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"Frucht"


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0546/06
0194/1/05
0437/05
0730/05
0396/05
0251/05
0947/1/05
0703/05B
0400/05
0283/05
0400/05B
0947/05
0319/05
0733/05
0712/05
0057/05B
0194/05B
0057/1/05
0314/05
0729/05
0727/05
0725/05
0213/05
0555/05
0400/1/05
0728/05
0940/05
0588/05
0908/1/05
0769/05
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0917/05
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0703/05
0237/05
0399/05
0672/05
0936/05
0268/04
0566/1/04
0729/04B
0500/04B
0919/04
0413/04B
0566/04B
0547/04B
0919/3/04
0729/1/04
0380/04
0707/04
0967/04
0915/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 810/05

... Nach Artikel 24 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 kann der Mitgliedstaat den Betriebsinhabern gestatten, sofern in der Landwirtschaft spezielle Bedingungen vorliegen, den Beginn der 10-Monatsfrist, während derer die für die Betriebsprämie angemeldeten beihilfefähigen Flächen den Betriebsinhabern mindestens zur Verfügung stehen müssen, auf zwei verschiedene Zeitpunkte festzulegen. Hiervon soll in Absatz 1 von § 3 Gebrauch gemacht werden. Die Betriebsstruktur ist in Deutschland durch einen hohen Pachtflächenanteil gekennzeichnet. Hierbei ist es durchaus üblich, dass ein häufiger Wechsel bei den bewirtschafteten Pachtflächen vorgenommen wird (z.B. aus Fruchtfolgegründen). Die Pachtlaufzeiten sind sehr unterschiedlich und Beginn und Ende der Verträge sind nicht auf ein einheitliches Datum im Jahr fixiert. Bei der bisherigen Regelung besteht daher die Gefahr, dass die Betriebsinhaber wegen der unterschiedlichen Pachtlaufzeiten einen einheitlichen Zehn-Monatszeitraum für die Gesamtheit ihrer beihilfefähigen Flächen des Betriebes nicht einhalten können. Durch die neue Regelung wird insoweit den Verhältnissen in der deutschen Landwirtschaft Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 296/05

... Obstprodukte, Fruchts äfte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Zusammensetzung des Ausschusses Monitoring

§ 3
Expertengruppen

§ 4
Monitoringplan 2005 - 2009

§ 5
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 6
Verfahrensweise zur Durchführung des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 7
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 8
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 9
Handbuch

§ 10
Datenübermittelung

§ 11
Bericht

§ 12
Informationssystem des Bundes

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 758/05

... Hierbei sind, soweit möglich, jeweils Zuchtsauen aus verschiedenen Buchten oder Stallabteilungen und von diesen vorzugsweise Zuchtsauen mit gestörtem Allgemeinbefinden, Fruchtbarkeitsstörungen oder Totgeburten zu untersuchen. Bei ferkelführenden Sauen kann die Untersuchung der Sau durch die Untersuchung mindestens eines gesunden, bis zu drei Wochen alten Ferkels ihres Wurfes ersetzt werden; in Beständen bis zu 10 Zuchtsauen kann die Untersuchung der Sauen auch durch die Untersuchung anderer Nachzuchttiere ersetzt werden. Auf die Zahl zu untersuchender Sauen können Untersuchungen von Zuchtsauen oder von deckfähigen Jungsauen oder von Jungebern des Bestandes auf Aujeszkysche Krankheit angerechnet werden, die aus anderen Gründen im Untersuchungszeitraum durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rinder-Deckinfektionen-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten

Artikel 4
Änderung der BHV 1-Verordnung

Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

Artikel 5
Änderung der MKS-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Fischseuchen-Verordnung

1. In der Bezeichnung der Verordnung

2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt geändert:

4. In § 2a Satz 1 werden

5. § 3 wird wie folgt geändert:

6. In § 4 wird das Wort „Süßwasserfischen durch das Wort „Fischen ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. In § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 Satz 1 und Nr. 3 und § 10 Nr. 2 Satz 1 und Nr. 3

10. Nach § 8 wird folgende Vorschrift eingefügt:

11. § 17 wird wie folgt geändert:

12. § 18 wird wie folgt geändert:

13. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 9
Änderung der Psittakose-Verordnung

Artikel 10
Änderung der Bienenseuchen-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Hühner, das Wort „Laufvögel, eingefügt.

2. § 6 wird gestrichen.

3. Nach § 8b wird folgende Vorschrift eingefügt:

4. § 22 wird wie folgt geändert:

Artikel 12
Änderung der Brucellose-Verordnung

1. § 3 wird wie folgt geändert:

2. § 23 wird wie folgt geändert:

Artikel 13
Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Artikel 14
Änderung der Sperrbezirksverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen

Artikel 16
Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Kosten der öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Rinder-Deckinfektionen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 2
(Rinder-Leukose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)

Artikel 4
(BHV1-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(MKS-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 6
(Schweinepest-Verordnung)

Artikel 7
(Tollwut-Verordnung)

Artikel 8
(Fischseuchen-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Artikel 9
(Psittakose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 10
(Bienenseuchen-Verordnung)

Artikel 11
(Geflügelpest-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 12
(Brucellose-Verordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 13
(Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 14
(Sperrbezirksverordnung)

Artikel 15
(Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 16
(Seefischereiverordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 17
(Neubekanntmachung)

Artikel 18
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 726/05

... • klar beschriebene Arbeitsprogramme, um potenzielle Teilnehmer je nach Bedarf und Interessen gut über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren. In den Arbeitsprogrammen und den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden gegebenenfalls Themen hervorgehoben, die von speziellem Interesse für KMU sind oder besonders gute Möglichkeiten für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Drittländern bieten;



Drucksache 567/05

... 13. ist der Auffassung, dass der Gerichtshof eine entscheidende Rolle im Hinblick darauf gespielt hat, dass die Gemeinschaft und die Union eine „Gemeinschaft“ und eine Union des Rechts werden, insbesondere dank dem fruchtbaren Dialog zwischen nationalen und europäischen Richtern im Rahmen der Vorabentscheidung, die die Verträge dem Gerichtshof übertragen; unterstützt den Vorstoß des Europäischen Rates, der im Haager Programm aufgegriffen wurde und demzufolge der Dialog zwischen den Obersten Gerichtshöfen der Mitgliedstaaten verstärkt werden soll, und ist der Auffassung, dass solche Initiativen nicht nur die Entschlossenheit der obersten Gerichte beweisen, ihre Erfahrungen auszutauschen, sondern auch den Beginn einer europäischen öffentlichen Ordnung darstellen, die ihre Berechtigung in dem gemeinsamen Ziel des Grundrechtsschutzes hat;



Drucksache 137/05

... Aufgrund des raschen globalen Bevölkerungswachstums sind 2010 bereits 400 Mio. Menschen mehr auf der Erde als heute, die hauptsächlich in Ballungsräumen leben werden. In einer immer interdependenteren Welt können wir nicht so weiter produzieren und konsumieren wie wir das heute tun. Die biologische Vielfalt ist in Gefahr. Weltweit sind 15 500 Pflanzen- und Tierarten in hohem Maße vom Aussterben bedroht. In den letzten Jahrzehnten kam es bei praktisch allen Arten von Ökosystemen und Arten (Tiere, Pflanzen, Wälder, Trinkwasser, fruchtbarer Boden usw.) zu erheblichen Verlusten. Auch Trinkwasser ist eine wertvolle natürliche Ressource, die immer knapper wird. Allgemein werden das Leben, die nachhaltige Entwicklung und letzten Endes auch Frieden und Sicherheit durch die weltweite Wasserkrise bedroht.



Drucksache 731/05

... - Wissenschaft und Gesellschaft: Diese Maßnahme im EG-Programm „Kapazitäten“ weist Parallelen zu Maßnahmen im Nuklearsektor auf. Es ist eindeutig das Potenzial für einen fruchtbaren Austausch in Bereichen wie „staatliche Verwaltung“ und „Fragen im Zusammenhang mit den Akteuren“ gegeben, insbesondere bezüglich der Akzeptanz kontroverser Einrichtungen durch die lokale Bevölkerung.



Drucksache 947/05 (Beschluss)

... Im Rahmen einer Reform der Spirituosen-Verordnung sollte der Methanol-Höchstgehalt der Obstarten Aprikose und Pfirsich auf 1200 g/hl r. A., derjenige von Quitten auf 1350 g/hl r. A. angehoben werden. Bei den genannten Fruchtarten liegt dieser Inhaltsstoff erfahrungsgemäß höher. Dieser Tatsache sollte durch die Anpassung des derzeitigen Grenzwerts von 1000 g/hl r. A. Rechnung getragen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/05 (Beschluss)




1. Rechtsgrundlage

2. Kategorisierung von Spirituosen Kapitel I Artikel 3 und 4

3. Zusatz von Aromastoffen zu Spirituosen der Kategorie A Brände und der Kategorie B Spezifische Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2 Buchstabe c

4. Abrundung von Bränden bzw. Süßung spezifischer Spirituosen Kapitel I Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe d

5. Geografische Angaben Kapitel III Artikel 14 bis 16 i. V. m. Anhang III

6. Ausschussverfahren Kapitel IV Artikel 19 bis 21

7. Ermächtigungsnorm für die Kommission, alle Bestimmungen zu ändern Kapitel IV Artikel 22

8. Anhang I - Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften Nr. 1 Buchstabe g: Zulassung von Süßungsmitteln gemäß Richtlinie 94/35/EG

9. Anhang II - Kategorien von Spirituosen

- Nummer 3 Getreidespirituose, im Besonderen: Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy oder Weinbrand

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 13 Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

- Nummer 14 Geist

- Nummer 17 Spirituose mit Wacholder

- Nummer 41 Eierlikör und Nummer 42 Likör mit Eizusatz

- Nummer 45 Topinambur

10. Anhang III - Geografische Angaben

- Nummer 3 Getreidebrand - Korn/Kornbrand

- Nummer 5 Brandy

- Nummer 9 Obstbrand

- Nummer 17 Spirituosen mit Wacholder - Genever

- Nummer 31 Likör

-- Jägertee/Jagertee/Jagatee

-- Blutwurz neu

- Bärwurz neu

11. Weitere Mängel

- Hinweise zu einzelnen Spirituosen Anhang II

-- Zu Nummer 1 Rum

-- Zu Nummer 2 Whisky

-- Zu Nummer 12 Bierbrand

-- Zu Nummer 34 Guignolet, Nummer 35 Punch au rhum, Nummer 36 Sloe Gin, Nummer 37 Sambuca, Nummer 38 Mistrà, Nummer 39 Maraschino und Nummer 40 Nocino

- Neuaufnahme von spezifischen Spirituosen in die Kategorie B

-- Rum-Verschnitt

-- Spirituose mit Wermut

12. Nationale Regelungen für Korn


 
 
 


Drucksache 703/1/05

... : Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/1/05




I. Zur Verordnung insgesamt

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Übergangsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
: (zu § 3 Abs. 9)

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2 und 3, Anlagen 3 bis 7)

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 4
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 7
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Anlage 8
: (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung


 
 
 


Drucksache 301/05

... Andererseits wird mit der Untersuchung auf Kartoffelnematoden vor dem Anpflanzen bestimmter Pflanzen, die zur Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt sind, ein neuer Aspekt eingeführt. Diese Neuerung ist erforderlich, da ein hohes Risiko für die Ausbreitung von Kartoffelnematoden durch zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen besteht, die über die anhaftende Erde von dem Schadorganismus befallen sind. Bestimmte Pflanzen, die im Fruchtwechsel mit Kartoffeln angebaut werden, müssen daher kontrolliert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/05




Begründung

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Nachweis

Kapitel III
Bekämpfungsmaßnahmen

Kapitel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 210/1/05

... Bedeutung geeignet ist. Zudem ist ein letztlich fruchtloser Streit um die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Grundsätze" vorprogrammiert. Es ist durchaus nicht sicher, dass die Gerichte den Begriff im Sinn der Regierungsbegründung umfassend auslegen. Vielmehr läge es nach dem Wortlaut der Norm zunächst nahe, als "Grundsätze" nur die Grundprinzipien des europäischen Rechts anzusehen, deren Tragweite im Einzelnen zweifelhaft sein mag. § 23



Drucksache 703/05

... : Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/05




A. Problem und Ziel:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Finanzielle Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze für die Anwendung

§ 4
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln

§ 5
Nährstoffvergleich

§ 6
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches

§ 7
Aufzeichnungen

§ 8
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote

§ 9
Besondere Anforderungen an Genehmigungen durch die zuständigen Stellen

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Anwendungsbestimmungen

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
: (zu § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, 2, Anlage 4 Fußnote 2, )

Anlage 3
: (zu § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4
: (zu § 5 Absatz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 5
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1, ) Betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff für das Düngejahr ....(Einbezug der Jahre ....bis.... für das gleitende Mittel von drei Jahren)

Anlage 6
: (zu § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2,)


 
 
 


Drucksache 237/05

... Bösartige Neubildungen sollen neu in den Katalog aufgenommen werden, da sie mit erheblichen Schmerzen für die betroffenen Tiere einhergehen können und eine frühzeitige spezifische Behandlung für die Heilungsaussichten in der Regel essentiell ist. Durch Werbung für Arzneimittel zur Behandlung solcher Erkrankungen ist zu befürchten, dass Tieren auf Grund verzögerter tierärztlicher Konsultation nach initialer Selbstbehandlung durch den Tierhalter Schmerzen und Leiden entstehen. Die gleiche Erwägung gilt für die Aufrechterhaltung der Werberestriktionen für Arzneimittel, die zur Behandlung von Koliken bei Pferden und Rindern bestimmt sind. Die Werberestriktionen für Arzneimittel, die zur Behandlung des ansteckenden Scheidenkatarrhs der Rinder, von Fruchtbarkeitsstörungen der Pferde und Rinder sowie von infektiösen Aufzuchtskrankheiten der Tiere bestimmt sind, werden aufgehoben, da diese Anwendungsgebiete an Bedeutung verloren haben oder nicht mit erheblichen Schmerzen bei den Tieren einhergehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 399/05

... a) In Absatz 1 Nr. 2 wird das Wort "fruchtschädigend" durch das Wort "fortpflanzungsgefährdend" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

1. In § 311 Abs. 1

2. In § 312 Abs. 1

3. § 325 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

4. § 326 wird wie folgt geändert:

5. § 330d wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

1. In Absatz 2

2. Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung des Ausführungsgesetzes Seerechtsübereinkommen 1982/1994

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Nach Artikel 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

2. Die Buchstaben b bis g des Artikels 2 in Verbindung mit Artikel 3

3. Im Übrigen führen Artikel 2 Buchstaben b bis g in Verbindung mit Artikel 3 des Rahmenbeschlusses

4. Umsetzungsbedarf hinsichtlich Artikel 3 des Rahmenbeschlusses Strafbarkeit von Fahrlässigkeitstaten

5. Die sich aus Artikel 4 des Rahmenbeschlusses

6. Nach Artikel 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses

7. Mit den §§ 30 und 130 OWiG

8. Die Verpflichtungen aus Artikel 8 des Rahmenbeschlusses Gerichtsbarkeit

9. Artikel 9 des Rahmenbeschlusses Auslieferung und Verfolgung

10. Über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinaus

11. Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 672/05

... (16) Da Krankheiten möglichst eher verhütet als bekämpft werden sollten, empfiehlt es sich, Mindestmaßnahmen für die Seuchenverhütung und Risikominderung einzuführen, die für die gesamte Aquakulturproduktionskette gelten, d.h. von der Befruchtung der Eier und dem Schlupf bis hin zur Verarbeitung von Tieren aus Aquakultur zum menschlichen Verzehr, einschließlich ihrer Beförderung.



Drucksache 936/05

... Mit den Änderungen in Absatz 2 wird Raps in die Ermittlung der Beschaffenheitsmerkmale einbezogen um der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung dieser Fruchtart Rechnung zu tragen. Ferner werden die Merkmalsbezeichnungen aktuellen Gegebenheiten angepasst. Damit ist keine Ausweitung des Erhebungsumfangs verbunden. Dies gilt auch mit Blick auf die Änderung in Satz 4, wonach die Ermittlung der Beschaffenheitsmerkmale nunmehr die Untersuchung der Belastung mit „gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen“ umfasst. Der dabei gebrauchte Begriff „gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe“ greift den Sprachgebrauch von § 50 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

3 Gesetzesfolgen

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

1.3 Kosten der Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkung Unmittelbare

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 268/04

... -Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet (Aufstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Gewässerzustands bis Ende 2009, Umsetzung der Programme bis Ende 2012, Zielerreichung bis Ende 2015). Die Einstellung des Ackerbaus trägt dazu bei, die durch EG-Recht verbindlich vorgegebenen Gewässerschutzanforderungen zu erfüllen. Da ein vollständiges Verbot des Ackerbaus in den gesamten Überschwemmungsgebieten aber sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätte, können die Länder nach Satz 2 Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen, allerdings nur außerhalb der aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit besonders erosionsgefährdeten Abflussbereiche. Auch auf den Flächen, für die die Länder Ausnahmen zulassen, darf es nicht zu Erosionen oder erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge kommen, Um dies zu verhindern, müssen die Länder für diese Flächen besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung stellen. So ist eine ganzjährige Bodenbedeckung (etwa durch Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau, Winterbegrünung und Mulchsaat) und eine konservierende Bodenbearbeitung vorzuschreiben. Eine ganzjährige Bodenbedeckung schließt kurzzeitige, durch die ackerbauliche Nutzung implizierte Unterbrechungen in der Bodenbedeckung nicht aus. Weiterhin müssen Einschränkungen der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geregelt werden, soweit dies erforderlich ist, insbesondere um Schadstoffeinträge im Zusammenhang mit Überflutungen zu vermeiden.



Drucksache 566/1/04

... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.



Drucksache 729/04 (Beschluss)

... a) In Nummern 1, 2 und 3 ist das Wort "Fruchtart" bzw. "Fruchtarten" durch das Wort "Kulturart" bzw. "Kulturarten" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - In Ve Ko SV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 In Ve Ko SV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - In Ve Ko SV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 In Ve Ko SV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 In Ve Ko SV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - In Ve Ko SV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 In Ve Ko SV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 In Ve Ko SV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

10. Zu Artikel 1 § 12 Satz 2 In Ve Ko SV

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 In Ve Ko SV

12. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 In Ve Ko SV

13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 In Ve Ko SV

14. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 In Ve Ko SV

15. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 In Ve Ko SV

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 In Ve Ko SV

17. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 In Ve Ko SV

18. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - In Ve Ko SV

19. Zu § 33

20. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 500/04 (Beschluss)

... 1. Düngung: die Zufuhr von Pflanzennährstoffen als Haupt- und Nebenzweck zur Erzeugung von Nutzpflanzen; eingeschlossen ist die Zufuhr von Nährstoffen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/04 (Beschluss)




Anlage

A. Neufassung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Satz 1:

Zu Satz 2:

Zu 4.:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 919/04

... wird der Schutz ökologisch vorteilhafter Mehrweggetränkeverpackungen durch eine Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen gewährleistet. Die Geltung der Pfandpflicht ist abhängig von den Mehrweganteilen im jeweiligen Getränkesegment. Seit 01. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht in den Getränkebereichen Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke. Fruchtsäfte (einschließlich Fruchtnektare, Gemüsesäfte und bestimmte andere Getränke ohne Kohlensäure) werden auf Grund der am 8. Oktober 2004 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung der Ergebnisse der Nacherhebung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen im Zeitraum Oktober 2001 bis September 2002 nach dem geltenden Recht ab 1. April 2005 von der Pfandpflicht erfasst, ohne dass hierbei zwischen ökologisch vorteilhaften und ökologisch nicht vorteilhaften Verpackungen unterschieden wird. Auch im Getränkebereich Wein ist angesichts der Entwicklung der Mehrweg-/Einweg-Anteile mittelfristig mit einem Eintritt der Pfandpflicht zu rechnen. Die Differenzierung der Pfandpflicht nach unterschiedlichen Getränkebereichen im geltenden Recht hat bei Verbrauchern und auch im Handel zu Irritationen geführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 413/04 (Beschluss)

... "(5) In Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen der Kategorie 1 oder 2 durchgeführt werden, darf dort abgesaugte Luft nicht zurückgeführt werden.



Drucksache 566/04 (Beschluss)

... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.



Drucksache 547/04 (Beschluss)

... 3. Fruchtbarkeitsstörungen der Pferde und Rinder,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 919/3/04

... "Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtgetränke mit einem Mindestanteil von 25 vom Hundert an Fruchtsaft oder Fruchtmark, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, und Mischungen dieser Getränke sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/3/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 729/1/04

... In Artikel 1 ist in § 3 Nr. 1, 2 und 3 das Wort "Fruchtart" bzw. "Fruchtarten" durch das Wort "Kulturart" bzw. "Kulturarten" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/1/04




1. Zu Artikel 1 § 2a - neu - InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 4 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Nr. 5 - neu - InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 2 - neu - InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 4 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 InVeKoSV

11. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 5 InVeKoSV

14. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 5 InVeKoSV

15. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InVeKoSV

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 InVeKoSV

17. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 InVeKoSV

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 InVeKoSV

19. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 3 InVeKoSV

20. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 7a - neu - InVeKoSV

21. Zu Artikel 1 § 32 InVeKoSV

22. Zu Artikel 2 Nr. 4, 5 und 6 - neu - §§ 12 und 13 Kartoffelstärkeprämienverordnung


 
 
 


Drucksache 380/04

... Derzeit werden inaktivierte Virusimpfstoffe in befruchteten Hühnereiern hergestellt, die viele Monate im Voraus bestellt werden müssen. Impfstoffe werden für Risikogruppen der Bevölkerung empfohlen. In der Gemeinschaft gibt es nur fünf Mitgliedstaaten, in denen Impfstoffhersteller ihren Sitz haben; einige der in der Gemeinschaft verwendeten Impfstoffe werden außerhalb der Gemeinschaft hergestellt. Zurzeit stehen Impfstoffe allen Mitgliedstaaten nach Handelsvereinbarungen zur Verfügung. Influenza-Virostatika (M2-Inhibitoren und Neuraminidase-Inhibitoren) werden in der Gemeinschaft zwar weithin zugelassen, finden aber keine breite Verwendung.



Drucksache 707/04

... 3. Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (insbesondere Limonaden, Cola-Getränke, Brausen, Bittergetränke und Eistee). Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare, Getränke mit einem Mindestanteil von 50 vom Hundert an Milch oder an Erzeugnissen, die aus Milch gewonnen werden, und diätetische Getränke im Sinne des § 1 Abs. 1 der Diätverordnung, ausgenommen solche für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler, im Sinne von Anlage 8 Nr. 7 dieser Verordnung, sind keine Erfrischungsgetränke im Sinne von Satz 1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/04




1.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Überschrift und Abs. 1 Satz 6 , Abs. 2 , Nr. 6 § 15 Nr. 17

2.* Zu Artikel 1 Nr. 1 § 1 Satz 6 - neu - und 7 - neu - , Nr. 3 § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

3. Zu Artikel 2

4. Der federführende Ausschuss für Umwelt,


 
 
 


Drucksache 967/04

... 1 Kohlenhydrate sind in folgenden Erzeugnissen enthalten: in Milch und Milcherzeugnissen, Brot, Reis, Getreide, Teigwaren, in Fruchtsäften, zuckerhaltigen Getränken, Obst und Gemüse im getrockneten oder tiefgefrorenen Zustand, Konserven und Fruchtcocktails.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 967/04




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Geltendes Recht

1.2. Notwendigkeit einer überprüfung

1.3. Abschätzung der Auswirkungen von Handlungsalternativen

2. Ziele des Vorschlags

2.1. Deregulierung und Vereinfachung

2.2. Zeitliche Begrenzung

2.3. Form des Rechtsakts

2.4. Rechtsgrundlage

3. ÜBEREINSTIMMUNG mit den Gemeinschaftsgrundsätzen

3.1. Verhältnismäßigkeit

3.2. Subsidiarität

4. ÜBEREINSTIMMUNG mit der Gemeinschaftspolitik

4.1. Unternehmenspolitik

4.2. Verbraucherpolitik

4.3. Umweltpolitik

5. Bezug zum Arbeitsprogramm

6. Bedeutung für den EWR

7. EXTERNE Konsultation

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Freier Warenverkehr

Kapitel II
Spezifische Bestimmungen

Artikel 3
Inverkehrbringen und freier Verkehr mit bestimmten Erzeugnissen

Artikel 4

Artikel 5

Kapitel III
Aufhebungen, Änderungen und Schlussbestimmungen

Artikel 6
Aufgehobene Rechtsvorschriften

Artikel 7
Geänderte Rechtsvorschriften

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten

Anhang
WERTEREIHEN für Nennfüllmengen von Fertigpackungen

1. NACH Volumen verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN Milliliter

2. NACH Gewicht verkaufte Erzeugnisse Angabe der MENGE IN GRAMM

3. Begriffsbestimmungen für die Erzeugnisse


 
 
 


Drucksache 915/04

... (2) Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend im Sinne des Dritten und Vierten Abschnitts ist



Drucksache 61/03 (Beschluss)

... Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute kommen.



Drucksache 61/1/03

... 9. Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute kommen.



Drucksache 2/17 PDF-Dokument



Drucksache 17/16 PDF-Dokument



Drucksache 29/14 PDF-Dokument



Drucksache 75/15 PDF-Dokument



Drucksache 76/16 PDF-Dokument



Drucksache 76/17 PDF-Dokument



Drucksache 123/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/06 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Drucksache 148/17 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/06 PDF-Dokument



Drucksache 176/17 PDF-Dokument



Drucksache 189/17 PDF-Dokument



Drucksache 220/17 PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 246/18 PDF-Dokument



Drucksache 252/10 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 279/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 289/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 321/19 PDF-Dokument



Drucksache 355/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/10 PDF-Dokument



Drucksache 412/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.