506 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Frucht"
Drucksache 810/05
Verordnung des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
... Nach Artikel 24 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 kann der Mitgliedstaat den Betriebsinhabern gestatten, sofern in der Landwirtschaft spezielle Bedingungen vorliegen, den Beginn der 10-Monatsfrist, während derer die für die Betriebsprämie angemeldeten beihilfefähigen Flächen den Betriebsinhabern mindestens zur Verfügung stehen müssen, auf zwei verschiedene Zeitpunkte festzulegen. Hiervon soll in Absatz 1 von § 3 Gebrauch gemacht werden. Die Betriebsstruktur ist in Deutschland durch einen hohen Pachtflächenanteil gekennzeichnet. Hierbei ist es durchaus üblich, dass ein häufiger Wechsel bei den bewirtschafteten Pachtflächen vorgenommen wird (z.B. aus Fruchtfolgegründen). Die Pachtlaufzeiten sind sehr unterschiedlich und Beginn und Ende der Verträge sind nicht auf ein einheitliches Datum im Jahr fixiert. Bei der bisherigen Regelung besteht daher die Gefahr, dass die Betriebsinhaber wegen der unterschiedlichen Pachtlaufzeiten einen einheitlichen Zehn-Monatszeitraum für die Gesamtheit ihrer beihilfefähigen Flächen des Betriebes nicht einhalten können. Durch die neue Regelung wird insoweit den Verhältnissen in der deutschen Landwirtschaft Rechnung getragen.
Drucksache 296/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Lebensmittel-Monitoring (AVV-Lebensmittel-Monitoring - AVV-LM)
... Obstprodukte, Fruchts äfte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Zusammensetzung des Ausschusses Monitoring
§ 3 Expertengruppen
§ 4 Monitoringplan 2005 - 2009
§ 5 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des jährlichen Lebensmittel-Monitoring
§ 6 Verfahrensweise zur Durchführung des jährlichen Lebensmittel-Monitoring
§ 7 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 8 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 9 Handbuch
§ 10 Datenübermittelung
§ 11 Bericht
§ 12 Informationssystem des Bundes
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
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Drucksache 758/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Seefischereiverordnung
... Hierbei sind, soweit möglich, jeweils Zuchtsauen aus verschiedenen Buchten oder Stallabteilungen und von diesen vorzugsweise Zuchtsauen mit gestörtem Allgemeinbefinden, Fruchtbarkeitsstörungen oder Totgeburten zu untersuchen. Bei ferkelführenden Sauen kann die Untersuchung der Sau durch die Untersuchung mindestens eines gesunden, bis zu drei Wochen alten Ferkels ihres Wurfes ersetzt werden; in Beständen bis zu 10 Zuchtsauen kann die Untersuchung der Sauen auch durch die Untersuchung anderer Nachzuchttiere ersetzt werden. Auf die Zahl zu untersuchender Sauen können Untersuchungen von Zuchtsauen oder von deckfähigen Jungsauen oder von Jungebern des Bestandes auf Aujeszkysche Krankheit angerechnet werden, die aus anderen Gründen im Untersuchungszeitraum durchgeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Artikel 4 Änderung der BHV 1-Verordnung
Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes
Artikel 5 Änderung der MKS-Verordnung
Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 7 Änderung der Tollwut-Verordnung
Artikel 8 Änderung der Fischseuchen-Verordnung
1. In der Bezeichnung der Verordnung
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. § 2 wird wie folgt geändert:
4. In § 2a Satz 1 werden
5. § 3 wird wie folgt geändert:
6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.
7. § 5 wird wie folgt geändert:
8. § 7 wird wie folgt geändert:
9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3
10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:
11. § 17 wird wie folgt geändert:
12. § 18 wird wie folgt geändert:
13. § 19 wird wie folgt geändert:
Artikel 9 Änderung der Psittakose-Verordnung
Artikel 10 Änderung der Bienenseuchen-Verordnung
Artikel 11 Änderung der Geflügelpest-Verordnung
1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.
2. § 6 wird gestrichen.
3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:
4. § 22 wird wie folgt geändert:
Artikel 12 Änderung der Brucellose-Verordnung
1. § 3 wird wie folgt geändert:
2. § 23 wird wie folgt geändert:
Artikel 13 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit
Artikel 14 Änderung der Sperrbezirksverordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 16 Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten der öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Artikel 2 (Rinder-Leukose-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 3 (Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)
Artikel 4 (BHV1-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Artikel 5 (MKS-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 6 (Schweinepest-Verordnung)
Artikel 7 (Tollwut-Verordnung)
Artikel 8 (Fischseuchen-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Artikel 9 (Psittakose-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 10 (Bienenseuchen-Verordnung)
Artikel 11 (Geflügelpest-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 12 (Brucellose-Verordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 13 (Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Artikel 14 (Sperrbezirksverordnung)
Artikel 15 (Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 16 (Seefischereiverordnung)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 17 (Neubekanntmachung)
Artikel 18 (Inkrafttreten)
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Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;
Drucksache 567/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte
... 13. ist der Auffassung, dass der Gerichtshof eine entscheidende Rolle im Hinblick darauf gespielt hat, dass die Gemeinschaft und die Union eine „Gemeinschaft“ und eine Union des Rechts werden, insbesondere dank dem fruchtbaren Dialog zwischen nationalen und europäischen Richtern im Rahmen der Vorabentscheidung, die die Verträge dem Gerichtshof übertragen; unterstützt den Vorstoß des Europäischen Rates, der im Haager Programm aufgegriffen wurde und demzufolge der Dialog zwischen den Obersten Gerichtshöfen der Mitgliedstaaten verstärkt werden soll, und ist der Auffassung, dass solche Initiativen nicht nur die Entschlossenheit der obersten Gerichte beweisen, ihre Erfahrungen auszutauschen, sondern auch den Beginn einer europäischen öffentlichen Ordnung darstellen, die ihre Berechtigung in dem gemeinsamen Ziel des Grundrechtsschutzes hat;
Drucksache 137/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005 - Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien KOM (2005) 37 endg.; Ratsdok. 6433/05
... Aufgrund des raschen globalen Bevölkerungswachstums sind 2010 bereits 400 Mio. Menschen mehr auf der Erde als heute, die hauptsächlich in Ballungsräumen leben werden. In einer immer interdependenteren Welt können wir nicht so weiter produzieren und konsumieren wie wir das heute tun. Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Weltweit sind 15 500 Pflanzen- und Tierarten in hohem Maße vom Aussterben bedroht. In den letzten Jahrzehnten kam es bei praktisch allen Arten von Ökosystemen und Arten (Tiere, Pflanzen, Wälder, Trinkwasser, fruchtbarer Boden usw.) zu erheblichen Verlusten. Auch Trinkwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die immer knapper wird. Allgemein werden das Leben, die nachhaltige Entwicklung und letzten Endes auch Frieden und Sicherheit durch die weltweite Wasserkrise bedroht.
Drucksache 731/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms (2007-2011) der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Kerntechnik KOM (2005) 445 endg.; Ratsdok. 12734/05
... - Wissenschaft und Gesellschaft: Diese Maßnahme im EG-Programm „Kapazitäten“ weist Parallelen zu Maßnahmen im Nuklearsektor auf. Es ist eindeutig das Potenzial für einen fruchtbaren Austausch in Bereichen wie „staatliche Verwaltung“ und „Fragen im Zusammenhang mit den Akteuren“ gegeben, insbesondere bezüglich der Akzeptanz kontroverser Einrichtungen durch die lokale Bevölkerung.
Drucksache 947/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen KOM (2005) 125 endg.; Ratsdok. 15902/05
... Im Rahmen einer Reform der Spirituosen-Verordnung sollte der Methanol-Höchstgehalt der Obstarten Aprikose und Pfirsich auf 1200 g/hl r. A., derjenige von Quitten auf 1350 g/hl r. A. angehoben werden. Bei den genannten Fruchtarten liegt dieser Inhaltsstoff erfahrungsgemäß höher. Dieser Tatsache sollte durch die Anpassung des derzeitigen Grenzwerts von 1000 g/hl r. A. Rechnung getragen werden.
1. Rechtsgrundlage
2. Kategorisierung von Spirituosen Kapitel I Artikel 3 und 4
3. Zusatz von Aromastoffen zu Spirituosen der Kategorie A Brände und der Kategorie B Spezifische Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2 Buchstabe c
4. Abrundung von Bränden bzw. Süßung spezifischer Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe d
5. Geografische Angaben Kapitel III Artikel 14 bis 16 i. V. m. Anhang III
6. Ausschussverfahren Kapitel IV Artikel 19 bis 21
7. Ermächtigungsnorm für die Kommission, alle Bestimmungen zu ändern Kapitel IV Artikel 22
8. Anhang I - Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften Nr. 1 Buchstabe g: Zulassung von Süßungsmitteln gemäß Richtlinie 94/35/EG
9. Anhang II - Kategorien von Spirituosen
- Nummer 3 Getreidespirituose, im Besonderen: Korn/Kornbrand
- Nummer 5 Brandy oder Weinbrand
- Nummer 9 Obstbrand
- Nummer 13 Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden
- Nummer 14 Geist
- Nummer 17 Spirituose mit Wacholder
- Nummer 41 Eierlikör und Nummer 42 Likör mit Eizusatz
- Nummer 45 Topinambur
10. Anhang III - Geografische Angaben
- Nummer 3 Getreidebrand - Korn/Kornbrand
- Nummer 5 Brandy
- Nummer 9 Obstbrand
- Nummer 17 Spirituosen mit Wacholder - Genever
- Nummer 31 Likör
-- Jägertee/Jagertee/Jagatee
-- Blutwurz neu
- Bärwurz neu
11. Weitere Mängel
- Hinweise zu einzelnen Spirituosen Anhang II
-- Zu Nummer 1 Rum
-- Zu Nummer 2 Whisky
-- Zu Nummer 12 Bierbrand
-- Zu Nummer 34 Guignolet, Nummer 35 Punch au rhum, Nummer 36 Sloe Gin, Nummer 37 Sambuca, Nummer 38 Mistrà, Nummer 39 Maraschino und Nummer 40 Nocino
- Neuaufnahme von spezifischen Spirituosen in die Kategorie B
-- Rum-Verschnitt
-- Spirituose mit Wermut
12. Nationale Regelungen für Korn
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Drucksache 703/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... : Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;
I. Zur Verordnung insgesamt
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:
§ 3 Grundsätze für die Anwendung
§ 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln
§ 5 Nährstoffvergleich
§ 6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
§ 7 Aufzeichnungen
§ 8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
§ 9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Übergangsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 : (zu § 3 Abs. 9)
Anlage 2 : (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)
Anlage 3 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 4 : (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 5 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 5 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 6 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 7 : (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Anlage 8 : (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
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Drucksache 301/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden KOM (2005) 151 endg.; Ratsdok. 8399/05
... Andererseits wird mit der Untersuchung auf Kartoffelnematoden vor dem Anpflanzen bestimmter Pflanzen, die zur Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt sind, ein neuer Aspekt eingeführt. Diese Neuerung ist erforderlich, da ein hohes Risiko für die Ausbreitung von Kartoffelnematoden durch zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen besteht, die über die anhaftende Erde von dem Schadorganismus befallen sind. Bestimmte Pflanzen, die im Fruchtwechsel mit Kartoffeln angebaut werden, müssen daher kontrolliert werden.
Drucksache 210/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Bedeutung geeignet ist. Zudem ist ein letztlich fruchtloser Streit um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Grundsätze" vorprogrammiert. Es ist durchaus nicht sicher, dass die Gerichte den Begriff im Sinn der Regierungsbegründung umfassend auslegen. Vielmehr läge es nach dem Wortlaut der Norm zunächst nahe, als "Grundsätze" nur die Grundprinzipien des europäischen Rechts anzusehen, deren Tragweite im Einzelnen zweifelhaft sein mag. § 23
Drucksache 703/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... : Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;
A. Problem und Ziel:
B. Lösung:
C. Alternativen:
D. Finanzielle Auswirkungen:
E. Sonstige Kosten:
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze für die Anwendung
§ 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln
§ 5 Nährstoffvergleich
§ 6 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches
§ 7 Aufzeichnungen
§ 8 Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
§ 9 Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Anwendungsbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 2 : (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2, Anlage 4 Fußnote 2, )
Anlage 3 : (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 4 : (zu § 5 Absatz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)
Anlage 5 : (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, ) Betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff für das Düngejahr ....(Einbezug der Jahre ....bis.... für das gleitende Mittel von drei Jahren)
Anlage 6 : (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2,)
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Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Bösartige Neubildungen sollen neu in den Katalog aufgenommen werden, da sie mit erheblichen Schmerzen für die betroffenen Tiere einhergehen können und eine frühzeitige spezifische Behandlung für die Heilungsaussichten in der Regel essentiell ist. Durch Werbung für Arzneimittel zur Behandlung solcher Erkrankungen ist zu befürchten, dass Tieren auf Grund verzögerter tierärztlicher Konsultation nach initialer Selbstbehandlung durch den Tierhalter Schmerzen und Leiden entstehen. Die gleiche Erwägung gilt für die Aufrechterhaltung der Werberestriktionen für Arzneimittel, die zur Behandlung von Koliken bei Pferden und Rindern bestimmt sind. Die Werberestriktionen für Arzneimittel, die zur Behandlung des ansteckenden Scheidenkatarrhs der Rinder, von Fruchtbarkeitsstörungen der Pferde und Rinder sowie von infektiösen Aufzuchtskrankheiten der Tiere bestimmt sind, werden aufgehoben, da diese Anwendungsgebiete an Bedeutung verloren haben oder nicht mit erheblichen Schmerzen bei den Tieren einhergehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
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Drucksache 399/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (... StrÄndG )
... a) In Absatz 1 Nr. 2 wird das Wort "fruchtschädigend" durch das Wort "fortpflanzungsgefährdend" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
1. In § 311 Abs. 1
2. In § 312 Abs. 1
3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
4. § 326 wird wie folgt geändert:
5. § 330d wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
1. In Absatz 2
2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3 Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3
3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses
4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten
5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses
6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses
7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG
8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit
9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung
10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus
11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 672/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2005) 362 endg.; Ratsdok. 11880/05
... (16) Da Krankheiten möglichst eher verhütet als bekämpft werden sollten, empfiehlt es sich, Mindestmaßnahmen für die Seuchenverhütung und Risikominderung einzuführen, die für die gesamte Aquakulturproduktionskette gelten, d.h. von der Befruchtung der Eier und dem Schlupf bis hin zur Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur zum menschlichen Verzehr, einschließlich ihrer Beförderung.
Drucksache 936/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... Mit den Änderungen in Absatz 2 wird Raps in die Ermittlung der Beschaffenheitsmerkmale einbezogen um der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Fruchtart Rechnung zu tragen. Ferner werden die Merkmalsbezeichnungen aktuellen Gegebenheiten angepasst. Damit ist keine Ausweitung des Erhebungsumfangs verbunden. Dies gilt auch mit Blick auf die Änderung in Satz 4, wonach die Ermittlung der Beschaffenheitsmerkmale nunmehr die Untersuchung der Belastung mit „gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen“ umfasst. Der dabei gebrauchte Begriff „gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe“ greift den Sprachgebrauch von § 50 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
3 Gesetzesfolgen
B. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
1.3 Kosten der Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkung Unmittelbare
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 268/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
... -Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet (Aufstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Gewässerzustands bis Ende 2009, Umsetzung der Programme bis Ende 2012, Zielerreichung bis Ende 2015). Die Einstellung des Ackerbaus trägt dazu bei, die durch EG-Recht verbindlich vorgegebenen Gewässerschutzanforderungen zu erfüllen. Da ein vollständiges Verbot des Ackerbaus in den gesamten Überschwemmungsgebieten aber sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätte, können die Länder nach Satz 2 Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen, allerdings nur außerhalb der aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit besonders erosionsgefährdeten Abflussbereiche. Auch auf den Flächen, für die die Länder Ausnahmen zulassen, darf es nicht zu Erosionen oder erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge kommen, Um dies zu verhindern, müssen die Länder für diese Flächen besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung stellen. So ist eine ganzjährige Bodenbedeckung (etwa durch Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau, Winterbegrünung und Mulchsaat) und eine konservierende Bodenbearbeitung vorzuschreiben. Eine ganzjährige Bodenbedeckung schließt kurzzeitige, durch die ackerbauliche Nutzung implizierte Unterbrechungen in der Bodenbedeckung nicht aus. Weiterhin müssen Einschränkungen der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geregelt werden, soweit dies erforderlich ist, insbesondere um Schadstoffeinträge im Zusammenhang mit Überflutungen zu vermeiden.
Drucksache 566/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.
Drucksache 729/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
... a) In Nummern 1, 2 und 3 ist das Wort "Fruchtart" bzw. "Fruchtarten" durch das Wort "Kulturart" bzw. "Kulturarten" zu ersetzen.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - In Ve Ko SV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - In Ve Ko SV
4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 In Ve Ko SV
5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 In Ve Ko SV
6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - In Ve Ko SV
7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 In Ve Ko SV
8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 In Ve Ko SV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV
10. Zu Artikel 1 § 12 Satz 2 In Ve Ko SV
11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 In Ve Ko SV
12. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 In Ve Ko SV
13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 In Ve Ko SV
14. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV
15. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 In Ve Ko SV
16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 In Ve Ko SV
17. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 In Ve Ko SV
18. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - In Ve Ko SV
19. Zu § 33
20. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung
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Drucksache 500/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... 1. Düngung: die Zufuhr von Pflanzennährstoffen als Haupt- und Nebenzweck zur Erzeugung von Nutzpflanzen; eingeschlossen ist die Zufuhr von Nährstoffen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;
Drucksache 919/04
... wird der Schutz ökologisch vorteilhafter Mehrweggetränkeverpackungen durch eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gewährleistet. Die Geltung der Pfandpflicht ist abhängig von den Mehrweganteilen im jeweiligen Getränkesegment. Seit 01. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und bestimmte andere Getränke ohne Kohlensäure) werden auf Grund der am 8. Oktober 2004 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung der Ergebnisse der Nacherhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen im Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002 nach dem geltenden Recht ab 1. April 2005 von der Pfandpflicht erfasst, ohne dass hierbei zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nicht vorteilhaften Verpackungen unterschieden wird. Auch im Getränkebereich Wein ist angesichts der Entwicklung der Mehrweg-/Einweg-Anteile mittelfristig mit einem Eintritt der Pfandpflicht zu rechnen. Die Differenzierung der Pfandpflicht nach unterschiedlichen Getränkebereichen im geltenden Recht hat bei Verbrauchern und auch im Handel zu Irritationen geführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. § 3 wird wie folgt geändert:
3. 8 wird wie folgt gefasst:
§ 8 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
4. § 9 wird wie folgt gefasst:
§ 9 Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben
5. § 10 wird wie folgt gefasst:
§ 10 Beschränkung der Pfanderstattungspflichten
6. § 15 wird wie folgt geändert:
7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Kostenwirkungen
4. Preiswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
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Drucksache 413/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... "(5) In Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der Kategorie 1 oder 2 durchgeführt werden, darf dort abgesaugte Luft nicht zurückgeführt werden.
Drucksache 566/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.
Drucksache 547/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
... 3. Fruchtbarkeitsstörungen der Pferde und Rinder,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
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Drucksache 919/3/04
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung Punkt 83 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
... "Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke mit einem Mindestanteil von 25 vom Hundert an Fruchtsaft oder Fruchtmark, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.“
Drucksache 729/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
... In Artikel 1 ist in § 3 Nr. 1, 2 und 3 das Wort "Fruchtart" bzw. "Fruchtarten" durch das Wort "Kulturart" bzw. "Kulturarten" zu ersetzen.
1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - InVeKoSV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 InVeKoSV
3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - InVeKoSV
4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 InVeKoSV
5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 InVeKoSV
6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - InVeKoSV
7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 2 - neu - InVeKoSV
8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 InVeKoSV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 InVeKoSV
10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 InVeKoSV
11. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 InVeKoSV
14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 InVeKoSV
15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InVeKoSV
16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV
17. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 InVeKoSV
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 InVeKoSV
19. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 InVeKoSV
20. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - InVeKoSV
21. Zu Artikel 1 § 32 InVeKoSV
22. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung
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Drucksache 380/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04 KEP-AE-Nr. 041216
... Derzeit werden inaktivierte Virusimpfstoffe in befruchteten Hühnereiern hergestellt, die viele Monate im Voraus bestellt werden müssen. Impfstoffe werden für Risikogruppen der Bevölkerung empfohlen. In der Gemeinschaft gibt es nur fünf Mitgliedstaaten, in denen Impfstoffhersteller ihren Sitz haben; einige der in der Gemeinschaft verwendeten Impfstoffe werden außerhalb der Gemeinschaft hergestellt. Zurzeit stehen Impfstoffe allen Mitgliedstaaten nach Handelsvereinbarungen zur Verfügung. Influenza-Virostatika (M2-Inhibitoren und Neuraminidase-Inhibitoren) werden in der Gemeinschaft zwar weithin zugelassen, finden aber keine breite Verwendung.
Drucksache 707/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
... 3. Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden, Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, und diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.
1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17
2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
3. Zu Artikel 2
4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,
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Drucksache 967/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates KOM (2004) 708 endg.; Ratsdok. 15570/04
... 1 Kohlenhydrate sind in folgenden Erzeugnissen enthalten: in Milch und Milcherzeugnissen, Brot, Reis, Getreide, Teigwaren, in Fruchtsäften, zuckerhaltigen Getränken, Obst und Gemüse im getrockneten oder tiefgefrorenen Zustand, Konserven und Fruchtcocktails.
Begründung
1. Hintergrund
1.1. Geltendes Recht
1.2. Notwendigkeit einer überprüfung
1.3. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen
2. Ziele des Vorschlags
2.1. Deregulierung und Vereinfachung
2.2. Zeitliche Begrenzung
2.3. Form des Rechtsakts
2.4. Rechtsgrundlage
3. ÜBEREINSTIMMUNG mit den Gemeinschaftsgrundsätzen
3.1. Verhältnismäßigkeit
3.2. Subsidiarität
4. ÜBEREINSTIMMUNG mit der Gemeinschaftspolitik
4.1. Unternehmenspolitik
4.2. Verbraucherpolitik
4.3. Umweltpolitik
5. Bezug zum Arbeitsprogramm
6. Bedeutung für den EWR
7. EXTERNE Konsultation
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Freier Warenverkehr
Kapitel II Spezifische Bestimmungen
Artikel 3 Inverkehrbringen und freier Verkehr mit bestimmten Erzeugnissen
Artikel 4
Artikel 5
Kapitel III Aufhebungen, Änderungen und Schlussbestimmungen
Artikel 6 Aufgehobene Rechtsvorschriften
Artikel 7 Geänderte Rechtsvorschriften
Artikel 8 Umsetzung
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10 Adressaten
Anhang WERTEREIHEN für Nennfüllmengen von Fertigpackungen
1. NACH Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN Milliliter
2. NACH Gewicht verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN GRAMM
3. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse
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Drucksache 915/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... (2) Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend im Sinne des Dritten und Vierten Abschnitts ist
Drucksache 61/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen
... Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute kommen.
Drucksache 61/1/03
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000
... 9. Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute kommen.
Drucksache 2/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
Drucksache 17/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Drucksache 29/14
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwVÄndVwV)
Drucksache 75/15
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
Drucksache 76/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 - KStR 2015)
Drucksache 76/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 2016 zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Drucksache 123/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Drucksache 144/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik KOM(2006) 39 endg.; Ratsdok. 6374/06
Drucksache 144/16
Verordnungsantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 144/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 148/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Drucksache 148/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
Drucksache 158/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Drucksache 163/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den bundesweiten Überwachungsplan für das Jahr 2006 (AVV Bundesweiter Überwachungsplan 2006 - AVV BÜp 2006)
Drucksache 176/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Drucksache 189/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) COM(2016) 767 final
Drucksache 220/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Drucksache 230/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts A. Problem und Ziel
Drucksache 246/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
Drucksache 252/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Siebzehnte Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Siebzehnte Verordnung Umweltschutz-See)
Drucksache 255/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
Drucksache 279/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Drucksache 284/17
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetz es (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV )
Drucksache 289/17(neu)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Drucksache 321/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission: Jahresbericht 2018 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten - COM(2019) 333 final
Drucksache 355/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
Drucksache 390/10
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den ermäßigten Umsatzsteuersatz - Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung der Steuerermäßigung -
Drucksache 412/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung - AGOZV )
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.