Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskassen

§ 2 Übertragung der Aufgaben

§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle

§ 4 Einsichtsrecht

§ 5 Begründung und Überprüfung von Entscheidungen

Abschnitt 2
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände

§ 7 Annahme zur Hinterlegung

§ 8 Antrag der hinterlegenden Person

§ 9 Einzahlungen oder Einlieferungen vor Stellung des Annahmeantrages

§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

Abschnitt 3
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Zahlungsmittel

§ 12 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten

§ 13 Vornahme von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

Abschnitt 4
Benachrichtigungen

§ 14 Gläubigerbenachrichtigung

§ 15 Benachrichtigung der das Sparbuch ausstellenden Person

§ 16 Benachrichtigung des Nachlassgerichts

§ 17 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts

§ 18 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

§ 19 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen

Abschnitt 5
Herausgabe

§ 20 Herausgabeanordnung

§ 21 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung

§ 22 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung

§ 23 Herausgabeersuchen von Behörden

§ 24 Frist zur Klage

§ 25 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe

Abschnitt 6
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 26 Einunddreißigjährige Frist

§ 27 Dreißigjährige Frist

§ 28 Erneuter Fristbeginn

§ 29 Verfall der Hinterlegungsmasse

Abschnitt 7
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 30 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung

Abschnitt 8
Kosten

§ 31 Anwendung des Justizverwaltungskostengesetzes, Gebührenverzeichnis

§ 32 Festsetzung der Gebührenhöhe

§ 33 Auslagen

§ 34 Kosten

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 35 Anhängige Hinterlegungssachen

§ 36 Einschränkung eines Grundrechts

Anlage (zu § 31 Absatz 2)