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"Rechtsverkehrs"


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0174/05B
0942/05B
0616/2/05
0942/05
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0879/04
0438/04
0945/04
0876/04
0361/04B
0945/04B
0945/1/04
0325/03B
Drucksache 101/16 (Beschluss)

... In den L�ndern bestehen Unterschiede hinsichtlich der Personalausstattung der Justiz, der Gerichtsstruktur und des Ausbildungsstands des Justizpersonals. Im Zuge der Einf�hrung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz steigt das Bed�rfnis, auf die jeweilige Ausbildungs- und Personalausstattungssituation angemessen reagieren zu k�nnen. Deshalb soll den L�ndern - soweit verfassungsrechtlich m�glich - eine flexible Verteilung von richterlichen Aufgaben, Rechtspflegeraufgaben und Aufgaben des Urkundsbeamten der Gesch�ftsstelle erm�glicht werden. Hierdurch soll zudem die Attraktivit�t der Justiz f�r einzelne Berufsgruppen langfristig gesichert und erh�ht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgaben�bertragung in der Justiz

Artikel 1
�nderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 505/16

... Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft k�nnen nach geltendem Recht weder Entscheidungen �ber medizinische Behandlungen f�r ihren nicht mehr selbst handlungsf�higen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als rechtliche Betreuer ihres Partners bestellt werden oder von ihm im Rahmen einer Vorsorgevollmacht hierzu wirksam bevollm�chtigt worden sind. Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um selbstbestimmt dar�ber entscheiden zu k�nnen, wer im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsf�higkeit handeln und entscheiden soll. Ihre Verbreitung nimmt stetig zu. Der Gedanke an die Erteilung einer Vorsorgevollmacht wird gleichwohl gerade in j�ngeren Jahren nicht selten verdr�ngt und auf "sp�ter" verschoben. Besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer unerwarteten schweren Krankheit kann es f�r Betroffene und Angeh�rige eine zus�tzliche erhebliche Belastung bedeuten, wenn es erst eines gerichtlichen Verfahrens auf Betreuerbestellung bedarf, um dem Ehegatten oder Lebenspartner auch in rechtlicher Hinsicht beistehen zu k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 505/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 1358
Beistand unter Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in der F�rsorge dienenden Angelegenheiten

Artikel 2
�nderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche

Artikel 4
�nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
�nderung der Bundesnotarordnung

Artikel 6
�nderung des Gesetzes �ber die Wahrnehmung beh�rdlicher

Artikel 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 431/1/16

... Diesem Problem vermag die im Gesetzentwurf mit � 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO-E oder � 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO-E vorgesehene Neuregelung gerade nicht wirksam abzuhelfen. Der an der Zustellung nicht mitwirkende Anwalt begeht danach zwar k�nftig eine gem�� � 113 Absatz 1 BRAO ahndbare Pflichtverletzung. Dies f�hrt aber nicht dazu, dass die Zustellung als solche bei fehlender Mitwirkung des Anwalts wirksam w�re. Hierf�r bed�rfte es vielmehr einer ausdr�cklichen Regelung in � 195 ZPO, z.B. in Form einer ausdr�cklich normierten Zustellungsfiktion f�r den Fall der Annahmeverweigerung oder in Anlehnung an die Formulierung in � 14 BORA. Daran d�rfte auch der Umstand nichts �ndern, dass � 195 Absatz 2 Satz 2 ZPO i.V.m. � 174 Absatz 4 ZPO aufgrund des Gesetzes zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst wird, da die genannten Normen auch ab diesem Zeitpunkt gerade keine Pflicht des Anwaltes zur Mitwirkung an der Zustellung von Anwalt zu Anwalt vorsehen. Gleiches gilt f�r die weiter vorgesehene Neuregelung des � 31a Absatz 6 BRAO-E (Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c des Gesetzentwurfes), mit der eine passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs eingef�hrt werden soll. Denn die Neuregelung soll ausweislich der Begr�ndung des Gesetzentwurfes an der in �� 130a und � 174 ZPO vorgesehenen Wahlfreiheit ausdr�cklich nichts �ndern: es soll den Rechtsanw�lten auch k�nftig freistehen, andere elektronische �bermittlungswege i.S.d. � 130a Absatz 4 ZPO zu nutzen (vgl. S.123ff des Gesetzentwurfes, insbesondere S. 124, zweiter Absatz). Hinzu kommt, dass eine isolierte berufsrechtliche Regelung ohnehin nicht zu einer prozessual wirksamen Zustellung verhelfen kann (vgl. oben).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc � 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b � 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d � 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc � 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - � 89 Nummer 7 - neu - BRAO

� 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b � 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 � 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 � 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 � 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 � 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 � 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 � 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 � 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 546/16

... Der Datenbestand "Georeferenzierte Adressdaten" (GA-Daten) ist ein j�hrlich vom Bundesamt f�r Kartographie und Geod�sie erstelltes Produkt und basiert unter anderem auf dem Adressdatensatz "Hauskoordinaten" der nach Landesrecht f�r die Geobasisdaten zust�ndigen Stellen (Landesvermessungsbeh�rden). Darin sind alle Liegenschaften so nachgewiesen und beschrieben, wie es die Bed�rfnisse des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft erfordern. Die Daten werden durch die Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe der Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Bundesl�nder bereitgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

� 3
Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

� 4
Anschriftenbestand

� 5
Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

� 6
Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen f�r die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

� 7
Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen f�r die Geb�ude- und Wohnungsz�hlung

� 8
�bermittlung von Daten durch die Vermessungsbeh�rden

� 9
�bermittlung von Daten der Meldebeh�rden

� 10
Zusammenf�hrung und �berpr�fung der Daten

� 11
Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen

� 12
Ermittlung der Auskunftspflichtigen f�r die Geb�ude- und Wohnungsz�hlung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

� 13
Nutzung weiterer Quellen

� 14
Daten�bermittlungen

� 15
Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

� 16
L�schung

� 17
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und mit v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen, B�rger und Wirtschaft

b. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

aa. Erf�llungsaufwand f�r den Bund

Zu den Personalkosten:

Zu den Sachkosten:

bb. Erf�llungsaufwand f�r die L�nder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Zu � 1

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu � 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu den �� 8

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

Zu � 13

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu � 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergest�tzten Zensus einschlie�lich einer Geb�ude- und Wohnungsz�hlung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Gegenstand des Regelungsvorhabens

Auswirkungen auf den Erf�llungsaufwand B�rgerinnen und B�rger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung L�nder

Erw�gungen zu anderen L�sungsm�glichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4 Evaluierung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 602/16 (Beschluss)

... "Sie kann n�here Bestimmungen �ber die Verwendung der im Urkundenverzeichnis gespeicherten Daten im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten, Beh�rden und sonstigen Dritten sowie zur F�hrung anderer Akten und Verzeichnisse des Notars oder f�r die Zwecke der Aufsicht treffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 � 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a � 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc � 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c � 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b � 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 � 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 19 � 59 und � 59a BeurkG

8. Zu Artikel 5a - neu - � 378 Absatz 3 -neu-, � 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - � 15 Absatz 3 -neu-, � 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten

'Artikel 5a �nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5b
�nderung der Grundbuchordnung

Artikel 5c
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Begr�ndung

A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen

B. Die Regelungsvorschl�ge im Einzelnen

I. Artikel 5a �nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

II. Artikel 5b - neu - �nderung der Grundbuchordnung

III. Artikel 5c - neu - �nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 431/16 (Beschluss)

... Diesem Problem vermag die im Gesetzentwurf mit � 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO-E oder � 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO-E vorgesehene Neuregelung gerade nicht wirksam abzuhelfen. Der an der Zustellung nicht mitwirkende Anwalt begeht danach zwar k�nftig eine gem�� � 113 Absatz 1 BRAO ahndbare Pflichtverletzung. Dies f�hrt aber nicht dazu, dass die Zustellung als solche bei fehlender Mitwirkung des Anwalts wirksam w�re. Hierf�r bed�rfte es vielmehr einer ausdr�cklichen Regelung in � 195 ZPO, z.B. in Form einer ausdr�cklich normierten Zustellungsfiktion f�r den Fall der Annahmeverweigerung oder in Anlehnung an die Formulierung in � 14 BORA. Daran d�rfte auch der Umstand nichts �ndern, dass � 195 Absatz 2 Satz 2 ZPO i.V.m. � 174 Absatz 4 ZPO aufgrund des Gesetzes zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst wird, da die genannten Normen auch ab diesem Zeitpunkt gerade keine Pflicht des Anwaltes zur Mitwirkung an der Zustellung von Anwalt zu Anwalt vorsehen. Gleiches gilt f�r die weiter vorgesehene Neuregelung des � 31a Absatz 6 BRAO-E (Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c des Gesetzentwurfes), mit der eine passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs eingef�hrt werden soll. Denn die Neuregelung soll ausweislich der Begr�ndung des Gesetzentwurfes an der in den �� 130a und � 174 ZPO vorgesehenen Wahlfreiheit ausdr�cklich nichts �ndern: es soll den Rechtsanw�lten auch k�nftig freistehen, andere elektronische �bermittlungswege i.S.d. � 130a Absatz 4 ZPO zu nutzen (vgl. S.123ff des Gesetzentwurfes, insbesondere S. 124, zweiter Absatz). Hinzu kommt, dass eine isolierte berufsrechtliche Regelung ohnehin nicht zu einer prozessual wirksamen Zustellung verhelfen kann (vgl. oben).

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Drucksache 431/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 43e BRAO , Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc � 59b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h BRAO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 46a Absatz 4 Nummer 2 BRAO , Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b � 41b Absatz 4 PAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe d � 59b Absatz 2 Nummer 8 BRAO , Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc � 52b Absatz 2 Nummer 7 PAO

4. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 64 BRAO , Nummer 40 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 89 Absatz 2 Nummer 1 BRAO , Doppelbuchstabe cc - neu - � 89 Nummer 7 - neu - BRAO

� 64
Wahlen zum Vorstand

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 16 Absatz 1 Satz 1 EuRAG

6. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 16 Absatz 3 Nummer 2 EuRAG

7. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b � 1 Absatz 2 Nummer 2 RDG

8. Zu Artikel 6 Nummer 8 � 15 Absatz 3 RDG

9. Zu Artikel 9 Nummer 6 � 10 Absatz 2 Satz 3 BNotO

10. Zu Artikel 9 Nummer 10 � 29 Absatz 3, 4 BNotO

11. Zu Artikel 9 Nummer 16 � 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 BNotO

12. Zu Artikel 10 Nummer 2 � 169 Absatz 5 ZPO

13. Zu Artikel 11 Nummer 5 � 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe r1 - neu - StPOEG

14. Zu Artikel 12 Nummer 2 � 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StPO


 
 
 


Drucksache 137/16

... (45) Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs und um zu verhindern, dass sich das auf den G�terstand einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht ohne Wissen der Partner �ndert, sollte ein Wechsel des auf den G�terstand der eingetragenen Partnerschaft anzuwendenden Rechts nur nach einer diesbez�glichen ausdr�cklichen Willensbekundung der Parteien m�glich sein. Dieser von den Partnern beschlossene Wechsel sollte nicht r�ckwirkend gelten k�nnen, es sei denn, die Partner haben dies ausdr�cklich vereinbart. Auf keinen Fall d�rfen dadurch die Rechte Dritter verletzt werden.

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Drucksache 137/16




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gr�nde f�r den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarit�tsprinzip

3.3. Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erl�uterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zust�ndigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

�ffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zust�ndigkeit f�r Fragen des G�terstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zust�ndigkeit

Artikel 4
Zust�ndigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zust�ndigkeit im Fall der Aufl�sung oder Ung�ltigerkl�rung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zust�ndigkeit in anderen F�llen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zust�ndigkeit aufgrund r�geloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zust�ndigkeit

Artikel 10
Subsidi�re Zust�ndigkeit

Artikel 11
Notzust�ndigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zust�ndigkeit f�r Gegenantr�ge

Artikel 13
Beschr�nkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Pr�fung der Zust�ndigkeit

Artikel 16
Pr�fung der Zul�ssigkeit

Artikel 17
Rechtsh�ngigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Ma�nahmen einschlie�lich Sicherungsma�nahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formg�ltigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formg�ltigkeit einer Vereinbarung �ber den G�terstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegen�ber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
�ffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der R�ck- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gr�nde f�r die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachpr�fung der Zust�ndigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachpr�fung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
�rtlich zust�ndiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerkl�rung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung �ber den Antrag auf Vollstreckbarerkl�rung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung �ber den Antrag auf Vollstreckbarerkl�rung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung �ber den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerkl�rung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Ma�nahmen einschlie�lich Sicherungsma�nahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Geb�hren

Kapitel V
�ffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme �ffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit �ffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder �hnliche F�rmlichkeiten

Artikel 62
Verh�ltnis zu bestehenden internationalen �bereink�nften

Artikel 63
Informationen f�r die �ffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und sp�tere �nderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und sp�tere �nderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
�berpr�fungsklausel

Artikel 69
�bergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 358/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu pr�fen, ob es im Hinblick auf k�nftige Weiterentwicklungen des elektronischen Rechtsverkehrs angezeigt ist, auch Beh�rden in den nach � 258 Absatz 1 Satz 2 FamFG in Verbindung mit � 690 Absatz 3 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 249 Absatz 2 FamFG

2. Zu Artikel 3 Nummer 5 Anlage zur KindUFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 4 �� 251 und 252 FamFG , Artikel 3 �nderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 252 Absatz 4 Satz 1 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 252 Absatz 4 FamFG

6. Zu Artikel 2 Nummer 8a - neu - � 258 Absatz 1 FamFG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 2 KindUFV

7. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c � 493 Absatz 2 FamFG , Artikel 3 Nummer 4 � 4 KindUFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 2 KindUFV

9. Zu Artikel 5 Nummer 2 � 9 Absatz 1a AUG

10. Zu Artikel 5 Nummer 4 � 11 Absatz 4 AUG

11. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkraftreten


 
 
 


Drucksache 509/1/15

... Ein Mindestma� an �berpr�fung und Kontrolle hinsichtlich der einzutragenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter h�lt der Bundesrat daher f�r zwingend notwendig, um die Sicherheit des Rechtsverkehrs vor missbr�uchlichen oder unseri�sen Gesch�ftsgr�ndungen zu gew�hrleisten und das Vertrauen der �brigen marktteilnehmenden Unternehmen sowie der B�rgerinnen und B�rger in die Richtigkeit und Zuverl�ssigkeit der nationalen Handelsregister aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/1/15




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 633/15 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf enth�lt in Artikel 2 Nummer 1 Erg�nzungen des � 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach � 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskan�le wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verf�gen die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich �ber ein EGVP-Postfach, sodass f�r die weitere Ert�chtigung vorhandener Systeme z.B. f�r die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu t�tigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits f�r die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorh�lt, werden die Gerichtsvollzieher ausschlie�lich f�r die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen gen�tigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesen auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Er�ffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang au�erdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz w�nschenswert. Soweit in Artikel 4 des Gesetzentwurfes der � 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die M�glichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf � 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widerspr�chlich, inwieweit die Regelungen des k�nftigen � 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c � 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 � 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 � 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a � 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 137/15 (Beschluss)

... Zum Stichtag der Reform wird eine betr�chtliche Anzahl von notariellen Gesch�ften zwar begonnen, jedoch noch nicht vollst�ndig beendet sein. Erste vorsichtige Hochrechnungen gehen von rund 150 000 solcher Gesch�fte aus. Es fehlen derzeit Regelungen, wonach diese noch offenen notariellen Gesch�fte von einem bestimmten Amtstr�ger abzuwickeln sind. F�r die Rechtsuchenden ist die aktuelle Rechtslage daher mit gro�er Ungewissheit verbunden. Ihnen kann kein verantwortlicher Amtstr�ger genannt werden, der die vor dem Reformstichtag begonnenen notariellen Gesch�fte der staatlichen Notariate nach deren Aufl�sung weiter betreut. Soweit notarielle Gesch�fte nicht in angemessener Zeit abgewickelt werden k�nnen, etwa durch Vollzug im Grundbuch, ist auch der Rechtsverkehr deutlich beeintr�chtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-W�rttemberg

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-W�rttemberg

Artikel 1
�nderung der Bundesnotarordnung

� 114

Artikel 2
�nderung des Gesetzes zur �nderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Artikel 3
�nderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 358/1/15

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu pr�fen, ob es im Hinblick auf k�nftige Weiterentwicklungen des elektronischen Rechtsverkehrs angezeigt ist, auch Beh�rden in den nach � 258 Absatz 1 Satz 2 FamFG in Verbindung mit � 690 Absatz 3 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/1/15




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 249 Absatz 2 FamFG

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 251 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und 4, Nummer 4 252 FamFG

3. Zu Artikel 3 Nummer 5 Anlage zur KindUFG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und 4 �� 251 und 252 FamFG , Artikel 3 �nderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 252 Absatz 4 Satz 1 FamFG

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 252 Absatz 4 FamFG

7. Zu Artikel 2 Nummer 8a - neu - � 258 Absatz 1 FamFG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 2 KindUFV

8. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c � 493 Absatz 2 FamFG , Artikel 3 Nummer 4 � 4 KindUFV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 2 KindUFV

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 � 9 Absatz 1a AUG

11. Zu Artikel 5 Nummer 4 � 11 Absatz 4 AUG

12. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkraftreten


 
 
 


Drucksache 633/1/15

... Der Gesetzentwurf enth�lt in Artikel 2 Nummer 1 Erg�nzungen des � 753 ZPO im Hinblick auf die Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auch auf die Antragstellung bei dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher wird nach � 753 Absatz 5 Satz 3 ZPO-E zur Vorhaltung derselben elektronischen Eingangskan�le wie die Gerichte verpflichtet. Bislang verf�gt die Gerichtsvollzieher dagegen lediglich �ber ein EGVP-Postfach, sodass f�r die weitere Ert�chtigung vorhandener Systeme z.B. f�r die Entgegennahme von De-Mails erhebliche Investitionen zu t�tigen sein werden. Im Gegensatz zu der Anwaltschaft, die bereits f�r die Kommunikation mit den Gerichten entsprechende Hard- und Software-Komponenten vorh�lt, werden die Gerichtsvollzieher ausschlie�lich f�r die Umsetzung dieses Gesetzes zu den vorgenannten Aufwendungen gen�tigt. Weil die Ausstattung der Gerichtsvollzieher mit Hardware und mit Software nicht durch die Justiz erfolgt, sondern von diesem auf dem Markt von privaten Anbietern von Gerichtsvollziehersoftware eingekauft wird, lassen sich zudem Synergieeffekte und sicherheitstechnisch ausreichend betriebene Systeme wie bei professionell gemanagten IT-Systemen nur schwer erzielen. Da es durch die Er�ffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zudem auf Seiten der Gerichtsvollzieher zu einer elektronischen Datenhaltung kommt, sind in diesem Zusammenhang au�erdem noch weitergehende Regelungen zum Daten- und Informationsschutz w�nschenswert. Soweit in Artikel 4 der � 42 Absatz 1 EGZPO-E (analog zum eJustice-Gesetz) die M�glichkeit zum Opt-Out schafft, erscheint es durch den Verweis auf � 754a Absatz 3 ZPO-E zumindest widerspr�chlich, inwieweit die Regelungen des k�nftigen � 753 Absatz 4 und 5 ZPO-E, die nach Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzentwurfes bereits ab 1. Januar 2018 gelten sollen, davon umfasst sein sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 753 Absatz 4 -neuZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c � 755 Absatz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 882d Absatz 1 Satz 5 ZPO

4. Zu Artikel 4 � 42 Absatz 1 EGZPO

5. Zu Artikel 4 � 42 Absatz 3 - neu - EGZPO

6. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe a � 3 Absatz 1 Satz 2 GvKostG

7. Zu Artikel 14 Absatz 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 137/15

... Zum Stichtag der Reform wird eine betr�chtliche Anzahl von notariellen Gesch�ften zwar begonnen, jedoch noch nicht vollst�ndig beendet sein. Erste vorsichtige Hochrechnungen gehen von rund 150 000 solcher Gesch�fte aus. Es fehlen derzeit Regelungen, wonach diese noch offenen notariellen Gesch�fte von einem bestimmten Amtstr�ger abzuwickeln sind. F�r die Rechtsuchenden ist die aktuelle Rechtslage daher mit gro�er Ungewissheit verbunden. Ihnen kann kein verantwortlicher Amtstr�ger genannt werden, der die vor dem Reformstichtag begonnenen notariellen Gesch�fte der staatlichen Notariate nach deren Aufl�sung weiter betreut. Soweit notarielle Gesch�fte nicht in angemessener Zeit abgewickelt werden k�nnen, etwa durch Vollzug im Grundbuch, ist auch der Rechtsverkehr deutlich beeintr�chtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Antrag des Landes Baden-W�rttemberg Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-W�rttemberg

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Bundesnotarordnung

� 114

Artikel 2
�nderung des Gesetzes zur �nderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Artikel 3
�nderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abs�tze 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 4

Zu Abs�tze 5 und 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 509/15 (Beschluss)

... Ein Mindestma� an �berpr�fung und Kontrolle hinsichtlich der einzutragenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter h�lt der Bundesrat daher f�r zwingend notwendig, um die Sicherheit des Rechtsverkehrs vor missbr�uchlichen oder unseri�sen Gesch�ftsgr�ndungen zu gew�hrleisten und das Vertrauen der �brigen marktteilnehmenden Unternehmen sowie der B�rgerinnen und B�rger in die Richtigkeit und Zuverl�ssigkeit der nationalen Handelsregister aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15 (Beschluss)




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 540/15

... Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der weiteren Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Es geht um eine Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA und um eine Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen. Zudem ist das deutsche Recht an ge�ndertes europ�isches Recht zur Beschlagnahme rechtsverletzender Waren an der Grenze sowie zum Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Designgesetzes

� 19
F�hrung des Registers, Eintragung und Designinformation.

� 57a
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

� 66
Anwendung dieses Gesetzes

Artikel 2
�nderung des Patentgesetzes

� 142b
F�r das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt � 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enth�lt, die dem entgegenstehen.

Artikel 3
�nderung des Gebrauchsmustergesetzes

� 25b
F�r das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt � 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enth�lt, die dem entgegenstehen.

Artikel 4
�nderung des Markengesetzes

� 41
Eintragung, Ver�ffentlichung und Markeninformation.

� 94
Zustellungen; Verordnungserm�chtigung.

� 130
Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.

� 131
Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.

� 139
Durchf�hrungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungserm�chtigung.

� 150
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

� 156
L�schung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse

Artikel 5
�nderungen der Markenverordnung

� 54
Akteneinsicht

Artikel 6
�nderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 7
�nderung des Urheberrechtsgesetzes

� 111c
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Artikel 8
�nderung des Sortenschutzgesetzes

� 40b
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013

Artikel 9
�nderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 10
�nderung der DPMA-Verordnung

� 20
Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen

Artikel 11
�nderung der Verordnung �ber die elektronische Aktenf�hrung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof

� 6
Form der Ausfertigungen und Abschriften

Artikel 12
�nderung der Verordnung �ber den elektronischen

� 5
Zustellung elektronischer Dokumente

Artikel 13
�nderung des Patentkostengesetzes

Artikel 14
Folge�nderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Regelungen im �berblick

1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA

2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013

4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 27

Zu Nummer 30

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens

2.2 Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 495/15

... Dar�ber hinaus erscheinen die unter dem geltenden Recht er�ffneten M�glichkeiten der Insolvenzanfechtung nicht immer interessengerecht. Das betrifft zum einen die Anfechtung von Sicherungen und Befriedigungen, die ein Gl�ubiger in den letzten drei Monaten vor der Stellung des Insolvenzantrags durch Zwangsvollstreckung erwirkt hat. Wenig interessengerecht ist zum anderen die geltende Regelung zur Verzinsung des Anfechtungsanspruchs, weil sie Anreize zu dessen verz�gerter Geltendmachung schafft und den Rechtsverkehr �berm��ig belastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Insolvenzordnung

� 142
Bargesch�ft

Artikel 2
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 3
�nderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einschr�nkung der Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen � 133 Absatz 2 und 3 InsO-E

2. Konkretisierung des Bargesch�ftsprivilegs � 142 InsO-E

3. Einschr�nkung der Inkongruenzanfechtung � 131 Absatz 1 Satz 2 InsO-E

4. Begrenzung von Prozesszinsen und Nutzungsherausgabe � 143 Absatz 1 Satz 3 InsO-E

5. St�rkung des Gl�ubigerantragsrechts � 14 Absatz 1 InsO-E

6. �nderungen im Anfechtungsgesetz

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3258: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2 Darstellung der Gesetzesfolgen

2.3 Abschlie�ende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/1/15

... Der Bundesrat begr��t den Ansatz, verst�rkt auf die M�glichkeiten der Digitalisierung und des Einsatzes der elektronischen Form beim Informationsaustausch und der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte innerhalb der Gesellschaften zur�ckzugreifen. Gleichfalls sollte der elektronische Rechtsverkehr im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts weiter ausgebaut werden. Die Vernetzung der europ�ischen Register in Bezug auf die elektronische Verkn�pfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europ�ischen Union im Kontext der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 63/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat begr��t den Ansatz, verst�rkt auf die M�glichkeiten der Digitalisierung und des Einsatzes der elektronischen Form beim Informationsaustausch und der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte innerhalb der Gesellschaften zur�ckzugreifen. Gleichfalls sollte der elektronische Rechtsverkehr im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts weiter ausgebaut werden. Die Vernetzung der europ�ischen Register in Bezug auf die elektronische Verkn�pfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europ�ischen Union im Kontext der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Verbraucherschutz in der Kapitalmarktunion

Zu Nachhaltigkeitskriterien und gr�nen Anleihen

Zu Einzelfragen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 541/14

... ssachen die Aufgabe als Vermittlungsstelle zur Durchf�hrung des elektronischen Rechtsverkehrs auch f�r andere �ffentlichrechtliche Versorgungstr�ger wahrnimmt. Diese sind verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund den entstehenden Aufwand zu erstatten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

F�nftes Gesetz zur �nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-�ndG

Artikel 1
�nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel �bermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

� 95
Gemeinsame Grunds�tze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungstr�ger

� 96
Kommunikationsserver

� 97
Annahmestellen

� 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
�nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

� 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
�nderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
�nderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
�nderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

� 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
�nderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
�nderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

� 6
Stellenb�rse

Artikel 10
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
�nderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
�nderung der Datenerfassungs- und -�bermittlungsverordnung

� 22a
Testverfahren

Artikel 13
�nderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folge�nderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu � 95

Zu � 96

Zu � 97

Zu � 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines f�nften Gesetzes zur �nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erf�llungsaufwand 11.1.1 Erf�llungsaufwand der B�rgerinnen und B�rge

11.1.2 Erf�llungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen f�r Meldeverfahren

11.4 Fortf�hrung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 644/1/14

... Gem�� Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 bewahrt die Ausstellungsbeh�rde die Urschrift des Nachlasszeugnisses auf und stellt dem Antragsteller und jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, eine oder mehrere beglaubigte Abschriften aus. Der Gesetzentwurf �bernimmt in den vorstehend genannten Bestimmungen die Diktion der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, derzufolge nicht zwischen Ausfertigung und beglaubigter Abschrift differenziert wird. Im Sinne der deutschen Gesetzessystematik handelt es sich bei der zu erteilenden Abschrift allerdings um eine Ausfertigung. Es erscheint daher dringend geboten, die deutsche Diktion beizubehalten und die vom Nachlassgericht erteilte "beglaubigte Abschrift" durchgehend als Ausfertigung zu bezeichnen. Durch die Beibehaltung der deutschen Diktion w�rde vermieden werden, dass von sonstigen Stellen (insbesondere von einem Notar) erstellten "beglaubigten Abschriften" vom Rechtsverkehr unzutreffend die Bedeutung eines die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzenden Dokuments (Ausfertigung im Sinne des � 47 BeurkG) beigemessen wird. Es sollte daher die bew�hrte Differenzierung von Ausfertigung und beglaubigter Abschrift beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/1/14




1. Zu Artikel 1 � 31 IntErbRVG

2. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 IntErbRVG

3. Zu Artikel 1 � 33 Nummer 2, � 37 Absatz 3, � 39 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, � 40 Satz 1, � 42 Satz 1 IntErbRVG , Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Nummer 2 Buchstabe i RPflG , Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe i Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 12218 Geb�hrentatbestand

4. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 3 Satz 4 IntErbRVG und Artikel 11 � 343 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 4 Satz 3 - neu - IntErbRVG

6. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 IntErbRVG

7. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 2 - neu - IntErbRVG

8. Zu Artikel 1 � 39 IntErbRVG

9. Zu Artikel 3a - neu - � 30a Absatz 2 Satz 3 GVGEG , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

'Artikel 3a �nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 11 Nummer 4 � 352e FamFG

� 352e
Entscheidung �ber Erbscheinsantr�ge

11. Zu Artikel 13 Nummer 6a - neu - � 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GNotKG , Nummer 9 Buchstabe l Doppelbuchstabe aa und bb - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Vorbemerkung 1.4, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 26001 Geb�hrenspalte

13. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 31002 Auslagentatbestand


 
 
 


Drucksache 541/1/14

... Mit dem Gesetz zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist unter anderem � 317

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - � 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - � 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - � 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, � 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a �nderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 � 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 541/14 (Beschluss)

... Mit dem Gesetz zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) ist unter anderem � 317

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 13 � 96 SGB IV

2. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - � 175 Absatz 4 Satz 9 SGB V

3. Zu Artikel 3 Nummer 11a - neu - � 185 Absatz 2a Satz 1 und Satz 2 Nummer 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4a - neu - � 33b Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, � 45 Absatz 3 Satz 1 Buchstabe c BVG

'Artikel 4a �nderung des Bundesversorgungsgesetzes

5. Zu Artikel 8 Nummer 3 � 137 Satz 1 SGG


 
 
 


Drucksache 165/2/14

... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit w�rde sich die SUP vor allem f�r unredliche Gr�nder anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht f�r zweifelhafte Aktivit�ten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gef�hrdet w�rden dadurch nicht nur Gesch�ftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gl�ubigersicherung �ber die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Gesch�ftsf�hrers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP w�rde dar�ber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa f�r banden- und gewerbsm��igen Betrug, Geldw�sche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung w�re kaum m�glich, wenn die handelnden Personen nur mit gro�en Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit w�rden nicht zuletzt die derzeitigen Bem�hungen um eine Revision der europ�ischen Geldw�scherichtlinie konterkariert.] Schlie�lich k�nnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne f�hren, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert w�rden, deren Hinterm�nner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit k�nnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/2/14




Zur Vorlage allgemein

4 Rechtsgrundlage

Grunds�tzliche Bemerkungen Online-Gr�ndung

Haftungsbeschr�nkung ohne angemessene Kapitalausstattung

M�glichkeit der Sitztrennung

Zwecktauglichkeit der SUP

2 Einzelfragen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 644/14 (Beschluss)

... Gem�� Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 bewahrt die Ausstellungsbeh�rde die Urschrift des Nachlasszeugnisses auf und stellt dem Antragsteller und jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist, eine oder mehrere beglaubigte Abschriften aus. Der Gesetzentwurf �bernimmt in den vorstehend genannten Bestimmungen die Diktion der Verordnung (EU) Nr. 650/2012, derzufolge nicht zwischen Ausfertigung und beglaubigter Abschrift differenziert wird. Im Sinne der deutschen Gesetzessystematik handelt es sich bei der zu erteilenden Abschrift allerdings um eine Ausfertigung. Es erscheint daher dringend geboten, die deutsche Diktion beizubehalten und die vom Nachlassgericht erteilte "beglaubigte Abschrift" durchgehend als Ausfertigung zu bezeichnen. Durch die Beibehaltung der deutschen Diktion w�rde vermieden werden, dass von sonstigen Stellen (insbesondere von einem Notar) erstellten "beglaubigten Abschriften" vom Rechtsverkehr unzutreffend die Bedeutung eines die Urschrift im Rechtsverkehr ersetzenden Dokuments (Ausfertigung im Sinne des � 47 BeurkG) beigemessen wird. Es sollte daher die bew�hrte Differenzierung von Ausfertigung und beglaubigter Abschrift beibehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 31 IntErbRVG

2. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 IntErbRVG

3. Zu Artikel 1 � 33 Nummer 2, � 37 Absatz 3, � 39 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, � 40 Satz 1, � 42 Satz 1 IntErbRVG , Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b � 3 Nummer 2 Buchstabe i RPflG , Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe i Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 12218 Geb�hrentatbestand

4. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 3 Satz 4 IntErbRVG und Artikel 11 � 343 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 4 Satz 3 - neu - IntErbRVG

6. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 IntErbRVG

7. Zu Artikel 1 � 38 Absatz 2 - neu - IntErbRVG

8. Zu Artikel 1 � 39 IntErbRVG

9. Zu Artikel 3a - neu - � 30a Absatz 2 Satz 3 GVGEG , Artikel 21 Absatz 2 Inkrafttreten

'Artikel 3a �nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 11 Nummer 4 � 352e FamFG

� 352e
Entscheidung �ber Erbscheinsantr�ge

11. Zu Artikel 13 Nummer 6a - neu - � 69 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 GNotKG , Nummer 9 Buchstabe l Doppelbuchstabe aa und bb - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Vorbemerkung 1.4, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Artikel 13 ist wie folgt zu �ndern:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 26001 Geb�hrenspalte

13. Zu Artikel 13 Nummer 9 Buchstabe v1 - neu - Anlage 1 [zu � 3 Absatz 2 GNotKG] Kostenverzeichnis Nummer 31002 Auslagentatbestand


 
 
 


Drucksache 97/13

... F�r das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausl�nder und die Ausbildungsbeihilfen steht dem Bund das Gesetzgebungsrecht zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverh�ltnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (Artikel 72 Absatz 2 GG) . Ohne eine bundeseinheitliche Regelung der von dem vorliegenden Gesetzentwurf betroffenen Sachverhalte w�ren erhebliche Beeintr�chtigungen des l�nder�bergreifenden Rechtsverkehrs bei Einreise und Aufenthalt von Ausl�ndern im Bundesgebiet zu erwarten und eine im gesamtstaatlichen Interesse liegende Steuerung der Zugangs- und Aufenthaltsbedingungen von Ausl�ndern nicht m�glich. Die �nderung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

Erf�llungsaufwand f�r die Bundesverwaltung

Sonstiger Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
�nderung des AZR-Gesetzes

Artikel 3
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

� 317a
Neufeststellung

Artikel 4
�nderung des Gesetzes �ber die Alterssicherung der Landwirte

� 123
Leistungen an Berechtigte im Ausland

Artikel 5
�nderung des Bundesausbildungsf�rderungsgesetzes - BAf�G

Artikel 6
�nderungen von Verordnungen

� 59a
Hinweis auf Gew�hrung internationalen Schutzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Richtlinienumsetzung

3. Weitere �nderungen des Aufenthaltsrechts

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

IV. Erf�llungsaufwand; weitere Kosten

Sonstiger Erf�llungsaufwand der Verwaltung

V. Nachhaltigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer n

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausl�ndischen Arbeitnehmern

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 511/13

Entwurf eines Gesetzes zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz



Drucksache 500/13 (Beschluss)

Gesetz zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten



Drucksache 663/13

... Der Entwurf verzichtet auf weiter gehende Instrumentarien wie insbesondere die verfahrensm��ige oder materielle Konsolidierung der Einzelverfahren �ber die Konzerngesellschaften. Eine materielle Konsolidierung der Insolvenzmassen w�rde mit Verteilungseffekten zwischen den beteiligten Konzerngesellschaften einhergehen, die den Haftungserwartungen des Rechtsverkehrs zuwiderlaufen. Solche Konsequenzen sind bei einer lediglich verfahrensm��igen Konsolidierung zwar nicht zu bef�rchten, doch erfordert die Vielgestaltigkeit des Konzernph�nomens einen flexibleren Ansatz. Eine verfahrensm��ige Konsolidierung erschiene insbesondere in den F�llen �berm��ig, in denen nur lose Verbindungen zwischen den Konzerngesellschaftern bestehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Insolvenzordnung

� 3a
Gruppen-Gerichtsstand

� 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

� 3c
Zust�ndigkeit f�r Gruppen-Folgeverfahren

� 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

� 3e
Unternehmensgruppe

� 13a
Antrag zur Begr�ndung eines Gruppen-Gerichtsstands

� 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

� 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

� 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

� 269c
Zusammenarbeit der Gl�ubigeraussch�sse

Zweiter Abschnitt

� 269d
Koordinationsgericht

� 269e
Koordinationsverwalter

� 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

� 269g
Verg�tung des Koordinationsverwalters

� 269h
Koordinationsplan

� 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

� 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangeh�rigen Schuldnern

Artikel 2
�nderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
�nderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
�nderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
�nderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
�nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungsl�sungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Er�ffnung der M�glichkeit, mehrere oder s�mtliche Verfahren bei einem Gericht zu f�hren

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gl�ubigeraussch�ssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gl�ubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 3a

Zu � 3b

Zu � 3c

Zu � 3d

Zu � 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu � 269a

Zu � 269b

Zu � 269c

Zu � 269d

Zu � 269e

Zu � 269f

Zu � 269g

Zu � 269h

Zu � 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bew�ltigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erf�llungsaufwand

2.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2.2 Erf�llungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 500/13

Gesetz zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/13




Gesetz

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

� 130a
Elektronisches Dokument

� 130c
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 130d
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte und Beh�rden

� 174
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbest�tigung.

� 298
Aktenausdruck

� 371b
Beweiskraft gescannter �ffentlicher Urkunden

� 945a
Einreichung von Schutzschriften

� 945b
Verordnungserm�chtigung

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

� 14a
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 14b
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte, Notare und Beh�rden

Artikel 3
�nderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

� 46c
Elektronisches Dokument

� 46f
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 46g
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte, Beh�rden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 4
�nderung des Sozialgerichtsgesetzes

� 65c
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 65d
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte, Beh�rden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 5
�nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

� 55c
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 55d
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte, Beh�rden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 6
�nderung der Finanzgerichtsordnung

� 52c
Formulare; Verordnungserm�chtigung

� 52d
Nutzungspflicht f�r Rechtsanw�lte, Beh�rden und vertretungsberechtigte Personen

Artikel 7
�nderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

� 31a
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

� 31b
Verordnungserm�chtigung

� 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 8
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 9
�nderung des Patentgesetzes

Artikel 10
�nderung des Markengesetzes

Artikel 11
�nderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 12
�nderung der Grundbuchordnung

Artikel 13
�nderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 14
�nderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
�nderung der Schiffsregisterordnung

Artikel 16
�nderung des Gesetzes �ber Rechte an Luftfahrzeugen

Artikel 17
�nderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Artikel 18
�nderung des Gesetzes �ber Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 20
�nderung der Zug�nglichmachungsverordnung

Artikel 21
�nderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes �ber Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 22
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 23
�nderung des Wechselgesetzes

Artikel 24
Verordnungserm�chtigung f�r die L�nder

Artikel 25
Verordnungserm�chtigungen f�r den Bund

Artikel 26
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 503/1/12

Entwurf eines Gesetzes zur F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz - Antrag der L�nder Hessen, Baden-W�rttemberg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Bayern -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/1/12




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a � 130a Absatz 1 Satz 4 ZPO , Nummer 11 Buchstabe b � 195 Absatz 1 Satz 6 ZPO

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d � 130a Absatz 5 Satz 6 - neu - ZPO , Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d � 14 Absatz 6 Satz 6 - neu - FamFG , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe d � 46c Absatz 5 Satz 6 - neu - ArbGG , [Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d � 55a Absatz 2b Satz 6 - neu - VwGO ], Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe d � 65a Absatz 2b Satz 6 - neu - SGG , Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe d � 52a Absatz 2b Satz 6 - neu - FGO

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 130c Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 130d Absatz 2 Satz 4 - neu - ZPO

5. Zu Artikel 2 Nummer 13 � 317 Absatz 5 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 15 � 371a Absatz 2 - neu - ZPO, Nummer 15a - neu - � 371b - neu - ZPO

� 371b
Beweiskraft gescannter �ffentlicher Urkunden

7. Zu Artikel 2 Nummer 16 - neu - � 694 Absatz 1 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 34 Absatz 3 Inkrafttreten

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

8. Zu Artikel 5 Nummer 5 - neu - � 82 Absatz 1 Satz 3 VwGO , Nummer 6 - neu - � 86 Absatz 5 Satz 1 VwGO , Artikel 6 Nummer 6 - neu - � 92 Absatz 1 Satz 4 SGG , Artikel 7 Nummer 4 - neu - � 65 Absatz 1 Satz 4 FGO und Nummer 5 - neu - � 77 Absatz 2 Satz 1 FGO

9. Zur Allgemeinen Begr�ndung Abschnitt V Nummer 3 Absatz 5 -neu-

10. Zur Begr�ndung zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a � 130a Absatz 1 ZPO


 
 
 


Drucksache 794/1/12

... Auf die formale und inhaltliche Pr�fung der Eintragungsantr�ge durch den Rechtspfleger wirkt sich die vorgeschlagene Regelung nicht aus. Die Verpflichtung zur Nutzung vorgegebener Eintragungsmustertexte ist dadurch begrenzt, dass das Grundbuchamt in jedem Einzelfall die M�glichkeit haben muss, von den Mustertexten abzuweichen, wenn materiellrechtliche Gr�nde eine abweichende Formulierung erfordern. Wegen der Vielzahl der m�glichen Eintragungsinhalte kann eine abschlie�ende Kodifikation nicht garantiert werden. Zudem muss auch k�nftig eine Fortbildung des Immobiliarsachenrechts durch die Rechtsprechung m�glich sein. Hierzu bedarf es unter Umst�nden neuer Formulierungen f�r Eintragungstexte. Das System muss daher entsprechende Freitextfelder bereitstellen. Ein Abweichen von den vorgegebenen Texten aus lediglich redaktionellen Erw�gungen ist jedoch nicht zul�ssig, auch wenn aus Gr�nden des Schutzes des Rechtsverkehrs ein diesbez�glicher Versto� nicht zur Unwirksamkeit der Eintragung f�hren soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 12 Absatz 4 Satz 3 GBO , Artikel 2 Nummer 17 � 46a Absatz 4 GBV

2. Zu Artikel 2 Nummer 17 � 46a Absatz 1 Nummer 4 GBV

3. Zu Artikel 2 Nummer 23 � 71a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3GBV

4. Zu Artikel 2 Nummer 27 � 76a Absatz 01 - neu - GBV

5. Zu Artikel 2 Nummer 33 � 93 Satz 3 GBV

6. Zu Artikel 5 �berschrift und Absatz 2 - neu - Inkrafttreten

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zur datenschutzkonformen Erweiterung des Grundbuchabrufverfahrens


 
 
 


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Suchbeispiele:


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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.