umwelt-online: PN 98 - Probenahme aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien (4)

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Geräte zur Probenentnahme
(in Anlehnung an DIN EN 932-1, Nov. 1996)
Anhang D

1. Probenahmegeräte zur Probenentnahme aus ruhenden Abfällen

1.1 Kriterien für Probenahmegeräte

Gemäß Tabelle 3 Kapitel 6.5 erhöht sich das Volumen der Einzelprobe mit zunehmender Stückgut-/Komponentengröße. Die Ausführung der Geräte zur Entnahme von Einzelproben aus ruhenden Abfällen sollte gewährleisten, dass

1.2 Beispiele für Probenahmegeräte

Das Probenahmerohr (vgl. D1) besteht aus zwei ineinander gesteckten Rohren. Beide Rohre haben über ihre Arbeitslänge Öffnungen, so dass, wenn beide Rohre gegeneinander verdreht werden, feinerkörnige Abfallmaterialien in das Probenahmerohr eintreten und dort festgehalten werden.

D1: Probenahmerohr

D2: Probenahmespeer

Der Probenahmespeer (vgl. D2) wird insbesondere zur Probenahme feinkörniger Materialien eingesetzt. Er ermöglicht euch die Entnahme von Proben aus dem Inneren von Haufwerken bzw. Big Bags oder Gebinden. Die Länge 1 des Speeres beträgt je nach Einsatzbereich zwischen 1-2 m. Der Innendurchmesser w ist gemäß 1.1 an die Stückgutgröße anzupassen.

2. Mechanische Probenahmegeräte zur Probenentnahme aus bewegten Abfällen

2.1 Kriterien für mechanische Probenahmegeräte

Mechanische Probenahmegeräte werden so ausgeführt, dass bei der Probenahme jede Einzelkomponente des Abfallstromes mit gleicher Wahrscheinlichkeit in die Einzelprobe aufgenommen wird. Die Ausführung des Probenahmegerätes sollte neben den in 1.1 aufgeführten Punkten noch zusätzlich gewährleisten, dass

2.2 Beispiele für Probenahmegeräte:

Bei allen in diesem Abschnitt aufgeführten Probenahmegeräten sind abweichende Ausführungen zulässig, solange die wesentlichen Kriterien für mechanische Probenahmegeräte (vgl. Punkt 1.1) insbesondere zur Weite der Entnahmeöffnung erfüllt und die Geräte zur Durchführung der in Kapitel 9 beschriebenen Probenahmeverfahren geeignet sind. Bei der Probenahme aus bewegten Abfallströmen, z.B. beim Bandabwurf bzw. von laufenden Förderbändern sind festinstallierte Probenahmesysteme heute Stand der Technik und sollten bevorzugt eingesetzt werden.

D3: Probenabstecker (Probenahme von stillgesetzten Fördereinrichtungen)

Der Probenahmerahmen (vgl. D3) besteht aus zwei parallelen Blechen. Der Abstand der zwei Bleche sollte etwa die dreifachen Breite des Gutstromes betragen. Die Länge der Bleche entspricht der Breite des Förderbandes. Zur Probenahme wird das Gut zwischen den Abgrenzblechen abgeräumt.

D4: Auffangkasten (Probenahme aus kontinuierlich fallendem Abfallstrom)

Die oberen Kanten des Auffangkastens (vgl. D4) sind gerundet. Die Weite w der Öffnung ist gem. 2.1 ist so bemessen, dass sie mindestens das dreifache der Stückgutgröße der Größtkomponente beträgt. Die Länge l des Auffangkastens ist mindestens so groß, wie die Breite des Abfallstroms. Die Tiefe des Auffangkastens ist so gewählt, dass kein Probengut durch Herausspringen verloren geht. Aus Gründen der Bedienbarkeit und zur Verbesserung der Reproduzierbarkeit der Probenentnahme wird empfohlen, den Auffangkasten auf einer Führungsschiene durch das Probengut zu bewegen (vgl. D5).

D5: Handbedienter Auffangkasten auf Führungsschiene

Erläuterungen

Die Ausführungen in den Anhängen E, F und G dienen zur inhaltlichen Verdeutlichung dieser Richtlinie und besitzen informativen Charakter

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  Problematik zur Repräsentativität der Probenahme Anhang E
(informativ)

Von grundlegender Bedeutung für die Probenahme ist die Frage, inwieweit entnommene Proben die zu beurteilenden Eigenschaften des Prüfgutes widerspiegeln, somit letztlich als repräsentativ für die Gesamtmenge gelten können.

Als allgemeine Definition einer "repräsentativen Probe" gilt:

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