Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl. AE-Nr. 110814 Europäische Kommission
Brüssel, den 30.5.2012 COM (2012) 299 final
1. Einleitung
Die Krise, von der heute so viele Länder Europas betroffen sind, hat das Vertrauen darauf erschüttert, dass Europa politisch und wirtschaftlich in der Lage ist, die im EU-Vertrag als ehrgeiziges Ziel verankerte "nachhaltige Entwicklung... auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums" zu erreichen. Viele EU-Bürger sind verärgert und fassungslos darüber, wie schnell eine lange Wachstumsperiode, die zu einer Anhebung des Lebensstandards geführt hat, in eine massive Finanzkrise mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten und einem voraussichtlich noch viele Jahre währenden hohen Verschuldungsniveau umgeschlagen ist. Die Schulden, Defizite und Ungleichgewichte, denen sich die EU heute gegenübersieht, sind nicht von einem Tag auf den anderen entstanden. Sie sind das Ergebnis einer jahrelangen Entwicklung und haben weitreichende soziale Folgen. Sie stellen die nationalen Regierungen und die EU auf eine harte Bewährungsprobe. Teils wurden die gegenwärtigen Schwierigkeiten über die weltweite Finanzkrise von außen in die EU eingeschleppt, teils sind sie hausgemacht. Entscheidend ist, dass wir ihnen nun konsequent und wirksam entgegentreten.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat deutlich gemacht, wie sehr zum einen alle EU-Volkswirtschaften und zum anderen die EU- und die Weltwirtschaft voneinander abhängen. Sie hat zudem erhebliche Lücken, Mängel und Ungleichgewichte in der Politik auf globaler, EU- und nationaler Ebene offenbart. Seit Ausbruch der Krise sind die EU und ihre Mitgliedstaaten mit der Überarbeitung des EU-Wirtschaftsmodells und der Wiederherstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit befasst. Im Sinne des von der Kommission im Oktober 2011 auf den Weg gebrachten Fahrplans für Stabilität und Wachstum1 wurde Folgendes beschlossen:
- - Massive Förderung von Stabilitäts- und Wachstumsmaßnahmen, damit die EU zu nachhaltigem Wachstum und einer hohen Beschäftigungsquote zurückfindet.
- - Einführung einer solideren und integrierten wirtschaftspolitischen Steuerung, so dass Ungleichgewichte früher erkannt und korrigiert werden. Dabei sollten die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten stärker unter EU-Aufsicht stehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Stärke und Wohlstand jedes Mitgliedstaats an die Situation in allen anderen Mitgliedstaaten geknüpft ist.
- - Stärkung des Bankensystems, indem die Banken angehalten werden, ihre Verschuldung vollkommen offenzulegen, zweifelhafte Forderungen abzuschreiben und ihre Geschäftsmodelle so neu auszurichten, dass sie in der Lage sind, Unternehmen und Privathaushalten künftig Kredite zu gewähren, ohne dass Rettungsmaßnahmen auf Kosten der Steuerzahler erforderlich werden.
- - Zwei umfangreiche Finanzhilfepakete sowie intensive Unterstützung für ein wachstumsorientiertes Programm zur Wiederbelebung der Wirtschaft als entschlossene Reaktion auf die Probleme Griechenlands.
- - Erweiterung der Rettungsschirme für das Euro-Währungsgebiet, indem neue Möglichkeiten geschaffen werden, hochverschuldete Mitgliedstaaten zu unterstützen, während diese ihre Haushalte sanieren, indem sie ihre Einnahmen und ihre Ausgaben in Einklang bringen, damit sie künftig Sozialleistungen, das Gesundheitswesen, die Renten, das Bildungswesen sowie die öffentliche Infrastruktur finanzieren können.
Wir sind diesem Fahrplan gefolgt und haben dabei solide, aber ungleichmäßige Fortschritte gemacht. Nach der Abschwächung der Konjunktur, der Verringerung des seit 2007/2008 aufgelaufenen enormen Leistungsbilanzdefizits, der Anpassung der Gehälter - steigende Löhne in "Überschussländern", sinkende Löhne in "Defizitländern" - sowie dem Einpendeln der Hauspreise in verschiedenen Mitgliedstaaten auf einem Niveau, das den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entspricht, gibt es eindeutige Anzeichen für die Wiederherstellung des Gleichgewichts in unserer Wirtschaft. Gestützt durch das neue wirtschaftspolitische Steuerungssystem der EU wird eine neue und gestärkte EU-Wirtschaft aus dem schmerzhaften Stabilisierungs- und Reformprozess hervorgehen.
Dauerhaftes nachhaltiges Wachstum und höhere Lebensstandards können nur auf der Grundlage gesunder öffentlicher Finanzen, tiefgreifender Strukturreformen und gezielter Investitionen entstehen. Die damit einhergehenden Herausforderungen lassen sich jedoch nur dann bewältigen, wenn genügend Wachstum zur Unterstützung dieses Prozesses vorhanden ist. Stabilität und Wachstum widersprechen sich nicht, sie stellen vielmehr zwei Seiten derselben Medaille dar. Die Mitgliedstaaten müssen dem derzeitigen mangelnden Vertrauen in die Wirtschaft durch mutige Reformen entgegentreten, die unsere zuletzt gesunkene Wettbewerbsfähigkeit wieder steigern. Es ist höchste Zeit zu handeln, um die besorgniserregenden Unterschiede bei der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets zu verringern. Obwohl die EU insgesamt ihren Anteil am Welthandel behaupten konnte, müssen wir die abnehmende internationale Wettbewerbsfähigkeit und den Verlust von Marktanteilen, die der Leistungsbilanz etlicher Mitgliedstaaten abzulesen sind, angehen.
Die Menschen brauchen kurzfristig Hoffnung und Aussichten auf eine bessere Zukunft. Ohne diese Aussichten werden wir zunehmenden politischen und wirtschaftlichen Problemen bei der Durchführung der notwendigen Reformen gegenüberstehen, was den wirtschaftlichen Aufschwung verzögern wird. Wir müssen Einigkeit erzielen und Vertrauen schaffen hinsichtlich der bevorstehenden notwendigen Änderungen und Entscheidungen. In diesem Dialog kommt den Sozialpartnern eine entscheidende Rolle zu.
Deswegen muss die EU in ihrer Gesamtstrategie dem Wachstumsaspekt mehr Gewicht einräumen. Die Grundlage dafür bildet die Zusammenführung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene und der Maßnahmen auf EU-Ebene - diese gemeinsamen Anstrengungen gilt es in der Strategie "Europa 2020" und in unseren neuen Steuerungsstrukturen zu verankern. Einige wichtige Bestandteile dieser Wachstumsinitiative sind bereits vorhanden - sie müssen nur vollständig umgesetzt werden. Andere Elemente erfordern Visionen, Mut und Führungsstärke zur Entfesselung ihres Potenzials - doch angesichts der Herausforderungen, denen sich die EU heute gegenübersieht, ist mutiges und wirksames Vorgehen gefragt.
In dieser Mitteilung schlägt die Kommission zahlreiche mögliche Bestandteile einer Wachstumsinitiative vor, die auf zwei sich gegenseitig verstärkenden Säulen beruht:
- - einer EU-Säule, die auf der Stärke und auf Synergien der Zusammenarbeit auf EU-Ebene gründet, und
- - einer Mitgliedstaatensäule, die auf der Freisetzung des Wachstumspotenzials von Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters gründet.
Nach der informellen Sitzung des Europäischen Rates vom 23. Mai und im Vorfeld des im Juni tagenden Europäischen Rates arbeitet die Kommission an allen möglichen Elementen weiter, die zu mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen können.
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
Auf EU-Ebene wurde die Strategie "Europa 2020"2 verabschiedet, die auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa abzielt. Dies ist die Grundlage für eine neue Wachstumsinitiative. Den Europa-2020-Zielen in den Bereichen Beschäftigung, Energie, Bildung und Ausbildung, Forschung und Armutsbekämpfung haben sämtliche Mitgliedstaaten zugestimmt. Sie weisen darauf hin, wie die Reformen in Europa erfolgen sollten. Ihre Umsetzung wird zu verbesserter Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz führen und das Wachstum in der EU beschleunigen. Durch ein stärkeres Bekenntnis zu unserem FuE-Ziel, 3 % des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren, könnten 3,7 Mio. neue Arbeitsplätze geschaffen und das BIP der EU bis 2020 um 800 Mrd. EUR gesteigert werden. Das Erreichen unserer Klima- und Energieziele bis 2020 würde bis zu 5 Mio. zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, die Energieversorgungssicherheit in Europa steigern und zur Einhaltung unserer Verpflichtungen bei der Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Könnten mindestens 20 Mio. Menschen der Armut entrissen werden, würde dies nicht nur ihre Lebensverhältnisse verbessern, sondern auch mit wirtschaftlichen Vorteilen für die Gesellschaft insgesamt einhergehen. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass es möglich ist, europaweit neue Arbeitsplätze und Marktchancen zu schaffen, die Arbeitslosenquote erheblich zu senken und unseren Bürgern eine bessere und grünere Zukunft zu bieten.
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
In den vergangenen Jahren wurde vieles für die Einführung starker wirtschaftlicher Aufsichtsmechanismen getan, die zur Stützung unserer Wirtschafts- und Währungsunion benötigt werden. Politische Wirksamkeit und das Vertrauen auf den Märkten werden davon abhängen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten dieses neue System umsetzen. Auf lange Sicht bedarf es zur Vollendung unserer Wirtschafts- und Währungsunion einer vertieften Integration. Eine starke EU braucht eine stabile Währung. Von dieser profitieren sämtliche Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören. Das Vertrauen in den Euro entscheidet darüber, ob Europa zu günstigen Zinssätzen Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen und diese aus einer starken Wirtschaft heraus zurückzahlen kann.
- - Der verschärfte Stabilitäts- und Wachstumspakt bringt der EU die auf Regeln beruhenden starken Politikinstrumente, die sie zur Gewährleistung gesunder öffentlicher Finanzen braucht. Die meisten Mitgliedstaaten müssen nun vorrangig ihre enormen Defizite abbauen. Abgesehen von dem jüngst vorgeschlagenen "Doppelpaket" besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, die kürzlich vereinbarten Regeln zu ändern. Die bestehenden Regeln gewähren einen Spielraum zur Beurteilung und zur Differenzierung zwischen Mitgliedstaaten nach deren haushaltspolitischen Möglichkeiten und makroökonomischen Bedingungen und stellen die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen langfristig sicher. Entscheidend für die Umsetzung der Regeln ist die Bewertung insbesondere der strukturellen haushaltspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die Kommission wird überwachen, wie sich starke Haushaltszwänge auf wachstumsfördernde öffentliche Ausgaben und auf öffentliche Investitionen auswirken. Gegebenenfalls wird sie Hilfestellung dazu geben, wie der Spielraum für mögliche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsregeln der EU und der Mitgliedstaaten genutzt werden kann. In den kommenden Monaten wird sie einen Bericht über die Qualität öffentlicher Ausgaben herausgeben, der sich mit diesen Fragen befasst.
- - Wir haben bedeutende Fortschritte bei der Erweiterung unserer Rettungsschirme erzielt. Am 1. Juli 2012 - und damit ein Jahr schneller als vorgesehen - soll der Europäische Stabilitätsmechanismus als ständiger Mechanismus für das Finanzkrisenmanagement im Euro-Währungsgebiet in Kraft treten. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und sonstige Mittel zur Krisenfinanzierung bieten uns nun zusammen eine Darlehenskapazität von insgesamt 800 Mrd. EUR. Gemeinsam mit den unlängst bewilligten IWF-Mitteln leisten die europäischen Rettungsschirme einen wesentlichen Beitrag zu globalen Sicherheitsnetzen für die Finanzwirtschaft. Entscheidend ist jedoch auch, wie wir unsere Rettungsschirme einsetzen. Für diejenigen, die den Fiskalpakt ratifizieren, enthält der Europäische Stabilitätsmechanismus eine Reihe neuer Instrumente, die die EU in die Lage versetzen werden, wirksam auf Krisensituationen zu reagieren. Dabei sind Flexibilität und rasches Intervenieren besonders wichtig.
- - Ein gestärkter EU-Bankensektor: Ein Zusammenbruch der Finanzmärkte konnte abgewendet werden und die Aufsicht über den Finanzsektor wurde grundlegend überholt. Grenzübergreifend operierende Banken werden nun von Aufsichtskollegien kontrolliert, und es wurden drei neue EU-Aufsichtsbehörden eingerichtet. Zudem wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) als EU-Aufsichtsinstanz auf Makroebene geschaffen. Die Rekapitalisierung bestimmter Banken muss noch im Rahmen der jetzt von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde koordinierten Strategie vollendet werden. Obwohl einige Banken die während der Krise erhaltenen öffentlichen Darlehen bereits zurückzahlen, hatte der Steuerzahler erhebliche Kosten zu tragen. Um sicherzustellen, dass der Privatsektor bei zukünftigen Rettungsmaßnahmen seinen gebührenden Beitrag leistet, wird die Kommission im Juni einen gemeinsamen gesetzgeberischen Rahmen für die Sanierung und Rettung von Banken und Investmentgesellschaften vorschlagen. Damit werden bei Bedarf Instrumente für die geordnete Rettung von angeschlagenen systemrelevanten Finanzinstituten bereitgestellt.
- - Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion: Wir müssen über den unmittelbaren Horizont hinaus blicken und der Frage nachgehen, wie die Wirtschaftsund Währungsunion der EU auf lange Sicht aussehen soll. Die Kommission wird sich für eine ambitionierte und strukturierte Lösung einsetzen. Das derzeitige mangelnde Vertrauen in das Euro-Währungsgebiet beeinträchtigt massiv die Wachstumsperspektiven der EU. Solange es nicht gelingt, gravierende Unsicherheitsfaktoren - wie beispielsweise die Situation in Griechenland - in den Griff zu bekommen, wird das für Investitionen und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze benötigte Vertrauen weiterhin ausbleiben. Ausgehend von dem bisher Erreichten müssen wir darlegen, welches die wichtigsten Schritte zu einer umfassenden Wirtschafts- und Währungsunion sind. Um dazu beizutragen, dass das Vertrauen in das Euro-Währungsgebiet und in unsere Fähigkeit zur Überwindung der aktuellen Schwierigkeiten wiederhergestellt wird, müssen wir unsere Entschlossenheit zur Fortsetzung des eingeschlagenen Kurses zeigen und müssen sich die Mitgliedstaaten politisch zum Euro bekennen. Hierzu bedarf es eines weitreichenden Prozesses, in dem auch rechtliche Fragen berücksichtigt werden. Dies muss auch einen politischen Prozess umfassen, um weitere Integrationsschritte demokratisch zu legitimieren und zu rechtfertigen.
Zu den wesentlichen Bausteinen eines solchen Prozesses sollten unter anderem Schritte in Richtung einer Bankenunion mit einer Gesamtfinanzaufsicht und einem einheitlichen System zur Sicherung von Bankeinlagen gehören. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch vom November 20113 bereits ihre Vorstellungen dazu bekannt gemacht, wie das Euro-Währungsgebiet gemeinsame Schuldtitel herausgeben könnte. Tempo und Abfolge dieser Schritte, d.h. einen Fahrplan und ein Zeitplan, müssen noch genauer bestimmt werden, aber eine frühzeitige Bestätigung der zu ergreifenden Schritte unterstreicht die Unumkehrbarkeit und die Stabilität des Euro.
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
Während der Binnenmarkt für Waren weitestgehend funktioniert, trifft dies nicht auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen oder Online-Dienste zu. EU-weites Wachstum lässt sich unter anderem durch eine bessere Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts am wirksamsten ankurbeln. Ein unmittelbarer Wachstumsschub für innovative Unternehmen würde sich aus der überfälligen Annahme der Legislativvorschläge zum EU-Patent ergeben. Nach so vielen Jahren sollte nun eine Entscheidung getroffen werden.
Im Juni wird die Kommission Maßnahmen zur verbesserten Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie vorschlagen. In vielen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Hemmnisse und Beschränkungen, die sie und andere Mitgliedstaaten daran hindern, die Vorteile der Richtlinie in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in vollem Umfang zu nutzen. Einer Analyse der Kommission zufolge ließe sich das BIP in Ergänzung des aus der teilweisen Umsetzung der Richtlinie bereits erreichten Zuwachses von 0,8 % um bis zu 1,8 % steigern, wenn sämtliche Beschränkungen entfielen. Die Analyse zeigt auch, dass sich der Abbau bzw. die Beseitigung der Hemmnisse positiv auf Handelsströme und ausländische Direktinvestitionen sowie auf das Produktivitätsniveau in jedem Mitgliedstaat auswirken würde. Zudem ließe sich so mehr Ausgewogenheit zwischen "Überschuss"- und "Defizit"-Ländern herstellen.
Noch im Lauf dieses Jahres wird die Kommission eine Binnenmarktakte II vorschlagen, mit der der Binnenmarkt in Schlüsselbereichen wie den digitalen und netzgebundenen Wirtschaftszweigen, in denen die EU derzeit noch nicht ausreichend leistungsfähig ist, vollendet werden soll. Wenn die EU erst einmal mit der materiellen und virtuellen Infrastruktur ausgerüstet ist, die sie zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts benötigt, können Wachstum freigesetzt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Neue Technologien und Netze können die Überlastung des europäischen Luft- und Straßenverkehrs verringern, zur Einrichtung intelligenter Stromversorgungsnetze beitragen, die sich aus erneuerbaren Energien speisen und Elektrofahrzeuge antreiben, und produktionsfördende Technologien per "Cloud Computing" kostengünstig allen Unternehmen zur Verfügung stellen. Die EU muss in Grundlagentechnologien wie Bio-, Nano- und Mikrotechnologie investieren, um ihre künftige industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dies geht nur über die Entwicklung neuer Waren und Dienstleistungen und über die Umstrukturierung industrieller Verfahren zur Modernisierung der EU-Industrie.
Die Kommission hat beharrlich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, grenzübergreifende Steuerhindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. Fortschritte auf EU-Ebene können Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Einhaltung der jeweiligen Wachstumsstrategieziele stimulieren und dazu beitragen, einen soliden umfassenden Rahmen für eine verbesserte Steuererhebung, die Betrugsbekämpfung und die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. In diesem Kontext muss der Rat die Vorschläge der Kommission zu Zinserträgen und zu Mandaten für die Aushandlung von Kooperationsabkommen mit Drittländern wieder aufgreifen. Im weiteren Jahresverlauf wird die Kommission eine Mitteilung veröffentlichen, in der Optionen für den Umgang mit Steuerparadiesen und aggressiver Steuerplanung dargelegt werden. Nach Auffassung der Kommission muss die Bekämpfung von missbräuchlicher Steuerplanung mit Maßnahmen gegen Betrug einhergehen. Dies erfordert eingehende technische Arbeiten und ein klares politisches Bekenntnis, doch könnten sich erhebliche Vorteile ergeben, nicht nur Mehreinnahmen betreffend, sondern auch in Bezug auf bessere und lautere Wettbewerbsbedingungen.
Ein Paradebeispiel für das positive Ineinandergreifen von Maßnahmen auf EU- und auf nationaler Ebene ist die Energiesteuer. Hier würde der Vorschlag der Kommission zu einer umstrukturierten Besteuerung der Energie den Umstieg auf eine emissionsarme und Ressourcen schonende Wirtschaft begünstigen und gleichzeitig Verzerrungen verringern, die aus der unterschiedlichen Besteuerung vergleichbarer, demselben Zweck dienender Produkte resultiert. Durch eine verstärkte Steuerneutralität sowie eine Vorzugsbehandlung umweltfreundlicherer Energiequellen ließen sich die EU-Ziele für die Verminderung des CO₂-Ausstoßes, für Energieeffizienz und erneuerbare Energie leichter erreichen.
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
In ihrem kürzlich vorgelegten Beschäftigungspaket hat die Kommission konkrete Maßnahmen für eine beschäftigungsintensive wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU vorgeschlagen. Die auf die Erschließung des Potenzials zur Schaffung von Arbeitsplätzen angelegten Maßnahmen in wichtigen Sektoren wie IKT (Informationsund Kommunikationstechnologien), Gesundheitswesen und grüne Wirtschaft erfordern die Zusammenarbeit von Kommission, Mitgliedstaaten, Sozialpartnern sowie öffentlichen und privaten Akteuren. Von der verstärkten Überwachung der nationalen Beschäftigungspläne durch das von der Kommission vorgeschlagene Benchmarking- und Scoreboard-Verfahren werden weitere Impulse für beschäftigungsfördernde Reformen ausgehen, zu denen auch die engere Verknüpfung der länderspezifischen Empfehlungen mit der Zuteilung von Mitteln aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds, beitragen dürfte, die die Kommission für den kommenden Programmzeitraum (2014-2020) vorgeschlagen hat.
Angesichts von mehr als drei Millionen freien Stellen in der EU muss mehr in die Kompetenzverbesserung investiert werden, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu beseitigen. EU-Programme wie Erasmus und Leonardo leisten einen maßgeblichen Beitrag, indem sie jungen Menschen helfen, in anderen Mitgliedstaaten zu studieren, sich dort ausbilden zu lassen und Berufserfahrung zu sammeln. Zudem wird mit neuen EU-Instrumenten wie dem Kompetenzpanorama und dem Qualifikationspass dafür gesorgt, dass in der EU erworbene Kompetenzen und Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Die Kommission setzt sich für mehr Arbeitskräftemobilität ein. Außerdem ist sie bestrebt, den Bedarf an Arbeitskräften und Kompetenzen mit dem Angebot auf dem Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen. Noch viel mehr kann erreicht werden, indem insbesondere durch die Sicherstellung der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und die Koordinierung von Sozialversicherungsleistungen rechtliche und praktische Hindernisse für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern beseitigt werden und die Vermittlung von Arbeitsstellen durch den Ausbau des EURES-Portals zu einem echten europäischen Instrument für die Arbeitsvermittlung verbessert wird.
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
Während die Außenhandelsbilanz der EU insgesamt ausgeglichen ist, deutet die Länderanalyse der Kommission darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten langfristig besorgniserregende Einbußen von Exportmarktanteilen hinnehmen müssen. Aus der Analyse geht jedoch auch hervor, dass die leistungsfähigsten Mitgliedstaaten ihr Exportwachstum zur Ankurbelung ihrer Wirtschaft genutzt haben. Überdies werden zwei Drittel der EU-Einfuhren gewinnbringend wiederausgeführt. Dies belegt, dass die EU nur davon profitieren kann, wenn sie ihre Handels- und Investitionsbeziehungen mit wichtigen Partnern intensiviert. Ein großer Teil des zukünftigen globalen Wachstums wird von den aufstrebenden Wirtschaften mit ihrem hohen Wachstumspotenzial kommen. Die EU muss sich dieses Wachstum durch den Abschluss bilateraler und regionaler Handels- und Investitionsabkommen mit wichtigen Partnern zunutze machen. Das jüngst in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea zeigt mit einer Steigerung der EU-Ausfuhren um 20 % im Laufe des Jahres 2011 bereits seine Vorteile. Die EU handelt derzeit aktiv verschiedene weitere Freihandelsabkommen aus, denen weitere folgen sollen. Wenn sich die enormen Vorteile dieser Abkommen einstellen sollen, müssen wir die Verhandlungen und die Ratifizierung beschleunigen.
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
Selbst in Zeiten einer strengen Haushaltskonsolidierung besteht Bedarf an gezielten öffentlichen Ausgaben und Investitionen. Die Kommission fördert wachstumsfreundliche Konsolidierungsmaßnahmen und drängt darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Ausgaben für Forschung, Bildung, nachhaltige Verwaltung natürlicher Ressourcen, Energie und Sozialleistungen nicht kappen. Obwohl der EU-Haushalt mit nur 1 % des BIP der EU bescheiden ist, bietet er einen enormen Mehrwert und kann sich als Katalysator für ein europaweites Wachstum erweisen.
- - Der mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020: Die Kommission hat für den nächsten Finanzierungszeitraum Vorschläge für einen wachstums- und investitionsorientierten Haushalt für die EU vorgelegt. Die Vorschläge der Kommission verknüpfen die länderspezifischen Empfehlungen für Strukturreformen mit EU-Haushaltshilfen, um Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die notwendigen Änderungen und Investitionen durchzuführen. Sie umfassen innovative Ideen für die Finanzierung von Forschung und Innovation sowie für den Zusammenschluss Europas in den Bereichen Verkehr, Energie und Breitbandverbindungen.
Zu diesen Vorschlägen gehört auch eine modernere Agrarpolitik und eine bessere Entwicklung des ländlichen Raums. Über 600 Mrd. EUR des von der Kommission vorgeschlagenen Haushalts würden der Finanzierung von Forschung, transeuropäischen Netzen, Investitionen in Humankapital, Kohäsionspolitik und Entwicklung des ländlichen Raums dienen. Kombiniert mit der Hebelwirkung nationaler Kofinanzierung und dem Einsatz innovativer Finanzinstrumente stellt dieser Betrag ein bedeutendes Budget für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum dar.
Die Kommission hat vorgeschlagen, bestimmte Infrastrukturvorhaben über Projektanleihen zu finanzieren, wodurch die Zuschüsse aus dem EU-Haushalt gestreckt würden. Durch Projektanleihen sollen Fremdkapitalmärkte als zusätzliche Finanzierungsquelle für Infrastrukturvorhaben und zur Stimulierung von Investitionen in strategisch wichtige EU-Infrastrukturprojekte für den Verkehr, die Energieversorgung und das Breitbandnetz genutzt werden. Indem die Kreditwürdigkeit der Projektanleihen privater Unternehmen verbessert wird, sollen institutionelle Kapitalanleger dazu bewegt werden, eine Finanzierung von wirtschaftlich aussichtsreichen Projekten mit stabilen und berechenbaren Cashflows über den Kapitalmarkt in Betracht zu ziehen. Zur Erprobung dieses Ansatzes hat die Kommission für 2012-2013 eine Pilotphase für Projektanleihen vorgeschlagen. Die EU-Gesetzgeber haben schnell reagiert, damit die EIB noch dieses Jahr Pilotprojekte finanzieren kann.
- - EU-Haushaltsplan 2013: Die Kommission hat eine Erhöhung der Mittel für Zahlungen um 7 % vorgeschlagen, damit genügend Mittel für die erwarteten Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Damit bleibt sie unter der vereinbarten Obergrenze der Mittel für Zahlungen im aktuellen EU-Finanzrahmen. Diese Zahlungen sollen ausschließlich in Produktionsanlagen, Beschäftigungsförderungsmaßnahmen, Ausbildung und die Forschung in den Mitgliedstaaten fließen. In einigen EU-Mitgliedstaaten werden mehr als 50 % der gesamten Investitionen der öffentlichen Hand aus EU-Fonds kofinanziert. Indem die EU ihre Zahlungsverpflichtungen einhält, leistet sie einen maßgeblichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum.
- - Ausrichtung der Strukturfonds auf Wachstum und Konvergenz in den Jahren 2012-2013: Im Durchschnitt werden im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik 65 Mrd. EUR pro Jahr für wachstums- und beschäftigungsfördernde Investitionen zur Verfügung gestellt. Um der Krise besser begegnen zu können, wurde der Schwerpunkt auf Forschung und Innovation, Förderung von KMU und Arbeitsmarktmaßnahmen für benachteiligte Arbeitnehmer verlegt, wozu 17 Mrd. EUR umverteilt wurden. Ferner wurde mehr in die Infrastruktur und die Energieeffizienz investiert. Diese Bemühungen werden fortgesetzt. In jüngster Zeit wurden über 7 Mrd. EUR auf ein Pilotprojekt umprogrammiert, mit dem gemeinsam gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorgegangen wird und der Zugang von KMU zu Fremdkapital erleichtert werden soll.
- - Erhöhung des Kapitalstocks der Europäischen Investitionsbank (EIB): Um unter Berücksichtigung der Grundsätze solider Bankpraktiken weiterhin im jetzigen großen Umfang Kredite vergeben zu können (rund 65 Mrd. EUR jährlich), braucht die EIB mehr Grundkapital. Die Mitgliedstaaten sollten dem Vorschlag der Kommission folgen und sich im Rahmen einer neuen EU-Wachstumsinitiative auf die Erhöhung des Grundkapitals um 10 Mrd. EUR einigen. Dadurch würde sich das Kreditvolumen um bis zu 180 Mrd. EUR erhöhen. Die Mittel, die dann zusätzlich für Darlehen zur Verfügung stünden, sollten auf die einzelnen EU-Staaten, darunter auch die wirtschaftlich schwächsten Länder, verteilt werden. Sie sollten in erster Linie für die Unterstützung von KMU in Sektoren wie Energieeffizienz und Renovierung von Gebäuden fließen, da so in der krisengeschüttelten Bauwirtschaft Arbeitsplätze geschaffen werden können und die EU ihre klima- und energiepolitischen Ziele leichter erreichen kann. Wird eine solche Kapitalerhöhung vereinbart, wird sich die Kommission dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der ihnen zustehenden Strukturfondsmittel für eine teilweise Übernahme des Risikos bei EIB-Krediten und für Darlehensbürgschaften für KMU verwenden. Wenn die Finanzierungsinstrumente so kombiniert werden, könnte die Wirtschaftstätigkeit in sämtlichen Sektoren und Regionen belebt werden. Außerdem könnten KMU leichter an Finanzmittel herankommen, was derzeit für sie problematisch ist.
- - Finanztransaktionssteuer: Die Kommission hat die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen. Die Einnahmen aus einer solchen Steuer (die auf rund 57 Mrd. EUR geschätzt werden) können in wachstumsfördernde Investitionen und/oder die Bankenrekapitalisierung fließen.4 Die Kommission hat vorgeschlagen, einen Teil der Einnahmen des EU-Haushalts dazu zu verwenden, die Haushaltsbeiträge der Mitgliedstaaten zu verringern.
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
Um Europa den Zielen der Strategie Europa 2020 näher zu bringen, hat die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters 2012 und dem erheblich verstärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt für jeden Mitgliedstaat Empfehlungen formuliert und dem Rat übermittelt. Diese Empfehlungen stützen sich auf eine gründliche Analyse der Lage jedes Mitgliedstaats, der Umsetzung der Vorjahresempfehlungen5 und der Befolgung der Ratschläge aus dem Jahreswachstumsbericht 20126 durch die Mitgliedstaaten. Die Situation ist in jedem Mitgliedstaat wegen der jeweiligen Besonderheiten eine andere. In den länderspezifischen Empfehlungen sind daher die Stärken, Schwächen und die Fähigkeit zur Bewältigung der Herausforderungen berücksichtigt. Die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sind jedoch - nicht nur aus politischen, historischen und geografischen Gründen, sondern auch durch die Dynamik der neuen Technologien, die die Märkte schneller als je zuvor zusammenschweißen - untrennbar miteinander verbunden. Die Gesamtentwicklung der EU hängt vom Zusammenspiel der Verhältnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten ab. Das Handeln (oder Nichthandeln) der Mitgliedstaaten hat zwangsläufig positive und negative Auswirkungen auf die übrigen Länder der EU. Daher brauchen wir eine EU-weite wirtschaftspolitische Steuerung im Zuge des Europäischen Semesters (siehe Anlage 1).
Die Kommission hat erstmals ausgehend von dem Verfahren zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte7 eine eingehende Überprüfung vorgenommen. Dieses Verfahren soll makroökonomische Stabilität und Wachstum sichern und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Im Februar wurde im Rahmen dieses Verfahrens der erste Warnmechanismus-Bericht veröffentlicht. Auf der Grundlage dieses Berichts wurden die ersten eingehende Überprüfungen für zwölf Ländern durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, Slowenien, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich).8 Dabei bestätigten sich Ungleichgewichte, die zwar nicht übermäßig waren, aber dennoch unsere Aufmerksamkeit erfordern. So müssen die laufenden Bemühungen um mehr Ausgewogenheit zwischen den Überschuss- und den Defizitländern fortgesetzt werden. Für diese Länder wurden in den länderspezifischen Empfehlungen präventive Empfehlungen formuliert. Sie umfassen Wettbewerbsförderungsmaßnahmen und Arbeitsmarktanpassungen, Deleveraging im privaten und öffentlichen Sektor sowie die Stabilisierung auf den Anlagemärkten.
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mitgliedstaaten insgesamt die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen und zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte ergreifen, wobei diese besser auf Wachstum ausgerichtet werden könnten. Die Arbeitslosigkeit, allen voran die Jugendarbeitslosigkeit, ist ein ernstes Problem, das sich nur langfristig lösen lässt. Wir müssen aber jetzt handeln, um die Beschäftigungsquote und die Produktivität zu erhöhen und die Qualifikationen und die Ausbildung besser auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt abzustellen, damit die Menschen auf gut funktionierenden Arbeitsmärkten wieder eine Beschäftigung finden. Allgemein müssen die negativen sozialen Folgen der Krise, darunter die Armut, angegangen werden.
Mehrere Mitgliedstaaten, besonders die Länder, die einem Strukturanpassungsprogramm unterzogen werden, und die Länder, die unter genauer Marktbeobachtung stehen, haben umfassende Strukturreformen, darunter auch Arbeitsmarktreformen eingeleitet. Diese Anstrengungen sind für die Konjunkturerholung und dauerhaftes Wachstum unerlässlich und verringern die makroökonomischen Ungleichgewichte in Europa insgesamt. Es muss jedoch in der gesamten EU noch viel mehr getan werden, damit sich das Wachstumspotenzial entfalten kann, damit Möglichkeiten für die Unternehmensentwicklung entstehen und das neue Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen beispielsweise in der grünen Wirtschaft, im Dienstleistungssektor, in der Energiewirtschaft, in der Fremdenverkehrsbranche und in der digitalen Wirtschaft genutzt wird und sich das Qualifikations- und das Innovationsniveau verbessern. Dringend wichtig sind Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs, zur Verbesserung des Lebensstandards und zur Bewältigung der Herausforderungen der Bevölkerungsalterung.
Die Kommission befürchtet, dass die Zusagen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen werden, um die Kernziele der Strategie Europa 2020 in wichtigen Bereichen wie Erwerbstätigenquoten, FuE, Bildung und Armutsbekämpfung zu erreichen. Für die Zukunft Europas ist es aber ausschlaggebend, dass diese Ziele erreicht werden.
Wie können die Mitgliedstaaten ihr Wachstumspotenzial entfalten?
In ihrem Jahreswachstumsbericht 2012 empfahl die Kommission eine Konzentration der Bemühungen auf nationaler und EU-Ebene auf folgende fünf Bereiche:
- - Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
- - Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
- - Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
- - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
- - Modernisierung der Verwaltungen
In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Ergebnisse der Länderanalysen, die die Kommission auf der Grundlage der Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme, der Nationalen Reformprogramme und gegebenenfalls der Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen vorgenommen hat, zusammengefasst. Der Kasten am Anfang jedes Abschnitts enthält einen Überblick über die wichtigsten länderspezifischen Empfehlungen und zeigt, wie entsprechende Maßnahmen zum Wachstum im betreffenden Land beitragen können.
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Die länderspezifischen Empfehlungen im Bereich der wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung sind auf eine langfristig solide Haushaltspolitik in allen Mitgliedstaaten angelegt. Es handelt sich um differenzierte Haushaltsstrategien, in denen die Besonderheiten der Mitgliedstaaten, insbesondere die bestehenden haushaltspolitischen und makrofinanziellen Risiken berücksichtigt sind. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, ihre Staatshaushaltsdefizite und Schulden abzubauen, dabei aber weiter in Forschung und Innovation, Bildung und den Energiesektor zu investieren und die Sozialsysteme, darunter auch die Rentensysteme, zukunftsfähig und wirksamer zu machen. Im Steuerbereich wird unter anderen empfohlen, die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Umweltschädigung und den Verbrauch zu umzuverteilen, die Besteuerung effizienter zu machen, indem Mehrfachbefreiungen (darunter ermäßigte Sätze) abgeschafft werden, sowie gegen Steuerflucht und die Schattenwirtschaft vorzugehen. Zudem werden die Mitgliedstaaten zu Haushaltsdisziplin auf subnationaler Ebene angehalten.
23 Mitgliedstaaten werden zurzeit einem Defizitverfahren nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt unterzogen. Sie werden in den länderspezifischen Empfehlungen darauf hingewiesen, dass sie den Empfehlungen des Rates für Korrekturmaßnahmen nachkommen müssen. Für Deutschland und Bulgarien hat die Kommission am 30. Mai in zwei getrennten Beschlüssen vorgeschlagen festzustellen, dass kein übermäßiges Defizit mehr besteht. Darüber hinaus hat die Kommission, nachdem sie die Maßnahmen Ungarns geprüft hat, gemäß der EU-Verordnung über den Kohäsionsfonds einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung der Aussetzung von Mittelbindungen für den Kohäsionsfonds vom März 2012 vorgeschlagen. Den Behörden derjenigen Mitgliedstaaten, die keinem Defizitverfahren unterliegen, wird empfohlen, ihre finanzpolitischen Pläne auf die Wachstumsförderung und zugleich einen Haushalt auszurichten, der eine langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsalterung, sicherstellt.
Die Analyse der Kommission hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten mit der Haushaltskonsolidierung im Großen und Ganzen auf Kurs sind und ihre Haushaltsdefizite reduzieren. Die Defizite sollten von 4,5 % im Jahr 2011 auf 3,5 % im Jahr 2012 abgebaut werden. Die Staatsschuldenquote wächst jedoch weiter und hat 2012 86 % des BIP erreicht, was auch auf die niedrigeren Wachstumsraten zurückzuführen ist. Die Kommission erachtet es als unabdingbar, an den vereinbarten Fristen für die Korrektur übermäßiger Defizite festzuhalten und zügig Maßnahmen zur Erreichung der vom Rat aufgeführten mittelfristigen Haushaltsziele zu ergreifen. Solche haushaltspolitischen Korrekturen sollten, wie unten beschrieben, auf ein nachhaltigeres Wirtschaftswachstum angelegt sein. Dies ist im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der bei der Strukturanpassung zur Korrektur übermäßiger Defizite und zur Erreichung der mittelfristigen Ziele auch Raum für die Wirkung automatischer Stabilisatoren lässt. Gleichzeitig zeigt dies, dass die Mitgliedstaaten, die unter genauer Marktbeobachtung stehen, in ihren ehrgeizigen Konsolidierungsbemühungen nicht nachlassen dürfen, auch wenn das makroökonomische Umfeld schlechter ist als erwartet. Auch den Ländern, für die das Defizitverfahren eingestellt wird, wird empfohlen, den verfügbaren haushaltspolitischen Spielraum für wachstumsfördernde Investitionen zu nutzen. Wie in den EU-Vorschriften vorgesehen, werden in den Mitgliedstaaten strengere Haushaltsregeln eingeführt. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass nicht nur auf zentralstaatlicher Ebene Haushaltsdisziplin geübt wird, sondern dass auch auf subnationaler Ebene die staatlichen Ausgaben ebenso wirksam unter Kontrolle gehalten werden. Dies ist für mehrere föderative oder regional strukturierte Länder eine besondere Herausforderung.
Entscheidend wird die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen sein, indem Ausgaben im Zusammenhang mit Europa-2020-Zielen Vorrang erhalten und gewährleistet wird, dass diese Ausgaben so effizient wie möglich sind. Die Kontrolle staatlicher Beihilfen durch die EU trägt zur Förderung der Ausgabenqualität bei und reduziert Verzerrungen. Die Kommission hat kürzlich einen ambitionierten Vorschlag zur Modernisierung staatlicher Beihilfen vorgelegt, dem zufolge die Mitgliedstaaten eine bessere Einhaltung der Regeln sowie eine bessere interne Koordinierung der staatlichen Beihilfemaßnahmen auf nationaler Ebene gewährleisten müssen.
Wegen der Bevölkerungsalterung ist eine Anpassung der Rentensysteme im Gange. Manche Länder führen eine tiefgreifende, auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit angelegte Reform durch. Diese Reformen sind unabdingbar, um die Kosten eines angemessenen Wohlfahrtssystems unter Kontrolle halten und dessen Finanzierbarkeit auf Dauer sichern zu können. Gleichzeitig müssen in dem Maß, in dem die Lebenserwartung steigt, ältere Arbeitnehmer, die eigentlich das Rentenalter erreicht haben, Anreize erhalten weiterzuarbeiten. Außerdem muss geprüft werden, ob die Renten angemessen sind, um Altersarmut vorzubeugen. Bei den Krankenversicherungssystemen hat sich noch nicht sehr viel verändert. Hier gilt es, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zu garantieren, aber gleichzeitig den durch die Bevölkerungsentwicklung bedingten zunehmenden Kostendruck in den Griff zu bekommen.
Zur Konsolidierung ihres Staatshaushalts erhöhen mehrere Mitgliedstaaten die Steuern. Die Kommission hat eine Verlagerung der Besteuerung vom Faktor Arbeit auf umweltschädigende Praktiken, den Verbrauch und Immobilien gefordert, wobei die einkommensschwächsten Bevölkerungsgruppen nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen. Zwar haben einige Mitgliedstaaten die Verbrauchssteuern deutlich erhöht und Maßnahmen gegen den Abwärtstrend bei den Umweltsteuern ergriffen, doch deutet nichts auf eine Senkung der Besteuerung der Arbeit hin. Bei der Abschaffung von Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen sowie ermäßigten Sätzen, beispielsweise beim Mehrwertsteuersatz, sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Diese Anstrengungen sollten fortgesetzt werden. Zudem sind zwar Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerdisziplin im Gange, doch wird noch nicht entschlossen genug gegen die Schattenwirtschaft vorgegangen.
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Im Hinblick auf die Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft wird in den länderspezifischen Empfehlungen zur Vollendung der Umstrukturierung des Bankensektors geraten, ohne beim Deleveraging zu weit zu gehen.
Der Finanzsektor wird gemäß den EU-Vorschriften und -Empfehlungen weiter umstrukturiert, die Finanzaufsicht verbessert. Die Lage der Banken, die von der Finanzkrise am ärgsten betroffen waren und noch immer nicht ganz gesund sind, gibt nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Dadurch erklären sich die Forderungen nach einer weiteren Umstrukturierung und Vorsorgemaßnahmen in den Empfehlungen für bestimmte Länder.
In vielen Ländern hat sich die Kreditvergabe an die Realwirtschaft noch immer nicht normalisiert, was besonders für KMU problematisch ist. Zwar sind die Gründe hierfür teilweise in schwachen Unternehmensbilanzen und Geschäftsaussichten zu suchen, erschwerend hinzu kam allerdings, dass es keine ausreichenden Unterstützungsstrukturen für KMU gibt. Daher sollten neue Kapitalpools für Unternehmen gefördert werden, bei denen beispielsweise Privatkredite, privates Beteiligungskapital und Risikokapital genutzt werden können. Die EU-Strukturfonds können hier in manchen Ländern eine wichtige Rolle spielen, indem sie durch spezifische Instrumente Kredite finanzieren und Kreditbürgschaften stellen.
Vielen KMU machen die verspäteten Zahlungen von Behörden zu schaffen. Zur Behebung dieses Problems wurde eine Richtlinie über Zahlungsverzug vorgeschlagen, die im März 2013 in Kraft treten wird. Die Behörden müssen unter Umständen weitere Anstrengungen unternehmen, um den vor Inkrafttreten der Richtlinie aufgelaufenen Zahlungsrückstand aufzuholen.
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wird in den länderspezifischen Empfehlungen in erster Linie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, unter anderem durch Verringerung des Verwaltungsaufwands, und zur Öffnung der Netzbranchen, darunter der Energiewirtschaft, des Schienenverkehrs und der Telekommunikationsbranche, für den Wettbewerb geraten, so dass den Unternehmen und den Bürgern bessere Dienstleistungen zu besseren Preisen angeboten werden. Manchen Ländern wird geraten, die Regulierungsstellen unabhängiger zu machen. Was die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie anbelangt, so sollten unbegründete oder unverhältnismäßig strenge Auflagen für die Erbringung von Dienstleistungen, darunter auch Verkaufsbeschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts, eliminiert werden. Zudem werden Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Hemmnisse im Einzelhandel gemacht. Daneben wird auch die Förderung der Forschung und Innovation, Steigerung der Ressourceneffizienz und die Ausrichtung der Bildung und Ausbildung auf den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt empfohlen.
In vielen Mitgliedstaaten ist der Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen unzureichend. Neben mehr Ehrgeiz bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wären Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel hilfreich. So sollten Markteintritts- und -austrittshindernisse für Firmen abgebaut und ungerechtfertigte Beschränkungen für Unternehmens- und freiberufliche
Dienstleistungen, Rechtsberufe, buchhalterische und technische Beratung, das Gesundheits- und Sozialwesen beseitigt werden. Die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens durch die Förderung der grenzüberschreitenden Beteiligung an Ausschreibungen würde neue Möglichkeiten, Prozesse und Innovation stimulieren.
Wichtige Netzbranchen - Verkehr, Energie und Breitband - müssen erheblich leistungsfähiger werden. In verschiedenen Ländern muss dazu in die Infrastruktur investiert werden: Es gilt, die Netze besser zu verbinden, das Angebot zu erweitern und Preiswettbewerb zuzulassen. Angesichts des engen haushaltspolitischen Spielraums sollten innovative Finanzierungsformen, bei denen private und öffentliche Mittel kumuliert werden, wie EU-Projektanleihen, genutzt werden. Auf vielen Märkten ist der Wettbewerb nach wie vor zu schwach, der EU-weite Regelungsrahmen ist noch nicht vollständig in Kraft: Die Hälfte der Mitgliedstaaten hat die Energiebinnenmarkt-Richtlinien noch nicht oder nicht ordnungsgemäß in innerstaatliches Recht umgesetzt. In mehreren Mitgliedstaaten muss bei den Energielieferanten für mehr Wettbewerb gesorgt, müssen Preisregelungen abgeschafft und die Regulierungsstellen unabhängiger werden. Der Verkehrssektor muss weiter dereguliert werden, und im Schienenverkehr in großen Mitgliedstaaten oder Transitländern müssen Markteintrittshindernisse beseitigt werden. Die Breitbandverbreitung ist insgesamt gesehen noch immer gering. Es besteht somit ein erhebliches Potenzial für eine Verbesserung des Dienstangebots und für einen Ausbau des elektronischen Geschäftsverkehrs.
Verbesserungen in der Ressourceneffizienz und weitere Schritte zu einer emissionsarmen Wirtschaft sind unverzichtbar für die Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit Europas angesichts knapper werdender Ressourcen, Preisvolatilität und des anhaltenden Klimawandels. Ein effizienterer Umgang mit Ressourcen sowie eine bessere Verwaltung der natürlichen Ressourcen wird erhebliche Marktchancen für weiteres Wachstum und mehr Beschäftigung eröffnen, was letztlich zu mehr Produktivität, geringeren Kosten und größerer Innovation führt.
FuE und Innovation sind für die Wettbewerbsfähigkeit Europas unabdingbar. Zwar sind manche Mitgliedstaaten in vielen Bereichen weltweit führend, doch fällt Europa insgesamt allmählich etwas zurück. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden Finanzmittel nicht etwa auf die Forschung umverteilt oder die Forschungsmittel aufgestockt, vielmehr wurden die Ausgaben der öffentlichen Hand für Forschung in vielen Mitgliedstaaten gekürzt. Es werden eindeutig zusätzliche private FuE-Investitionen benötigt, die gegebenenfalls mit staatlichen Anreizen gefördert werden sollten. Forschungsergebnisse sollten durch vorkommerzielle Auftragsvergabe mehr Marktnähe erfahren. Allgemein müssen mehr Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen für lebenslanges Lernen, Forschungsstellen und Unternehmen entstehen, wofür die vorhandenen EU-Instrumente ausgiebig genutzt werden sollten.
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
In vielen Empfehlungen geht es darum, die Voraussetzungen für mehr Beschäftigung zu schaffen, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Menschen in Arbeit zu halten. Besonderes Augenmerk gilt der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der Senkung der Schulabbrecherquote, der Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung und einer Ausweitung des Lehrstellenangebots. Mehrere Empfehlungen befassen sich mit der Linderung der Armut und der Hilfe für schutzbedürftige Gruppen. Empfohlen wird auch eine stärkere, individuellere Unterstützung bei der Arbeitssuche und die Förderung einer Vollzeitbeschäftigung von Frauen. Den Mitgliedstaaten wird ferner empfohlen, dafür zu sorgen, dass ihre Lohnbildungssysteme die Produktivitätsentwicklung angemessen widerspiegeln und Anreize für die Schaffung neuer Arbeitsplätze setzen.
Die Krise hat einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit bewirkt und die Beschäftigungsaussichten vieler Menschen so weit verschlechtert, dass diese dem Arbeitsmarkt möglicherweise dauerhaft den Rücken kehren werden. Die Arbeitslosigkeit dürfte eine Zeitlang auf hohem Niveau bleiben, da es eine Weile dauert, bis die wirtschaftliche Erholung auf dem Arbeitsmarkt ankommt. Zwar werden aktive Arbeitsmarktstrategien verfolgt wie Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Beratungsleistungen der Arbeitsämter, doch sind sie oft nicht präzise genug ausgerichtet und in ihrer Wirksamkeit beschränkt.
Die sozialen Folgen werden zunehmend spürbar. Armut und Armutsrisiko steigen und der Druck auf die öffentlichen Ausgaben führt zu problematischen Kompromissen bei den Sozialleistungen.
Die Jugendarbeitslosigkeit hat dramatisch zugenommen. Bei jungen Leuten ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie keine Arbeit finden, doppelt so hoch wie bei Erwachsenen. EU-weit liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 22 %; in einigen Mitgliedstaaten erreicht sie 50 %. Es gibt einige vielversprechende Erfahrungen mit Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantien für Jugendliche, die unter anderem mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds in der EU verbreitet werden könnten.
Die Fortschritte beim Ausbau erschwinglicher Kinder- und Altenbetreuungsplätze, bei der Verringerung des Lohngefälles und der steuerlichen Besserstellung von Zweitverdienern reichen nicht aus, um den Anteil der Frauen am Arbeitsmarkt nennenswert zu erhöhen. Noch immer wird nicht genug getan für aktives Altern, wozu auch die Modernisierung der Arbeitsregelungen und mehr Möglichkeiten für lebenslanges Lernen gehören. Solche Strategien sind unerlässlich, um vor allem die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu erhöhen.
Manche Mitgliedstaaten haben ihre Lohnbildungs- und Lohnindexierungssysteme grundlegend reformiert, um zu gewährleisten, dass die Lohnentwicklung mit der Zeit die Produktivität besser widerspiegelt. In anderen Ländern, in denen bestimmte Lohnindexierungssysteme als mögliche Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit eingestuft wurden, waren die Fortschritte begrenzt. Diese Länder müssen in Abstimmung mit den Sozialpartnern Wege finden, wie sie ihr Handicap in Zukunft verringern. In Ländern mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen ist eine gewisse Verlagerung zugunsten der Binnennachfrage - auch durch Lohnsteigerungen - festzustellen. Dieser Kurs sollte beibehalten werden. Das Lohnniveau sollte nicht zu hoch sein, um die Einstellung insbesondere von jungen Menschen und Geringqualifizierten nicht zu gefährden, es darf aber auch nicht so niedrig sein, dass die Gefahr besteht, Armutsfallen in der Beschäftigung zu schaffen.
Während einige Mitgliedstaaten ihre Arbeitsgesetzgebung grundlegend reformiert haben, um eine flexiblere Regelung von Beschäftigungsverhältnissen zu ermöglichen, scheinen die Reformen in anderen Fällen nur schleppend voranzugehen, wenn man sich die Dringlichkeit der Lage und die Gefahr einer Segmentierung des Arbeitsmarkts vor Augen führt mit einem Großteil der Bevölkerung in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder außerhalb des Arbeitsmarkts. In mehreren Ländern haben sich Kurzarbeitsregelungen und andere interne Flexibilitätsmaßnahmen als wirksam erwiesen, um Arbeitsplätze auf dem Höhepunkt der Krise, vor allem in der verarbeitenden Industrie, zu erhalten. Um die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern, hat die Kommission Vorschläge vorgelegt, die den Mitgliedstaaten Anreize geben sollen, ihre Beschäftigungspolitik wirkungsvoller zu gestalten9 und die Beschäftigungsmöglichkeiten bei grünen Technologien, im Gesundheitssektor und im IKT-Bereich zu nutzen, wo ihren Schätzungen nach über 20 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen könnten. Die Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten kann auch mithilfe des europäischen Arbeitsvermittlungsnetzes EURES gefördert werden, das über Landesgrenzen hinweg freie Stellen und entsprechende Fertigkeiten zusammenbringt.
Die laufenden Bemühungen, die hohen Schulabbrecherquoten in den Griff zu bekommen, zu denen sowohl Präventivmaßnahmen als auch eine Reform der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Förderung des Lehrstellenangebots gehören, müssen verstärkt werden. Dies ist nicht nur für die Beschäftigungsfähigkeit der nachwachsenden Generation von grundlegender Bedeutung, sondern für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt, da die EU in diesem Punkt hinter ihren Haupthandelspartnern zurückfällt. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass der demografische Wandel ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage und einen Mangel an Arbeitskräften nach sich ziehen wird, was den Druck auf die Arbeitszeitdauer und die Arbeitsproduktivität zusätzlich erhöht. Mehrere Länder müssen besondere Anstrengungen unternehmen, um die hohe Zahl der Schulabbrecher zu verringern, die Chancen junger Leute auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Allgemein muss die Bildungsleistung - auch bei der Berufs- und Hochschulbildung - durchgängig verbessert werden. In vielen Mitgliedstaaten kann bei der Lehrlingsausbildung noch viel getan werden. Allgemein muss sehr viel mehr getan werden, um die allgemeine und berufliche Bildung zu verknüpfen, künftige Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu antizipieren und so den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Modernisierung der Verwaltungen
Die länderspezifischen Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung betreffen Dienstleistungen für Unternehmen, den Abbau des Rückstaus in der Justiz und den Einsatz von Online -Diensten, um den Kontakt zu Bürgern und Unternehmen zu erleichtern. In mehreren Empfehlungen wird auch eine Stärkung der Verwaltungskapazitäten für den Umgang mit den EU-Fonds angesprochen.
Die öffentliche Verwaltung ist überall in der EU unter Druck: Nicht nur werden ihr die Mittel und das Personal gekürzt, sie muss sich auch auf die immer höheren Erwartungen der Gesellschaft und der Unternehmen einstellen. In dem Maße, wie die politische und wirtschaftliche Integration voranschreitet, müssen immer kompliziertere und anspruchsvollere EU-Vorschriften umgesetzt werden. Schwache Verwaltungen in einigen Mitgliedstaaten sind ein Problem: Unternehmerische Aktivitäten werden erschwert, die Mittel der EU-Fonds versickern, und EU-Vorschriften werden nicht korrekt umgesetzt. Eine öffentliche Verwaltung von hoher Qualität erfordert technologische und organisatorische Innovationen und eine entschlossene Hinwendung zu Online-Diensten. Manche Behörden könnten auch von einem umfassenderen Austausch bewährter Praktiken profitieren. Die Leistung der Ziviljustiz ist in vielen Ländern verbesserungsbedürftig: So muss der Rückstau bei den Verfahren abgebaut werden, Gerichtsverfahren müssen beschleunigt werden, und es müssen alternative Formen der Streitbeilegung eingeführt werden.
In Anbetracht des Drucks, der auf den öffentlichen Finanzen lastet, sind die EU-Fonds ein wesentliches Instrument, um die Wirtschaft anzukurbeln und in vielen Ländern wachstumsfördernde Projekte vor Ort zu finanzieren. Die Verwaltung öffentlicher Institutionen muss durch einen professioneller arbeitenden öffentlichen Dienst, durch eine bessere Personalverwaltung, eine Verbesserung der analytischen Fähigkeiten und die Gewährleistung von Kompetenz, Kontinuität und Stabilität des Personals gestärkt werden. Die Regeln auf EU-Ebene wurden vereinfacht, und die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, Mittel stärker auf die Wachstumsförderung auszurichten.
Viele Mitgliedstaaten müssen größere Anstrengungen unternehmen, um gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vorzugehen. In den Mitgliedstaaten hat sich eine "Schattenwirtschaft" herausgebildet, die in einigen Ländern hoch entwickelt ist. Die Probleme, die sich durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung stellen, müssen auf unterschiedlichen Ebenen angegangen werden. Die Steuererhebung muss effizienter werden. Die Mitgliedstaaten müssen intensiver und besser zusammenarbeiten. Die EU muss gegenüber Drittstaaten ein klare, kohärente Politik vertreten, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung getroffen werden können, die sich auf bestimmte Rechtssysteme außerhalb der EU stützen, die keine gleichwertigen Standards anwenden. Es bedarf einer abgestimmten, wirksamen Politik gegenüber Drittländern.
4. Fazit
Die Krise brachte EU-weit stark ausgeprägte Ungleichgewichte und Reformunwillen ans Licht. So wie es einige Zeit gebraucht hat, bis diese Probleme sichtbar wurden, wird es Zeit brauchen, um die Wirtschaft wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Die Analyse für das Europäische Semester 2012 zeigt, dass die neue wirtschaftspolitische Steuerung der EU beginnt, Wirkung zu zeigen, und den Mitgliedstaaten hilft, sich auf die wesentlichen Reformen zu konzentrieren, die nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze hervorbringen werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihrer Haushaltskonsolidierung nicht immer für die wachstumsfreundlichste Lösung entscheiden.
Es besteht insgesamt die dringende Notwendigkeit, in den kommenden zwölf Monaten den Schwerpunkt stärker auf wachstumsfördernde Maßnahmen zu legen, gleichzeitig aber die Haushaltskonsolidierung und die Stabilisierung des Finanzsektors fortzuführen. Dies muss in einer abgestimmten Weise auf nationaler und EU-Ebene geschehen, damit politische Maßnahmen und Reformen größtmögliche Wirkung entfalten können.
In dieser Mitteilung und in ihren detaillierteren länderspezifischen Empfehlungen schlägt die Kommission konkrete Maßnahmen vor, die dabei helfen können, die EU auf den Wachstumspfad zurückzuführen und Arbeitsplätze zu schaffen, die dazu beitragen werden, den Lebensstandard anzuheben, die Armut zu lindern und ein nachhaltigeres Wachstum für die Zukunft zu sichern. Diese Empfehlungen müssen vorrangig umgesetzt werden. Die Kommission wird sämtliche zur Verfügung stehenden Instrumente des neuen wirtschaftspolitischen Steuerungsmechanismus nutzen, um die Fortschritte im kommenden Jahr zu verfolgen und zu bewerten.
Gleichzeitig wird sich die Kommission weiterhin auf die vollständige Umsetzung des Fahrplans vom Oktober 2011 konzentrieren, um ein ausgewogenes Konzept zu gewährleisten, das der EU hilft, die Krise zu meistern.
Die Kommission wird intensiv mit den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen zusammenarbeiten, um ihre Wachstumsinitiative umzusetzen und die Bausteine und den Zeitplan für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion zu erarbeiten.
Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Im März 2010 hatte die Kommission die Strategie "Europa 2020" vorgeschlagen, die vom Europäischen Rat als Agenda für Wachstum und Beschäftigung der EU für das kommende Jahrzehnt verabschiedet wurde. Sie umfasst fünf Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, FuE, Klima und Energie, Bildung und Armutsbekämpfung. 23 Mitgliedstaaten haben im März 2011 außerdem den Euro-Plus-Pakt vereinbart, um ihre Reformen in Bereichen, die auf EU-Ebene nicht vollständig erfasst sind (siehe Kasten), stärker abzustimmen.
Die Kommission hat daneben ein "Sixpack" von Rechtsvorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung vorgeschlagen, das nach Zustimmung der EU-Gesetzgeber am 13. Dezember 2011 in Kraft trat. Die neuen Vorschriften haben die EU mit neuen, wirksamen Instrumenten ausgestattet, die eine eingehendere Verfolgung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten und die Durchsetzung der neuen Regeln ermöglichen. Auf diese Weise wurde durch die Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts die kollektive Überwachung der öffentlichen Finanzen verstärkt. Die im Vertrag verankerte Schuldenquote erhielt mehr Gewicht, und sowohl die präventive als auch die korrektive Komponente wurden durch neue Durchsetzungsmechanismen (einschließlich Sanktionen) ergänzt.
Das Überwachungsverfahren wurde um ein neues Verfahren zur Überwachung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte erweitert, da man erkannt hat, wie wichtig ein konsequentes Vorgehen gegen makroökonomische Ungleichgewichte nichtfiskalischer Art ist. Damit soll das Entstehen neuer Ungleichgewichte verhindert werden, die die wirtschaftliche Stabilität gefährden können. Wo Ungleichgewichte bestehen, wird das Verfahren dafür sorgen, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Das neue Verfahren umfasst eine Sanktionsregelung bei wiederholter Missachtung vereinbarter Maßnahmen. Im Februar 2012 veröffentlichte die Kommission im Rahmen dieses neuen Verfahrens den ersten Warnmechanismus-Bericht. Auf der Grundlage dieses Berichts wurden die ersten eingehenden Überprüfungen für zwölf Länder durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, Slowenien, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich). 10
Um all diese Verpflichtungen zusammenzuführen, die Zielvorgaben gemeinsam zu erreichen und um eine bessere Exante-Koordinierung und ein Followup der Beschlüsse zu gewährleisten, vereinbarten die Mitgliedstaaten 2011 in Gestalt des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung erstmals eine neue Vorgehensweise zur Koordinierung ihrer nationalen Politik und setzten diese um.
Auftakt des Europäischen Semesters ist der Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission, in dem die wirtschaftlichen Herausforderungen für die gesamte EU analysiert und prioritäre Maßnahmen vorgeschlagen werden. Der Jahreswachstumsbericht wird dem Europäischen Parlament vorgelegt und dient als Grundlage für die Beratungen der Staats- und Regierungschefs auf ihrem Frühjahrsgipfel im März. Die Mitgliedstaaten legen daraufhin im April Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme (die sich auf ihre öffentlichen Finanzen beziehen) und nationale Reformprogramme (mit wachstums- und beschäftigungswirksamen Maßnahmen) vor, die alle von der Kommission gleichzeitig geprüft werden. Das Ergebnis ihrer Prüfung legt die Kommission in Form von Vorschlägen für länderspezifische Empfehlungen auf Jahresbasis vor, die in den verschiedenen Ratsformationen erörtert und vom Europäischen Rat gegen Ende des ersten Halbjahrs gebilligt werden, bevor sie der Rat endgültig verabschiedet. In der zweiten Jahreshälfte stellen die Mitgliedstaaten ihren Haushaltsplan und ihre Reformstrategien fertig, und die Kommission und die übrigen EU-Institutionen erörtern und kontrollieren Leistungen und Fortschritte.
Die heutigen Empfehlungen leiten die letzte Phase des zweiten Europäischen Semesters auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates ein. Gegenüber dem Vorjahr ist festzustellen, dass die Lehren aus der Umsetzung der Empfehlungen von 2011, die Ergebnisse der für 12 Mitgliedstaaten vorgenommenen eingehenden Überprüfungen und der größere Automatismus, der bei der Annahme der Empfehlungsvorschläge zu erwarten ist, die Effizienz der Abläufe erhöht und die Auswirkungen der Leitvorgaben verstärkt haben.
Der Euro-Plus-Pakt
Die Mitgliedstaaten, die sich dem Euro-Plus-Pakt angeschlossen haben - alle Mitglieder des Euro-Währungsgebiets sowie Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien - haben sich zu weitreichenden Reformen in den vier Bereichen, die der Pakt umfasst, verpflichtet: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung, Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und der Finanzstabilität. Sie haben sich überdies zur Aufnahme strukturierter Beratungen über steuerpolitische Fragen verpflichtet. Diese Verpflichtungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten spiegeln sich in ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen und in ihren nationalen Reformprogrammen wider.
2011 wurde eine erste Reihe nationaler Verpflichtungen angekündigt, über die die Kommission berichtete, als sie ihre letztjährigen Empfehlungen aussprach. Ein Blick auf die nationalen Programme von 2012 zeigt, dass die Umsetzung der letzten Verpflichtungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Bereich zu Bereich unterschiedlich weit fortgeschritten ist. In vielen Fällen haben die Regierungen erste Schritte unternommen und Gesetzentwürfe eingebracht, die aber noch nicht verabschiedet worden sind und bei denen ungewiss ist, wie sie sich auswirken werden. Die Mitgliedstaaten haben ihre Verpflichtungen, was die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen betrifft, ernst genommen und Gesetzentwürfe zu den Rentensystemen und den nationalen Fiskalvorschriften vorgelegt. Vielfach hat sich jedoch die Verabschiedung der neuen Regelungen und damit auch deren Umsetzung verzögert. Was die Verpflichtung zur Förderung der Beschäftigung anbelangt, sind ebenfalls Fortschritte zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere für Reformen, die auf eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung abzielen, sowie für Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit mit Schwerpunkt auf einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.
Die Kommission würdigt die Entwicklungen in den beiliegenden Arbeitsunterlagen ihrer Dienststellen. Sie wird die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Europäischen Semesters weiter verfolgen.
Tabelle 1:
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2012-2013*
| öffentliche Finanzen | Finanzsektor | Wachstumsfördernde Strukturreformen | Arbeitsmarkt |
Solide öffentliche Finanzen | Renten und Gesundheits- fürsorge | Fiskal- rahmen | Steuern | Banken- wesen | Immoblien- markt | Kapital- beschaffung | Netzi- ndustrien | Wettbewerb im Dienstleistungs- sektor | Öffentliche Dienstleistungen und Regulierung | FuE und Innovation | Ressourcen- effizienz | Erwerbs- beteiligung | Aktive Arbeitsmarkt-Politik | Lohnbildungs- mechanismen | Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt ("Flexicurity) | Bildung |
AT | | | | | | | | | | | | | | | | | |
BE | | | | | | | | | | | | | | | | | |
BG | | | | | | | | | | | | | | | | | |
CY | | | | | | | | | | | | | | | | | |
CZ | | | | | | | | | | | | | | | | | |
DE | | | | | | | | | | | | | | | | | |
DK | | | | | | | | | | | | | | | | | |
EE | | | | | | | | | | | | | | | | | |
ES | | | | | | | | | | | | | | | | | |
FI | | | | | | | | | | | | | | | | | |
FR | | | | | | | | | | | | | | | | | |
HU | | | | | | | | | | | | | | | | | |
IT | | | | | | | | | | | | | | | | | |
LT | | | | | | | | | | | | | | | | | |
LU | | | | | | | | | | | | | | | | | |
LV | | | | | | | | | | | | | | | | | |
MT | | | | | | | | | | | | | | | | | |
NL | | | | | | | | | | | | | | | | | |
PL | | | | | | | | | | | | | | | | | |
SE | | | | | | | | | | | | | | | | | |
51 | | | | | | | | | | | | | | | | | |
SK | | | | | | | | | | | | | | | | | |
UK | | | | | | | | | | | | | | | | | |
- * Für Irland, Griechenland, Portugal und Rumänien gibt es nur eine einzige Empfehlung, nämlich den bestehenden Verpflichtungen aus den EU-/IWF-Finanzhilfeprogrammen nachzukommen.
Tabelle 2:
Überblick über die Ziele der Strategie "Europa 2020"11
Das Symbol "*" bedeutet, dass ein nationales Ziel unter Bezugnahme auf einen anderen Indikator als den EU-Kernzielindikator ausgedrückt wird.
Ziele der Mitgliedstaaten | Beschäftigungs- quote (in %) | FuE in % des BIP | Emissions- reduktionsziele (gegenüber den Werten von 2005)12 | Erneuerbare Energie | Energieeffizienz Reduzierung des Energieverbrauchs in Mio. t RÖE13 | Vorzeitiger Schulabgang in % | Hochschulbildung in % | Senkung des Anteils der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung (in Personen) |
EU-Kernziel | 75 % | 3 % | -20 % (gegenüber den Werten von 1990) | 20 % | Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % (= 368 Mio. t RÖE) | 10 % | 40% | 20 000 000 |
Schätzungen | 73,70-74 % | 2.65-2.72 % | -20 % (gegenüber den 1990) | 20 % | 206.5 | 10,3-10,5 % | 37,6-38,0 %14 | |
AT | 77-78 % | 3,76 % | -16 % | 34 % | 7,16 | 9,5 % | 38 % (einschließlich ISCED 4a, dessen Anteil 2010 bei rund 12 % lag) | 235 000 |
BE | 73,2 % | 3,0 % | -15 % | 13 % | 9,80 | 9,5 % | 47 % | 380 000 |
BG | 76 % | 1,5 % | 20 % | 16 % | 3,20 | 11 % | 36 % | 260 000* |
CY | 75-77 % | 0,5 % | -5 % | 13 % | 0,46 | 10 % | 46 % | 27 000 |
CZ | 75 % | 1 % (nur öffentlicher Sektor) | 9 % | 13 % | o. A. | 5,5 % | 32 % | Stabilisierung der Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen auf dem Stand von 2008 (15,3 % der Gesamtbevölkerung) mit Bestrebungen, diesen um 30 000 Personen zu reduzieren |
DE | 77 % | 3 % | -14 % | 18 % | 38,30 | <10 % | 42 % (einschließlich ISCED 4, dessen Anteil 2010 bei 11,4 % lag) | 320 000 (Langzeitarbeitslose)* |
DK | 80 % | 3 % | -20 % | 30 % | 0,83 | <10 % | mindestens 40 % | 22 000 (Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung)* |
EE | 76 % | 3 % | 11 % | 25 % | 0,71 | 9,5 % | 40 % | 61 860 Personen nicht mehr armutsgefährdet* |
EL | 70 % | keine Angaben | -4 % | 18 % | 2,70 | unter 10 % | 32 % | 450 000 |
ES | 74 % | 3 % | -10 % | 20 % | 25,20 | 15 % | 44 % | 1 400 000 - 1 500 000 |
FI | 78 % | 4 % | -16 % | 38 % | 4,21 | 8 % | 42 % (eng definiert) | 150 000 |
FR | 75 % | 3 % | -14 % | 23 % | 34,00 | 9,5 % | 50 % | Reduzierung der verankerten Armutsgefährdungsquote um ein Drittel für den Zeitraum 2007-2012 oder um 1 600 000 Personen* |
HU | 75 % | 1,8 % | 10 % | 14,65 % | 2,96 | 10 % | 30,3 % | 450 000 |
IE | 69-71 % | etwa 2 % (2,5 % des BIP) | -20 % | 16 % , | 275 | 8 % | 60 % | 200 000* |
IT | 67-69 % | 1,53 % | -13 % | 17 % | 27,90 | 15-16 % | 26-27 % | 2 200 000 |
LT | 72,8 % | 1,9 % | 15 % | 23 % | 1,14 | <9 % | 40 % | 170 000 |
LU | 73 % | 2,3-2,6 % | -20 % | 11 % | 0,19 | <10 % | 66 % | 6 000 |
LV | 73 % | 1,5 % | 17 % | 40 % | 0,67 | 13,4 % | 34-36 % | 121 000* |
MT | 62,9 % | 0,67 % | 5 % | 10 % | 0,24 | 29 % | 33 % | 6 560 |
NL | 80% | 2,5 % | -16% | 14% | o. A. | <8% | >40 % 45 % erwartet für 2020 | 93000* |
PL | 71 % | 1,7 % | 14 % | 15,48 % | 13,6 | 4,5 % | 45 % | 1 500 000 |
PT | 75 % | 3 % | 1 % | 31 % | 6,00 | 10 % | 40 % | 200 000 |
RO | 70 % | 2 % | 19 % | 24 % | 10,00 | 11,3 % | 26,7 % | 580 000 |
SE | weit über 80 % | rund 4 % | -17 % | 49 % | 12,80 | <10 % | 40-45 % | Reduzierung des Anteils der nicht erwerbstätigen Frauen und Männer (außer Vollzeitstudenten), der Langzeitarbeitslosen und der langfristig Krankgeschriebenen auf unter 14 %* |
SI | 75 % | 3 % | 4 % | 25 % | o. A. | 5 % | 40 % | 40 000 |
SK | 72 % | 1 % | 13 % | 14 % | 1,65 | 6 % | 40 % | 170 000 |
UK | keine Angaben im NRP | keine Angaben im NRP | -16 % | 15 % | o. A. | keine Angaben im NRP | keine Angaben im | bestehende numerische Ziele des Gesetzes über die Kindesarmut von 2010* |
Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Am 14. Februar 2012 legte die Europäische Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte ihren ersten Warnmechanismus-Bericht vor. In diesem Bericht prüfte sie die Lage in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme der vier Länder Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien, für die ein Stabilitäts- und Wachstumsprogramm erstellt wurde. Nach Auswertung des Frühwarn-Scoreboard kam die Kommission zu dem Schluss, dass es einer weiteren eingehenden Überprüfung der makroökonomischen Entwicklung in den folgenden zwölf Mitgliedstaaten bedarf: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn 15, Slowenien, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich.
Für jedes dieser Länder führten die Kommissionsdienststellen eine eingehende landesspezifische Analyse durch. Diese Länderanalysen werden im Rahmen dieses Pakets als Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Im Zuge der Vorbereitungen wurden, wie in den einschlägigen Regelungen vorgesehen, Informationsbesuche in den Mitgliedstaaten unternommen. 16 Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission ihrer Verpflichtung aus Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 nach, wonach sie die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen dem Europäischen Parlament und dem Rat mitteilen und veröffentlichen muss.
Auf der Grundlage der eingehenden Überprüfungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass folgende Ungleichgewichte - einige davon dringend - angegangen werden müssen:
- - In Belgien bestehen Ungleichgewichte. Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die makroökonomische Entwicklung bei der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit von Waren und bei der Verschuldung, insbesondere bei der hohen Staatsverschuldung, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Bulgarien bestehen Ungleichgewichte. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen der Grad der Auslandsverschuldung und makroökonomische Entwicklungen im Zuge der Reduzierung des Fremdkapitalanteils im Unternehmenssektor und des Anpassungsprozesses auf dem Arbeitsmarkt, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Dänemark bestehen Ungleichgewichte. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen makroökonomische Entwicklungen insbesondere im Zusammenhang mit der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und mit potenziellen Risiken aufgrund der Verschuldung der privaten Haushalte, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Spanien bestehen äußerst schwerwiegende Ungleichgewichte. Makroökonomische Entwicklungen, wie sie sich unter dem Einfluss der Geschehnisse auf dem Immobilienmarkt insbesondere in der erheblichen Verschuldung des Privatsektors, der beträchtlichen negativen außenwirtschaftlichen Position und im Finanzsektor zeigen, müssen genau verfolgt werden und bedürfen dringender wirtschaftspolitischer Maßnahmen, um nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Wirtschafts- und Währungsunion zu verhindern.
- - In Frankreich bestehen schwerwiegende Ungleichgewichte. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen makroökonomische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Exportleistung und der Wettbewerbsfähigkeit, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Italien bestehen schwerwiegende Ungleichgewichte. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die hohe Staatsverschuldung und die makroökonomische Entwicklung der Exportleistung, da die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Italiens seit der Einführung des Euro nachgelassen hat. Angesichts der hohen Staatsverschuldung sollte die Förderung des Wachstumspotenzials Priorität haben, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Zypern bestehen sehr schwerwiegende Ungleichgewichte. So müssen die Leistungsbilanz, die die makroökonomische Entwicklung zeigt, die öffentlichen Finanzen und der Finanzsektor genau beobachtet werden und im Zentrum der Wirtschaftspolitik stehen, um nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Wirtschafts- und Währungsunion zu vermeiden.
- - In Ungarn bestehen schwerwiegende Ungleichgewichte. Um das erhebliche Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren, bedürfen bestimmte makroökonomische Entwicklungen wie der tief in negativen Zahlen steckende Auslandsvermögensstatus und die Staatsverschuldung besonderer Aufmerksamkeit. Nachdem die Kommission die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft hat, hat sie zudem gemäß der EU-Verordnung über den Kohäsionsfonds einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung der Aussetzung von Mittelbindungen für den Kohäsionsfonds vom März 2012 vorgeschlagen.
- - In Slowenien bestehen schwerwiegende Ungleichgewichte. Die makroökonomischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Reduzierung des Fremdkapitalanteils im Unternehmenssektor sowie die Bankenstabilität und die ungünstige, aber weniger dringliche Entwicklung der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit müssen genau beobachtet werden, um das große Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren.
- - In Finnland bestehen Ungleichgewichte. Um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren, ist das Augenmerk besonders auf die makroökonomischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit zu richten.
- - In Schweden bestehen Ungleichgewichte. Um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren, ist das Augenmerk besonders auf die makroökonomischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verschuldung des Privatsektors und mit dem Immobilienmarkt zu richten.
- - Im Vereinigten Königreich bestehen Ungleichgewichte. Um das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf die Wirtschaft zu reduzieren, ist das Augenmerk besonders auf die makroökonomischen Entwicklungen im Bereich der Verschuldung der Privathaushalte und des Immobilienmarkts sowie die ungünstige Entwicklung der außenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit zu richten.
Im Rahmen der präventiven Komponente des Verfahrens zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte werden diese Ungleichgewichte, die auch in den länderspezifischen Empfehlungen des europäischen Semesters behandelt werden, angegangen.
- 1. KOM (2011) 669.
- 2. KOM (2010) 2020.
- 3. KOM (2011) 818
- 4. KOM (2011) 594 und KOM (2011) 510.
- 5. KOM (2011) 400.
- 6. KOM (2011) 815.
- 7. Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte.
- 8. Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien, die einem Stabilitäts- und Wachstumsprogramm unterzogen werden, wurden einer solchen Überprüfung nicht unterzogen.
- 9. COM (2012) 173.
- 10. Griechenland, Irland, Portugal und Rumänien, für die ein Stabilitäts- und Wachstumsprogramm entwickelt wurde, wurden einer solchen Überprüfung nicht unterzogen.
- 11. Nationale Ziele entsprechend den nationalen Reformprogrammen von April 2012.
- 12. Die nationalen Emissionsreduktionsziele in der Entscheidung 406/2009/EG ("Lastenteilungsentscheidung") gelten für Emissionen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen. Die unter das Emissionshandelssystem fallenden Emissionen werden um 21 % gegenüber den Werten von 2005 reduziert. Gegenüber 1990 werden die Emissionen insgesamt um 20 % reduziert.
- 13. Die Mitgliedstaaten haben für ihre Berechnungen der geschätzten Einsparungen unterschiedliche Basisjahre verwendet.
- 14. Berechnung ohne ISCED 4 (Deutschland, Österreich) und UK; Ergebnis mit ISCED 4: 40,0-40,4 %.
- 15. Die ungarische Regierung beantragte im November 2011 förmlich vorsorglichen finanziellen Beistand von der EU und dem IWF.< /li>
- 16. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 werden eingehende Überprüfungen in Verbindung mit Überwachungsmissionen durchgeführt. Diese Missionen fanden auf Ebene der Dienststellen im März und April statt.