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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Forscherinnen"


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Drucksache 494/20

... 5. Basierend auf den gemeinsamen Wertevorstellungen einer guten wissenschaftlichen Praxis muss eine solche Weiterentwicklung des EFR auch der globalen Konkurrenzsituation von Wissens- und Wirtschaftsräumen Rechnung tragen. Daher sollte der EFR auf Autonomie der EU in strategisch wichtigen Forschungs- und Technologiefeldern angelegt sein. Zugleich muss der EFR jedoch offen gestaltet sein. Geeignete globale Kooperationen, die Mobilität von Forscherinnen und Forschern sowie der freie Austausch von wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen treiben die Generierung neuen Wissens voran. Um den globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder Pandemien effektiv zu begegnen, bedarf es zudem gemeinsamer Forschungsanstrengungen, die nicht allein in Europa zu leisten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 494/20 (Beschluss)

... 5. Basierend auf den gemeinsamen Wertevorstellungen einer guten wissenschaftlichen Praxis muss eine solche Weiterentwicklung des EFR auch der globalen Konkurrenzsituation von Wissens- und Wirtschaftsräumen Rechnung tragen. Daher sollte der EFR auf Autonomie der EU in strategisch wichtigen Forschungs- und Technologiefeldern angelegt sein. Zugleich muss der EFR jedoch offen gestaltet sein. Geeignete globale Kooperationen, die Mobilität von Forscherinnen und Forschern sowie der freie Austausch von wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen treiben die Generierung neuen Wissens voran. Um den globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder Pandemien effektiv zu begegnen, bedarf es zudem gemeinsamer Forschungsanstrengungen, die nicht allein in Europa zu leisten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/20 (Beschluss)




2 Ausgangslage

Hochschulen als zentrale Akteure im Europäischen Forschungsraum

Wertegebundene Wissenschaft

Finanzierung und Förderinstrumente im Europäischen Forschungsraum

Exzellenz und Kohäsion als konstituierende Merkmale des Europäischen Forschungsraums

Mobilität von wissenschaftlichem Personal als Basis eines Europäischen Forschungsraums

Innovation und Bürgerbeteiligung

Gleichstellung innerhalb des Europäischen Forschungsraums

Sichtbarkeit, Akzeptanz und Umsetzungskompetenz

Zukünftige Governance des Europäischen Forschungsraums

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat bekräftigt, dass die Mobilität von Forscherinnen und Forschern nicht behindert werden darf und verweist in diesem Zusammenhang kritisch auf § 18d Absatz 4 AufenthG-E. Die Vereinheitlichung der Aufenthaltserlaubnis auf zwei Jahre ist im Vergleich zur bisherigen Mindestdauer von einem Jahr zwar zunächst eine Erweiterung. Nach Auffassung des Bundesrates schränkt die starre Festlegung auf zwei Jahre aber insoweit ein, dass keine Möglichkeit mehr besteht, bei längerer Dauer des Forschungsvorhabens eine flexible Befristung der Aufenthaltserlaubnis zuzulassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG

§ 81a
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

§ 6
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 630/1/18

... 13. Der Bundesrat erachtet die stärkere Förderung unabhängiger Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Forscherinnen und Forscher kritisch. Die staatliche oder staatlich veranlasste Einordnung einer Information als "Desinformation" - die nicht immer zweifelsfrei erfolgen kann - kann einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte darstellen. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass neueren Studien zufolge selbst eine auf solider Faktenprüfung beruhende Gegen-Kommunikation teils nutzlos sein und mitunter sogar kontraproduktiv wirken soll.



Drucksache 158/18

... - Weltklasse-Forscherinnen und -Forscher, -Labore und -Startups. Die EU ist im Bereich der Robotik stark aufgestellt und verfügt über weltweit führende Industrieunternehmen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gesundheitswesen und Produktion, die bei der Nutzung der KI eine Führungsrolle übernehmen sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 630/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat erachtet die stärkere Förderung unabhängiger Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Forscherinnen und Forscher kritisch. Die staatliche oder staatlich veranlasste Einordnung einer Information als "Desinformation" - die nicht immer zweifelsfrei erfolgen kann - kann einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte darstellen. Er gibt zu bedenken, dass neueren Studien zufolge selbst eine auf solider Faktenprüfung beruhende Gegen-Kommunikation teils nutzlos sein und mitunter sogar kontraproduktiv wirken soll.



Drucksache 429/17

... - Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal sowie Forscherinnen und Forschern, um ihnen eine Möglichkeit zu bieten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen weiterzuentwickeln (Erasmus+ und MarieSklodowska-Curie-Maßnahmen); und - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen.... die Anstrengungen jedoch auf aktuelle und sich abzeichnende Chancen und Herausforderungen konzentriert. Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und der Hochschulbereich anerkennen die positiven Auswirkungen von EU-Aktivitäten und die damit verbundene internationale Dimension. Die EU ist auf dem Weg, die Zielvorgabe von 40 % zu erfüllen, doch stehen die Hochschulsysteme Europas - wie aus der 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur künftigen EU-Förderung für den Hochschulbereich, hervorgeht8 - u.a. vor folgenden Herausforderungen9.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 749/16 (Beschluss)

... Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit, mit Beginn eines neuen Rahmenprogramms klare und umfassende Regelungen für die Abrechnung erstattungsfähiger Kosten festzulegen. Dieses gilt insbesondere für Personalkosten und interne Leistungsverrechnungen, um Systemfehler bei der Berechnung von Anfang an zu vermeiden. Hier muss dringend Rechtssicherheit für die teilnehmenden Forscherinnen und Forscher und deren Einrichtungen geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 749/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020

Begründung

1. Programmbeteiligung und Überzeichnung

2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm

3. Grundlagenforschung

4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG

5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen

6. Ausweitung der Beteiligung widening participation

7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument

8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020


 
 
 


Drucksache 468/13

... Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat den Überlegungen der Kommission zur weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraums (EFR) positiv gegenübersteht und. das Ziel unterstützt, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen. Die Optimierung der Forschungsleistungen Europas wird zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.



Drucksache 414/1/12

... 3. Er unterstützt das Ziel, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen.



Drucksache 414/12

... Dadurch werden gleichzeitig mehr Wettbewerb und mehr Zusammenarbeit möglich sein. Wettbewerb führt dazu, dass die besten Forscherinnen und Forscher und Forschungsteams Finanzmittel erhalten, während die Zusammenarbeit bewirkt, dass die klügsten Köpfe zusammenarbeiten, um Durchbrüche bei der Bewältigung großer Herausforderungen (Alterung der Bevölkerung, Energieversorgungssicherheit, Mobilität, Schädigung der Umwelt usw.) voranzubringen, und dass unnötige Überschneidungen nationaler Forschungs- und Infrastrukturinvestitionen vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 252/12

... Damit die Investitionen in das Wissenschaftssystem ihre volle Wirkung entfalten können, ist es das zentrale Anliegen der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz", die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems zu sichern und weiter auszubauen. Nur mit einer exzellenten Forschungsinfrastruktur, guten Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher, mehr Freiheit sowie mehr Eigenverantwortung und Transparenz der Wissenschaft lässt sich die Qualität der Forschung langfristig erhalten, bringen die eingesetzten Mittel maximalen Ertrag. Wesentlicher Leitgedanke ist dabei, dass die Wissenschaftseinrichtungen stärker als bisher selbständig, flexibel und in eigener Verantwortung agieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Globalhaushalt

§ 4
Einschränkung des Besserstellungsverbots

§ 5
Beteiligung an Unternehmen

§ 6
Durchführung von Bauverfahren

§ 7
Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Herausforderungen und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)


 
 
 


Drucksache 414/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Überlegungen der Kommission zur weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraumes (EFR). Auch er sieht die Notwendigkeit, die Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu optimieren. Er unterstützt das Ziel, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahmen vom 6. Juli 2007 (BR-Drucksache 251/07(B)) und vom 10. Oktober 2008 (BR-Drucksache 401/08(B) sowie BR-Drucksache 521/08(B)).



Drucksache 810/11

... (14) Bei den Tätigkeiten des Euratom-Programms sollte die Gleichstellung von Männern und Frauen in Forschung und Innovation gefördert werden, indem insbesondere die Ursachen des Geschlechterungleichgewichts angegangen werden, das Potenzial sowohl der Forscherinnen als auch der Forscher in vollem Umfang ausgeschöpft und die Geschlechterdimension in den Inhalt von Projekten einbezogen wird, um die Qualität der Forschung zu verbessern und Innovationsanreize zu schaffen. Bei diesen Tätigkeiten sollte auch die Anwendung der Grundsätze hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern angestrebt werden, die in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11 (Beschluss)




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 805/1/11

... Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/1/11




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

[Begründung nur gegenüber dem Plenum :

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11


 
 
 


Drucksache 113/10 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Kommission zu, Forschung, Entwicklung und Innovation und die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlich ausgestalteten Prozess gemeinsam vorangetrieben wird, als wesentlichen Motor für wirtschaftliches Wachstum zu betrachten. Große gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Alterung der Gesellschaft, Klimawandel und Energieversorgungssicherheit, machen eine systematisch ausgestaltete Zusammenarbeit in der Forschung erforderlich, um Wissen zu bündeln und die begrenzten öffentlichen Forschungsmittel in Europa effizient zu nutzen. Jedoch nicht alle Forschungsvorhaben erfordern ein europaweites Vorgehen. Nationale und regionale Programme sollten nur gebündelt werden, wenn ein nachvollziehbarer europäischer Mehrwert sichergestellt ist. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können (vgl. BR-Drucksache 521/08 (Beschluss)). Zudem muss sichergestellt sein, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin unter der Prämisse der Freiwilligkeit und der variablen Geometrie steht. Die von der Kommission geforderte Anpassung nationaler Förderverfahren muss vor diesem Hintergrund kritisch und anhand des Einzelfalls betrachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/10 (Beschluss)




Anlage
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020


 
 
 


Drucksache 183/10

... - Die Umsetzung und Verwirklichung eines effizienten und durchlässigen Arbeitsmarktes für Forscherinnen und Forscher ist ein wesentliches Element des EFR in der Globalisierung. Der begonnene Weg der Förderung der Mobilität, der Optimierung von Transparenz und Information für die Betroffenen und der Ausräumung von möglichen Hemmnissen sollte fortgesetzt werden.


 
 
 


Drucksache 267/10 (Beschluss)

... 19. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10 (Beschluss)




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

2 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 786/10

... Der ernstzunehmende Mangel an qualifizierten Fachkräften und an Kompetenzen in den Bereichen Management, Technik und arbeitsplatzspezifischen Aspekten steht den Zielen Europas beim nachhaltigen Wachstum im Weg. Dasselbe gilt für den Mangel in Bereichen, die für die Innovation von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere Wissenschaft, Technologie, Ingenieursarbeit und Mathematik. In der Automobilbranche und im Schiffsbau werden beispielsweise infolge der Nachfrage nach Hybridfahrzeugen und Offshoreinvestitionen in nachhaltige Energie schon jetzt viele Fertigkeiten benötigt, über die die Arbeitskräfte in diesen Branchen derzeit nicht verfügen. In der Tat bedarf es bedeutender Investitionen in „grüne“ Kompetenzen, damit Europa sein Ziel von 3 Millionen „grünen“ Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2020 erreichen kann. Bis zum Jahr 2015 wird es geschätzte 384 000 bis 700 000 IKT-Fachleute zu wenig geben, wodurch nicht nur diese Branche selbst, sondern auch die IKT-Verbreitung in sämtlichen anderen Branchen gefährdet ist. Darüber hinaus nutzen 30 % der Europäerinnen und Europäer selten oder nie das Internet, was ihre Beschäftigungschancen deutlich schmälert, da mittlerweile bei den meisten Arbeitsplätzen IKT- bzw. digitale Kompetenzen 6 vorausgesetzt werden. Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2020 im Gesundheitswesen ca. 1 Million Fachkräfte fehlen – gar bis zu 2 Millionen, wenn auch die Hilfsberufe im Gesundheitswesen berücksichtigt werden; dies entspricht 15 % des Pflegebedarfs in der EU. Weiterhin werden zusätzlich 1 Million Forscherinnen und Forscher gebraucht, damit das Ziel einer Innovationsunion verwirklicht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 183/10 (Beschluss)

... - Die Umsetzung und Verwirklichung eines effizienten und durchlässigen Arbeitsmarktes für Forscherinnen und Forscher ist ein wesentliches Element des EFR in der Globalisierung. Der begonnene Weg der Förderung der Mobilität, der Optimierung von Transparenz und Information für die Betroffenen und der Ausräumung von möglichen Hemmnissen sollte fortgesetzt werden.

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Drucksache 183/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms


 
 
 


Drucksache 113/1/10

... 10. Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Kommission zu, Forschung, Entwicklung und Innovation und die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlich ausgestalteten Prozess gemeinsam vorangetrieben wird, als wesentlichen Motor für wirtschaftliches Wachstum zu betrachten. Große gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Alterung der Gesellschaft, Klimawandel und Energieversorgungssicherheit, machen eine systematisch ausgestaltete Zusammenarbeit in der Forschung erforderlich, um Wissen zu bündeln und die begrenzten öffentlichen Forschungsmittel in Europa effizient zu nutzen. Jedoch nicht alle Forschungsvorhaben erfordern ein europaweites Vorgehen. Nationale und regionale Programme sollten nur gebündelt werden, wenn ein nachvollziehbarer europäischer Mehrwert sichergestellt ist. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können (vgl. BR-Drucksache 521/08 (Beschluss)). Zudem muss sichergestellt sein, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin unter der Prämisse der Freiwilligkeit und der variablen Geometrie steht. Die von der Kommission geforderte Anpassung nationaler Förderverfahren muss vor diesem Hintergrund kritisch und anhand des Einzelfalls betrachtet werden.



Drucksache 267/1/10

... 32. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.

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Drucksache 267/1/10




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

3 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 316/09

... 14. hält es für wichtig, die Auswahl- und Förderverfahren für Forscher und Forscherinnen vollständig offen und transparent zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den für die Einstellung und Förderung von Forschern verantwortlichen Einrichtungen zu sorgen;

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Drucksache 316/09




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Stipendien

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung und der Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 401/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher attraktiver zu gestalten. Besonders nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, um deren Mobilitätsinteressen nicht auf Staaten außerhalb Europas zu richten. Im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung gibt es zahlreiche attraktive Optionen für junge Forscherinnen und Forscher, nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben. Für den Zeitraum der wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion ist eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsangebote anzustreben.

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Drucksache 401/08 (Beschluss)




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 465/08

... B. in der Erwägung, dass Forscherinnen in der Europäischen Union eine Minderheit darstellen und im Durchschnitt nur 35 % der Forscher ausmachen, die im Staatssektor und im Hochschulsektor tätig sind, sowie im Durchschnitt nur 18 % der Forscher, die im privaten Sektor arbeiten,



Drucksache 401/1/08

... Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher attraktiver zu gestalten. Besonders nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, um deren Mobilitätsinteressen nicht auf Staaten außerhalb Europas zu richten. Im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung gibt es zahlreiche attraktive Optionen für junge Forscherinnen und Forscher, nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben. Für den Zeitraum der wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion ist eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsangebote anzustreben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/1/08




Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher


 
 
 


Drucksache 681/08

... J. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsvorgängen ein entscheidender Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist; in der Erwägung, dass der Managerinnenanteil in Firmen und Hochschulen immer noch gering ist und die Zahl der Politikerinnen oder Forscherinnen nur sehr langsam größer wird,



Drucksache 720/07A

... Die Regelung erlaubt eine Verlängerung der Dienstzeit wissenschaftlicher Leistungsträgerinnen und Leistungsträger über die Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze nach § 53 hinaus bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können über das 70. Lebensjahr hinaus die Fortsetzung ihrer dienstlichen Tätigkeit beantragen. Voraussetzung ist, dass die weitere Tätigkeit wegen der besonderen wissenschaftlichen Leistungen im Einzelfall im öffentlichen Interesse liegt. Diese Möglichkeit soll auch die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems gegenüber Angeboten ausländischer Einrichtungen an Spitzenforscherinnen und -forscher stärken.



Drucksache 251/1/07

... Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

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Drucksache 251/1/07




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten


 
 
 


Drucksache 251/07 (Beschluss)

... Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/07 (Beschluss)




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten

Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie


 
 
 


Drucksache 172/06

... Das ETI wird als Betreiber in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation fungieren. Seine Struktur wird diese drei Bereiche integrieren, die gemeinsam der Schlüssel zur Wissensgesellschaft sind. Es soll bei Studierenden, Forscherinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen die besten Köpfe Europas anziehen und halten, um gemeinsam mit führenden Unternehmen an der Entwicklung und Nutzung von Wissen und Forschung zu arbeiten und um Forschungs- und Innovationsmanagementfähigkeiten allgemein zu verbessern.

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Drucksache 172/06




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. das Wissensdreieck erfolgreich Nutzen - WARUM WIR eine NEUE Initiative brauchen

3. WIE WÜRDE das ETI Funktionieren?

3.1. Funktion und Aufgaben des ETI

3.2. Struktur des ETI

3.2.1. Der Verwaltungsrat und die Zentrale des ETI

3.2.2. Die Wissensgemeinschaften

3.3. Rechtliche Fragen

3.4. Budget

4. Nutzen der Mitwirkung am ETI für die Partner

5. BEZÜGE ZU den anderen Aktivitäten der EU den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 537/06

... 9 Die Richtlinie über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (Richtlinie 2005/71/EG vom 12. Oktober 2005) und die beiden Empfehlung zu Kurzzeitvisa und zur Zulassung von Forscherinnen und Forschern aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen (Empfehlungen 2005/761/EG und 2005/762/EG) wurden im ABl. L 289 vom 3. November 2005 veröffentlicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/06




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Struktur und Governance

2.1. Die Wissensgemeinschaften

2.2. Der Verwaltungsrat

3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften

4. Akademische Grade

5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?

6. Weitere Themen

6.1. Geistige Eigentumsrechte

6.2. Rechtsgrundlage

6.3. Finanzierung

7. Weltweiter Anziehungspunkt

8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU

9. Die nächsten Schritte

10. Fazit


 
 
 


Drucksache 202/05

... , vor allem in bestimmten wichtigen Fachbereichen, wird die Innovationskraft, das Wissenspotenzial und das Produktivitätswachstum der EU in naher Zukunft ernsthaft bedrohen und möglicherweise die Erreichung der Ziele von Lissabon und Barcelona behindern. Aus diesem Grund muss Europa seine Attraktivität für Forscher entscheidend verbessern und die Beteiligung von Forscherinnen stärken, indem die notwendigen Rahmenbedingungen für stabilere und attraktivere Laufbahnen im FuE-Bereich geschaffen werden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/05




Anhang

Abschnitt 1
: Die Europäische Charta für Forscher

Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Abschnitt 2
: Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex

Abschnitt 3
: Begriffsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 319/05

... Politisch gesehen führen Unterfinanzierung und die Abhängigkeit von staatlichen Mitteln nicht nur zur relativen Armut des Hochschulsektors. Die Auswirkungen sind je nach Land unterschiedlich, reichen jedoch von niedrigen Teilnahmequoten bis zu nicht befriedigter Nachfrage, unzureichender Vorbereitung der Studierenden auf den europäischen Arbeitsmarkt, einer zu geringen Zahl von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte/Forscherinnen oder der Unfähigkeit, Spitzentalente anzuziehen und zu halten.



Drucksache 715/03

... Im politischen Kontext dieser Mitteilung wurde bereits festgestellt, dass sich die EU, die Mitgliedstaaten49 und auch die assoziierten Länder sehr wohl der Tatsache bewusst sind, dass die Frauen in zu geringer Anzahl in den F&E-Berufen tätig sind und dass diese Unterrepräsentanz beseitigt werden muss, wenn ein optimaler Einsatz der Humanressourcen in der Forschung erzielt werden soll. Für die Erreichung des 3%-Ziels ist somit die Erhöhung der Zahl der Forscherinnen von entscheidender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


Drucksache 95/20 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 197/18 PDF-Dokument



Drucksache 210/18 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Drucksache 736/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.