[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

351 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verdienstes"


⇒ Schnellwahl ⇒

0089/1/20
0289/20B
0203/1/20
0290/1/20
0290/20
0203/20
0089/20B
0085/20
0006/20
0387/20
0240/20
0342/20
0203/20B
0290/20B
0342/20B
0289/20
0002/20
0494/19
0055/1/19
0271/1/19
0588/19
0623/19B
0100/19B
0007/19B
0033/19B
0271/19
0649/19
0256/1/19
0101/1/19
0128/19
0256/19B
0556/19
0271/19B
0212/19
0623/19
0265/1/18
0237/18B
0467/18B
0425/1/18
0366/1/18
0366/18B
0614/18
0467/1/18
0237/1/18
0425/18B
0442/18
0557/18
0504/1/18
0135/17
0448/17B
0156/1/17
0156/17B
0628/17
0448/1/17
0628/16B
0812/16
0636/1/16
0636/16
0313/16
0628/1/16
0811/16
0279/16B
0601/16
0023/16
0311/16
0199/16
0279/1/16
0279/16
0313/16B
0360/15
0057/15
0431/15
0509/15
0283/15
0488/15
0430/15
0235/15
0583/14
0463/1/14
0541/14
0288/14
0062/14B
0146/1/14
0062/2/14
0487/14
0146/14B
0463/14B
0025/1/14
0437/1/13
0687/13B
0025/13B
0101/13
0687/13
0025/1/13
0050/13X
0438/12
0756/12
0223/12
0129/12
0663/12
0129/2/12
0577/12B
0438/12B
0625/1/12
0577/1/12
0438/1/12
0287/12
0848/1/11
0768/11
0189/11
0130/11
0853/11
0111/11
0281/11
0315/11B
0315/1/11
0054/11
0051/11
0855/11
0526/11
0025/1/11
0848/11B
0315/11
0261/11
0190/11
0185/11
0094/11
0661/10
0692/10
0139/10
0041/2/10
0041/1/10
0661/2/10
0168/10
0152/10
0160/10
0575/10
0752/10
0534/2/10
0814/10
0139/10B
0534/10B
0661/10B
0202/10
0309/10B
0752/10B
0309/10
0789/2/10
0661/1/10
0206/10
0177/10
0380/09
0107/09
0053/09B
0820/09
0017/09B
0313/09
0740/09
0168/09
0739/09
0003/09
0892/1/09
0892/09B
0004/09
0892/09
0053/1/09
0017/1/09
0738/09
0171/3/09
0548/09
0376/09
0541/08
0115/08
0672/08
0672/08B
0996/08
0659/08
0760/08
0599/08B
0561/08B
0032/08
0681/08
0284/08
0968/08
0561/08
0383/08
0180/08
0749/08
0194/08
0748/08
0561/1/08
0599/08
0795/08
0694/08
0543/07
0564/07
0746/1/07
0664/1/07
0718/07
0171/07
0388/2/07
0664/07B
0533/07
0678/07
0388/1/07
0664/07
0720/07E
0068/07
0583/07
0783/07
0120/07B
0002/07B
0616/07
0863/07
0663/07
0120/07
0150/07B
0543/07B
0157/1/07
0150/07
0298/07
0063/07
0338/2/07
0392/07
0120/5/07
0597/07
0720/07A
0746/07B
0002/1/07
0554/07
0559/07
0543/1/07
0746/07
0568/07
0001/07
0353/06
0330/06
0852/06B
0149/06
0707/06B
0852/06
0902/06
0865/06
0122/06
0131/06
0931/06
0687/06
0617/06
0707/1/06
0557/06B
0302/06
0404/1/06
0557/1/06
0424/05
0518/05
0286/1/05
0796/05
0327/05
0202/05
0818/05
0286/05B
0404/05
0358/05
0901/05
0168/05
0687/05
0042/05
0683/05
0390/05
0618/05
0361/04
0913/04
0782/04
0878/04
0894/04
0666/04
0901/03B
0901/03
0715/03
Drucksache 687/06

... 22. Ohne eine begleitende finanzielle Unterstützung ärmerer Studierender würde die Einführung von Studiengebühren die Gefahr von Ungerechtigkeiten beim Zugang zur Hochschulbildung zweifellos weiter verstärken. Gerade Personen aus besonders stark benachteiligten Gruppen haben oft große Hemmungen, Risiken einzugehen und sich zu verschulden, und scheuen häufig davor zurück, statt Geld zu verdienen Zeit in ein Studium zu investieren, das nicht unbedingt einen angemessenen privaten Ertrag nach dem Studienabschluss gewährleistet. Dies ist besonders dort relevant, wo die Höhe der Studiengebühren auf Grundlage des geschätzten künftigen Verdienstes festgelegt wird, wobei davon ausgegangen wird, dass sich ein Hochschulstudium künftig auch in Zukunft in gleichem Maße in der Wirtschaft auszahlt wie heute. Durch staatliche Kreditbürgschaften, einkommensabhängige Darlehen, Stipendien und an Bedürftigkeitsprüfungen gekoppelte Beihilfen können die Staaten den Zugang ärmerer Studierender zur Hochschulbildung verbessern. Zahlreiche europäische Länder haben bereits solche Konzepte eingeführt (z.B. BE, ES, FR, IE, IT, LV, LT, NL, AT, PT, UK, LI). Zwar werden diese Konzepte noch nicht lange genug angewandt, um umfassende Schlüsse ziehen zu können; am Beispiel Australiens und der Vereinigten Staaten wird jedoch deutlich, dass Studiengebühren, wenn sie durch eine gezielte finanzielle Unterstützung ergänzt werden, zu einer Steigerung der Studierendenzahlen führen können, ohne dass sich dies negativ auf die Gerechtigkeit auswirkt26.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/06




Mitteilung

1. Einleitung

1.1 Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen

2. Effizienz und Gerechtigkeit in Strategien für lebenslanges Lernen einbeziehen

3. Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen

3.1. Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen

3.2. Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern

3.3. Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern

3.4. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern

4. Massnahmen der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 818/05

... Artikel 1 5 sieht für die Berechnung der Leistungen in Absatz 1 Buchstabe a vor, dass diese, soweit sie auf den von der geschützten Person oder für die geschützte Person entrichteten Beiträgen oder auf dem früheren Verdienst beruhen, mindestens 50 Prozent des früheren Verdienstes betragen müssen, wobei für den Leistungsbetrag oder für den zu berücksichtigenden Verdienst eine Höchstgrenze festgesetzt werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 683/05

... Bei der Entscheidung für Teilzeitarbeit spielen auch finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle. Das zeigen Angaben über den Erwerbsstatus von Teilzeitbeschäftigten. 74,2% derjenigen Beschäftigten, die sich für eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden haben, leben mit einem vollzeitbeschäftigten Partner zusammen. Das trifft bezogen auf alle abhängig Beschäftigten nur auf 57,6% zu. Teilzeitbeschäftigung hat so oft die Funktion des Hinzuverdienstes zum Haushaltsnettoeinkommen. Auf den Zusammenhang zwischen finanziellen Überlegungen und Teilzeit weist auch eine Studie der Universität Göttingen hin. So haben rd. 14 % der Befragten grundsätzliche Vorbehalte gegen Teilzeitarbeit, davon doppelt so viele Männer wie Frauen. Fast 80 % der Männer und 66 % der Frauen erwarten durch Teilzeitarbeit finanzielle Einschränkungen oder haben solche bereits kennen gelernt. Dagegen lehnen nur weniger als 10 % der Befragten Teilzeitarbeit auch dann ab, wenn die damit verbundenen Einkommenseinbußen teilweise ausgeglichen würden, z.B. durch Lohnkostenzuschüsse.



Drucksache 390/05

... In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden schulische Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr (Schule, Fachschule, Hochschule, berufsvorbereitende Maßnahmen) bisher bis zu drei Jahren mit maximal 75 Prozent des Durchschnittseinkommens rentenerhöhend berücksichtigt. Soweit es sich um Schul- und Hochschulbesuch handelt, verlieren diese Ausbildungszeiten durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz mit einer vierjährigen Übergangsfrist schrittweise ihre unmittelbar rentenerhöhende Wirkung. Damit wird die Besserstellung von Versicherten beseitigt, die infolge ihrer akademischen Ausbildung und die damit regelmäßig verbundenen besseren Verdienstmöglichkeiten überdurchschnittliche Rentenanwartschaften aufbauen können.



Drucksache 894/04

... - Ebenfalls mit dem Rentenreformgesetz 1999 erfolgte dann die stufenweise Heraufsetzung der rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten von 75 Prozent auf jetzt 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes.



Drucksache 8/17 PDF-Dokument



Drucksache 22/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/16 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 50/13 PDF-Dokument



Drucksache 61/16 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 89/15 PDF-Dokument



Drucksache 89/20 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 123/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 140/18 PDF-Dokument



Drucksache 144/06 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 147/14 PDF-Dokument



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



Drucksache 156/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.