4. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die nachstehende Entschließung zu fassen:
"Entschließung des Bundesrates zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, das deutsche Vergaberecht im Rahmen des gegenwärtigen Systems bestehend aus:
zu modernisieren und zu vereinfachen. Durch eine transparentere, wettbewerbs-, investitions- und mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des Vergaberechts soll zum einen die wirtschaftliche und sparsame Beschaffung durch die öffentliche Hand sichergestellt, zum anderen die öffentlichen Investitionen beschleunigt werden.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergaberechts voranzutreiben und dabei insbesondere zu prüfen, ob im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Vergaberegeln in der Praxis das materielle Vergaberecht nicht grundsätzlich in den Verdingungs- und Vergabeordnungen geregelt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die Vergabeverordnung dann überhaupt noch erforderlich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien nur im notwendigen Umfang umzusetzen.
Der Bundesrat spricht sich hinsichtlich der Umsetzung der Vergabekoordinierungsrichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 dafür aus, die jeweils aktuellen EU-Schwellenwerte dauerhaft in das deutsche Vergaberecht zu übernehmen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dies mit einer dynamischen Verweisung auf die entsprechenden Dokumente der EU geschehen kann.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Verdingungs- und Vergabeordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF) sprachlich vereinheitlicht werden. Für gleiche Inhalte sollten die gleichen Begriffe verwendet werden. Ebenso sollten die Rechtsbegriffe für vergleichbare Sachverhalte oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinheitlicht werden. Des Weiteren ist der Bundesrat der Auffassung, dass im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsnovelle im Sinne einer Vereinfachung die Verfahrensvorschriften auf ihre strikte Erforderlichkeit hin überprüft werden sollten. Insgesamt sollten sie anwenderfreundlicher werden und zugleich der Korruptionsprävention dienen. Sonderregeln für Spezialfälle sollten künftig auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.
Der Bundesrat hält es für unumgänglich, die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des Vergaberechtes, insbesondere die Aufteilung in Lose, neben der durch die Rechtsprechung eröffneten Möglichkeit von Vergaben an Generalunternehmer und Generalübernehmer beizubehalten.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Vergaberechtsnovelle unter Berücksichtigung der hier geäußerten Positionen auf den Weg zu bringen."