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende
... Der Bundesrat fordert den Deutschen Bundestag auf, vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Sperre zur Entfristung der 3 200 Stellen bei den Jobcentern entsprechend der am 24. M�rz 2010 im Spitzengespr�ch der Bundesregierung, der L�nder und der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP getroffenen Vereinbarung aufzuheben.
Drucksache 658/10
Verordnung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales
Verordnung zur �nderung der Kommunaltr�ger-Zulassungsverordnung
... Die Pr�fung der Nachhaltigkeit der Verordnung hat keine Beanstandungen ergeben. Die Entfristung der seit 1. Januar 2005 bestehenden Optionskommunen sowie die Wiederherstellung der Einr�umigkeit der Verwaltung bei kommunalen Neugliederungen dient der Schaffung verl�sslicher Organisationsstrukturen. Im Ergebnis wird die Durchf�hrung der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende als wesentliches Element des Sozialen Zusammenhaltes in der Bundesrepublik Deutschland stabilisiert und nachhaltig weiterentwickelt. Doppelstrukturen in der Verwaltung und unn�tige Umstellungsarbeiten k�nnen so vermieden werden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
�Anlage zu � 1
Baden -W�rttemberg:
5 Bayern:
5 Brandenburg:
5 Hessen:
Mecklenburg -Vorpommern:
Nordrhein -Westfalen:
Rheinland -Pfalz:
5 Saarland:
Sachsen -Anhalt:
Schleswig -Holstein:
5 Th�ringen:
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabsch�tzung
F. B�rokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Kommunaltr�ger-Zulassungsverordnung (NKR-Nr.: 1512)
Drucksache 83/1/09
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur �nderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich
... Das Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verz�gerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates �ber die gemeinsame Marktorganisation f�r Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zust�ndigkeit der L�nder und bestimmte Durchf�hrungsbefugnisse der L�nder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. M�rz 2009 au�er Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuf�hren. Dazu soll die vorgesehene Erg�nzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.
Zu Artikel 6
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms
Drucksache 164/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung blauzungenrechtlicher Vorschriften und zur �nderung der Gefl�gelpest -Verordnung
... Damit die ergriffenen Ma�nahmen unbefristet anwendbar sind, bedarf es der Entfristung der Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 �nderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Artikel 2 �nderung der EG-Blauzungenbek�mpfung-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 3 �nderung der Verordnung �ber bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Artikel 4 �nderung der Verordnung zur �nderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 und der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Artikel 5 �nderung der Verordnung zur �nderung blauzungenrechtlicher Vorschriften
Artikel 6 �nderung der Gefl�gelpest-Verordnung
� 53a Schutzma�regeln in sonstigen F�llen
Artikel 7 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
3 B�rokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 855: Verordnung zur �nderung der blauzungenrechtlichen Vorschriften und zur �nderung der Gefl�gelpest-Verordnung
Drucksache 807/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
... 2. Vollzugsaufwand Zus�tzlicher Verwaltungsaufwand wird durch die Entfristung der beiden Verordnungen nicht verursacht. Die Durchf�hrung der zugrunde liegenden Verordnungen ist f�r die betroffenen Bundesl�nder mit gesetzgeberischem und verwaltungsm��igem Aufwand verbunden. Es ist davon auszugehen, dass die Ma�nahmen im Rahmen der bestehenden Weinbauverwaltung durchgef�hrt werden. Im �brigen wird darauf verwiesen, dass die L�nder auf die Rechts�nderungen hingewirkt haben und der Vollzugsaufwand von daher als vertretbar erachtet werden kann.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1087: Verordnung zur �nderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der L�nder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende
... Daneben werden die Zulassungen der bisherigen zugelassenen kommunalen Tr�ger entfristet. Eine Erweiterung des Umfangs der Zulassung oder eine Erh�hung der Anzahl der zugelassenen kommunalen Tr�ger sieht der Entwurf nicht vor.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
� 1 Errichtung, Tr�ger und Rechtsform
� 2 Aufgaben
� 3 Ausgestaltung durch die Tr�ger der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
� 4 Organe
� 5 Tr�gerversammlung
� 6 Gesch�ftsf�hrer
Abschnitt 3 Aufsicht
� 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
� 8 Personal
� 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum f�r Arbeit und Grundsicherung
� 10 �bernahme zum Zentrum f�r Arbeit und Grundsicherung
� 11 Personalvertretung
� 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
� 13 �bermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
� 14 Aufstellung des Haushaltsplans
� 15 Haushaltspl�ne der Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
� 16 Sonderregelung f�r das Jahr 2011
� 17 Vorl�ufige Haushaltsf�hrung
� 18 �berplanm��ige und au�erplanm��ige Ausgaben
� 19 Nachtragshaushalt
� 20 Verpflichtungserm�chtigungen
� 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
� 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
� 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes f�r die Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
� 24 Verordnungserm�chtigung
Abschnitt 6 �berleitungsvorschriften
� 25 �berleitung in Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
� 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 �nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
� 6a Zugelassene kommunale Tr�ger
� 18b Kooperationsausschuss
� 18c Bund-L�nder-Ausschuss
� 18d �rtliche Beir�te
� 18e Beauftragte f�r Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
� 34a Ersatzanspr�che f�r rechtswidrig erbrachte Leistungen
� 43 Aufrechnung
� 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
� 44a Feststellung von Erwerbsf�higkeit und Hilfebed�rftigkeit
� 44b Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
� 44c Tr�gerversammlung
� 44d Gesch�ftsf�hrer
� 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit �ber die Weisungszust�ndigkeit
� 47 Aufsicht
Artikel 3 Folge�nderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten �ffentlichen Rechts
Beachtung der Ma�gaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielr�ume
Organe der Zentren f�r Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Tr�ger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 4
Zu � 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu � 7
Zu � 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 12
Zu � 13
Zu � 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 19
Zu � 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 21
Zu � 22
Zu � 23
Zu � 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu � 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 18c
Zu � 18d
Zu � 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 � 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu � 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 44d
Zu � 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabsch�tzung
F. B�rokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 875/1/09
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 6. Der Bundesrat weist daher ausdr�cklich darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission in Nummer 3.2 ihrer Mitteilung gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung bzw. die stillschweigende Befugnisverl�ngerung bei einer befristeten Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation w�rde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben.
Drucksache 290/09
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung
... Die Verordnung dient der Entfristung der gem�� � 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2330) als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (eBAnz AT 147 2008 V 1). Mit der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung wurden n�here Bestimmungen �ber das Verfahren und die technischen und organisatorischen Ma�nahmen im Rahmen der Ver�ffentlichung von Informationen �ber die Zahlung von Mitteln aus den europ�ischen Fonds f�r Landwirtschaft und Fischerei im Internet getroffen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkung auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
I. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkung auf die �ffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 B�rokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 906: Entwurf einer Verordnung zur �nderung der Agrar- und Fischereifonds- Informationen-Verordnung
Drucksache 875/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Europ�ischen Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union KOM (2009) 673 endg.
... 2. Der Bundesrat weist daher ausdr�cklich darauf hin, dass die Entscheidung �ber die Dauer der Befugnisdelegation gem�� Artikel 290 AEUV in den Ermessensspielraum des EU-Gesetzgebers f�llt. Dieser hat im Einzelfall zu pr�fen, ob die von der Kommission in Nummer 3.2 ihrer Mitteilung gew�nschte unbefristete Befugnis�bertragung bzw. die stillschweigende Befugnisverl�ngerung bei einer befristeten Befugnis�bertragung sinnvoll erscheint. Der Bundesrat stellt fest, dass Auslauf- oder �berpr�fungsklauseln nicht nur g�ngige Bestandteile der europ�ischen Rechtsetzung, sondern auch wirksame Mittel zur allgemeinen Rechtsbereinigung und Entb�rokratisierung sind. Die von der Kommission gew�nschte vollst�ndige Entfristung als Regelfall der Befugnisdelegation w�rde jedenfalls der Grundintention des Artikels 290 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV widersprechen, Delegationen nur auf begrenzte Dauer zu vergeben.
Drucksache 83/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur �nderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich
... Das Bundesministerium f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms vom 18. September 2008 als Eilverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen, um ohne zeitliche Verz�gerung die auf Bundesebene erforderlichen Regelungen zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates �ber die gemeinsame Marktorganisation f�r Wein zu treffen. Die Verordnung regelt die Zust�ndigkeit der L�nder und bestimmte Durchf�hrungsbefugnisse der L�nder. Die Eilverordnung ist auf sechs Monate befristet und tritt mit Ablauf des 23. M�rz 2009 au�er Kraft. Vor diesem Datum ist mit der Zustimmung des Bundesrates die Entfristung herbeizuf�hren. Dazu soll die vorgesehene Erg�nzung in Artikel 6 - neu - der vorliegenden Verordnung dienen.
Zu Artikel 6
Artikel 6 �nderung der Verordnung zur Durchf�hrung des EG-Rebfl�chenrodungsprogramms
Drucksache 626/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber Beschr�nkungen f�r das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
... Durch die nunmehr zu entfristende Verordnung wurden insgesamt vier Informationspflichten eingef�hrt die ca. f�nf Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland betreffen. Im Rahmen der ex-ante Sch�tzung ist mit B�rokratiekosten in H�he von geringf�gig mehr als 800.000 € im Jahr zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
I. Gr�nde f�r �nderung der Verordnung
II. Kosten
III. B�rokratiekosten
a � 1 Satz 1 Nr. 2 � Unterrichtung der zust�ndigen Beh�rde
b � 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 � Anbringen eines Codes
c � 2 Abs. 2 Satz 1 - Beif�gung des Analyseberichtes
d � 2 Abs. 2 Satz 2 - Beif�gung des Analyseberichtes bei Teilsendungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 626: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber Beschr�nkungen f�r das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
Drucksache 113/1/08
... 11. Der Bundesrat begr��t die vorgesehene Entfristung der Regelungen zur Abgrenzung der Zust�ndigkeiten zwischen gewerblichen und �ffentlichen Unfallversicherungstr�gern. Die bislang befristete Regelung hat zu einer deutlichen Vereinfachung und zum Rechtsfrieden beigetragen. Da es sich ganz �berwiegend um Unternehmen der Daseinsvorsorge handelt, entstehen Wettbewerbsvorteile nicht. Um Bedenken Rechnung zu tragen, die Regelung k�nnte �berstrapaziert werden, sollte die Entscheidung �ber die Zuordnung durch die jeweilige Aufsichtsbeh�rde ergehen. Dar�ber hinaus wird vorgeschlagen die Neuregelung einer Evaluierung zum 31. Dezember 2012 zu unterziehen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c � 15 Abs. 4 Satz 4 SGB VII
13. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a � 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VII
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - � 110 Abs. 1a Satz 2, Abs. 1b - neu - SGB VII , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c - neu - � 28a Abs. 12 - neu - SGB IV , Artikel 5 Nr. 2a - neu - � 150 Abs. 5 Satz 1 SGB VI
� 7 Vorabmeldung
15. Zu Artikel 1 Nr. 22 � 166 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 SGB VII , Nr. 35 � 218e Abs. 1 und 4 SGB VII
16. Zu Artikel 1 Nr. 25 � 179 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 - neu - SGB VII
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 � 181 SGB VII
� 181 Durchf�hrung des Ausgleichs
18. Zu Artikel 1 Nr. 39 � 223 Abs. 2 SGB VII
19. Zu Artikel 4 Nr. 9 � 87 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
20. Zu Artikel 10 Nr. 2 - neu - � 80 Abs. 3 Satz 4 - neu - ALG , Artikel 13 Abs. 2a - neu -, Abs. 4 Inkrafttreten
Artikel 10 �nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte
21. Zu den Ordnungswidrigkeitsvorschriften im SGB III
Drucksache 844/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Versicherungsvermittlung und -beratung
... Dies vorausgesetzt dr�ngt sich anstatt einer Verl�ngerung um ein halbes Jahr die vollst�ndige Entfristung der Vorschrift auf. Dies w�rde insbesondere derzeit angestellte Vermittler, die sich in unbestimmter Zukunft selbst�ndig machen wollen, entlasten, die ansonsten "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 � 1 Abs. 4 VersVermV
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 � 3 Abs. 7 VersVermV
Drucksache 849/08
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... Die Verordnung zur Bek�mpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers wurde am 10. Juli 2008 als Eilverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Ihre G�ltigkeit ist daher auf sechs Monate bis zum 10. Januar 2009 befristet. Da auch zuk�nftig ein Befall durch den Westlichen Maiswurzelbohrer aufgrund der aktuellen Befallssituation in Deutschland und einigen angrenzenden Staaten m�glich ist, sollen die Regeln �ber Ma�nahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus unbefristet gelten. Deshalb ist eine Entfristung der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Drucksache 634/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktad�quaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur �nderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... unbefristet gilt. Die Regelung, wonach die L�nder eigene H�rtefallkommissionen einsetzen k�nnen, auf Grund deren Ersuchen die obersten Landesbeh�rden dem Ausl�nder bzw. der Ausl�nderin einen Aufenthaltstitel jenseits der ansonsten im Gesetz normierten Voraussetzungen erteilen k�nnen, hat sich bew�hrt. Es hat sich insbesondere in der Anwendungspraxis gezeigt, dass entsprechend den Vorstellungen des Gesetzgebers mit � 23a keine neuen Klagem�glichkeiten er�ffnet worden sind. Mittlerweile haben alle Bundesl�nder H�rtefallkommissionen eingerichtet. Diese arbeiten erfolgreich. Seitens der L�nder, Kirchen und karitativen Verb�nde wird daher eine Aufhebung der Befristung ausdr�cklich gew�nscht. Die Entfristung bringt keine Nachteile f�r die L�nder, da sie nach wie vor keine Pflicht zur Einrichtung einer H�rtefallkommission haben und sich ihr Entscheidungsspielraum nicht verringert.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und B�rokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Aufenthaltsgesetzes
� 18a Aufenthaltserlaubnis f�r qualifizierte Geduldete zum Zweck der Besch�ftigung
Artikel 2 �nderung des Zuwanderungsgesetzes
Artikel 3 �nderung der Aufenthaltsverordnung
� 16 Vorrang �lterer Sichtvermerksabkommen
Artikel 4 �nderung der AZRG-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. �nderungen im Bereich der Arbeitsmigration
II. Weitere �nderungen
III. Gesetzgebungszust�ndigkeit des Bundes
IV. Finanzielle Auswirkungen und B�rokratiekosten
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktad�quaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 �ber Normen f�r Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten P�ssen und Reisedokumenten
Drucksache 844/1/08
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Versicherungsvermittlung und -beratung
... Dies vorausgesetzt dr�ngt sich anstatt einer Verl�ngerung um ein halbes Jahr die vollst�ndige Entfristung der Vorschrift auf. Dies w�rde insbesondere derzeit angestellte Vermittler, die sich in unbestimmter Zukunft selbst�ndig machen wollen, entlasten, die ansonsten "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 � 1 Abs. 4 VersVermV
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 � 3 Abs. 7 VersVermV
Drucksache 810/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. B�rokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur �nderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Drucksache 810/1/07
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der
Drucksache 487/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung �ber die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften f�r die Beihilfe f�r Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007
... Die Verordnung dient der Entfristung der als Eilverordnung gem�� � 6 Abs. 4 MOG erlassenen Verordnung �ber die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften f�r die Beihilfe f�r Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007 vom 12. April 2007.
Drucksache 199/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung der Vierzehnten Verordnung zur �nderung der Weinverordnung
... Diese Verordnung sieht die Entfristung der Vierzehnten Verordnung zur �nderung der
Drucksache 267/07
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Festlegung von �bergangsma�nahmen f�r das Verbringen bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus den neuen Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union in das Inland
... Die Umsetzung der beiden Entscheidungen erfolgte zun�chst im Wege der in der Geltungsdauer auf 6 Monate befristeten Dringlichkeitsverordnung vom 17. Januar 2007 ohne Zustimmung des Bundesrates. Diese Verordnung ist bis zum 20. Juli 2007 befristet. Es ist deshalb eine Entfristungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Befristung der Dringlichkeitsverordnung aufhebt und deren Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2007 verl�ngert.
Drucksache 582/1/07
Empfehlungen der Aussch�sse
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... , wozu die Urheberrechtsrichtlinie die M�glichkeit er�ffnet, und eine Pr�zisierung des Anwendungsbereichs von � 52a UrhG sowie dessen vollst�ndige Entfristung erforderlich.
Drucksache 810/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der
Anlage �nderung zur Verordnung zur Entfristung von �nderungen der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
Zur �berschrift,
Zu Artikel 1
Zum Vorschlag insgesamt:
Zu Artikel 2
Drucksache 582/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
... , wozu die Urheberrechtsrichtlinie die M�glichkeit er�ffnet, und eine Pr�zisierung des Anwendungsbereichs von � 52a UrhG sowie dessen vollst�ndige Entfristung erforderlich.
Drucksache 750/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Errichtung eines Sonderverm�gens "Kinderbetreuungsausbau " und zur Entfristung des Kinderzuschlags
... " und zur Entfristung des Kinderzuschlags
Drucksache 750/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung eines Sonderverm�gens "Kinderbetreuungsausbau " und zur Entfristung des Kinderzuschlags
... " und zur Entfristung des Kinderzuschlags
Drucksache 290/06
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur �nderung fleischhygienerechtlicher Vorschriften
... 2. die Entfristung der als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung mit �bergangsregelungen zur Einf�hrung der Informationen zur Lebensmittelkette.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 �nderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 �nderung der Verordnung mit �bergangsregelungen zur Einf�hrung der Informationen zur Lebensmittelkette
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Erg�nzende Texte:
Artikel 80 des Grundgesetzes
� 13 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
� 14 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
� 36 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
� 46 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Drucksache 369/06
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur �nderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen
... muss wegen der Einbeziehung des Zuckerausgleichs in die Betriebspr�mienregelung noch weiter ge�ndert werden. Es sind Regelungen zu den F�llen in besonderer Lage zu treffen. Au�erdem m�ssen die j�ngsten �nderungen der Betriebspr�mienverordnung und der InVeKoS-Verordnung, die als Eilverordnungen mit begrenzter Geltungsdauer erlassen wurden, entfristet werden. Aus verfahrens�konomischen Gr�nden wird gleichzeitig auch eine �nderung in der
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten .
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung
Artikel 2 �nderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 3 �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 4 �nderung der Vierten und F�nften Verordnung zur �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung und der Verordnung zur �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begr�ndung
Allgemeiner Teil
1. �nderung der Betriebspr�miendurchf�hrungsverordnung
2. �nderung der EG-Obst- und Gem�se-Durchf�hrungsverordnung
3. Entfristung
4. Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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