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"Umsatzsteueranteil"
Drucksache 62/20
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2020
... Differenzen zwischen den auf der Basis vorläufiger Bemessungsgrundlagen verteilten Umsatzsteueranteilen sowie den hinzugerechneten Zu- und Abschlägen nach § 13 des Gesetzes und den Umsatzsteueranteilen sowie den Zu- und Abschlägen, die sich nach der tatsächlichen Entwicklung der Bemessungsgrundlagen ergeben, werden durch vierteljährliche Zwischenabrechnungen (§ 14 Absatz 3 des Gesetzes) sowie durch eine Endabrechnung nach Jahresabschluss (§ 15 des Gesetzes) ausgeglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1 Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs im Ausgleichsjahr 2020
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Anlage 2 Berechnung der Ablieferungssätze zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs 2020
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Drucksache 101/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
... c) Der Gesetzentwurf sieht für die Länder eine jährliche Mehrbelastung von rund 157 Millionen Euro vor. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, diese Mehrbelastung über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder auszugleichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG
3. Zu Artikel 3 Evaluierung
Artikel 3 Evaluierung
4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
5. Zur Begründung allgemein
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Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... cc) Das vorliegende Gesetz sieht keine Regelung vor, die die den Ländern und Kommunen entstehenden Einnahmeausfälle vollständig kompensiert. Daher ist eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
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Drucksache 514/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG
a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts
b bestehende Heizungsanlagen
c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen
d Nutzungsvoraussetzungen
e Miteigentum
f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 582/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 101/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
... c) Der Gesetzentwurf sieht für die Länder eine jährliche Mehrbelastung von rund 157 Millionen Euro vor. Der Bundesrat hält es für unerlässlich, diese Mehrbelastung über eine Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder auszugleichen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 3 VBVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8, Anhang Anlage zu § 4 Absatz 1 VBVG
4. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG
5. Zu Artikel 3 Evaluierung
Artikel 3 Evaluierung
6. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
7. Zur Begründung allgemein
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Drucksache 582/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (in Nachfolge der früheren GVFG-Landesprogramme) finanziert. Die Entflechtungsmittel stehen ab 2020 nicht mehr zur Verfügung. Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 18 Absatz 1 Satz 4 AEG , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 17 Absatz 1 Satz 2 , Nummer 3 Buchstabe b § 18f Absatz 7 Satz 2 FStrG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu -, Artikel 2 Nummer 2a - neu - und Nummer 2b - neu -, Artikel 3a - neu - § 18a Nummer 3 - neu -, § 18e Absatz 6 - neu - AEG, § 17a Nummer 3 - neu -, § 17e Absatz 6 - neu - FStrG, § 14a Nummer 3 - neu -, § 14e Absatz 6 - neu -, § 56 Absatz 7 - neu - WaStrG
‚Artikel 3a Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 21 Absatz 8 - neu - AEG *
4. Zu Artikel 2 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 § 3a Absatz 1, § 18f Absatz 7, § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG
6. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3a Absatz 1 FStrG
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 19 Absatz 1 Satz 2 FStrG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 EKrG
9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - EKrG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass das vorliegende Gesetz keine Regelung vorsieht, um Länder und Kommunen für die entstehenden Einnahmeausfälle vollständig zu kompensieren. Er fordert, dass eine Regelung in das Gesetz aufgenommen wird, die eine in den Jahren 2020 bis 2023 steigende Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder entsprechend dem Betrag der Steuerausfälle von Ländern und Kommunen vorsieht.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften*
3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG
a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts
b bestehende Heizungsanlagen
c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen
d Nutzungsvoraussetzungen
e Miteigentum
f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E
6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie
7. Zur Mobilitätsprämie
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 3 insgesamt
11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG
14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 469/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... 12. Zum Inkrafttreten sehen Artikel 5 Absatz 3 und Absatz 4 vor, dass die Artikel 3 und 4 erst dann in Kraft treten, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Sofern einzelne Länder keinen Vertrag mit dem Bund abschließen, würden auch solche Länder, die bereits Verträge im Sinne von § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, keine finanziellen Mittel über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten. Die Übertragung von Umsatzsteueranteilen unter bestimmten fachgesetzlichen Bedingungen begegnet rechtlichen Bedenken, da insoweit ein Eingriff in die Autonomie der Länder vorläge und die Mittel den Charakter von unzulässigen Finanzhilfen erhielten.
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zu Artikel 4
10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 502/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... Auf der Grundlage der im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2018 veranschlagten Zinsausgaben wird der Fonds "Deutsche Einheit" voraussichtlich am 8. Dezember 2018 vollständig getilgt sein. Ab diesem Zeitpunkt entfällt damit die Verpflichtung der Länder, zur Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" beizutragen. Bei der Umsetzung der Zusage des Bundes, entsprechende Umsatzsteueranteile den Ländern zur Verfügung zu stellen, wird jedoch erwartet, dass auch der für das Jahr 2018 anteilig den Ländern zustehende Betrag in Höhe von voraussichtlich 140 Mio. Euro den Ländern zur Verfügung gestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG
4. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II
5. Zum Fonds Deutsche Einheit
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Drucksache 502/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"
... II zu verhindern. Sie führt jedoch zu einer deutlichen Umverteilung der bisherigen Mittel unter den Ländern und steht dem bisherigen Ziel der Bundesbeteiligung, die Kommunen bei den originären KdU-Ausgaben zu entlasten, deutlich entgegen. Die Verteilung nach dem Umsatzsteueranteil der Gemeinden basiert auf der Wirtschaftskraft der Gemeinden. Dieser Anteil weicht zum Teil deutlich von den Belastungen durch Ausgaben für die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 3 FAG
5. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 5 Satz 2 SGB II
6. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB II
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Drucksache 469/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... (KiföG) über Umsatzsteueranteile finanziert, die bereits aus Mitteln aus dem Betreuungsgeld finanziert werden oder für die bereits Mittel aus einem der Bundesprogramme im Bereich der Kindertagesbetreuung fließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)
§ 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
§ 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
§ 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
§ 5 Geschäftsstelle des Bundes
§ 6 Monitoring und Evaluation
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
1. Öffentliche Fürsorge
2. Erforderlichkeit
a. Gleichwertige Lebensverhältnisse
b. Wahrung der Wirtschaftseinheit
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Demografische Auswirkungen
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Evaluierung und Monitoring
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4514, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
4 Bund
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 773/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2015
... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2015 sind zu ermitteln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2015
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2015
§ 3 Abschlusszahlungen für 2015
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
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Drucksache 545/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde zudem der Transferweg für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU soll durch diese Anhebung der Bundesbeteiligung nicht ausgelöst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Änderungen Finanzausgleichsgesetz
Änderungen Zweites Buch Sozialgesetzbuch
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VII. Weitere Kosten
VIII. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IX. Nachhaltigkeit
X. Demografie
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Die Angaben in § 1 Satz 5 für die Jahre 2017 bis 2019 sind an das im Ergebnis der 2016 erfolgten Überprüfung um 273 Mio. Euro abgesenkte Volumen der Hartz-IV-SoBEZ mit dem Ziel anzupassen, den Umsatzsteueranteil der Länder jährlich entsprechend zu erhöhen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II
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Drucksache 188/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2014
... Die Unterschiede zwischen den vorläufig gezahlten und den nach § 12 FAG endgültig festzustellenden Umsatzsteueranteilen und Ausgleichsleistungen müssen durch Abschlusszahlungen ausgeglichen werden. Die Abschlusszahlungen für 2014 sind zu ermitteln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2014
§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014
§ 3 Abschlusszahlungen für 2014
1. Überweisungen von zahlungspflichtigen Ländern:
2. Zahlungen an empfangsberechtigte Länder:
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage 1
Anlage 2 Kassenmäßige Abrechnung der Verteilung der Umsatzsteuer und des Finanzausgleichs unter den Ländern für din Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 (in Euro)
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Drucksache 100/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.
Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 100/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)
... 5. Die in Aussicht gestellten Mittelaufstockungen für die Verkehrsinfrastruktur, die Städtebauförderung und zur Finanzierung von außeruniversitärer Forschung, für den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative sowie die zugesagte Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen sollten frühzeitig umgesetzt werden. Darüber hinaus erinnert der Bundesrat an die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Länder in Höhe eines Drittels der zusätzlich entstehenden finanziellen Spielräume des Bundes. Die Entlastungen sollten den Ländern ungebunden zur Verfügung gestellt werden, z.B. in Form eines höheren Umsatzsteueranteils.
Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 600/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... l) Der Bundesrat bedauert, dass finanzpolitische Zusagen der Bundesregierung an Länder und Gemeinden in vielen Fällen nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Länder und Gemeinden haben den überwiegenden Anteil daran, dass das 10 Prozent-Ziel für Forschung und Bildung erreicht wird. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen in den Haushalten von Ländern und Gemeinden erforderlich, die die Finanzierung anderer wichtiger Aufgaben gefährden. Die dringend erforderliche Erhöhung des Umsatzsteueranteils von Ländern und Gemeinden wurde von der Bundesregierung bisher jedoch nicht umgesetzt.
Drucksache 600/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) - Finanzplan des Bundes 2013 bis 2017
... l) Der Bundesrat bedauert, dass finanzpolitische Zusagen der Bundesregierung an Länder und Gemeinden in vielen Fällen nicht oder nicht vollständig eingehalten wurden. Länder und Gemeinden haben den überwiegenden Anteil daran, dass das 10 Prozent-Ziel für Forschung und Bildung erreicht wird. Hierfür sind erhebliche Anstrengungen in den Haushalten von Ländern und Gemeinden erforderlich, die die Finanzierung anderer wichtiger Aufgaben gefährden. Die dringend erforderliche Erhöhung des Umsatzsteueranteils von Ländern und Gemeinden wurde von der Bundesregierung bisher jedoch nicht umgesetzt.
Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein
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Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Das Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Artikel 3) ermöglicht die Zahlung von Konsolidierungshilfen an die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2011 bis 2019 in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen auf Bremen 300 Millionen Euro, auf das Saarland 260 Millionen Euro und auf die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jeweils 80 Millionen Euro jährlich. Die Lasten werden hälftig vom Bund und den Ländern getragen. Der Anteil der Länder wird aus dem Umsatzsteueranteil aller Länder aufgebracht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
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Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... Artikel 143d ermöglicht die Gewährung von Konsolidierungshilfen an die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein für den Zeitraum 2011 bis 2019 in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich. Davon entfallen auf Bremen 300 Millionen Euro, auf das Saarland 260 Millionen Euro und auf die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein jeweils 80 Millionen Euro jährlich. Die Lasten werden hälftig vom Bund und den Ländern getragen. Der Anteil der Länder wird aus dem Umsatzsteueranteil aller Länder aufgebracht.
Drucksache 238/08
... Die Regelung bestimmt ferner, dass das Bundesministerium der Finanzen in einer begleitenden Rechtsverordnung regelt, wie der Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer auf die Länder zu verteilen ist. Die Länder werden hierbei verpflichtet, dem Bundesministerium der Finanzen die hierzu erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Ferner wird das Verfahren bestimmt nach dem die Länder die Verteilung der Umsatzsteueranteile auf ihre Gemeinden vornehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
§ 5a Nicht-fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5b Fortschreibungsfähiger Bestandteil des Verteilungsschlüssels
§ 5c Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
§ 5d Übermittlung statistischer Ergebnisse
Artikel 2 Folgeänderungen anderer Gesetze
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 390: Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze
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Drucksache 924/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG )
... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet den das Maßstäbegesetz und das
Zu Artikel 5a
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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Drucksache 924/2/08
Antrag der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG)
... Auch bei den Kindergelderhöhungen in den Jahren 2000 und 2002 wurde der verfassungsrechtliche Anspruch der Länder im Vermittlungsverfahren durch die Gewährung zusätzlicher Umsatzsteueranteile anerkannt. Die bereits in den damaligen Vermittlungsverfahren vorgebrachte Auffassung des Bundes wird von den Ländern weiterhin zurückgewiesen. Der Bund verkennt erneut, dass Art. 106 Abs. 3 Satz 5 GG einen eigenständigen Anspruch der Länder begründet, den das Maßstäbegesetz und das
Zu Artikel 5a
Artikel 5a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
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Drucksache 444/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Familien, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, Stabilisierung des Wohnungsbaus und Förderung der Klimaschutzziele
... Für den Familienleistungsausgleich ist zwischen Bund und Ländern (mit Kommunen) eine Lastenverteilung von 74 Prozent zu 26 Prozent verankert (siehe auch § 1 Satz 6 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – FAG). Die Erhöhung des Kindergeldes würde sich allerdings ohne eine Korrektur mit der für die Steuerverteilung geltenden Quote, d.h. zu 42,5 Prozent Bund und 57,5 Prozent Länder mit Kommunen, auf die Gebietskörperschaften auswirken. Zur Herstellung der vereinbarten Lastenteilung ist somit eine Anpassung des den Ländern als Ausgleich für die finanziellen Wirkungen des Familienleistungsausgleichs zu gewährenden Umsatzsteueranteils vorzunehmen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 7l Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung
Artikel 2 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemein
1. Entlastung der Familien
2. Entlastung der Pendler
3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele
Die Maßnahmen im Einzelnen:
– Förderung des Wohnungsneubaus
- Förderung der energetischen Altbausanierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe
Zu Buchstabe
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu
b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 142/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... ist der Umsatzsteueranteil des Bundes und der Länder, soweit er durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleiches bedingt ist, bei Steuersatzerhöhungen entsprechend dem Umfang der Steuermehreinnahmen anzupassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Deutsche
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Finanzpolitische Ausgangslage
2. Konzeption der Bundesregierung
3. Schwerpunkte des Haushaltsbegleitgesetzes
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Auswirkungen auf Länder und Gemeinden
7. Finanzielle Auswirkungen
8. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
3 Allgemeines
1. Ziel und Wirkung des Gesetzes
1.1 Ausgangslage
1.2 Kürzung der Sonderzahlung in den Jahren 2006 bis 2010
1.3 Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung
1.4 Klarstellende Regelungen
1.5 Sonstiges
2. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte
3. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 2c
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
3 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
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Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errechnen sich aus den gesetzlich definierten Umsatzsteueranteilen.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 236/05
... Erste überschlägige Abschätzungen lassen jedoch erkennen, dass das angestrebte Ziel einer von einer breiten Mehrheit getragenen Lösung schwierig zu erreichen sein wird. Ein Vorhaben dieser Tragweite, das die Verteilung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils auf Dauer strukturell festschreibt, erfordert große Sorgfalt. Dies gilt insbesondere, da die in Frage kommenden Erhebungszeiträume durch extreme regionale Verwerfungen bei der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens geprägt sind. Die Umstellung auf einen endgültigen Schlüssel sollte sich auf Perioden stützen, die von solchen Verwerfungen möglichst frei sind. Aus diesem Grund bietet es sich an, die Geltungsdauer des derzeitigen Verteilungsschlüssels vorerst zu verlängern. Als frühest möglicher Termin für ein Inkrafttreten des endgültigen Schlüssels käme in der nächsten Legislaturperiode der 1. Januar 2008 in Betracht; der 1. Januar 2009 ist gleichwohl vorzuziehen, da so die Aktualisierung des endgültigen Verteilungsschlüssels im Drei-Jahres-Turnus zeitgleich mit der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Einkommensteuer erfolgt.
Drucksache 965/04 (Beschluss)
... Der Bund erhält geringere Zinsgewinne aus den seitens der Länder überlassenen Umsatzsteueranteilen. Den Ländern entstehen keine Kosten. Die Kommunen sparen die Beträge für eine Vorfinanzierung.
Drucksache 965/04
...
Der Bund erhält geringere Zinsgewinne aus den
seitens der Länder überlassenen
Umsatzsteueranteilen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
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Drucksache 94/16
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2011
Drucksache 331/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022
Drucksache 338/18
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetz es im Ausgleichsjahr 2016
Drucksache 401/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Drucksache 431/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 466/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.