AIG - Bbg -
- Inhalt =>
§ 1 Akteneinsichtsrecht
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
§ 5 Schutz überwiegender privater Interessen
§ 6 Durchführung der Akteneinsicht
§ 7 Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges
§ 8 Gleichförmige Anträge und Beschränkung auf Auskunftserteilung
§ 9 Informationsrecht für Bürgerinitiativen und Verbände zur Beeinflussung öffentlicher Angelegenheiten
§ 10 Kosten
§ 11 Die oder der Landesbeauftragte für das Recht auf Akteneinsicht