Regelwerk Allgemeines Rechtspflege

HintG B-W
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1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse

§ 2 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle

§ 3 Elektronische Akte; elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung

§ 4 Einsichtsrecht

§ 5 Überprüfung von Entscheidungen

2. Abschnitt
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände

§ 7 Annahme zur Hinterlegung

§ 8 Antrag des Hinterlegers

§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages

§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

3. Abschnitt
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Zahlungsmittel

§ 12 Verzinsung

§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten

§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

4. Abschnitt
Benachrichtigungen

§ 15 Benachrichtigung des Gläubigers

§ 16 Benachrichtigung des Sparbuchausstellers

§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts

§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts

§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft

§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen

5. Abschnitt
Herausgabe

§ 21 Herausgabeanordnung

§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung

§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung

§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden

§ 25 Frist zur Klage

§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe

6. Abschnitt
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 27 Einunddreißigjährige Frist

§ 28 Dreißigjährige Frist

§ 29 Erneuter Fristbeginn

§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse

7. Abschnitt
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 31Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung

8. Abschnitt
Übergangsvorschrift

§ 32