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123 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Pflanzenarten"


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Drucksache 96/19

... b) die Anbauflächen nach Kulturarten, Kulturformen, Pflanzengruppen, Pflanzenarten und Nutzungszweck,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/1/19

... "Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann."



Drucksache 281/19 (Beschluss)

... zu schaffen. Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/ Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann.



Drucksache 481/18

... /EWG /EWG des Rates vom 21. 5. 1992; ABI. L 206 v. 22. 7. 1992, S. 7) sieht eine Ausnahme von den Verboten des Art. 12 FFH-RL vor, um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.


 
 
 


Drucksache 412/1/18

Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung -



Drucksache 412/18 (Beschluss)

Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung -



Drucksache 345/1/18

... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/1/18




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV

‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 61/18

... Es ist angebracht, diese Option zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Absatz 1 des neuen § 2a. Dauergrünland sind bzw. werden damit nur noch solche zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzten (das heißt: damit bewachsenen) Flächen, die seit mindestens fünf Jahren - wie bisher - weder Bestandteil der Fruchtfolge sind (also nur mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt worden sind, wobei - gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. Oktober 2014 in der Rechtssache C-47/13 - auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Pflanzenarten dieser Gruppe kein Fruchtwechsel ist) noch - jetzt neu - umgepflügt worden sind. Nach Aussage der Europäischen Kommission ist der Begriff des Umpflügens identisch auszulegen wie der Begriff des Pflügens bei der Regelung zum sogenannten umweltsensiblen Dauergrünland in Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 61/1/18

... dahingehend erweitert, dass auch Flächen, auf denen andere Pflanzenarten wie Sträucher und/oder Bäume, die abgeweidet werden können oder zur Erzeugung von Futtermitteln dienen, unter die Definition von Dauergrünland fallen. Des Weiteren können Flächen, wo Gras und andere Grünfutterpflanzen nicht in Weidegebieten vorherrschen oder dort nicht vorkommen, zukünftig ohne Beschränkung auf die FFH- und Vogelschutz Arten und Lebensräume als Dauergrünland anerkannt und beihilfefähig werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/1/18




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 345/18 (Beschluss)

... Die Dauer des mit Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 18. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29) begonnenen Versuches ist durch einstimmigen Beschluss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Saatgut und Vermehrungsmaterial, am 2. Juli 2018 über den 31. Dezember 2018 hinaus verlängert worden bis zum 28. Februar 2021.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Vierten Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 RebPflV

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage 2 Nummer 2.4.5 SaatV , Artikel 3 neu - § 14 HaGeWeMaSaatVerkV

‚Artikel 2 Änderung der Saatgutverordnung

Anlage 2

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Die Ermächtigungen, die dem BMUB in § 54 Absatz 4b eingeräumt werden, reichen nicht aus, um das mit § 40 Absatz 1 verfolgte Ziel zu erreichen, so weit wie möglich die Verwendung gebietsheimischer Pflanzenarten zu unterstützen. Dafür bedarf es weiterer Instrumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 424/1/17

... Es wird eine generelle und unbefristete Freistellung vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport lebender Bienen geschaffen. Die Imkerei ist Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft, sie ist allerdings im Vergleich zu ihren anderen Zweigen ein sogenanntes offenes System. Bienen werden anders als andere Nutztiere nicht in Ställen oder auf eingezäunten Weiden gehalten. Bienenvölker sind dabei für die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen von enormer Bedeutung. Das Verbringen der Bienenvölker muss in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Werden Bienen nicht in kühlen Zeiten umgesetzt, besteht eine größere Gefahr des "Verbrausens". Sie sammeln sich erst nach Einbruch der Dämmerung in ihren Kästen, die dann vom Imker verschlossen werden. Dann muss schnell ein Transport erfolgen. Die Sammlung sortenreiner Honige erfolgt z.B. auch auf Heideflächen von Truppenübungsplätzen, die schießbedingt lediglich am Wochenende durch die Imkerei befahrbar sind. Zudem ist es zwingend erforderlich, Bienenvölker zu bestimmten Blühstadien der Kulturen in die Kulturflächen zu bringen. Solche Blühstadien sind witterungsbedingt nicht vorher zeitlich bestimmbar. Wesentliche Abgrenzungskriterien gegenüber dem Transport von anderen lebenden Tieren ist zudem die Tatsache, dass die Bestäubung der Pflanzen (z.B. Rapsfelder, Obstbäume und -sträucher) durch die Bienen während ihrer Nahrungsaufnahme erfolgt und dies insbesondere von den sehr unterschiedlichen Blühzeiten der verschiedenen Pflanzenarten und regionalen geographisch und witterungsbedingten Situationen abhängig ist. Ebenso kann eine notwendige Anwendung eines Pflanzenschutzmittels (z.B. nach erfolgten Warndienstaufruf des zuständigen Pflanzenschutzdienstes der Länder in Obstanlagen oder in Rapsfeldern) flexible Transportzeiten bei den Bienenvölkern erfordern. Dies trifft insbesondere bei der Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln zu. Der Zeitpunkt der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in blühenden Beständen ist stark abhängig von Schaderregerdruck und dem Witterungsverlauf. Derartige Notsituationen können auch kurzfristig auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn das Pflanzenschutzmittel oder die Art der Anwendung des Pflanzenschutzmittels eine unmittelbare Entfernung der Bienenstöcke erfordern oder zumindest sinnvoll ist. Witterungsbedingte Abtransporte bei Unwettern durch Hochwasser, Hagel- und Schneefällen kommen hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 5

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 30 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 StVO , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Nummer 5 FerReiseV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 9 - neu - StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 3 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7:

Zu Artikel 3 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 184/17

... d) In der Angabe zu § 48 werden nach dem Wort "Behörden" die Wörter "für den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 40a
Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b
Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c
Genehmigungen

§ 40d
Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e
Managementmaßnahmen

§ 40f
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 47
Einziehung und Beschlagnahme

§ 48a
Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 51a
Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 28a
Invasive Arten

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c für die öffentliche Verwaltung

aa für den Bund

bb für die Länder

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung

III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes

IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Die Ermächtigungen, die dem BMUB in § 54 Absatz 4b eingeräumt werden, reichen nicht aus, um das mit § 40 Absatz 1 verfolgte Ziel zu erreichen, so weit wie möglich die Verwendung gebietsheimischer Pflanzenarten zu unterstützen. Dafür bedarf es weiterer Instrumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 405/16

... Für die Wirtschaft könnte grundsätzlich zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch die auf der Grundlage dieses Gesetzes geplante Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322) entstehen. Da die Verordnung jedoch nach derzeitigem Stand ausnahmslos Anforderungen enthalten wird, die der bereits geltenden Rechtslage entsprechen, entsteht durch die Verordnung voraussichtlich kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Umsetzung der genannten EU-Rechtsgrundlagen geht nicht über eine 1:1 - Umsetzung hinaus. Durch den beabsichtigten Erlass vereinfachter Regelungen für sog. Amateursorten von Obst und für Obstsorten, die zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können, wird zwar von einer in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellten EU-Regelung Gebrauch gemacht. Diese Regelung kommt allerdings den Forderungen der interessierten Kreise entgegen, die solche Sorten ansonsten nicht vermarkten könnten. Außerdem sind die vereinfachten Regelungen für Obstsorten, die zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beitragen können, bereits Gegenstand des geltenden Rechts. Die One in, one out - Regel kommt deshalb nicht zur Anwendung.



Drucksache 175/16

... Höchstbesatz mit anderen Pflanzenarten in einem Probenteil nach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

G. Nachhaltigkeit

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung*

Artikel 1

§ 48a
Übergangsvorschrift

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Länder

b Bund

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 27/15

... "b) wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.06.2014 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes

§ 1
Zweck und Anwendungsbereich

§ 2a
Datennutzung

§ 3a
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3045: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und FischereifondsInformationen-Gesetzes und zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 237/15

... Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/150/EU der Kommission vom 8. März 2014 über die Organisation eines zeitlich befristeten Versuchs, bei dem bestimmte Ausnahmen hinsichtlich des Inverkehrbringens von Populationen der Pflanzenarten Weizen, Gerste, Hafer und Mais gemäß der Richtlinie 66/402/EWG des Rates gewährt werden (ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 29), wird den Mitgliedstaaten die Teilnahme an einem Versuch auf Gemeinschaftsebene eröffnet. Die mit dem Versuch vorgeschlagene Verfahrensweise ermöglicht das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen. Da auch in Deutschland ansässige Erzeuger von Populationen großes Interesse an einer entsprechenden Regelung vorgetragen haben, sollen im nationalen Saatgutrecht die notwendigen Vorschriften zur Teilnahme an dem zeitlich befristeten Versuch erlassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmung

§ 3
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut einer Population

§ 4
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 5
Zulassung einer Population

§ 6
Antrag auf Zulassung einer Population

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Verschließung

§ 9
Aufzeichnungspflicht

§ 10
Weitere Pflichten von Erhaltungszüchtern von Saatgut von Populationen

§ 11
Andere Aufgaben des Bundessortenamtes

§ 12
Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Überwachung

§ 13
Übergangsbestimmungen

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

VII. Sonstige Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 13

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3291: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 210/1/14

... 6. Der Bundesrat bedauert die Aufnahme des Zwischenfruchtanbaus in die Liste der im Umweltinteresse zu nutzenden Flächen. Er stellt fest, dass durch die Vorgaben beim Zwischenfruchtanbau (Kulturpflanzenmischungen aus nur zwei Arten auszubringen, der Aussaat bis spätestens 1. Oktober und die Zulassung von Wirtschaftsdüngern) verhindert wird, dass der Zwischenfruchtanbau einen nachhaltigen Beitrag zur Biodiversität leisten kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in einer zu erlassenden Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 5 Nummer 1 DirektZahlDurchfG nur Kulturpflanzen zuzulassen, die über Winter abfrieren, und für die einzusäenden Pflanzenarten bestimmte Mischungsverhältnisse mit mindestens drei Komponenten vorzugeben, um ein Mindestmaß an ökologischer Wirksamkeit sicherzustellen.



Drucksache 459/1/14

... Im Rahmen dieser Maßnahmen besteht unter anderem die Verpflichtung, Pflanzenarten auszusäen, die frostempfindlich sind und deren Aussaat somit nicht bis zum 31. März eines Jahres erfolgen kann, sondern erst später.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/1/14




1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu

2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 1

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2

4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8

7. Zu § 8 Absatz 3

8. Zu Anlagen 2 und 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 459/14 (Beschluss)

... Im Rahmen dieser Maßnahmen besteht unter anderem die Verpflichtung, Pflanzenarten auszusäen, die frostempfindlich sind und deren Aussaat somit nicht bis zum 31. März eines Jahres erfolgen kann, sondern erst später.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV)

1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu

2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2

3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu

4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1

6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8

7. Zu § 8 Absatz 3

8. Zu Anlagen 2 und 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 410/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen für eine Überprüfung der Wahl der Rechtsform einzusetzen, insbesondere im Hinblick auf bereits bestehende Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten beispielsweise zum Schutz von Pflanzenarten, die regional angebaut und erhalten werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 410/1/13

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen für eine Überprüfung der Wahl der Rechtsform einzusetzen, insbesondere im Hinblick auf bereits bestehende Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten beispielsweise zum Schutz von Pflanzenarten, die regional angebaut und erhalten werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 699/13

... - Sie erzielen eine deutliche und messbare Verbesserung des Erhaltungszustands von Waldpflanzenarten und Lebensraumtypen, indem sie die EU-Gesetzgebung zur Natur in vollem Umfang umsetzen und gewährleisten, dass die nationalen Forstpläne bis zum Jahr 2020 zum angemessenen Management von Natura 2000 beitragen. Sie bauen auf dem in Kürze erscheinenden Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern auf.



Drucksache 526/13

... - 2012 nahm Lili aus Rumänien an einem Leonardo-da-Vinci-Mobilitätsprojekt mit dem Titel "Anwendung moderner Gesundheitsversorgungssysteme" teil. Sie absolvierte einen vierwöchigen Kurs am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, Österreich, um Fertigkeiten im Bereich der Krankenpflege zu erlernen. Dies bot ihr Gelegenheit, sich neue Kenntnisse über Pflegemethoden und moderne Forschungsmethoden anzueignen und darüber hinaus ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu verbessern. Die Erfahrung, die sie im Rahmen ihres Aufenthalts erworben hat, und der ihr zum Abschluss ausgestellte Europass-Mobilitätsnachweis haben ihr dabei geholfen, eine neue Tätigkeit im Ausland zu finden. - Joanna aus Polen nahm 2008 an einem einmonatigen Leonardo-da-Vinci-Berufsbildungsprojekt teil und arbeitete für ein örtliches Saatgutunternehmen, Appels Wilde Samen. Die Teilnahme an diesem Projekt ermöglichte es ihr, Kenntnisse über den Anbau verschiedenster Pflanzenarten zu erwerben und in einer anderen Sprache und einem anderen kulturellen Umfeld zu arbeiten. Diese Erfahrungen bereiteten für sie den Weg, in Polen einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu gründen. Zu ihrem damaligen Gastland Deutschland hat sie nach wie vor intensive Kontakte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 753/13

... Mit der Durchführungsrichtlinie 2013/45/EU der Kommission vom 7. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2002/55/EG und 2008/72/EG des Rates sowie der Richtlinie 2009/145/EG der Kommission hinsichtlich der botanischen Bezeichnung für Tomate / Paradeiser (ABl. L 213 vom 08.08.2013, S. 20) wurde die botanische Bezeichnung der Pflanzenart Tomate geändert. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt durch eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 20
Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie

Artikel 3
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

Artikel 4
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 5
Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Artikel 6
Neubekanntmachung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden Bundessortenamt - BSA

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2577: Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 418/12 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Neufassung) - COM(2012) 403 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 109/1/12

... 3. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.



Drucksache 445/12

... (Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b) werden für Vermehrungsbestände der Pflanzenart Sorghum zusätzliche Feldbesichtigungen vorgeschrieben. Da bei Sorghum die Vermehrung überwiegend im klimatisch günstigeren Ausland stattfindet, lässt sich die Gesamtzahl der künftig anfallenden zusätzlichen Feldbesichtigungen nicht beziffern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

§ 2

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 32
Angabe einer Saatgutbehandlung

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 418/1/12

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Neufassung) COM(2012) 403 final



Drucksache 300/12

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) nebst zugehöriger Durchführungsverordnung oder aus der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 9

§ 10

§ 11

§ 11a

§ 13b

§ 15a

§ 21

§ 21b

§ 21d

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 670/12

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführte Wirbeltiere, die nicht Primaten sind, und Kopffüßer dürfen in Tierversuchen nicht verwendet werden. Satz 1 gilt nicht, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen

Abschnitt 1
Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken

§ 1
Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 2
Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 3
Anforderungen an die Sachkunde

§ 4
Organisationspflichten

§ 5
Tierschutzbeauftragte

§ 6
Tierschutzbeirat

§ 7
Führen von Aufzeichnungen

§ 8
Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten

§ 9
Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten

§ 10
Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern

Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes

§ 11
Erlaubnisvoraussetzungen

§ 12
Beantragen der Erlaubnis

§ 13
Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen

Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen

§ 14
Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium

Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen

§ 15
Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen

§ 16
Anforderungen an die Sachkunde

§ 17
Schmerzlinderung und Betäubung

§ 18
Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 19
Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer

§ 20
Verwenden wildlebender Tiere

§ 21
Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere

§ 22
Verwenden geschützter Tierarten

§ 23
Verwenden von Primaten

§ 24
Herkunft zu verwendender Primaten

§ 25
Verwenden von Menschenaffen

§ 26
Durchführung besonders belastender Tierversuche

§ 27
Genehmigungen in besonderen Fällen

§ 28
Zweckerreichung

§ 29
Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung

§ 30
Führen von Aufzeichnungen

§ 31
Pflichten des Leiters

Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben

§ 32
Beantragen der Genehmigung

§ 33
Genehmigungsverfahren

§ 34
Genehmigungsbescheid, Befristung

§ 35
Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben

§ 36
Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben

§ 37
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 38
Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben

§ 39
Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen

§ 40
Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes

§ 41
Aufbewahrungspflicht

§ 42
Veröffentlichung von Zusammenfassungen

§ 43
Tierversuchskommissionen

§ 44
Unterrichtung des Bundesministeriums

Abschnitt 3
Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren

§ 45
Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 46
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 47
Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU

§ 48
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind

Abschnitt 1
Pflege von Tieren

Abschnitt 2
Töten von Tieren

Abschnitt 3
Planung und Durchführung von Tierversuchen

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung

Artikel 3
Änderung der Versuchstiermeldeverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

6. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

I. Zusammenfassung

4 Bürokratiekosten

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

a Genehmigung von Tierversuchen

b Tierschutzbeauftragte

c Tierschutzbeirat

d Einrichtungen zur Haltung von Tieren

e Sachkunde des Personals

2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand der Länder

b Erfüllungsaufwand für den Bund


 
 
 


Drucksache 661/12

... Für Hummeln, die in Deutschland überwiegend zur Bestäubung von in Gewächshäusern gehaltenen Pflanzenarten gehalten werden und die auch für Bienenkrankheiten empfänglich sind, wird der für Bienenvölker geltende Höchstsatz eingeführt, der insgesamt um 50 Euro auf 200 Euro angehoben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 109/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.



Drucksache 662/12

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Gesetzesfolgen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund Länder

4 Kommunen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Inkrafttreten und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 136/12

... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.



Drucksache 126/12

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels 12 unberührt lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Rechtlicher Hintergrund

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Rechtsakts

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ergänzende Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 5
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 6
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 7
Ausnahme von der Bedingung der Tollwutimpfung für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 8
Liste der Mitgliedstaaten oder der Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten, die gemäß delegierten Rechtsakten nach Artikel 7 Absatz 1 einzustufen sind

Artikel 9
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu anderen als Handelszwecken

Kapitel III
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 11
Ausnahme von der Bedingung zur Tollwutimpfung für junge Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 12
Ausnahme von der Bedingung des Tests zur Titrierung von Antikörpern für Heimtiere der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten

Artikel 13
Erstellung einer Liste von Drittländern oder Gebieten für die Zwecke des Artikels 12

Artikel 14
Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I Teil B aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken

Artikel 15
Ausnahme von den Bedingungen für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I aufgeführten Arten zu anderen als Handelszwecken zwischen bestimmten Ländern

Kapitel IV
Kennzeichnung Vorbeugende Gesundheitsmassnahmen

Abschnitt 1
Kennzeichnung

Artikel 16
Kennzeichnung von Heimtieren

Artikel 17
Für die Implantierung von Transpondern bei Heimtieren erforderliche Qualifikationen

Abschnitt 2
Gesundheitsmassnahmen zur Vorbeugung vor Anderen Seuchen oder Infektionen als Tollwut

Artikel 18
Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und Bedingungen für ihre Anwendung

Artikel 19
Liste der in delegierten Rechtsakten nach Artikel 18 Absatz 1 eingestuften Mitgliedstaaten oder Teile des Hoheitsgebiets von Mitgliedstaaten

Kapitel V
Ausweise

Abschnitt 1
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 20
Ausstellung des Ausweises

Artikel 21
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 22
Format des Ausweises

Artikel 23
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises gemäß Artikel 22 Absatz 1

Abschnitt 2
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL A Aufgeführten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 24
Ausstellung des Ausweises

Artikel 25
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 26
Format des Ausweises

Artikel 27
Ausnahme vom vorgeschriebenen Format des Ausweises

Abschnitt 3
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen Anderen

Artikel 28
Ausstellung des Ausweises

Artikel 29
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 30
Format des Ausweises

Abschnitt 4
Ausweise für die Verbringung von Heimtieren der in Anhang I TEIL B genannten Arten zu Anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 31
Ausstellung des Ausweises

Artikel 32
Vorgeschriebene Angaben des Ausweises

Artikel 33
Format des Ausweises

Kapitel VI
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 1
ausnahme für die direkte Verbringung von Heimtieren zu Anderen als Handelszwecken in die Mitgliedstaaten

Artikel 34
Ausnahme von den Bedingungen der Artikel 5, 9, 10 und 14

Abschnitt 2
Allgemeine Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften

Artikel 35
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Mitgliedstaat in einen anderen oder aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 13 Absatz 1

Artikel 36
Vorgeschriebene Dokumenten-, Nämlichkeits- und physische Kontrollen bei der Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem Drittland oder Gebiet in die Mitgliedstaaten

Artikel 37
Verfahren bei Nicht -Einhaltung der Vorschriften laut den Kontrollen gemäß den Artikeln 35 und 36

Artikel 38
Schutzmaßnahmen

Artikel 39
Informationspflichten

Abschnitt 3
Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Artikel 40
Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

Artikel 41
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 42
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 43
Ausschussverfahren

Artikel 44
Sanktionen

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Übergangsmaßnahmen für Ausweise

Artikel 47
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anhang I
Heimtierarten

TEIL A

TEIL B

Anhang II
Liste der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Buchstabe f

Anhang III
Technische Anforderungen an Transponder

Anhang IV
Gültigkeitsvorschriften für Tollwutimpfungen

Anhang V
Gültigkeitsvorschriften für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern

Anhang VI
Entsprechungstabelle [gemäß Artikel 45 Absatz 2]


 
 
 


Drucksache 819/1/11

... 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof überein, dass das seit 1992 bestehende LIFE-Programm ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik ist. Vor allem die Bereiche Biodiversität, Klima, Wasser- und Bodenschutz, Abfall und Recycling konnten über LIFE besser implementiert und weiterentwickelt werden. Insbesondere hat LIFE nachweisbar zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der EU beigetragen.



Drucksache 705/11

... Durch den neu eingefügten § 1c wird festgelegt, dass bei den erforderlichen Untersuchungen nach dieser Verordnung auch Befallsgegenstände zerstört werden können, wenn dies zur Feststellung von Schadorganismen erforderlich ist. So ist es z.B. bei bestimmten Pflanzenarten erforderlich, dass einige Pflanzen einer Lieferung der Stamm aufgeschnitten wird, um einen möglichen Befall mit Käfern festzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 1c
Durchführung von Untersuchungen

§ 4a
Neue Schadorganismen

§ 5
Anforderungen

§ 7b
Kontrolle von hölzernem Verpackungsmaterial

§ 13p
Registrierung bei der Behandlung und Kennzeichnung von Verpackungen aus Holz

§ 13q
Kennzeichnung

§ 13r
Ausbesserung und Aufarbeitung von hölzernem Verpackungsmaterial

Anlage 5
(zu § 13r) Kennzeichnung für behandeltes Holz nach § 13r

Artikel 2
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1 § 1

Zu 2 § 1a

Zu 3 § 1c

Zu 4, 7c, 17, 26, 27 § 3 Absatz 4, § 6 Absatz 5; § 14b, § 14c

Zu 5 § 4a

Zu 6 § 5

Zu 7 § 6

Zu 8 § 7a

Zu 9 § 7b

Zu 10 § 8

Zu 11 § 9

Zu 12 § 10

Zu 13 § 11

Zu 14 § 12

Zu 15 § 13

Zu 16 § 13b

Zu 17 § 13c

Zu 18 § 13f

Zu 19 § 13n

Zu 20 § 13o

Zu 21 § 13p

Zu 22 § 13q

Zu 23 § 13r

Zu 24 § 14

Zu 25 § 14a

Zu 28 § 15

Zu 29 Anlage 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1288: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 58/11

... (2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild-lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 398/2009 (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 5) geändert worden ist, ein Exemplar einer in Anhang A genannten Art

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 730/11

... /EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3. 3. 1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 730/11




... Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt*

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38
Strafvorschriften.

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 623/11

... aufgeführten Pflanzenarten die Anforderungen an die Keimfähigkeit für Handelssaatgut nach Anhang II Nummer III der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (ABl. L 125 vom 11.7.1966, S. 2298) in der jeweils geltenden Fassung nicht erfüllt, die jeweilige Keimfähigkeit,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E. 1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens einer Erhaltungsmischung

§ 4
Anforderungen an Saatgut von Erhaltungsmischungen

§ 5
Überwachung durch Sichtkontrollen und Prüfungen

§ 6
Verschließung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1832: Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen


 
 
 


Drucksache 623/11 (Beschluss)

... /EU können die Erhaltungsmischungen auch Saatgut von sog. Erhaltungssorten enthalten. Eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten ist die durch das Bundessortenamt zu erteilende Sortenzulassung. Das Bundessortenamt kann aber eine Sortenzulassung nur für Sorten von Pflanzenarten erteilen, die dem Saatgutrecht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)

1. Zu § 5 Absatz 2 Erhaltungsmischungsverordnung

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage Nummer 1.1.4 bis 1.1.6 - neu - Anhang der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 1
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)

'Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 819/11 (Beschluss)

... 2. Er stimmt mit der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof überein, dass das seit 1992 bestehende LIFE-Programm ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik ist. Vor allem die Bereiche Biodiversität, Klima, Wasser- und Bodenschutz, Abfall und Recycling konnten über LIFE besser implementiert und weiterentwickelt werden. Insbesondere hat LIFE nachweisbar zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der EU beigetragen.



Drucksache 31/11

... Luft, Wasser, Land, Tier- und Pflanzenarten, Boden und Meere zählen zu den natürlichen Ressourcen, die für unser Wohlergehen und auch für unsere wirtschaftlichen Aussichten von entscheidender Bedeutung sind. Der Begriff „Ökosystemdienstleistungen“, der in der Jahrtausendstudie der Vereinten Nationen zur Bewertung der Ökosysteme aus dem Jahr 2004 (Millennium Ecosystem Assessment) geprägt wurde, bezieht sich auf diese Gaben der Natur und die sich möglicherweise ergebenden Verluste, wenn diese nicht erhalten werden. Der Erhalt der Ökosysteme ist mit nachhaltiger Beschäftigung und sozioökonomischer Entwicklung verbunden. Rund 16,8 % der Arbeitsplätze in Europa hängen indirekt mit den natürlichen Ressourcen zusammen 18. Der geschätzte Wert der Insektenbestäubung für die europäische Landwirtschaft beispielsweise beläuft sich auf 22 Mrd. EUR jährlich19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik

Tabelle

Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten

Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008

Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013

3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum

3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren

Zukunftsfähige europäische Städte

Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen

3.2. Säule II: Besser investieren

Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus

Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten

Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz

Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz

Bessere Governance

4. Fazit für die Politik

Anhang 1
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen

Anhang 2
Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen


 
 
 


Drucksache 623/1/11

... /EU können die Erhaltungsmischungen auch Saatgut von sog. Erhaltungssorten enthalten. Eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten ist die durch das Bundessortenamt zu erteilende Sortenzulassung. Das Bundessortenamt kann aber eine Sortenzulassung nur für Sorten von Pflanzenarten erteilen, die dem Saatgutrecht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/1/11




1. Zu § 5 Absatz 2 Erhaltungsmischungsverordnung

2. Zu Artikel 2 - neu - Anlage Nummer 1.1.4 bis 1.1.6 - neu - Anhang der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 1
Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung)

'Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 519/11

... ) enthält in § 3 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b eine Ermächtigung zum Erlass spezieller Anforderungen an das Inverkehrbringen von Saatgut, das zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bestimmt ist. Die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Richtlinien der EU-Kommission, die das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und von Gemüsearten sowie von Erhaltungssaatgutmischungen regeln, sehen unter anderem Vorgaben hinsichtlich der regionalen Herkunft des Saatgutes, der in den Verkehr zu bringenden Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für Erzeuger solchen Saatgutes vor. Es ist angezeigt, die genannte Ermächtigung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngegesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 710/10

... /EG der Kommission vom 6. Oktober 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (ABl. L 254 vom 8.10.2003, S. 11) in der jeweils geltenden Fassung genannten Protokolle des Gemeinschaftlichen Sortenamtes oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Erhaltungssortenverordnung

§ 8
Verpackung und Verschließung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 104/10

... Wälder in Europa sind ein wichtiger Teil des Naturhaushalts Europas und beheimaten die meisten Wirbeltiere des europäischen Kontinents. Verschiedene dominante Baumarten (z.B. Rotbuche und Steineiche) kommen quasi nur in Europa vor und prägen europäische Wälder. Tausende von Insekten- und Wirbellosenarten und ebenso viele Pflanzenarten sind vorwiegend auf Waldhabitate beschränkt, die sich aus den genannten Baumarten zusammensetzen. Durch die Erhaltung der biologischen Vielfalt (von Genen bis Landschaften) werden Wälder widerstands- und anpassungsfähiger32. Als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene Waldhabitate erstrecken sich über 14 Millionen Hektar und nehmen nahezu 20 % der gesamten Landfläche des Natura-2000-Netzes ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10




Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final

1. Einleitung

2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen

2.1. Was ist ein Wald?

2.2. Waldfläche

2.3. Waldfunktionen

2.3.1. Sozioökonomische Funktionen

2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.

2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege

2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen

2.3.2.1. Wälder schützen Böden

2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung

2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt

2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder

2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen

2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters

Frage 1:

3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder

3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden

3.2. Destruktive Stürme

3.3. Großbrände

3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen

Frage 2:

4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder

4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

Frage 3:

4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung

Frage 4:

4.4. Waldinformationen

Frage 5:

5. Perspektiven


 
 
 


Drucksache 763/10

... a) In Buchstabe b werden die Wörter "stammen, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 der Kommission vom 21. April 2004 (ABl. L 141 vom 30.4.2004, S. 18) aufgeführt ist" durch die Wörter "von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 der Kommission vom 29. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Betriebsprämienregelung gemäß Titel III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (ABl. L 316 vom 2.12.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, ausgenommen die Sorten Finola und Tiborszallasi" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/10




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

§ 65b
Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung

§ 130b
Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern über Erstattungsbeträge für Arzneimittel

§ 130c
Verträge von Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmern

Artikel 2
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 207

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 6
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 7
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

§ 42b
Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Prüfungen

Siebzehnter Unterabschnitt

§ 145
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 9a
Änderung der Packungsgrößenverordnung

Artikel 10
Änderung der Packungsgrößenverordnung

§ 15

Artikel 11
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 11a
Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

§ 1
Anspruch auf Abschläge

§ 2
Nachweis

§ 3
Prüfung durch Treuhänder

§ 4
Angaben auf dem Verordnungsblatt

§ 5
Datenübermittlung durch pharmazeutische Unternehmer

Artikel 11b
Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler

§ 1
Abschläge der pharmazeutischen Großhändler

§ 2
Abschläge bei unmittelbarem Bezug

§ 3
Weiterleitung der Abschläge

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 284/1/10

... nutzung. Photovoltaikanlagen auf ehemaligen Ackerflächen machen derzeit weit unter 10.000 Hektar aus. Das entspricht weniger als 0,06 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Eine signifikante Nutzungskonkurrenz ist daher allein auf Grund des überaus geringen Anteils an der landwirtschaftlichen Gesamtnutzfläche nicht zu erwarten. Durch die Errichtung von Solarparks eventuell entstehende Landnutzungskonflikte mit Landwirtschaft, Erholung, Landschaftsbild oder Naturschutz lassen sich, wie viele Beispiele zeigen, durch eine gute Standortplanung auf Ebene des Flächennutzungsplanes entschärfen. Etwaige lokale Nutzungskonkurrenzen sollten durch Planungsrecht geregelt werden. Ohne die Ackerfläche wird ein wichtiges Potenzial für die kommunale Wertschöpfung verschenkt. Da für die Errichtung eines Solarparks grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist, ist gewährleistet, dass durch die Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit sowie durch Entscheidungen der betroffenen Kommune die vor Ort angemessenen Belange Berücksichtigung finden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind zudem die kostengünstigste Form der solaren Stromerzeugung und eine Chance, schnell mit günstigem Solarstrom die Kosten für die Verbraucher zu senken. In vielen Ländern mit großen ungenutzten Flächen wird Strom aus Photovoltaik schon in wenigen Jahren billiger sein als Strom aus neuen Kohlekraftwerken. Die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien können mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen kostengünstiger erreicht werden als ohne. Würde dieses Marktsegment in der im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehenen Form beschnitten, so steht auch zu erwarten, dass die auf Freiflächen vorgesehenen Solarmodule künftig auf Dachflächen installiert werden. Die so errichteten Anlagen erhielten eine um etwa ein Drittel höhere Vergütung, was zu einem Anstieg der EEG-Umlagekosten führen würde. PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen bieten darüber hinaus – richtig angelegt – eine ideale Rückzugsmöglichkeit für eine Vielzahl bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Viele Insekten können oft nur in solchen Rückzugsgebieten überleben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 1 EEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 EEG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 2 EEG , Nummer 3 Buchstabe b § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 EEG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 32 Absatz 3 EEG


 
 
 


Drucksache 238/10

... Es wird eine neue Informationspflicht für Saatgutunternehmen eingeführt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten lassen sich nicht beziffern, da nicht bekannt ist in welchem Umfang von dieser Informationspflicht Gebrauch zu machen sein wird. Allerdings ist abzusehen, dass angesichts der sehr geringen Marktbedeutung der beiden betroffenen Pflanzenarten der Umfang so gering bleiben wird, dass evtl. entstehende Mehrkosten vernachlässigt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dreizehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der 13. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (1257)


 
 
 


Drucksache 710/10 (Beschluss)

... a) der Löschung aus der Sortenliste, dem Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder dem Gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/10 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 710/1/10

... a) der Löschung aus der Sortenliste, dem Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten oder dem Gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/1/10




Zu Artikel 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 440/10

... (3) Neben dem Zulassungsverfahren im Hinblick auf das Inverkehrbringen müssen genetisch veränderte Sorten auch den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial genügen, die insbesondere festgelegt sind in der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut17, der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten 18, der Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut19, der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut20, die Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln 21, der Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen 22, der Richtlinie 68/193/EWG vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben 23, der Richtlinie 98/56/EG vom 20. Juli 1998 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen24, der Richtlinie 99/105/EG vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut25 und der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 895/09

... Weitere Änderungen betreffen das amtliche Saatgutanerkennungsverfahren. Um künftig deutschlandweit ein einheitliches Softwarepaket für die verfahrensmäßige Abwicklung der Saatgutanerkennung nutzen zu können, wird die Anerkennungsnummer neu gestaltet. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe bei den Saatgutanerkennungsstellen sollen für einige Pflanzenarten neue Anmeldetermine für die Saatgutanerkennung festgelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

Abschnitt 5a
Inverkehrbringen von Saatgut nicht zugelassener Sorten

§ 28a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 48a
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Abschnitt 2a
Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten

§ 22a
Genehmigung durch das Bundessortenamt

§ 33a
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 748: Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 278/09 (Beschluss)

... (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmte, nicht unter § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a oder b fallende Tier- und Pflanzenarten oder Populationen solcher Arten unter besonderen Schutz zu stellen, soweit es sich um natürlich vorkommende Arten handelt, die im Inland durch den menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind, oder soweit es sich um Arten handelt, die mit solchen gefährdeten Arten oder mit Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b verwechselt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 43 BNatSchG

46. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmte, nicht unter § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a oder b fallende Tier- und Pflanzenarten oder Populationen solcher Arten unter besonderen Schutz zu stellen, soweit es sich um natürlich vorkommende Arten handelt, die im Inland durch den menschlichen Zugriff in ihrem Bestand gefährdet sind, oder soweit es sich um Arten handelt, die mit solchen gefährdeten Arten oder mit Arten im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b verwechselt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 8 BNatSchG

§ 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 § 20 Überschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.