[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

192 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Zollrecht"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 6/10

... Mit insgesamt 176 Mitgliedstaaten ist er die zentrale internationale Organisation für die weltweite Koordinierung zollrechtlicher Belange. Die Tätigkeitsschwerpunkte der WZO liegen traditionell in zolltechnischen Bereichen wie dem Zolltarif- und Zollwertrecht sowie auf dem Gebiet des Ursprungsrechts. Zunehmende Bedeutung erhalten insbesondere der Kapazitätenaufbau für die Zollverwaltungen weltweit sowie die Bereiche "



Drucksache 675/10

... (1) Für Kraft- und Brennstoffe nach § 1 Absatz 4 bis 10, die eingeführt oder sonst in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden und die unter diese Verordnung fallen, sind § 4 Absatz 2 bis 4 und § 10 erst von dem Zeitpunkt an anzuwenden, an dem sie in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.



Drucksache 799/10

... Frage 29. In welchen Bereichen der MwSt-Vorschriften müssen Synergien mit anderen steuer- oder zollrechtlichen Vorschriften gefördert werden



Drucksache 643/10

... Gemeinschaftliches fiskalisches Zollrecht, gemeinschaftliche Verbote und Beschränkungen (Zigarettenschmuggel, politische Handelsembargos)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes

§ 3

Artikel 2
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Erfordernis spiegelbildlicher Regelungen des Beschlusses zur Verordnung EG Nr. 515/97 - Abgrenzungen der insgesamt vier Datenbanken voneinander

Zollinformationssystem - Übersicht über die Terminologie

III. Neuerungen des ZIS-Beschlusses

IV. Änderungen im deutschen Recht aufgrund des ZIS-Beschlusses und der Verordnung EG Nr. 515/97

V. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1430: Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 772/10

... Mit nachgeahmten Waren erzielen kriminelle Organisationen große Gewinne, verzerren den Handel im Binnenmarkt, schädigen die europäische Wirtschaft und gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Bürger. Die Kommission wird daher mit einem Aktionsplan gegen die Marken- und Produktpiraterie geeignete Maßnahmen zur wirksameren Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum ergreifen. Um zwischenzeitlich gegen den Handel mit nachgeahmten Waren über das Internet vorzugehen, sollten die Zollbehörden der Mitgliedstaaten und die Kommission gegebenenfalls ihre zollrechtlichen Bestimmungen entsprechend anpassen, Kontaktstellen in den nationalen Zollbehörden einrichten und bewährte Praktiken austauschen.



Drucksache 303/10

... Der Begriff der Einfuhr ist dabei im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 als die Abfertigung von Lebensmitteln zum zollrechtlich freien Verkehr oder die Absicht zur Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr im Sinne des Artikels 79 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 in einem der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 genannten Hoheitsgebiete zu verstehen.



Drucksache 497/10

... 5. Jede Partei lässt es zu, dass jedes Luftfahrtunternehmen die Frequenz und Kapazität des von ihm angebotenen internationalen Luftverkehrs auf Grund marktbezogener kommerzieller Überlegungen festlegt. In Übereinstimmung mit diesem Recht begrenzt keine Partei einseitig den Umfang des Verkehrs, die Frequenz oder Regelmäßigkeit des Dienstes oder den Typ bzw. die Typen der von Luftfahrtunternehmen der anderen Partei eingesetzten Luftfahrzeuge, außer aus zollrechtlichen, technischen, betrieblichen, ökologischen oder gesundheitlichen Gründen.



Drucksache 169/09

... (1) Wird die Truppenverwendung durch die Überführung der Einfuhrware in den zollrechtlich freien Verkehr beendet, gelten für die Entstehung der Abgabenschuld dieser Einfuhrwaren vorbehaltlich Absatz 3 die Vorschriften des Zollkodex und der Zollkodex-Durchführungsverordnung, die darauf Bezug nehmenden Vorschriften des



Drucksache 291/09

... (2) Die Bundesanstalt kontrolliert vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr stichprobenweise gemäß Artikel 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1666/1999 der Kommission vom 28. Juli 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Festlegung der bei der Vermarktung von getrockneten Weintrauben bestimmter Sorten zu stellenden Mindestanforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2201/96 des Rates (ABl. L 197 vom 29.07.1999, S. 32) in der jeweils geltenden Fassung die in Artikel 1 der genannten Verordnung aufgeführten Erzeugnisse. Die Bundesanstalt erstellt bei Nichtkonformität einen Feststellungsbericht.



Drucksache 701/09

... an die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen entfällt die Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen papiergestützt abzugeben. Diese Änderung beruht auf der Änderung des EG-Zollrechts. Bei Unternehmen, die bisher die Möglichkeit der elektronischen Ausfuhranmeldung noch nicht genutzt haben fallen dadurch Kosten für die Installation des IT-Verfahrens ATLAS– Ausfuhr an; diese werden aber durch die elektronische Ausfuhrabfertigung rasch ausgeglichen. Insgesamt sind dadurch mittel- und langfristig Entlastungen der Wirtschaft zu erwarten, die allerdings nicht exakt beziffert werden können. Die Wirtschaft teilt den für ATLAS zuständigen Mitarbeitern des BMF nur regelmäßig mit, dass sie Vorteile durch das IT-Verfahren ATLAS hat. Es ist davon auszugehen, dass sich die Nutzung des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr, abhängig von der Größe der Firma, nach einem ¾ beziehungsweise einem Jahr finanziell rentiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 6a
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 16a
Ausfuhr von Obst und Gemüse

§ 35a
Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen

§ 69a
Beschränkungen auf Grund der Resolutionen 733 (1992) vom 23. Januar 1992, 1356 (2001) vom 19. Juni 2001, 1725 (2006) vom 6. Dezember 2006, 1744 (2007), 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta).

Artikel 2

Anlage
A 1 Anleitung zu Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 963: Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Verordnungsentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 169/09C

... 3. steuerrechtlich freier Verkehr: weder ein Verfahren der Steueraussetzung noch ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren (§ 19 Absatz 2);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09C




Artikel 1
Tabaksteuergesetz (TabStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Bemessungsgrundlagen

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Empfänger

§ 8
Registrierte Versender

§ 9
Begünstigte

§ 10
Beförderungen (Allgemeines)

§ 11
Beförderungen im Steuergebiet

§ 12
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 16
Verpackungszwang

§ 17
Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung

§ 18
Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 19
Einfuhr

§ 20
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 21
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 22
Erwerb durch Privatpersonen

§ 23
Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel

Abschnitt 5
Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

§ 24
Beipackverbot

§ 25
Packungen im Handel, Stückverkauf

§ 26
Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis

§ 27
Preisnachlässe und -ermäßigungen

§ 28
Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis

§ 29
Ausspielung

Abschnitt 6
Steuervergünstigungen

§ 30
Steuerbefreiungen

§ 31
Verwender

§ 32
Erlass, Erstattung der Steuer und der Steuerzeichenschuld

Abschnitt 7
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 33
Steueraufsicht

§ 34
Geschäftsstatistik

§ 35
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 36
Ordnungswidrigkeiten

§ 37
Schwarzhandel mit Zigaretten

§ 38
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 3
- Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 5
- Bestimmungen zu den Kleinverkaufspackungen und zu den Kleinverkaufspreisen

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 6
- Steuervergünstigungen

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Abschnitt 7
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Abschnitt 8
- Schlussbestimmungen

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38


 
 
 


Drucksache 173/09

... In § 5 Absatz 3 wird für die dem nationalen Zulassungsverfahren unterstellten Gegenstände im Hinblick auf die zollrechtlichen Bestimmungen und Auslegungsprobleme des bisherigen § 5 Absatz 1 klargestellt, dass nur die Einfuhr oder das Verbringen zum Zwecke des Inverkehrbringens zur Notwendigkeit der Zulassung führen. Werden die Gegenstände jedoch nicht in Verkehr gebracht und beispielsweise in einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Einrichtung für den Weitertransport in einen Bereich außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes zwischengelagert, besteht das Erfordernis der Zulassung nicht.



Drucksache 169/09D

... 3. steuerrechtlich freier Verkehr: weder ein Verfahren der Steueraussetzung noch ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren (§ 145 Absatz 2);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09D




Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Zweiter Teil

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 130
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 131
Steuertarif

§ 132
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 133
Steuerlager

§ 134
Steuerlagerinhaber

§ 135
Registrierte Empfänger

§ 136
Registrierte Versender

§ 137
Begünstigte

§ 138
Beförderungen (Allgemeines)

§ 139
Beförderungen im Steuergebiet

§ 140
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 141
Ausfuhr

§ 142
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 143
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 144
Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 145
Einfuhr

§ 146
Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 147
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 148
Erwerb durch Privatpersonen

§ 149
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 150
Versandhandel

§ 151
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 152
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 153
Verwender

§ 154
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 155
Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil

§ 156
Steueraufsicht

§ 157
Geschäftsstatistik

§ 158
Ordnungswidrigkeiten

§ 159
Besondere Ermächtigungen

§ 160
Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 130

Zu § 131

Zu § 132

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 133

Zu § 134

Zu § 135

Zu § 136

Zu § 137

Zu § 138

Zu § 139

Zu § 140

Zu Absatz 5

Zu § 141

Zu § 142

Zu § 143

Zu § 144

Abschnitt 3
- Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Abschnitt 6
- Schlussbestimmungen

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 169/09G

... 3. steuerrechtlich freier Verkehr: weder ein Verfahren der Steueraussetzung noch ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren (§ 13 Absatz 2) befindet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09G




Artikel 5
Kaffeesteuergesetzes (KaffeeStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Kaffeehaltige Waren

§ 4
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 5
Steuerlager

§ 6
Steuerlagerinhaber

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen im und aus dem Steuergebiet

§ 10
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 11
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 13
Einfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 15
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 16
Erwerb durch Privatpersonen

§ 17
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 18
Versandhandel

§ 19
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 20
Steuerbefreiungen

§ 21
Steuerentlastung

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

§ 22
Steueraufsicht

§ 23
Besondere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

§ 25
Übergangsvorschriften

Begründung

Zu Artikel 5

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Abschnitt 3
- Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 20

Zu § 21

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 24

Zu § 25


 
 
 


Drucksache 171/09

... fallenden Produkten aus Drittstaaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, in den zollrechtlich freien Verkehr.



Drucksache 169/09H

... "§ 19a Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09H




Artikel 6
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 1a
Sonstige Begriffsbestimmungen

§ 9a
Registrierte Empfänger

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 13
Ausfuhr

§ 14
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

Abschnitt 2
Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs.

§ 18a
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr

Abschnitt 2a
Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten.

§ 19
Einfuhr

§ 19a
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 35
Einfuhr

§ 41
Nicht leitungsgebundene Einfuhr

Begründung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu § 9a

Zu § 9b

Zu § 9c

Zu § 9d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu § 19a

Zu § 19b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39


 
 
 


Drucksache 169/09E

... : weder ein Verfahren der Steueraussetzung noch ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren (§ 16 Absatz 2);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09E




Artikel 3
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Teil 1
Schaumwein

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

Teil 2
Zwischenerzeugnisse

§ 29
Steuergegenstand

§ 30
Steuertarif

§ 31
Herstellung von Zwischenerzeugnissen

Teil 3
Wein

§ 32
Begriffsbestimmung

§ 33
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 34
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

§ 36
Verwaltungsvorschriften

§ 37
Übergangsvorschriften

Begründung

Teil 1
- Schaumwein

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 2
- Zwischenerzeugnisse

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
- Wein

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37


 
 
 


Drucksache 169/09F

... 3. steuerrechtlich freier Verkehr: weder ein Verfahren der Steueraussetzung noch ein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren (§ 16 Absatz 2);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09F




Artikel 4
Biersteuergesetz (BierStG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif, steuerpflichtige Menge

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

§ 29
Durchführung

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 30
Ordnungswidrigkeiten

§ 31
Übergangsbestimmungen

Begründung

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt
- 2 Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Abschnitt 7
- Schlussbestimmungen

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 214/09

... Bei elektronischer Beantragung der Einfuhrabfertigung und dem damit verbundenen Verzicht auf die Vorlage der Einfuhrdokumente in Papierform bei der Zollstelle wird der Zeitaufwand pro Einfuhrantrag erheblich reduziert. Geht man im Rahmen der ex ante Schätzung davon aus, dass im Durchschnitt 97 Prozent der Einführer von der elektronischen Einfuhrabfertigung Gebrauch machen, werden künftig 83 800 Anträge elektronisch gestellt werden. Die Höhe der Entlastung bei den Unternehmen ist nicht kalkulierbar. Der Aufwand zum Ausfüllen des Vordrucks ist als vernachlässigbar eingestuft worden, da sich die Verpflichtung zur Beantragung der Einfuhrabfertigung vorrangig aus den zollrechtlichen Bestimmungen des EG-Rechts ergibt.



Drucksache 207/09 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)



Drucksache 61/09

... Im Freihafen Emden wurden in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren (Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen) gelagert und umgeschlagen. Im Freihafen Kiel werden Nichtgemeinschaftswaren nur noch im begrenzten Umfang umgeschlagen. Darüber hinaus wird zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen auf Grund einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 827: Gesetzentwurf zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel


 
 
 


Drucksache 625/09

... Im Bereich des Zollrechts umfasst der aquis communautaire die VO (EG) Nr. 1383/2003. Sie bildet die Grundlage für Maßnahmen der Zollbehörden in den Fällen, in denen Waren unter zollamtlicher Überwachung im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/09




Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:

1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

1.1. Maßnahmen des Zolls:

1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten

2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten

3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums


 
 
 


Drucksache 103/09

... 68. fordert die Kommission auf, sich in Zusammenarbeit mit dem Rat und den Mitgliedstaaten auf eine klare, strukturierte und ehrgeizige politische Linie festzulegen, die neben den internen Initiativen im zollrechtlichen Bereich die "



Drucksache 207/09

Gesetz zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)



Drucksache 123/08

... Um doppelte Verfahren zu vermeiden, ist in Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen, dass die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie über die Herstellung, die Verarbeitung und den Besitz sowie über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung auf Waren, die einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren unterliegen keine Anwendung finden.



Drucksache 698/08

... Die bisher in Artikel 99 SDÜ geregelten Ausschreibungen zur verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle sind in den Artikeln 36 und 37 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) überführt worden. Für den bisherigen Begriff der verdeckten Registrierung wird dabei nunmehr der Begriff der verdeckten Kontrolle verwendet. Eine inhaltliche Veränderung der Maßnahme ist damit nicht verbunden. Bei der Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle werden die anlässlich von Grenzkontrollen und sonstigen polizeilichen und zollrechtlichen Überprüfungen gewonnenen Informationen an die ausschreibende Stelle übermittelt (Ausschreibung zur Beobachtung, z.B. § 163e der



Drucksache 29/08

... Es ist belegt, dass selbst unter Aufsicht von GS-Prüfstellen in Drittstaaten durchgeführte sogenannte Verschiffungskontrollen oft keine Gewähr dafür bieten, dass bei der zollrechtlichen Anmeldung von Produkten zur Einfuhr in den EU-Binnenmarkt tatsächlich EU-konforme Produkte eingeführt werden. So werden durchaus legal z.B. während des Transportes nach Europa Container und Produkte unter Zollverschluss in Häfen umgeladen.



Drucksache 828/08

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3
Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 4
Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5
Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7
Einfuhr - Höchstmengen

§ 8
Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9
Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung

§ 10
Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11
Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12
Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13
Beendigung der Truppenverwendung

§ 14
Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15
Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16
Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung

§ 17
Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18
Rationsmengen

§ 19
Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20
Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

§ 21
Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22
Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23
Vertretung

§ 24
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 25
Ermächtigungen

§ 26
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll

Artikel 3
Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 3 § 2

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

§ 105a
Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 828/08 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)



Drucksache 45/08

... Aufgrund von Sicherheitsvorgaben und der verpflichtenden elektronischen Abwicklung des Ausfuhrverfahrens nach dem EG-Zollrecht muss die Wirtschaft nach Einführung des einstufigen Ausfuhrverfahrens für vertrauenswürdige Ausführer statt wie bisher vier Informationspflichten nun drei Informationspflichten erfüllen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/08




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Einundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 13
Einstufiges Ausfuhrverfahren für vertrauenswürdige Ausführer

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Die künftigen Informationspflichten in § 13 AWV sind:

Zu den künftigen Informationspflichten im Einzelnen:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 668/08

... Seit Verabschiedung der Verordnung wendet die Kommission für die Einfuhren und Ausfuhren ein Online-Lizenzsystem an. Dieses System hat sich als effizient erwiesen und soll auch vor dem Hintergrund des modernisierten Zollkodex zu einem vollständig elektronischen Lizenzsystem ausgebaut werden. Mit diesem System wird die Ausdehnung der Lizenzanforderungen auf die Einfuhr von Produkten und Einrichtungen (Artikel 15, 17 und 18) keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand schaffen und eine bessere Durchsetzung der bestehenden Handelsbeschränkungen ermöglichen. Die Lizenzanforderungen wurden auf alle Einfuhren ausgedehnt, und zwar unabhängig vom Zollverfahren oder der zollrechtlichen Bestimmung, mit Ausnahme der vorübergehenden Verwahrung, einschließlich Umladung, und der Durchfuhr durch die Gemeinschaft. Für letztere Fälle kann außerdem auf die obligatorische Vorlage einer Ausfuhrlizenz verzichtet werden. Für die von der Lizenzpflicht befreiten Einfuhren könnten nach Bewertung des mit solchen Warenbewegungen verbundenen potenziellen Risikos eines illegalen Handels Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden (Artikel 19).



Drucksache 537/08

... An den Gemeinschaftsgrenzen können Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, aufgrund des Zollrechts54 beschlagnahmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 880/08

... Hierzu können beispielsweise die Teilnahme an Aktionen ausländischer Terrororganisationen oder die Beteiligung an Straftaten aus dem Bereich der Nuklearkriminalität gehören. Anfragen beim Zollkriminalamt kommen ebenfalls für den Fall der Beteiligung an einer außen- oder sicherheitspolitisch relevanten Aktivität des Betroffenen in Betracht. So kann das Zollkriminalamt Erkenntnisse zu zollrechtlichen Straftaten und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht liefern (siehe § 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter).



Drucksache 490/08

... 32. hält es für unbedingt erforderlich, das Beweisrecht zu vereinheitlichen oder Mindestvorschriften festzulegen sowie die einheitliche Anwendung der gemeinschaftlichen Verordnungen im Bereich des Zollrechts (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates5) durch die 27 Mitgliedstaaten zu überwachen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/08




Entschließung

Tarifierung, Wert, Ursprung und wirtschaftliche Maßnahmen

Erleichterung des Handels

Neue Aufgaben für die Zollverwaltungen

Eine besorgniserregende Verschiebung in Richtung Sicherheit

Ein andauerndes Harmonisierungsdefizit


 
 
 


Drucksache 30/08

... 3. Gemäß Artikel 113 Absatz 3 Unterabsatz 3 und unbeschadet spezifischer Bestimmungen, die die Kommission gemäß Artikel 194 insbesondere über die konsistente Anwendung der Konformitätskontrollen erlassen kann, prüfen die Mitgliedstaaten in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse selektiv auf der Grundlage einer Risikoanalyse, ob die betreffenden Erzeugnisse die jeweiligen Vermarktungsnormen erfüllen. Die Kontrollen erfolgen schwerpunktmäßig auf der Stufe vor dem Abtransport aus den Anbaugebieten bei der Verpackung oder der Verladung der Ware. Bei Erzeugnissen aus Drittländern werden die Kontrollen vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durchgeführt.



Drucksache 279/08

... Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG (Nr.) L 341 S. 8)



Drucksache 571/08

... 2. Werden vom Rat festgelegte Abweichungen nach Anhang XVb Abschnitt B Nummer 5 oder Abschnitt C für eingeführte Erzeugnisse in Anspruch genommen so hinterlegen die Einführer für diese Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Sicherheit bei den benannten Zollbehörden. Die Sicherheit wird freigegeben, wenn der Einführer gegenüber den Zollbehörden des Mitgliedstaats der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr den von diesen akzeptierten Nachweis erbringt, dass aus den Mosten Traubensaft gewonnen wurde, der in andere, nicht dem Weinsektor zuzurechnende Erzeugnisse eingeht, oder dass die Moste – bei Verwendung zur Weinbereitung – entsprechend gekennzeichnet wurden."



Drucksache 29/08 (Beschluss)

... Es ist belegt, dass selbst unter Aufsicht von GS-Prüfstellen in Drittstaaten durchgeführte sogenannte Verschiffungskontrollen oft keine Gewähr dafür bieten dass bei der zollrechtlichen Anmeldung von Produkten zur Einfuhr in den EU-Binnenmarkt tatsächlich EU-konforme Produkte eingeführt werden. So werden durchaus legal z.B. während des Transportes nach Europa Container und Produkte unter Zollverschluss in Häfen umgeladen. Daher sollen vor der Einfuhr in den Binnenmarkt von GS-Prüfstellen stichprobenartige Überprüfungen bei Produkten mit GS-Zeichen oder Baumusterprüfung vorgenommen werden.



Drucksache 357/08

... Es wird eine Mitteilungspflicht für Hersteller und Importeure über das Herstellen oder erstmalige Importieren von Mitteln zum Tätowieren und für Permanent Make-up gegenüber den örtlich zuständigen Behörden eingeführt. Einfuhr im Sinne dieser Vorschrift ist nicht im zollrechtlichen Sinne zu verstehen und umfasst auch das Verbringen.



Drucksache 717/07

... • Zollrecht sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes zur Behandlung von Gebührenbescheiden der Behörden der Deutschen Demokratischen Republik für die Genehmigung der Verbringung von Kraftfahrzeugen und anderen Waren im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (105-25)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (240-5)

Artikel 3
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung von Artikel 19 des Haushaltssicherungsgesetzes (251-6-1)

Artikel 4
Aufhebung der Zweiten Verordnung zur Durchführung von Artikel 19 des Haushaltssicherungsgesetzes (251-6-2)

Artikel 5
Aufhebung der Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997 (4110-4-3)

Artikel 6
Aufhebung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (4139-1)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (4139-1-1)

Artikel 8
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (4139-1-2)

Artikel 9
Aufhebung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (4139-1-3)

Artikel 10
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden (4139-1-5)

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (600-2-1)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung über Vergütung und Nacherhebung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Steuern auf Lieferungen und sonstige Leistungen im Saarland (600-2-2)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der Grenzzahl der Obstabfindungsbrennereien im Bezirk der Oberfinanzdirektion Saarbrücken (600-2-3)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Lohnsteuer-Zerlegungsanteile für 1991 bis 1994 (604-1-1)

Artikel 16 Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2004 (605-1-10-15)

Artikel 17 Aufhebung der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2005 (605-1-10-16)

Artikel 18
Aufhebung der Verordnung zur Erhebung einer Nachsteuer auf vorportionierten Feinschnitt (612-1-7-2)

Artikel 19
Aufhebung des Gesetzes zur Aussetzung der Brennrechtsveranlagung 1992/93 (612-7-8)

Artikel 20
Aufhebung der Verordnung über die Vergabe von Brennrechten an Brennereien in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (612-7-9)

Artikel 21
Aufhebung des Gesetzes über die Einbeziehung von Teilen des Freihafens Hamburg in das Zollgebiet (613-1-9)

Artikel 22
Aufhebung des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (613-6-5)

Artikel 23
Aufhebung der Verordnung zum Verplombungsgesetz (613-6-5-1)

Artikel 24
Änderung des Gesetzes zur Verteilung von Entschädigungen für deutsches Vermögen in Ägypten und in Honduras sowie zum Abkommen vom 28. April 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten über die Regelung gewisser Fragen betreffend deutsches Vermögen (623-3)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden (624-1)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (63-1-1)

Artikel 27
Änderung des Haushaltssicherungsgesetzes (63-8)

Artikel 28
Änderung des Finanzplanungsgesetzes (63-9)

Artikel 29
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des Bundesversorgungsgesetzes (63-15-2)

Artikel 30
Aufhebung des Gesetzes zur Personaleinsparung in der mittelbaren Bundesverwaltung (63-17)

Artikel 31
Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 (63-19)

Artikel 32
Aufhebung des Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetzes (653-7)

Artikel 33
Änderung des Münzgesetzes (690-2)

Artikel 34
Änderung des Gesetzes über die drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich (7411-6)

Artikel 35 Aufhebung des Gesetzes über die Verlängerung der in § 3 des Gesetzes über die drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich enthaltenen Fristen (7411-6-1)

Artikel 36
Änderung des Gesetzes zu den am 22. März 1956 in Bonn unterzeichneten drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über deutsche Vermögenswerte in Schweden, über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und zum deutschen Lastenausgleich (7411-7)

Artikel 37
Änderung des Gesetzes zu den drei Abkommen vom 3. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über deutsche Vermögenswerte in Portugal, auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und über die Liquidation des früheren deutsch-portugiesischen Verrechnungsverkehrs (7411-8)

Artikel 38
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (7411-9)

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über deutsche Vermögenswerte in Kolumbien (745-1)

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes über die Verteilung des auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Anteils an der von Israel für das deutsche weltliche Vermögen in Israel nach dem Abkommen vom 1. Juni 1962 gezahlten Entschädigung (745-2)

Artikel 41
Änderung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über die Entschädigung für das deutsche Vermögen in Äthiopien (745-3)

Artikel 42
Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Oktober 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über die Regelung vermögensrechtlicher, wirtschaftlicher und finanzieller, mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängender Angelegenheiten (745-4)

Artikel 43
Änderung des Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes (7601-3)

Artikel 44
Aufhebung der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Versicherungsunternehmen aus Anlass der Neuordnung des Geldwesens (7601-6-3)

Artikel 45
Aufhebung der Verordnung über die Abwicklung der Deutschen Kriegsversicherungsgemeinschaft und des ausgegliederten Reichsgeschäfts der Hermes Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft (7601-6-9)

Artikel 46
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (7601-13)

Artikel 47
Aufhebung der Westvermögen-Zuführungsverordnung (7601-13-1)

Artikel 48
Aufhebung des Rentenaufbesserungsgesetzes (7602-1)

Artikel 49
Aufhebung des Gesetzes zur Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (7602-2)

Artikel 50
Aufhebung des Gesetzes zur weiteren Aufbesserung von Leistungen aus Renten- und Pensionsversicherungen sowie aus Kapitalzwangsversicherungen (7602-3)

Artikel 51
Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (7620-6)

Artikel 52
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (7620-6-1)

Artikel 53
Aufhebung des Gesetzes betreffend die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank (7620-7)

Artikel 54
Aufhebung des Gemeindeumschuldungsgesetzes (7626-1)

Artikel 55
Aufhebung der Durchführungsverordnung zum Gemeindeumschuldungsgesetz vom 21. September 1933 (7626-1-1)

Artikel 56
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung (7631-6)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung über die Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (7632-4-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Änderung der Versicherungsbedingungen in der Rechtsschutzversicherung (7632-4-2)

Artikel 59
Änderung des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (810-1-49)

Artikel 60
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung von Schäden der Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich (Finanz- und Ausgleichsvertrag) (826-2-7)

Artikel 61
Aufhebung des Gesetzes zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen mit Wirkung auf die Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark (IV-4)

Artikel 62
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Artikel 63
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel und Notwendigkeit

a Rechtsbereinigung

b Änderung des Münzgesetzes

III. Alternativen

IV. Gegenstand der Rechtsbereinigung

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Folgen und Umfang der Rechtsbereinigung

VII. Änderung des Münzgesetzes

VIII. Finanzielle Auswirkungen

IX. Bürokratiekosten

X. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Artikel 51

Zu Artikel 54

Zu Artikel 55

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu Artikel 61

Zu Artikel 62

Zu Artikel 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 545/07

... Allgemeines Zollrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Artikel 4
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des EG-Beitreibungsgesetz

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol

Artikel 8
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Artikel 12
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 22

Zu § 23

Zu den §§ 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 475/07

... (2) Werden in Anhang VI Abschnitt B Nummer 5 oder Abschnitt C genannte, vom Rat festgelegte Abweichungen für eingeführte Erzeugnisse in Anspruch genommen, so hinterlegen die Einführer für diese Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Sicherheit bei den benannten Zollbehörden. Die Sicherheit wird freigegeben, wenn der Einführer gegenüber den Zollbehörden des Mitgliedstaats der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr den von diesen akzeptierten Nachweis erbringt, dass aus den Mosten Traubensaft gewonnen wurde, der in andere, nicht dem Weinsektor zuzurechnende Erzeugnisse eingeht, oder dass sie - bei Verwendung zur Weinbereitung - entsprechend gekennzeichnet wurden.



Drucksache 69/07

... Satz 1 regelt die Pflicht der Behörde, an der Eingangszollstelle innerhalb von höchstens 15 Werktagen eine Untersuchung des Erzeugnisses auf das Vorhandensein von gentechnisch verändertem Reis der Linie LL Reis 601 durchführen zu müssen. Diese Frist beginnt mit amtlich erlangter Kenntnis der Behörde von dem Erzeugnis. Eingangszollstelle ist die erste Zollstelle an der Außengrenze der Europäischen Gemeinschaft, mit der die Importware in Berührung kommt. In Deutschland handelt es sich nur um Zollstellen an Häfen, an Flughäfen und an der Landesgrenze zur Schweiz. Beim Import von Langkornreis aus den USA, der in Hochsee-Frachtschiffen in die EU transportiert wird, kommen nur die Zollstellen an den Überseehäfen (Hamburg, Bremen) in Betracht. Nicht betroffen sind hingegen Zollstellen, mit denen die Importware erst im Wege des zollrechtlichen Versandverfahrens in Berührung kommt. An diesen Versandzollstellen findet keine systematische amtliche Untersuchung mehr statt. Ferner wird in Satz 1 die Verwendung eines bestimmten Probenahme- und Analyseverfahrens vorgeschrieben. Dies dient der Vereinheitlichung der Probenahme und Analyse innerhalb Deutschlands. Mit Satz 1 wird Artikel 2 Abs. 2 in Verbindung mit dem Anhang der Entscheidung 2006/754/EG der Kommission vom 6. November 2006 umgesetzt.



Drucksache 830/07

... " für die Inanspruchnahme der vereinfachten Zollanmeldung oder des Anschreibeverfahrens im Rahmen der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, die 2008 eingeführt werden soll, sowie die "



Drucksache 719/07

... In Ergänzung der allgemeinen zollrechtlichen Aufgabenzuweisungen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) regelt Absatz 2 die originären Aufgaben der Zollverwaltung bei der Überwachung des Grundstoffverkehrs. Nach Absatz 2 unterliegt die Einfuhr und Ausfuhr von Grundstoffen sowie der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der Überwachung durch die Zollbehörden. Dabei sind die genannten Überwachungsaufgaben der Zollverwaltung nicht auf den legalen Grundstoffverkehr beschränkt.



Drucksache 64/07

... Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG (Nr.) L 341 S. 8)



Drucksache 290/07

... Zum einen hat sich der internationale Seehandel weitestgehend nach Bremerhaven verlagert und der Anteil an Gemeinschaftswaren kontinuierlich erhöht. Zum anderen wird zum 1. Juli 2009 einer der Vorteile des Freihafens aufgrund der Sicherheitsänderung des europäischen Zollrechts entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

Begründung


 
 
 


Drucksache 582/07

... (2) Einführer ist, wer die Geräte oder Speichermedien in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Einfuhr ein Vertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist Einführer nur der im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässige Vertragspartner. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer oder in einer ähnlichen Stellung bei dem Verbringen der Waren tätig wird, ist nicht Einführer. Wer die Gegenstände aus Drittländern in eine Freizone oder in ein Freilager nach Artikel 166 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABI. EG (Nr.) L 302 S. 1) verbringt oder verbringen lässt, ist als Einführer nur anzusehen, wenn die Gegenstände in diesem Bereich gebraucht oder wenn sie in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.



Drucksache 929/07

... (8) Diese Richtlinie sollte nicht für Verteidigungsgüter gelten, die durch das Gebiet der Gemeinschaft lediglich durchgeführt werden, also Güter, die nicht einer anderen zollrechtlich zulässigen Behandlung oder Verwendung als dem externen Versandverfahren zugeführt werden oder die lediglich in eine Freizone oder ein Freilager verbracht werden, wo sie nicht in bewilligten Bestandsaufzeichnungen erfasst werden müssen.



Drucksache 136/07

... 1. Stellen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden fest, dass das Produkt eine ernste Gefahr darstellt, treffen sie Maßnahmen, um das Inverkehrbringen des Produkts zu untersagen, und ersuchen die Zollbehörden, auf der dem Produkt beigefügten Warenrechnung sowie auf allen sonstigen einschlägigen Begleitunterlagen einen der folgenden Vermerke anzubringen: ‚Gefährliches Erzeugnis - Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht gestattet – Verordnung (EG) Nr. .../....’



Drucksache 311/07

... wird an die Möglichkeit angepasst, nach dem EG-Zollrecht das Ausfuhrverfahren auch elektronisch abzuwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/07




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 332/07

... Das vor kurzem mit der Verordnung (EG) Nr.1875/20061 verabschiedete neue Zollrecht für die weltweite Sicherheit der Lieferkette deckt einen wesentlichen Teil des Sicherheitsproblems ab, auf das die Kommission in ihrem Vorschlag über die Lieferkette eingegangen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 332/07




Europäische Kommission Brüssel, Mai 2007 Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates


 
 
 


Drucksache 262/06

... Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen



Drucksache 206/06

... 2. in ein Zollverfahren überführt werden, ausgenommen das Verfahren der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und das Ausfuhrverfahren.



Drucksache 500/06

... " ist im Zollrecht der Gemeinschaft in den Bestimmungen über die Ursprungsregeln definiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/06




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Komplementarität und Kohärenz der Gemeinschaftshilfe

Titel II
Durchführung

Artikel 4
Allgemeiner Durchführungsrahmen

Artikel 5
Strategiepapiere und deren überarbeitete Fassungen

Artikel 6
Jahresaktionsprogramme

Artikel 7
Sondermaßnahmen

Artikel 8
Unterstützende Maßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Mittelbindungen

Artikel 12
Art der Finanzierungsmaßnahmen

Artikel 13
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Bewertung

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Jahresbericht

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 72/06

... „7. zum Zwecke der zollrechtlichen Überwachung“



Drucksache 263/06

... Steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen



Drucksache 301/06

... enthält steuerliche und zollrechtliche Bestimmungen. Im Zusammenhang mit Bau und Erhaltung der Brücke gelten, ohne den Verlauf der Staatsgrenzen zu ändern, der Baustellenbereich und nach ihrer Fertigstellung die Grenzbrücke selbst, soweit sie sich auf das Hoheitsgebiet des Königreichs der Niederlande erstrecken für die Anwendung des Umsatzsteuerrechts der Bundesrepublik Deutschland und des Mehrwertsteuerrechts des Königreichs der Niederlande als Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit es sich um Lieferungen von Gegenständen und sonstige Leistungen handelt die für den Bau der Grenzbrücke oder für ihre Instandsetzung und Erneuerung bestimmt sind.



Drucksache 865/06

... Im Bereich Zollunion hat Kroatien einige Fortschritte erzielt, insbesondere durch die weitere Angleichung der Zollverfahren und des zollrechtlichen Schutzes von Rechten an geistigem Eigentum. Die Verwaltungskapazitäten und die IT-Interkonnektivität müssen jedoch noch erheblich verbessert werden. Im Bereich Außenbeziehungen hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Auch im Bereich Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind weitere Fortschritte festzustellen. Kroatien hat sich weiterhin systematisch den Erklärungen der EU und den anderen GASP-Instrumenten angeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 261/06

... (2) Die Angleichung der Rechtsvorschriften betrifft insbesondere folgende Bereiche: Zollrecht, Gesellschaftsrecht, Banken- und Finanzdienstleistungsrecht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 2

Artikel 3

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Titel III
Warenverkehr

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen

Kapitel I
Arbeitsbedingungen

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Artikel 38

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Artikel 39

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung

Artikel 40

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Artikel 41

Artikel 42
Zusammenarbeit im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Artikel 43
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 44
Investitionsförderung und Investitionsschutz

Artikel 45
Öffentliches Beschaffungswesen

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich Normen und Konformitätsbewertung

Artikel 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe

Artikel 48
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 49
Bildung und Ausbildung

Artikel 50
Agrar- und Ernährungswirtschaft

Artikel 51
Energie

Artikel 52
Umwelt und Gesundheit

Artikel 53
Verkehr

Artikel 54
Elektronische Kommunikation und Postdienste

Artikel 55
Finanzdienstleistungen und Finanzinstitutionen

Artikel 56
Umstrukturierung von Unternehmen und Privatisierung

Artikel 57
Regionalentwicklung

Artikel 58
Zusammenarbeit im sozialen Bereich

Artikel 59
Tourismus

Artikel 60
Kleine und mittlere Unternehmen

Artikel 61
Information und Kommunikation

Artikel 62
Verbraucherschutz

Artikel 63
Zoll

Artikel 64
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 65
Wirtschaftswissenschaften

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte

Artikel 66

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Artikel 67

Artikel 68
Geldwäsche

Artikel 69
Bekämpfung des Drogenmissbrauchs

Artikel 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 71
Bekämpfung des Terrorismus

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 72

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit

Artikel 73

Artikel 74

Artikel 75

Artikel 76

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 77

Artikel 78

Artikel 79

Artikel 80

Artikel 81

Artikel 82

Artikel 83

Artikel 84

Artikel 85

Artikel 86

Artikel 87

Artikel 88

Artikel 89

Artikel 90

Artikel 91

Artikel 92

Artikel 93

Artikel 94

Artikel 95

Artikel 96

Artikel 97

Artikel 98

Artikel 99

Artikel 100

Artikel 101

Liste der Anhänge und Protokolle

Anhang I

Anhang II
Vorbehalte der Gemeinschaft nach Artikel 21 Absatz 2

3 Bergbau

3 Fischerei

Erwerb von Immobilien

Berufliche Dienstleistungen

3 Landwirtschaft

Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen

Anhang III

A. Alle Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen

B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen ausgenommen Versicherungsdienstleistungen

Anhang IV
Übereinkünfte über geistiges und gewerbliches Eigentum nach Artikel 39

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Amtshilfe auf Ersuchen

Artikel 4
Amtshilfe ohne Ersuchen

Artikel 5
Zustellung/Bekanntgabe

Artikel 6
Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

Artikel 7
Erledigung der Amtshilfeersuchen

Artikel 8
Form der Auskunftserteilung

Artikel 9
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe

Artikel 10
Informationsaustausch und Datenschutz

Artikel 11
Sachverständige und Zeugen

Artikel 12
Kosten der Amtshilfe

Artikel 13
Durchführung

Artikel 14
Andere Übereinkünfte

2 Schlussakte

Protokoll
über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich.

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückkehr und die Rückübernahme illegaler Einwanderer Artikel 70 des Abkommens

Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan über die Niederlassung von Gesellschaften

A. Schreiben der Regierung Tadschikistans

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Präambel und Artikel 1

Titel I
Allgemeine Grundsätze (Artikel 2 und 3)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 4 bis 6)

Titel III
Warenverkehr (Artikel 7 bis 16)

a Zollfragen Artikel 7 bis 9

b Mengenmäßige Beschränkungen Artikel 10 , 14 und 15

c Handelspolitische Schutzmaßnahmen Artikel 11 und 12

Titel IV
Bestimmungen über Handel und Investitionen (Artikel 17 bis 39)

Kapitel I
Arbeitsbedingungen (Artikel 17 bis 19)

Kapitel II
Bedingungen für die Niederlassung und die Geschäftstätigkeit von Gesellschaften (Artikel 20 bis 26)

Kapitel III
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Republik Tadschikistan (Artikel 27 bis 30)

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen (Artikel 31 bis 37)

Kapitel V
Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr (Artikel 38)

Kapitel VI
Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums (Artikel 39)

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsetzung (Artikel 40)

Titel VI
Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Artikel 41 bis 65)

Titel VII
Zusammenarbeit in Fragen der Demokratie und der Menschenrechte (Artikel 66)

Titel VIII
Zusammenarbeit bei der Verhütung von Straftaten und bei der Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung (Artikel 67 bis 71)

Titel IX
Kulturelle Zusammenarbeit (Artikel 72)

Titel X
Finanzielle Zusammenarbeit (Artikel 73 bis 76)

Titel XI
Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 77 bis 101)

III. Schlussakte


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.