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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Futtermittelbereich"


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Drucksache 118/16

... Unterstellt man einen dem Futtermittelbereich entsprechenden Erfüllungsaufwand ist mit einer zusätzlichen Stelle des höheren Dienstes (69.418 Euro/jährlich) und einer Stelle des gehobenen Dienstes (49.489 Euro/jährlich) zu rechnen (= Personalkosten insgesamt 118.907 Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

§ 1
Geltungsbereich

§ 2a
Grundsatz für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten

§ 3
Beseitigungspflicht

§ 4
Ausnahmen

§ 10
Aufbewahrungspflicht

§ 12a
Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung

§ 13a
Strafvorschriften

§ 15
Begriffsbestimmungen

§ 16
Ãœbergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Verwaltung der Länder

Verwaltung des Bundes

2.3. Weitere Kosten

Bürgerinnen Bürger

5 Wirtschaft

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 410/15

... Das Recht der Lebensmittel, welches auch die Begründung von Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten im Lebens- und Futtermittelbereich umfasst, ist nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Gemäß Artikel 72 Absatz 1 GG ist in diesem Bereich eine Zuständigkeit der Länder nur gegeben, solange und soweit der Bund nicht unter den Voraussetzungen des Artikel 72 Absatz 2 GG von seiner Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat. Vorliegend hat der Bundesgesetzgeber in § 6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Einleitung

II. Ziele des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 49/1/14

... angelehnte Intensität der Kontrollen ist nicht erforderlich, da Verstöße im Tierzuchtbereich keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben können, wie dies z.B. im Lebensmittel- und Futtermittelbereich der Fall sein kann. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Zuchtverbänden und Züchtern sollte weiterhin das nationale Rechtsmittelsystem angewendet werden können. Entscheidungen in Streitfällen durch Behörden würden bei den Ländern einen finanziellen und personellen Mehrbedarf auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/1/14




Zu BR-Drucksache 49/14

Zur Vorlage insgesamt

Zu BR-Drucksache 52/14

Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 427/13

... (16) In Anhang V erhält der zweite Absatz unter der Überschrift "Produktart 4: Lebensund Futtermittelbereich" folgende Fassung:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Artikel 1

Artikel 86
Wirkstoffe, die in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG aufgeführt sind

Artikel 94
Übergangsmaßnahmen für behandelte Waren

Artikel 95
Übergangsmaßnahmen für den Zugang zum Wirkstoffdossier

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 230/13

... Zwischenzeitlich wurde die Zulassungspflicht von Betrieben, die im Futtermittelbereich bestimmte Tätigkeiten ausüben, sowohl im Unionsrecht als auch im nationalen Recht ausgeweitet. So müssen nach § 28 Absatz 2 FMV Betriebe, die Grünfutter, Lebensmittel oder Lebensmittelreste zum Zwecke der Herstellung eines Einzelfuttermittels oder Mischfuttermittels unter direkter Einwirkung der Verbrennungsgase trocknen, von der zuständigen Behörde zugelassen worden sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundvierzigste Verordnung

Artikel 1

§ 35g
Straftaten

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 und 2) Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln

Artikel 2

Artikel 3

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten/Erfüllungsaufwand

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2392: iner Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 412/1/13

... Die Verordnung leitet sich prioritär aus dem europäischen Lebensmittel- und Futtermittelbereich ab und soll EU-einheitlich den gesundheitlichen Verbraucherschutz auf hohem Niveau gewährleisten. Deshalb ist beabsichtigt, in die Novelle der EG-Kontrollverordnung auch bisher nicht erfasste Fachbereiche einzubeziehen, um so die Schutzvorschriften entsprechend zu arrondieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/1/13




Zur Vorlage allgemein

Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit

Zu Artikel 33

Finanzierung der amtlichen Kontrollen

Pflichtgebühren Artikel 77

Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82

Transparenz Artikel 83

Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen

Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung


 
 
 


Drucksache 444/13

... Nicht erfasst werden die im Futtermittelbereich tätigen Kontrolleure, da dort eigenständige Anforderungen bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 789/12

... (2) Vom Versicherungsschutz können Ersatzansprüche ausgeschlossen werden, deren Ausschluss im Rahmen bestehender Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen im Mischfuttermittelbereich marktüblich ist.



Drucksache 618/1/12

... Nicht die energetische Nutzung von Palmöl und Soja trägt maßgeblich zur Ausweitung dieser Kulturen bei, sondern ihre Nutzung im Nahrungs- und Futtermittelbereich.



Drucksache 618/12 (Beschluss)

... Nicht die energetische Nutzung von Palmöl und Soja trägt maßgeblich zur Ausweitung dieser Kulturen bei, sondern ihre Nutzung im Nahrungs- und Futtermittelbereich.



Drucksache 661/11

... Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auf den Futtermittelbereich wird vorbehaltlich weiterer Änderungen vorläufig auf den Bereich des Qualitätsmanagements erstreckt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften

Artikel 1

§ 11a
Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen

Abschnitt 4a
Einfuhrkontrolle

§ 14a
Grundlagen für amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs

§ 14b
Verfahren bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs

§ 14c
Verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs

§ 22a
Informationsübermittlung nach Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

§ 22b
Veröffentlichung der Überwachungsergebnisse nach Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

Anlage 4
(zu § 14c Absatz 3) Formatvorlage zur Vorbereitung der Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 11

Zu Artikel 1 Nummer 12

Zu Artikel 1 Nummer 13

Zu Artikel 1 Nummer 13

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 15

Zu Artikel 1 Nummer 16

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1726: Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung


 
 
 


Drucksache 582/10

... Streichung im Hinblick auf die geänderte Rechtslage im Futtermittelbereich. Der Verweis auf

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 59d

§ 83a
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015


 
 
 


Drucksache 303/10

... -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung, soweit dieser für den Futtermittelbereich gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Futtermittelverordnung

§ 27a
Ausnahmen vom Verfütterungsverbot

§ 34b
Einfuhrverbote

§ 34c
Weitere Einfuhrverbote

§ 35g
Straftaten

§ 36
Straftaten

Anlage 8
(zu § 34c Absatz 2) Liste

Artikel 2
Weitere Änderung der Futtermittelverordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 9a
Verwendungszwecke für Diätfuttermittel

§ 11
Kennzeichnung bestimmter Futtermittel

§ 13
Angaben

§ 25
Verbotene Stoffe

§ 27
Inverkehrbringens- und Verfütterungsverbote

§ 37c
Weitere Anwendung von Vorschriften

Anlage 1
(zu § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1) Einzelfuttermittel

Artikel 3
Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung

§ 3
Bescheinigung

Anlage
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1213: Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 617/1/09

... In Anhang V des Verordnungsvorschlags werden zur Produktart 4 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich beschrieben. Dabei handelt es sich um Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Regelung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben o und p. Danach soll die Biozidverordnung nicht für Biozidprodukte gelten, die in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) fallen. Die beiden genannten Verordnungen regeln Anforderungen an die Hygiene in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben. Vorgaben für die Verwendung und die Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln oder Biozidprodukten werden nicht gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/09




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Erwägungsgrund 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 20

Zu Artikel 31

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 62

Zu Artikel 70

Zu Artikel 75

Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten

Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte

Zu Anhang V Produktart 3 und 19


 
 
 


Drucksache 617/09 (Beschluss)

... In Anhang V des Verordnungsvorschlags werden zur Produktart 4 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich beschrieben. Dabei handelt es sich um Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Regelung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben o und p. Danach soll die Biozidverordnung nicht für Biozidprodukte gelten, die in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) fallen. Die beiden genannten Verordnungen regeln Anforderungen an die Hygiene in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben. Vorgaben für die Verwendung und die Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln oder Biozidprodukten werden nicht gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/09 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Vorlage im Einzelnen

Zu Erwägungsgrund 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 20

Zu Artikel 31

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 62

Zu Artikel 70

Zu Artikel 75

Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten

Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte

Zu Anhang V Produktart 3 und 19


 
 
 


Drucksache 165/08

... Die Tierhaltung macht fast die Hälfte der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU aus. Für die 5 Millionen Nutztierhalter in der Gemeinschaft stellen Futtermittel den größten Kostenfaktor dar. Die Vermarktungsbedingungen für Futtermittel haben entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des Nutztiersektors. Der andere wichtige Futtermittelbereich ist der der Heimtierfuttermittel, die regelmäßig von mehr als 60 Millionen Haushalten in der EU, die Heimtiere halten, gekauft werden. Die Mischfuttermittelindustrie der EU macht einen Jahresumsatz von fast 50 Milliarden € (einschließlich Heimtierfuttermittel), wobei der Bereich der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse noch nicht berücksichtigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung

Anhörung von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

4 Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Nähere Erläuterung zum Vorschlag

Kapitel 1
– Einleitende Bestimmungen

Kapitel 2
– Allgemeine Vorschriften

Kapitel 3
– Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten

Kapitel 4
– Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung

Kapitel 5
– Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Kapitel 6
– Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel 1
Eingangsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Allgemeine Vorschriften

Artikel 4
Sicherheit und Inverkehrbringen

Artikel 5
Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen

Artikel 6
Verbot

Kapitel 3
Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln

Artikel 7
Merkmale von Futtermittelarten

Artikel 8
Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln

Artikel 9
Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

Artikel 10
Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke

Kapitel 4
Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung

Artikel 11
Allgemeine Grundsätze

Artikel 12
Zuständigkeit

Artikel 13
Behauptungen

Artikel 14
Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben

Artikel 15
Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 16
Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Artikel 17
Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel

Artikel 18
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke

Artikel 19
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter

Artikel 20
Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel

Artikel 21
Ausnahmen

Artikel 22
Freiwillige Kennzeichnung

Artikel 23
Verpackung

Artikel 24
Änderung der Verpackung

Kapitel 5
Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Artikel 25
Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Artikel 26
Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis

Artikel 27
Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Sanktionen

Artikel 33
Übergangsmaßnahmen

Artikel 34
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4

Anhang II
Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4

Anhang III
Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5

Anhang IV
Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1

Anhang V
Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere

Kapitel I
Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Kapitel II
Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Anhang VI
Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere

Kapitel I
Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Kapitel II
Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2

Anhang VII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 101/08

... § 8 enthält die Detailregelungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Expertengruppe, deren Aufgabe es ist, im Hinblick auf Aspekte der Risikobewertung das Bundesinstitut bei der Erarbeitung der Vorschläge zu Zoonosen-Stichprobenplänen zu beraten. Nachdem ein breites Feld an Fachexpertise für Zoonosen über das gesamte Spektrum der Lebensmittelkette verfügbar sein sollte haben die Länder die Möglichkeit, mehrere wissenschaftliche Sachverständige, z.B. für den Bereich der Primärproduktion oder für den Futtermittelbereich zu benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zoonosen-Monitoring

§ 4
Durchführung des Zoonosen-Monitorings

§ 5
Zoonosen-Stichprobenplan

§ 6
Vorbereitung des Zoonosen-Stichprobenplanes

§ 7
Ausschuss Zoonosen

§ 8
Expertengruppe Zoonosen

§ 9
Datenübermittlung

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 3
Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

§ 11
Übermittlung von Daten, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

§ 12
Berichterstattung

Abschnitt 4
Inkrafttreten

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Zoonosen-Monitoring

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu den Absätzen 1 bis 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 3
– Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind

Zu § 11

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette


 
 
 


Drucksache 433/08 (Beschluss)

... " in dieser Vorschrift ist nicht systemkonsequent. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden nur Betriebe, keine Anlagen zugelassen. Gleiches gilt für den Futtermittelbereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (vgl. Artikel 7 Abs. 1 Buchstabe a Nr. ii der Verordnung über tierische Nebenprodukte). Die Begriffe sollten daher einheitlich verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


Drucksache 433/1/08

... " in dieser Vorschrift ist nicht systemkonsequent. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 werden nur Betriebe, keine Anlagen zugelassen. Gleiches gilt für den Futtermittelbereich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (vgl. Artikel 7 Abs. 1 Buchstabe a Nr. ii der Verordnung über tierische Nebenprodukte). Die Begriffe sollten daher einheitlich verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/08




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Erwägungsgrund 63, Artikel 19 Buchstabe d i.V.m. Artikel 21 Buchstabe c, Artikel 19 Buchstabe g, Artikel 20 Buchstabe i und Artikel 21 Buchstabe h

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


Drucksache 770/08

... /EG der Kommission vom 20. Dezember 2002 über Schutzmaßnahmen betreffend aus China eingeführte Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ABl. EG (Nr.) L 348 S. 154) ist die Einfuhr von bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China, die u. a. für die tierische Ernährung bestimmt sind, von Bedingungen abhängig gemacht worden. So ist u. a. vorgesehen, dass jeder eingeführten Sendung eine Bescheinigung der chinesischen Behörde beigefügt ist, aus der hervorgeht, dass die Sendung einer Untersuchung unterzogen wurde, bei der insbesondere festgestellt worden sein muss, dass die Erzeugnisse kein Chloramphenicol oder Nitrofuran einschließlich seiner Metaboliten enthalten. Diese Entscheidung ist in Deutschland für den Futtermittelbereich durch die

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Drucksache 770/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

§ 1
Einfuhrverbot

Artikel 23

Begründung

I. Gründe für Änderung der Verordnung

II. Kosten

III. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 685: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung


 
 
 


Drucksache 535/07 (Beschluss)

... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "

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Drucksache 535/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 535/1/07

... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -

10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

Zu Buchstabe c1

Zu Buchstabe c2

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *

26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *

27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -

28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 771/05

... ) ist nicht anwendbar, da es das Inverkehrbringen von vermehrungsfähigen gentechnisch veränderten Organismen regelt (vgl. § 2 i. V. m. § 3 Nr. 1 GenTG) und es sich bei den von der Entscheidung der Kommission umfassten Erzeugnisse ausschließlich um Verarbeitungsprodukte handelt, die keine lebenden und vermehrungsfähigen Organismen mehr enthalten. Im übrigen wird das GenTG im Lebensmittel- und Futtermittelbereich überlagert von der unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU L 268 S. 1), die das Inverkehrbringen von zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmte GVO, Lebensmittel und Futtermittel, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt worden sind, regelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Besonderer Nachweis

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen,

Kosten für die Wirtschaft

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 728/04 (Beschluss)

... c) im Rahmen der Umsetzung von Cross Compliance gemeinsam mit den Ländern zu klären, nach welchen Risikogesichtspunkten im Lebens- und Futtermittelbereich die Auswahl der Betriebe erfolgen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

A Änderungen

1. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1

2. Zu § 13 Abs. 2 Satz 4 - neu -

3. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1

4. Zu § 14 Abs. 9 Satz 2 und § 17 Abs. 5 Satz 2

5. Zu § 15 Abs. 2 Satz 3

6. Zu § 15 Abs. 4

7. Zu § 16 Abs. 2 Satz 5

8. Zu § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2

9. Zu § 18 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 18 Abs. 1 Satz 4

11. Zu § 20

B Entschließung

1. Die Bundesregierung wird gebeten, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 429/04

... Auch im Hinblick auf die amtliche Überwachung hat die Kommission mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Futter- und Lebensmittelkontrollen vom 5. Februar 2002 im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission einen weiten, den Lebensmittel- wie auch den Futtermittelbereich umfassenden Rechtsrahmen gewählt. Die Vorschriften dieser Verordnung sollen weithin die bisherigen Überwachungsvorschriften ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 728/1/04

... c) im Rahmen der Umsetzung von Cross Compliance gemeinsam mit den Ländern zu klären, nach welchen Risikogesichtspunkten im Lebens- und Futtermittelbereich die Auswahl der Betriebe erfolgen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/04




1. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1

2. Zu § 13 Abs. 2 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 4 - neu -

4. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1

5. Zu § 14 Abs. 9 Satz 2 und § 17 Abs. 5 Satz 2

6. Zu § 15 Abs. 2 Satz 3

7. Zu § 15 Abs. 4

8. Zu § 15 Abs. 5

9. Zu § 16 Abs. 2 Satz 5

10. Zu § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2

11. Zu § 18 Abs. 1 Satz 1

12. Zu § 18 Abs. 1 Satz 4

13. Der Finanzausschuss und

14. Der federführende Agrarausschuss

I. Die Bundesregierung wird gebeten, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 429/04 (Beschluss)

... Nur noch Fachleute des Lebensmittel- und Futtermittelbereichs werden künftig zuverlässig wissen, welche Regelungen anwendbar sind. Der Ansatz der Vereinheitlichung und damit der Vereinfachung ist deshalb nach Ansicht des Bundesrates gegenwärtig als unbefriedigend anzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 3 LFGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a LFGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 LFGB

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 4 LFGB

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 8 - neu - , § 5 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 LFGB

7. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 LFGB

8. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 LFGB

9. Zu Artikel 1 § 5 Satz 1 Nr. 1, 2 LFGB

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

11. Zu Artikel 1 § 7 Überschrift, Absatz 3 - neu - LFGB

12. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu -, § 57 Abs. 1 Nr. 4a - neu - LFGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 LFGB

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 1 LFGB

15. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 LFGB

16. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a - neu - LFGB

17. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 3 Satz 2 LFGB

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1a - neu - LFGB

19. Zu Artikel 1 § 33, § 58 Abs. 1 Nr. 16a - neu - LFBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 Nr. 3 LFGB

21. Zu Artikel 1 § 38 Überschrift

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 LFGB

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 LFGB

24. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 2, Abs. 5 LFGB

Zu Buchstabe a

Zu § 39

Zu § 39

Zu § 39

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 4 LFBG

26. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 7 - neu - LFGB

27. Zu Artikel 1 § 39 Abs. 8 - neu - LFGB

28. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 1 LFGB

29. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 4 LFGB

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 2 Nr. 5 LFGB

31. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 4 und § 43 LFGB

32. Zu Artikel 1 § 45 Abs. 3 LFGB

33. Zu Artikel 1 § 47 Satz 2, 3 - neu -LFGB

34. Zu Artikel 1 § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e LFGB

35. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 9 - neu - LFGB

36. Zu Artikel 1 § 58 Abs. 1 Nr. 12a - neu - LFGB

37. Zu Artikel 1 § 59 Abs. 2 Nr. 23a - neu - und Nr. 24 Buchstabe a LFBG

38. Zu Artikel 1 § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 3 LFGB

39. Zu Artikel 1 § 69 Abs. 7 LFGB

40. Zu Artikel 1

41. Zu Artikel 2 - § 2 Abs. 3 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

42. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 1a - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue

43. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 6 Nr. 4 - neu - Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht § 26 Abs. 1 Nr. 10a - neu - ChemG

44. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 16 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht Anlage 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

45. Zu Artikel 2 § 4 Abs. 1 Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


 
 
 


Drucksache 617/09 PDF-Dokument



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