Regelwerk, Allgemeines, Umwelt
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele, Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich
§ 2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 3 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§ 4 Umweltmediation
§ 5 Umweltschaden
§ 6 Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen; Beteiligungsrechte
Teil 2
Umweltprüfung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 7 Anwendungsbereich, entsprechende Geltung von Bundesrecht
§ 8 Begriffsbestimmungen
§ 9 Grundsätze für Umweltprüfungen
Abschnitt 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 10 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 11 Feststellung der UVP-Pflicht
§ 12 UVP-Pflicht
§ 13 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 14 Zentrales Internetportal des Landes
Abschnitt 3
Strategische Umweltprüfung
§ 15 Strategische Umweltprüfung
§ 16 Feststellung der SUP-Pflicht
§ 17 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 18 Festlegung des Untersuchungsrahmens
Abschnitt 4
Besondere Bestimmungen
§ 19 Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 20 Federführende Behörde und zuständige Behörde bei der grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 21 Verordnungsermächtigung, Übergangsvorschrift
Teil 3
Umweltinformation
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 22 Zweck, Anwendungsbereich
§ 23 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Informationszugang auf Antrag, Ablehnungsgründe
§ 24 Zugang zu Umweltinformationen
§ 25 Antrag und Verfahren
§ 26 Erleichterung des Informationszugangs
§ 27 Ablehnung des Antrags
§ 28 Schutz öffentlicher Belange
§ 29 Schutz sonstiger Belange
Abschnitt 3
Verbreitung von Umweltinformationen
§ 30 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 31 Umweltzustandsbericht
Abschnitt 4
Ergänzende Bestimmungen
§ 32 Rechtsschutz
§ 33 Gebühren und Auslagen
§ 34 Überwachung
Anlage 1 Liste UVP-pflichtiger Vorhaben
Anlage 2 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Merkmale der Vorhaben
2. Standort der Vorhaben
3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Anlage 3 Pläne und Programme, für die eine Verpflichtung zur Strategischen Umweltprüfung besteht
Anlage 4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung