Regelwerk, Allgemeines, Umwelt

UVwG
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziele, Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

§ 2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 3 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 4 Umweltmediation

§ 5 Umweltschaden

§ 6 Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen; Beteiligungsrechte

Teil 2
Umweltprüfung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 7 Anwendungsbereich, entsprechende Geltung von Bundesrecht

§ 8 Begriffsbestimmungen

§ 9 Grundsätze für Umweltprüfungen

Abschnitt 2
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 10 Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 11 Feststellung der UVP-Pflicht

§ 12 UVP-Pflicht

§ 13 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 14 Zentrales Internetportal des Landes

Abschnitt 3
Strategische Umweltprüfung

§ 15 Strategische Umweltprüfung

§ 16 Feststellung der SUP-Pflicht

§ 17 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall

§ 18 Festlegung des Untersuchungsrahmens

Abschnitt 4
Besondere Bestimmungen

§ 19 Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 20 Federführende Behörde und zuständige Behörde bei der grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 21 Verordnungsermächtigung, Übergangsvorschrift

Teil 3
Umweltinformation

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 22 Zweck, Anwendungsbereich

§ 23 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Informationszugang auf Antrag, Ablehnungsgründe

§ 24 Zugang zu Umweltinformationen

§ 25 Antrag und Verfahren

§ 26 Erleichterung des Informationszugangs

§ 27 Ablehnung des Antrags

§ 28 Schutz öffentlicher Belange

§ 29 Schutz sonstiger Belange

Abschnitt 3
Verbreitung von Umweltinformationen

§ 30 Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31 Umweltzustandsbericht

Abschnitt 4
Ergänzende Bestimmungen

§ 32 Rechtsschutz

§ 33 Gebühren und Auslagen

§ 34 Überwachung

Anlage 1 Liste UVP-pflichtiger Vorhaben

Anlage 2 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

1. Merkmale der Vorhaben

2. Standort der Vorhaben

3. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen

Anlage 3 Pläne und Programme, für die eine Verpflichtung zur Strategischen Umweltprüfung besteht

Anlage 4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

Anlage 5