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"Forscherinnen"
Drucksache 494/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 5. Basierend auf den gemeinsamen Wertevorstellungen einer guten wissenschaftlichen Praxis muss eine solche Weiterentwicklung des EFR auch der globalen Konkurrenzsituation von Wissens- und Wirtschaftsräumen Rechnung tragen. Daher sollte der EFR auf Autonomie der EU in strategisch wichtigen Forschungs- und Technologiefeldern angelegt sein. Zugleich muss der EFR jedoch offen gestaltet sein. Geeignete globale Kooperationen, die Mobilität von Forscherinnen und Forschern sowie der freie Austausch von wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen treiben die Generierung neuen Wissens voran. Um den globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder Pandemien effektiv zu begegnen, bedarf es zudem gemeinsamer Forschungsanstrengungen, die nicht allein in Europa zu leisten sind.
Drucksache 494/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... 5. Basierend auf den gemeinsamen Wertevorstellungen einer guten wissenschaftlichen Praxis muss eine solche Weiterentwicklung des EFR auch der globalen Konkurrenzsituation von Wissens- und Wirtschaftsräumen Rechnung tragen. Daher sollte der EFR auf Autonomie der EU in strategisch wichtigen Forschungs- und Technologiefeldern angelegt sein. Zugleich muss der EFR jedoch offen gestaltet sein. Geeignete globale Kooperationen, die Mobilität von Forscherinnen und Forschern sowie der freie Austausch von wissenschaftlichen und technologischen Erkenntnissen treiben die Generierung neuen Wissens voran. Um den globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder Pandemien effektiv zu begegnen, bedarf es zudem gemeinsamer Forschungsanstrengungen, die nicht allein in Europa zu leisten sind.
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... e) Der Bundesrat bekräftigt, dass die Mobilität von Forscherinnen und Forschern nicht behindert werden darf und verweist in diesem Zusammenhang kritisch auf § 18d Absatz 4 AufenthG-E. Die Vereinheitlichung der Aufenthaltserlaubnis auf zwei Jahre ist im Vergleich zur bisherigen Mindestdauer von einem Jahr zwar zunächst eine Erweiterung. Nach Auffassung des Bundesrates schränkt die starre Festlegung auf zwei Jahre aber insoweit ein, dass keine Möglichkeit mehr besteht, bei längerer Dauer des Forschungsvorhabens eine flexible Befristung der Aufenthaltserlaubnis zuzulassen.
1. Zur Eingangsformel
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzesentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG
27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG
§ 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG
36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV
§ 6 Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV
39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz
Artikel 30a Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz
40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten
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Drucksache 630/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 13. Der Bundesrat erachtet die stärkere Förderung unabhängiger Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Forscherinnen und Forscher kritisch. Die staatliche oder staatlich veranlasste Einordnung einer Information als "Desinformation" - die nicht immer zweifelsfrei erfolgen kann - kann einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte darstellen. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass neueren Studien zufolge selbst eine auf solider Faktenprüfung beruhende Gegen-Kommunikation teils nutzlos sein und mitunter sogar kontraproduktiv wirken soll.
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... - Weltklasse-Forscherinnen und -Forscher, -Labore und -Startups. Die EU ist im Bereich der Robotik stark aufgestellt und verfügt über weltweit führende Industrieunternehmen, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gesundheitswesen und Produktion, die bei der Nutzung der KI eine Führungsrolle übernehmen sollten;
Mitteilung
1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen
Was ist künstliche Intelligenz?
Eine europäische KI-Initiative
2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB
Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI
3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU
3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft
Investitionen steigern 2018-2020
Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt
Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa
KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer
Unterstützung von Erprobung und Versuchen
Mobilisierung privater Investitionsmittel
Nach 2020
Bereitstellung von mehr Daten
3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen
Niemanden zurücklassen
3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens
Entwurf
Sicherheit und Haftung
Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen
3.4. Kräfte bündeln
Einbindung der Mitgliedstaaten
Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz
Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI
Internationale Ausrichtung
4. Fazit
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Drucksache 630/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... 11. Der Bundesrat erachtet die stärkere Förderung unabhängiger Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Forscherinnen und Forscher kritisch. Die staatliche oder staatlich veranlasste Einordnung einer Information als "Desinformation" - die nicht immer zweifelsfrei erfolgen kann - kann einen erheblichen Eingriff in die Kommunikationsgrundrechte darstellen. Er gibt zu bedenken, dass neueren Studien zufolge selbst eine auf solider Faktenprüfung beruhende Gegen-Kommunikation teils nutzlos sein und mitunter sogar kontraproduktiv wirken soll.
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... - Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden, Hochschulpersonal sowie Forscherinnen und Forschern, um ihnen eine Möglichkeit zu bieten, ihre Erfahrungen und Kompetenzen weiterzuentwickeln (Erasmus+ und MarieSklodowska-Curie-Maßnahmen); und - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen.... die Anstrengungen jedoch auf aktuelle und sich abzeichnende Chancen und Herausforderungen konzentriert. Die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und der Hochschulbereich anerkennen die positiven Auswirkungen von EU-Aktivitäten und die damit verbundene internationale Dimension. Die EU ist auf dem Weg, die Zielvorgabe von 40 % zu erfüllen, doch stehen die Hochschulsysteme Europas - wie aus der 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur künftigen EU-Förderung für den Hochschulbereich, hervorgeht8 - u.a. vor folgenden Herausforderungen9.
Mitteilung
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
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Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit, mit Beginn eines neuen Rahmenprogramms klare und umfassende Regelungen für die Abrechnung erstattungsfähiger Kosten festzulegen. Dieses gilt insbesondere für Personalkosten und interne Leistungsverrechnungen, um Systemfehler bei der Berechnung von Anfang an zu vermeiden. Hier muss dringend Rechtssicherheit für die teilnehmenden Forscherinnen und Forscher und deren Einrichtungen geschaffen werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
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Drucksache 468/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2013) 3089 final
... Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat den Überlegungen der Kommission zur weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraums (EFR) positiv gegenübersteht und. das Ziel unterstützt, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen. Die Optimierung der Forschungsleistungen Europas wird zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.
Drucksache 414/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... 3. Er unterstützt das Ziel, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen.
Drucksache 414/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... Dadurch werden gleichzeitig mehr Wettbewerb und mehr Zusammenarbeit möglich sein. Wettbewerb führt dazu, dass die besten Forscherinnen und Forscher und Forschungsteams Finanzmittel erhalten, während die Zusammenarbeit bewirkt, dass die klügsten Köpfe zusammenarbeiten, um Durchbrüche bei der Bewältigung großer Herausforderungen (Alterung der Bevölkerung, Energieversorgungssicherheit, Mobilität, Schädigung der Umwelt usw.) voranzubringen, und dass unnötige Überschneidungen nationaler Forschungs- und Infrastrukturinvestitionen vermieden werden.
1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund
Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen
Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme
Die Schwerpunktbereiche des EFR
Aktueller Stand
Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR
2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln
2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme
2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb
Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung
2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher
2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung
2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen
3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz
Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung
Die Kommission - mehr Unterstützung
Transparente Überwachung
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Drucksache 252/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Damit die Investitionen in das Wissenschaftssystem ihre volle Wirkung entfalten können, ist es das zentrale Anliegen der Initiative "Wissenschaftsfreiheitsgesetz", die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems zu sichern und weiter auszubauen. Nur mit einer exzellenten Forschungsinfrastruktur, guten Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher, mehr Freiheit sowie mehr Eigenverantwortung und Transparenz der Wissenschaft lässt sich die Qualität der Forschung langfristig erhalten, bringen die eingesetzten Mittel maximalen Ertrag. Wesentlicher Leitgedanke ist dabei, dass die Wissenschaftseinrichtungen stärker als bisher selbständig, flexibel und in eigener Verantwortung agieren können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Globalhaushalt
§ 4 Einschränkung des Besserstellungsverbots
§ 5 Beteiligung an Unternehmen
§ 6 Durchführung von Bauverfahren
§ 7 Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Herausforderungen und Ziele
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
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Drucksache 414/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM(2012) 392 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt im Grundsatz die Überlegungen der Kommission zur weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraumes (EFR). Auch er sieht die Notwendigkeit, die Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu optimieren. Er unterstützt das Ziel, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine Stellungnahmen vom 6. Juli 2007 (BR-Drucksache 251/07(B)) und vom 10. Oktober 2008 (BR-Drucksache 401/08(B) sowie BR-Drucksache 521/08(B)).
Drucksache 810/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" KOM (2011) 812 endg.
... (14) Bei den Tätigkeiten des Euratom-Programms sollte die Gleichstellung von Männern und Frauen in Forschung und Innovation gefördert werden, indem insbesondere die Ursachen des Geschlechterungleichgewichts angegangen werden, das Potenzial sowohl der Forscherinnen als auch der Forscher in vollem Umfang ausgeschöpft und die Geschlechterdimension in den Inhalt von Projekten einbezogen wird, um die Qualität der Forschung zu verbessern und Innovationsanreize zu schaffen. Bei diesen Tätigkeiten sollte auch die Anwendung der Grundsätze hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern angestrebt werden, die in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union und in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt sind.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Einrichtung des Programms
Artikel 1 Einrichtung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Haushaltsmittel
Artikel 5 Assoziierung von Drittländern
Titel II Durchführung
Kapitel I Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung
Artikel 6 Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung
Artikel 7 Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse
Artikel 8 Bereichsübergreifende Tätigkeiten
Artikel 9 Gleichstellung von Männern und Frauen
Artikel 10 Ethische Grundsätze
Artikel 11 Arbeitsprogramme
Artikel 12 Leitung des Programms
Artikel 13 Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft
Kapitel II Spezifische Massnahmenbereiche
Artikel 14 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Artikel 15 Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften
Artikel 16 Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
Artikel 17 Kommunikation und Verbreitung
Kapitel III Kontrolle
Artikel 18 Kontrolle und Audit
Artikel 19 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel IV Überwachung Bewertung
Artikel 20 Überwachung
Artikel 21 Bewertung
Titel III Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anhang I Tätigkeiten
1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020
2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten
2.1. Indirekte Maßnahmen
2.2. Direkte Maßnahmen der JRC
3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS
4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020
5. Festlegung der Prioritäten
6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen
Anhang II Leistungsindikatoren
1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen
2. Indikatoren für direkte Maßnahmen
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Drucksache 805/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts - COM(2011) 817 final; Ratsdok. 18090/11 Drucksache: 805/11 und zu 805/11 in Verbindung mit
... Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 805/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
(Grunddrs. 805/11, 807/11, 808/11, 809/11, 810/11 und 76/12)
... Die stärkere Gewichtung umweltorientierter Forschungs- und Innovationsinhalte muss sich auch in einer Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten an den Hochschulen bei einzelnen Wissenschaftlern, aber auch in neuen Forschungsverbünden niederschlagen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten über Preisvergaben und Wettbewerbsverfahren die Weiterentwicklung der Forschung an den Hochschulen unterstützen. Horizont 2020 sieht ausdrücklich vor, entsprechende Budgets von der Kommission zu externalisieren und über ein eigenes Management des antragstellenden Mitgliedstaats bzw. anderer öffentlicher Stellen an herausragende Forscherinnen und Forscher zu vergeben. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass diese im Grundsatz angelegte Möglichkeit bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms "Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" im Arbeitsprogramm sowie von Beginn an in den zugehörigen Projektaufrufen vorgesehen wird.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
[Begründung nur gegenüber dem Plenum :
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11
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Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 9. Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Kommission zu, Forschung, Entwicklung und Innovation und die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlich ausgestalteten Prozess gemeinsam vorangetrieben wird, als wesentlichen Motor für wirtschaftliches Wachstum zu betrachten. Große gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Alterung der Gesellschaft, Klimawandel und Energieversorgungssicherheit, machen eine systematisch ausgestaltete Zusammenarbeit in der Forschung erforderlich, um Wissen zu bündeln und die begrenzten öffentlichen Forschungsmittel in Europa effizient zu nutzen. Jedoch nicht alle Forschungsvorhaben erfordern ein europaweites Vorgehen. Nationale und regionale Programme sollten nur gebündelt werden, wenn ein nachvollziehbarer europäischer Mehrwert sichergestellt ist. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können (vgl. BR-Drucksache 521/08 (Beschluss)). Zudem muss sichergestellt sein, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin unter der Prämisse der Freiwilligkeit und der variablen Geometrie steht. Die von der Kommission geforderte Anpassung nationaler Förderverfahren muss vor diesem Hintergrund kritisch und anhand des Einzelfalls betrachtet werden.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
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Drucksache 183/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... - Die Umsetzung und Verwirklichung eines effizienten und durchlässigen Arbeitsmarktes für Forscherinnen und Forscher ist ein wesentliches Element des EFR in der Globalisierung. Der begonnene Weg der Förderung der Mobilität, der Optimierung von Transparenz und Information für die Betroffenen und der Ausräumung von möglichen Hemmnissen sollte fortgesetzt werden.
Drucksache 267/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 19. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
2 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Der ernstzunehmende Mangel an qualifizierten Fachkräften und an Kompetenzen in den Bereichen Management, Technik und arbeitsplatzspezifischen Aspekten steht den Zielen Europas beim nachhaltigen Wachstum im Weg. Dasselbe gilt für den Mangel in Bereichen, die für die Innovation von entscheidender Bedeutung sind, insbesondere Wissenschaft, Technologie, Ingenieursarbeit und Mathematik. In der Automobilbranche und im Schiffsbau werden beispielsweise infolge der Nachfrage nach Hybridfahrzeugen und Offshoreinvestitionen in nachhaltige Energie schon jetzt viele Fertigkeiten benötigt, über die die Arbeitskräfte in diesen Branchen derzeit nicht verfügen. In der Tat bedarf es bedeutender Investitionen in „grüne“ Kompetenzen, damit Europa sein Ziel von 3 Millionen „grünen“ Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2020 erreichen kann. Bis zum Jahr 2015 wird es geschätzte 384 000 bis 700 000 IKT-Fachleute zu wenig geben, wodurch nicht nur diese Branche selbst, sondern auch die IKT-Verbreitung in sämtlichen anderen Branchen gefährdet ist. Darüber hinaus nutzen 30 % der Europäerinnen und Europäer selten oder nie das Internet, was ihre Beschäftigungschancen deutlich schmälert, da mittlerweile bei den meisten Arbeitsplätzen IKT- bzw. digitale Kompetenzen 6 vorausgesetzt werden. Schätzungen zufolge werden bis zum Jahr 2020 im Gesundheitswesen ca. 1 Million Fachkräfte fehlen – gar bis zu 2 Millionen, wenn auch die Hilfsberufe im Gesundheitswesen berücksichtigt werden; dies entspricht 15 % des Pflegebedarfs in der EU. Weiterhin werden zusätzlich 1 Million Forscherinnen und Forscher gebraucht, damit das Ziel einer Innovationsunion verwirklicht werden kann.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
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Drucksache 183/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... - Die Umsetzung und Verwirklichung eines effizienten und durchlässigen Arbeitsmarktes für Forscherinnen und Forscher ist ein wesentliches Element des EFR in der Globalisierung. Der begonnene Weg der Förderung der Mobilität, der Optimierung von Transparenz und Information für die Betroffenen und der Ausräumung von möglichen Hemmnissen sollte fortgesetzt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
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Drucksache 113/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse zur Umfrage 17 der Europakammer vom 15. März 2010
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 10. Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Kommission zu, Forschung, Entwicklung und Innovation und die Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten in einem partnerschaftlich ausgestalteten Prozess gemeinsam vorangetrieben wird, als wesentlichen Motor für wirtschaftliches Wachstum zu betrachten. Große gesellschaftliche Herausforderungen, wie die Alterung der Gesellschaft, Klimawandel und Energieversorgungssicherheit, machen eine systematisch ausgestaltete Zusammenarbeit in der Forschung erforderlich, um Wissen zu bündeln und die begrenzten öffentlichen Forschungsmittel in Europa effizient zu nutzen. Jedoch nicht alle Forschungsvorhaben erfordern ein europaweites Vorgehen. Nationale und regionale Programme sollten nur gebündelt werden, wenn ein nachvollziehbarer europäischer Mehrwert sichergestellt ist. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können (vgl. BR-Drucksache 521/08 (Beschluss)). Zudem muss sichergestellt sein, dass die Zusammenarbeit auch weiterhin unter der Prämisse der Freiwilligkeit und der variablen Geometrie steht. Die von der Kommission geforderte Anpassung nationaler Förderverfahren muss vor diesem Hintergrund kritisch und anhand des Einzelfalls betrachtet werden.
Drucksache 267/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 32. Das in der Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft angestrebte Kernziel der EU, dass bis 2020 drei Prozent des BIP der EU für FuE aufgewendet werden sollen, wird begrüßt. Unabhängig hiervon muss die Kommission aber sicherstellen, dass die europäische Kooperation im Bereich Forschung und Innovation unter den Prämissen von Freiwilligkeit und variabler Geometrie steht und die nationalen Kompetenzen in der Forschungs- und Innovationspolitik nicht in Frage gestellt werden. Unterschiedliche Forschungsansätze der Mitgliedstaaten, die einen produktiven Wettbewerb der Forscher und Forscherinnen sichern, müssen bei aller Notwendigkeit der europaweiten Zusammenarbeit auch in Zukunft autonom gesteuert werden können.
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
3 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 316/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu besseren Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher (2008/2213(INI))
... 14. hält es für wichtig, die Auswahl- und Förderverfahren für Forscher und Forscherinnen vollständig offen und transparent zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den für die Einstellung und Förderung von Forschern verantwortlichen Einrichtungen zu sorgen;
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Stipendien
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ausbildung und der Erfahrung europäischer Forscher
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Drucksache 401/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher attraktiver zu gestalten. Besonders nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, um deren Mobilitätsinteressen nicht auf Staaten außerhalb Europas zu richten. Im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung gibt es zahlreiche attraktive Optionen für junge Forscherinnen und Forscher, nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben. Für den Zeitraum der wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion ist eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsangebote anzustreben.
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
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Drucksache 465/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Thema "Frauen und Wissenschaft " (2007/2206(INI))
... B. in der Erwägung, dass Forscherinnen in der Europäischen Union eine Minderheit darstellen und im Durchschnitt nur 35 % der Forscher ausmachen, die im Staatssektor und im Hochschulsektor tätig sind, sowie im Durchschnitt nur 18 % der Forscher, die im privaten Sektor arbeiten,
Drucksache 401/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher attraktiver zu gestalten. Besonders nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, um deren Mobilitätsinteressen nicht auf Staaten außerhalb Europas zu richten. Im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung gibt es zahlreiche attraktive Optionen für junge Forscherinnen und Forscher, nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben. Für den Zeitraum der wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion ist eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsangebote anzustreben.
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
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Drucksache 681/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (2008/2047(INI))
... J. in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsvorgängen ein entscheidender Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist; in der Erwägung, dass der Managerinnenanteil in Firmen und Hochschulen immer noch gering ist und die Zahl der Politikerinnen oder Forscherinnen nur sehr langsam größer wird,
Drucksache 720/07A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Die Regelung erlaubt eine Verlängerung der Dienstzeit wissenschaftlicher Leistungsträgerinnen und Leistungsträger über die Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze nach § 53 hinaus bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können über das 70. Lebensjahr hinaus die Fortsetzung ihrer dienstlichen Tätigkeit beantragen. Voraussetzung ist, dass die weitere Tätigkeit wegen der besonderen wissenschaftlichen Leistungen im Einzelfall im öffentlichen Interesse liegt. Diese Möglichkeit soll auch die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems gegenüber Angeboten ausländischer Einrichtungen an Spitzenforscherinnen und -forscher stärken.
Drucksache 251/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen
Drucksache 251/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften -Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven KOM (2007) 161 endg.; Ratsdok. 8322/07
... Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen
Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen
Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau
2 Spitzenforschungseinrichtungen
Effektiver Wissensaustausch
Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten
Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
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Drucksache 172/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat über die Umsetzung der erneuerten Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze -Ein Markenzeichen für Wissen: Das Europäische Technologieinstitut KOM (2006) 77 endg.; Ratsdok. 6844/06
... Das ETI wird als Betreiber in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation fungieren. Seine Struktur wird diese drei Bereiche integrieren, die gemeinsam der Schlüssel zur Wissensgesellschaft sind. Es soll bei Studierenden, Forscherinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen die besten Köpfe Europas anziehen und halten, um gemeinsam mit führenden Unternehmen an der Entwicklung und Nutzung von Wissen und Forschung zu arbeiten und um Forschungs- und Innovationsmanagementfähigkeiten allgemein zu verbessern.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. das Wissensdreieck erfolgreich Nutzen - WARUM WIR eine NEUE Initiative brauchen
3. WIE WÜRDE das ETI Funktionieren?
3.1. Funktion und Aufgaben des ETI
3.2. Struktur des ETI
3.2.1. Der Verwaltungsrat und die Zentrale des ETI
3.2.2. Die Wissensgemeinschaften
3.3. Rechtliche Fragen
3.4. Budget
4. Nutzen der Mitwirkung am ETI für die Partner
5. BEZÜGE ZU den anderen Aktivitäten der EU den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovation
6. Fazit
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Drucksache 537/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat: Das Europäische Technologieinstitut: Die nächsten Schritte KOM (2006) 276 endg.; Ratsdok. 10361/06
... 9 Die Richtlinie über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (Richtlinie 2005/71/EG vom 12. Oktober 2005) und die beiden Empfehlung zu Kurzzeitvisa und zur Zulassung von Forscherinnen und Forschern aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen (Empfehlungen 2005/761/EG und 2005/762/EG) wurden im ABl. L 289 vom 3. November 2005 veröffentlicht.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Struktur und Governance
2.1. Die Wissensgemeinschaften
2.2. Der Verwaltungsrat
3. Personalarrangements zwischen dem ETI und den Wissensgemeinschaften
4. Akademische Grade
5. Welche Vorteile bringt es, sich zu beteiligen?
6. Weitere Themen
6.1. Geistige Eigentumsrechte
6.2. Rechtsgrundlage
6.3. Finanzierung
7. Weltweiter Anziehungspunkt
8. Verbindung zu anderen Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsaktivitäten der EU
9. Die nächsten Schritte
10. Fazit
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Drucksache 202/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern KOM (2005) 576 endg.; Ratsdok. 7321/05
... , vor allem in bestimmten wichtigen Fachbereichen, wird die Innovationskraft, das Wissenspotenzial und das Produktivitätswachstum der EU in naher Zukunft ernsthaft bedrohen und möglicherweise die Erreichung der Ziele von Lissabon und Barcelona behindern. Aus diesem Grund muss Europa seine Attraktivität für Forscher entscheidend verbessern und die Beteiligung von Forscherinnen stärken, indem die notwendigen Rahmenbedingungen für stabilere und attraktivere Laufbahnen im FuE-Bereich geschaffen werden
Anhang
Abschnitt 1 : Die Europäische Charta für Forscher
Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Abschnitt 2 : Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex
Abschnitt 3 : Begriffsbestimmungen
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Drucksache 319/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... Politisch gesehen führen Unterfinanzierung und die Abhängigkeit von staatlichen Mitteln nicht nur zur relativen Armut des Hochschulsektors. Die Auswirkungen sind je nach Land unterschiedlich, reichen jedoch von niedrigen Teilnahmequoten bis zu nicht befriedigter Nachfrage, unzureichender Vorbereitung der Studierenden auf den europäischen Arbeitsmarkt, einer zu geringen Zahl von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte/Forscherinnen oder der Unfähigkeit, Spitzentalente anzuziehen und zu halten.
Drucksache 715/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Forscher im europäischen Forschungsraum - ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten KOM (2003) 436 endg.; Ratsdok. 12420/03
... Im politischen Kontext dieser Mitteilung wurde bereits festgestellt, dass sich die EU, die Mitgliedstaaten49 und auch die assoziierten Länder sehr wohl der Tatsache bewusst sind, dass die Frauen in zu geringer Anzahl in den F&E-Berufen tätig sind und dass diese Unterrepräsentanz beseitigt werden muss, wenn ein optimaler Einsatz der Humanressourcen in der Forschung erzielt werden soll. Für die Erreichung des 3%-Ziels ist somit die Erhöhung der Zahl der Forscherinnen von entscheidender Bedeutung.
3 Einleitung
1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E
2. Definition eines Forschers
3. Karriereaussichten im F&E-Bereich
3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E
3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit
3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie
3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen
3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen
4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen
4.1. Forschungsausbildung
4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld
4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme
4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren
4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen
4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers
4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen
4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn
5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen
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Drucksache 95/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz: Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen - COM(2020) 65 final
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 174/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2016
Drucksache 197/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen
Drucksache 210/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
Drucksache 686/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 -Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2009
Drucksache 736/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 - COM(2017) 698 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.