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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Europol-Mandat"


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Drucksache 346/1/13

... - Das Ausbildungsmandat von CEPOL betrifft nicht allein den Mandatsbereich und die Aufgabenfelder von Europol, sondern geht weit dar�ber hinaus. Neben grenz�berschreitender Kriminalit�t sind insbesondere Themenfelder im Bereich der Aufrechterhaltung der �ffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Bew�ltigung von Eins�tzen anl�sslich von Veranstaltungen mit internationaler Dimension) relevant. Daneben widmet sich CEPOL z.B. auch Fragen der Managementlehre, um durch die Fortbildung von hochrangigen Polizeikr�ften zu einem gemeinsamen Verst�ndnis f�r polizeiliches Handeln in der EU beizutragen. Erg�nzend sollen die mit dem Schwerpunktbereich 4 des Europ�ischen Fortbildungsprogramms verbundenen Aufgaben im Zusammenhang mit Zivilmissionen der EU sowie in der Kooperation mit Drittstaaten zuk�nftig ebenfalls durch die zentrale Fortbildungseinrichtung der EU wahrgenommen werden. Aufgrund der Haushaltslage der �ffentlichen Hand in Europa d�rften Europol auf absehbare Zeit weder gen�gend Personal noch Sachmittel zur Verf�gung stehen, um allen durch die vorgeschlagene Verordnung zugewiesenen Aufgaben in angemessener Form gerecht zu werden. Infolge der vor diesem Hintergrund zwangsl�ufig vorzunehmenden Priorisierungen besteht die Gefahr, dass die durch vorgeschlagene Verordnung die durch Europol wahrzunehmenden Trainingsaktivit�ten generell vernachl�ssigt oder zumindest auf Bereiche beschr�nkt werden, die mit dem origin�ren Europol-Mandat korrespondieren.



Drucksache 248/13 (Beschluss)

... - Das Mandat von EUROPOL umfasst die Unterst�tzung der Mitgliedstaaten der EU bei der Verh�tung und Verfolgung von organisierter Kriminalit�t, Terrorismus und sonstigen Formen schwerer grenz�berschreitender Kriminalit�t. Das Anfang 2013 bei Europol er�ffnete European Cyber Crime Center (EC3) formt diesen Mandatsbereich in einem wichtigen Kriminalit�tsfeld weiter aus und wird dazu beitragen, dass EUROPOL auch k�nftig den Herausforderungen im Bereich der Kriminalit�tsbek�mpfung gerecht werden kann. Durch diese Aufgabe ist EUROPOL bereits in hohem Ma�e gefordert. Eine �bertragung der bislang durch CEPOL wahrgenommenen Fortbildungsaktivit�ten w�rde eine weitere deutliche Mehrbelastung bewirken und es EUROPOL zudem erheblich erschweren, sich auf die mit der Kriminalit�tsbek�mpfung prim�r verbundenen Aufgaben zu fokussieren. - Das Ausbildungsmandat von CEPOL betrifft nicht allein den Mandatsbereich und die Aufgabenfelder von EUROPOL, sondern geht weit dar�ber hinaus. Neben grenz�berschreitender Kriminalit�t sind insbesondere Themenfelder im Bereich der Aufrechterhaltung der �ffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Bew�ltigung von Eins�tzen anl�sslich von Veranstaltungen mit internationaler Dimension) relevant. Daneben widmet sich CEPOL z.B. auch Fragen der Managementlehre, um durch die Fortbildung von hochrangigen Polizeikr�ften zu einem gemeinsamen Verst�ndnis f�r polizeiliches Handeln in der EU beizutragen. Erg�nzend sollen die mit dem Schwerpunktbereich 4 des Europ�ischen Fortbildungsprogramms verbundenen Aufgaben im Zusammenhang mit Zivilmissionen der EU sowie in der Kooperation mit Drittstatten zuk�nftig ebenfalls durch die zentrale Fortbildungseinrichtung der EU wahrgenommen werden. Aufgrund der Haushaltslage der �ffentlichen Hand in Europa d�rften EUROPOL auf absehbare Zeit weder gen�gend Personal noch Sachmittel zur Verf�gung stehen, um allen zugewiesenen Aufgaben in angemessener Form gerecht zu werden. Infolge der vor diesem Hintergrund zwangsl�ufig vorzunehmenden Priorisierungen w�rde im Falle einer Fusion der beiden Agenturen deshalb die Gefahr bestehen, dass die dann durch EUROPOL wahrzunehmenden Trainingsaktivit�ten generell vernachl�ssigt oder zumindest auf Bereiche beschr�nkt werden, die mit dem origin�ren EUROPOL-Mandat korrespondieren.



Drucksache 248/1/13

... - Das Mandat von EUROPOL umfasst die Unterst�tzung der Mitgliedstaaten der EU bei der Verh�tung und Verfolgung von organisierter Kriminalit�t, Terrorismus und sonstigen Formen schwerer grenz�berschreitender Kriminalit�t. Das Anfang 2013 bei Europol er�ffnete European Cyber Crime Center (EC3) formt diesen Mandatsbereich in einem wichtigen Kriminalit�tsfeld weiter aus und wird dazu beitragen, dass EUROPOL auch k�nftig den Herausforderungen im Bereich der Kriminalit�tsbek�mpfung gerecht werden kann. Durch diese Aufgabe ist EUROPOL bereits in hohem Ma�e gefordert. Eine �bertragung der bislang durch CEPOL wahrgenommenen Fortbildungsaktivit�ten w�rde eine weitere deutliche Mehrbelastung bewirken und es EUROPOL zudem erheblich erschweren, sich auf die mit der Kriminalit�tsbek�mpfung prim�r verbundenen Aufgaben zu fokussieren. - Das Ausbildungsmandat von CEPOL betrifft nicht allein den Mandatsbereich und die Aufgabenfelder von EUROPOL, sondern geht weit dar�ber hinaus. Neben grenz�berschreitender Kriminalit�t sind insbesondere Themenfelder im Bereich der Aufrechterhaltung der �ffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Bew�ltigung von Eins�tzen anl�sslich von Veranstaltungen mit internationaler Dimension) relevant. Daneben widmet sich CEPOL z.B. auch Fragen der Managementlehre, um durch die Fortbildung von hochrangigen Polizeikr�ften zu einem gemeinsamen Verst�ndnis f�r polizeiliches Handeln in der EU beizutragen. Erg�nzend sollen die mit dem Schwerpunktbereich 4 des Europ�ischen Fortbildungsprogramms verbundenen Aufgaben im Zusammenhang mit Zivilmissionen der EU sowie in der Kooperation mit Drittstatten zuk�nftig ebenfalls durch die zentrale Fortbildungseinrichtung der EU wahrgenommen werden. Aufgrund der Haushaltslage der �ffentlichen Hand in Europa d�rften EUROPOL auf absehbare Zeit weder gen�gend Personal noch Sachmittel zur Verf�gung stehen, um allen zugewiesenen Aufgaben in angemessener Form gerecht zu werden. Infolge der vor diesem Hintergrund zwangsl�ufig vorzunehmenden Priorisierungen w�rde im Falle einer Fusion der beiden Agenturen deshalb die Gefahr bestehen, dass die dann durch EUROPOL wahrzunehmenden Trainingsaktivit�ten generell vernachl�ssigt oder zumindest auf Bereiche beschr�nkt werden, die mit dem origin�ren EUROPOL-Mandat korrespondieren.



Drucksache 589/1/07

... Die bisherige Fassung stellt ausschlie�lich darauf ab, bei Europol eine europaweit abfragbare Auskunftsdatei zu reisenden Gewaltt�tern anzusiedeln und hierbei das Europol Informationssystem (ES) zu nutzen. Dies begegnet gewissen Bedenken, weil erst das Europol-Mandat in seiner k�nftigen Fassung die vorgeschlagene Nutzung des ES er�ffnen w�rde und dar�ber hinaus die darin gespeicherten Daten systembedingt nur unter erheblichem Aufwand einem breiten polizeilichen Anwenderkreis zug�nglich gemacht werden k�nnten. Demgegen�ber bestehen mit dem bereits in Betrieb befindlichen Schengener Informationssystem (SIS) oder einem noch zu schaffenden Verbund der in den Mitgliedstaaten gef�hrten nationalen Gewaltt�terdateien mindestens gleicherma�en praxistaugliche Optionen, mit denen ebenfalls das Ziel einer europaweit abfragbaren Gewaltt�terdatei erreicht werden kann.



Drucksache 623/05

... (2) Der Rat legt auf Vorschlag des Verwaltungsrats einstimmig die f�r Europol geltenden Priorit�ten in Bezug auf die Bek�mpfung und Verh�tung der unter das Europol-Mandat fallenden schweren Formen der internationalen Kriminalit�t fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
�nderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erh�lt folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt ge�ndert:

3. Artikel 4 wird wie folgt ge�ndert:

4. Folgender Artikel wird eingef�gt:

5. Artikel 9 wird wie folgt ge�ndert:

6. Artikel 10 wird wie folgt ge�ndert:

7. Artikel 12 erh�lt folgende Fassung:

8. Artikel 16 erh�lt folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt ge�ndert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erh�lt folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugef�gt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erh�lt der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt ge�ndert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erh�lt Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingef�gt:

18. Artikel 34 erh�lt folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-�bereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-�bereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-�bereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-�bereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-�bereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-�bereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-�bereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-�bereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-�bereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-�bereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-�bereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-�bereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-�bereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-�bereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-�bereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-�bereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-�bereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-�bereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-�bereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-�bereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-�bereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-�bereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-�bereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-�bereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-�bereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-�bereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-�bereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-�bereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-�bereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-�bereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-�bereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-�bereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-�bereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-�bereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-�bereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-�bereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-�bereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-�bereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-�bereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erkl�rung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 770/05

... - Europol-�bereinkommen von 1995 mit den dazugeh�rigen Protokollen. Gem�� Artikel 2 soll Europol die Leistungsf�higkeit der zust�ndigen Beh�rden der Mitgliedstaaten und deren Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verh�tung und Bek�mpfung des Terrorismus und sonstiger Auspr�gungen der internationalen Kriminalit�t und des organisierten Verbrechens verbessern. Derzeit wird im Rahmen des Europol-Mandats ein neues Verfahren f�r den Informationsaustausch entwickelt. Ein Grundproblem von Europol ist der Mangel an Informationen. Europol wird erfolgreicher arbeiten k�nnen, wenn es ihm gestattet wird, sich, soweit es das Mandat erlaubt, nach dem Verf�gbarkeitsgrundsatz Informationen zu beschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05




Begr�ndung

1. Hintergrund

Ausgangspunkt und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Rahmen

Bestehende einschl�gige Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anh�rung Interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

Anh�rung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante Wissenschaftsbereiche / Spezialgebiete

Folgenabsch�tzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EUV

Subsidiarit�tsprinzip

Gew�hltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Erg�nzende Informationen

Entsprechungstabelle

Ausf�hrliche Erl�uterung des Vorschlags Entf�llt.

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Meldepflicht

Artikel 5
Gleichwertigkeit von zust�ndigen Beh�rden

Artikel 6
Bereitstellungspflicht

Artikel 7
Eingrenzung des Verwendungszecks

Artikel 8
Verpflichtungen von verf�gungsberechtigten Beh�rden und Stellen

Artikel 9
Online-Zugang

Artikel 10
Online-Abfrage von Indexdaten

Artikel 11
Informationsanfrage


 
 
 


Drucksache 995/04

Aktivit�t betrifft, die unter das Europol-Mandat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 995/04




Entwurf

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Titel II
AUSTAUSCH von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4
Zurverf�gungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 4a
Fristen f�r die Zurverf�gungstellung von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 5
Ersuchen um Informationen und Erkenntnisse

Artikel 6
Kategorien von Personen, �ber die Informationen oder Erkenntnisse ausgetauscht werden k�nnen

Artikel 7
Kommunikationswege

Artikel 8
Spontaner Austausch von Informationen und Erkenntnissen

Artikel 9
Datenschutz

Artikel 10
Vertraulichkeit

Artikel 11
Gr�nde f�r die Zur�ckhaltung von Informationen oder Erkenntnissen

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Verh�ltnis zu anderen Rechtsakten

Artikel 14
Inkrafttreten

Begr�ndung

3 Hintergrund

Ungel�ste Fragen

3 Ziele

Bemerkungen und Erl�uterungen

2 Pr�ambel

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13


 
 
 


Drucksache 271/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.