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Regelwerk, Allgemein

DVPOG - Verordnung zur Durchführung des Polizeiorganisationsgesetzes
- Bayern -

Vom 10. März 1998
(GVBl 1998, S. 136; ...; 14.11.2005 S. 569; 07.11.2006 S. 913; 03.01.2008 S. 10; 16.06.2008 S. 339; 01.12.2008 S. 953;15.05.2009 S. 210; 10.09.2009 S. 503; 08.02.2010 S. 54; 29.07.2011 S. 398; 28.09.2012 S. 484; 08.04.2013 S. 174 13;14.05.2013 S. 342 13a; 07.03.2014 S. 105 14; 19.07.2016 S. 163 16; 12.06.2018 S. 514 18; 26.03.2019 S. 98 19; 03.12.2019 S. 762 19a, 19b; 19c; 19d; 03.05.2021 S. 294 21; 04.02.2022 S. 55 22, 22a i.K.; 05.12.2022 S. 751 22b i.K 22c i.K.; 19.06.2023 S. 346 23 i.K.; 15.12.2023 S. 4 24; 06.09.2024S. 462 24a, 24b, 24c i.K.)
Gl.-Nr.: 2012-2-1-1-I



Auf Grund von

erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

§ 1 Bayerische Landespolizei 14 18 19d

(1) Die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei ergeben sich aus der Anlage 1.

(2) Sie führen die in der Anlage 1 angegebenen Bezeichnungen ohne die auf den Sitz hinweisenden Klammerzusätze.

(3) Ergibt sich der Sitz nicht aus der Dienststellenbezeichnung, ist er dieser in Klammern hinzugefügt.

(4) Die örtlichen Dienstbereiche der Polizeipräsidien sowie die ihnen nachgeordneten Dienststellen ergeben sich aus der Anlage 1. Die örtlichen Dienstbereiche der nachgeordneten Dienststellen werden durch das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration näher bestimmt und im Internet veröffentlicht.

(5) Das Polizeipräsidium Niederbayern - Direktion der Bayerischen Grenzpolizei (Direktion der Bayerischen Grenzpolizei) wird zur Führungsstelle Grenze bestimmt. Die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei übt die fachliche Aufsicht im Rahmen der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben sowie des grenzpolizeilichen Vollzugs- und Fahndungsdienstes im Bereich der Bayerischen Polizei aus. Sie kann hierzu fachliche Richtlinien erlassen. Ferner koordiniert sie Fahndungs- und Schwerpunkteinsätze der Bayerischen Grenzpolizei. Sie wirkt in grundlegenden Organisationsangelegenheiten der Grenzpolizei, in der Fortbildung der Grenzpolizeibeamten und bei der Modernisierung und Beschaffung der besonderen Sachausstattung der Grenzpolizei mit. Das Bayerische Landeskriminalamt wird zur Führungsstelle Grenze bestimmt. Für grenzpolizeiliche Aufgaben der Landespolizei nach Art. 5 Abs. 2 Nr. 2 POG umfasst der örtliche Dienstbereich die Flugplätze im Staatsgebiet ausgenommen der Flughafen München - Franz Josef Strauß.

(6) Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist Zentralstelle für die Wasserschutzpolizei in Bayern und übt die fachliche Aufsicht im Rahmen der Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Aufgaben im Bereich der Bayerischen Polizei aus. Es erlässt Richtlinien für die Durchführung des wasserschutzpolizeilichen Vollzugsdienstes und koordiniert die Dienst- und Streifenplanung auf den Binnenwasserstraßen. 3 Es wirkt in Organisations- und Personalangelegenheiten, in der Fortbildung der Wasserschutzpolizeibeamten und bei der Wartung und Instandhaltung der besonderen Sachausstattung der Wasserschutzpolizei mit.

§ 2 Bayerische Bereitschaftspolizei

(1) Die Dienststellen der Bayerischen Bereitschaftspolizei ergeben sich aus der Anlage 2.

(2) Sie führen die in der Anlage 2 bestimmten Bezeichnungen und haben die dort angegebenen Sitze.

§ 3 (aufgehoben)  13  13a

Diese Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft.

.

  Anlage 1 13a 14 16 18 19a 19b 19c 19d 21 22 22a 22c 23 24


Bezeichnung der Dienststelle
1 2
1. Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Sitz: Ingolstadt

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