Regelwerk Allgemeines Rechtspflege
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 3 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Überprüfung von Entscheidungen
2. Abschnitt
Annahme
§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag des Hinterlegers
§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung
3. Abschnitt
Verwaltung der Hinterlegungsmasse
§ 11 Zahlungsmittel
§ 12 Verzinsung
§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung
4. Abschnitt
Benachrichtigungen
§ 15 Benachrichtigung des Gläubigers
§ 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers
§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen
5. Abschnitt
Herausgabe
§ 21 Herausgabeanordnung
§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25 Frist zur Klage
§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe
6. Abschnitt
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe
§ 27 Einunddreißigjährige Frist
§ 28 Dreißigjährige Frist
§ 29 Erneuter Fristbeginn
§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse
7. Abschnitt
Hinterlegung in besonderen Fällen
§ 31Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung
8. Abschnitt
Übergangsvorschrift