Regelwerk Allgemein

EUGewSchVG
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§ 1 Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Abschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung nach der Richtlinie 2011/99/EU

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung

§ 4 Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 5 Zuständigkeitskonzentration

§ 6 Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 7 Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 8 Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 9 Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung

§ 10 Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme

§ 11 Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

§ 12 Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme

Abschnitt 3
Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 606/2013

Unterabschnitt 1

§ 13 Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 2

§ 14 Zuständigkeit

§ 15 Verfahren

§ 16 Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen

Unterabschnitt 3

§ 17 Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel

§ 18 Übersetzung oder Transliteration

§ 19 Örtliche Zuständigkeit

§ 20 Anpassung eines ausländischen Titels

§ 21 Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

§ 22 Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat

§ 23 Vollstreckungsabwehrantrag

Abschnitt 4 Strafvorschriften

§ 24