Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskassen
§ 2 Übertragung der Aufgaben
§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Begründung und Überprüfung von Entscheidungen
Abschnitt 2
Annahme
§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag der hinterlegenden Person
§ 9 Einzahlungen oder Einlieferungen vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
Abschnitt 3
Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11 Zahlungsmittel
§ 12 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 13 Vornahme von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
Abschnitt 4
Benachrichtigungen
§ 14 Gläubigerbenachrichtigung
§ 15 Benachrichtigung der das Sparbuch ausstellenden Person
§ 16 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 17 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 18 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 19 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
Abschnitt 5
Herausgabe
§ 20 Herausgabeanordnung
§ 21 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 22 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 23 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 24 Frist zur Klage
§ 25 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
Abschnitt 6
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 26 Einunddreißigjährige Frist
§ 27 Dreißigjährige Frist
§ 28 Erneuter Fristbeginn
§ 29 Verfall der Hinterlegungsmasse
Abschnitt 7
Hinterlegung in besonderen Fällen
§ 30 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
Abschnitt 8
Kosten
§ 31 Anwendung des Justizverwaltungskostengesetzes, Gebührenverzeichnis
§ 32 Festsetzung der Gebührenhöhe
§ 33 Auslagen
§ 34 Kosten
Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Anhängige Hinterlegungssachen
§ 36 Einschränkung eines Grundrechts
Anlage (zu § 31 Absatz 2)