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"Lebens- und Futtermittel"
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... 2. RAPEX: Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Verbrauchergüter (mit Ausnahme von Lebens- und Futtermitteln, Arzneimitteln und medizinischen Geräten).
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
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Drucksache 302/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... In § 24c Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "Spalte 2 des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 396/2005" durch die Angabe "Spalte 2 des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Einundvierzigste Verordnung
Artikel 1
§ 2 Probenahme
§ 3 Unterrichtung des Herstellers
§ 10 Inverkehrbringen bestimmter Diätfuttermittel
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
4 Bürokratiekosten
a Informationspflicht für Unternehmen
b Informationspflicht für die Verwaltung
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1691: Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
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Drucksache 249/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... Soweit nicht nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 19 Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 34a Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
§ 34c Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)
§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 43 Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 44 Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 45 Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
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Drucksache 185/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes (AVV Datenaustausch - AVV DatA)
... In der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland kommt bislang ein Datenübermittlungsverfahren zum Einsatz, das dem technischen Entwicklungsstand der frühen neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts entspricht und mit seiner starren Struktur den heutigen, stark angestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Auf der einen Seite ist es die schiere Menge an Daten, die das bestehende System an seine Grenzen bringt. Wurden im Jahr 1999 noch lediglich 300.000 Datensätze übermittelt, stieg diese Zahl bis 2009 auf über 8 Millionen Datensätze und damit fast das Dreißigfache an. Andererseits sind aufgrund der Neustrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts in der Europäischen Union (EU) in den letzten Jahren zahlreiche Berichtspflichten der Länder an den Bund und weiter an die EU hinzugekommen, die in dieser Form nicht im bisherigen System vorgesehen waren. Teilweise kann der für Berichtspflichten notwendige Datenaustausch mit den bestehenden Systemen auf Grund der gestiegenen Anforderungen hinsichtlich Qualität und Quantität nicht mehr bedarfsgerecht durchgeführt werden. Die Datenübermittlung erfolgt daher derzeit in vielen dieser Fälle über "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Entwurf
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Meldestelle
§ 4 Ausschuss Datenaustausch
§ 5 Erstellung und Aktualisierung der Bestandteile des Datenmanagementsystems
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Datensicherheit und Datenschutz
§ 8 Datenbereitstellung
§ 9 Übergangsregelung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1025: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Austausch von Daten im gesundheitlichen Verbraucherschutz
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Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... Damit diese Ziele verwirklicht werden können, muss die öffentliche Unterstützung für den Agrarsektor und die ländlichen Gebiete aufrechterhalten werden. Es müssen daher Maßnahmen auf europäischer Ebene festgelegt werden, um mithilfe einer Reihe gemeinsamer Ziele, Grundsätze und Vorschriften faire Bedingungen zu gewährleisten. Außerdem ermöglicht eine auf EU-Ebene konzipierte Agrarpolitik einen effizienteren Einsatz von Haushaltsmitteln als nebeneinander bestehende einzelstaatliche Politiken. Neben den Erfordernissen des Binnenmarktes lassen sich auch einige andere Ziele besser auf transnationaler Ebene verfolgen, z.B. der Zusammenhalt zwischen Mitgliedstaaten und Regionen, die Bewältigung grenzüberschreitender Umweltprobleme und globale Herausforderungen wie Klimawandel, Wasserwirtschaft und Biodiversität, Tiergesundheit und Tierschutz, Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, Pflanzengesundheit und öffentliche Gesundheit sowie Verbraucherinteressen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Der Reformpfad der GAP
3. Welches sind die Herrausforderungen
3.1. Ernährungssicherheit
3.2. Umwelt und Klimawandel
3.3. Räumliche Ausgewogenheit
4. Warum brauchen wir eine Reform
5. Ziele der künftigen GAP
Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung
Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen
Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung
6. Ausrichtung der Reform
6.1. Künftige Instrumente
5 Direktzahlungen
Marktbezogene Maßnahmen
Entwicklung des ländlichen Raums
6.2. Breite Politikoptionen
Option 1
Option 2
Option 3
7. Fazit
Anhang Beschreibung der drei breiten Politikoptionen
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Drucksache 711/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... Für eine effektivere Durchführung der Risikoanalyse zur Auswahl der Kontrollstichproben bezüglich der Ausbringung von Klärschlamm soll neben der Ausbringung im aktuellen Jahr die Ausbringung im vorhergehenden Kalenderjahr abgefragt werden. Angaben zu der Abgabe von Lebens- und Futtermitteln an die Endverbraucher sind zur Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen nicht mehr erforderlich. Die entsprechende Verpflichtung zur Angabe derartiger Informationen im Sammelantrag kann daher entfallen. Mit der Einfügung eines Satzes 2 in den Absatz 3 wird klargestellt, dass die Länder auf Grundlage einer Landesverordnung weitere Angaben des Betriebsinhabers fordern können, wenn dies auf Grund landesspezifischer Besonderheiten für die Kontrolle der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen erforderlich ist. Dies ist insbesondere mit Blick auf Unterschiede bei der Durchführung der Risikoanalyse relevant.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
§ 4a Schutz von Dauergrünland
§ 5b Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Abschnitt 4 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen des Hopfensektors
§ 16 Antrag
§ 17 Meldung über Hopfenflächen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1502: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
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Drucksache 145/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebente Verordnung zur Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
... Auf Grund des § 35 Nummer 1 Buchstabe b des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945), der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom 29. Juni 2009 (BGBl. I S.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebente Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1033: Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
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Drucksache 617/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... In Anhang V des Verordnungsvorschlags werden zur Produktart 4 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich beschrieben. Dabei handelt es sich um Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Regelung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben o und p. Danach soll die Biozidverordnung nicht für Biozidprodukte gelten, die in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) fallen. Die beiden genannten Verordnungen regeln Anforderungen an die Hygiene in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben. Vorgaben für die Verwendung und die Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln oder Biozidprodukten werden nicht gemacht.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
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Drucksache 22/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zwecks Verhinderung des Eindringens von Arzneimitteln, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in die legale Lieferkette KOM (2008) 668 endg.; Ratsdok. 17504/08
... Zwar lässt sich nicht sagen, wie viele derartige Fälle es derzeit gibt oder noch geben wird es zeichnet sich aber deutlich ab, dass das hohe Niveau des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in der EU bedroht ist. Dieser Trend kann sich verheerend auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Industrie und die Politik auswirken, was durchaus mit der Lebens- und Futtermittelkrise der 1990er-Jahre vergleichbar wäre.
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... Neben den bestehenden EU-Qualitätsregelungen erwägt die Kommission die Entwicklung eines Rahmens für eine Tierschutzkennzeichnung und will - nach einer Machbarkeitsstudie - das Öko-Siegel auf Lebens- und Futtermittel ausdehnen. Der Rat hat die Kommission um die Prüfung von Kennzeichnungsmöglichkeiten in dem komplexen Bereich der CO
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
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Drucksache 617/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten KOM (2009) 267 endg.; Ratsdok. 11063/09
... In Anhang V des Verordnungsvorschlags werden zur Produktart 4 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich beschrieben. Dabei handelt es sich um Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln oder Getränken (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Regelung von Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben o und p. Danach soll die Biozidverordnung nicht für Biozidprodukte gelten, die in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygiene) und Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs) fallen. Die beiden genannten Verordnungen regeln Anforderungen an die Hygiene in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben. Vorgaben für die Verwendung und die Zusammensetzung von Desinfektionsmitteln oder Biozidprodukten werden nicht gemacht.
Zur Vorlage allgemein
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu Erwägungsgrund 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 15
Zu Artikel 17
Zu Artikel 20
Zu Artikel 31
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 58
Zu Artikel 59
Zu Artikel 62
Zu Artikel 70
Zu Artikel 75
Zu Kapitel XI Datenschutz und Datenaustausch - Inkrafttreten
Zu Anhang II Datenanforderungen für Wirkstoffe und Anhang III Datenanforderungen für Biozidprodukte
Zu Anhang V Produktart 3 und 19
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Drucksache 684/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
... (7) Bei der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Oberflächenbehandlungsmitteln sind die im nationalen Mehrjahresprogramm nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) für das Jahr 2010 getroffenen Festlegungen zum Monitoring zur Bewertung der Verbraucherexposition umzusetzen. Das nationale Mehrjahresprogramm wird vom Bundesamt im Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit2 (FIS-VL) bekannt gemacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2010
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen
Anlage 3 : (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen
Begründung
3 Allgemeines
Kosten und Preise
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010
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Drucksache 340/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
... - und Futtermittelgesetzbuches von den Ländern durchgeführte Lebens- und Futtermittelüberwachung der im Handel befindlichen Erzeugnisse des ökologischen Landbaus bleibt von der Übertragung der Aufgaben der Kontrolle im ökologischen Landbau an zugelassene private Kontrollstellen unberührt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung
§ 3 Kontrollsystem
§ 4 Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung
§ 5 Pflichten der Kontrollstellen
§ 6 Vorschriften für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
§ 7 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 8 Überwachung
§ 9 Datenübermittlung, Außenverkehr
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Ermächtigungen
§ 12 Strafvorschriften
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Einziehung
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Ausschluss des Abweichungsrechts
Artikel 2 Öko-Kennzeichengesetz *
§ 2 Ermächtigungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Aufhebung bisherigen Bundesrechts
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
4. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische / biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen / biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
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Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... (17) Als Folge des BSE- und des Dioxinskandals wurde im Jahr 2002 die Verpflichtung eingeführt den Gewichtsanteil aller Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in einem Mischfuttermittel anzugeben. Die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit ist jedoch dank der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002 und (EG) Nr. 183/2005 sowie deren Durchführungsrechtsakten deutlich größer geworden, vor allem dank der Tatsache, dass die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer stärker in die Verantwortung genommen wurden, dass das Rückverfolgbarkeitssystem verbessert wurde und dass in den Futtermittelunternehmen das HACCP-Prinzip und Leitlinien für die gute Hygienepraxis eingeführt wurden. Diese positiven Entwicklungen, die sich in den Meldungen an das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel niederschlagen, rechtfertigen die Abschaffung der Verpflichtung, die Gewichtsanteile aller Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in Mischfuttermitteln anzugeben. Die genauen Anteile könnten auf freiwilliger Basis angegeben werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Ziele des Vorschlags
Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
Anhörung von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
4 Vereinfachung
Europäischer Wirtschaftsraum
Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel 1 – Einleitende Bestimmungen
Kapitel 2 – Allgemeine Vorschriften
Kapitel 3 – Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten
Kapitel 4 – Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Kapitel 6 – Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Sicherheit und Inverkehrbringen
Artikel 5 Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen
Artikel 6 Verbot
Kapitel 3 Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln
Artikel 7 Merkmale von Futtermittelarten
Artikel 8 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 9 Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
Artikel 10 Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke
Kapitel 4 Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Zuständigkeit
Artikel 13 Behauptungen
Artikel 14 Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben
Artikel 15 Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 16 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 17 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel
Artikel 18 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
Artikel 19 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter
Artikel 20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel
Artikel 21 Ausnahmen
Artikel 22 Freiwillige Kennzeichnung
Artikel 23 Verpackung
Artikel 24 Änderung der Verpackung
Kapitel 5 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 25 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 26 Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 27 Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Artikel 31 Aufhebung
Artikel 32 Sanktionen
Artikel 33 Übergangsmaßnahmen
Artikel 34 Inkrafttreten
Anhang I Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4
Anhang II Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4
Anhang III Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5
Anhang IV Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1
Anhang V Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VI Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VII Entsprechungstabelle
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Drucksache 38/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoff en
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung (BioNachV) sicherzustellen, dass die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung auch künftig einheitlich sowohl für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln als auch für den Anbau nachwachsender Rohstoffe geregelt bleibt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoffen
zu 1
zu 2
zu 3
zu 4
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Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... S, das Frühwarnsystem für biologische und chemische Anschläge und Bedrohungen (RAS BICHAT), das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS), das Operative Zentrum für das Management von gesundheitlichen Krisensituationen (HEOF), das RAPEX-System für den raschen Austausch von Informationen über Maßnahmen gegen ernste und unmittelbare Risiken durch Non-Food-Konsumgüter, das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), das noch in der Entwicklung befindliche Frühwarnsystem für chemische Stoffe (RAS-CHEM) und das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
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Drucksache 185/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... S (Tierseuchenmeldesystem), RAPEX (System zum Informationsaustausch im Bereich Nonfood-Konsumgüter), RASFF (Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) oder anderer Systeme in übergeordnete Koordinierungsstrukturen für den Katastrophenschutz sichergestellt sein muss, dass die angeschlossenen Vor-Ort-Behörden ausschließlich mit den für sie relevanten Informationen versorgt werden. Die erreichte Wirksamkeit und Effizienz dieser Systeme kann nur erhalten bleiben, wenn eine Überfrachtung des Systems mit nicht relevanten Informationen vermieden wird.
Drucksache 185/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... S (Tierseuchenmeldesystem), RAPEX (System zum Informationsaustausch im Bereich Nonfood-Konsumgüter), RASFF (Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel) oder anderer Systeme in übergeordnete Koordinierungsstrukturen für den Katastrophenschutz sichergestellt sein muss, dass die angeschlossenen Vor-Ort-Behörden ausschließlich mit den für sie relevanten Informationen versorgt werden. Die erreichte Wirksamkeit und Effizienz dieser Systeme kann nur erhalten bleiben, wenn eine Überfrachtung des Systems mit nicht relevanten Informationen vermieden wird.
Drucksache 101/08
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV -Zoonosen-Lebensmittelkette)
... Das Monitoring kann auf allen dafür geeigneten Stufen der Lebensmittelkette erfolgen. Hierdurch wird den Anforderungen von Artikel 4 der Zoonosen-Richtlinie 2003/99/EG Folge geleistet, wonach die Möglichkeit bestehen sollte, sowohl Daten auf der Ebene der Primärproduktion als auch auf anderen Stufen der Lebensmittelkette einschließlich Lebens- und Futtermittel zu erfassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zoonosen-Monitoring
§ 4 Durchführung des Zoonosen-Monitorings
§ 5 Zoonosen-Stichprobenplan
§ 6 Vorbereitung des Zoonosen-Stichprobenplanes
§ 7 Ausschuss Zoonosen
§ 8 Expertengruppe Zoonosen
§ 9 Datenübermittlung
§ 10 Berichterstattung
Abschnitt 3 Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind
§ 11 Übermittlung von Daten, Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
§ 12 Berichterstattung
Abschnitt 4 Inkrafttreten
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaft
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 - Zoonosen-Monitoring
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 4 bis 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu den Absätzen 1 bis 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 3 – Datenerfassung zu Lebensmitteln, die an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beteiligt sind
Zu § 11
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette
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Drucksache 655/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit Robbenerzeugnissen KOM (2008) 469 endg.; Ratsdok. 12604/08
... (12) Robbenerzeugnisse sollten nur in den Verkehr gebracht, eingeführt, durchgeführt oder ausgeführt werden, wenn sie die diesbezüglichen Bedingungen dieser Verordnung erfüllen. Wenn Robbenerzeugnisse jedoch auf Basis einer nach dieser Verordnung gewährten Ausnahme in den Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt werden, müssen sie auch den maßgeblichen Gemeinschaftsvorschriften, einschließlich den Tiergesundheitsvorschriften und den Vorschriften für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, genügen. Diese Verordnung sollte die Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte19 zur Entsorgung von Robbenerzeugnissen aus human- und tiergesundheitlichen Erwägungen nicht berühren.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl der Instrumente
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Vorschriften
• Überprüfung/Überarbeitung/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbote
Artikel 4 Bedingungen für das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Durchfuhr und die Ausfuhr
Artikel 5 Ausnahmen
Artikel 6 Bescheinigungen
Artikel 7 Etikettierung und Kennzeichnung
Artikel 8 Änderung der Anhänge
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Sanktionen und Durchsetzung
Artikel 11 Berichte
Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Arten von Flossenfüßern gemäß Artikel 2
Anhang II Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der geltenden Rechtsvorschriften und anderen Anforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 2
1. Tierschutzprinzipien:
2. Jagdgeräte:
3. Überprüfung des sicheren Bewusstseinsverlusts und des eingetretenen Todes durch angemessene Überwachungsmethoden:
4. Ausbluten erschossener oder betäubter Tiere:
5. Jagdbedingungen:
6. Ausbildung von Robbenjägern:
7. Unabhängige Kontrolle:
8. Möglichkeit der Kontrolle durch Dritte:
9. Berichtspflichten:
10. Sanktionen und Einhaltung:
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Drucksache 418/2/08
Antrag des Landes Brandenburg
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Sollte sich die erkennbar zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungs- und Futtermittelanbau einerseits und dem Anbau von Pflanzen zur Energieerzeugung andererseits weiter verstärken, wäre eine Neubewertung insbesondere von Rest- bzw. Abfallstoffen aus der Landwirtschaft im Verhältnis zu nachwachsenden Rohstoffen, die in Konkurrenz zu Lebens- und Futtermitteln erzeugt werden, geboten Angesichts der raschen Marktentwicklung könnte ein Überarbeitungsbedarf der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes schon vor dem Jahr 2012 erforderlich werden. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes für bereits auf Grundlage der geltenden Bonusausgestaltung getätigte Investitionen wäre zu wahren.
Drucksache 52/1/08
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte. Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... Maßnahmen zur Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel
Mitteilung
1. Bewährungsproben für Europa
2. Prioritäten für 2009
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Ein bürgernahes Europa
2.4. Europa als Partner in der Welt
3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur
4. Europa vermitteln
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Strategische Initiativen
Vorrangige Initiativen
Anhang 2 Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
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Drucksache 232/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL-Aufgabenübertragungsverordnung - BVLAÜV )
... 4. zuständige Stelle für die Entgegennahme und Bewertung eines Antrags zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Aufgabenübertragung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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Drucksache 991/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Rückstands -Höchstmengenverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
... vom 14. Februar 2008) sich aus ursprünglich nicht absehbaren Gründen verzögerte, wurden die im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
§ 1a Weitere Höchstmengen für Lebensmittel
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
§ 24c Inverkehrbringen und Verfüttern von Futtermitteln mit Pestizidrückständen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
III. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 778: Dritte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung und zur Änderung der Futtermittelverordnung
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Drucksache 50/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Lebens- und Futtermitteln
Drucksache 38/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Beimischung von Biokraftstoff en - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... "2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung (BioNachV) sicherzustellen, dass die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung auch künftig einheitlich sowohl für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln als auch für den Anbau nachwachsender Rohstoffe geregelt bleibt.
1. Zu Nummer 2
2. Zu Nummer 4
3. Zu Nummer 5 - neu -Dem Entschließungstext ist folgende Nummer 5 anzufügen:
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Drucksache 624/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
... Mit einer Neunummerierung und einer Streichung der Fußnoten soll die Liste der Stoffe in eine bereinigte Fassung gebracht werden. Nach dem Wirksamwerden der Kapitel II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
Anlage 7a (zu § 13 Abs. 2) Stoffe
Artikel 2 Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 Änderung der Zweiten und der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 628: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
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Drucksache 52/08 (Beschluss)
... 1. Der Bundesrat bekennt sich zur Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Landwirte. Er unterstreicht die Notwendigkeit von wirksamen Regelungen zur Koexistenz beim Anbau und der Herstellung von gentechnisch freien und gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln. Gleichzeitig sieht er die Notwendigkeit eindeutiger Kennzeichnungsregelungen für Lebens- und Futtermittel.
Drucksache 338/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
... Die zur Marktbeobachtung gewonnenen Daten sollen auch für Zwecke der Ernährungsvorsorge und Ernährungssicherstellung herangezogen werden können, um bei einer ernsten Versorgungskrise mit Lebens- und Futtermitteln, die z.B. durch Naturkatastrophen, großtechnische Unfälle, terroristischen Anschläge oder den Spannungs- und Verteidigungsfall ausgelöst werden könnte, notwendige Entscheidungen auch auf diese aktuellen Marktdaten stützen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 15a Übermittlung von Einzelangaben für die wissenschaftliche Forschung
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
3 Gesetzesfolgen
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Kosten
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
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Drucksache 873/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... , Pestizide sowie die Lebens- und Futtermittelsicherheit. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Tierschutzüberlegungen berücksichtigt werden und gegen die möglicherweise ernsthaften Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt abgewogen werden, die untersucht werden müssen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Gemeinschaftskontext
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
4 Finanzielle Auswirkungen
5 Zusätzliche Informationen
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung, Verminderung und Verbesserung
Artikel 5 Zwecke der Verfahren
Artikel 6 Schmerzfreies Töten
Kapitel II Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren
Artikel 7 Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten
Artikel 8 Nichtmenschliche Primaten
Artikel 9 Tiere aus freier Wildbahn
Artikel 10 Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere
Artikel 11 Streunende und verwilderte Haustiere
Kapitel III Verfahren
Artikel 12 Verfahren
Artikel 13 In Verfahren angewandte Methoden
Artikel 14 Betäubung
Artikel 15 Einstufung des Schweregrads von Verfahren
Artikel 16 Erneute Verwendung
Artikel 17 Ende des Verfahrens
Artikel 18 Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben
Artikel 19 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
Kapitel IV Zulassung
Abschnitt 1 Zulassung von Personen
Artikel 20 Zulassung von Personen
Abschnitt 2 Anforderungen für Einrichtungen
Artikel 21 Zulassung von Einrichtungen
Artikel 22 Aussetzung und Entzug der Zulassung
Artikel 23 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
Artikel 24 Anforderungen an das Personal von Einrichtungen
Artikel 25 Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung
Artikel 26 Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung
Artikel 27 Züchtung nichtmenschlicher Primaten
Artikel 28 Programm für die private Unterbringung
Artikel 29 Aufzeichnungen zu den Tieren
Artikel 30 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
Artikel 31 Kennzeichnung
Artikel 32 Pflege und Unterbringung
Abschnitt 3 Inspektionen
Artikel 33 Nationale Inspektionen
Artikel 34 Kontrollen der nationalen Inspektionen
Abschnitt 4 Anforderungen für Projekte
Artikel 35 Genehmigung von Projekten
Artikel 36 Antrag auf Genehmigung eines Projekts
Artikel 37 Ethische Bewertung
Artikel 38 Rückwirkende Bewertung
Artikel 39 Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen
Artikel 40 Nichttechnische Projektzusammenfassungen
Artikel 41 Erteilung einer Projektgenehmigung
Artikel 42 Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung
Artikel 43 Entscheidungen über Genehmigungen
Kapitel V Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze
Artikel 44 Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren
Artikel 45 Alternative Ansätze
Artikel 46 Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden
Artikel 47 Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik
Kaptel VI Schlussbestimmungen
Artikel 48 Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt
Artikel 49 Berichterstattung
Artikel 50 Schutzklausel
Artikel 51 Ausschuss
Artikel 52 Bericht der Kommission
Artikel 53 Überprüfung
Artikel 54 Zuständige Behörden
Artikel 55 Sanktionen
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Aufhebung
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten
Artikel 60 Adressaten
Anhang I Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2
Anhang II Liste der Tiere gemäß Artikel 10
Anhang III Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2
Anhang IV Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32
Abschnitt A Allgemeines
1. Räumlichkeiten der Einrichtung
1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung
1.2. Tierräume
1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche
1.4. Betriebsräume
2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung
2.1. Belüftung
2.2. Temperatur
2.3. Luftfeuchte
2.4. Beleuchtung
2.5. Lärm
2.6. Alarmsysteme
3. Pflege
3.1. Gesundheit
3.2. Einfangen in freier Wildbahn
3.3. Unterbringung und Ausgestaltung
a Unterbringung
b Ausgestaltung
c Haltungsbereiche
3.4. Fütterung
3.5. Tränken
3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial
3.7. Umgang
Abschnitt B Artspezifischer Teil
1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen
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2. Kaninchen
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3. Katzen
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4. Hunde
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5. Frettchen
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6. Nichtmenschliche Primaten
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7. Landwirtschaftliche Nutztiere
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8. Vögel
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9. Amphibien
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10. Reptilien
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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren
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Anhang VI Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird
Anhang VII Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird
Finanzbogen
1. Name Des Vorschlags:
2. Haushaltslinien:
3. Finanzielle Auswirkung
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Bemerkungen
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Drucksache 10/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Die gute fachliche Praxis der Landbewirtschaftung muss auch künftig ein einheitliches Regelwerk sowohl für die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln als auch für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen sein. In Deutschland und Europa ist bereits durch das landwirtschaftliche Fachrecht und Cross Compliance sichergestellt, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Anbaus von
1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG
§ 33a Virtuelle Kraftwerke
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG
3. Zu Artikel 1 § 12 EEG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG
5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *
6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG
7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG
8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG
Zu Artikel 1
11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG
12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG
13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG
15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG
16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG
17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG
18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG
19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG
21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *
22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG
23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG
24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG
25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG
26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG
28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG
29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG
30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG
31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG
32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG
33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG
34. Zu Artikel 1 § 57 EEG
35. Zu Artikel 1 § 58 EEG
36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG
37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG
38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG
39. Zu Artikel 1 § 64 EEG
40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG
41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG
42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG
43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG
58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG
59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG
65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG
66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG
68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG
69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG
70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG
71. Zu Artikel 1 allgemein EEG
72. Zum Gesetzentwurf allgemein
73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder
74. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 796/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
... 3. die den Anforderungen nach Artikel 18 Abs. 1, auch in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1, der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 2 Änderung des Weingesetzes
Artikel 3 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 22
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie sonstiger Vorschriften
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Drucksache 800/07
... § 3 Abs. 2 wurde an das neue Lebens- und Futtermittelgesetzbuch angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
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Drucksache 563/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
... Mindestabstände zu Feldern, die der Saatgutvermehrung dienen, werden mit dem Hinweis auf fehlende Kennzeichnungsschwellenwerte für Saatgut in der Verordnung nicht festgelegt. Gegenwärtig sind Saatgutpartien ab einer Nachweisgrenze von 0,1 % entsprechend zu kennzeichnen. Auch die zu erwartenden Kennzeichnungsschwellenwerte dürften deutlich unter 0,9 % liegen. Der vorgesehene Abstand von 150 m von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Flächen mit konventionellem Anbau orientiert sich an dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel. Auch bei Abständen von über 300 m zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgutvermehrungsflächen ist zu befürchten, dass Anteile gentechnisch veränderter Organismen von mehr als 0,1 % möglich sind. Lägen die Vermehrungsflächen in einem Abstand von mehr als 300 m zu den Anbauflächen der gentechnisch veränderten Pflanzen, käme hinzu, dass die Saatgutvermehrer nicht über den GVO-Anbau informiert würden bzw. der GVO-Anbau über die geplante Saatgutvermehrung keine Kenntnis erlangt, da die Definition der benachbarten Flächen nur solche im Abstand von 300 m einschließt.
1. Zu § 1
2. Zu § 1 Satz 1
3. Zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
4. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -
5. Zu § 5 Satz 1
6. Zu § 5 Satz 3 - neu -Dem § 5 ist folgender Satz 3 anzufügen:
7. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1
Zu § 6
8. a
9. b
10. Zu § 8
11. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:
12. Zur Anlage Nr. 2 Satz 1 und 2
13. Zur Anlage Nr. 3
14. Zur Anlage Nr. 3
15. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:
20. Zur Anlage
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Drucksache 113/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Es handelt sich um eine in Folge der Neuordnung des europäischen Lebens- und Futtermittelrechts notwendig gewordene redaktionelle Änderung.
Drucksache 535/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... (Untersuchung und künstliche Veränderung von Erbinformationen). Die Gesetzgebungskompetenz für das Standortregister, das insbesondere der Gewährleistung der Koexistenz der verschiedenen Produktionsformen dient, ergibt sich des Weiteren aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 17 Grundgesetz (Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, gewerbliche Verwertung, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten). Bezugspunkte bestehen insofern auch zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz (Recht der Lebens- und Futtermittel, Verkehr mit landwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut). Für die Ordnungswidrigkeitstatbestände besteht eine Kompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
Anzeigepflicht für bestimmte gentechnische Anlagen
Ausnahmen für bestimmte GVO in gentechnischen Anlagen
Entsorgung von nicht zugelassenen GVO
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
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Drucksache 534/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Lebens- und Futtermitteln
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG
8. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG
11. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG
13. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 265/07
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004135/EG
... -Protokolls durch die Gemeinschaft behindern. Der Übergang von Schadstoffen aus dem Boden in Lebens- und Futtermittelkulturen kann sich außerdem auf die Qualität von Produkten auswirken, die innerhalb des Binnenmarktes frei gehandelt werden, und somit eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Aktionen an der Quelle und auf europäischer Ebene, die die Bodenkontamination verhindern oder ihr Ausmaß reduzieren, stellen eine notwendige Zusatzmaßnahme zu den Kontrollen dar, die zur Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit durchgeführt werden. Aus diesen und anderen Gründen, die in der Begründung des Vorschlags dargelegt und in der Folgenabschätzung noch genauer erörtert werden (die Schädigung des Bodens wirkt sich auf andere Umweltschutzbereiche aus, in denen Gemeinschaftsvorschriften bestehen; das Eingreifen der Gemeinschaft trägt zum Schutz der Gesundheit der europäischen Bürger bei; durch Erlassen geeigneter und kohärenter Rahmenvorschriften kann die EU international eine führende Rolle übernehmen) ist die Kommission der Auffassung, dass das Problem der Bodendegradation nicht ausschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten gelöst werden kann und dass die Ergänzung nationaler Maßnahmen durch ein Tätigwerden der Gemeinschaft gerechtfertigt ist.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates KOM 2006 232 - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG1 Vorschlag und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Thematische Strategie für den Bodenschutz2
Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesrates
Antwort der Kommission
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Drucksache 888/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (2007/2006(INI))
... – unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs2,
Drucksache 563/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
... Mindestabstände zu Feldern, die der Saatgutvermehrung dienen, werden mit dem Hinweis auf fehlende Kennzeichnungsschwellenwerte für Saatgut in der Verordnung nicht festgelegt. Gegenwärtig sind Saatgutpartien ab einer Nachweisgrenze von 0,1 % entsprechend zu kennzeichnen. Auch die zu erwartenden Kennzeichnungsschwellenwerte dürften deutlich unter 0,9 % liegen. Der vorgesehene Abstand von 150 m von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu Flächen mit konventionellem Anbau orientiert sich an dem Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel. Auch bei Abständen von über 300 m zwischen Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Saatgutvermehrungsflächen ist zu befürchten, dass Anteile gentechnisch veränderter Organismen von mehr als 0,1 % möglich sind. Lägen die Vermehrungsflächen in einem Abstand von mehr als 300 m zu den Anbauflächen der gentechnisch veränderten Pflanzen, käme hinzu, dass die Saatgutvermehrer nicht über den GVO-Anbau informiert würden bzw. der GVO-Anbau über die geplante Saatgutvermehrung keine Kenntnis erlangt, da die Definition der benachbarten Flächen nur solche im Abstand von 300 m einschließt.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV)
A Änderungen
1. Zu § 1
2. Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 1a - neu -
3. Zu § 5 Satz 1
4. Zu § 5 Satz 3 - neu -
5. Zu § 6 Satz 1 Nr. 1
6. Zu § 6 Satz 2, Satz 3 - neu -
7. Zu § 8
8. Zu § 12a - neu -Nach § 12 ist folgender § 12a einzufügen:
9. Zur Anlage Nr. 3
10. Zur Anlage Nr. 4 Satz 2 - neu - und Nr. 5 Satz 2 - neu -Die Anlage ist wie folgt zu ändern:
B Entschließung
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Drucksache 534/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Lebens- und Futtermitteln
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3, 4 PflSchG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 2 PflSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG
9. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG
15. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 72/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende
Drucksache 535/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
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Drucksache 299/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zu der Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP (2006/2042(INI))
... A. in der Erwägung, dass die Erweiterung von 2004 die landwirtschaftliche Nutzfläche (um etwa 27 %), die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (um etwa 60 %) und die Zahl der im Landwirtschaftssektor Beschäftigten (um etwa 57 %) in der Europäischen Union erheblich vergrößert hat und somit ihr landwirtschaftliches Produktionspotential und die Bedeutung der Landwirtschaft erhöht hat; in der Erwägung, dass mit zunehmenden Hektarerträgen bei der Lebens- und Futtermittelerzeugung genügend Flächen für die
Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten
Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten
Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union
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Drucksache 534/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Ebenso sehen die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 183/2005 vor, dass Lebens- und Futtermittelunternehmer Buch über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln führen müssen. Um eine einheitliche, nachvollziehbare und kontrollierbare Regelung für alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen empfiehlt sich daher, in das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Nr. 11
Zu 12 § 12 Abs. 3
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 19 § 16f Abs. 1
Zu 21b § 18b Abs. 5
Zu 22 § 20 Abs. 2
Zu 23 § 21a Abs. 2
Zu 24 § 22 Abs. 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1
Zu 2 § 2
Zu 3 § 3
Zu 4 § 4
Zu 5 § 4a neu
Zu 6
Zu 7 § 6
Zu 8 § 6a
Zu 9 § 7 Abs. 1
Zu 10 § 10a
Zu 11 § 11
Zu 12 § 12
Zu 13 bis 15a § 15, § 15b Abs. 4, § 15c Abs. 2
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 17 § 16c
Zu 18 § 16e
Zu 19 § 16f
Zu 20 § 16g Abs. 2
Zu 22 zu § 20
Zu 23 § 21a
Zu 24 § 22 Abs. 2
Zu 25 § 30 Abs. 1
Zu 26
Zu 28 § 40
Zu 29 § 45
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
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Drucksache 535/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Ergänzung in § 26 Abs. 5 Satz 4 soll die Entsorgung bzw. Verwertung nicht zugelassener GVO ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Formulierung muss die Behörde von einer entsprechenden Anordnung absehen, wenn die nicht zugelassenen GVO einer entsprechenden Verarbeitung außerhalb des Lebens- und Futtermittelbereiches zugeführt werden. Diese Regelung könnte missbräuchlich genutzt werden, um nichtzugelassene GVO zur Energieerzeugung oder als industriellen Rohstoff einzuführen. Mit dem Vorschlag wird die "
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -
10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:
Zu Buchstabe c1
Zu Buchstabe c2
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1
25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *
26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *
27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -
28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
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Drucksache 536/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
... (Untersuchung und künstliche Veränderung von Erbinformationen) und Artikel 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz (Recht der Lebens- und Futtermittel).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes
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Drucksache 72/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... /EG unterliegen als Lebensmittel vollständig den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, z.B. der Basis-Verordnung, der Pestizidrückstände-Höchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über die amtlichen Kontrollen im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Aufteilung der Vorschriften für die Fruchtsäfte auf zwei Rechtsgebiete führt unnötigerweise in den Mitgliedstaaten zur Überwachung in zwei Kontrollsystemen. Auch für die Rechtsanwender wird die Situation erschwert, wenn die Regelungen zu verbindlich vorgegebenen Verkehrsbezeichnungen in einem anderen Rechtsgebiet, nämlich dem Marktordnungsrecht, niedergelegt werden. Für den Verbraucher bleiben die vorgeschriebenen Verkehrsbezeichnungen die wichtigste Informationsquelle über die Zusammensetzung und Herstellungsverfahren dieser Produkte, die in der zurückliegenden Zeit als bedeutender Bestandteil einer gesunden Ernährung, insbesondere für Kinder, allseits hervorgehoben wurden. Eine Einbindung der Vorschriften zur Verkehrsbezeichnung, Zusammensetzung und zu den Herstellungsverfahren in das dem Schutz der Verbraucher auch vor Täuschung und Irreführung dienende
Drucksache 527/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg.; Ratsdok. 11896/06
... Mit dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen liegt der Schwerpunkt im Wesentlichen auf den Anfangs- und Endstufen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), d. h. der Zulassung von Wirkstoffen über die Verwendung von PSM vor ihrem Inverkehrbringen bis zu Rückstandshöchstgehalten in Lebens- und Futtermitteln.
Zu Erwägungsgrund Nr. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
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Drucksache 588/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelenzyme und zur Änderung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates, der Richtlinie 2000/13 /EG sowie der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates KOM (2006) 425 endg.; Ratsdok. 12179/06
... Die vorgeschlagene Verordnung legt die Bedingungen für den Einsatz von Lebensmittelenzymen fest, sieht die Aufstellung einer Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme vor und bestimmt die Kennzeichnungsregeln für diese Enzyme. Der Vorschlag wird den Rechtsrahmen zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln vervollständigen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung betroffener Kreise
Anhörungsmethoden, wichtigste Zielsektoren und allgemeines Profil der Anhörungsteilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie Art und Weise ihrer Berücksichtigung
1. Harmonisierung und Anwendungsbereich des Rechtsakts:
2. Harmonisierung von Sicherheitsbewertung und Zulassung:
3. Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen:
4. Zeitlich begrenzte Zulassung:
5. Übergangszeiten:
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
1. Keine Maßnahmen
1.1 Wirtschaftliche Folgen
1.2 Soziale Folgen
2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen
2.1 Wirtschaftliche Folgen
2.2 Soziale Folgen
3. Regelungsansatz
3.1 Wirtschaftliche Folgen
3.2 Soziale Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Gemeinschaftsliste zugelassener Lebensmittelenzyme
Artikel 4 Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 5 Allgemeine Bedingungen für die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste sowie für deren Verwendung
Artikel 6 Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 7 Aufnahme genetisch veränderter Enzyme in die Gemeinschaftsliste
Kapitel III Kennzeichnung
Abschnitt 1 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 8 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 9 Angaben zur Kenntlichmachung von Lebensmittelenzymen
Artikel 10 Angaben bei Beimengung anderer Stoffe oder Lebensmittelzutaten zu Lebensmittelenzymen
Artikel 11 Angaben bei der Mischung von Lebensmittelenzymen mit anderen Lebensmittelzutaten
Artikel 12 Allgemeine Angaben über Lebensmittelenzyme
Abschnitt 2 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt Sind
Artikel 13 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen, die für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Abschnitt 3 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Artikel 14 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
Kapitel IV Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 15 Informationspflichten
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel V Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 18 Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme
Artikel 19 Übergangsmaßnahmen für bestimmte Lebensmittelenzyme, für die es bereits Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 83/417/EWG
Artikel 21 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999
Artikel 22 Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 23 Änderung der Richtlinie 2001/112/EG
Artikel 24 Inkrafttreten
Finanzbogen
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Drucksache 349/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 31 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... In diesem Zusammenhang gibt der Bundesrat seiner Überzeugung Ausdruck, dass es im vitalen Interesse der deutschen Landwirte liegt, die Daten über die ihnen von der EU gewährten Zahlungen offen zu legen, weil diesen Zahlungen von der Gesellschaft gewollte Leistungen nach gesunden Lebens- und Futtermitteln, umweltgerechter Landbewirtschaftung und Kulturlandschaftspflege, nach Innovation und Technologieentwicklung sowie nachhaltiger Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland zu Grunde liegen.
Drucksache 920/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln KOM (2006) 778 endg. Ratsdok. 16738/06
... Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1 Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.2.1. Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
2.2.2. Methodik
2.2.3. Konsultierte Organisationen/Sachverständige
2.2.4. Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
2.2.5. Niveau der Erkenntnisse
2.2.6. Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
Option 1:
Option 2:
Option 3:
Option 4:
3 Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 4 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 5 Ausschussverfahren
Artikel 6 Berichterstattung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Statistiken über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 1 Erfassungsbereich
Abschnitt 2 Variablen
Abschnitt 3 Meldeeinheit
Abschnitt 4 Bezugszeitraum
Abschnitt 5 Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen
Abschnitt 6 Qualitätsbericht
Anhang II Statistiken über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 1 Erfassungsbereich
Abschnitt 2 Variablen
Abschnitt 3 Meldeeinheiten
Abschnitt 4 Bezugszeitraum
Abschnitt 5 Erster Bezugszeitraum, Periodizität und Übermittlung von Ergebnissen
Abschnitt 6 Qualitätsbericht
Anhang III Harmonisierte Klassifikation der Stoffe
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Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... Deshalb müssen die spezifischen Kontrollanforderungen für den ökologischen Landbau an die Lebens- und Futtermittelkontroll-Verordnung angepasst werden. Im jetzigen Verordnungsvorschlag werden die Kontrollvorschriften für die ökologische Erzeugung so weit wie möglich anhand des mit der Lebens- und Futtermittelkontroll-Verordnung vorgegebenen Rahmens überarbeitet, um die gewünschten Reformen und Aktualisierungen vorzunehmen. Die ökosektorspezifischen Durchführungsbestimmungen für die Kontrollen werden wie bisher aufgrund der neuen Verordnung über die ökologische Erzeugung erlassen.
Drucksache 686/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Überprüfung der Regelung für Energiepflanzen (gemäß Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe)
... a. Die Beihilfen für Energiepflanzen und für die Flächenstilllegung zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe ergänzen sich gegenseitig. Während bei der Flächenstilllegungsregelung für nachwachsende Rohstoffe keine Opportunitätskosten für die Rohstoffe entstehen, konkurrieren bei der Energiepflanzenregelung die Rohstoffe mit der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln auf dem Markt. Deshalb ist die Energiepflanzenregelung kein Ersatz für die Erzeugung von Pflanzen zur Energieerzeugung auf stillgelegten Flächen, sondern bietet dem Landwirt eine zusätzliche Möglichkeit, eine spezielle Beihilfe zu erhalten.
Vorschlag
Bericht
1. Einleitung
2. Gegenstand des Berichts
3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15
3.1 Anwendung der Regelung
3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen
3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15
3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts
4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung
4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen
4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative
4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten
5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung
5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten
5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche
5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen
5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung
6. Schlussfolgerungen
Begründung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 90a Einzelstaatliche Beihilfe
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Finanzbogen
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Drucksache 527/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg.; Ratsdok. 11896/06
... Mit dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen liegt der Schwerpunkt im Wesentlichen auf den Anfangs- und Endstufen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), d. h. der Zulassung von Wirkstoffen über die Verwendung von PSM vor ihrem Inverkehrbringen bis zu Rückstandshöchstgehalten in Lebens- und Futtermitteln. Die thematische Strategie soll daher den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen, indem sie auf die tatsächliche Verwendungsphase von Pflanzenschutzmitteln ausgerichtet ist.
2. Zu Erwägungsgrund Nr. 7
Zu Artikeln 1
5. Zu Artikel 4 Abs. 3
6. Zu Artikel 7
7. Zu Artikel 13
8. Zu Artikel 14
9. Zu Artikel 15
10. Zu Artikel 9
11. Zu Artikel 11 Buchstabe b
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Drucksache 570/06
... Angaben zu Betrieben nach Nummer 14 und 15 sind zur Sicherstellung der Versorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln in der arbeitsteiligen Wirtschaft unerlässlich. Informationen über die Distributionsleistung des Groß- und Einzelhandels, die Vulnerabilität der zentralen Distributionsstätten, die Ersatzmöglichkeiten bei Ausfall einzelner Standorte sowie die Reichweite der gelagerten Lebens- und Futtermittel im Vermarktungsbereich sind notwendig, um in möglichen Krisenfällen die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung EWMV
§ 1 Meldepflichtige Betriebe
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Meldepflichtige Personen, Periodizität, Erhebungs- und Berichtszeitraum
§ 4 Zuständige Stelle
§ 5 Zweck der Erhebung
§ 6 Übertragung von Verordnungsermächtigungen
§ 7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 9
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Drucksache 696/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg. Ratsdok. 13388/06
... Der Übergang von Schadstoffen aus dem Boden in Lebens- und Futtermittelkulturen kann sich auf die Qualität von innerhalb des Binnenmarkts frei gehandelten Produkten auswirken und ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Maßnahmen an der Quelle auf Gemeinschaftsebene werden die Qualitätskontrollen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf einzelstaatlicher Ebene ergänzen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Einbeziehung in andere politische Maßnahmen
Artikel 4 Vorsorgemaßnahmen
Artikel 5 Versiegelung
Kapitel II Risikovermeidung- und –minderung, Wiederherstellung
Abschnitt 1 Bestimmung der Risikogebiete
Artikel 6 Bestimmung durch Erosion, Verluste organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutsche gefährdeter Gebiete
Artikel 7 Methode
Abschnitt 2 Festlegung von Zielen und Maßnahmenprogrammen
Artikel 8 Maßnahmenprogramme zur Bekämpfung von Erosion, Verlusten organischer Substanzen, Verdichtung, Versalzung und Erdrutschen
Kapitel III Bodenverunreinigung
Abschnitt 1 Vermeidung und Erstellung eines Verzeichnisses
Artikel 9 Vermeidung der Bodenverunreinigung
Artikel 10 Verzeichnis verunreinigter Standorte
Artikel 11 Verfahren zur Bestimmung der Standorte
Artikel 12 Bericht über den Zustand des Bodens
Abschnitt 2 Sanierung
Artikel 13 Sanierung
Artikel 14 Nationale Sanierungsstrategie
Kapitel IV Sensibilisierung, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 15 Sensibilisierung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Informationsaustausch
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Durchführung und Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Bericht der Kommission
Artikel 21 Überprüfung
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Änderung der Richtlinie 2004/35/EG
Artikel 24 Umsetzung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Anhang I
Abschnitt 1 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erosion bedrohter Gebiete
Abschnitt 2 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verluste organischer Substanzen im Boden bedrohter Gebiete
Abschnitt 3 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Verdichtung bedrohter Gebiete
Abschnitt 4 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Versalzung bedrohter Gebiete
Abschnitt 5 Gemeinsame Kriterien für die Bestimmung durch Erdrutsche bedrohter Gebiete
Anhang II Auflistung potenziell Boden verschmutzender Tätigkeiten
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Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... /EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten. Nach diesen Richtlinien müssen alle Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte vor dem Inverkehrbringen bewertet und zugelassen werden. Obwohl die damit verbundenen Kosten ständig steigen und die Zahl der Wirkstoffe auf dem Markt zurückgeht, hat der tatsächliche Verbrauch und Einsatz von Pestiziden in der EU in den letzten zehn Jahren nicht abgenommen. Gleichzeitig geht der Prozentsatz von Lebens- und Futtermittelproben, in denen unerwünschte Pestizidrückstände die zulässigen Höchstwerte überschreiten, nicht zurück, sondern hält sich auf dem Niveau von 5 %. Darüber hinaus werden bestimmte Pestizide regelmäßig in unzulässigen Konzentrationen im Wassermilieu gefunden, und es gibt keinerlei Anzeichen einer rückläufigen Entwicklung.
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.