133 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Gesamtbelastung"
Drucksache 170/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... Die ursprüngliche Obergrenze des Satzes 5 greift damit erst wieder, wenn in einem Jahr von der Entschädigungseinrichtung keine Sonderbeiträge oder Sonderzahlungen erhoben wurden. Dies dient der Zumutbarkeit der Beitragserhebung im Falle einer mehrjährigen Erhebung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsgegenstände und Risikoprofile der den Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystemen zugeordneten Institute wäre die Festlegung einer einheitlichen Obergrenze für die Gesamtbelastung aus sämtlichen Leistungen eines Instituts in einem Abrechnungsjahr im EAEG nicht sachgerecht. Schließlich wird in Satz 7 zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung der Institute geregelt, dass die Entschädigungseinrichtung ein Institut mit Zustimmung der Bundesanstalt von der Pflicht zur Leistung eines Sonderbeitrags oder einer Sonderzahlung ganz oder teilweise freistellen kann, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung eines Moratoriums gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1, § 46a Abs. 1 Satz 1 KWG gegeben sind. Mit dieser Regelung werden auch Institute erfasst bei denen mangels entschädigungsberechtigter Kunden (§ 3 Abs. 2 EAEG) kein Entschädigungsfall festgestellt werden würde, die aber nicht mehr in der Lage sein könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Diese Beitragsobergrenze, die auch Institute ohne Einlagen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften erfasst, befand sich bisher in den jeweiligen Beitragsverordnungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
§ 9 Prüfung der Institute
§ 19 Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
§ 147 Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
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Drucksache 442/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... Nummer 6 dient der Begrenzung der Gesamtbelastung des Fonds auf ein tragfähiges Niveau unter Berücksichtigung der Größe des übertragenden Unternehmens, das strukturierte Wertpapiere an eine Zweckgesellschaft überträgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 6a Garantien an Zweckgesellschaften
§ 6b Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags
§ 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich
§ 6d Frist für Antragstellung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 957: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
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Drucksache 706/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " zu folgen. Die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Länder können damit aber nicht adäquat bedient werden. Europäische Stichproben sollten deshalb - wenn überhaupt - nur ausnahmsweise für kurzfristig aufgetretene Erfordernisse, zeitlich begrenzt und nach vorheriger Anordnung durch eine Verordnung zur Anwendung kommen; auf jeden Fall muss verhindert werden, dass für die auskunftspflichtigen Unternehmen und Personen lediglich eine weitere Erhebung durch eine weitere Stelle, nämlich Eurostat, hinzutritt und die Gesamtbelastung erhöht.
Drucksache 242/09
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Es werden durch die Verordnung keine Informationspflichten für Unternehmen und die Verwaltung neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. Durch die neuen Berufskrankheiten erhöhen sich die Fallzahlen und damit die Gesamtbelastung aus den bestehenden Anzeige- und Meldepflichten geringfügig. Durch die Erweiterung der rückwirkenden Anerkennung bei der "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Anlage 2 Berufskrankheit Nummer 4114
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
4. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft und der Verwaltung
b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Berufskrankheit Nummer 4113
Zu Berufskrankheit Nummer 4114
Zu Berufskrankheit Nummer 4115
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 812: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
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Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... Die wirtschaftliche Gesamtbelastung durch einmaligen Umstellungsaufwand wird auf 94 770 644 Euro geschätzt. Die wirtschaftliche Gesamtbelastung pro Jahr wird auf 14 350 000 Euro geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen
§ 4 Erforderliche Preisangaben
§ 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge
II. Verordnungsermächtigung
III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
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Drucksache 283/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 3. Verwaltung Das Gesetz enthält eine neue Informationspflicht für die Verwaltung. Die Gesamtbelastung der Verwaltung ist jedoch gering.
Drucksache 162/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Zuchtorganisationen (Tierzuchtorganisationsverordnung - TierZOV )
... resultiert eine Gesamtbelastung von ca. 554 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§ 2 Umfang der Zuchtpopulationen
§ 3 Zuchtbuchordnung
§ 4 Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtbuches
§ 5 Zuchtregisterordnung
§ 6 Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtregisters
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Zuchtbescheinigung und Herkunftsbescheinigung
§ 9 Verfahren und Merkmale zur Prüfung der Identität und Abstammung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten für die öffentliche Haushalte
Bürokratiekosten der Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 562: Entwurf einer Verordnung über Zuchtorganisation
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Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... • Ein sehr hoher Anteil der Verwaltungslasten lässt sich auf eine begrenzte Anzahl von Informationspflichten in einigen wenigen Politikbereichen zurückführen. (So entfallen über 80 % der ermittelten Gesamtbelastung auf die Bereiche Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, was logischerweise auf den Grad der auf EU-Ebene erreichten Harmonisierung in diesen Bereichen und auf die zahlreichen von diesen Rechtsvorschriften betroffenen Unternehmen zurückzuführen ist11. Die Belastung durch die zehn wichtigsten Informationspflichten macht über 77 % der mit EU-Rechtsvorschriften verbundenen Belastung aus.) Damit wird die Richtigkeit der Entscheidung bestätigt, die Maßnahmen zur Bemessung und Verringerung der Lasten auf eine begrenzte Anzahl von Rechtsakten in vorrangigen Bereichen zu konzentrieren.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
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Drucksache 706/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " zu folgen. Die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Länder können damit aber nicht adäquat bedient werden. Europäische Stichproben sollten deshalb - wenn überhaupt - nur ausnahmsweise für kurzfristig aufgetretene Erfordernisse, zeitlich begrenzt und nach vorheriger Anordnung durch eine Verordnung zur Anwendung kommen; auf jeden Fall muss verhindert werden, dass für die auskunftspflichtigen Unternehmen und Personen lediglich eine weitere Erhebung durch eine weitere Stelle, nämlich Eurostat, hinzutritt und die Gesamtbelastung erhöht.
Drucksache 172/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
... Eine Genehmigung von klinischen Prüfungen kann zudem dazu führen, dass die späteren Produkte weniger Mängel aufweisen, die zu kostenintensiven Korrekturen oder Rückrufen führen würden. Eine weitere Kompensation liegt im Wegfall der bisherigen Gebühren für die erforderlichen Anzeigen bei den Landesbehörden. Die Gesamtbelastung der Wirtschaft durch die Genehmigungspflicht liegt nach Einschätzung der Verbände der Medizintechnikindustrie bei geschätzten 1,5 bis 3 Mio. Euro. Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, werden dagegen nicht eintreten.
Drucksache 166/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Millionen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Verdachte auf Berufskrankheiten angezeigt (Statistischer und Finanzieller Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). Die Zahl der zu erwartenden Versicherungsfälle im Zusammenhang mit den entwicklungspolitischen Freiwilligendiensten ist aufgrund der Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren im Ausland nicht vorhersehbar; im Verhältnis zur Gesamtzahl sowohl des versicherten Personenkreises als auch der Versicherungsfälle dürfte sie jedoch sehr klein sein. Die Gesamtbelastung der bereits bestehenden Informationspflichten steigt somit in nur geringem Umfang.
Drucksache 241/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
... Soweit sich durch die rückwirkende Anwendung des Abkommens in besonders gelagerten Einzelfällen eine höhere Gesamtbelastung an deutschen Steuern und Steuern im Königreich Saudi-Arabien ergeben sollte als nach dem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des Abkommens, schließt Satz 3 des Artikels eine rückwirkende Verschlechterung für die Steuerpflichtigen aus. Die Regelung besagt dass in solchen Fällen eine etwaige deutsche Mehrsteuer nur festgesetzt wird soweit ihr eine Steuerentlastung im Königreich Saudi-Arabien gegenübersteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Einkünfte und Vermögen
Artikel 4 Vergütungen für unselbständige Arbeit
Artikel 5 Verständigungsverfahren
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 7 Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer
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Drucksache 548/08
... ) auf insgesamt 60.000 jährlich. Unter Zugrundelegung eines Aufwands von 9,98 Euro je Fall ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 600.000 Euro. Nach Angaben der SCHUFA Holding AG, die als größte Auskunftei ein Adressat der Auskunftspflichten aus § 34 Abs. 3-4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
§ 28b Scoring
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Entwurfs
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
V. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für Unternehmen
a. Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
b. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
2. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
VI. Sonstige Kosten
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 28a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 28b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme vom 23. Juli 2008 des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 207: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... Der Zeitaufwand für das Ausfüllen dürfte pro Feuerungsanlage ca. drei Minuten betragen. Das Intervall, in dem dieser Aufwand anfällt, hängt von der Feuerungsanlage und dem vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsintervall ab. Die Gesamtzahl der Feuerstätten im Bundesgebiet beträgt rund 14.505.000. Je nach Typ der Feuerstätte fällt der Aufwand für das Ausfüllen der Formblätter mehrfach im Jahr oder nur jedes zweite oder dritte Jahr an. Als Durchschnittswert wird deshalb der Aufwand angesetzt, der entsteht, wenn das Formblatt einmal im Jahr pro Feuerstätte ausgefüllt werden muss. Bei einem Zeitaufwand von drei Minuten dürften die Kosten pro Feuerstätte dabei in etwa drei Euro betragen. Zu Beginn der Geltung des neuen Gesetzes ist der Zeitaufwand möglicherweise etwas höher, wenn sich die Neuregelungen eingespielt ha ben eher niedriger. Der Betrag hängt letztlich von der Gesamtkalkulation der Betriebe für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten inklusive der Nebenkosten ab. Der Aufwand fällt dabei nur für die Feuerstätten an, die nicht durch die oder den Bezirksbevollmächtigten geprüft werden. Unter der Annahme, dass dies ca. 50 % aller Feuerungsanlagen sind, ergibt sich eine Gesamtbelastung von 21.750.000 €.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Teil 1 Berufsrecht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Eigentümerpflichten
§ 2 Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen
§ 3 Schornsteinfegerregister
§ 4 Nachweise
§ 5 Mängel
§ 6 Erbbaurecht und Gebäudeeigentum
Kapitel 2 Bezirke, Bezirksbevollmächtigte
§ 7 Bezirke
§ 8 Bezirksbevollmächtigte
§ 9 Anforderungen und Verfahren
§ 10 Bestellung
§ 11 Verhinderung der bestellten Bezirksbevollmächtigten
§ 12 Aufhebung der Bestellung
Kapitel 3 Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 13 Allgemeine Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten und Bezirksschornsteinfegermeister
§ 14 Durchführung der Feuerstättenschau und Erlass des Feuerstättenbescheids durch Bezirksbevollmächtigte
§ 15 Anlassbezogene Überprüfungen durch Bezirksbevollmächtigte
§ 16 Weitere Aufgaben der Bezirksbevollmächtigten
§ 17 Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister
§ 18 Berufspflichten der Bezirksbevollmächtigten
§ 19 Führung des Kehrbuchs
§ 20 Kosten
§ 21 Aufsicht
§ 22 Verhältnis zu Bestimmungen des Immissionsschutzrechts
§ 23 Zuständige Behörden
Kapitel 4 Bußgeldvorschriften, Ersatzvornahme
§ 24 Bußgeldvorschriften
§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
§ 26 Ersatzvornahme
Teil 2 Versorgung der Bezirksbevollmächtigten im Schornsteinfegerhandwerk
Kapitel 1 Organisation
§ 27 Träger der Zusatzversorgung
§ 28 Organe
§ 29 Vertreterversammlung
§ 30 Vorstand und Geschäftsführung
§ 31 Satzung
§ 32 Geschäftsjahr, Rechnungs- und Kassenbücher
§ 33 Härtefonds
§ 34 Aufsicht
Kapitel 2 Allgemeine Anspruchsregelungen
§ 35 Mitteilungspflicht und Datenübermittlung
§ 36 Übertragung, Verpfändung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen
§ 37 Übergang von Schadensersatzansprüchen
§ 38 Verjährung
§ 39 Rechtsweg
Kapitel 3 Mitgliedschaft und Beiträge
§ 40 Mitgliedschaft
§ 41 Beiträge
Kapitel 4 Versorgungsleistungen
§ 42 Arten der Versorgungsleistungen
§ 43 Ruhegeld
§ 44 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
§ 45 Witwen- und Witwergeld
§ 46 Waisengeld
§ 47 Bemessungsgrundlage des Ruhegeldes
Teil 3 Übergangsregelungen
§ 48 Übergangsregelungen für Bezirksschornsteinfegermeister
§ 49 Ansprüche auf Versorgungsleistungen vor dem 1. Januar 2013
§ 50 Versorgungsanwartschaften vor dem 1. Januar 2013
§ 51 Versorgungsanstalt
§ 52 Kehr- und Überprüfungsordnungen der Länder
§ 53 Weitere Anwendung von Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
§ 5 Bestellung
§ 12 Allgemeine Berufspflicht
§ 24 Gebührenordnung
§ 30 Jahreshöchstbetrag des Ruhegeldes
§ 42 Aufsicht
§ 57a Geltung für Bezirksbevollmächtigte
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
A. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
I. Zielsetzungen der Reform des Schornsteinfegerrechts
II. Inhaltliche Ausgestaltung der Reform des Schornsteinfegerrechts
III. Vorteile der Neuregelung:
a. zwingende Gründe des Allgemeininteresses
b. nicht diskriminierend
c. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Änderung des Schornsteinfegergesetzes und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
C. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht und dem Gemeinschaftsrecht
I. Vereinbarkeit mit deutschem Verfassungsrecht
II. Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
D. Gesetzgebungskompetenz
I. Kompetenztitel
II. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung des Berufsrechts im Schornsteinfegerhandwerk
E. Gesetzesfolgen
I. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
2. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen ohne Vollzugsaufwand
3. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen mit Vollzugsaufwand
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
1. Kosten für die Bezirksbevollmächtigten
2. Kosten für die übrigen Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks und sonstige Handwerksbetriebe
3. Preiswirkungen auf die Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
2.1 Bürokratiekosten der Bezirksbevollmächtigten
2.2 Bürokratiekosten für die Bayerische Versorgungskammer
2.3 Bürokratiekosten der staatlichen Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
3. Geprüfte Alternativen zur Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts
3.1 Modifiziertes Kehrbezirkssystem
3.2 Versicherungsmodell
3.3 Freies Marktmodell
3.4 Konzessionsmodell
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
H. Befristung
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
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Drucksache 113/08
... 2. ohne die Fortgeltung bei mindestens einem der bisherigen Zuständigkeitsbereiche der vereinigten Berufsgenossenschaften im Umlagejahr vor dem Beschluss die auf diesen Bereich entfallende anteilige Gesamtbelastung um mehr als 5 Prozent ansteigen würde."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
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Drucksache 284/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Mit der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Wohngeldverbesserung wird ein Systemwechsel vollzogen, indem nunmehr zusätzlich zu den Miethöchstbeträgen eine gesondert zu berücksichtigende Heizkostenkomponente eingeführt wird. Hierdurch wird der Standard der Wohngeldgewährung über die bereits durch die Vereinfachungsnovelle erreichte Anhebung von 90 Euro auf durchschnittlich 111 Euro hinaus auf 143 Euro erhöht und eine Abhängigkeit des Wohngeldes von Heiz- bzw. Energiekosten hergestellt. Sowohl die weitere Standarderhöhung um etwa 30 Prozent als auch die direkte Abhängigkeit überzeichnet den tatsächlichen Anteil der Heizkostensteigerungen an dem Anstieg der Gesamtbelastung durch die Kosten des Wohnens.
1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG
3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG und Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII
Artikel 1a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 46a Beteiligung des Bundes
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Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Durch § 4 Abs. 6 GwG - neu wird eine sachgerechte Lastenverteilung zwischen den Verpflichteten und den Vertragspartnern erreicht, ohne dass dabei die Gesamtbelastung der Wirtschaft erhöht wird. Dies beruht auf der Tatsache, dass durch die Schaffung dieser Informationspflicht gleichzeitig eine wesentliche Zeit- und Kostenentlastung der Verpflichteten bei der Identifizierung des jeweiligen Vertragspartners, dem die Beschaffung der erforderlichen Identifikationsdaten in der Regel sehr viel leichter möglich ist, erreicht wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtete
Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen
§ 3 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 4 Durchführung der Identifizierung
§ 5 Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 6 Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 7 Ausführung durch Dritte
§ 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 9 Interne Sicherungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, Anzeigepflichten und Datenverwendung
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
§ 11 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 12 Verbot der Informationsweitergabe
§ 13 Freistellung von der Verantwortlichkeit
§ 14 Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden
§ 15 Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen
Abschnitt 4 Aufsicht und Bußgeldvorschriften
§ 16 Aufsicht
§ 17 Bußgeldvorschriften
Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
§ 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 25h Verbotene Geschäfte
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80c Verpflichtete Unternehmen
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80e Vereinfachte Sorgfaltspflichten
§ 80f Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
Artikel 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Änderung der Monatsausweisverordnung
Artikel 10 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
Neufassung des Geldwäschegesetzes
Änderung des Kreditwesengesetzes
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Bürokratiekosten infolge geänderter Informationspflichten
b Bürokratiekosten infolge neuer Informationspflichten
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
4. Informationspflichten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
§ 2 (Verpflichtete)
Zu Absatz 1
Absatz 2
§ 3 (Allgemeine Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Absatz 5
Zu Absatz 6
§ 4 (Durchführung der Identifizierung)
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
§ 5 (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Absatz 4
§ 6 (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Absatz 3
§ 7 (Ausführung durch Dritte)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 8 (Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 9 (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 10 (Zentralstelle für Verdachtsanzeigen)
§ 11 (Anzeige von Verdachtsfällen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
§ 12 (Verbot der Informationsweitergabe)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
§ 13 (Freistellung von der Verantwortlichkeit)
§ 14 (Anzeige von Verdachtsfällen durch Behörden)
§ 15 (Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen)
§ 16 (Aufsicht)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 17 (Bußgeldvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 25c (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
§ 25d (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 2
§ 25e (Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung)
§ 25f (Verstärkte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 25g (Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten)
§ 25h (Verbotene Geschäfte)
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
§ 80c (Verpflichtete Unternehmen)
§ 80d (Interne Sicherungsmaßnahmen)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
§ 80e (Vereinfachte Sorgfaltspflichten)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 80f (Vereinfachungen bei der Kundenidentifizierung)
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 24. Januar 2008: NKR-Nr. 165: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
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Drucksache 342/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -OrgWG)
... Die Dotierung des Deckungskapitals kann in statischer oder flexibler Weise erfolgen. Bei statischer Dotierung wird ein konstanter Betrag gezahlt, die laufenden Renten- und eventuelle Beihilfezahlungen werden zusätzlich erbracht, sodass sich eine variable Gesamtbelastung ergibt da die Renten- und Beihilfezahlungen schwanken. Bei flexibler Dotierung wird eine konstante Belastung aus Renten- und eventuellen Beihilfezahlungen sowie Dotierung des Deckungskapitals unterstellt. Da die Renten- und Beihilfezahlungen schwanken, schwanken auch die Dotierungen des Deckungskapitals, z.B. in Abhängigkeit von der Höhe der aktuellen Rentenzahlungen. Bei beiden Alternativen müssen die regelmäßigen Zuführungen zum Deckungskapital versicherungsmathematisch so kalkuliert werden, dass am 31. Dezember 2049 ein ausreichendes Deckungskapital besteht. Durch die Dauer dieses Zeitraums wird sichergestellt dass Krankenkassen, die in der Vergangenheit hohe Pensionsverpflichtungen begründet aber nur in geringem Umfang Deckungskapital hierfür gebildet haben, durch die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals nicht überfordert werden. Dies schließt nicht aus dass Krankenkassen mit Deckungslücken in kleinerem Umfang den Aufbau des Deckungskapitals schon vor diesen Zeitpunkt abschließen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 171b Insolvenz von Krankenkassen
§ 171c Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung
§ 171d Haftung im Insolvenzfall
§ 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen
§ 171f Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
§ 172 Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.
§ 265a Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse
§ 265b Freiwillige finanzielle Hilfen
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 54 Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
Artikel 6 Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung
Achter Abschnitt
§ 35 Anwendbare Regelungen
§ 36 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
§ 37 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
§ 39 Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Handlungsbedarf
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu § 171c
Zu § 171d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 171f
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu § 38
Zu Nummer 3
Zu § 39
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
- § 171b Abs. 2
- § 171b Abs. 4
- § 171e Abs. 4
- § 172 Abs. 2
- § 265b Abs. 2
- § 77 Abs. 1a SGB IV
- § 79 Abs. 1 SGB IV
- § 12 Abs. 1 SVRV
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
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Drucksache 32/08
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
... Die mit der Verordnung einhergehenden 13 neuen Informationspflichten verursachen nach Abschätzung eine Gesamtbelastung der Wirtschaft von jährlich ca. 111.000 Euro. Alternativen bestehen nicht, da es sich bei der vorliegenden Verordnung um eine Umsetzungsmaßnahme der VO (EG) Nr. 2320/2002 handelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausbildungspersonal
§ 3 Schulungen für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte
§ 4 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen
§ 5 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen
§ 6 Zusatzschulungen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen
§ 7 Zusatzschulungen für Luftsicherheitsassistenten
§ 8 Schulungen für sonstiges Personal
§ 9 Lernerfolgskontrollen, Prüfungen
§ 10 Prüfungszweck
§ 11 Prüfungsausschuss
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen, Fristen
§ 13 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personal- und Warenkontrollen
§ 14 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Personalkontrollen
§ 15 Inhalt und Umfang der Prüfung von Luftsicherheitskontrollkräften für Frachtkontrollen
§ 16 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 17 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 18 Täuschung, sonstige Verstöße
§ 19 Wiederholung der Prüfung
§ 20 Schulungsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse, Zulassungen
§ 21 Musterlehrpläne und Formulare
§ 22 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung
§ 4 Prüfungsgebühren
Artikel 3 Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 235: Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen
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Drucksache 409/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren (Samenverordnung - SamEnV )
... Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen (ca. 4,4 Mio. Euro) resultiert eine Gesamtbelastung von ca. 4,8 Mio. Euro. Da die Informationspflichten bereits in ähnlicher Form in der Vergangenheit auf Grundlage der Durchführungsverordnungen der Länder vorhanden waren, ändert sich hier nicht die tatsächliche Belastung für die Wirtschaft. Im Detail wurden folgende Informationspflichten geändert bzw. von Landesverordnungen übernommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Künstliche Besamung
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
§ 2 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation
§ 3 Anforderungen beim Betrieb einer Besamungsstation
§ 4 Ausnahmen
§ 5 Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation
§ 6 Kennzeichnung von Samen
§ 7 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Samen
§ 8 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
§ 9 Prüfeinsatz
§ 10 Überprüfungen von Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen für SamenGestrichen
Abschnitt 3 Embryotransfer
§ 11 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 12 Anforderungen beim Betrieb einer Embryo-Entnahmeeinheit
§ 13 Kennzeichnungsnummer der Embryo-Entnahmeeinheit
§ 14 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
§ 15 Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Aufzeichnungen über die Verwendung von Eizellen und Embryonen
Abschnitt 4 Bestimmungen zum Datenzugang
§ 17 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Aufhebung von Rechtsverordnungen
§ 20 Inkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an Einrichtungen einer Besamungsstation (zu § 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5)
Anlage 2 Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind (zu § 3 Nr. 5 bis 8 und Nr. 12 Buchtstabe a, § 4 Abs. 1)
Anlage 3 Anforderungen an Einrichtungen einer Embryo-Entnahmeeinheit (zu § 11 und § 12 Nr. 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A. Bürokratiekosten durch geänderte Informationspflichten (Informationspflichten bestehen bereits in Durchführungsverordnungen der Länder)
B. Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
C. Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Gewinnung und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen
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Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Die Wirtschaft wird von diesen Bürokratiekosten unter Zugrundelegung der jährlich angenommenen 35.000 Verpflichteten belastet (siehe oben 1.a). Unter Zugrundelegung der Antragsrate von 5 Prozent sind mithin ca. 1.750 Unternehmen von der Informationspflicht des § 9 Nr. 2 betroffen. Bei einem Zeitaufwand von zwei Stunden und einem durchschnittlichen Tarif von 30,20 Euro pro Stunde (Durchschnittswert der Gesamtwirtschaft) errechnet sich daraus für die Antragspflicht nach § 9 Nr. 2 eine Gesamtbelastung der Wirtschaft von 105.700 Euro pro Jahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
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Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... IV hat der Arbeitgeber zwingend den Beschäftigten eine Kopie jeder für sie ausgestellten Meldungen zukommen zu lassen. Durch die Reduzierung der Meldeanlässe (Anschriften- und Staatsangehörigkeitsänderung) verringert sich auch die Gesamtbelastung dieser Nachweispflicht um rd. 15 Prozent. Außerdem ist bisher vorgesehen, dass dieser Nachweis zwingend schriftlich zu erfolgen hat. Gerade in Großbetrieben mit eigenen vollautomatischen Abrechungssystemen ist dies heute nicht mehr zeitgemäß und notwendig, da ein gesicherter Abruf z.B. einer Meldekopie durch die Beschäftigten möglich ist. Dadurch würde der Aufwand für diesen Nachweis für die Wirtschaft insgesamt um rd. 30 Prozent gesenkt. Die bisher anfallende Gesamtbelastung durch die Informationspflicht in Höhe von 76,874 Millionen Euro im Jahr reduziert sich daher im ersten Schritt um 15 Prozent auf 65,343 Millionen Euro und im weiteren noch einmal um ca. 30 Prozent auf 45,74 Millionen Euro, das heißt es werden rd. 31,134 Millionen Euro im Jahr eingespart.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 33 Beiträge für die Vorsorge
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Dienstbeschädigungsausgleichsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 7 Sofortmeldung
Artikel 13 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 14 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 15 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
Artikel 16 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
C. Finanzieller Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
D. Bürokratiekosten
3 Kosten
4 Sofortmeldung
Kosteneinsparung durch elektronische Übermittlung der Meldekopie
Kosteneinsparung durch Verzicht auf Änderungsmeldungen
Kostenberechnung erweitertes Meldeverfahren der Meldebehörden an die DRV
5 Bund
Kosten des Hinweises auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht des Ausweispapiers
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 573: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
1. Einführung einer Sofortmeldungspflicht zur Sozialversicherung
2. Entlastende Maßnahmen im Rahmen der Meldungen zur Sozialversicherung
3. Einführung einer Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern hinsichtlich der Mitführung von Personalausweisen
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Drucksache 354/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Verordnung enthält eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft. Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstalter und -vermittler sind verpflichtet, dem Luftfahrt-Bundesamt auf Nachfrage Auskunft darüber zu geben ob und wie sie den sich aus der unmittelbar geltenden EG-Verordnung Nr. 1107/2006 ergebenden Verpflichtungen nachkommen. Die Gesamtbelastung für die Unternehmen ist sehr gering, da die Informationspflicht in der Regel nur dann in Betracht kommt, wenn sich Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren oder aus anderweitigen gewichtigen Gründen Anlass besteht, eine Prüfung vorzunehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 19
Zu Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... 3. Verwaltung Das Gesetz enthält eine neue Informationspflicht für die Verwaltung. Die Gesamtbelastung der Verwaltung ist jedoch gering.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
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Drucksache 759/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... Diese sind verpflichtet, jährlich zusammen mit ihrem Geschäftsbericht einen Bericht über die erreichte Dienstqualität zu veröffentlichen. Die für die Veröffentlichung notwendigen Standardaktivitäten dauern 639 Minuten, wovon rund 75 Prozent auf die Datenbeschaffung entfallen. Ausgehend von einem mittleren Qualifikationsniveau für diese Tätigkeiten liegt der Lohnsatz bei 28,30 Euro. Diese Veröffentlichungspflicht trifft in Deutschland fünf Unternehmen. Daraus folgt eine jährliche Belastung von 1 507 Euro. Für jedes der betroffenen Unternehmen kommen zusätzliche Druckkosten in Höhe von etwa 50 000 Euro hinzu, so dass die jährliche Gesamtbelastung 251 507 Euro beträgt. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Personen nur im Nahverkehr befördern, sind von dieser Veröffentlichungspflicht ebenfalls gemäß Satz 3 des neuen § 1 EVO ausgenommen. Bezüglich Rechtsgrundlage und Hintergrund der Ausnahme gelten die Ausführungen zur Informationspflicht nach Artikel 27 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 entsprechend. Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der im Schienenpersonenfernverkehr tätigen Unternehmen unterbleibt für diese eine Ausnahme nach Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, die ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum möglich wäre.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)
§ 1
§ 2
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 5 Beförderungsbedingungen
§ 14 Informationen
§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
§ 37 Schlichtungsstelle
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Notwendigkeit einer Regelung
1. Bisherige Rechtslage
2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007
3. Anpassung des nationalen Rechts
III. Inhalt der Regelung
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VII. Sonstige Kosten
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
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Drucksache 284/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... Mit der im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Wohngeldverbesserung wird ein Systemwechsel vollzogen, indem nunmehr zusätzlich zu den Miethöchstbeträgen eine gesondert zu berücksichtigende Heizkostenkomponente eingeführt wird. Hierdurch wird der Standard der Wohngeldgewährung über die bereits durch die Vereinfachungsnovelle erreichte Anhebung von 90 Euro auf durchschnittlich 111 Euro hinaus auf 143 Euro erhöht und eine Abhängigkeit des Wohngeldes von Heiz- bzw. Energiekosten hergestellt. Sowohl die weitere Standarderhöhung um etwa 30 Prozent als auch die direkte Abhängigkeit überzeichnet den tatsächlichen Anteil der Heizkostensteigerungen an dem Anstieg der Gesamtbelastung durch die Kosten des Wohnens.
1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG
3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII
Artikel 1a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 46a Beteiligung des Bundes
4. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG
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Drucksache 82/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene KOM (2007) 27 endg.; Ratsdok. 5899/07
... Ermittlungen aus Mitgliedstaaten (VK, Irland) und Nicht-Mitgliedstaaten der EU zeigen, dass die Folge des Passivrauchens im privaten und im sozialen Bereich ein hoher Kostenfaktor ist. Die Gesamtbelastung im Rahmen der EU-27 muss jedoch erst noch ermittelt werden. Zu der gesamtwirtschaftlichen Belastung zählen die Kosten, die in direkter Beziehung zu den steigenden Behandlungskosten tabakbedingter Erkrankungen stehen, aber auch indirekte Kosten im Zusammenhang mit Produktivitätsverlust, nicht eingenommenen Lohnsteuern und Sozialabgaben von Rauchern oder Passivrauchern, die sonst in einem bezahlten Arbeitsverhältnis stünden.21
I. Einleitung
II. Begründung der Aktion
1. Gesundheitliche Aspekte
1.1. Gesundheitsbelastung bei ETS-Exposition
1.2. Expositionsgrad
1.3. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2. Wirtschaftliche Aspekte
2.1. Wirtschaftliche Belastung
2.2. Auswirkungen der Rauchfrei-Initiative
2.3. Unbeabsichtigte Folgen
3. Soziale Aspekte
3.1. Öffentliche Akzeptanz der Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
3.2. Auswirkungen auf den Tabakkonsum
3.3. Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit
4. Aktionsimpulse
III. Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
1. Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
2. Rechtsvorschriften auf EU-Ebene
IV. Anwendungsbereiche der Rauchfrei-Initiative
1. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen
2. Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen – Mit Ausnahmeregelungen
2.1. Ausnahmeregelungen für Lizenzbetriebe des Gastgewerbes
2.2. Ausnahmeregelungen für Pubs und Bars/Kneipen ohne Restauration
2.3. Geschlossene, separat belüftete Raucherräume
V. Strategieoptionen
1. Beibehalten des Status Quo
2. Freiwillige Maßnahmen
3. Methode der offenen Koordinierung
4. Empfehlungen der Kommission oder des Rates
5. Verpflichtende Vorschriften
VI. Schlussbemerkungen
2 Fragen
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Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich diese Regelungen zur Zusammenführung von steuerstatistischen Einzelangaben, um beispielsweise die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen, Gesetzesfolgeabschätzungen, Anpassungsreaktionen auf Änderungen im Steuerrecht und sonstiger Rahmenbedingungen auf Bundes- oder auch regionaler Ebene analysieren zu können.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG
Zu § 4
Zu § 4
7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2a
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG
20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG
Zu Nummer 14a
Zu Nummer 37
22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz
Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)
Zu Artikel 27a
24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG
28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG
29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG
30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG
31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG
32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV
34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG
35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG
36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG
37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG
38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG
39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz
40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz
41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG
42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG
43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG
44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG
45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO
47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO
48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO
49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO
50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG
51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG
52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG
53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG
55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG
56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG
57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz
58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz
59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten
60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
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Drucksache 669/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die Verordnung enthält eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft. Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstalter und -vermittler sind verpflichtet, dem Luftfahrt-Bundesamt und den Landesluftfahrtbehörden auf Nachfrage Auskunft darüber zu geben, ob und wie sie den sich aus der unmittelbar geltenden EG-Verordnung Nr. 1107/2006 ergebenden Verpflichtungen nachkommen. Die Gesamtbelastung für die Unternehmen ist sehr gering, da die Informationspflicht in der Regel nur dann in Betracht kommt, wenn sich Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität beim Luftfahrt-Bundesamt oder den Landesluftfahrtbehörden beschweren oder aus anderweitigen gewichtigen Gründen Anlass besteht, eine Prüfung vorzunehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Neubekanntmachung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummern 6 bis 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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Drucksache 525/07
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Dieser Gesamtbelastung der
Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... Aus Gründen der Kohärenz mit anderen Maßnahmen der Gemeinschaft, zur Erleichterung der Entkopplung und um auch in der Praxis zu einer Verringerung der Steuerunterschiede zu kommen sehen die Optionen C1, C2 und C2+ eine Änderung des Artikels 7 Absatz 4 der Energiesteuerrichtlinie dergestalt vor, dass Mitgliedstaaten, die für gewerblich genutzte Gasölfahrzeuge Straßenbenutzungsgebühren erheben oder ein solches System einführen wollen den von diesen Fahrzeugen verwendeten Gasölkraftstoff niedriger besteuern können als am 1. Januar 2003, solange die steuerliche Gesamtbelastung weitgehend gleich bleibt und der EU-Mindestbetrag für gewerblich genutztes Gasöl eingehalten wird. Das Erfordernis nach Artikel 7 Absatz 4, wonach der am 1. Januar 2003 für Gasöl als Kraftstoff geltende nationale Steuerbetrag mindestens doppelt so hoch sein muss, wie der am 1. Januar 2004 geltende Mindeststeuerbetrag, würde nicht beibehalten.
Begründung
3 Hintergrund
• Gründe und Zielsetzung
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags
• Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU
Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,
KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung
• Konsultierung der Beteiligten
Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung
• Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen
3 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsakts
• Haushaltseffekt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
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Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... Die Handwerkstatistik erforderte bisher in jedem befragten Unternehmen einen Aufwand von 36 Minuten pro Quartal. Die Abschaffung der Befragungen im Handwerk erbringt damit eine jährliche Gesamtentlastung von 98 000 Arbeitsstunden pro Jahr. Die nach EG-Recht eingeführten Strukturerhebungen in der Entsorgungswirtschaft erfordern in jedem befragten Unternehmen 481 Minuten pro Jahr. Das ergibt eine zusätzliche Gesamtbelastung von 56 000 Arbeitsstunden pro Jahr. Die Berichtskreise im Dienstleistungsbereich werden nach EG-Recht um etwa 15 Prozent, also um 25 000 Unternehmen erweitert. Bei einem Aufwand von 97 Minuten pro Befragung ergibt sich eine zusätzliche Gesamtbelastung von 40 000 Stunden pro Jahr. Die durch EG-Recht verursachten zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft in geschätzter Höhe von 3,7 Mio Euro konnten demnach mit der Abschaffung der Handwerksbefragung, die jährlich 3,3 Mio Euro gekostet hat, nahezu ausgeglichen werden. Alle anderen vom Gesetz betroffenen Informationspflichten der Wirtschaft werden kostenneutral geändert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
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Drucksache 901/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... In Oberlandesgerichtsbezirken, die geringere Eingangszahlen bei Spruchverfahren und Beschlussmängelklagen aufweisen als das Oberlandesgericht Stuttgart, wird die Gesamtbelastung durch die Verlagerung der Eingangszuständigkeit zum Oberlandesgericht entsprechend geringer sein. In Oberlandesgerichtsbezirken mit größeren Eingangszahlen im fraglichen Bereich, wie etwa Frankfurt am Main, könnte sie etwas größer sein. In jedem Fall ergäbe sich durch die Verlagerung der Eingangszuständigkeit für die Länder insgesamt nur ein überschaubarer Personalmehrbedarf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Verfahren vor den Oberlandesgerichten
§ 510c Anzuwendende Vorschriften
§ 510d Entscheidender Richter
§ 510e Vorbereitender Einzelrichter
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
§ 51c
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
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Drucksache 600/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... genannten Personenkreis wird sich der monatlich anzusparende Betrag auf diese Weise geringfügig von 13 Euro um 6,25 Euro erhöhen; in den übrigen Fällen ist mit einer ebenfalls überschaubaren Erhöhung von 12,50 Euro zu rechnen. Die monatliche Gesamtbelastung des Schuldners liegt danach zwischen 20 und 25 Euro. Dieser Betrag kann vom Schuldner auch aus seinem unpfändbaren Vermögen aufgebracht werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO
3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO
5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO
8. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO
10. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO
12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO
13. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO
14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO
16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO
17. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO
18. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO
19. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
20. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO
21. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
22. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
23. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO
24. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO
25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO
26. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO
27. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG
28. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG
29. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO
30. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV
31. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG
32. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO
33. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG
34. Zu Artikel 14 Abgabenordnung
35. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten
36. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners
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Drucksache 721/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
... Die Änderung einer bestehenden Informationspflicht führt zu einer jährlichen Gesamtbelastung in Höhe von rund 1.250,- €.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
B. Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen der Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen
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Drucksache 534/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Der Gesetzentwurf beinhaltet neun Informationspflichten der Wirtschaft. Dabei verursachen zwei der Informationspflichten eine Gesamtbelastung von rund 2.400,00 Euro (Nr. 15b, 16). Bei drei Informationspflichten konnten lediglich die Stückkosten ausgewiesen werden, da die Anzahl der betroffenen Betriebe bisher nicht erfasst wurde (Nr. 7b, 11, 23). Drei Informationspflichten verursachen keine neuen Bürokratiekosten (Nr. 8, 22, 24). Bei einer Informationspflicht ist der damit einhergehende Arbeitsaufwand nicht bezifferbar (Nr. 19).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Nr. 11
Zu 12 § 12 Abs. 3
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 19 § 16f Abs. 1
Zu 21b § 18b Abs. 5
Zu 22 § 20 Abs. 2
Zu 23 § 21a Abs. 2
Zu 24 § 22 Abs. 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1
Zu 2 § 2
Zu 3 § 3
Zu 4 § 4
Zu 5 § 4a neu
Zu 6
Zu 7 § 6
Zu 8 § 6a
Zu 9 § 7 Abs. 1
Zu 10 § 10a
Zu 11 § 11
Zu 12 § 12
Zu 13 bis 15a § 15, § 15b Abs. 4, § 15c Abs. 2
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 17 § 16c
Zu 18 § 16e
Zu 19 § 16f
Zu 20 § 16g Abs. 2
Zu 22 zu § 20
Zu 23 § 21a
Zu 24 § 22 Abs. 2
Zu 25 § 30 Abs. 1
Zu 26
Zu 28 § 40
Zu 29 § 45
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
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Drucksache 901/07
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... In Oberlandesgerichtsbezirken, die geringere Eingangszahlen bei Spruchverfahren und Beschlussmängelklagen aufweisen als das Oberlandesgericht Stuttgart, wird die Gesamtbelastung durch die Verlagerung der Eingangszuständigkeit zum Oberlandesgericht entsprechend geringer sein. In Oberlandesgerichtsbezirken mit größeren Eingangszahlen im fraglichen Bereich, wie etwa Frankfurt am Main, könnte sie etwas größer sein. In jedem Fall ergäbe sich durch die Verlagerung der Eingangszuständigkeit für die Länder insgesamt nur ein überschaubarer Personalmehrbedarf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
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Drucksache 720/07C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Für jeden Dienstort wurden so materieller und immaterieller Mehraufwand unabhängig voneinander ermittelt und dann summiert, so dass jeder Dienstort anhand der Gesamtbelastung in das nun 20 Stufen umfassende System eingeordnet werden kann. Die Erhöhung der Anzahl der Zonenstufen von bisher 12 auf nun 20 beinhaltet, dass Änderungen der Lebensumstände an einem Dienstort besser nachvollzogen werden können.
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
1. Das Inhaltsverzeichnis
2. § 1
3. § 3
4. § 4
5. § 6
6. § 7
7. § 9a Abs. 2
8. § 13
9. § 14
10. § 14a
11. § 17
12. § 19
13. § 19a
14. § 20
15. §§ 21 und 22
16. § 23 Abs. 2
17. § 26
18. Die §§ 27 und 28
19. § 29 Abs. 1
20. § 30 Abs. 1 Satz 1
21. § 32 Satz 3
22. § 33
23. § 34
24. § 35
25. § 37
26. § 38
27. § 40
28. § 42
29. § 42a
30. § 44
31. § 45
32. § 46
33. § 48
34. § 49
35. § 50a Satz 3
36. Die Überschrift des 5. Abschnitts
37. § 53
38. Die §§ 52 bis 53a
39. § 54
40. § 55
41. § 56
42. § 57
43. § 58
44. § 58a
45. § 58a
46. § 59
47. § 63
48. § 64
49. Der 7. Abschnitt
50. § 70
51. § 71
52. § 72
53. § 72a
54. § 74
55. § 75 Abs. 1 Satz 1
56. § 76
57. § 77
58. § 78
59. § 79
60. § 81
61. Die §§ 83 bis 85
62. Die Anlage I
63. Die Anlage II
64. Anlage III
65. Anlage IV
66. Anlage V
67. Die Anlagen VIa bis VIi
68. Anlage VIII
69. Die Anlage IX
70. § 11 Abs. 1
71. § 47 Satz 1
Anlage 1 Anlage IV
1. Bundesbesoldungsordnung A
2. Bundesbesoldungsordnung B
3. Bundesbesoldungsordnung W
4. Bundesbesoldungsordnung R
Anlage 2 Anlage VI – Auslandszuschlag (§ 53)
Anlage 3 Anlage VIII
Begründung
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu § 76
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 58
Zu § 78
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu § 83
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84
Zu § 85
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
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Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
Mehrkosten werden infolge der Ausweispflicht bei Verkauf und Vermietung bebauter Grundstücke und Wohnungen anfallen. Im Zeitverlauf ist zu berücksichtigen, dass neue Energieausweise eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren haben. Die Mehrkosten verteilen sich für Privatvermieter und die Immobilienwirtschaft dementsprechend über einen Zeitraum von zehn Jahren. Im ersten Jahr der vollen Wirksamkeit der Energieausweispflicht ist mit der größten Nachfrage zu rechnen, im weiteren Verlauf des Jahrzehnts nimmt die Anzahl der benötigten Ausweise kontinuierlich ab. Der Gesamtumfang der Zusatzbelastungen für die Wirtschaft lässt sich nur mit erheblichen Unsicherheiten und grob schätzen. Zu der Anzahl der im ersten Jahr der Wirksamkeit der Pflicht benötigten Ausweise liegen weit auseinandergehende Schätzungen vor. Der Preis der Ausweiserstellung muss sich erst noch am Markt bilden; dabei können sich erhebliche Unterschiede je nach der Art der Ausweise, der Nutzung, Größe und technischen Ausstattung der Gebäude sowie dem Ausmaß der Inanspruchnahme der weitgreifenden kostenbegrenzenden Vereinfachungen und Pauschalierungen ergeben. Es liegen zwar Erkenntnisse aus Feldversuchen der Deutschen Energie-Agentur für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Angaben der betroffenen Wohnungswirtschaft vor; beide konnten jedoch nicht die weitreichenden Vereinfachungen zur Kostenbegrenzung berücksichtigen, die in dieser Verordnung vorgesehen sind. Bei einer vorsichtigen Schätzung dürften die Gesamtkosten im ersten Jahr der Wirksamkeit einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag erreichen. In den folgenden Jahren werden die Gesamtbelastungen der Wirtschaft kontinuierlich zurückgehen und erst nach Ablauf von zehn Jahren wieder kurzzeitig ansteigen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
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Drucksache 525/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Dieser Gesamtbelastung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Inhalt des Gesetzes
Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 600/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen
... genannten Personenkreis wird sich der monatlich anzusparende Betrag auf diese Weise geringfügig von 13 Euro um 6,25 Euro erhöhen; in den übrigen Fällen ist mit einer ebenfalls überschaubaren Erhöhung von 12,50 Euro zu rechnen. Die monatliche Gesamtbelastung des Schuldners liegt danach zwischen 20 und 25 Euro. Dieser Betrag kann vom Schuldner auch aus seinem unpfändbaren Vermögen aufgebracht werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO
2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO
6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO
7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO
8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO
9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3, 4 - neu - InsO
10. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO
12. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV
13. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO
14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO
15. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO
16. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO
17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO
18. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO
19. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO
20. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 298 Abs. 2 Satz 2 InsO
21. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO
22. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
23. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO
24. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO
25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
26. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
27. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
28. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO
29. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO
30. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO
31. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO
32. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG
33. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG
34. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO
35. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV
36. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG
37. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO
38. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG
39. Zu Artikel 14 Abgabenordnung
40. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten
41. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners
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Drucksache 314/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung
... 45. ist der Ansicht, dass es gilt, bei Reformen der staatlichen Altersversorgungssysteme einen Anstieg der steuerlichen Gesamtbelastung des Faktors Arbeit zu vermeiden, um negative Auswirkungen auf die Beschäftigung zu verhindern; gleichzeitig gilt es jedoch das Verhältnis zwischen Steuern auf Arbeit und Steuern auf andere Einnahmequellen ausgewogen zu gestalten;
2 Allgemeines
Soziale Eingliederung
2 Sozialschutz
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Drucksache 752/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetz es und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... getroffene Verteilungsschlüssel nicht den tatsächlichen Anteil der Länder an den bundesweiten Ausgaben für die Leistungen der Grundsicherung erfasst. Dieser Verteilungsschlüssel wurde mangels verlässlicher Parameter seinerzeit gewählt, um überhaupt Regeln für die Verteilung der Bundesmittel aufstellen zu können. Entsprechende Parameter sind nunmehr jedoch vorhanden; anhand der statistischen Unterlagen können die Anteile der Länder an den Gesamtausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verifiziert werden. Damit ist es möglich, einen Verteilungsmodus festzuschreiben der den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gerechtigkeitsempfinden entspricht: jedes Land soll im Verhältnis seiner eigenen Belastung an der Gesamtbelastung aller Länder an den Bundesmitteln partizipieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Bedeutung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 752/06
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetz es und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... getroffene Verteilungsschlüssel nicht den tatsächlichen Anteil der Länder an den bundesweiten Ausgaben für die Leistungen der Grundsicherung erfasst. Dieser Verteilungsschlüssel wurde mangels verlässlicher Parameter seinerzeit gewählt, um überhaupt Regeln für die Verteilung der Bundesmittel aufstellen zu können. Entsprechende Parameter sind nunmehr jedoch vorhanden; an Hand der statistischen Unterlagen können die Anteile der Länder an den Gesamtausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verifiziert werden. Damit ist es möglich, einen Verteilungsmodus festzuschreiben, der den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Gerechtigkeitsempfinden entspricht: jedes Land soll im Verhältnis seiner eigenen Belastung an der Gesamtbelastung aller Länder an den Bundesmitteln partizipieren. Dies ist der einzige Maßstab, der den Interessen aller Länder gerecht wird.
Drucksache 80/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Soweit sich durch die rückwirkende Anwendung des Abkommens in besonders gelagerten Einzelfällen eine höhere Gesamtbelastung an deutschen Steuern und Steuern im Jemen ergeben sollte als nach dem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des Abkommens, schließt Satz 3 des Artikels eine rückwirkende Verschlechterung für die Steuerpflichtigen aus. Die Regelung besagt, dass in solchen Fällen eine etwaige deutsche Mehrsteuer nur festgesetzt wird, soweit ihr eine Steuerentlastung in der Republik Jemen gegenübersteht.
Drucksache 742/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Gesamtbelastung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Bedeutung
Gesetzentwurf
Besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 2
C. Finanzielle Auswirkungen
Tabelle
A. Entlastung der Kommunen
B. Belastung der Kommunen
C. Bilanz der Kommunen
D. Preiswirkungsklausel
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Bedeutung
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Drucksache 341/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Der Ausfall der Erbschaftsteuer soll durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von 50 % auf 57 % gegenfinanziert werden, durch die die Gesamtbelastung der Gewinne aus Kapitalgesellschaften nach der Herabsetzung der Körperschaftsteuer der anderer Unternehmensgewinne wieder gleichgestellt wird. Die Aufkommensauswirkungen stellen sich wie folgt dar:
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:
§ 28 Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen
Begründung
I .Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
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Drucksache 710/05
Verordnung der Bundesregierung
... Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Satz 1 Nr. 7 dient der Umsetzung von Anhang VI Nr. 2.7 Abs. 1 und Anhang IV Nr. 1 Anstrich 4 der Umgebungslärmrichtlinie. Danach sind tabellarische Angaben zur Gesamtbelastungsfläche sowie der geschätzten Anzahl von Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in lärmbelasteten Gebieten zu machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bekanntmachung der zuständigen Behörden
§ 4 Datenerhebung und Datenübermittlung
§ 5 Ausarbeitung von Lärmkarten
§ 6 Berechnungsverfahren
§ 7 Mitteilung über Lärmkarten
§ 8 Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten
§ 9 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 10 Inkrafttreten
Anhang zu § 2 Nr. 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie
1. Zielsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und wesentlicher Inhalt der Umgebungslärmrichtlinie zur Strategischen Lärmkartierung
2. Umsetzungsbedarf
3. Konzeption der Umsetzung der Strategischen Lärmkartierung in deutsches Recht
4. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs
5. Verordnungsermächtigungen
III. Alternativen
IV. Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zum Anhang Lärmindizes
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Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... 4.1. die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit schweren Krankheiten, die im Hinblick auf die dadurch bedingte Gesamtbelastung für die Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind, wobei durch die Maßnahmen der Gemeinschaft gegenüber den einzelstaatlichen Bemühungen ein wesentlicher zusätzlicher Nutzen erzielt werden kann;
1. Einleitung
1.1. Was möchten unsere Bürger?
1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?
2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas
2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz
2.2. Gemeinsame Maßnahmen
3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas
3.1. Unser Ausgangspunkt
3.2. Unsere nächsten Schritte
3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren
3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich
3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren
3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich
3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich
3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger
4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher
4.1. Unser Ausgangspunkt
4.2. Unsere nächsten Schritte
4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:
4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:
4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz
4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen
5. Fazit
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Zielvorgaben
Artikel 3 Durchführungsmethoden
Artikel 4 Durchführung des Programms
Artikel 5 Finanzierung
Artikel 6 Ausschuss
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Beteiligung von Drittländern
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Übergangsmaßnahmen
Artikel 13 Schlussbestimmungen
Anhang 1 - Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente
Anhang 2 - Gesundheit
Anhang 3 : Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen
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Drucksache 397/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
... Nach dem Vorschlag soll ein Teil der Grundbucheintragungen der jeweiligen Eigentumswohnungen auf ein gemeinsames Grundbuchblatt für die Wohnanlage - ein Zentralblatt - gebucht werden, insbesondere Gesamtbelastungen des Grundstücks und Angaben zur Gemeinschaftsordnung. Dies stößt auf nicht unerhebliche Bedenken, unter anderem deshalb, weil für die bestehenden Gemeinschaften der - so jüngere Zahlen - etwa fünf Millionen Eigentumswohnungen die nachträgliche Anlegung eines Zentralblatts wegen des damit verbundenen großen Aufwands ohnehin nicht zwingend vorgeschrieben werden kann. Andererseits gäbe eine Lösung, die neben der bisherigen Form des Grundbuchs - einem gesonderten Grundbuchblatt für jede Eigentumswohnung - ein gemeinsames Grundbuchblatt zuließe, die Einheitlichkeit des geltenden Rechts auf. Dies beeinträchtigte die auch in wirtschaftlicher Hinsicht wichtige Verständlichkeit des Grundbuchs erheblich. Vor allem aber ist von Bedeutung, dass es ohnehin Arbeiten des Bundes und der Länder zur Änderung der Darstellungsform des Grundbuchs und zur Einführung einer verbesserten Datenhaltung für das maschinelle Grundbuch gibt (Datenbankgrundbuch).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45 Zustellung
§ 46 Anfechtungsklage
§ 47 Prozessverbindung
§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49 Kostenentscheidung
§ 50 Streitwert
§ 62 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
1. § 10 wird wie folgt geändert:
2. Dem § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt:
3. § 52 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
4. Dem § 156 Abs. 1 werden folgende Sätze angefügt:
Artikel 3 Änderung anderer Vorschriften
1. In § 23 Nr. 2 wird nach Buchstabe b folgender Buchstabe c eingefügt:
2. In § 119 Abs. 1 Nr. 1 wird nach Buchstabe c folgender Buchstabe d angefügt:
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 3 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ... (einsetzen: Datum des ersten Tages des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.
Begründung
Allgemeiner Teil
I. Eine Prüfung durch die Bundesregierung hat ergeben,
II. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor:
1. Erleichterungen der Willensbildung der Wohnungseigentümer
2. Verbesserung der Informationsmöglichkeiten über Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
3. Harmonisierung der Gerichtsverfahren
4. Harmonisierung des Wohnungseigentumsgesetzes mit Landesbauvorschriften
5. Stärkung der Stellung der Wohnungseigentümer gegenüber Kreditinstituten bei der Geltendmachung von Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung
III. Nicht aufgenommen in den Entwurf
IV. Kosten
V. Gleichstellung
VI. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 - Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes -
1. Zu Nummer 1 - § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 WEG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 WEG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 10 WEG neu -
4. Zu Nummer 4 - § 12 Abs. 4 WEG neu -
5. Zu Nummer 5 - § 16 WEG neu -
6. Zu Nummer 6 - § 17 Satz 2 WEG neu -
7. Zu Nummer 7 - § 19 Abs. 1 WEG neu -
8. Zu Nummer 8 - § 21 Abs. 7 und 8 WEG neu -
9. Zu Nummer 9 - § 22 Abs. 1 bis 4 WEG neu -
10. Zu Nummer 10 - § 23 Abs. 4 WEG neu -
11. Zu Nummer 11 - § 24 WEG neu -
12. Zu Nummer 12 - § 26 WEG neu -
13. Zu Nummer 13 - § 27 Abs. 1 Nr. 5 WEG neu -
14. Zu Nummer 14 - § 32 Abs. 2 Satz 4 bis 6 WEG neu -
15. Zu Nummer 15 - Streichung des 1. Abschnitts mit der Überschrift im III. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes -
16. Zu Nummer 16 - Ersetzung der §§ 43 bis 50 WEG -
17. Zu Nummer 17 - Aufhebung des 2. und 3. Abschnitts mit den §§ 51 bis 58 WEG sowie des § 59 WEG -
18. Zu Nummer 18 - § 62 WEG neu -
II. Zu Artikel 2 - Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ZVG -
1. Zu Nummer 1 - § 10 ZVG neu -
2. Zu Nummer 2 - § 45 Abs. 3 ZVG neu -
3. Zu Nummer 3 - § 52 Abs. 2 Satz 2 ZVG neu -
4. zu Nummer 4 - § 156 Abs. 1 Satz 2 und 3 ZVG neu -
III. Zu Artikel 3 - Änderung anderer Vorschriften -
Zu Nummer 2
IV. Zu Artikel 4 - Inkrafttreten -
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Drucksache 349/05
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung partikelarmer Personenkraftwagen
... Die europäische Feinstaubrichtlinie 99/30/EG der Europäischen Union zwingt zur Verminderung der Feinstaubbelastung, zu der auch die Rußpartikelemissionen von Personenkraftwagen mit Dieselmotoren beitragen. Auch wenn ihr Anteil an der Gesamtbelastung gering ist, müssen auch hier Verbesserungen erfolgen. Nur die Bündelung von Einzelmaßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft wird letztlich zum Erfolg führen.
Drucksache 231/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.297/95 über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln KOM (2005) 106 endg.; Ratsdok. 7798/05
... 6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)
Drucksache 341/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
... Der Ausfall der Erbschaftsteuer soll durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von 50 % auf 57 % gegenfinanziert werden, durch die die Gesamtbelastung der Gewinne aus Kapitalgesellschaften nach der Herabsetzung der Körperschaftsteuer der anderer Unternehmensgewinne wieder gleichgestellt wird. Die Aufkommensauswirkungen stellen sich wie folgt dar:
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage
Artikel 1
Artikel 2
1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.
2. § 12 wird wie folgt geändert:
3. § 13a wird wie folgt geändert:
4. § 19a wird wie folgt geändert:
5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:
6. § 28 wird wie folgt gefasst:
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Verfassungsrechtliche Fragen
2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 2
Zu Nr. 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nr. 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 5
Zu Nr. 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nr. 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
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Drucksache 321/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
... Vorgesehen ist zum einen eine deutliche Tarifsenkung der Körperschaftsteuer: Durch die erhebliche Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 19 % ab dem Veranlagungszeitraum 2006 wird Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung im Vergleich zu den wichtigsten EU-Ländern wieder konkurrenzfähig. Die Gesamtbelastung auf Unternehmensebene (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) sinkt beispielsweise bei einem unterstellten Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % von derzeit 38,65 % auf 33,37 %. Mit der Reduzierung des Steuersatzgefälles wird die davon ausgehende Gefährdung des deutschen Körperschaft - und Gewerbesteueraufkommens erheblich verringert. Denn der Standort Deutschland wird für Unternehmen attraktiver. Da sich eine Gewinnverschiebung ins Ausland wirtschaftlich nicht mehr lohnt, werden erzielte Erträge in stärkerem Maße wieder der deutschen Besteuerung unterworfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 15b Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
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Drucksache 95/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Strategische Lärmkartierung - ... BImSchV )
... Satz 1 Nr. 7 dient der Umsetzung von Anhang VI Nr. 2.7 Abs. 1 und Anhang IV Nr. 1 Anstrich 4. Danach sind tabellarische Angaben zur Gesamtbelastungsfläche sowie der geschätzten Anzahl von Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in lärmbelasteten Gebieten zu machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
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Verordnung
Abschnitt 1 . Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 . Hauptlärmquellen und Ballungsräume
§ 3 Mitteilung des Bestandes
§ 4 Beteiligung der Gemeinden
§ 5 Mitteilung der zuständigen Behörden
Abschnitt 3 . Strategische Lärmkartierung
§ 6 Aufstellung von Strategischen Lärmkarten
§ 7 Überarbeitung von Strategischen Lärmkarten
§ 8 Anforderungen an Strategische Lärmkarten
§ 9 Lärmindizes
§ 10 Berechnungsverfahren
Abschnitt 4 . Mitteilung und Verbreitung der Strategischen Lärmkarten
§ 11 Mitteilung über Strategische Lärmkarten
§ 12 Verbreitung von Informationen über Strategische Lärmkarten
Abschnitt 5 . Schlussvorschriften
§ 13 Eingangsdaten bestehender Lärmkarten
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
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Drucksache 586/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG )
...
Den Ausgaben in Höhe von 1.765 Mio. Euro, die in
vollem Umfang ab dem Jahre 2011 anfallen, stehen ab dem
Jahr 2005 wirksame Einnahmen bzw. Entlastungen in Höhe
von 219 Mio. Euro aus anderen Bereichen der Jugendhilfe
gegenüber, so dass bis zum Jahre 2010 die Kosten von
anfangs (2005) 402 Mio. Euro auf 1.635 Mio. Euro
jährlich ansteigen und ab dem Jahre 2011 eine
Gesamtbelastung in Höhe von 1.546 Mio. Euro
jährlich eintritt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
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Drucksache 19/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz -
Drucksache 53/16
Drucksache 169/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik KOM(2006) 66 endg.; Ratsdok. 6715/06
Drucksache 182/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
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