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Änderungstext
Gesetz zur Änderung gebühren- und abgabenrechtlicher Vorschriften
- Hamburg -
Vom 5. September 2023
(HmbGVBl. Nr. 33 vom 15.09.2023 S. 292)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gebührengesetzes
Das Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 616), wird wie folgt geändert:
1. In § 16 Absatz 4 werden die Wörter "Deutschen Mark" durch das Wort "Euro" ersetzt.
(3) Ist ein Festsetzungsbescheid zu einem Sachbescheid ergangen, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist oder wird, so wird die festgesetzte Gebühr mit Bestandskraft des Sachbescheides fällig.
wird aufgehoben.
Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Abgabengesetzes
§ 4 Absatz 1 des Hamburgischen Abgabengesetzes vom 17. Februar 1976 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 16. November 1999 (HmbGVBl. S. 256, 258), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 wird die Textstelle " § 171 Absätze 1 und 2 sowie Absatz 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Textstelle " § 100 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung" durch die Textstelle " § 171 Absätze 1 bis 3 sowie Absatz 3a mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Textstelle " § 100 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung" ersetzt.
2. In Nummer 3 Buchstabe b wird die Textstelle " § 155 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung" durch die Textstelle " § 155 Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung" ersetzt.
ID 231825
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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