"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; hierzu die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt.
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
2. die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist."
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
3. die hohe Steuer- und Abgabenlast vor allem für Geringverdiener in einer haushaltsneutralen Weise verringert und geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose aufrechterhält; die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Lohnentwicklung mit dem Produktivitätszuwachs Schritt hält; Maßnahmen ergreift, um das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anzuheben, insbesondere dadurch, dass die Chancengleichheit im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem sichergestellt wird; die fiskalischen Fehlanreize für Zweitverdiener abschafft und die Zahl der Ganztagskindertagesstätten und -schulen erhöht."
Das Bildungsniveau benachteiligter Bevölkerungsgruppen anheben, Chancengerechtigkeit stärken
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket12 für Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, eingeführt. Von der kontinuierlichen Umsetzung profitieren immer mehr Kinder und Jugendliche (vgl. Tabelle I lfd. Nr. 29).
"Der Rat der Europäischen Union empfiehlt, dass Deutschland im Zeitraum von 2012 bis 2013:
4. weiter darauf hinarbeitet, die gesamtwirtschaftlichen Kosten des Umbaus des Energiesystems so gering wie möglich zu halten, auch durch einen beschleunigten Ausbau der nationalen und länderübergreifenden Strom- und Gasnetze; sicherstellt, dass der institutionelle Rahmen einen wirksamen Wettbewerb im Schienenverkehr gewährleistet; Maßnahmen ergreift, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor weiter zu fördern, einschließlich der freien Berufe und bestimmter Handwerke, insbesondere im Baugewerbe. "13
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung kann Deutschland eine sehr positive Bilanz aufweisen. Nach 20 Prozent im Jahr 2011 stieg der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 2012 nach vorläufigen Schätzungen auf mittlerweile rund 22 Prozent, beim Bruttostromverbrauch auf rund 23 Prozent. Insoweit erfolgte der durch das Stromeinspeisungsgesetz und das EEG (ab dem Jahr 2000) angestoßene Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich schneller als erwartet.
Umwelt, Chancengleichheit und nachhaltige Stadtentwicklung werden als Querschnittsziele gefördert.
Für diese drei Ziele sind künftig in stärker entwickelten Regionen mindestens 80 Prozent der EFRE-Mittel vorzusehen, in Übergangsregionen 60 Prozent. Für das letztgenannte Ziel allein sollen dabei in stärker entwickelten und in Übergangsregionen mindestens 20 Prozent der EFRE-Mittel vorgesehen werden. In Abhängigkeit des Bedarfs werden die übrigen Mittel für weitere thematische Ziele, wie Anpassung an den Klimawandel, Umwelt oder Stadtentwicklung, eingesetzt (Zuständigkeit der Länder).
Dabei sollen mindestens 20 Prozent der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut" eingesetzt werden. In stärker entwickelten Regionen konzentrieren die Mitgliedstaaten 80 Prozent und in Übergangsregionen 70 Prozent der jedem Operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu vier Investitionsprioritäten.
Der finanzielle Schwerpunkt des ELER wird wie in der Vergangenheit im zweiten Ziel liegen.
Lfd. Nr. /td> | Titel der Maßnahme | Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme | Status und Zeitplan |
1. Öffentliche Finanzen |
1. | Bundeshaushaltsgesetz 2013 und Finanzplanung 2012 bis 2016 16 aktuelle Landeshaushaltsgesetze und Finanz-Planungen | Bundeshaushalt und Finanzplanung: Weitere Einhaltung der Schuldenregel; Priorität auf wachstumsorientierte Ausgaben für Bildung und Forschung sowie Infrastruktur. Einhaltung der dauerhaft geltenden Obergrenze einer strukturellen Nettokreditaufnahme von 0,35 Prozent des BIP im Rahmen der Schuldenregel bereits 2012 und damit vier Jahre früher als im Grundgesetz vorgegeben. Auch 2013 erneut Unterschreitung dieser Obergrenze. Landeshaushalte: Orientierung an den landesrechtlichen Fiskalregeln bzw. Schuldenregeln. Für Deutschland insgesamt im Jahr 2012 Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels (MTO) mit deutlichem Abstand durch strukturelle Verbesserung der Finanzierungssalden auf allen staatlichen Ebenen.2013 wird Deutschland diesen Kurs beibehalten, d. h. das MTO unverändert einhalten. | Bundeshaushaltsgesetz 2013 in Kraft seit 01.01.2013 Landeshaushaltsgesetze mit unter- schiedlichen lnkrafttretensterminen |
2. | Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) | Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz werden die Pflegeversicherung und deren Finanzierung weiterentwickelt. Die wichtigsten Maßnahmen sind: Die Versorgung Demenzkranker durch ambulante Betreuungsleistungen wird verbessert. Zusätzliche Betreuungskräfte für Teilstationäre Pflegeeinrichtungen werden von der PV finanziert. Vorsorgeund Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige werden gestärkt. Die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger wird rentenversicherungsrechtlich besser berücksichtigt. -- Die Finanzierung von Pflegebedürftigen in ambulant betreuten Wohngruppen wird verbessert: Wohngruppenzuschlag und Initiativprogramm in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro zur Gründung ambulanter Wohngruppen. Bei der Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der PV verhält sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dienstleistungsorientiert. Eine frühzeitige Beratung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung wird sichergestellt. Die Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten werden ausgeweitet (Anreizmöglichkeiten für verstärkte Haus- bzw. Heimbesuche). Der Beitragssatz wird zur Sicherung der Leistungen zum 01.01.2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben. Die Private Pflege-Vorsorge wird ab 2013 unter bestimmten Bedingungen mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr gefördert. gelungen in Kraft: | In Kraft seit 24.10.2012 Am 01.01.2013 traten nach Artikel 16 Absatz 2 ergänzend u. a. folgende Re die Anhebung des Beitragssatzes, die Ausdehnung des Einsatzes zusätzlicher Betreuungskräfte gemäß § 87bSGB XI unter Einbeziehung von Tages und Nachtpflegeeinrichtungen auf den gesamten stationären Bereich und die Regelungen zur Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge. |
3. | Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts | Mit dem Gesetz wird die ertragsteuerliche Organschaft aufkommensneutral strukturell verbessert: Vereinfachung der Voraussetzungen für die Anerkennung einer Organschaft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und Verfahren zur Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens. gehoben. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird auf 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro im Fall der Zusammenveranlagung) an Zudem leistet die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts in den Bereichen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau. | In Kraft seit 26.02. 2013 Regelungen zum Reisekostenrecht treten am 01. 01. 2014 in Kraft |
4 . | Gesetz zur Urteils Umsetzung 20. des EuGH - vom Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 | Durch das Gesetz werden Streubesitzdividenden - also Bezüge einer Körperschaft aus einer Beteiligung von weniger als 10 Prozent an einer anderen Körperschaft - steuerpflichtig. Für die Vergangenheit sieht das Gesetz eine Regelung zur Erstattung unionsrechtswidrig einbehaltener Kapitalertragsteuer bei ausländischen Empfängern von Streubesitzdividenden vor. Damit wird das EuGH-Urteil vom 20. Oktober 2011 zur steuerlichen Behandlung von Streubesitzdividenden umgesetzt. | Bundestag: Annahme Beschlussempfehlung Vermittlungsausschuss 28.02. 2013 Zustimmung Bundesrat: 01.03. 2013 |
2. Finanzmärkte |
| Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht | Die Zusammenarbeit für die Finanzstabilität wichtiger Institutionen wird durch die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität auf eine neue Grundlage gestellt. Dieser soll mögliche Gefahren für die Finanzstabilität identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge für Warnungen und Empfehlungen - an die Bundesregierung und andere öffentliche Stellen - erarbeiten. Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der BaFin geändert und somit die Unabhängigkeit der BaFin gestärkt. Mit der Einrichtung eines Verbraucherbeirates und der Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens für Kunden und Verbraucherschutzorganisationen wird der kollektive Verbraucherschutz im Finanzsektor verbessert. | In Kraft seit 01.01./01.03.2013 |
| Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz | Mit dem Dritten Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde die Möglichkeit, Banken nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz Garantien zur Refinanzierung und direkte Kapitalhilfen zu gewähren, bis Ende 2014 verlängert. Zugleich wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) mit dem Restrukturierungsfonds verzahnt: Für Verluste aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen werden Banken über die Bankenabgabe herangezogen; dies entlastet die Steuerzahler. | In Kraft seit 01.01.2013 |
7 | Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente | Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für eine Honorarberatung über Finanzinstrumente und stärkt damit den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen. Es sieht insbesondere Regelungen zur Vergütung vor und führt einen Bezeichnungsschutz für den Begriff der "Honorar-Anlageberatung" ein. | Kabinett: 19.12.2012 Lesung Bundestag: 21.02.2013 2./3. Lesung Bundestag: 17.05.2013 Beratung Bundesrat: 07.06.2013 |
8. | Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel | Das Gesetz sieht insbesondere eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler vor und verbietet manipulative Handelsstrategien. Damit sollen extreme Kursbewegungen und Marktmissbrauch vermieden werden. | Inkrafttreten: Mitte 2013 |
9 | CRD-IV-Umsetzungsgesetz | Das Kreditwesengesetz wird neuen EU-Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen sowie der Regelungen zur Corporate Governance angepasst. Die EU-Vorgaben (CRD IV Paket aus EU-Verordnung und Richtlinie) dienen der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht.. | Kabinettbeschluss: 22.08.2012 . i Derzeit Beratungen im Bundestag. |
10. | Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen | Das Gesetz ermöglicht eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen und schreibt bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft vor. Darüber hinaus führt das Gesetz klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen ein, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen. | Kabinett: 06.02.2013 Lesung Bundestag: 14.03.2013 2./3. Lesung Bundestag:17.05.2013 Beratung Bundesrat: 07.06.2013 |
11. | Investitionszuschuss Wagniskapital | Mit dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" werden private Investoren - insb. Business Angels - angeregt, jungen innovativen Unternehmen privates Beteiligungskapital zur Verfügung zu stellen. Die Investoren erhalten einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent ihrer Investition, wenn die Investition mindestens 3 Jahre im Unternehmen verbleibt. | Inkrafttreten (geplant): 1. Quartal 2013 |
12. | European Angels Fund | Mit dem Ziel, das Engagement von erfahrenen Business Angels und anderen nichtinstitutionellen Investoren zu stärken, hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds den European Angels Fund (EAF) aufgelegt. Dies soll die Kapitalzufuhr in innovative und zukunftsträchtige Unternehmen stärken und den Wagniskapitalmarkt beleben. Die Einführung des als Pilotprojekt in Deutschland gestarteten Fonds in weiteren europäischen Ländern soll ein europaweites Netzwerk und Finanzierungsangebot schaffen. | Start: März 2012 |
3. Erwerbsbeteiligung |
| Abschaffung der Praxisgebühr | Die Bundesregierung hat die Praxisgebühr, deren Steuerungswirkung die Erwartungen nicht erfüllt hat, zum 01.01.2013 abgeschafft. Damit entlastet sie die Bürger insgesamt um rund 2 Milliarden Euro pro Jahr und befreit Ärzte und Krankenkassen erheblich von bürokratischen Belastungen. | In Kraft seit 01.01.2013 |
| Gesetz zum Abbau der kalten Progression | Das Gesetz stellt die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums sicher. Es hebt den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer in zwei Schritten um 350 Euro auf 8.354 Euro bis 2014 an. Der Eingangssteuersatz wird konstant auf 14 Prozent gehalten. | In Kraft seit 01.01.2013 |
| Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss und Berufseinstiegsbegleitung nach dem Arbeitsförderungsrecht | Die Initiative unterstützt den Übergang von der Schule in den Beruf. Junge Menschen, die voraussichtlich Hilfe beim Übergang ins Berufsleben benötigen, werden durch Berufseinstiegsbegleiter in der Schule und bei ihrem Berufseinstieg unterstützt. Nach der modellhaften Erprobung wurde die Berufseinstiegsbegleitung zum 01.04.2012 als Regelinstrument mit Kofinanzierungserfordernis ins SGB III übernommen. Da den Ländern eine kurzfristige Übernahme der Kofinanzierung nicht möglich war, übernimmt der Bund für die beiden Vorabgangsklassen 2012/13 und 2013/14 die notwendige Kofinanzierung an den 1000 Modellschulen. | In Kraft seit 01.04.2012 |
| Neues Übergangssystem Schule - Beruf in Nordrhein-Westfalen | Im Rahmen des Ausbildungskonsens des Landes NRW wurde beschlossen, ein geschlechtersensibles, transparentes, verbindliches, nachhaltiges und flächendeckendes "Übergangssystem Schule - Beruf in NRW" einzuführen. Das Umsetzungskonzept umfasst die flächendeckende Einführung einer systematischen Berufs- und Studienorientierung für alle Schüler ab Klasse 8, die Fokussierung der Angebote, die Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung und die Einführung einer kommunalen Koordinierung in den 53 Gebietskörperschaften des Landes. Die Umsetzung des Systems ist zunächst in sieben Referenz kommunen gestartet und wird schrittweise ausgebaut. | Start: Januar 2012 in 7 Referenzkommunen 2018/2019: Auswirkungen des "Neuen - Ubergangssystems Schule - Beruf in NRW" werden in vollem Umfang voraussichtlich eintreten |
| Niedersächsische Förderprogramme "Jugendwerk stätten" und "Pro-Activ-Centren" | Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte jungen Menschen werden beim Übergang von der Schule in den Beruf gefördert. Die Projekte sind dabei auf die soziale Eingliederung der Teilnehmenden durch Qualifizierung und berufliche Integration ausgerichtet. | Projekte laufen 2013 |
| Flächendeckende Ermöglichung des Erwerbs der Fachhochschulreife in der dualen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen | Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung absolvieren, soll flächendeckend parallel der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht werden; dies soll auch die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen. Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung von bereichsspezifischen Lerngruppen. Um die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg anzupassen, werden curriculare Vorgaben entwickelt. Eine umfassende Handreichung soll helfen, die unterschiedlichen didaktischen und organisatorischen Herausforderungen zu bewältigen. | Einführung: 01.08.2014. |
| Berufsbegleitende AusbilLehr Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen | Zur Deckung des Lehrkräftebedarfs im Bereich der sonderpädagogischen Förderung stehen im Rahmen der Maßnahme bis 2018 insgesamt 2500 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Es handelt sich um eine 18 monatige berufsbegleitende Ausbildung von schon ausgebildeten Lehrkräften mit abschließender Staatsprüfung. Zusätzlich ist eine Erhöhung der Studienkapazitäten (500 Studienplätze für Studienanfänger der Sonderpädagogik) geplant. Ziel ist ein Start zusätzlicher Studierender noch 2013. | 2013 bis 2018 |
| Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs 2010-2014 | Der Ausbildungspakt wurde bis 2014 verlängert. Seine Schwerpunkte wurden neu gesetzt. Er dient insbesondere dazu, Jugendliche in Ausbildung zu bringen, die bisher nur schwer einen Ausbildungsplatz finden konnten (z.B. Altbewerber, Jugendliche mit Migrationshintergrund, lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche). Aber auch leistungsstarke Jugendliche sollen mit der Informationskampagne "Berufliche Bildung - praktisch unschlagbar für eine duale Ausbildung gewonnen werden. Im Ausbildungsjahr 2011/2012 konnten bis Ende September 2012 insgesamt 59.500 neue Ausbildungsplätze eingeworben werden, 35.300 Betriebe wurden erstmalig für Ausbildung gewonnen. Für Einstiegsqualifizierungen stellten die Betriebe 16.615 Plätze zur Verfügung, davon 4.062 für förderungsbedürftige Jugendliche (EQ-Plus). | Der Ausbildungspakt läuft bis 2014. |
| Initiative "JUGEND stärken" | Die Initiative unterstützt die schulische, berufliche und soziale Integration benachteiligter junger Menschen, insbesondere von Migrantinnen und Migranten. Ergänzend sollen regionale Strukturen zur Integration aufgebaut werden. Im Programm "JUGEND stärken: Aktiv in der Region" erproben 35 Städte und Landkreise Ansätze, um die Angebote von Schulen, Berufsbildung, Arbeitsförderung und Jugendhilfe besser aufeinander abzustimmen und weiterzuentwickeln. Ein neuer Fokus liegt mit dem Projekt "JUGEND stärken: Junge Wirtschaft macht mit!" auf der Einbeziehung lokaler Wirtschaftsakteure und -netzwerke. | Aktueller Förderzeitraum ESF-Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen": September 2011 bis Ende 2013 Förderzeitraum ESF-Programm "JUGEND stärken: Aktiv in der Region": Oktober 2010 bis Ende 2013 Förderzeitraum "JUGEND stärken: Junge Wirtschaft macht mit!": November 2011 bis Ende 2013 |
| ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" | Mit dem Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)" werden in Gebieten des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt-Investitionen im Quartier Projekte gefördert, die die Perspektiven der Bewohner auf Arbeit und Ausbildung verbessern und so auch den Stadtteil stabilisieren bzw. aufwerten sollen. Gefördert werden im Stadtteil verankerte Projekte, die Jugendliche und Langzeitarbeitslose in Ausbildung und Arbeit integrieren, den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern oder die lokale Wirtschaft stärken. Hierfür stehen in zwei Förderrunden bis 2015 insgesamt bis zu 184 Millionen Euro - davon 124 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds - zur Verfügung. | . Zwei Förderrunden: FR: 2008 bis 2012 (135 Projekte) . FR 2011 bis 2014 (87 Projekte) |
23. | Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen junger Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen | Durchführung von Veranstaltungen, um Einstiegschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund in die Berufswelt zu verbessern; Akquisition , Schulung und Begleitung von interkulturellen Elternmoderatoren am Übergang Schule - Beruf Migrantenelternnetzwerk; Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (Migranetz) | Laufende Umsetzung Elternmoderatoren ab Juli 2012 |
| Integrationsstellen in Nordrhein-Westfalen | Ziel der rund 3000 Integrationsstellen ist höhere Teilhabe und Integration durch mehr Bildung, insbesondere durch interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängige Sprachbildung. Die Integrationstellen erfassen dabei grundsätzlich die gesamte Bildungskette. Die Schulen arbeiten eng untereinander sowie mit den kommunalen, regionalen und überregionalen Akteuren der Integrations-, Bildungs-, Familienund Jugendarbeit sowie aus Kultur und Sport zusammen. Sie werden von den kommunalen Integrationszentren unterstützt. | Neufassung des Erlasses im Juni 2012, Status: laufend |
| Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" | Das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" hat das Ziel, bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren zusätzliche Bildungsmöglichkeiten zu bieten und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Im Mittelpunkt der Förderung stehen außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene durchgeführt werden. | Die lokalen Bündnisse für Bildung starten Anfang 2013 und werden über bundesweite Verbände und Initiativen bis zu 5 Jahre gefördert (Förderrichtlinie vom 10.05.2012). |
| Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III | Für Wiedereinsteiger mit intensivem Qualifizierungsbedarf steht die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III zur Verfügung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch mehr als vier Jahre eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben und ihren einmal erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, kann eine Umschulung gefördert werden. Bei der Vierjahresfrist werden neben Zeiten der Arbeitslosigkeit auch Pflege- und Familienzeiten berücksichtigt. | In Kraft seit 01.04.2012 |
| Bildungsprämie | Die Bildungsprämie richtet sich an gering verdienende Erwerbstätige mit geringer Weiterbildungsaktivität. Mit der Bildungsprämie können 50 Prozent der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 Euro) übernommen werden. Bis Februar 2013 wurden über 215.000 Prämiengutscheine ausgegeben, von denen klapp 80 Prozent zur Finanzierung von Weiterbildung eingesetzt werden. Die Prämie wird aus Mitteln des ESF kofinanziert. | 2. Förderphase: 01.12.2011 bis 30.11.2013 |
| Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener | Ziel der Initiative ist es, in den Jahren 2013 bis 2015 100.000 junge Erwachsene ohne Berufsabschluss für eine Berufsausbildung zu gewinnen. Die Initiative wendet sich vor allem an junge Erwachsene im Bereich der Grundsicherung SGB II. Eine För- derung kann durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter auf Basis der bestehenden gesetzlichen Förderleistungen erfolgen. | Beginn Anfang Februar 2013. |
| Bildungs- und Teilhabepaket | Das Paket dient zur Deckung des spezifischen soziokulturellen Existenzminimums (Kosten für Bildungs- und Teilhabebedarfe) von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem oder keinem eigenen Einkommen. Es wird durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 geregelt. Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs sind: ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, 100 Euro pro Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf, unter bestimmten Voraussetzungen Schülerbeförderung und schulnahe Lernförderung, Mehraufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, in Kitas und in der Kindertagespflege sowie - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs - monatlich bis zu 10 Euro zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Mitgliedsbeitrag im Sportverein, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten. Gesetzesinitiative des Bundesrats: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze hat das Ziel einer erleichterten Umsetzung des Bildungspakets durch Klarstellungen und Öffnungen (ausnahmsweise nachträgliche Erstattung bereits verauslagter Geldmittel, Möglichkeit des rückwirkenden Ansparens des Teilhabe betrags, Konkretisierung des Eigenanteils bei der Schülerbeförderung, Möglichkeit einer Geldstatt einer Sachleistung für Klassenfahrten, ausnahmsweise Nutzung des Teilhabebetrags auch für Ausrüstungsgegenstände, Möglichkeit der pauschalen Abrechnung mit den Leistungsanbietern) | In Kraft seit 01.01.2011 Laufende Umsetzung Bundestag: Annahme des Gesetzentwurfs am 21. Februar 2013 Zweiter Durchgang Bundesrat: am 22 März 2013 |
| Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland | Um den funktionalen Analphabetismus in Deutschland deutlich zu reduzieren, setzen die Länder seit 2011 schrittweise konkrete Maßnahmen im Rahmen der"Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland" um. Der Bund fördert seit August 2012 Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung mit rund 20 Millionen Euro. | Start Öffentlichkeitskampagne im September 2012 (bis Ende 2013) |
| Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg | Ziel der Gemeinschaftsschule ist es, jedem Kind den individuell bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Dies wird erreicht durch eine individuelle Förderung jedes Kindes, die gebundene, rhythmisierte Ganztagsschule an mindestens drei Tagen, den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten, neue Formen der Leistungsbewertung und eine durchgehende berufliche Orientierung. 2012/2013 auf. | 42 Starterschulen nahmen ihre Arbeit in Baden-Württemberg im Schuljahr Es erfolgt ein sukzessiver, flächendeckender Ausbau von Gemeinschaftsschulen in den Folgejahren in Baden-Württemberg. |
32. | Projekt Berufssprache Deutsch in Bayern | Mit dem Projekt werden Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Auszubildende (sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund) an Berufsschulen und Berufsfachschulen sprachlich gefördert. Ziel ist es, Sprachkompetenzen unddie Fähigkeit zu erwerben, die deutsche Sprache im beruflichen Kontext situationsgerecht und korrekt anzuwenden. Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden auch Lehrerfortbildungen für Lehrkräfte mit und ohne Fakultas Deutsch angeboten. | Schuljahr 2011/2012: Handreichung für alle beruflichen Schulen in Bayern Schuljahr 2012/2013: Ausweitung dder Handreichung auf weitere Berufsfelder |
| Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen, in Sachsen | Die Projekte sollen vorrangig bei Hauptschülern sicherstellen, dass ein Schulabschluss erworben wird. Sie sollen die Berufswahlkompetentz als auch die Ausbildungsfähigkeit der Schüler verbessern. Dafür wird durch eine Tätigkeit in einem realen beruflichen Umfeld - an Praxislernorten - ein anderer Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnet.. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis Ende Schuljahr 2013/2014 |
| Förderinitiative "Lernen vor Ort" | Das Förderprogramm "Lernen vor Ort" will lokale Bildungsstrukturen und -angebote verbessern. Gemeinsam mit rund 180 deutschen Stiftungen unterstützt die Bundesregierung ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte beim Aufbau eines Bildungsmanagements und bei der Entwicklung moderner Bildungsstrukturen vor Ort. | Erste Förderphase: 01.09.2009 bis 31.08.2012; Zweite Förderphase: 01.09.2012 bis 31.08.2014 Transferphase: Veröffentlichung Förderrichtlinie im Februar 2013 |
| Investitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung | Der Bund stellt den Ländern weitere Investitionszuschüsse in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung. Zudem überlässt er den Ländern gemäß Kinderförderungsgesetz 2013 18,75 Millionen Euro, 2014 37,5 Millionen Euro und ab 2015 jährlich 75 Millionen Euro aus dem Mehrwertsteueraufkommen. Zwischen Bund und Ländern wurden zudem folgende Eckpunkte vereinbart : Die Zahl der Kinder unter drei Jahren zum 31.12.2010 dient als Verteilungsschlüssel, Umverteilungsregeln greifen, wenn zu bestimmten Fristen ein bestimmter Prozentsatz der Bundesmittel durch das Land nicht bewilligt wurde und Gemeinschaftsfinanzierung und qualifiziertes Monitoring werden parallel eingeführt. | Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespfiege "ist mit der Zustimmung des Bundesrates am 01.02.2013 gekommen. Es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. |
| Förderprogramm "Betrieb liche Kinderbetreuung" | Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Betriebskosten, wenn sie neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. Unternehmen sollen hierdurch motiviert werden, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen und so einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu leisten. | Start: 30.11.2012, Laufzeit 2012 bis 2015. |
| Hamburger Förderprogramm Kita-Plus | Mit dem Kita-Plus-Programm wird ein Konzept zur inklusiven Bildung, eine fachlich qualifizierte Sprachförderung, eine spezifische Elternarbeit sowie eine gute Vernetzung der Kindertageseinrichtung im Sozialraum umgesetzt. Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten und aus Familien mit einem Migrationshintergrund erhalten in Hamburg ab 2013 eine um 24 Prozent höhere Personalausstattung im Elementarbereich. Etwa ein Drittel aller Kindertageseinrichtungen mit Elementarkindern können seit 2013 Kita-Plus werden. Andere Kindertageseinrichtungen mit mehr als 25 Prozent Kindern aus nichtdeutschsprachigen Familien erhalten finanzielle Mittel für eine intensivierte Sprachförderung. Das Programm wird evaluiert. 2014 wird entschieden, welche Kitas in welchem Umfang ab 2015 eine zusätzliche Personalausstattung erhalten können. | 01.01.2013 bis 31.12.2014 |
| Aktionsprogramm Kindertagespflege | Im Rahmen des Aktionsprogramms werden Modelle zur Festanstellung von Tagespflegepersonen gefördert. Für die Förderung dieser Festanstellungsmodelle stehen bis zum 31.12.2014 Fördermittel von insgesamt 8 Millionen. Euro zur Verfügung. Damit soll das Angebot zur Kindertagesbetreuung verbessert werden. | Gestartet im April 2011 |
| Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren | Ab Februar 2013 wird ein zweijähriges Förderprogramm auflegt. Es ermöglicht kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbänden sowie Unternehmen und Privatpersonen mit kommunalen Bezug eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. | Auf allen Ebenen abgestimmt, Programm wird termingerecht starten. |
| Arbeitsgruppe "Fachkräfte in Kitas" | Aufgabe der interdisziplinären Arbeitsgruppe des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Gewerkschaften und der Berufs- und Fachschulverbände ist es, Empfehlungen zur zusätzlichen Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung zu erarbeiten. | Die AG hat im Juni 2012 ihre Arbeit aufgenommen und im November 2012 erste Empfehlungen zu kurzfristig ergreifbaren Maßnahmen veröffentlicht. Im weiteren Arbeitsverlauf werden mittel- und langfristige Handlungsbedarfe bearbeitet. |
| Programm ,Anschwung frühe Chancen" | Durch das Programm sollen bis 2014 in 600 Kommunen Initiativen für den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Kinderbetreuung vor Ort entstehen. Für das Programm wurden insgesamt 6 regionale Servicebüros eingerichtet, von denen aus die Initiativen in den Ländern begleitet werden. Jede Initiative wird über einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten von Prozess- und Fachexperten unterstützt. Es ist geplant, von 2012 bis 2014 insgesamt 120 Initiativen in den neuen Bundesländern zu errichten. Bisher werden 18 Initiativen im Osten Deutschlands begleitet. | 2012 bis 2014 |
| "Offensive Frühe Chancen - Schwerpunktkitas Sprache und Integration" | Der Bund investiert rund 400 Millionen Euro in den Ausbau von bundesweit 4.000 Schwerpunkt-Kitas zur Sprach- und Integrationsförderung. Die Offensive zielt auf die Verbesserung der sprachlichen Bildungsqualität in der Kindertagesbetreuung. An dem Programm sollen insbesondere Kinder aus Regionen mit einem hohen Anteil von bildungsfernen Familien bzw. von Familien mit Migrationshintergrund teilnehmen. 2012 wurde die geplante Förderzahl von 4.000 Kitas erreicht. | 2011 bis 2014 |
| Ausbau und Stärkung der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg | Um den Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot umzusetzen, erhalten die Kommunen vom Land Baden-Württemberg für die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung zusätzliche Mittel: 315 Millionen Euro für das Jahr 2012 und 325 Millionen Euro für das Jahr 2013. Ab 2014 wird das Land inklusive der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung übernehmen. | Umsetzung ab 01.08.2013 |
| Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen | Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen stellt von 2010 bis 2013 zusätzliche Landesmittel in Höhe von 440 Millionen Euro für den investiven U3-Ausbau zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe am 21.11.2012 unterstützt die Landesregierung die Kommunen zudem bei den Betriebskosten der U3-Betreuung. Für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 haben die Jugendämter 2012 Einmalzahlungen erhalten, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 erfolgt der Ausgleich dauerhaft durch die Erhöhung des Länderanteils an den Betriebskosten. | 2010 bis 2013 |
| Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich der Kindertagesbetreuung in Sachsen | Im Bereich der Kindertagesbetreuung werden Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen gefördert. Darunter fällt insbesondere die berufsbegleitende Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften mit Leitungsaufgaben, zur Anleitung und Betreuung von Praktikanten sowie mit heilpädagogischen Zusatzqualifikationen. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis 31.03.2014 |
| Einstieg in die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres in Bayern | In Bayern wird als erster Schritt seit dem 01.09.2012 ein Beitragszuschuss in Höhe von 50 Euro monatlich für jedes Vorschulkind geleistet, das eine Kindertageseinrichtung besucht. In einem zweiten Schritt wird der Zuschuss auf 100 Euro erhöht, sodass bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 6-7 Stunden rund zwei Drittel der Eltern faktisch beitragsfrei gestellt sein werden. | Auszahlung i.H.v. 50 Euro erfolgt bereits seit dem 01.09.2012. 2. Schritt zum 01.09.2013 geplant. |
| Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern | Im Rahmen der Initiative "Ergänzungskräfte zu Fachkräften" können sich berufserfahrene Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Quereinsteiger in Bayern über geförderte Zertifikatskurse bzw. Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik zu pädagogischen Fachkräften weiterbilden. Die Kurse werden von fachkompetenten Projektträgern durchgeführt. Bis Ende 2013 sollen dadurch rd. 1.000 zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. | Start der Initiative: Oktober 2012 |
| Elternentlastung im Vorschulbereich und im Bereich der unter 3-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern | In Mecklenburg-Vorpommern werden Eltern von Beiträgen für die Förderung unter Dreijähriger in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege um bis zu 100 Euro pro Kind/Monat/Kindertageseinrichtung und bis zu 40 Euro pro Kind/Monat/Kindertagespflege entlastet. | Umgesetzt mit Inkrafttreten der Richtlinie Elternentlastung Kindertagesförderung vom 03.07.2012 am 01.08.2012 |
| Ausbau von Ganztagsschulen | Die Länder fördern den Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung von Schülern und Schülerinnen, so z.B.: Hamburg: Alle Hamburger Schülerinnen und Schüler haben bis zum 14. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung von 6.00 bis 18.00 Uhr. Hessen: Die Zahl der Ganztagsschulen wird in Hessen im Jahr 2013 um ca. 60 Schulen auf dann ca. 900 Schulen erhöht. Dies entspricht ca. 55 Prozent aller Schulen im allgemeinbildenden Bereich Niedersachsen: Das Angebot an Ganztagsschulen wird flächendeckend ausgebaut, insbesondere mit dem Schwerpunkt auf ganztägigen Angeboten im Primarbereich. Bis zum Jahr 2020 sollen ganztägige Angebote an niedersächsischen Schulen die Regel sein. Sachsen-Anhalt: Ausbau und qualitative Verbesserung der Ganztagsschulangebote. Schleswig-Holstein: Betreuungsangebote in der Primarstufe sowie Offene Ganztagsschulen an Schulen aller allgemeinbildenden Schularten und Förderzentren eingerichtet und gefördert. Bayern: Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG), um das Ganztagsbetreuungsangebot für Schulkinder zu erhöhen. Nordrhein-Westfalen: Weiterer Ausbau des schulischen Ganztags. | Hamburg: Ausbau seit 2010, komplette Systemumstellung zu Beginn des Schuljahres 2013/2014; Hessen: fortlaufender Ausbau Niedersachsen Zahl der Ganztagsschulen seit 2003 die verzehnfacht (2012: ca. 50 Prozent, der Schulen sind Ganztagsschulen). Sachsen-Anhalt: Derzeit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, bis 2016 öffentliche Ganztagsschulen neu zu genehmigen. Schleswig-Holstein: Im Schuljahr 2012/2013 bieten rund 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren Unterrichtsergänzungen an. Bayern: In Kraft seit 01.01.2013 NRW: Im Schuljahr 2012/2013 Ganztags-Versorgungsquote an Grundschulen bei rund 90 Prozent, bei den Gesamtschulen, den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sogar bei 100 Prozent. |
4. Infrastruktur und Wettbewerb |
50. | 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | Mit der Novelle modernisiert die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht: Übernahme von Elementen der europäischen Fusionskontrolle, Umstrukturierung der Missbrauchsvorschriften, Verlängerung des Verbots der Preis-Kosten-Schere und der Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf die gesetzlichen Krankenkassen, | Kabinett: 28.03.2012 Bundestag: 18.10.2012 Bundesrat: 23.11.2012 Vermittlungsausschuss: nächste Sitzung am .26.02.2013 |
| | effizientere Gestaltung des Bußgeldverfahrens und Erhöhung des Bußgeldrahmens für Ordnungswidrigkeiten, Regelung zur Rechtsnachfolge und angemessene Beteiligung der Verbraucherverbände an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. | |
51. | Markttransparenzstellen-Gesetz | Die Bundesregierung richtet Marktransparenzstellen für die Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkte ein. Damit wird auch die europäische Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in nationales Recht umgesetzt: Erhebung, Sammlung und Auswertung von Transaktions- und Fundamentaldaten sowie Informationen (insb. Verkaufspreise) für die Energiegroßhandelsmärkte (Strom und Gas) und von Preisdaten auf den Kraftstoffmärkten (Benzin und Diesel); im Bereich Strom und Gas gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und ACER. Weitergabe der ermittelten Tankstellen-Preise an private Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten. Erhöhung der Transparenz der Preisbildung auf den Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkten. Leichtere Aufdeckung und Verfolgung von Rechtsverstößen, im Bereich Strom und Gas u. a. Verstöße gegen das Kartellrecht, das Insiderhandelsverbot und das Verbot der Marktmanipulation nach der REMIT-Verordnung. | In Kraft seit 12.12.2012 |
| Bundesbedarfsplangesetz | Das Gesetz enthält die zentralen Netzausbauprojekte auf Höchstspannungsebene, die in den nächsten 10 Jahren für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb notwendig sind. Es stellt für die im Bundesbedarfsplan genannten 36 Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Dadurch werden die weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren für die genannten Vorhaben beschleunigt. Grundlage für den Bundesbedarfsplan ist die Bestätigung des ersten Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur vom November 2012. Diese hatte rund 2.900 Kilometer an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen und rund 2.800 Kilometer an Neubautrassen bestätigt. Im Bundesbedarfsplan sind 21 Vorhaben als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet. Für diese führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung durch. Der Bundesbedarfsplan kennzeichnet ferner Pilotprojekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen und Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen (Gleichstromübertragungsleitungen). | Kabinettbeschluss: 19.12.2012 Das parlamentarische Verfahren soll im Frühjahr 2013 abgeschlossen werden. |
| Übertragung der Planfeststellungsverfahren auf Bundesebene | Übertragung der Planfeststellungsverfahren auf BNetzA für die im Bundesbedarfsplangesetz aufgeführten länderübergreifende Übertragung den der grenzüberschreitenden Stromleitungen. | Verordnung der BReg nach § 2 Abs. 2 mit Zustimmung BRat. Vorlage Entwurffür Anfang 2013 geplant, Beschlussfassung parallel zum Bundesbedarfsplangesetz |
54 | Drittes Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG) | Mit den Änderungen werden die Voraussetzungen für einen zügigen Anschluss von Offshore-Projekten an das Übertragungs- netz geschaffen: Ein verbindlicher Offshore-Netzentwicklungsplan soll die Errichtung von Netzanbindungen und Offshore-Windparks besser koordinieren. Die Haftung für den Fall einer verspäteten Offshore-Netzanbindung oder einer Störung der Anbindungsleitung wird geregelt: Vom Grundsatz haftet der anschlussverpflichtete Übertragungsnetzbetreiber, seine Haftung ist aber im Regelfall auf einen Höchstbetrag beschränkt. Die Betreiber von Offshore-Windparks und Übertragungsnetzbetreiber sind gehalten, die für Haf- | In Kraft seit 28.12.2012 |
| | tungsfälle entstehenden Kosten zu minimieren und insofern Schadensminderungsstrategien zu verfolgen. Die aus den Haftungsregeln entstehenden Belastungen für die jährlichen Netznutzungsentgelte der privaten und gewerblichen Stromverbraucher werden in ihrer Höhe begrenzt. Die Novelle beinhaltet außerdem gesetzliche Maßnahmen zur Versorgungssicherheit für die kommenden Winter. Kernpunkte: Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus). Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gg. Kostenerstattung in Betrieb zu halten. Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen. Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Bindung von Reservekraftwerken zu systematisieren. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2017 befristet werden. | |
55. | Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung | Die Maßnahmen steigern die Energieeffizienz im Gebäudesektor und dienen der Implementierung der neu gefassten europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (RL 2010/31/EU), des Energiekonzepts und der Beschlüsse zu dessen beschleunigter Umsetzung. Wesentliche Inhalte sind: Stufenweise Anhebung der energetischen Mindestanforderungen an den Neubau im Rahmen der Wirtschaftlichkeit. Verankerung einer Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude ab 2021. Für Neubauten von Behörden soll dies bereits ab 2019 gelten. Erweiterung der Aushangpflichten für Energieausweise bei bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen einen endenergiebezogenen Indikator für die Energieeffizienz enthalten. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein unabhängiges Stichproben-Kontrollsystem für Energieausweise. | Kabinettbeschluss: 06.02.2013 Inkrafttreten: voraussichtlich Ende 2013/Anfang 2014. |
56. | Gemeinsame Förderinitiative "Zukunftsfähige Stromnetze" | Ziel der Förderung im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms ist es, den begonnenen und in den kommenden Jahren fortzusetzenden Auf- und Ausbau von Stromnetzinfrastrukturen und ihre Ausrichtung auf hohe Anteile erneuerbarer Energien im Übertragungs- und Verteilnetzbereich auch mittelfristig mit modernsten Technologien bzw. Konzepten durch Ertüchtigung veralteter Infrastrukturen zu ermöglichen. | Start der Netzinitiative: 11.01.2013 .nre . Eiichungsfrist für Projektskizzen: 27.04.2013 |
57. | Gemeinsame Förderinitiative Energiespeicher | Die gemeinsame Förderinitiative "Energiespeicher soll die notwendigen technologischen Durchbrüche und Kostensenkungen neuer Energiespeichern unterstützen und zu einer schnellen Markteinführung beitragen. Die Förderung im Rahmen des6. Energieforschungsprogramms umfasst 200 Millionen Euro. Zahlreiche Projekte sind 2012 gestartet, darunter Projekte in den thematischen Leuchttürmen Wind-Wasserstoff-Kopplung und Batterien in Verteilnetzen. Weitere Schwerpunkte sind thermische Speicher und Systemanalysen. | Vernetzungstreffen der Leuchtturmprojekte: 21J22.01.2013 j |
58. | Eisenbahnregulierungsgesetz | Der Wettbewerb auf der Schiene wird weiter gestärkt: Überarbeitung der Regeln zur Entgeltregulierung, weitere Verbesserung des Marktzugangs für Eisenbahnverkehrsunternehmen und Stärkung der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. | Kabinettbeschluss: 19.09.2012 Bundesrat: 23.11.2012 Inkrafttreten: 2013 (geplant) |
Lfd. Nr. /td> | Titel der Maßnahme | Beschreibung und erwartete Wirkung der Maßnahme | Status und Zeitplan |
1. Beschäftigung fördern |
l. | Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung | Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Neben dem Informationsangebot auf der Internetseite www.kompetenzzentrumfachkraeftesicherung.de (u. a. Handlungsempfehlungen und Best Practices) werden regelmäßig Veranstaltungen und regionale Workshops mit KMU veranstaltet. | Seit Februar 2012 neuer Internetauf tritt, für 2013 Ausbau des Online- und Workshop Angebots vorgesehen. |
2 . | .. "Masterplan Fachkräftesicherung" im Saarland | Der "Masterplan Fachkräftesicherung" wird 2013 im Dialog mit Experten und Arbeitsmarktakteuren entwickelt. Er baut auf den bisherigen Ergebnissen des "Runden Tisches Fachkräftesicherung" vom Oktober 2011 auf. Weitere Impulse werden durch den Start neuer Maßnahmen zur Fachkräftesicherung gesetzt (Beispiel: Fachstelle grenzüberschreitende Ausbildung). | Entwicklung des Dialogs im laufenden Jahr 2013, parallel Start weiterer Maßnahmen. |
3 | Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus | Die Bundesregierung ermittelt im Rahmen des Projekts ,Arbeitsmarkt- und Fachkräfteanalyse Tourismus" den konkreten Fachkräftebedarf der Branche und entwickelt Handlungsansätze für eine positive Entwicklung der touristischen Arbeitsmärkte. Dabei sollen Trends und Anforderungen an Beschäftigte und Unternehmen transparent gemacht und Anreize zur Qualifizierung gesetzt werden. | Start im Mai 2012, Laufzeit zwei Jahre. |
4. | Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege | Die Offensive soll im zukunftsträchtigen Berufs- und Beschäftigungsfeld der Altenpflege die Fachkräftesituation verbessern Die Initiative wird gemeinsam von Bund, Ländern und Verbänden getragen. Ziel ist es, durch möglichst konkrete Vereinbarungen darauf hinzuwirken, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Altenpflege zu erhöhen, Nachqualifizierungen verstärkt durchzuführen und das Beschäftigungsfeld attraktiver zu gestalten. | Unterzeichnung am 13.12.2012 Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2015 Vorstellung der Bilanz: 2016. |
6. | Fachkräfte-Offensive und Make it in Germany | Die Fachkräfte-Offensive informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit, Unternehmen und Fachkräfte über Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels. Sie bündelt Beratungs- und Unterstützungsangebote und zeigt, wie Fachkräftepotenziale im In- und Ausland besser erkannt und aktiviert werden können. Das mehrsprachige Willkommensportal für internationale Fachkräfte "Make it in Germany' ist Teil der Fachkräfte-Offensive.. | Laufzeit: 05.06.2012 bis zunächst Ende 2013. |
| Initiative "Familienbe- wusste Arbeitszeiten" | Mit der Initiative wirbt die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern für Arbeitszeitmodelle, die flexibel und familienfreundlich sind. Arbeitgeber werden motiviert und dabei unterstützt, mehr Arbeitszeitmodelle anzubieten, die Müttern bessere Karrierechancen und Vätern mehr Familienzeit ermöglichen. Mit der "Charta für familienbewusste Arbeitszeiten", die Politik und Wirtschaft im Februar 2011 unterzeichnet haben, wurde ein breiter Umsetzungsprozess angestoßen. Eine Bilanz der Aktivitäten wird im März 2013 gezogen. | Bilanzveranstaltung zur Charta: 12.03.2013 |
| Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg | Mit dem Programm wird der berufliche Wiedereinstieg nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung aktiv unterstützt. Seit März 2009 konnten knapp 70 Prozent der Teilnehmerinnen, die das gleichnamige ESF-Modellprojekt abgeschlossen haben, integriert werden. Die erfolgreichen Module des Programms wurden von der Bundesagentur für Arbeit in die Regelförderung übernommen und können damit bundesweit angewandt werden. Ab 01.01.2013 können Wiedereinsteigerinnen durch eine Maßnahmekombination nach § 45 SGB III gefördert werden. | 2. Programmphase des ESF-Modellprogramms ist im März 2012 gestartet (Laufzeit bis Ende 2013). Laufzeit des Lotsenportals mit dem Kooperationspartner BA bis 30.06.2014 verlängert. |
| Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung familienunterstützender und haushaltsnaher Dienstleistungen | Es soll geprüft werden: wie Familien mit erwerbstätigen Eltern durch eine einfachere, bessere Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wirksamer unterstützt werden können, wie Arbeitgeber motiviert werden können, sich anden Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen ihrer Beschäftigten zu beteiligen, wie transparentere Marktstrukturen in dieser Branche und die Aufwertung ihres Images gelingen können, ob und wie eine deutschlandweite Servicestelle überörtliche Aufgaben auf dem Markt übernehmen kann und wie eine Professionalisierung und Qualitätsverbesserung haushaltsbezogener Dienstleistungsangebote erreicht werden können. | Status: Ressortabstimmung im Rahmen der Demografiestrategie Zeitplan: noch offen |
9 | Allianz für Familie und Be ruf | Die thüringische Maßnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, das Familienbewusstsein bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern und für flexible und familiengerechte Arbeitszeitmodelle stärken und die Kinderbetreuung verbessern. Bessere Rahmenbedingungen für eine familienfreundliche Arbeitswelt sollen Eltern entlasten und Familien stärken. | Start 2009; Aktualisierung 2011 Jährliche , den aktuellen Entwicklungen angepasste, Maßnahmenplanung |
10. | Initiative "Ressourcen stärken - Zukunft sichern: Erwerbsperspektiven für Mütter mit Migrationshintergrund" | In 16 Modellprojekten werden zielgruppengerechte Unterstützungsangebote für einen besseren Erwerbseinstieg von Müttern mit Migrationshintergrund weiter entwickelt. Dabei werden Empfehlungen für eine bessere Arbeitsmarktintegration erarbeitet und die Kooperation mit verschiedenen Akteuren (etwa Jobcenter, Migrantenselbstorganisationen, Unternehmen, Kommunen, Kammern) vertieft. | Start im Oktober 2012 Laufzeit zunächst ein Jahr |
11 . | Niedersächsische Förderprogramme "Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft" sowie "Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" | Die Programme fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen sowie die Integration von Frauen in das Erwerbsleben nach der Familienphase durch Information, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen. | Projekte laufen 2013 |
| ESF-Projekt "Mit Frauen an die Spitze" | Das Projekt unterstützt mittelständische Unternehmen in Hamburg bei der Entwicklung geeigneter Strategien einer chancengerechten Personal- und Unternehmenspolitik mit dem Ziel einer nachhaltigen Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen. | 01.07.2012 bis 30.06.2014 |
| ESF-Projekt "Hamburger Karriereschmiede' | Das Projekt richtet sich an berufserfahrene Frauen und unterstützt diese mittels Mentorin Modulen und Vernetzungstreffen bei den nächsten Karriereschritten. | 01.01.2011 bis 31.12.2013 |
14 . | Förderung von Frauen in Führungspositionen | Folgende Maßnahmen wurden gestartet, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Privatwirtschaft zu erhöhen: Auf Initiative der Bundesregierung haben sich alle Dax-30-Unternehmen unternehmensspezifische Zielquoten für den Anteil von Frauen in Führungspositionen unterhalb des Vorstands gegeben. Die Zielquoten und der jeweils aktuelle Status werden auf der Seite www.flexiquote.de vorgestellt. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung eines Frauen-Karriere-Indexes, der die Erfolge der Unternehmen in der Förderung von Frauen messbar und vergleichbar machen soll. Die Bundesregierung fördert außerdem einen Womenon-Board (WoB)-Index. Der WoB-Index misst die gleichstellungspolitischen Erfolge der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen. Seit März 2012 läuft die bundesweite Initiative "Mehr Frauen in Führungspositionen - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit": 100 Unternehmen setzen sich dabei selbst individuelle Ziele für Frauen in Führungspositionen. | Start 2011; fortlaufend Initiative "Mehr Frauen in Führungspositionen - Regionale Bündnisse für Chancengleichheit: Start 2012 |
15. | EFRE-Projekt "Familienfreundliche Arbeitswelt - Arbeiten und Leben im Saarland (ALS)" | Saarländische Unternehmen werden im Rahmen des Projekts bei der Einführung familienbewusster Maßnahmen beraten und unterstützt. Das Projekt basiert auf zwei Säulen: einer zentralen Servicestelle als Kontakt- und Beratungsstelle für Unternehmen und der Förderung weitergehender Beratung durch externe Beratungsunternehmen. | Oktober 2008 bis Dezember 2013 |
16. | Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie | Ausländische Hochschulabsolventen erhalten die Blaue Karte EU, wenn sie ein Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt von 46.400 Euro haben; Akademiker in den so genannten MINT-Berufen, IT-Kräfte und Ärzte sogar schon, wenn sie genauso viel verdienen wie inländische Arbeitnehmer, mindestens jedoch rund 36.200 Euro. Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 33-monatiger Beschäftigung erhalten, bei ausreichenden Sprachkenntnisse bereits nach 21 Monaten. Für ausländische Akademiker, die noch kein Arbeitsplatzangebot haben, wurde ein Aufenthaltstitel für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche eingeführt. Zudem haben ausländische Studierende nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Deutschland jetzt 18 Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu suchen. Auch Ausländer, die eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, können hier bleiben und ein Jahr lang eine entsprechende Arbeitsstelle suchen. Ferner wurden die Anforderungen an Unternehmensgründer erheblich gesenkt. | In Kraft seit 01.08.2012 |
17. | Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - | Mit dem Gesetz wird für Berufe in Bundeszuständigkeit ein Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eingeführt. Es erstreckt die Anerkennungsverfahren insbesondere auf die beruflichen Aus- und Fortbildungsberufe. Zudem stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Das Gesetz verbessert die Integration von Menschen mit ausländischen Qualifikationen in den deutschen Arbeitsmarkt und erhöht die Attraktivität des Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte. Das Anerkennungsgesetz des Bundes ist Vorbild für die Anerkennungsregeln der Bundesländer für Berufe im Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Vollzug durch die Bundesländer muss weiter vereinheitlicht werden. | In Kraft seit 01.04.2012 Evaluation: Herbst 2013 |
18. | Förderprogramm IQ | Ziel des Programms ist es, die Arbeitsmarktintegration von Migranten durch drei Aufgabenschwerpunkte zu verbessern: Gewährleistung von Erstanlaufstellen zur beruflichen Anerkennung, Vernetzung der arbeitsmarktbezogenen Förderangebote vor Ort und Sensibilisierung und Schulung der Regelinstitutionen (z.B. Agenturen für Arbeit, Jobcenter etc.). | Laufende Förderperiode 2011 bis 2014 Vorgesehener Ausbau des Programms in 2013/2014 |
19. | Portal "Anerkennung in Deutschland" | Das Anerkennungsportal (www.anerkennungindeutschland.de) bietet neben zentralen Informationen zu Anerkennungsverfahren und gesetzlichen Grundlagen als Kernstück den sog. "Anerkennungs-Finder, der Interessierte zu der für ihren Beruf zuständigen Anerkennungsstelle leitet und individuelle Verfahrensinformationen bereitstellt. | Freischaltung mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes zum 01.04.2012 Sukzessiver Ausbau (u.a. zu Ländergesetzen und -berufen) |
| BQ-Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen | Das Informationsangebot für Arbeitgeber, insbesondere KMU, wurde ausgeweitet: Arbeitgeber werden stärker für das Fachkräftepotenzial von Menschen mit ausländischen Qualifikationen sensibilisiert. Das Portal bietet etwa arbeitgeberspezifische Informationen zu ausländischen Berufsabschlüssen. | Als Arbeitsinstrument seit März 2012 verfügbar. Sukzessiver Ausbau bis Projektende 2014. |
| MobiPro-EU | Mit dem Programm soll die berufliche Mobilität junger Menschen gefördert und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in bestimmten Regionen der Europäischen Union begegnet werden. Zudem soll es einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland leisten. Zielgruppe sind junge Menschen aus der EU (18 bis 35 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 40 Jahre), die von ihrer Freizügigkeit innerhalb der EU Gebrauch machen und sich für eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland interessieren oder eine qualifizierte Beschäftigung in einem Engpass- bzw. Mangelberuf in Deutschland aufnehmen möchten und in der EU arbeitslos gemeldet sind. Schwerpunkt des Programms bildet die Sprachförderung im Herkunftsland und Deutschland, Auszubildende erhalten finanzielle Unterstützung während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums bzw. einer betrieblichen Berufsausbildung sowie die Finanzierung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung. Zudem können für Fachkräfte die Kosten des notwendigen Anerkennungsverfahrens für reglementierte Engpassberufe übernommen werden. | Start: Januar 2013 |
22. | Demografiestrategie "Je- des Alter zählt" | Die Bundesregierung hat am 25.04.2012 ihre Demografiestrategie "Jedes Alter zählt" vorgelegt. Damit wurde ein kontinuierlicher Dialogprozess zu den Herausforderungen des demografischen Wandels angestoßen, der alle gesellschaftlichen Kräfte einbezieht. Zentrales Forum sind die regelmäßig stattfindenden Gipfeltreffen. Auf dem ersten Demografiegipfel der Bundesregierung am 04.10.2012 haben sich Arbeitsgruppen gebildet, in denen Vertreter aller staatlichen Ebenen, der Sozialpartner, der gi Verbände, der Wissenschaft und sonstiger gesellschaftlichen Gruppen zusammenarbeiten. Sie sollen bis zum zweiten Demografiegipfel am 14.05.2013 konkrete Vorschläge und Maßnahmen zu zentralen Fragestellungen erarbeiten. Ergänzend hat die Bundesregierung am 04.10.2012 das Demografieportal des Bundes und der Länder gestartet. | Demografiegipfel: 04.10.2012 Demografiegipfel: 14.05.2013 |
23. | Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft | Die Demografieagentur bündelt Informationen, vermittelt Wissen, moderiert den Austausch und vernetzt betriebliche Akteure und regionale Initiativen in Niedersachsen. Als Projektträger des "Unternehmenswert Mensch" ist die Demografieagentur erster Ansprechpartner für Demografiefragen in Niedersachsen und steht Unternehmen für Erstberatungen kostenlos zur Verfügung. | Seit April 2012 |
24. | Landesprojekt Betriebsbarometer "Gute Arbeit" | Zur Umsetzung der von der saarländischen Landesregierung im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode beschlossenen Ziele zum Konzept "Gute Arbeit", wird eine kontinuierliche Analyse, Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsqualität in Betrieben im Saarland erfolgen. Damit sollen die Potenziale und Kompetenzen der Beschäftigten in den Betrieben stärker genutzt werden, und dies insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung von Innovationen sowie zur Bewältigung des demografischen Wandels. Beide Ziele werden mit dem Projekt-Betriebsbarometer "Gute Arbeit" verfolgt. Die Landesregierung hat sich anlässlich der Umsetzung des Projekts dazu entschlossen, auf die, bei der Arbeitskammer bereits vorhandene Expertise zurückzugreifen und in Ergänzung zu dem bereits vorhandenen Projekt "Betriebsbarometer ein | Vorbereitung Kooperationsvertrag mit Arbeitskammer Beginn: voraussichtlich April 2013, Modellphase ein Jahr, Verlängerung beabsichtigt. |
| | Projekt "Betriebsbarometer Gute Arbeit" in Auftrag zu geben. Darüber soll mit der Arbeitskammer des Saarlandes in Kürze ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. | |
25. | Fachkräftesicherung und Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit durch Schaffung alter(n)sgerechter, attraktiver, gesunder und sicherer Arbeitsplätze in Hessen | Das Projekt soll aufzeigen, wie die Beschäftigungsfähigkeit mit einem alterns- und altersgerechten Personalentwicklungsmanagement verbessert werden kann. Dafür werden entwickelt: Dialogforum: Schaffung alter(n)sgerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen Pilotprojekte zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in Betrieben des Hessischen Handwerks Wissensplattform "Beschäftigungsfähigkeit" im Sozialnetz Hessen Beschäftigungsfähigkeit durch innovative Arbeitszeitmodelle | Beginn: März 2013 |
26- | Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) | Die Initiative Neue Qualität der Arbeit setzt sich durch Beratungs- und Informationsangebote sowie Austausch von Best-Practice-Lösungen für eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik ein. Sie vereint das Engagement von Bund, Ländern, Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Unternehmen, Sozialversicherungsträgern und Stiftungen. Sie unterstützt Betriebe in den Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz u. a. mit folgenden zentralen Informations- und Beratungsangeboten: INQA-Unternehmenscheck Guter Mittelstand INQA-Audit "Zukunftsfähige Unternehmenskultur (Arbeitstitel) ESF-Programm "unternehmenswert: Mensch" | Neuausrichtung mit Etablierung neuer Entscheidungsstrukturen in 2012, Aufbau des INQA-Audits und Durchführung des Programms "unternehmenswert: Mensch" |
27. | ESF-Förderprogramm "untemehnenswert: Mensch" | Mit diesem Modellprogramm sollen KMU in 30 Modellregionen dabei unterstützt werden, in die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter zu investieren. Bundesweit bieten 36 Beratungsstellen kostenlose Erstberatungen, an die sich gegebenenfalls eine weiterführende Fachberatung anschließt. Die Kosten für die Fachberatung werden bis zu 80 Prozent bezuschusst. | Laufzeit: Oktober 2012 - Dezember 2014 |
28. | Aktionsplan für die Hightech-Strategie | Die Hightech-Strategie bildet den Rahmen der forschungs- und innovationspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Der HTS-Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen, um die folgenden zehn Zukunftsprojekte der Hightech-Strategie umzusetzen: Die CO₂-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt, Nachwachsende Rohstoffe als Alternative zum Öl, Intelligenter Umbau der Energieversorgung, Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin, Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung, Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen, Nachhaltige Mobilität, Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft, Industrie 4.0 und Sichere Identitäten. | In Kraft seit 28.03.2012 |
29. | Spitzencluster-Wettbewerb - 3. Runde | Die in der abschließenden 3. Wettbewerbsrunde ausgewählten fünf Spitzencluster werden bis Mitte 2017 mit bis zu 40 Millionen Euro gefördert. Von den insgesamt 15 geförderten Spitzenclustern wird erwartet: regionale Innovationspotenziale in dauerhafte Wertschöpfung umzusetzen, langfristige, gemeinsame Forschungsstrategien von Wirtschaft und Wissenschaft zu entwickeln und internationale Partnerschaften auszubauen. | In Kraft seit 2007 (3. Runde 012/2010) Förderbeginn: Mitte Januar 2012 |
30. | Innovationskonzept "Lust auf Technik" - Neues wagen, Wachstum stärken, Zukunft gestalten sind: | Im Rahmen der Hightech-Strategie wurde ein innovationspolitisches Konzept erarbeitet, das Strategien enthält, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und die Zahl der innovativen und forschenden Unternehmen zu erhöhen. Ansatzpunkte Erhöhung der Technikakzeptanz: u. a. Schülerlabore, Innovationspreis; - Verbesserung allgemeiner Rahmenbedingungen: u. a. Wettbewerbsrecht, Bürokratieabbau, Patente, Normen, öffentliche Beschaffung; Stärkung von Innovationen im Mittelstand: u. a. Förderung von Forschungskooperationen, Unterstützung von Unternehmensgründungen. | Vorgestellt am 31.05.2012 |
31. | Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | Mit dem technologieoffenen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mittelständischen Unternehmen für neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen gefördert. Das ZIM initiiert zusätzliche Aktivitäten und Investitionen in Forschung und Entwicklung und intensiviert den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit der neuen Richtlinie sind seit Juli 2012 auch familiengeführte Unternehmen bis 500 Beschäftigte antragsberechtigt. Weiterhin wurden die Anreize für internationale Kooperationen erhöht. Das ZIM wurde bis Ende 2014 verlängert. | In Kraft seit 01.07.2008 Geändert am 01.07.2012 |
| KMU-innovativ | Das Programm soll die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an der Spitzenforschung in der Fachprogrammförderung erhöhen und deren Austausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen intensivieren. Der 2012 vorgelegte Schlussbericht der Evaluation hat bestätigt, dass KMU-innovativ besonders bei forschungsintensiven KMU wirkt. | In Kraft seit 2007 Aktualisierung der Förderrichtlinien IKT und Photonik in 2012 |
| Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST) | Der durch den ESF geförderte Wettbewerb EXIST-Gründungskultur - Die Gründerhochschule prämiert Strategien zur Stärkung der Gründungskultur an Hochschulen. Darüber hinaus bietet EXIST in den Programmlinien Gründerstipendium und Forschungstransfer konkrete finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung einer wissensbasierten Gründungsidee. | Auslobung der Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde "Exist-Gründungskultur - Die Gründerhochschule" am 09.01.2013 an insgesamt 12 Hochschulen. |
| Gesetz zur Flexibilisie- von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG) | Der Mitteleinsatz, die Personalgewinnung und die Kooperationsmöglichkeiten der im Gesetz genannten deutschen Wissenschaftseinrichtungen werden durch größere Freiheit, verstärkte Eigenverantwortung sowie die teilweise private Finanzierung von Gehältern verbessert. Dazu werden nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen für die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen flexibilisiert: vollständige Überjährigkeit und gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltsmittel, Wegfall verbindlicher Stellenpläne, Aufhebung des Besserstellungsverbots für Gehälter / Gehaltsbestandteile, die an Wissenschaftler/innen und wissenschaftsrelevantes Personal aus privaten Mitteln gewährt werden. Daneben wurde ein beschleunigtes Einwilligungsverfahren etabliert. Zudem wird die Möglichkeit für ein vereinfachtes Bauverfahren eröffnet, wenn die Einrichtung über anerkannten baufachlichen Sachverstand und internes Controlling verfügt. Die Bundesregierung hat - beginnend mit dem Haushalt 2013 - auch außerhalb des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Flexibilisierungsmaßnahmen für die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben ergriffen. Seit 01.01.2013 werden Sonderzahlungsgrundsätze und Flexibilisierungen durch den Wegfall verbindlicher Stellenpläne genutzt. | In Kraft seit 12.12.2012 Kabinettbeschluss: 02.05.2012 Umsetzung: ab 01.01.2013 |
36. | Pakt für Forschung und Innovation | Bund und Länder haben 2009 den Pakt II mit einer Laufzeit von 2011-2015 beschlossen. E sieht vor, die Förderung für die Wissenschaftsorganisationen DFG, FhG, MPG und WGL um jährlich 5 Prozent zu steigern und ihnen damit finanzielle Planungssicherheit zu geben. Diese verpflichteten sich im Gegenzug auf forschungspolitische Ziele, die der Leistungsfähigkeit des Wissenschaftssystems dienen. Sie legen jährlich Berichte mit quantitativen und qualitativen Indikatoren vor, die in einem Pakt-Monitoring Bericht münden und von Bund und Ländern verabschiedet werden. | Laufzeit: 2011 bis 2015 |
36. | Exzellenzinitiative von Bund und Ländern | Ziel der Exzellenzinitiative ist es, Spitzenforschung an den Hochschulen zu fördern, die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu stärken und deutsche Hochschulen für Studierende und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland attraktiver zu machen. In der dritten Runde der Exzellenzinitiative stehen für fünf Jahre insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt 39 Universitäten aus 13 Ländern bewarben sich erfolgreich. | Beginn: Juni 2009 Förderentscheidung: 15.06.2012 Förderbeginn: November 2012 Evaluation: Anfang 2016 |
| Förderinitiative Forschungscampus | Die Förderinitiative unterstützt Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen , die an einem Ort - zum Beispiel am Campus der beteiligten Hochschule - gemeinsam und langfristig ein Forschungsthema bearbeiten. Jeder ausgewählte Forschungscampus kann über maximal 15 Jahre Fördermittel von bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr erhalten. Die Partner bringen maßgebliche Eigenbeiträge ein. | In Kraft Auswahl am 25.09.2012 Förderbeginn: Januar 2013 |
| Aktionsprogramm Digitale Wirtschaft | Das Aktionsprogramm greift neue Markt- und Technologietrends auf, um mit innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und Forschungsprogrammen die Digitalisierung der Wirtschaft zu flankieren, den Aufbau intelligenter Netze zu unterstützen und junge IT-Unternehmen als Träger von Innovation und Wachstum zu fördern. | Veröffentlichung: 13.11.2012 |
n | Nationale E-Government Strategie | Durch die Nationale E-Government-Strategie werden anstehende Aufgaben für die engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Sinne des Artikels 91c GG und des zu dessen Umsetzung abgeschlossenen IT-Staatsvertrags konkretisiert und mit der europäischen Dimension des E-Governments verzahnt. | Beschluss am 24.09.2010, jährliche Fortschreibung der Umsetzungsplanung im Aktionsplan des IT-Planungsrates (letzter Beschluss: 25.10.2012) |
3. Emissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen |
| Umsetzung EU-Energieeffizienz-Richtlinie | Ziel der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) ist es, die nach Prognose der EU-Kommission bestehende Lücke zwischen den aktuell in den Mitgliedstaaten erreichten Energieeffizienzgewinnen und dem Ziel der EU, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent gegenüber der prognostizierten Entwicklung zu verbessern, zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss in allen 27 Mitgliedstaaten die Energieeffizienz weiter gesteigert werden. Die sinnvollerweise zu ergreifenden Maßnahmen können aber je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein. | Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist am 05.12.2012 in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis zum 05.06.2014 erfolgen, sofern nicht in einzelnen Vorschriften der Richtlinie davon abweichende Umsetzungsfristen enthalten sind. |
| Novelle des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) | Die Erfahrungen mit dem EEWärmeG aus den Jahren 2009 bis 2011 wurden im ersten Erfahrungsbericht evaluiert. Der Erfahrungsbericht EEWärmeG wurde vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen und ergänzenden Prüfaufträge bilden eine Grundlage für die nächste Novelle des EEWärmeG. | Erfahrungsbericht: Kabinett am 19.12.2012 |
| Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts | Zur Umsetzung europäischen Rechts wurden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert. Das Gesetz dient der Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich..Es hat zwei inhaltliche Schwerpunkte: Ausweitung des Anwendungsbereichs des sog. EU-Effizienzlabels auf energieverbrauchsrelevante Produkte und Verbesserung der Marktüberwachung, erweiterte Vollzugsbefugnisse der Länder (u. a. Stichprobenkontrollen). | In Kraft seit 17.05.2012 |
| Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) | Das Programm ist insbesondere darauf ausgerichtet, in Deutschland und international Beeinträchtigungen der Umweltmedien durch eine effiziente Nutzung von Ressourcen zu vermindern und den Ressourceneinsatz insgesamt zu verringern. Es bezieht sich auf den gesamten Lebenszyklus von abiotischen, nichtenergetischen Materialien - Gewinnung, Bereitstellung, Produktion und Nutzung, Kreislaufwirtschaft und Entsorgung - und bezieht die stoffliche Nutzung biotischer Rohstoffe mit ein. Das Programm kann dazu beitragen, das Ziels der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Rohstoffproduktivität bis 2020 gegenüber 1994 zu verdoppeln, zu erreichen. | In Kraft seit Februar 2012 |
| Novelle des Kreislauf-Wirtschafts- und Abfall-Rechts | Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt; es verbessert die Rahmenbedingungen für die Abfallvermeidung und das Recycling, die Marktgängigkeit von Sekundärrohstoffen und stellt den Recyclingvorrang sicher. Dies erfolgt u. a. durch: den weiten Verwertungsbegriff und die Effizienzformel für Müllverbrennungsanlagen, die Regeln zur Nebenproduktion und zum Ende der Abfalleigenschaft, die Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie und die Verwertungsquoten für Siedlungs- sowie Bau- und Abbruchabfälle. | In Kraft seit Juni 2012 |
| Forschungs- und Entwicklungsprogramm "Wirtschaftsstrategische Rohstoffe für den Hightech-Standort Deutschland" | Ziel des Programms ist es, die Forschung und Entwicklung insbesondere im Bereich solcher Metalle und Industrieminerale zu fördern und auszubauen, die eine große Hebelwirkung für die Wirtschaft haben.. Der Zeithorizont dafür beträgt fünf bis zehn Jahre, das Finanzvolumen wird bis zu 200 Millionen Euro betragen. Das Programm richtet sich an Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Es will die angewandte Forschung ebenso fördern wie deren Verknüpfung mit der Grundlagenforschung und wird durch Bildung und Fortbildung zu Ressourcentechnologien flankiert. | Veröffentlichung: 22.10.2012 |
4. Bildungsniveau verbessern |
| Ausbau des Programms SINUS an Grundschulen in Bayern | Das Programm SINUS an Grundschulen hat das Ziel, die Wirksamkeit des Mathematikunterrichts zu steigern und die Unterrichtsqualität im Fach Mathematik zu verbessern. Zum Schuljahr 2013/2014 können sich bis zu 275 Grundschulen für eine Teilnahme am Programm bewerben. Teilnehmerschulen werden im Bereich der Unterrichtsentwicklung im Fach Mathematik durch qualifizierte SINUS-Berater begleitet und erhalten entsprechende Fortbildungsangebote . | Zeitplan: Auswahl der neuen SINUS-Schulen bis Januar 2013 Programmbeginn zum Schuljahr 2013/2014 Laufzeit: zwei Schuljahre |
47, | Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) | Das Programm zur "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) wird 2013 mit einem Budget von 280 Millionen Euro weitergeführt und stärker auf die Förderung Geringqualifizierter mit dem Ziel des Erwerbs eines Berufsabschlusses ausgerichtet. | In Kraft seit 01.01.2013 |
48. | Weiterbildungsberatung und Weiterbildungsscheck | Mit dem Programm 'Weiterbildungsberatung vor Ort" unterstützt das Land Bremen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Wahl einer Weiterbildung und bietet finanzielle Fördermöglichkeiten an. Daneben können mit dem Instrument "Weiterbildungsscheck" die Kosten berufsbezogener Weiterbildung - insbesondere für Personen mit geringen Vorqualifikationen - bezuschusst werden. Dies soll die Weiterbildung auch der Personengruppen stärken, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligen konnten. Zudem sollen Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeitende verstärkt für eine systematische Personalentwicklung und für die berufsbezogene Weiterbildung gewonnen werden. | Laufzeit: Mai 2012 bis Juni 2014 |
49. | Zweite Programmphase des Hochschulpakts 2020 | Bund und Länder haben den Hochschulpakt 2020 für eine 2. Programmphase (2011-2015) verlängert. Der Pakt besteht aus: Programm für zusätzliche Studienanfänger: Damit wird die Voraussetzung für ein bedarfsgerechtes Studiengebot in Deutschland geschaffen. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 werden rund 327.000 zusätzliche Studienmöglichkeiten entstehen. Der Bund finanziert die Hälfte der Kosten je zusätzlichen Studienanfänger, die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Insgesamt investiert der Bund für die Jahre 2011 bis 2015 Mittel in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro. Programmpauschalen: Der Bund finanziert pauschale Zuschläge in Höhe von 20 Prozent auf DFG-geförderte Projekte. Für diese Stärkung der Forschung an Hochschulen stehen in den Jahren 2011-2015 rd. 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung. | Die zweite Phase des Hochschulpakts ist für die Jahre 2011 bis 2015 vereinbart, eine weitere dritte Phase, die sich bis zum Jahr 2020 erstrecken soll, ist geplant. |
| Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) | Mit dem Qualitätspakt Lehre werden vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen, zur Unterstützung bei der Qualifizierung des Lehrpersonals und zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre gefördert. Die Bund-Länder-Vereinbarung gilt bis Ende 2020. Bis 2020 stellt der Bund dafür rd. 2 Milliarden Euro zur Verfügung. 186 Hochschulen aus allen 16 Bundesländern werden bei der Verbesserung ihrer Studienbedingungen unterstützt. Viele Hochschulen zielen mit ihrem Konzept auf eine optimierte Gestaltung der Studieneingangsphase und auf den Umgang mit immer vielfältigeren Startvoraussetzungen und Vorkenntnissen der Studierenden. | Die Förderung läuft seit dem Wintersemester 2011/2012 bzw. seit dem Sommersemester 2012 und ist zunächst auf maximal fünf Jahre bis 2016 befristet. Über eine mögliche Anschlussförderung bis Ende 2020 wird auf der Grundlage einer Zwischenbegutachtung entschieden. |
| Wettbewerb "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" | Der Wettbewerb fördert die Entwicklung, Erprobung und Implementierung von weiterbildenden Studienangeboten an Hochschulen. Er trägt damit dazu bei, das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. In der ersten Wettbewerbsrunde werden insgesamt 26 Projekte gefördert. Zur Finanzierung des Wettbewerbs stehen bis 2020 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. | Start der ersten Wettbewerbsrunde: Oktober 2011 Geplanter Start der zweiten Wettbewerbsrunde: Mitte 2014 |
| Strategie "Guter Studienstart - Vielfalt an Hochschulen gerecht werden - Zu- und Übergänge flexibel gestalten" in Nordrhein-Westfalen | Die Strategie zielt darauf ab, Hochschulen bei ihren Bemühungen zu unterstützen, den zunehmend vielfältigeren Bildungsbiografien gerecht zu werden. Schwerpunkte sind die Anwerbung von Studieninteressierten, die bislang kein Hochschulstudium aufgenommen haben, und die Erhöhung des Studienerfolgs. Angesprochen sind explizit auch Studierende aus Elternhäusern ohne akademische Vorerfahrung. Veranstaltet wird eine siebenteilige Workshopreihe zu Dimensionen der Vielfalt. Ein Diversity Audit wird zudem die konkreten Aktivitäten der Hochschulen im Umgang mit und zur Förderung von Vielfalt zum Gegenstand haben. | 7 Workshops von November 2012 bis Juni 2014 Diversity Audit in 11 Hochschulen in 2013 und 2014 |
| Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach "Produktionsschulansatz" | Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt hat die Bundesagentur für Arbeit - wie von der Bundesregierung zugesagt- das Fachkonzept "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz" entwickelt. Damit können künftig entsprechende Maßnahmen - bei Kofinanzierung durch Dritte, insbesondere die Länder - durchgeführt werden. | Veröffentlichung: November 2012 |
| 42. Berufsweltmeisterschalt WorldSkills Leipzig 2013 | Die Berufsweltmeisterschaft WorldSkills 2013 wird vom 02. bis 07.07.2013 in Leipzig stattfinden. Geplant sind Wettbewerbe von Jugendlichen, die sich in ihren erlernten Berufen miteinander messen. Erwartet werden jugendliche Wettkämpfer aus über 60 Nationen in ca. 45 Wettbewerbsdisziplinen. Sie können internationale Kontakte intensivieren, sich zu Fragen der Berufsbildung austauschen. Zudem können auerhafte Netzwerke auf verschiedenen Akteursebenen der beruflichen Erstausbildung entstehen. | 01.09.2011 bis 31.12.2013 Durchführung im Juli 2013 in Leipzig. |
| Erweiterte Berufsorient, '' Eng | Die Agentur für Arbeit kann - ergänzend zur Dienstleistung Berufsorientierung - Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern. Diese Förderungsmöglichkeit war im Jahr 2007 - zunächst befristet - dahin gehend erweitert worden, dass die Maßnahmen auch über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus und außerhalb der unterrichtsfreien Zeit stattfinden konnten. Seit 2013 ist diese Erweiterung dauerhaft in die Grundregelung aufgenommen. | In Kraft seit 01.01.2013 |
| Berufseinstiegs-Begleitung in Sachsen | In Sachsen unterstützen Berufseinstiegsbegleiter förderungsbedürftige Jugendliche, um ihre Eingliederung in eine Berufsausbildung zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die Chancen der Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern. Die Schüler sollen zunächst einen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule erreichen. Sie werden dann bei der Berufsorientierung und Berufswahl, der Ausbildungsplatzsuche sowie beim Übergang in eine Ausbildung und der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses unterstützt. | In Kraft seit 13.06.2012 Laufend bis Ende Schuljahr 2013/2014 |
57 . | Weiterbildungsförderung von älteren Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) | In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten können die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern - ab dem 45. Lebensjahr bis zu 100 Prozent gefördert werden, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt fortzahlt. Die Förderung ist grundsätzlich unabhängig von der Ausgangsqualifikation. Die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer unter 45 Jahren ist befristet bis Ende 2014 möglich. | In Kraft seit 01.04.2012 |
58. | Deutschlandstipendium | Das Programm fördert leistungsstarke und engagierte Studierende mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat. Private Mittelgeber und der Bund steuern die Mittel je zur Hälfte bei. Seit 01.01.2012 können 1 Prozent der Studierenden je Hochschule gefördert werden, ab 01.08.2013 1,5 Prozent. Ein neues Verteilverfahren sorgt seit dem Wintersemester 2012/2013 dafür, dass von Hochschulen nicht ausgeschöpfte Stipendienkontingente innerhalb eines Bundeslandes an andere Hochschulen, die mehr Mittel einwerben, weiterverteilt werden können. | In Kraft seit 01.04.2011 |
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern |
| Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFIaS) | Ziel der Initiative IFIaS ist es, beruflich nicht oder gering qualifizierten Personen einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Die Agenturen für Arbeit können im Rahmen von IFIaS Nachqualifizierungen und abschlussbezogene Teilqualifizierungen geringqualifizierter Arbeitsloser sowie Anpassungsqualifizierungen von Berufsrückkehrerinnen und Wiedereinsteigerinnen fördern. Das Programm wird 2013 mit einem Budget von 400 Millionen Euro fortgeführt. | In Kraft seit 01.01.2013 |
| Brandenburgisches Landesprogramm "Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen" | Durch intensive und individuelle Betreuung vor und nach der Arbeitsaufnahme sollen Langzeitarbeitslose dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden: Begleitung vor der Integration bis zu 6 Monaten und Nachbetreuung in der Beschäftigung bis zu 6 Monate. | August 2012 bis März 2015 |
| Landesprogramm "Arbeit für das Saarland - ASaar | Das Programm soll insbesondere langzeitarbeitslose Erwachsene über 25 Jahre, die als arbeitsmarktfern gelten, so fördern, dass eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich und Berufserfahrung erworben wird. Langzeitarbeitslose erwerben im Rahmen von öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen fachpraktische und soziale Kompetenzen. Um Arbeitgeber zu motivieren, entsprechende Arbeitsplätze nach § 16e SGB II zur Verfügung zu stellen, kann das Land eine Prämie gewähren. Dabei wendet sich ASaar an die Träger von Beschäftigungsmaßnahmen, aber auch an Arbeitgeber im erwerbswirtschaftlichen Bereich. | In Kraft seit 01.01.2013 |
| Baden-Württembergisches Landesprogramm "Gute und sichere Arbeit" | Das Programm "Gute und sichere Arbeit" erprobt modellhaft Arbeitsmarktdienstleistungen und besteht aus fünf Bausteinen: "Assistierte Teilzeit-Ausbildung" "Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen" Arbeitslosenberatungszentren "Arbeit und Gesundheit" "Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer | Bausteine (1) und (2) laufen bis 2014/2015. Zuwendungsbescheide sind verschickt. Die Förderung läuft bis 30.11.2013. Sozialpakt für Anfang 2013 geplant. (5):Start im Oktober 2012 . |
63. | Integrationsprojekte in Thüringen | Mit der Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Personen mit besonders schwerwiegenden bzw. mehrfachen Beeinträchtigungen wird nachhaltig Armut bekämpft. Die Förderinstrumente hierfür werden weiter entwickelt, u. a. durch Vernetzung bestehender Angebote zur sozialen Teilhabe und Integration unter Einbeziehung von lokalen Akteuren, kommunalen Einrichtungen und überregionalen Versorgungsträgern. | Die neue Richtlinie ist im ersten Quartal 2012 in Kraft treten. . . Neue Ansätze werden im Laufe des Jahres 2013 realisiert. |
64 | Thüringer Landesprogramm TIZIAN | Die Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung mit Nachhaltigkeit (TIZIAN) stellt ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut dar. Zielgruppe sind Alleinerziehende- und Familien-SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und multiplen persönlichen und sozialen Problemlagen sowie schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen. Sie sollen schrittweise an Beschäftigungs- und berufliche Perspektiven herangeführt werden. Dabei werden die Kinder der Teilnehmenden mit einbezogen und daraufhingewirkt, die Eltern- und Erziehungskompetenz nachhaltig zu stärken. | TIZIAN 1: Seit 2009 bis 31.12.2010 TIZIAN 2: 01.01.2011 bis 31.12.2012 TIZIAN 3: 01.01.2013 bis 30.06.2014 |
| Netzwerke wirksamer Hfl fen für Alleinerziehende | S. E F-Bundesprogramm. Um die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende nachhaltig zu verbessern, werden an 102 Standorten in Deutschland der Auf- und Ausbau lokaler oder regionaler Netzwerke zur Unterstützung von Alleinerziehenden gefördert. Ziel ist es, lokale und regionale Unterstützungsangebote effektiv zu verknüpfen und wirksame Kooperationen in die Regelorganisation der Jobcenter zu überführen. | Start im 2. Quartal 2011, Laufzeit zwei Jahre |
| Bürgerarbeit | Das durch den ESF geförderte Modellprojekt Bürgerarbeit hat zum Ziel, einen hohen Anteil der teilnehmenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch gute und konsequente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Für die Dauer von maximal 36 Monaten werden sozialversicherungspflichtige im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigungsverhältnisse mit einem Festbetrag gefördert. Von den möglichen rd. 33.000 bewilligten Bürgerarbeitsplätzen konnten bis Mitte 2012 rd. 28.000 Stellen tatsächlich besetzt werden. | 15.07.2010 bis 31.12.2014 |