Regelwerk, Datenschutz

AIG - Bbg -
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§ 1 Akteneinsichtsrecht

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmung

§ 4 Schutz überwiegender öffentlicher Interessen

§ 5 Schutz überwiegender privater Interessen

§ 6 Durchführung der Akteneinsicht

§ 7 Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges

§ 8 Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung

§ 9 Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten

§ 10 Kosten

§ 11 Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht

§ 12